[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5175
18. Wahlperiode 15.06.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen),
Luise Amtsberg, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4796 –
Zunehmende Repressionen in Aserbaidschan
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Jahren befindet sich Aserbaidschan unter dem Regime von Präsident Ilham
Aliyev auf autoritärem Kurs. Fortschritte bei der Demokratisierung des Landes
sind nicht feststellbar. Stattdessen entfernt sich das Land immer weiter von der
Umsetzung europäischer Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der
Achtung der Menschenrechte, denen es sich nicht nur mit seiner Mitgliedschaft
im Europarat verpflichtet hat. Mit massiver Repression gehen die Behörden
gegen Nichtregierungsorganisationen und Regimekritikerinnen und
Regimekritiker vor. Seit die Familie des heutigen Präsidenten Ilham Aliyev Anfang der
90er-Jahre an die Macht kam, hat es in Aserbaidschan keine freien und fairen
Wahlen entsprechend internationaler Standards gegeben. Auf der aktuellen
Rangliste der Pressefreiheit der Organisation Reporter ohne Grenzen nimmt
Aserbaidschan Platz 162 unter 180 untersuchten Staaten ein. Elementare
Grundrechte wie das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit werden in der
Praxis rigoros beschnitten. Immer wieder kommt es zu willkürlichen
Festnahmen, politisch motivierten Prozessen sowie Misshandlungen und Folter von
Inhaftierten. In der Parlamentarischen Versammlung des Europarates hat
Aserbaidschan mittels erheblichen Drucks und massiver Lobbyarbeit eine
Entschließung zur Lage der politischen Gefangenen im Land verhindert, nachdem
es bereits zuvor die Arbeit des zuständigen Berichterstatters behindert und
diskreditiert hatte.
Seit 2013 hat sich die Menschenrechtslage in Aserbaidschan nach
übereinstimmenden Berichten lokaler Menschenrechtsaktivistinnen und
Menschenrechtsaktivisten und einschlägiger internationaler Organisationen wie Amnesty
International, Human Rights Watch oder Reporter ohne Grenzen nochmals
dramatisch verschlechtert. Mit einer beispiellosen Repressionswelle gehen die
Behörden gegen kritische Stimmen vor. Amnesty International berichtet von
„zahlreichen Fällen von Aktivisten, Journalisten und Oppositionellen, die
bedroht, brutal geschlagen und aufgrund konstruierter Anschuldigungen
inhaftiert wurden“ (
www.spiegel.de/sport/sonst/amnesty-international-attackiert-
aserbaidschan-a-1021842.html). Immer mehr Kritikerinnen und Kritiker des Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 11. Juni 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5175 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeRegimes landen hinter Gittern, darunter auch prominente und international
renommierte Persönlichkeiten wie die Menschenrechtsaktivistin Leyla Yunus
und die Journalistin Khadija Ismayilova (
www.spiegel.de/panorama/
menschenrechte-in-aserbaidschan-kritik-freie-zone-a-996881.html). Die
Repressionen überdauerten auch den Vorsitz Aserbaidschans im Europarat, den das
Land von Mai bis November 2014 inne hatte. Nicht wenige Personen wurden in
politisch motivierten Prozessen zu teils jahrelangen Haftstrafen verurteilt. Ein
Kurswechsel des Regimes ist bislang nicht erkennbar. Nur sehr vereinzelt
wurden politische Gefangene auf Anweisung des Präsidenten Ilham Aliyev wieder
freigelassen (
www.eurasianet.org/node/72626).
1. Wird Aserbaidschan nach Auffassung der Bundesregierung derzeit den
Verpflichtungen der durch Aserbaidschan am 26. April 2002 ratifizierten
Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) inklusive der von
Aserbaidschan ratifizierten Zusatzprotokolle gerecht?
Mit der Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
hat sich Aserbaidschan völkerrechtlich dazu verpflichtet, die jeweiligen
Bestimmungen einzuhalten und bestehende Defizite bei der Umsetzung der EMRK zu
beheben. Außerdem hat sich Aserbaidschan verpflichtet, Entscheidungen des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte konsequent umzusetzen. Die
Bundesregierung teilt die Auffassung, dass in Aserbaidschan weiterhin
erhebliche Defizite bei der Einhaltung von Standards des Europarats im Bereich der
Menschenrechte, der Rechtstaatlichkeit und Demokratieentwicklung
fortbestehen. Insbesondere in den Bereichen Meinungs-, Presse-, Versammlungs- und
Vereinigungsfreiheit ist seit dem Jahr 2012 ein negativer Trend zu beobachten.
Dieser Trend spiegelt sich u. a. in der angestiegenen Zahl der Häftlinge wider,
bei denen eine Inhaftierung aus politischen Gründen nicht auszuschließen ist
– wie bei allen unter Frage 7 aufgeführten Einzelfällen. Die Bundesregierung hat
die Erwartung und macht dies auch deutlich, dass Aserbaidschan seinen
Verpflichtungen als Mitglied im Europarat gerecht wird und dafür substanzielle
Anstrengungen unternimmt.
2. In wie vielen Fällen wurde Aserbaidschan vom Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte wegen Verletzungen der Europäischen
Menschenrechtskonvention verurteilt, und wie viele dieser Urteile wurden von
Aserbaidschan umgesetzt?
Im Jahr 2014 ergingen laut Statistik des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte (EGMR) elf Urteile gegen Aserbaidschan, in denen jeweils
mindestens eine Verletzung der EMRK festgestellt wurde. Nach Mitteilung der für die
Überwachung der Umsetzung von EGMR-Entscheidungen beim Europarat
zuständigen Abteilung (Execution Department) werden derzeit insgesamt 118
Entscheidungen des EGMR bezüglich Aserbaidschan überwacht, da deren
(vollständige) Umsetzung noch nicht festgestellt werden konnte.
3. Wie hat sich die Tatsache, dass Aserbaidschan in der zweiten Jahreshälfte
2014 dem Ministerrat des Europarates vorgesessen hat, auf den Umgang
des Regimes mit Menschenrechten und insbesondere regierungskritischen
Stimmen ausgewirkt, und welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung
hieraus in Bezug auf die Bereitschaft Aserbaidschans, die Werte des
Europarates, denen es sich verpflichtet hat, zu wahren?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass Aserbaidschan seinen Vorsitz
im Ministerkomitee des Europarats in der zweiten Jahreshälfte 2014 nicht
genutzt hat, um bei Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit im eigenen Land
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5175positive Akzente zu setzen und zu spürbaren Verbesserungen zu gelangen.
Grundsätzlich sind Mitglieder des Europarats verpflichtet, Standards des
Europarats auch im eigenen Land zu wahren und umzusetzen. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Welche Fortschritte sind bei der Umsetzung des vor einem Jahr (im Vorfeld
des Vorsitzes Aserbaidschans im Ministerrat des Europarates)
verabschiedeten Aktionsplans 2014–2016 zu verzeichnen, mit dem Aserbaidschan bei
der Umsetzung seiner sich aus der Mitgliedschaft im Europarat ergebenden
Verpflichtungen unterstützt werden soll?
Die praktische Implementierung des im April 2014 verabschiedeten
Aktionsplans hat nach langwierigen und weiter andauernden Abstimmungen des
Sekretariats des Europarats mit den Behörden Aserbaidschans inzwischen in
Teilbereichen begonnen. Diese betreffen Maßnahmen zur Förderung der Umsetzung
der Europäischen Menschenrechtskonvention unter Einschluss der
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie Projekte im
Bereich Medienfreiheit. Die Regierung Aserbaidschans hat wiederholt ihre
Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, den Aktionsplan Schritt für Schritt
vollständig umzusetzen.
5. Welche Erwartungen hat die Bundesregierung an die
entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Aserbaidschan im Justizwesen, und wie bewertet
sie die bisherigen Ergebnisse dieser Zusammenarbeit?
Die Bundesregierung unterstützt die Fortführung der Rechts- und Justizreform
in Aserbaidschan durch einen an EU-Standards orientierten Rechtsstaatsdialog.
Schwerpunkte sind Zivil-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht. Zentrales Ziel ist
die Unterstützung zur Verbesserung von Transparenz und Partizipation der
Bürger. Bislang konnte zu einer grundlegenden Verwaltungsrechtsreform im Jahr
2011, zur Verabschiedung eines Verwaltungsverfahrens- und
Verwaltungsprozessgesetzes sowie zum Städtebau- und Baugesetzbuch im Jahr 2013
beigetragen werden. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die Aus- und
Fortbildung von Verwaltungsrichtern durch Seminare, Fachliteratur und
Studienreisen.
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der politischen
Gefangenen in Aserbaidschan seit 2012 verändert (im Jahr 2012 ging die
Bundesregierung von 17 Personen aus, die aus politischen Gründen
inhaftiert werden, siehe Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 17/9043)?
Die Bundesregierung geht von einer im Vergleich zum Jahr 2012 höheren
Anzahl von Häftlingen aus, bei denen die Inhaftierung aus politischen Gründen
naheliegt. In Übereinstimmung mit befreundeten Staaten liegt nach Auffassung
der Bundesregierung in Aserbaidschan derzeit bei mindestens 24 Personen ein
politischer Hintergrund für die Verhaftung nahe.
7. Wer befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Liste
politischer Gefangener in Aserbaidschan, die u. a. von der bekannten
Menschenrechtsverteidigerin Leyla Yunus bis zu ihrer Verhaftung geführt wurde
(Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Political Prisoners in Azerbaijan,
Drucksache 18/5175 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode10. August 2014,
www.meydan.tv/en/site/politics/2760/The-list-of-Political-
Prisoners-in-Azerbaijan.htm)?
Der Bundesregierung ist die von Leyla Yunus und Rasul Jafarov erstellte Liste
bekannt. Die Bundesregierung beobachtet diese und die in der Antwort zu
Frage 6 aufgeführten Fälle besonders aufmerksam. Sie hat wiederholt hochrangig
gegenüber der aserbaidschanischen Führung (unter anderem die
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gegenüber dem Präsidenten Ilham Aliyev am 21.
Januar 2015 in Berlin; der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter
Steinmeier gegenüber dem Präsidenten Ilham Aliyev am 23. Oktober 2014 in
Baku und am 20. Januar 2015 in Berlin) die Menschenrechtslage in
Aserbaidschan angesprochen und Verbesserungen angemahnt. Dabei wurden auch
konkrete Einzelfälle angesprochen. Die Bundesregierung hat der
aserbaidschanischen Regierung am 23. Oktober 2014 in Baku zudem eine Liste mit konkreten
Einzelfällen übergeben, welche die Bundesregierung besonders beobachtet.
Daneben wird die Menschrechtslage – einschließlich von Einzelfällen –
kontinuierlich von der deutschen Botschafterin in Baku, Heidrun Tempel, in ihren
Gesprächen mit der aserbaidschanischen Führung thematisiert.
a) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der
aserbaidschanischen Behörden gegen die Menschenrechtsverteidigerin Leyla Yunus,
Direktorin des Institute of Peace and Democracy, und ihren Ehemann
Arif Yunus, die – offensichtlich aufgrund ihrer menschenrechtlichen
Arbeit insbesondere zu politisch motivierten Justizverfahren und weil sie
eine Liste mit politischen Gefangenen führten – festgenommen und u. a.
wegen angeblichen Hochverrats, Steuerhinterziehung und
Dokumentenfälschung angeklagt wurden und sich seit mehr als acht Monaten in
Untersuchungshaft befinden (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of
Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014,
www.meydan.tv/en/site/
politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-Azerbaijan.htm, Human
Rights Watch, World Report 2015, S. 80
www.hrw.org/sites/default/files/
wr2015_web.pdf)?
Die Bundesregierung hat bereits im August 2014 durch den Beauftragten der
Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im
Auswärtigen Amt, Christoph Strässer, ihre tiefe Besorgnis über das Vorgehen der
aserbaidschanischen Behörden gegen Leyla Yunus und Arif Yunusov zum Ausdruck
gebracht. Nach Auffassung der Bundesregierung muss den Inhaftierten ein
rechtsstaatliches Verfahren ebenso gewährt werden wie die notwendige
medizinische Betreuung während der Untersuchungshaft. Sie hat seitdem
kontinuierlich den Fall gegenüber der aserbaidschanischen Führung angesprochen.
aa) Was weiß die Bundesregierung über die Haftbedingungen und den
Gesundheitszustand Leyla Yunus’, die im Gefängnis verprügelt und
der wiederholt sexualisierte Gewalt angedroht wurde, und die zudem
an Diabetes erkrankt ist (Amnesty International Urgent Action – Leyla
Yunus in Haft geschlagen, 26. September 2014,
www.amnesty.de/
urgent-action/ua-182-2014-3/leyla-yunus-haft-geschlagen; Radio Free
Europe/Radio Liberty, Jailed Azerbaijani Activist Says She Was
Sexually Threatened, 5. Dezember 2014,
www.rferl.org/content/
azerbaijanyunus-letter-sexual-threats/26727580.html)?
Die Informationslage der Bundesregierung deckt sich mit den in den beiden
Artikeln beschriebenen Vorfällen. Die Bundesregierung steht im regelmäßigen
Austausch mit den Anwälten von Leyla Yunus und der vom Parlament der
Europäischen Union eingesetzten Ärztekommission unter der Leitung eines
Arztes der Berliner Charité. Die Bundesregierung hat ferner bei der
Übermittlung dringend benötigter Diabetesmedikamente für Leyla Yunus geholfen, um
eine Behandlung mit diesen Medikamenten während der Untersuchungshaft
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5175sicherzustellen. Die Bundesregierung ist in Sorge, dass die Haftbedingungen
eine adäquate medizinische Behandlung nicht zulassen und setzt sich dafür ein,
dass Leyla Yunus im Ausland medizinisch behandelt werden kann.
b) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der
aserbaidschanischen Behörden gegen den Menschenrechtsverteidiger Rasul Jafarov,
Direktor des Human Rights Club, der – offensichtlich aufgrund seiner
Beteiligung an der Menschenrechtskampagne „Sing for Democracy“
anlässlich des Eurovision Song Contests in Baku 2012 und aufgrund seiner
Mitarbeit bei der Erstellung einer Liste aller politischen Gefangenen in
Aserbaidschan – im August 2014 festgenommen und u. a. wegen
angeblicher Steuerhinterziehung angeklagt wurde und sich seitdem in
Untersuchungshaft befindet (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of
Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014,
www.meydan.tv/en/site/
politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-Azerbaijan.htm, Human
Rights Watch, World Report 2015,
www.hrw.org/sites/default/files/
wr2015_web.pdf)?
Rasul Jafarov befindet sich auf der Liste der von der Bundesregierung besonders
beobachteten Fälle. Der Beauftragte der Bundesregierung für
Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Christoph Strässer, hat
namens der Bundesregierung das Urteil gegen Rasul Jafarov am 23. April 2015
in deutlichen Worten kritisiert und unter anderem die Hoffnung zum Ausdruck
gebracht, dass Rasul Jafarov die Chance auf ein faires Berufungsverfahren
erhält.
c) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen den Rechtsanwalt Intigam Aliyev, Leiter der Legal
Education Society und Menschenrechtsexperte für internationale
Organisationen wie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
(OSZE) und dem Europarat, der – offensichtlich aufgrund seiner
zahlreichen Beschwerden an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) – im August 2014 u. a. wegen angeblicher Steuerhinterziehung
und illegaler Geschäfte festgenommen wurde und sich seitdem in
Untersuchungshaft befindet (siehe Quelle zu Frage 7b)?
Intigam Aliyev befindet sich auf der Liste der von der Bundesregierung
besonders beobachteten Fälle. Der Beauftragte der Bundesregierung für
Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Christoph Strässer, hat
namens der Bundesregierung das Urteil gegen Intigam Aliyev am 23. April 2015
in deutlichen Worten kritisiert und unter anderem die Hoffnung zum Ausdruck
gebracht, dass Intigam Aliyev die Chance auf ein faires Berufungsverfahren
erhält.
d) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen die acht Jugendlichen Bakhtiyar Guliyev, Shahin
Novruzlu, Mahammad Azizov, Rashad Hasanov, Uzeyir Mammadli,
Rashadat Akhundov, Zaur Gurbanli und Ilkin Rustemzadeh, die –
offensichtlich aufgrund ihres politischen Engagements in den
regierungskritischen Jugendbewegungen „NIDA“ bzw. „Free Youth“ – wegen der
angeblichen Planung gewaltsamer Proteste und wegen angeblicher
Drogendelikte zu sechs bis acht Jahren Gefängnisstrafe verurteilt wurden
(Human Rights Watch, Azerbaijan: Government Repression Tarnishes
Chairmanship – Council of Europe’s Leadership Should Take Action,
29. September 2014
www.hrw.org/news/2014/09/29/
azerbaijangovernment-repression-tarnishes-chairmanship)?
Von den genannten jungen Männern wurden Shahin Novruzlu, Bakhtiyar
Guliyev, Zaur Gurbanli und Uzeyir Mammadli im Laufe des Jahres 2014
begnadigt. Die Übrigen befinden sich auf der Liste der von der Bundesregierung
Drucksache 18/5175 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodebesonders beobachteten Fälle. Die Europäische Union hat am 8. Mai 2014 im
Ständigen Rat der OSZE eine Erklärung verlesen, an der Deutschland
maßgeblich mitgewirkt hatte. Darin werden die große Besorgnis der Europäischen
Union über die Verurteilung der genannten jungen Männer zu Freiheitsstrafen
zwischen sechs und acht Jahren zum Ausdruck gebracht und die
aserbaidschanischen Behörden aufgefordert, die während des Strafprozesses beobachteten
Unregelmäßigkeiten sorgfältig aufzuklären und Vorwürfen, denen zufolge es zu
schlechter Behandlung der Beschuldigten im Laufe des Ermittlungsverfahrens
gekommen sei, genau nachzugehen.
e) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen den Direktor der „Baku School for Political Studies“, Ilgar
Mammadov, der – offensichtlich aufgrund seines Engagements als
Vorsitzender der Oppositionspartei „Republikanische Alternative“ und weil er
angekündigt hatte, bei den Präsidentschaftswahlen 2013 kandidieren zu
wollen – zu einer Haftstrafe von sieben Jahren wegen angeblicher
Organisation von Massenunruhen und Widerstands gegen die Staatsgewalt
verurteilt wurde (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of Political Prisoners
in Azerbaijan, 10. August 2014,
www.meydan.tv/en/site/politics/2760/
The-list-of-Political-Prisoners-in-Azerbaijan.htm, Human Rights Watch,
World Report 2015,
www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_web.pdf)?
Ilgar Mammadov befindet sich auf der Liste der von der Bundesregierung
besonders beobachteten Fälle. Er ist der Vorsitzende der politischen Bewegung
REAL. Ilgar Mammadov wurde am 4. Februar 2013 unter dem Vorwurf der
Anstachelung zur Gewalt festgenommen und am 17. März 2014 zu sieben Jahren
Freiheitsstrafe verurteilt. Es bestehen ernste Zweifel, ob das Vorgehen gegen
Ilgar Mammadov mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar war und ist. Mit
seiner Entscheidung vom 22. Mai 2014 hatte der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) bereits zur Anordnung und Aufrechterhaltung der
Untersuchungshaft gegen Ilgar Mammadov schwerwiegende Verstöße gegen
die EMRK festgestellt. Im Übrigen hat der Beauftragte der Bundesregierung für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Christoph Strässer,
namens der Bundesregierung am 19. März 2014 seine große Besorgnis über die
Verurteilung von Ilgar Mammadov und von Tofiq Yagublu zum Ausdruck
gebracht.
aa) Wie hat der EGMR den Fall bewertet, und hat die Regierung
Aserbaidschans nach Kenntnis der Bundesregierung das Urteil des EGMR
umgesetzt (
www.hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=
001-144124)?
Wie in der Antwort zu Frage 7e erwähnt, hat sich der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte in seiner Entscheidung vom 22. Mai 2014, die im Oktober
2014 rechtskräftig wurde, mit der Anordnung und Aufrechterhaltung der
Untersuchungshaft gegen Ilgar Mammadov befasst und dabei schwerwiegende
Verstöße gegen die EMRK festgestellt. Die Umsetzung des Urteils wird weiterhin
vom Ministerkomitee des Europarats überwacht. Im März 2015 hatte das
Ministerkomitee Aserbaidschan in einer Interimsresolution aufgefordert, Ilgar
Mammadov unverzüglich freizulassen und Besorgnis darüber ausgedrückt, dass
das Oberste Gericht Aserbaidschans eine Befassung mit der Berufungsklage
Mammadovs gegen seine Verurteilung zu sieben Jahren Haft auf unbestimmte
Zeit verschoben hat. Im Juni dieses Jahres steht der Fall erneut auf der
Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ministerkomitees zur Überwachung der
Umsetzung von EGMR-Urteilen durch die Mitgliedstaaten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5175f) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der
aserbaidschanischen Behörden gegen Tofig Yagublu, der – offensichtlich aufgrund
seines regierungskritischen Engagements als stellvertretender Vorsitzender
der oppositionellen Partei „Musavat“ sowie als Kolumnist der
oppositionellen Zeitung „Yeni Musavat“ – zu einer Haftstrafe von fünf Jahren
u. a. wegen angeblicher Organisation von Massenunruhen und
Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt wurde (Leyla Yunus/Rasul
Jafarov, The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014,
www.meydan.tv/en/site/politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-
Azerbaijan.htm, Human Rights Watch, World Report 2015,
www.hrw.
org/sites/default/files/wr2015_web.pdf)?
Tofiq Yagublu befindet sich auf der Liste der von der Bundesregierung
besonders beobachteten Fälle. Er wurde am 4. Februar 2013 wegen des Vorwurfs des
Aufrufs zur Gewalt festgenommen und am 17. Februar 2014 zu fünf Jahren
Freiheitsstrafe verurteilt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7e verwiesen.
g) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der
aserbaidschanischen Behörden gegen den Menschenrechtsverteidiger und
Regimekritiker Yadigar Sadigov, der – offensichtlich aufgrund seines politischen
Engagements u. a. auch für die oppositionelle Partei „Musavat“ – wegen
angeblicher Körperverletzung im Januar 2014 zu sechs Jahren
Gefängnisstrafe verurteilt wurde (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of
Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014,
www.meydan.tv/en/site/
politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-Azerbaijan.htm, Human
Rights Watch, World Report 2015,
www.hrw.org/sites/default/files/
wr2015_ web.pdf)?
Yadigar Sadigov befindet sich auf der Liste der von der Bundesregierung
besonders beobachteten Fälle. Er ist Berater des Vorsitzenden der Oppositionspartei
„Musavat“. Ihm wird Hooliganismus vorgeworfen. Yadigar Sadiqov wurde am
27. Juni 2013 verhaftet und am 13. Januar 2014 zu sechs Jahren Freiheitsstrafe
verurteilt. Das Urteil wurde am 13. Januar 2015 vom Obersten Gericht der
Republik Aserbaidschan auf dreieinhalb Jahre reduziert.
h) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der
aserbaidschanischen Behörden gegen Murad Adilov, der – offensichtlich aufgrund
seines politischen Engagement als Aktivist der oppositionellen Partei
„Popular Front“ – wegen angeblichen Drogenbesitzes inhaftiert wurde und
dem im Falle einer Verurteilung bis zu zwölf Jahre Haft drohen (Human
Rights Watch, World Report 2015,
www.hrw.org/sites/default/files/
wr2015_ web.pdf, Human Rights Watch, Azerbaijan: Government
Repression Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s Leadership
Should Take Action, 29. September 2014
www.hrw.org/news/2014/09/
29/azerbaijan-government-repression-tarnishes-chairmanship)?
Murad Adilov ist Menschenrechtsaktivist, Mitglied der oppositionellen
Volksfront-Partei und Regierungskritiker. Ihm wird vorgeworfen, mit Drogen im
großen Umfang gehandelt zu haben. Die Polizei behauptete, Drogen in seiner
Wohnung gefunden zu haben. Er wurde am 11. August 2014 inhaftiert und am
14. Mai 2015 zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
aa) Was weiß die Bundesregierung über Haftbedingungen und den
Gesundheitszustand Murad Adilovs, dessen Anwalt wegen körperlicher
Misshandlung im Polizeigewahrsam erfolglos Beschwerde eingelegt
hat (Human Rights Watch, Azerbaijan: Government Repression
Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s Leadership Should
Drucksache 18/5175 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeTake Action, 29. September 2014
www.hrw.org/news/2014/09/29/
azerbaijan-government-repression-tarnishes-chairmanship)?
Der Bundesregierung sind Medienberichte bekannt, denen zufolge Murad
Adilov während der Festnahme von der Polizei des Distrikts Sabirabad
geschlagen wurde. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
nicht vor.
i) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen Khagani Mammad, der – offensichtlich aufgrund seines
politischen Engagements als Aktivist der oppositionellen Partei
„Musavat“ – wegen eines angeblichen Überfalls auf zwei Personen
festgenommen wurde und sich seitdem in Untersuchungshaft befindet (Human
Rights Watch, World Report 2015,
www.hrw.org/sites/default/files/
wr2015_web.pdf, Human Rights Watch, Azerbaijan: Government
Repression Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s Leadership
Should Take Action, 29. September 2014
www.hrw.org/news/2014/09/
29/azerbaijan-government-repression-tarnishes-chairmanship)?
Der Bundesregierung sind Medienberichte bekannt, denen zufolge der 60-
jährige Regionalleiter der Partei „Musavat“, Khagani Mammad, am 2. August 2014
wegen Hooliganismus verhaftet und zu zwei Monaten Untersuchungshaft
verurteilt wurde. Laut Auskunft eines lokalen Menschenrechtsverteidigers soll sich
Khagani Mammad weiterhin in Untersuchungshaft befinden.
j) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen den Journalisten Rauf Mirkadirov, der – offensichtlich
aufgrund seines Bemühens um Verständigung zwischen Aserbaidschan
und Armenien im Bergkarabach-Konflikt und weil er die sich
verschlechternde Menschenrechtslage in Aserbaidschan kritisierte – wegen
angeblicher Spionage und Hochverrats festgenommen wurde und dem im Falle
einer Verurteilung eine lebenslängliche Haftstrafe droht (Leyla Yunus/
Rasul Jafarov, The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August
2014,
www.meydan.tv/en/site/politics/2760/The-list-of-Political-
Prisoners-in-Azerbaijan.htm, Human Rights Watch, World Report 2015,
www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_web.pdf)?
Rauf Mirkadirov befindet sich auf der Liste der von der Bundesregierung
besonders beobachteten Fälle. Er befindet sich seit dem 19. April 2014 in
Untersuchungshaft. Wie Leyla Yunus und Arif Yunusov wird ihm Spionage für
Armenien vorgeworfen.
k) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der
aserbaidschanischen Behörden gegen Parviz Hashimli, der – offensichtlich aufgrund
seines politischen Engagements u. a. als Reporter der oppositionellen
Zeitung „Bizim Yol“ und Leiter der Menschenrechtsorganisation
„Center for the Protection of Political and Civil Rights“ – im September 2013
wegen angeblichen illegalen Besitzes und Schmuggelns von Waffen
festgenommen und im Mai 2014 zu einer Haftstrafe von acht Jahren
verurteilt wurde (siehe Quelle zu Frage 7j)?
Parviz Hashimli befindet sich auf der Liste der von der Bunderegierung
besonders beobachteten Fälle. Er wurde am 18. September 2013 verhaftet. In
seiner Wohnung seien sechs Pistolen und 40 Handgranaten gefunden worden. Am
15. Mai 2015 wurde er zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
l) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen Seymur Haziyev, der – offensichtlich aufgrund seiner
wiederholten öffentlichen Kritik an Präsident Ilham Aliyev u. a. im
Rahmen seiner Tätigkeit als Kolumnist der oppositionellen Zeitung „Azadlig“
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5175und Moderator des oppositionellen Fernsehkanals „Azerbaijan Hour“ –
wegen angeblichen „Hooliganismus“ verhaftet wurde und dem im Falle
einer Verurteilung bis zu sieben Jahre Haft drohen (Human Rights Watch,
World Report 2015,
www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_web.pdf,
Human Rights Watch, Azerbaijan: Government Repression Tarnishes
Chairmanship – Council of Europe’s Leadership Should Take Action, 29.
September 2014
www.hrw.org/news/2014/09/29/azerbaijan-
governmentrepression-tarnishes-chairmanship)?
Seymur Hazy ist ein regierungskritischer Journalist, der am 29. August 2014
wegen angeblicher gefährlicher Körperverletzung verhaftet wurde. Die
Bundesregierung kennt Medienberichte, denen zufolge Seymur Hazy von einem mit
einer Flasche bewaffneten Mann tätlich angegriffen wurde. Am 29. Januar 2015
wurde Seymur Hazy zu fünf Jahren Haft verurteilt.
m) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen den Blogger und Social-Media-Aktivisten Abdul Abilov,
der – offensichtlich aufgrund seiner regierungskritischen Onlinearbeit
u. a. über die Fälschung von Wahlen – im November 2013 verhaftet und
wegen angeblichen Besitzes und Handelns mit Drogen zu fünfeinhalb
Jahren Haft verurteilt wurde (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of
Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014,
www.meydan.tv/en/
site/politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-Azerbaijan.htm,
Human Rights Watch, World Report 2015,
www.hrw.org/sites/default/
files/wr 2015_web.pdf)?
Abdul Abilov befindet sich auf der Liste der von der Bundesregierung besonders
beobachteten Menschenrechtsfälle. Er ist ein Facebook-Aktivist, der wegen
angeblichen Drogenbesitzes festgenommen worden ist. Er hat eine Facebook-Seite
betrieben, die unmittelbar nach seiner Festnahme am 22. September 2013 von
der Abteilung für organisierte Kriminalität des Innenministeriums der Republik
Aserbaidschan geschlossen wurde. Auf der Seite wurde Regierungskritik geübt,
insbesondere in Bezug auf die seinerzeit anstehenden Präsidentschaftswahlen.
Bei der Durchsuchung seiner Wohnung seien Drogen gefunden worden. Am
27. Mai 2014 wurde Abdul Abilov zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
Was weiß die Bundesregierung über Haftbedingungen und
Gesundheitszustand von Abdul Abilov, der angegeben hat, psychischer und
physischer Gewalt ausgesetzt gewesen zu sein und ein Geständnis nur unter
Zwang unterschrieben zu haben (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of
Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014,
www.meydan.tv/en/
site/politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-Azerbaijan.htm)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine weiteren Informationen vor.
n) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der
aserbaidschanischen Behörden gegen Omar Mammadov, der – offensichtlich aufgrund
seines politischen Engagements als Betreiber einer satirischen Social-
Media-Website, Mitgründer der Jugendbewegung „Flow“ und Mitglied
der oppositionellen Partei „Citizens’ Solidarity“ – im Januar 2014
wegen angeblichen Drogenbesitzes festgenommen wurde und sich seitdem
in Untersuchungshaft befindet (Leyla Yunus/Rasul Jafarov, The List of
Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014,
www.meydan.tv/en/
site/politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-Azerbaijan.htm,
Human Rights Watch, World Report 2015,
www.hrw.org/sites/default/
files/wr2015_ web.pdf)?
Omar Mammadov befindet sich auf der Liste der von der Bundesregierung
besonders beobachteten Menschenrechtsfälle. Er ist Facebook-Aktivist und
Gründer der Jugendbewegung Akhin („Flow“). Er betrieb mehrere regierungs-
Drucksache 18/5175 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodekritische Seiten auf Facebook und war Mitglied der Partei „Zivile Solidarität“,
die dem oppositionellen Lager zuzuordnen ist. Am 24. Januar 2014 wurde er
festgenommen; bei dem Verhör in der Abteilung für organisierte Kriminalität
des Innenministeriums der Republik Aserbaidschan sind angeblich sechs
Gramm Heroin gefunden worden. Omar Mammadov wurde am 4. Juli 2014 zu
fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
o) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der
aserbaidschanischen Behörden gegen den Social-Media-Aktivisten Elsever Murselli
(Mursalli), der – offensichtlich aufgrund seiner regierungskritischen
Veröffentlichungen im Internet und der Unterstützung von
oppositionellen Wahlkandidaten – im Oktober 2013 wegen angeblichen
Drogenhandelns zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde (Leyla Yunus/Rasul Jafarov,
The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014,
www.meydan.tv/en/site/politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-
in-Azerbaijan.htm, Human Rights Watch, World Report 2015,
www.hrw.org/sites/default/files/wr 2015_web.pdf)?
Elsever Murselli ist ein Aktivist im Bereich sozialer Medien, der sich auf
Facebook kritisch über die Regierung äußerte und vor den Präsidentschaftswahlen
am 9. Oktober 2013 zur Unterstützung des oppositionellen
Präsidentschaftskandidaten Jamil Hasanli aufrief. Er wurde am 3. Oktober 2013 wegen
Drogenhandels im großen Ausmaß inhaftiert und am 3. April 2014 zu fünf Jahren
Freiheitsstrafe verurteilt.
p) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen den Social-Media-Aktivisten Ilham Muradov, der –
offensichtlich aufgrund seiner politischen Karikaturen und Blog-
Veröffentlichungen u. a. zu sozialen Missständen in seiner Heimatstadt – wegen
angeblichen Drogenbesitzes festgenommen wurde und sich seitdem in
Untersuchungshaft befindet (Human Rights Watch, World Report 2015,
www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_web.pdf, Human Rights Watch,
Azerbaijan: Government Repression Tarnishes Chairmanship – Council
of Europe’s Leadership Should Take Action, 29. September 2014 www.
hrw.org/news/2014/09/29/azerbaijan-government-repression-
tarnisheschairmanship)?
Ilham Muradov ist ebenfalls ein Aktivist im Bereich sozialer Medien. Er hatte
auf Facebook regierungskritische Karikaturen und Beiträge zu sozialen
Problemen verfasst. Er wurde am 14. Juli 2014 festgenommen und befindet sich seither
in Untersuchungshaft. Er wird des Drogenbesitzes beschuldigt.
q) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen Faraj Karimli, der – offensichtlich aufgrund seines
politischen Engagements als Mitglied der oppositionellen Partei „Musavat“
und Betreiber regierungskritischer Websites – im Juli 2013 wegen
angeblichen Herstellens und Handelns mit Drogen festgenommen wurde und
sich seitdem in Untersuchungshaft befindet (Leyla Yunus/Rasul Jafarov,
The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014,
www.meydan.tv/en/site/politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-
Azerbaijan.htm, Human Rights Watch, World Report 2015,
www.hrw.
org/sites/default/files/wr2015_web.pdf)?
Faraj Karimli befindet sich auf der Liste der von der Bundesregierung besonders
beobachteten Fälle. Er ist stellvertretender Vorsitzender der oppositionellen
Partei „Musavat“. Faraj Karimli wurde am 23. Juli 2014 verhaftet und am 6. Mai
2015 zu sechseinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen Drogenhandels im großen
Ausmaß verurteilt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5175r) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen den Bruder Faraj Karimlis, Siraj Karimli, der –
offensichtlich, um Druck auf seinen Bruder auszuüben – ebenfalls
festgenommen wurde und sich in Untersuchungshaft befindet, obwohl er
selbst bislang nicht politisch aktiv gewesen ist (Leyla Yunus/Rasul
Jafarov, The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014,
www.meydan.tv/en/site/politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-
Azerbaijan.htm, Human Rights Watch, World Report 2015,
www.hrw.
org/sites/default/files/wr2015_web.pdf)?
Siraj Karimli befindet sich ebenfalls auf der Liste der von der Bundesregierung
besonders beobachteten Fälle. Er ist der Bruder von Faraj Karimli und Sohn des
„Musavat“-Aktivisten Ragif Karimli. Siraj Karimli war Mitarbeiter des
Staatsunternehmens Azersu. Er wurde am 17. Juli 2014 verhaftet. Die
Bundesregierung kennt Medienberichte, denen zufolge die Verhaftung von Siraj Karimli
erfolgte, kurz nachdem sein Bruder auf Facebook einen regierungskritischen
Kommentar veröffentlicht hatte. Einige Medien berichteten, die
Strafverfolgungsbehörden hätten Siraj Karimli mit seinem Bruder Faraj Karimli
verwechselt. Siraj Karimli wurde am 16. März 2015 zu sechs Jahren Freiheitsstrafe
wegen Drogenhandels verurteilt.
s) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen die Journalistin Khadija Ismayilova, die – offensichtlich
aufgrund ihrer investigativen Recherchen zu Korruption in
Regierungskreisen und den Geschäftspraktiken der Familie des Präsidenten Aliyev –
im Dezember 2014 festgenommen wurde und sich seitdem in Haft
befindet, nachdem sie zuvor wiederholt Opfer von Diffamierungskampagnen
wurde (DER TAGESSPIEGEL, Festnahme von Khadija Ismayilova –
Aserbaidschans mutigste Journalistin im Gefängnis, 10. Dezember 2014
www.tagesspiegel.de/politik/festnahme-von-khadija-
ismayilovaaserbaidschans-mutigste-journalistin-im-gefaengnis/11099712.html,
Reporter ohne Grenzen, Inhaftierte Journalisten und Blogger freilassen)?
Khadija Ismayilova befindet sich auf der Liste der von der Bundesregierung
besonders beobachteten Fälle. Namens der Bundesregierung hat der Beauftragte
der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im
Auswärtigen Amt, Christoph Strässer, am 5. Dezember 2014 seine große
Beunruhigung über die Verhaftung der investigativen Journalistin Khadija Ismayilova
zum Ausdruck gebracht. Auch gegenüber der aserbaidschanischen Führung
wurde der Fall hochrangig von der Bundesregierung angesprochen. Die
Bundesregierung wird dies auch weiterhin tun sowie die weitere Entwicklung genau
beobachten.
t) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen die Oppositionsaktivistin Kemale Benenyarli, die auf
einer Protestkundgebung von der Polizei festgenommen und
anschließend misshandelt wurde, und was weiß die Bundesregierung über den
Verbleib von Kemale Benenyarli (Amnesty International, Urgent Action,
Haftstrafen für Protestierende, 8. Mai 2014,
www.amnesty.de/
urgentaction/ua-113-2014/haftstrafen-fuer-protestierende, Human Rights
Watch, World Report 2015,
www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_
web.pdf)?
Kamale Bananyarli ist Mitglied der oppositionellen Volksfrontpartei. Innerhalb
der Volksfrontpartei war sie für die Organisation von Demonstrationen
verantwortlich. Sie wurde am 7. Mai 2014 während der Teilnahme an einer
Protestaktion wegen des Gerichtsprozesses gegen die Nida-Aktivisten festgenommen.
Der Bundesregierung sind Schilderungen einer körperlichen Misshandlung
Kamale Bananyarlis in Polizeigewahrsam bekannt.
Drucksache 18/5175 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeu) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen Hasan Huseynli, der – offensichtlich aufgrund seines
Engagements für Menschenrechte und bürgerliche Emanzipation als
Leiter des „Intelligent Citizen Enlightenment Center“, welches
Bildungsprojekte, Auslandsstudien und Projekte für ziviles Engagement organisiert –,
der im April 2014 wegen angeblicher Körperverletzung festgenommen
und zu sechs Jahren Haft verurteilt wurde (Leyla Yunus/Rasul Jafarov,
The List of Political Prisoners in Azerbaijan, 10. August 2014, www.
meydan.tv/en/site/politics/2760/The-list-of-Political-Prisoners-in-
Azerbaijan.htm, Human Rights Watch, World Report 2015,
www.hrw.org/
sites/default/files/wr2015_web.pdf)?
Hasan Huseynli ist ein Aktivist aus dem Bereich der
Nichtregierungsorganisationen (NRO), der in der Stadt Ganja das „Perfect Citizen Enlightenment
Center“ leitete. Er arbeitete in diesem Zusammenhang viel mit jungen Menschen
zusammen. Hasan Huseynli wurde vorgeworfen, am 31. März 2014 eine
Bewohnerin von Ganja mit einem Messer angegriffen zu haben. Er wurde am 14. Juli
2014 zu sechs Jahren Freiheitsstrafe wegen Hooliganismus verurteilt. Am
17. Oktober 2014 wurde er von dem Präsidenten der Republik Aserbaidschan
begnadigt.
v) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen den Vorsitzenden des unabhängigen
Wahlbeobachtungszentrums „Election Monitoring and Democracy Studies Center“
(EMDS), Anar Mammadli, der – offensichtlich aufgrund seiner Berichte
über die Manipulation und Fälschung von Wahlen und wegen seiner
Tätigkeit als anerkannter Experte für OSZE, Europäischer Union und
Vereinte Nationen – u. a. wegen angeblicher Steuerhinterziehung und
illegaler Geschäfte zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt wurde (siehe
Quelle zu Frage 7u)?
Anar Mammadli befindet sich auf der Liste der von der Bundesregierung
besonders beobachteten Fälle. Er ist Vorsitzender des „Election Monitoring and
Democracy Studies Center“ in Aserbaidschan und hatte einen kritischen Bericht
zu den Präsidentschaftswahlen von 2013 veröffentlicht. Er wurde am 16.
Dezember 2013 festgenommen und am 26. Mai 2014 unter anderem wegen
Steuerhinterziehung zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Namens der
Bundesregierung hat der Beauftragte der Bundesregierung für
Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Christoph Strässer, am
17. Dezember 2013 seine Besorgnis über die Verhaftung von Anar Mammadli
zum Ausdruck gebracht.
w) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen Elnur Mammadov, Leiter einer Partnerorganisation des
Wahlbeobachtungszentrums EMDS, der zu zwei Jahren Haft auf
Bewährung verurteilt wurde (United Nations, Office of the High Comissioner
for Human Rights, UN Experts urge Azerbaijan to drop charges against
human rights defenders, 9. Mai 2014,
www.ohchr.org/EN/NewsEvents/
Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=14582&LangID=E; Human Rights
Watch, World Report 2015,
www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_
web.pdf)?
Elnur Mammadov ist Leiter der Nichtregierungsorganisation „Volunteers’
International Cooperation“. Das Wahlbeobachtungszentrum EMDS nutzte diese
registrierte Partnerorganisation, um Wahlbeobachtungsprojekte durchführen zu
können. EMDS selbst konnte mangels Registrierung keine Finanztransaktionen
tätigen. Elnur Mammadov wurde wegen Unterschlagung, illegalem
Unternehmertum, Steuerhinterziehung, Befugnismissbrauch und Urkundenfälschung am
26. Mai 2014 zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5175x) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen Emil Mammadov und Tofig Gasimov, die –
offensichtlich aufgrund ihres Engagements im Rahmen einer unabhängigen Gruppe
im Südosten Aserbaidschans, die Fälle von Korruption in der Region
untersuchten und sich für Menschenrechte einsetzen – im April 2014 wegen
angeblicher Erpressung festgenommen und im September 2014 zu zwei
Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurden (Human Rights Watch,
World Report 2015,
www.hrw.org/sites/default/files/wr2015_web.pdf,
Human Rights Watch, Azerbaijan: Government Repression Tarnishes
Chairmanship – Council of Europe’s Leadership Should Take Action,
29. September 2014
www.hrw.org/news/2014/09/29/
azerbaijangovernment-repression-tarnishes-chairmanship)?
Emil Mammadov und Tofig Gasimov sind Mitglieder der
Nichtregierungsorganisation „Promoting Democracy“. Sie hatten sich an den Präsidenten der
Republik Aserbaidschan gewandt und dabei den Vorwurf erhoben, dass es in der
Region Salyan zu Korruptionsfällen gekommen sei. Beide wurden am 17. April
2014 wegen Erpressung verhaftet. Der Bundesregierung sind Medienberichte
bekannt, denen zufolge die beiden sich aus der Untersuchungshaft erneut mit
einem Brief an den Präsidenten der Republik Aserbaidschan gewandt haben. Sie
wurden am 26. September 2014 zu jeweils zwei Jahren Freiheitsstrafe auf
Bewährung verurteilt.
y) Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der aserbaidschanischen
Behörden gegen den Journalisten und Menschenrechtsverteidiger Ilgar
Nasibov, der im August 2014 bei einem Überfall schwer verletzt und
anschließend selbst wegen angeblicher Körperverletzung angeklagt wurde
(Human Rights Watch, World Report 2015,
www.hrw.org/sites/default/
files/wr2015_web.pdf, Human Rights Watch, Azerbaijan: Government
Repression Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s Leadership
Should Take Action, 29. September 2014
www.hrw.org/news/2014/09/
29/azerbaijan-government-repression-tarnishes-chairmanship)?
Ilgar Nasibov ist ein in der autonomen Region Nachitschewan ansässiger
Journalist und Mitarbeiter der von seiner Ehefrau Malahat Nasibova geleiteten
Menschenrechts-NRO „Development Ressource Center“. Er wurde am 21. August
2014 tätlich angegriffen und erlitt schwere Verletzungen an Oberkörper und
Kopf. Nach Erstattung einer Anzeige gegen den Angreifer wurde gegen Ilgar
Mammadov selbst ein Verfahren wegen Körperverletzung eröffnet, weil er
seinerseits den Angreifer verletzt habe. Beide Verfahren wurden am 5. November
2014 durch das Gericht in Nachitschewan eingestellt.
z) Welche weiteren politisch motivierten Festnahmen oder Verurteilungen
sind der Bundesregierung seit Jahresbeginn bekannt geworden (siehe
etwa:
www.eurasianet.org/node/72626)?
Die Bundesregierung hat Hinweise erhalten, denen zufolge bereits neun
Mitglieder der oppositionellen Volksfrontpartei seit Jahresbeginn in
Administrativoder Untersuchungshaft genommen wurden wegen angeblicher Drogen-,
Waffen- oder Hooliganismusdelikten.
8. Ist die Bundesregierung in regelmäßigem Kontakt mit allen genannten
Inhaftierten und ihren Angehörigen, und in welchem Rahmen begleitet die
Bundesregierung die hier genannten Verfahren?
Grundsätzlich hält die Bundesregierung engen Kontakt zu allen Kreisen der
Zivilgesellschaft. So kennt die Bundesregierung viele der oben genannten
Personen aus der Zusammenarbeit mit der deutschen Botschaft in Baku in der Zeit
Drucksache 18/5175 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodevor ihrer Verhaftung sowie von gesellschaftlichen Veranstaltungen, zu denen die
Bundesregierung regelmäßig auch Vertreter der Zivilgesellschaft einlädt. Ferner
engagiert sich die Bundesregierung in der Beobachtung von Gerichtsverfahren
(siehe auch Antwort zu Frage 8a). In einigen Fällen steht die Bundesregierung
in Kontakt mit Angehörigen der Inhaftierten.
a) In welchen Fällen politisch motivierter Justiz zeigen Vertreterinnen
und Vertreter der Bundesregierung kontinuierlich Präsenz im
Gerichtssaal?
Die Bundesregierung stimmt sich mit befreundeten Staaten ab, um eine
möglichst umfassende Beobachtung von Gerichtsverfahren mit möglichem
politischem Hintergrund durch neutrale Beobachter sicherzustellen. Die befreundeten
Staaten tauschen die von ihnen jeweils bei der Beobachtung gewonnenen
Erkenntnisse untereinander aus. Im Rahmen dieser Arbeitsteilung hat die
Bundesregierung konkret folgende Prozesse beobachtet: Hilal Mammadov, Ilgar
Mammadov und Tofiq Yagublu, Anar Mammadli, Bashir Suleymanli, Elnur
Mammadov, Shahin Novruzlu, Bakhtiyar Guliyev, Zaur Gurbanli, Uzeyir
Mammadli, Mammad Azizov, Rashad Hasanov, Rashadat Akhundov, Ilkin
Rustamzade, Ilgar Nasibov, Rasul Jafarov, Intigam Aliyev sowie das
Steuerverfahren gegen das Institute for Reporters' Freedom and Safety (IRFS).
9. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung bilateral und international für
den Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern in Aserbeidschan ein?
Hinsichtlich der bilateralen Bemühungen gegenüber der Führung der Republik
Aserbaidschan wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Im internationalen
Rahmen thematisiert Deutschland die Menschenrechtslage in Aserbaidschan in
wichtigen Foren wie dem Europarat, dem, wie erwähnt, als ein Schwerpunkt
auch die Überwachung der Umsetzung von EGMR-Urteilen obliegt, und der
OSZE sowie im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen anlässlich des
Universal Periodic Review. Zu letzterem wird insbesondere auf die Antworten zu
den Fragen 12 und 22 verwiesen.
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Folter und
Misshandlungen von Inhaftierten in Aserbaidschan (bitte einzeln nach Vorfällen
auflisten)?
Die Bundesregierung bezieht ihre Kenntnisse über Folter und Misshandlung von
Inhaftierten hauptsächlich aus Auskünften des Azerbaijan Committee against
Torture (ACAT). Die NRO erhielt im Jahr 2013 insgesamt 112 Beschwerden
über Folter und Misshandlung in Haft und Polizeigewahrsam. Dabei sei in vier
Fällen die Todesfolge eingetreten.
11. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass der
zuständige Unterausschuss der Vereinten Nationen seine Reise nach
Aserbaidschan im September 2014 abgesagt hat, nachdem ihm bereits vorab
der Zugang zu Haftanstalten verweigert worden war (Reuters, U.N. torture
inspectors say barred from Azerbaijan jails, 17. September 2014, www.
reuters.com/article/2014/09/17/us-azerbaijan-un-
tortureidUSKBN0HC1N020140917)?
Die Bundesregierung hat die Absage zur Kenntnis genommen. Laut Auskunft
des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5175konnte der Besuch vom 16. bis zum 24. April 2015 ohne weitere Behinderungen
beim Zugang zu Haftanstalten nachgeholt werden. Die Bundesregierung tritt
grundsätzlich für die Kooperation von Staaten mit relevanten Mechanismen der
Vereinten Nationen ein.
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anfang 2014 von
Präsident Ilham Aliyev in Kraft gesetzte Verschärfung der Gesetze über
Nichtregierungsorganisationen, welche u. a. das Strafmaß für angebliche
Vergehen erhöht und den Behörden weitere Möglichkeiten an die Hand
gibt, Nichtregierungsorganisationen die Registrierung zu verweigern oder
diese aufzulösen, und welche Auswirkungen dieser
Gesetzesverschärfungen auf die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen sind zu befürchten
oder bereits festzustellen [European Commission for Democracy Through
Law – Venice Commission, Opinion on the Law on non-governmental
Organisations (Public Associations and Funds) as amended of the Republic
of Azerbaijan, adopted by the Venice Commission at its 101st Plenary
Session (Venice, 12–13 December 2014),
www.venice.coe.int/webforms/
documents/?pdf=CDL-AD(2014)043-e]?
Die Bundesregierung verfolgt die Gesetzesänderungen sowie deren
Auswirkungen auf aserbaidschanische und deutsche Nichtregierungsorganisationen
aufmerksam. Die Bedenken der Venedig-Kommission werden geteilt. Ähnlich wie
die Venedig-Kommission hat die Bundesregierung bereits anlässlich des
Universal Periodic Review im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen am
30. April 2013 die Ermöglichung einer ungehinderten Betätigung für
Nichtregierungsorganisationen und eine Erleichterung der Registrierung für
internationale Nichtregierungsorganisationen gefordert.
13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Einfrieren der
Konten von mindestens 50 zivilgesellschaftlichen Organisationen oder deren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Behörden Aserbaidschans,
und wie bewertet sie die Vorgänge (Human Rights Watch, Azerbaijan:
Government Repression Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s
Leadership Should Take Action, 29. September 2014
www.hrw.org/news/
2014/09/29/azerbaijan-government-repression-tarnishes-chairmanship)?
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse über das Einfrieren von Konten
mehrerer Vertreter von Nichtregierungsorganisationen vor, sofern diese Gelder aus
dem Ausland erhalten haben. Ursächlich sind dafür u. a. steuerstrafrechtliche
Ermittlungen. Teilweise werden auch einzelne Summen auf den Konten blockiert.
Wie viele Vertreter von Nichtregierungsorganisationen von den
Kontoeinfrierungen betroffen sind, kann die Bundesregierung nicht mit Gewissheit sagen.
14. Welche Angehörigen der demokratischen Zivilgesellschaft
Aserbaidschans sind nach Kenntnissen der Bundesregierung mit
Reiseeinschränkungen belegt worden?
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse zu Reisebeschränkungen von Mehman
Huseynov, dem Bruder von Emin Huseynov, vor. Er konnte am 17. Juni 2013
wegen andauernder strafrechtlicher Ermittlungen gegen ihn nicht zur Verleihung
des Gerd-Bucerius-Preises für Freie Presse in Osteuropa nach Norwegen
ausreisen. Am 10. November 2014 konnte er erneut nicht ausreisen, da sein Pass
angeblich nicht mehr gültig gewesen sei. Nach der Verlängerung seines Passes
wurde er auf der Polizeistation verhört. Dabei wurde ihm Passfälschung
vorgeworfen.
Drucksache 18/5175 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeFerner ist dem Vorsitzenden der oppositionellen Volksfrontpartei, Ali Kerimli,
ein Verlassen des Landes nicht möglich. Ihm ist im Januar 2006 der Reisepass
entzogen worden. Er hat ihn seither nicht zurückerhalten. Ein Verfahren vor dem
EGMR ist anhängig.
Im Übrigen sind Fälle von Personen bekannt, die im Vorfeld ihrer Verhaftung an
der Ausreise gehindert wurden, so etwa Leyla Yunus und Arif Yunusov oder
Khadija Ismayilova.
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Maßnahmen der
Behörden Aserbaidschans, welche darauf abzielen, die Finanzierung
zivilgesellschaftlicher Organisationen durch internationale Geber zu erschweren oder
zu verhindern [European Commission for Democracy Through Law –
Venice Commission, Opinion on the Law on non-governmental
Organisations (Public Associations and Funds) as amended of the Republic of
Azerbaijan, adopted by the Venice Commission at its 101st Plenary Session
(Venice, 12–13 December 2014),
www.venice.coe.int/webforms/documents/
?pdf=CDL-AD(2014)043-e]?
16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die im November 2014
von Präsident Ilham Aliyev in Kraft gesetzten Gesetzesänderungen
bezüglich der Registrierungs- und Dokumentationsvorschriften von
internationalen Gebern oder Partnerorganisationen, und wie wirken sich diese praktisch
auf die Möglichkeit zur Unterstützung aserbaidschanischer
Nichtregierungsorganisationen und ihre Unabhängigkeit von staatlichen Stellen aus
(siehe Quelle zu Frage 15)?
Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Am 16. November 2014 traten eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft,
denen zufolge Zuwendungen aus dem Ausland an aserbaidschanische
Nichtregierungsorganisationen nur getätigt werden dürfen, wenn der ausländische
Zuwendungsgeber eine Erlaubnis zur Zuwendungsvergabe erhalten hat und der
inländische Zuwendungsempfänger den Zuwendungsvertrag registriert. Die
Ausgestaltung des Erlaubnis- und Registrierungsverfahrens blieb noch zu
erlassenden Durchführungsbestimmungen vorbehalten. Diese
Durchführungsbestimmungen sind bis heute nicht erlassen worden. Da nichtregistrierte
Zuwendungen nicht ausgezahlt werden dürfen und aserbaidschanische Banken von der
Regierung angewiesen wurden, entsprechende Gelder zu blockieren, führt der
Mangel an Durchführungsbestimmungen dazu, dass seit dem 16. November
2014 im Grundsatz keine finanziellen Zuwendungen mehr aus dem Ausland
nach Aserbaidschan fließen können.
17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Vorgehen der
Behörden Aserbaidschans gegen das Institute for Reporters Freedom and Safety
(IRFS), eine der führenden zivilgesellschaftlichen Organisationen zur
Beobachtung der Lage der Medien in Aserbaidschan, deren Büro im August
2014 durchsucht wurde, wobei Berichte und Computer beschlagnahmt und
das Büro geschlossen wurde, und was weiß die Bundesregierung über die
momentane Situation des IRFS, seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
und seines Direktors, Emin Huseynov (Human Rights Watch, Azerbaijan:
Government Repression Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s
Leadership Should Take Action, 29. September 2014
www.hrw.org/news/
2014/09/29/azerbaijan-government-repression-tarnishes-chairmanship)?
Emin Huseynov und das Institute for Reporters Freedom and Safety (IRFS) sind
der Bundesregierung aus jahrelanger Zusammenarbeit gut bekannt. Die Bundes-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/5175regierung nimmt an der Beobachtung des gegen das IRFS von den Behörden
eingeleiteten Steuerstrafverfahrens teil, zuletzt etwa am 9. April 2015, und steht
in Kontakt mit der Rechtsanwältin von IRFS. Das Verfahren ist noch nicht
abgeschlossen.
18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Vorgehen der
Behörden Aserbaidschans gegen die „Legal Education Society“ und ihren Leiter
Intigam Aliyev, deren Büro im August 2014 geschlossen wurde und die bis
zu ihrer Schließung hunderte von Fällen aus Aserbaidschan vor den EGMR
gebracht hat (Human Rights Watch, Azerbaijan: Government Repression
Tarnishes Chairmanship – Council of Europe’s Leadership Should Take
Action, 29. September 2014
www.hrw.org/news/2014/09/29/
azerbaijangovernment-repression-tarnishes-chairmanship)?
Die Bundesregierung blickt auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit
Intigam Aliyev vor seiner Verhaftung zurück. So besuchten Vertreter der
Bundesregierung etwa am 30. April 2013 Intigam Aliyev im Büro der „Legal
Education Society“ anlässlich eines geplanten Projektes mit „Brot für die Welt“
und der „Legal Education Society“. Die Bundesregierung hat auch an der
Beobachtung des Gerichtsverfahrens gegen Intigam Aliyev teilgenommen. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7c verwiesen.
19. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Lage der Meinungs- und
Pressefreiheit in Aserbaidschan (insgesamt und aufgeschlüsselt nach
Rundfunk, Printmedien und Onlinemedien), insbesondere vor dem Hintergrund
jüngster Gesetzesverschärfungen (Reporter ohne Grenzen,
Azerbaidschan – Inhaftierte Journalisten und Blogger freilassen, 19. Januar 2015,
www.reporter-ohne-grenzen.de/nc/aserbaidschan/alle-meldungen/meldung/
aserbaidschans-praesident-alijew-muss-inhaftierte-journalisten-
undblogger-freilassen/), die
Nach Auffassung der Bundesregierung ist von einer eingeschränkten Presse-
und Meinungsfreiheit zu sprechen. Mehrere kritische Journalisten und Blogger
sind inhaftiert. Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
In Aserbaidschan sind drei staatliche, ein „öffentlich-rechtlicher“ und vier
private Fernsehsender landesweit zu empfangen. Zudem existieren einige
regionale und lokale Fernsehsender. Dies gilt analog für die auf UKW betriebenen
Radiosender, die überwiegend Ableger der Fernsehkanäle sind. In ihrer großen
Mehrheit werden die Sender von der aserbaidschanischen Regierung kontrolliert
oder stehen im Eigentum von der Regierung nahestehenden Privatpersonen.
Unabhängige Fernseh- und Radiosender, die aus dem Ausland senden, können über
das Internet oder über Satellit empfangen werden.
Es gibt einige unabhängige bzw. oppositionelle Zeitungen (Azadliq, Echo, Yeni
Musavat) mit einer Auflage von höchstens 10 000 Exemplaren. Ihre Verbreitung
ist weitgehend auf den Großraum Baku beschränkt. Es gibt keine Vorzensur.
Unabhängige oder oppositionelle Printmedien können sich jedoch unter
Umständen in ihrer Höhe existenzbedrohenden Zivilklagen ausgesetzt sehen.
Die Verbreitung des Internets hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die
aserbaidschanische Regierung strebt in den nächsten Jahren eine
hundertprozentige Abdeckung des Landes mit Internet an. Es gibt eine Reihe von
Einschränkungen, etwa die temporäre Sperrung bestimmter Webseiten. Daneben wurden
einzelne Blogger und Internetaktivisten inhaftiert (siehe hierzu auch die
Antwort zu Frage 7). Dessen ungeachtet ist das Internet das relativ freieste
Kommunikations- und Informationsmedium.
Drucksache 18/5175 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodea) die Schließung von Medien ermöglichen, wenn diese aufgrund des
staatlich kontrollierten Anzeigenmarktes und der systematischen
Einschüchterung von Oppositionellen finanzielle Unterstützung aus dem
Ausland erhalten?
Am 3. Februar 2015 hat der Präsident der Republik Aserbaidschan ein Gesetz
zur Änderung des Mediengesetzes unterzeichnet. Bereits nach der alten
Rechtslage konnte die Produktion und der Vertrieb von Massenmedien durch eine
gerichtliche Entscheidung gestoppt oder beendet werden, wenn sich herausstellte,
dass das Medium durch ein ausländisches Staatsorgan oder eine ausländische
natürliche oder juristische Person widerrechtlich finanziert wird. Die
Gesetzesänderung hat lediglich die Formulierung verändert. Lokale Medienexperten
sehen in der Gesetzesänderung lediglich eine „Erinnerung“ an ausländische
Förderorganisationen, dass inländische Medien wegen ausländischer Förderung
geschlossen werden könnten.
b) es den aserbaidschanischen Behörden ermöglichen, Medien zu
schließen, wenn diese innerhalb eines Jahres zweimal wegen Verleumdung
lediglich angeklagt wurden?
Das Mediengesetz sieht eine Schließung durch Gerichtsbeschluss vor, wenn das
Medium zweimal innerhalb eines Jahres wegen der Verbreitung von
Falschinformationen gerichtlich zur Verantwortung gezogen wurde. Vor der
Gesetzesänderung konnte die Schließung erst nach dreimaliger gerichtlicher Feststellung
innerhalb eines Jahres erfolgen. Die bloße Anklageerhebung wegen
Verleumdung ist nicht ausreichend und war es auch vor der Gesetzesänderung nicht.
c) es ermöglichen, gegen Journalistinnen und Journalisten bereits
aufgrund von Recherchen zu bestimmten Themen vorzugehen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde am 23. August 2014 von einem
Abgeordneten vorgeschlagen, einen Gesetzentwurf in das aserbaidschanische
Parlament einzubringen, der die Verbreitung von Falschinformationen über das
aserbaidschanische Militär ahnden sollte. Es ist der Bundesregierung nicht
bekannt, dass dieser Gesetzentwurf verabschiedet wurde. Medieninformationen
zufolge hat der Pressesprecher des aserbaidschanischen
Verteidigungsministeriums, Vagif Dargyahly, am 4. September 2014 die Pläne seines Ministeriums
vorgestellt, ein Akkreditierungssystem für Journalisten, die über militärische
Themen schreiben wollen, einzuführen. Es liegen jedoch weder Informationen
darüber vor, ob dieses Akkreditierungssystem tatsächlich eingeführt wurde noch
darüber, ob eine Berichterstattung über militärische Themen ohne vorherige
Akkreditierung Sanktionen zur Folge hat.
20. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung für die Lage der Pressefreiheit
in Aserbaidschan aus der Durchsuchung des Büros von Radio Azadliq, dem
aserbaidschanischen Dienst von Radio Free Europe/Radio Liberty in Baku
– deren Ausstrahlung bereits 2009 in Aserbaidschan verboten wurde –
durch die aserbaidschanischen Behörden, bei der Computer, Akten,
Kameras und Bildmaterial beschlagnahmt und das Büro anschließend geschlossen
wurde (Reporter ohne Grenzen, Azerbaidschan – Inhaftierte Journalisten
und Blogger freilassen, 19. Januar 2015,
www.reporter-ohne-grenzen.de/nc/
aserbaidschan/alle-meldungen/meldung/aserbaidschans-praesident-
alijewmuss-inhaftierte-journalisten-und-blogger-freilassen/)?
Am 26. Dezember 2014 wurde Radio Azaldiq, das Bakuer Büro von RFE/Radio
Liberty, welches seit dem Jahr 2008 nur noch per Internet zu empfangen war,
durchsucht und geschlossen. Hinsichtlich der Bewertung der Pressefreiheit in
Aserbaidschan wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/517521. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation der
oppositionellen Zeitung „Azadliq“, die sich zahlreichen Verleumdungsklagen und
behördlicher Restriktionen ausgesetzt sieht und seit den Jahren 2011 bzw.
2013 nicht mehr an Straßenständen und U-Bahnhöfen verkauft werden
darf, und wie bewertet die Bundesregierung, dass „Azadliq“
vorübergehend das Erscheinen einstellen musste, nachdem staatliche Unternehmen
Rechnungen der Zeitung nicht beglichen hatten (siehe Quelle zu Frage 20)?
Der Bundesregierung sind Hinweise bekannt, denen zufolge die auflagenstärkste
Tageszeitung Aserbaidschans, „Azadliq“, finanziell geschwächt werden soll. So
hat „Azadliq“ in den zurückliegenden zwei Jahren mehrmals kurzfristig den
Verkauf einstellen müssen. Es stehen noch immer Forderungen gegen die
Vertriebskette „Gasid“ aus, weswegen die Tageszeitung ihrerseits die Druckkosten
gegenüber der staatlichen Druckerei nicht bezahlen kann. Als einzige größere
Tageszeitung hat „Azadliq“ keine Fördermittel aus dem staatlichen Medienfonds
für das Jahr 2015 erhalten. Im Nachgang der Abwertung des Neuen
Aserbaidschanischen Manat um ca. 33 Prozent am 21. Februar 2015 hat die staatliche
Druckerei die Druckgebühren am 1. März 2015 um 20 Prozent erhöht.
22. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Versammlungsfreiheit in
Aserbaidschan garantiert und gewährt?
a) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung für die Lage der
Versammlungsfreiheit in Aserbaidschan aus der wiederholten gewaltsamen
Auflösung von regierungskritischen Demonstrationen in der Hauptstadt Baku
sowie in den Regionen (Human Rights Watch, Azerbaijan: Unnecessary
Police Force at Peaceful Protests, 12. März 2013,
www.hrw.org/news/
2013/03/12/azerbaijan-unnecessary-police-force-peaceful-protests)?
Die Bundesregierung ist besorgt über die Praxis der aserbaidschanischen
Regierung, Versammlungen, die nicht an bestimmten Orten durchgeführt werden, zu
verbieten und anschließend aufzulösen, da dies einer gesetzlich nicht
vorgesehenen Genehmigungspflicht gleichkommt. Die Bundesregierung hat die
aserbaidschanische Regierung anlässlich des Universal Periodic Review im
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen am 30. April 2013 aufgefordert, Plätze im
Stadtzentrum zu benennen, an denen Versammlungen prinzipiell stattfinden
können.
b) Wo sind in Aserbaidschan nach Einschätzung der Bundesregierung
regierungskritische Demonstrationen de facto noch möglich?
In Baku können Versammlungen unter freiem Himmel nach vorheriger
Anmeldung an zwei bestimmten Orten in ca. 7 bis 8 km Entfernung vom Stadtzentrum
stattfinden: in einem Sportstadion und auf einem Fahrschulübungsplatz. Vor den
Präsidentschaftswahlen im Oktober 2013 gab es eine Liste von Plätzen in den
jeweiligen Städten Aserbaidschans, auf denen die Parteien demonstrieren
durften. Es entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung, ob nach den
Präsidentschaftswahlen versucht wurde, regierungskritische Demonstrationen außerhalb
der Hauptstadt zu veranstalten.
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verschärfung des
Demonstrationsrechtes 2012 (Reporters without Borders, New
Legislative Amendments Further Erode Rights to Freedom of Expression
and Peaceful Assembly, 16. Mai 2013,
http://en.rsf.org/azerbaijan-
new- legislative-amendments-further-16-05-2013,44622.html)?
Unter Anwendung der zum 1. Januar 2013 geänderten Gesetzeslage sind
Geldstrafen zwischen 500 und 1 000 Aserbaidschan Manat (AZN, entspricht derzeit
Drucksache 18/5175 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeca. 422 bis 844 Euro) für die Teilnahme an verbotenen Demonstrationen
möglich. Zuvor war die Höhe auf 7 bis 13 AZN begrenzt. Die Änderungen wurden
erstmals für die Teilnehmer der Demonstration am 12. Januar 2013 angewandt.
Dabei sind 25 Teilnehmer mit Bußgeldern in Höhe von insgesamt 12 000 AZN
verhängt worden. Einzelstrafen für die Teilnahme an der Demonstration am
12. Januar 2013 reichten von 300 bis 600 AZN.
23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den seit Jahren
andauernden Abriss von Wohnhäusern in Baku, bei dem nach Angaben von lokalen
Nichtregierungsorganisationen die Rechte der Bewohnerinnen und
Bewohner vielfach verletzt werden, und wie viele Menschen sind nach
Kenntnis der Bundesregierung hiervon betroffen (FAZ, Abbruch in Baku – Mit
Baggern gegen Menschenrechtler, 16. August 2011,
www.faz.net/aktuell/
finanzen/2.3017/abbruch-in-baku-11106125.html; Human Rights Watch,
Azerbaijan: Stop Forced Evictions, Illegal Demolitions, 6. Mai 2013,
www.hrw.org/news/2013/05/06/azerbaijan-stop-forced-evictions-
illegaldemolitions; Human Rights Watch, Aserbaidschan: Rechtswidrige
Räumungen im Vorfeld des Eurovision Song Contest, 17. Februar 2012,
www.hrw.org/de/news/2012/02/17/aserbaidschan-rechtswidrige-r-
umungenim-vorfeld-des-eurovision-song-contest; Radio Free Europe/Radio Liberty,
Azerbaijani Homeowners Protest Demolition, Insufficient Compensation,
21. Juli 2013,
www.rferl.org/content/azerbaijan-forced-evictions-baku/
25062581.html)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung richtet sich die Kritik der Bewohner gegen
die als willkürlich empfundenen rechtlichen Begründungen für Enteignungen
und Abriss von Wohnraum, gegen die verbreitete Praxis, die noch bewohnten
Häuser unbewohnbar zu machen sowie gegen als unzureichend empfundene
Entschädigungsleistungen. Nach Schätzungen der von Leyla Yunus geleiteten
Nichtregierungsorganisation „Institute for Peace and Democracy“ belief sich die
Zahl derjenigen, die im Rahmen von Städtebauprojekten ihre Wohnung in Baku
verlieren könnten in den Jahren von 2008 bis 2012 auf 60 000 Personen. Bis
März 2014 sei diese Zahl auf 80 000 Personen gestiegen, etwa wegen der
anstehenden Abrissarbeiten im sog. Bezirk Sovetskaya. Eine Überprüfung dieser
Zahlenangaben ist der Bundesregierung nicht möglich.
24. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Lage der
Religionsfreiheit in Aserbaidschan und das staatliche Vorgehen gegen religiöse
Aktivistinnen und Aktivisten?
Aserbaidschan ist ein mehrheitlich muslimisch-schiitisches Land mit einer
traditionell großen religiösen Toleranz. Die traditionellen
Religionsgemeinschaften können in der Regel ihren Glauben frei leben. Andere
Religionsgemeinschaften – insbesondere solche die Missionstätigkeiten nachgehen – müssen
indes mit Einschränkungen rechnen. Ähnliches gilt für Anhänger eines
fundamentalistischen Islam wie etwa für Salafisten oder für Wahhabiten.
25. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Lage der
Menschenrechte in Aserbaidschan?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/517526. Hat sich nach Auffassung der Bundesregierung seit 2012 die Lage der
Menschenrechte in Aserbaidschan verbessert oder verschlechtert?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
27. Plant die Bundesregierung im Rahmen des laufenden Review Prozesses
zur Östlichen Partnerschaft, die Beziehungen zwischen der Europäischen
Union und Aserbaidschan in eine neue vertragliche Zusammenarbeit zu
überführen, und wie möchte die Bundesregierung in der zukünftigen
vertraglichen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und
Aserbaidschan Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und den
Menschenrechtsschutz konkret fördern?
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtsschutz sind
Grundprinzipien, auf denen die Östliche Partnerschaft der Europäischen Union aufbaut. Sie
werden auch eine wichtige Rolle in einem möglichen künftigen Abkommen
zwischen der EU und Aserbaidschan spielen. Die konkrete Ausgestaltung eines
solchen Abkommens ist noch zwischen der EU und Aserbaidschan
auszuhandeln. Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte spielen in den EU-Beziehungen
zu Aserbaidschan bereits bisher, auch im Rahmen des seit dem Jahr 1999
gültigen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, eine wichtige Rolle. Die
Bundesregierung und die EU werden sich auch im Rahmen der künftigen
Zusammenarbeit entschieden für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und
Menschenrechtsschutz einsetzen.
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ISSN 0722-8333]