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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zunehmende Repressionen in Aserbaidschan

Lage der Menschenrechte und der Religionsfreiheit in Aserbaidschan, Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit, Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention, Menschenrechtsverteidiger, politische Gefangene, Schicksal einzelner inhaftierter Personen, Folter und Misshandlungen, Kontakte zu Inhaftierten, Verschärfung der Gesetze über Nichtregierungsorganisationen, staatliches Vorgehen gegen zivilgesellschaftliche Organisationen, Reisebeschränkungen, künftige vertragliche Zusammenarbeit zwischen der EU und Aserbaidschan<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

15.06.2015

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/479627.04.2015

Zunehmende Repressionen in Aserbaidschan

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4796 18. Wahlperiode 27.04.2015Kleine Anfrage der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Luise Amtsberg, Annalena Baerbock, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Zunehmende Repressionen in Aserbaidschan Seit Jahren befindet sich Aserbaidschan unter dem Regime von Präsident Ilham Aliyev auf autoritärem Kurs. Fortschritte bei der Demokratisierung des Landes sind nicht feststellbar. Stattdessen entfernt sich das Land immer weiter von der Umsetzung europäischer Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte, denen es sich nicht nur mit seiner Mitgliedschaft im Europarat verpflichtet hat. Mit massiver Repression gehen die Behörden gegen Nichtregierungsorganisationen und Regimekritikerinnen und Regimekritiker vor. Seit die Familie des heutigen Präsidenten Ilham Aliyev Anfang der 90er-Jahre an die Macht kam, hat es in Aserbaidschan keine freien und fairen Wahlen entsprechend internationaler Standards gegeben. Auf der aktuellen Rangliste der Pressefreiheit der Organisation Reporter ohne Grenzen nimmt Aserbaidschan Platz 162 unter 180 untersuchten Staaten ein. Elementare Grundrechte wie das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit werden in der Praxis rigoros beschnitten. Immer wieder kommt es zu willkürlichen Festnahmen, politisch motivierten Prozessen sowie Misshandlungen und Folter von Inhaftierten. In der Parlamentarischen Versammlung des Europarates hat Aserbaidschan mittels erheblichen Drucks und massiver Lobbyarbeit eine Entschließung zur Lage der politischen Gefangenen im Land verhindert, nachdem es bereits zuvor die Arbeit des zuständigen Berichterstatters behindert und diskreditiert hatte. Seit 2013 hat sich die Menschenrechtslage in Aserbaidschan nach übereinstimmenden Berichten lokaler Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten und einschlägiger internationaler Organisationen wie Amnesty International, Human Rights Watch oder Reporter ohne Grenzen nochmals dramatisch verschlechtert. Mit einer beispiellosen Repressionswelle gehen die Behörden gegen kritische Stimmen vor. Amnesty International berichtet von „zahlreichen Fällen von Aktivisten, Journalisten und Oppositionellen, die bedroht, brutal geschlagen und aufgrund konstruierter Anschuldigungen inhaftiert wurden“ (www.spiegel.de/sport/sonst/amnesty-international-attackiert-aserbaidschan- a-1021842.html). Immer mehr Kritikerinnen und Kritiker des Regimes landen hinter Gittern, darunter auch prominente und international renommierte Persönlichkeiten wie die Menschenrechtsaktivistin Leyla Yunus und die Journalistin Khadija Ismayilova (www.spiegel.de/panorama/menschenrechte-in- aserbaidschan-kritik-freie-zone-a-996881.html). Die Repressionen überdauerten auch den Vorsitz Aserbaidschans im Europarat, den das Land von Mai bis Drucksache 18/4796 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeNovember 2014 inne hatte. Nicht wenige Personen wurden in politisch motivierten Prozessen zu teils jahrelangen Haftstrafen verurteilt. Ein Kurswechsel des Regimes ist bislang nicht erkennbar. Nur sehr vereinzelt wurden politische Gefangene auf Anweisung des Präsidenten Ilham Aliyev wieder freigelassen (www.eurasianet.org/node/72626). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wird Aserbaidschan nach Auffassung der Bundesregierung derzeit den Verpflichtungen der durch Aserbaidschan am 26. April 2002 ratifizierten Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) inklusive der von Aserbaidschan ratifizierten Zusatzprotokolle gerecht? 2. In wie vielen Fällen wurde Aserbaidschan vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt, und wie viele dieser Urteile wurden von Aserbaidschan umgesetzt? 3. Wie hat sich die Tatsache, dass Aserbaidschan in der zweiten Jahreshälfte 2014 dem Ministerrat des Europarates vorgesessen hat, auf den Umgang des Regimes mit Menschenrechten und insbesondere regierungskritischen Stimmen ausgewirkt, und welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung hieraus in Bezug auf die Bereitschaft Aserbaidschans, die Werte des Europarates, denen es sich verpflichtet hat, zu wahren? 4. Welche Fortschritte sind bei der Umsetzung des vor einem Jahr (im Vorfeld des Vorsitzes Aserbaidschans im Ministerrat des Europarates) verabschiedeten Aktionsplans 2014–2016 zu verzeichnen, mit dem Aserbaidschan bei der Umsetzung seiner sich aus der Mitgliedschaft im Europarat ergebenden Verpflichtungen unterstützt werden soll? 5. Welche Erwartungen hat die Bundesregierung an die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Aserbaidschan im Justizwesen, und wie bewertet sie die bisherigen Ergebnisse dieser Zusammenarbeit? 6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der politischen Gefangenen in Aserbaidschan seit 2012 verändert (im Jahr 2012 ging die Bundesregierung von 17 Personen aus, die aus politischen Gründen inhaftiert werden, siehe Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/9043)? 7. Wer befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Liste politischer Gefangener in Aserbaidschan, die u. a. von der bekannten Menschenrechtsverteidigerin Leyla Yunus bis zu ihrer Verhaftung geführt wurde (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Poilitical Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.meydan.tv/en/site/politics/2760/The-list-of-Political- Prisoners-in-Azerbaijan.htm)? a) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen die Menschenrechtsverteidigerin Leyla Yunus, Direktorin des Institute of Peace and Democracy, und ihren Ehemann Arif Yunus, die – offensichtlich aufgrund ihrer menschenrechtlichen Arbeit insbesondere zu politisch motivierten Justizverfahren und weil sie eine Liste mit politischen Gefangenen führten – festgenommen und u. a. wegen angeblichen Hochverrats, Steuerhinterziehung und Dokumentenfälschung angeklagt wurden und sich seit mehr als acht Monaten in Untersuchungshaft befinden (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Pilitical Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.meydan.tv/en/site/ politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-Azerbaijan.htm, Human Rights Watch, World Report 2015, S. 80 www.hrw.org/sites/default/files/ wr2015_web.pdf)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4796aa) Was weiß die Bundesregierung über die Haftbedingungen und den Gesundheitszustand Leyla Yunus’, die im Gefängnis verprügelt und der wiederholt sexualisierte Gewalt angedroht wurde, und die zudem an Diabetes erkrankt ist (Amnesty International Urgent Action – Leyla Yunus in Haft geschlagen, 26. September 2014, www.amnesty.de/ urgent-action/ua-182-2014-3/leyla-yunus-haft-geschlagen; Radio Free Europe/Radio Liberty, Jailed Azerbaijani Activist Says She Was Sexually Threatened, 5. Dezember 2014, www.rferl.org/content/ azerbaijanyunus-letter-sexual-threats/26727580.html)? b) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen den Menschenrechtsverteidiger Rasul Jafarov, Direktor des Human Rights Club, der – offensichtlich aufgrund seiner Beteiligung an der Menschenrechtskampagne „Sing for Democracy“ anlässlich des Eurovision Song Contests in Baku 2012 und aufgrund seiner Mitarbeit bei der Erstellung einer Liste aller politischen Gefangenen in Aserbaidschan – im August 2014 festgenommen und u. a. wegen angeblicher Steuerhinterziehung angeklagt wurde und sich seitdem in Untersuchungshaft befindet (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.meydan.tv/en/site/politics/2760/The-list-of-Political- Prisoners-in-Azerbaijan.htm, Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_web.pdf)? c) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen den Rechtsanwalt Intigam Aliyev, Leiter der Legal Education Society und Menschenrechtsexperte für internationale Organisationen wie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und dem Europarat, der – offensichtlich aufgrund seiner zahlreichen Beschwerden an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) – im August 2014 u. a. wegen angeblicher Steuerhinterziehung und illegaler Geschäfte festgenommen wurde und sich seitdem in Untersuchungshaft befindet (siehe Quelle zu Frage 7b)? d) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen die acht Jugendlichen Bakhtiyar Guliyev, Shahin Novruzlu, Mahammad Azizov, Rashad Hasanov, Uzeyir Mammadli, Rashadat Akhundov, Zaur Gurbanli und Ilkin Rustemzadeh, die – offensichtlich aufgrund ihres politischen Engagements in den regierungskritischen Jugendbewegungen „NIDA“ bzw. „Free Youth“ – wegen der angeblichen Planung gewaltsamer Proteste und wegen angeblicher Drogendelikte zu sechs bis acht Jahren Gefängnisstrafe verurteilt wurden (Human Rights Watch, Azerbaijan: Government Repression Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s Leadership Should Take Action, 29. September 2014 www.hrw.org/news/2014/09/29/azerbaijan-government- repressiontarnishes-chairmanship)? e) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen den Direktor der „Baku School for Political Studies“, Ilgar Mammadov, der – offensichtlich aufgrund seines Engagements als Vorsitzender der Oppositionspartei „Republikanische Alternative“ und weil er angekündigt hatte, bei den Präsidentschaftswahlen 2013 kandidieren zu wollen – zu einer Haftstrafe von sieben Jahren wegen angeblicher Organisation von Massenunruhen und Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt wurde (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.meydan.tv/en/site/politics/2760/ The-list-of-Political-Prisoners-in-Azerbaijan.htm, Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_web.pdf)? aa) Wie hat der EGMR den Fall bewertet, und hat die Regierung Aserbaidschans nach Kenntnis der Bundesregierung das Urteil des EGMR Drucksache 18/4796 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeumgesetzt (www.hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i= 001-144124)? f) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen Tofig Yagublu, der – offensichtlich aufgrund seines regierungskritischen Engagements als stellvertretender Vorsitzender der oppositionellen Partei „Musavat“ sowie als Kolumnist der oppositionellen Zeitung „Yeni Musavat“ – zu einer Haftstrafe von fünf Jahren u. a. wegen angeblicher Organisation von Massenunruhen und Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt wurde (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.meydan.tv/en/ site/politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-Azerbaijan.htm, Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/ wr2015_web.pdf)? g) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen den Menschenrechtsverteidiger und Regimekritiker Yadigar Sadigov, der – offensichtlich aufgrund seines politischen Engagements u. a. auch für die oppositionelle Partei „Musavat“ – wegen angeblicher Körperverletzung im Januar 2014 zu sechs Jahren Gefängnisstrafe verurteilt wurde (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.meydan.tv/en/site/politics/ 2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-Azerbaijan.htm, Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_ web.pdf)? h) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen Murad Adilov, der – offensichtlich aufgrund seines politischen Engagement als Aktivist der oppositionellen Partei „Popular Front“ – wegen angeblichen Drogenbesitzes inhaftiert wurde und dem im Falle einer Verurteilung bis zu zwölf Jahre Haft drohen (Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_ web.pdf, Human Rights Watch, Azerbaijan: Government Repression Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s Leadership Should Take Action, 29. September 2014 www.hrw.org/news/2014/09/29/ azerbaijangovernment-repression-tarnishes-chairmanship)? aa) Was weiß die Bundesregierung über Haftbedingungen und den Gesundheitszustand Murad Adilovs, dessen Anwalt wegen körperlicher Misshandlung im Polizeigewahrsam erfolglos Beschwerde eingelegt hat (Human Rights Watch, Azerbaijan: Government Repression Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s Leadership Should Take Action, 29. September 2014 www.hrw.org/news/2014/09/29/ azerbaijangovernment-repression-tarnishes-chairmanship)? i) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen Khagani Mammad, der – offensichtlich aufgrund seines politischen Engagements als Aktivist der oppositionellen Partei „Musavat“ – wegen eines angeblichen Überfalls auf zwei Personen festgenommen wurde und sich seitdem in Untersuchungshaft befindet (Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/ wr2015_web.pdf, Human Rights Watch, Azerbaijan: Government Repression Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s Leadership Should Take Action, 29. September 2014 www.hrw.org/news/2014/09/29/ azerbaijan-government-repression-tarnishes-chairmanship)? j) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen den Journalisten Rauf Mirkadirov, der – offensichtlich aufgrund seines Bemühens um Verständigung zwischen Aserbaidschan und Armenien im Bergkarabach-Konflikt und weil er die sich verschlech- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4796ternde Menschenrechtslage in Aserbaidschan kritisierte – wegen angeblicher Spionage und Hochverrats festgenommen wurde und dem im Falle einer Verurteilung eine lebenslängliche Haftstrafe droht (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.meydan.tv/en/site/politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in- Azerbaijan.htm, Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/ sites/default/files/wr2015_web.pdf)? k) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen Parviz Hashimli, der – offensichtlich aufgrund seines politischen Engagements u. a. als Reporter der oppositionellen Zeitung „Bizim Yol“ und Leiter der Menschenrechtsorganisation „Center for the Protection of Political and Civil Rights“ – im September 2013 wegen angeblichen illegalen Besitzes und Schmuggelns von Waffen festgenommen und im Mai 2014 zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt wurde (siehe Quelle zu Frage 7j)? l) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen Seymur Haziyev, der – offensichtlich aufgrund seiner wiederholten öffentlichen Kritik an Präsident Ilham Aliyev u. a. im Rahmen seiner Tätigkeit als Kolumnist der oppositionellen Zeitung „Azadlig“ und Moderator des oppositionellen Fernsehkanals „Azerbaijan Hour“ – wegen angeblichen „Hooliganismus“ verhaftet wurde und dem im Falle einer Verurteilung bis zu sieben Jahre Haft drohen (Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_web.pdf, Human Rights Watch, Azerbaijan: Government Repression Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s Leadership Should Take Action, 29. September 2014 www.hrw.org/news/2014/09/29/azerbaijan- governmentrepression-tarnishes-chairmanship)? m) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen den Blogger und Social-Media-Aktivisten Abdul Abilov, der – offensichtlich aufgrund seiner regierungskritischen Onlinearbeit u. a. über die Fälschung von Wahlen – im November 2013 verhaftet und wegen angeblichen Besitzes und Handelns mit Drogen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt wurde (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.meydan.tv/en/site/ politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-Azerbaijan.htm, Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/wr 2015_web.pdf)? Was weiß die Bundesregierung über Haftbedingungen und Gesundheitszustand von Abdul Abilov, der angegeben hat, psychischer und physischer Gewalt ausgesetzt gewesen zu sein und ein Geständnis nur unter Zwang unterschrieben zu haben (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.meydan.tv/en/site/ politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-Azerbaijan.htm)? n) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen Omar Mammadov, der – offensichtlich aufgrund seines politischen Engagements als Betreiber einer satirischen Social-Media- Website, Mitgründer der Jugendbewegung „Flow“ und Mitglied der oppositionellen Partei „Citizens’ Solidarity“ – im Januar 2014 wegen angeblichen Drogenbesitzes festgenommen wurde und sich seitdem in Untersuchungshaft befindet (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.meydan.tv/en/site/politics/ 2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-Azerbaijan.htm, Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_ web.pdf)? Drucksache 18/4796 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeo) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen den Social-Media-Aktivisten Elsever Murselli (Mursalli), der – offensichtlich aufgrund seiner regierungskritischen Veröffentlichungen im Internet und der Unterstützung von oppositionellen Wahlkandidaten – im Oktober 2013 wegen angeblichen Drogenhandelns zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.meydan.tv/en/site/ politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-Azerbaijan.htm, Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/wr 2015_web.pdf)? p) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen den Social-Media-Aktivisten Ilham Muradov, der – offensichtlich aufgrund seiner politischen Karikaturen und Blog- Veröffentlichungen u. a. zu sozialen Missständen in seiner Heimatstadt – wegen angeblichen Drogenbesitzes festgenommen wurde und sich seitdem in Untersuchungshaft befindet (Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_web.pdf, Human Rights Watch, Azerbaijan: Government Repression Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s Leadership Should Take Action, 29. September 2014 www. hrw.org/news/2014/09/29/azerbaijan-government-repression- tarnisheschairmanship)? q) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen Faraj Karimli, der – offensichtlich aufgrund seines politischen Engagements als Mitglied der oppositionellen Partei „Musavat“ und Betreiber regierungskritischer Websites – im Juli 2013 wegen angeblichen Herstellens und Handelns mit Drogen festgenommen wurde und sich seitdem in Untersuchungshaft befindet (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.meydan.tv/en/site/politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in- Azerbaijan.htm, Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw. org/sites/default/files/wr2015_web.pdf)? r) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen den Bruder Faraj Karimlis, Siraj Karimli, der – offensichtlich, um Druck auf seinen Bruder auszuüben – ebenfalls festgenommen wurde und sich in Untersuchungshaft befindet, obwohl er selbst bislang nicht politisch aktiv gewesen ist (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.meydan.tv/en/site/politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in- Azerbaijan.htm, Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/ sites/default/files/wr2015_web.pdf)? s) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen die Journalistin Khadija Ismayilova, die – offensichtlich aufgrund ihrer investigativen Recherchen zu Korruption in Regierungskreisen und den Geschäftspraktiken der Familie des Präsidenten Aliyev – im Dezember 2014 festgenommen wurde und sich seitdem in Haft befindet, nachdem sie zuvor wiederholt Opfer von Diffamierungskampagnen wurde (DER TAGESSPIEGEL, Festnahme von Khadija Ismayilova – Aserbaidschans mutigste Journalistin im Gefängnis, 10. Dezember 2014 www. tagesspiegel.de/politik/festnahme-von-khadija- ismayilovaaserbaidschans-mutigste-journalistin-im-gefaengnis/11099712.html, Reporter ohne Grenzen, Inhaftierte Journalisten und Blogger freilassen)? t) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen die Oppositionsaktivistin Kemale Benenyarli, die auf einer Protestkundgebung von der Polizei festgenommen und anschließend misshandelt wurde, und was weiß die Bundesregierung über den Verbleib Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4796von Kemale Benenyarli (Amnesty International, Urgent Action, Haftstrafen für Protestierende, 8. Mai 2014, www.amnesty.de/urgent-action/ ua-113-2014/haftstrafen-fuer-protestierende, Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_web.pdf)? u) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen Hasan Huseynli, der – offensichtlich aufgrund seines Engagements für Menschenrechte und bürgerliche Emanzipation als Leiter des „Intelligent Citizen Enlightenment Center“, welches Bildungsprojekte, Auslandsstudien und Projekte für ziviles Engagement organisiert –, der im April 2014 wegen angeblicher Körperverletzung festgenommen und zu sechs Jahren Haft verurteilt wurde (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www. meydan.tv/en/site/politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in- Azerbaijan.htm, Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/ sites/default/files/wr2015_web.pdf)? v) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen den Vorsitzenden des unabhängigen Wahlbeobachtungszentrums „Election Monitoring and Democracy Studies Center“ (EMDS), Anar Mammadli, der – offensichtlich aufgrund seiner Berichte über die Manipulation und Fälschung von Wahlen und wegen seiner Tätigkeit als anerkannter Experte für OSZE, Europäischer Union und Vereinte Nationen – u. a. wegen angeblicher Steuerhinterziehung und illegaler Geschäfte zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt wurde (siehe Quelle zu Frage 7u)? w) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen Elnur Mammadov, Leiter einer Partnerorganisation des Wahlbeobachtungszentrums EMDS, der zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde (United Nations, Office of the High Comissioner for Human Rights, UN Experts urge Azerbaijan to drop charges against human rights defenders, 9. Mai 2014, www.ohchr.org/EN/NewsEvents/ Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=14582&LangID=E; Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_ web.pdf)? x) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen Emil Mammadov und Tofig Gasimov, die – offensichtlich aufgrund ihres Engagements im Rahmen einer unabhängigen Gruppe im Südosten Aserbaidschans, die Fälle von Korruption in der Region untersuchten und sich für Menschenrechte einsetzen – im April 2014 wegen angeblicher Erpressung festgenommen und im September 2014 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurden (Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_web.pdf, Human Rights Watch, Azerbaijan: Government Repression Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s Leadership Should Take Action, 29. September 2014 www.hrw.org/news/2014/09/29/ azerbaijangovernment-repression-tarnishes-chairmanship)? y) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen den Journalisten und Menschenrechtsverteidiger Ilgar Nasibov, der im August 2014 bei einem Überfall schwer verletzt und anschließend selbst wegen angeblicher Körperverletzung angeklagt wurde (Human Rights Watch, World Report 2015, www.hrw.org/sites/default/ files/wr2015_web.pdf, Human Rights Watch, Azerbaijan: Government Repression Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s Leadership Should Take Action, 29. September 2014 www.hrw.org/news/2014/09/29/ azerbaijan-government-repression-tarnishes-chairmanship)? Drucksache 18/4796 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodez) Welche weiteren politisch motivierten Festnahmen oder Verurteilungen sind der Bundesregierung seit Jahresbeginn bekannt geworden (siehe etwa: www.eurasianet.org/node/72626)? 8. Ist die Bundesregierung in regelmäßigem Kontakt mit allen genannten Inhaftierten und ihren Angehörigen, und in welchem Rahmen begleitet die Bundesregierung die hier genannten Verfahren? a) In welchen Fällen politisch motivierter Justiz zeigen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung kontinuierlich Präsenz im Gerichtssaal? 9. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung bilateral und international für den Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern in Aserbeidschan ein? 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Folter und Misshandlungen von Inhaftierten in Aserbaidschan (bitte einzeln nach Vorfällen auflisten)? 11. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass der zuständige Unterausschuss der Vereinten Nationen seine Reise nach Aserbaidschan im September 2014 abgesagt hat, nachdem ihm bereits vorab der Zugang zu Haftanstalten verweigert worden war (Reuters, U.N. torture inspectors say barred from Azerbaijan jails, 17. September 2014, www. reuters.com/article/2014/09/17/us-azerbaijan-un- tortureidUSKBN0HC1N020140917)? 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anfang 2014 von Präsident Ilham Aliyev in Kraft gesetzte Verschärfung der Gesetze über Nichtregierungsorganisationen, welche u. a. das Strafmaß für angebliche Vergehen erhöht und den Behörden weitere Möglichkeiten an die Hand gibt, Nichtregierungsorganisationen die Registrierung zu verweigern oder diese aufzulösen, und welche Auswirkungen dieser Gesetzesverschärfungen auf die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen sind zu befürchten oder bereits festzustellen [European Commission for Democracy Through Law – Venice Commission, Opinion on the Law on non-governmental Organisations (Public Associations and Funds) as amended of the Republic of Azerbaijan, adopted by the Venice Commission at its 101st Plenary Session (Venice, 12–13 December 2014), www.venice.coe.int/webforms/documents/ ?pdf=CDL-AD(2014)043-e]? 13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Einfrieren der Konten von mindestens 50 zivilgesellschaftlichen Organisationen oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Behörden Aserbaidschans, und wie bewertet sie die Vorgänge (Human Rights Watch, Azerbaijan: Government Repression Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s Leadership Should Take Action, 29. September 2014 www.hrw.org/news/2014/09/29/ azerbaijan-government-repression-tarnishes-chairmanship)? 14. Welche Angehörigen der demokratischen Zivilgesellschaft Aserbaidschans sind nach Kenntnissen der Bundesregierung mit Reiseeinschränkungen belegt worden? 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Maßnahmen der Behörden Aserbaidschans, welche darauf abzielen, die Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen durch internationale Geber zu erschweren oder zu verhindern [European Commission for Democracy Through Law – Venice Commission, Opinion on the Law on non-governmental Organisations (Public Associations and Funds) as amended of the Republic of Azerbaijan, adopted by the Venice Commission at its 101st Plenary Session Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4796(Venice, 12–13 December 2014), www.venice.coe.int/webforms/documents/ ?pdf=CDL-AD(2014)043-e]? 16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die im November 2014 von Präsident Ilham Aliyev in Kraft gesetzten Gesetzesänderungen bezüglich der Registrierungs- und Dokumentationsvorschriften von internationalen Gebern oder Partnerorganisationen, und wie wirken sich diese praktisch auf die Möglichkeit zur Unterstützung aserbaidschanischer Nichtregierungsorganisationen und ihre Unabhängigkeit von staatlichen Stellen aus (siehe Quelle zu Frage 15)? 17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Vorgehen der Behörden Aserbaidschans gegen das Institute for Reporters Freedom and Safety (IRFS), eine der führenden zivilgesellschaftlichen Organisationen zur Beobachtung der Lage der Medien in Aserbaidschan, deren Büro im August 2014 durchsucht wurde, wobei Berichte und Computer beschlagnahmt und das Büro geschlossen wurde, und was weiß die Bundesregierung über die momentane Situation des IRFS, seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und seines Direktors, Emin Huseynov (Human Rights Watch, Azerbaijan: Government Repression Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s Leadership Should Take Action, 29. September 2014 www.hrw.org/news/ 2014/09/29/azerbaijan-government-repression-tarnishes-chairmanship)? 18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Vorgehen der Behörden Aserbaidschans gegen die „Legal Education Society“ und ihren Leiter Intigam Aliyev, deren Büro im August 2014 geschlossen wurde und die bis zu ihrer Schließung hunderte von Fällen aus Aserbaidschan vor den EGMR gebracht hat (Human Rights Watch, Azerbaijan: Government Repression Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s Leadership Should Take Action, 29. September 2014 www.hrw.org/news/2014/09/29/ azerbaijangovernment-repression-tarnishes-chairmanship)? 19. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Lage der Meinungs- und Pressefreiheit in Aserbaidschan (insgesamt und aufgeschlüsselt nach Rundfunk, Printmedien und Onlinemedien), insbesondere vor dem Hintergrund jüngster Gesetzesverschärfungen (Reporter ohne Grenzen, Azerbaidschan – Inhaftierte Journalisten und Blogger freilassen, 19. Januar 2015, www. reporter-ohne-grenzen.de/nc/aserbaidschan/alle-meldungen/meldung/ aserbaidschans-praesident-alijew-muss-inhaftierte-journalisten- undblogger-freilassen/), die a) die Schließung von Medien ermöglichen, wenn diese aufgrund des staatlich kontrollierten Anzeigenmarktes und der systematischen Einschüchterung von Oppositionellen finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten? b) es den aserbaidschanischen Behörden ermöglichen, Medien zu schließen, wenn diese innerhalb eines Jahres zweimal wegen Verleumdung lediglich angeklagt wurden? c) es ermöglichen, gegen Journalistinnen und Journalisten bereits aufgrund von Recherchen zu bestimmten Themen vorzugehen? 20. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung für die Lage der Pressefreiheit in Aserbaidschan aus der Durchsuchung des Büros von Radio Azadliq, dem aserbaidschanischen Dienst von Radio Free Europe/Radio Liberty in Baku – deren Ausstrahlung bereits 2009 in Aserbaidschan verboten wurde – durch die aserbaidschanischen Behörden, bei der Computer, Akten, Kameras und Bildmaterial beschlagnahmt und das Büro anschließend geschlossen wurde (Reporter ohne Grenzen, Azerbaidschan – Inhaftierte Journalisten und Blogger freilassen, 19. Januar 2015, www.reporter-ohne-grenzen.de/nc/ Drucksache 18/4796 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeaserbaidschan/alle-meldungen/meldung/aserbaidschans-praesident- alijewmuss-inhaftierte-journalisten-und-blogger-freilassen/)? 21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation der oppositionellen Zeitung „Azadliq“, die sich zahlreichen Verleumdungsklagen und behördlicher Restriktionen ausgesetzt sieht und seit den Jahren 2011 bzw. 2013 nicht mehr an Straßenständen und U-Bahnhöfen verkauft werden darf, und wie bewertet die Bundesregierung, dass „Azadliq“ vorübergehend das Erscheinen einstellen musste, nachdem staatliche Unternehmen Rechnungen der Zeitung nicht beglichen hatten (siehe Quelle zu Frage 20)? 22. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Versammlungsfreiheit in Aserbaidschan garantiert und gewährt? a) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung für die Lage der Versammlungsfreiheit in Aserbaidschan aus der wiederholten gewaltsamen Auflösung von regierungskritischen Demonstrationen in der Hauptstadt Baku sowie in den Regionen (Human Rights Watch, Azerbaijan: Unnecessary Police Force at Peaceful Protests, 12. März 2013, www.hrw.org/news/ 2013/03/12/azerbaijan-unnecessary-police-force-peaceful-protests)? b) Wo sind in Aserbaidschan nach Einschätzung der Bundesregierung regierungskritische Demonstrationen de facto noch möglich? c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verschärfung des Demonstrationsrechtes 2012 (Reporters without Borders, New Legislative Amendments Further Erode Rights to Freedom of Expression and Peaceful Assembly, 16. Mai 2013, http://en.rsf.org/azerbaijan-new- legislative-amendments-further-16-05-2013,44622.html)? 23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den seit Jahren andauernden Abriss von Wohnhäusern in Baku, bei dem nach Angaben von lokalen Nichtregierungsorganisationen die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner vielfach verletzt werden, und wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung hiervon betroffen (FAZ, Abbruch in Baku – Mit Baggern gegen Menschenrechtler, 16. August 2011, www.faz.net/aktuell/ finanzen/2.3017/abbruch-in-baku-11106125.html; Human Rights Watch, Azerbaijan: Stop Forced Evictions, Illegal Demolitions, 6. Mai 2013, www.hrw.org/news/2013/05/06/azerbaijan-stop-forced-evictions- illegaldemolitions; Human Rights Watch, Aserbaidschan: Rechtswidrige Räumungen im Vorfeld des Eurovision Song Contest, 17. Februar 2012, www.hrw.org/de/news/2012/02/17/aserbaidschan-rechtswidrige-r- umungenim-vorfeld-des-eurovision-song-contest; Radio Free Europe/Radio Liberty, Azerbaijani Homeowners Protest Demolition, Insufficient Compensation, 21. Juli 2013, www.rferl.org/content/azerbaijan-forced-evictions-baku/ 25062581.html)? 24. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Lage der Religionsfreiheit in Aserbaidschan und das staatliche Vorgehen gegen religiöse Aktivistinnen und Aktivisten? 25. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Lage der Menschenrechte in Aserbaidschan? 26. Hat sich nach Auffassung der Bundesregierung seit 2012 die Lage der Menschenrechte in Aserbaidschan verbessert oder verschlechtert? 27. Plant die Bundesregierung im Rahmen des laufenden Review Prozesses zur Östlichen Partnerschaft, die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Aserbaidschan in eine neue vertragliche Zusammenarbeit zu überführen, und wie möchte die Bundesregierung in der zukünftigen vertraglichen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Aserbaidschan De- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4796mokratie, Rechtsstaatlichkeit und den Menschenrechtsschutz konkret fördern? Berlin, den 27. April 2015 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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