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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Beschlagnahme und zivilgesellschaftliche Weiterverwendung von durch rechtsextreme Gruppen und kriminelle Netzwerke genutzten Immobilien

Verbindungen zwischen rechtsextremen Milieus und organisierter Bandenkriminalität (v.a. Rockermilieu und Mafia), Immobilien im Besitz von Rechtsextremisten, Zusammenarbeit der Milieus bei Erwerb bzw. Nutzung von Immobilien, objektbezogene Straftaten, Verbote rechtsextremer Vereinigungen und von Rockerclubs; Beschlagnahme, Einziehung bzw. Verfall betroffener Immobilien; weitere Verwendung, Verhinderung der Bildung von Ersatzorganisationen, Vereinfachung des Rechts der Vermögensabschöpfung, Unterstützung von Kommunen und Zivilgesellschaft bei Gegenmaßnahmen betr. rechtsextremer und krimineller Strukturen<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

22.05.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/481930.04.2015

Beschlagnahme und zivilgesellschaftliche Weiterverwendung von durch rechtsextreme Gruppen und kriminelle Netzwerke genutzten Immobilien

der Abgeordneten Monika Lazar, Christian Kühn (Tübingen), Harald Ebner, Matthias Gastel, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Renate Künast, Peter Meiwald, Özcan Mutlu und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Immobilien spielen als Treffpunkte, Veranstaltungs-, Tagungs-, und Schulungsorte in rechtsextremen Milieus, ebenso wie in Milieus organisierter Bandenkriminalität oder der Mafias, eine wichtige strukturelle Rolle. Neonazis nutzen Immobilien häufig zielgerichtet zur Verbreitung und Vertiefung rechtsextremen Gedankenguts und zur Planung und Vorbereitung rassistischer Straftaten oder anderer rechtsextrem motivierter Delikte. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im Jahr 2013 insgesamt 260 Immobilien durch die rechtsextreme Szene regelmäßig genutzt (Bundestagsdrucksache 17/14635, S. 5). Es handelte sich dabei in rund einem Drittel der Fälle um Eigentum von Rechtsextremen und ansonsten um gemietete, gepachtete oder anderweitig zur Verfügung gestellte Objekte.

Die solcherart bemakelten Objekte haben eine zentrale Funktion in den Einschüchterungsstrategien rechtsextremer Gruppen und tragen zur Prägung so genannte Angsträume („No-go-areas“) bei. Sie entfalten damit eine hohe Symbolkraft in den entsprechenden Sozialräumen. Diesem Zusammenhang trug beispielsweise das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Rechnung, als es im Juli 2014 das neonazistische „Freie Netz Süd“ verbot. Dabei wurde das der Kameradschaft von Dritten zur Verfügung gestellte Grundstück samt Wohn- und Wirtschaftsgebäude in 95194 Regnitzlosau, Oberprex 47 beschlagnahmt und zugunsten des Freistaates eingezogen.

Immobilien werden auch in Milieus der organisierten Bandenkriminalität (z. B. Rockerclubs) und der Mafias zu (kriminell-)wirtschaftlichen Zwecken verwendet. Dass Akteure der Milieus mitunter gemeinsame Ziele verfolgen und sich die Milieus überlappen, ist belegt. Der Bundesverfassungsschutz und das Bundeskriminalamt (BKA) wiesen in einem „Lagebild zu Verbindungen zwischen der rechtsextremistischen Szene und Rockergruppierungen“ im September 2014 auf personelle Vernetzungen bzw. Überschneidungen zwischen Neonazis und Rockern hin. Beispielsweise finden konspirativ organisierte rassistische Neonazi-Konzerte seit einigen Jahren häufig in den durch Technik und Wachen geschützten Clubhäusern von Rockergruppen statt. Diese Entwicklung tritt seit dem Verbot der rechtsextremen Organisation Blood & Honour im Jahr 2001 verstärkt zutage.

Auch Mafias und kriminelle Rockergruppierungen verbünden sich zunehmend. Beide sind u. a. stark im Rauschgifthandel und -schmuggel engagiert (BKA, Organisierte Kriminalität, Bundeslagebild 2013).

Bekannt ist zudem, dass in Deutschland über mafiöse Strukturen in großem Stil Immobilien zum Zweck der Geldwäsche erworben werden. Das BKA hat die Problematik bereits im Jahr 2012 in der Fachstudie „Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland“ beleuchtet und eine weithin unzureichende Sensibilisierung dafür konstatiert.

Aufgrund des komplexen Zusammenwirkens der verschiedenen kriminellen Milieus sollten die verschiedenen Abteilungen der Ermittlungsbehörden besser vernetzt werden. Immobilien können hierbei ein konkreter Ansatzpunkt sowohl für Ermittlungen und Maßnahmen staatlicher Repression als auch für nachhaltige Präventionsmaßnahmen sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Eigentum an Immobilien, die mit Straftaten in Verbindung stehen, auf den Staat übergehen. Solche Objekte könnten zur gemeinnützigen Neu- oder Weiternutzung verstärkt geeigneten Strukturen der demokratischen Zivilgesellschaft zur Verfügung gestellt werden, sodass sinnvolle Prävention genau dort ansetzt, wo Strafverfolgung endet. Dies hätte eine hohe symbolische und präventive Wirkung, insbesondere dann, wenn ein Bezug zwischen den mit der Immobilie verknüpften Straftaten und der Arbeit der zivilgesellschaftlichen Träger besteht.

In Italien ist ein solches Vorgehen inzwischen gängige Praxis. Dort wurde im Jahr 2009 in der konfiszierten Villa eines Mafia-Bosses in Reggio Calabria ein Mafia-Museum („Osservatorio sulla ’Ndrangheta“) eingerichtet, in dem durch Projekte und Schulungen Aufklärung über die weltweit operierende, aus Kalabrien stammende ’Ndrangheta stattfindet. Seit nunmehr 20 Jahren arbeitet die Organisation Libéra erfolgreich daran, von Mafias beschlagnahmte Grundstücke und Immobilien an die Zivilgesellschaft zurückzugeben. Heute gilt Libéra als größtes Anti-Mafia-Netzwerk. Basis ihrer Aktivitäten ist ein durch eine Petition initiiertes Gesetz zur definitiven Beschlagnahmung von Mafia-Gütern. Die spezielle rechtliche Grundlage für Beschlagnahmungen von Immobilien und Vermögenswerten der Mafias in Italien hat die Europäische Union (EU) dazu veranlasst, mit der Richtlinie 2014/42/EU vom April 2014 den Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen Rahmenkatalog zur Erarbeitung einer einheitlichen europäischen Rechtspraxis in Bezug auf Beschlagnahmungen sowie die Veräußerung und Neunutzung konfiszierter Güter zur Verfügung zu stellen.

Um in Deutschland wirksame und nachhaltige Arbeit gegen rechtsextreme Gruppen und andere kriminell operierende Netzwerke leisten zu können, müssen Immobilien stärker als bisher in den Fokus genommen werden. Die gängige Rechtspraxis in Bezug auf Beschlagnahmungen von Immobilien sollte näher untersucht werden. Eine Prüfung, wie viele solcher Fälle auf welcher Rechtsgrundlage es gibt, ist auch deshalb erforderlich, damit diese Gebäude gegebenenfalls zu Präventionszwecken einer Nutzung im Sinne der demokratischen Kultur zugeführt werden können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über Verbindungen, personelle Überschneidungen und Verflechtungen zwischen rechtsextremen Milieus, Milieus der organisierten Bandenkriminalität (insbesondere der Rockermilieus) und der Mafias?

2

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über Formen der Zusammenarbeit zwischen Rockermilieus und rechtsextremen Milieus im Hinblick auf den Erwerb oder die Nutzung von Immobilien?

3

Wie viele Immobilien befinden bzw. befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2001 bis heute im Besitz von als rechtsextrem bekannten Personen und werden von der Rechtsextremen- und Neonaziszene (inkl. „Reichsbürgern“ und „völkischer Siedler“) regelmäßig genutzt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

4

Welche Informationen hat die Bundesregierung über Immobilien, die zu Veranstaltungszwecken und sonstigen Treffen der Rechtsextremen- und Neonaziszene genutzt werden, sich jedoch nicht im Besitz von als rechtsextrem bekannten Personen befinden, und welche Immobilien betrifft dies im Detail (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

5

Zu welchem Prozentsatz stehen die in den Fragen 3 und 4 aufgeführten Immobilien unter Beobachtung des Verfassungsschutzes?

6

Welche dieser Immobilien standen in den vergangenen zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit welchen

a) rechtsextremen Straftaten,

b) Straftaten aus dem Bereich organisierter Bandenkriminalität, bzw.

c) Straftaten der Mafias?

7

In welcher Form fließen Informationen über solche mit Straftaten in Verbindung stehende Immobilien in die Lagebilder von BKA und Bundesverfassungsschutz ein?

8

Hält die Bundesregierung in räumlicher Nähe zu Immobilien, die mit rechtsextremen Straftaten in Verbindung standen oder stehen und deren Aktivitäten evtl. in die Lagebilder eingeflossen sind, eine Erhöhung der Polizeipräsenz für erforderlich?

a) Wenn ja, inwiefern führt die Bundesregierung mit den Bundesländern strukturierte Dialoge, in denen diesbezügliche Erkenntnisse weitergegeben werden?

b) Wenn nein, warum nicht?

9

In welchem Turnus gibt es innerhalb welcher Gremien einen fachlichen Austausch zwischen staatlichen Behörden und der demokratischen Zivilgesellschaft, um deren Erkenntnisse und Hinweise im Vorfeld von Straftaten und zu deren Abwendung einzubeziehen?

10

Welche finanziellen Mittel oder personelle Unterstützung stellt die Bundesregierung der Zivilgesellschaft für solche Dialoge zur Verfügung?

11

Wie viele Vereinigungen mit rechtsextremen Hintergrund wurden durch das Bundesministerium des Innern (BMI) sowie nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Innenministerien der Länder seit dem Jahr 1990 verboten (bitte Namen, Bundesländer und Verbotsjahre auflisten)?

12

Wie viele Rockerclubs (Motorcycle Clubs) wurden seit dem Jahr 1990 durch das BMI oder nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Innenministerien der Länder verboten (bitte Namen, Bundesländer und Verbotsjahre auflisten)?

13

In wie vielen der in den Fragen 11 und 12 aufgeführten Verbotsfälle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Immobilien nach dem Vereinsgesetz beschlagnahmt, eingezogen bzw. waren von einer Verfallsanordnung betroffen (bitte nach Bundesländern und Namen der Organisation auflisten)?

14

Wie viele Immobilien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung darüber hinaus in den vergangenen zehn Jahren im gesamten Bundesgebiet beschlagnahmt, eingezogen bzw. waren von einer Verfallsanordnung betroffen (bitte nach Bundesländern und nach angewandten Verfahren und Begründung aufschlüsseln nach

a) Verfall nach § 73 des Strafgesetzbuches – StGB (inklusive sogenanntem erweiterten Verfall),

b) Einziehung von Tatmitteln und Tatprodukten, auch zur Gefahrenabwehr nach § 74 StGB,

c) Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach § 5 des Opferentschädigungsgesetzes und § 81a des Bundesversorgungsgesetzes,

d) Vollstreckung einer Anordnung des Verfalls oder der Einziehung eines anderen Staates nach §§ 48, 49 ff. des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen,

e) sonstige Verfahren und Begründungen)?

15

In wie vielen der in Frage 14 aufgelisteten Fällen gilt ein Zusammenhang mit

a) rechtsextremen Milieus,

b) Milieus organisierter Bandenkriminalität, bzw.

c) der Mafias als erwiesen?

16

In welchen Fällen konnte nach Kenntnis der Bundesregierung dabei auch eine gemeinsame Nutzung von Immobilien zwischen dem rechtsextremen Milieu und den Rockerclubs nachgewiesen werden?

17

Welcher weiteren Verwendung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die von Beschlagnahmung, Einzug bzw. Verfall betroffenen Immobilien zugeführt (bitte wie folgt aufschlüsseln nach

a) Verbleib bei der Justizkasse oder anderen staatlichen Stellen,

b) Veräußerung oder Vermietung an Unternehmen,

c) Veräußerung oder Vermietung an Privatpersonen,

d) Nutzung durch Trägerorganisationen der demokratischen Zivilgesellschaft, z. B. für Zwecke der Prävention gegen Rechtsextremismus, Opferschutz oder Empowerment für Migranten,

e) Sonstiges)?

18

Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern, um die Bildung von Ersatzorganisationen von verbotenen Vereinen sowie eine Weiternutzung von zuvor eingezogenen Immobilien durch Einzelpersonen oder Personenzusammenschlüsse, die den verbotenen Vereinen angehörten, zu unterbinden?

19

Welche gesetzgeberischen Aktivitäten hat die Bundesregierung zur Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD, in dem sie sich zur Vereinfachung des Rechts der Vermögensabschöpfung, der vorläufigen Sicherstellung von Vermögenswerten sowie der nachträglichen Vermögensabschöpfung verpflichtet, bereits ergriffen bzw. sind zukünftig geplant?

20

In welchen Fällen und mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung Kommunen und die Zivilgesellschaft vor Ort, wenn von den benannten Immobiliennutzungen ein Klima der Einschüchterung und Bedrohung, z. B. gegenüber zivilgesellschaftlichen Akteuren oder Anwohnerinnen und Anwohnern, ausgeht?

21

Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Bundesländern, den Kommunen und der Zivilgesellschaft, um präventiv zu erschweren, dass Immobilienkäufe bzw. Miet- und Pachtvertragsabschlüsse durch bekannte Rechtsextreme, Personen aus dem Bereich der organisierten Bandenkriminalität bzw. der Mafias oder deren Vertreterinnen und Vertreter für kriminelle Aktivitäten und Netzwerke genutzt werden können?

Berlin, den 30. April 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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