[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4995
18. Wahlperiode 22.05.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Lazar, Christian Kühn
(Tübingen), Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4819 –
Beschlagnahme und zivilgesellschaftliche Weiterverwendung von durch
rechtsextreme Gruppen und kriminelle Netzwerke genutzten Immobilien
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Immobilien spielen als Treffpunkte, Veranstaltungs-, Tagungs-, und
Schulungsorte in rechtsextremen Milieus, ebenso wie in Milieus organisierter
Bandenkriminalität oder der Mafias, eine wichtige strukturelle Rolle.
Neonazis nutzen Immobilien häufig zielgerichtet zur Verbreitung und
Vertiefung rechtsextremen Gedankenguts und zur Planung und Vorbereitung
rassistischer Straftaten oder anderer rechtsextrem motivierter Delikte. Nach Kenntnis
der Bundesregierung wurden im Jahr 2013 insgesamt 260 Immobilien durch
die rechtsextreme Szene regelmäßig genutzt (Bundestagsdrucksache 17/14635,
S. 5). Es handelte sich dabei in rund einem Drittel der Fälle um Eigentum von
Rechtsextremen und ansonsten um gemietete, gepachtete oder anderweitig zur
Verfügung gestellte Objekte.
Die solcherart bemakelten Objekte haben eine zentrale Funktion in den
Einschüchterungsstrategien rechtsextremer Gruppen und tragen zur Prägung so
genannte Angsträume („No-go-areas“) bei. Sie entfalten damit eine hohe
Symbolkraft in den entsprechenden Sozialräumen. Diesem Zusammenhang trug
beispielsweise das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und
Verkehr Rechnung, als es im Juli 2014 das neonazistische „Freie Netz Süd“ verbot.
Dabei wurde das der Kameradschaft von Dritten zur Verfügung gestellte
Grundstück samt Wohn- und Wirtschaftsgebäude in 95194 Regnitzlosau,
Oberprex 47 beschlagnahmt und zugunsten des Freistaates eingezogen.
Immobilien werden auch in Milieus der organisierten Bandenkriminalität (z. B.
Rockerclubs) und der Mafias zu (kriminell-)wirtschaftlichen Zwecken
verwendet. Dass Akteure der Milieus mitunter gemeinsame Ziele verfolgen und sich
die Milieus überlappen, ist belegt. Der Bundesverfassungsschutz und das
Bundeskriminalamt (BKA) wiesen in einem „Lagebild zu Verbindungen zwischen
der rechtsextremistischen Szene und Rockergruppierungen“ im September
2014 auf personelle Vernetzungen bzw. Überschneidungen zwischen Neonazis
und Rockern hin. Beispielsweise finden konspirativ organisierte rassistische Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 20. Mai 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4995 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeNeonazi-Konzerte seit einigen Jahren häufig in den durch Technik und Wachen
geschützten Clubhäusern von Rockergruppen statt. Diese Entwicklung tritt seit
dem Verbot der rechtsextremen Organisation Blood & Honour im Jahr 2001
verstärkt zutage.
Auch Mafias und kriminelle Rockergruppierungen verbünden sich zunehmend.
Beide sind u. a. stark im Rauschgifthandel und -schmuggel engagiert (BKA,
Organisierte Kriminalität, Bundeslagebild 2013).
Bekannt ist zudem, dass in Deutschland über mafiöse Strukturen in großem Stil
Immobilien zum Zweck der Geldwäsche erworben werden. Das BKA hat die
Problematik bereits im Jahr 2012 in der Fachstudie „Geldwäsche im
Immobiliensektor in Deutschland“ beleuchtet und eine weithin unzureichende
Sensibilisierung dafür konstatiert.
Aufgrund des komplexen Zusammenwirkens der verschiedenen kriminellen
Milieus sollten die verschiedenen Abteilungen der Ermittlungsbehörden besser
vernetzt werden. Immobilien können hierbei ein konkreter Ansatzpunkt
sowohl für Ermittlungen und Maßnahmen staatlicher Repression als auch für
nachhaltige Präventionsmaßnahmen sein. Unter bestimmten Voraussetzungen
kann das Eigentum an Immobilien, die mit Straftaten in Verbindung stehen, auf
den Staat übergehen. Solche Objekte könnten zur gemeinnützigen Neu- oder
Weiternutzung verstärkt geeigneten Strukturen der demokratischen
Zivilgesellschaft zur Verfügung gestellt werden, sodass sinnvolle Prävention genau dort
ansetzt, wo Strafverfolgung endet. Dies hätte eine hohe symbolische und
präventive Wirkung, insbesondere dann, wenn ein Bezug zwischen den mit der
Immobilie verknüpften Straftaten und der Arbeit der zivilgesellschaftlichen
Träger besteht.
In Italien ist ein solches Vorgehen inzwischen gängige Praxis. Dort wurde im
Jahr 2009 in der konfiszierten Villa eines Mafia-Bosses in Reggio Calabria ein
Mafia-Museum („Osservatorio sulla ’Ndrangheta“) eingerichtet, in dem durch
Projekte und Schulungen Aufklärung über die weltweit operierende, aus
Kalabrien stammende ’Ndrangheta stattfindet. Seit nunmehr 20 Jahren arbeitet die
Organisation Libéra erfolgreich daran, von Mafias beschlagnahmte
Grundstücke und Immobilien an die Zivilgesellschaft zurückzugeben. Heute gilt Libéra
als größtes Anti-Mafia-Netzwerk. Basis ihrer Aktivitäten ist ein durch eine
Petition initiiertes Gesetz zur definitiven Beschlagnahmung von Mafia-Gütern.
Die spezielle rechtliche Grundlage für Beschlagnahmungen von Immobilien
und Vermögenswerten der Mafias in Italien hat die Europäische Union (EU)
dazu veranlasst, mit der Richtlinie 2014/42/EU vom April 2014 den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen Rahmenkatalog zur Erarbeitung einer
einheitlichen europäischen Rechtspraxis in Bezug auf Beschlagnahmungen
sowie die Veräußerung und Neunutzung konfiszierter Güter zur Verfügung zu
stellen.
Um in Deutschland wirksame und nachhaltige Arbeit gegen rechtsextreme
Gruppen und andere kriminell operierende Netzwerke leisten zu können,
müssen Immobilien stärker als bisher in den Fokus genommen werden. Die gängige
Rechtspraxis in Bezug auf Beschlagnahmungen von Immobilien sollte näher
untersucht werden. Eine Prüfung, wie viele solcher Fälle auf welcher
Rechtsgrundlage es gibt, ist auch deshalb erforderlich, damit diese Gebäude
gegebenenfalls zu Präventionszwecken einer Nutzung im Sinne der demokratischen
Kultur zugeführt werden können.
1. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über Verbindungen,
personelle Überschneidungen und Verflechtungen zwischen rechtsextremen
Milieus, Milieus der organisierten Bandenkriminalität (insbesondere der
Rockermilieus) und der Mafias?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über eine strukturelle oder
strategisch angelegte Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern von Rockerclubs und
der rechtsextremistischen Szene vor. Zwar gibt es auch öffentlich dokumentierte
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4995gemeinsame Aktivitäten, diese beschränken sich jedoch in der Regel auf die
Veranstaltung von Konzerten in Rockerclubs. Im Übrigen wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
„Verbindungen zwischen Angehörigen der neonazistischen Szene und Rockern
bzw. Motorradclubs“ auf Bundestagsdrucksache 18/1185 verwiesen.
Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse zu
Verbindungen der italienischen Mafia zu Rockern bzw. Rechtsextremen vor.
2. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über Formen der
Zusammenarbeit zwischen Rockermilieus und rechtsextremen Milieus im
Hinblick auf den Erwerb oder die Nutzung von Immobilien?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Zusammenarbeit zwischen
Rockermilieus und rechtsextremistischem Spektrum zum Erwerb von
Immobilien vor.
Immobilen von Rockerclubs werden seit Jahren vereinzelt Gruppierungen der
rechtsextremistischen Szene für Musikveranstaltungen zur Verfügung gestellt.
Hierbei steht der finanzielle Aspekt im Vordergrund. Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. „Kooperation von Rechtsextremen und Rockerclubs“ auf
Bundestagsdrucksache 17/9866 verwiesen.
3. Wie viele Immobilien befinden bzw. befanden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Jahr 2001 bis heute im Besitz von als rechtsextrem
bekannten Personen und werden von der Rechtsextremen- und
Neonaziszene (inkl. „Reichsbürgern“ und „völkischer Siedler“) regelmäßig genutzt
(bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
4. Welche Informationen hat die Bundesregierung über Immobilien, die zu
Veranstaltungszwecken und sonstigen Treffen der Rechtsextremen- und
Neonaziszene genutzt werden, sich jedoch nicht im Besitz von als
rechtsextrem bekannten Personen befinden, und welche Immobilien betrifft dies im
Detail (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Eine bundesweite statistische Erfassung von Immobilien, die durch
Rechtsextremisten genutzt werden, erfolgt gegenwärtig nicht. Insofern ist auch eine
Aufschlüsselung nach einzelnen Bundesländern oder Jahren nicht möglich. Es
kann davon ausgegangen werden, dass bundesweit rund 250 Objekte für
rechtsextremistische Zwecke genutzt werden. Davon befinden sich ca. 60 Immobilien
im Eigentum bzw. Besitz von Rechtsextremisten. In allen anderen Fällen
erfolgte eine kurzzeitige Nutzung für einen bestimmten Anlass.
5. Zu welchem Prozentsatz stehen die in den Fragen 3 und 4 aufgeführten
Immobilien unter Beobachtung des Verfassungsschutzes?
Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag sind Immobilien also solche nicht
Gegenstand der Aufgabenwahrnehmung der Verfassungsschutzbehörden des
Bundes und der Länder. Insofern ist eine entsprechende Quantifizierung nicht
möglich.
Drucksache 18/4995 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Welche dieser Immobilien standen in den vergangenen zehn Jahren nach
Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit welchen
a) rechtsextremen Straftaten,
b) Straftaten aus dem Bereich organisierter Bandenkriminalität, bzw.
c) Straftaten der Mafias?
Die Erfassung von Straftaten erfolgt nicht objektbezogen. Zwar liegen zu
einzelnen Objekten, wie beispielsweise dem „Nationalen Jugendzentrum“ und dem
„Carl-Arthur-Bühring-Haus“ in Berlin, dem Bürgerbüro der NPD und dem
„Thing-Haus“ in Mecklenburg-Vorpommern, dem „Nationalen Jugendblocks
e. V.“, dem „Nationalen Zentrum“ der NPD und dem Vertrieb „PC Records“ in
Sachsen, sowie dem Fachwerkhof Kutz in Thüringen Erkenntnisse über das
Verwenden von verfassungswidrigen Kennzeichen, Volksverhetzung, Widerstand
gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung vor. Eine
Gesamtauswertung der im Zusammenhang mit einer bestimmten Immobilie verübten Straftaten
kann jedoch nicht vorgenommen werden.
7. In welcher Form fließen Informationen über solche mit Straftaten in
Verbindung stehende Immobilien in die Lagebilder von BKA und
Bundesverfassungsschutz ein?
Das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Verfassungsschutz
(BfV) beziehen auch Erkenntnisse zur generellen Nutzung von Immobilien
durch rechtsextremistische Bestrebungen und herausragende Straftaten im Sinne
der Fragestellung im Rahmen der Erstellung entsprechender Lagebilder ein.
8. Hält die Bundesregierung in räumlicher Nähe zu Immobilien, die mit
rechtsextremen Straftaten in Verbindung standen oder stehen und deren
Aktivitäten evtl. in die Lagebilder eingeflossen sind, eine Erhöhung der
Polizeipräsenz für erforderlich?
a) Wenn ja, inwiefern führt die Bundesregierung mit den Bundesländern
strukturierte Dialoge, in denen diesbezügliche Erkenntnisse
weitergegeben werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Beurteilung der polizeilichen Lage sowie die Festlegung
präventivpolizeilicher Maßnahmen, obliegen der Zuständigkeit der Polizeidienststellen der
Länder. Die Bundesregierung nimmt zu Maßnahmen der Länder keine Stellung.
9. In welchem Turnus gibt es innerhalb welcher Gremien einen fachlichen
Austausch zwischen staatlichen Behörden und der demokratischen
Zivilgesellschaft, um deren Erkenntnisse und Hinweise im Vorfeld von
Straftaten und zu deren Abwendung einzubeziehen?
10. Welche finanziellen Mittel oder personelle Unterstützung stellt die
Bundesregierung der Zivilgesellschaft für solche Dialoge zur Verfügung?
Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung tauscht sich im Forum gegen Rassismus (FgR) mit rund
55 Nichtregierungsorganisationen (NRO) regelmäßig zu Fragen und
Möglichkeiten der politischen Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
aus. Das zweimal jährlich nichtöffentlich tagende Forum ist im Jahr 1998 im
Anschluss an das Europäische Jahr gegen Rassismus gegründet worden und
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4995dient seither seinen Mitgliedern als interne Dialogplattform auf Augenhöhe.
Vorsitz und Geschäftsstelle des FgR liegen beim Bundesministerium des Innern
(BMI). Jüngere Themen waren z. B. die administrativen Abläufe des aktuellen
Verfahrens aus NRO-Sicht vor dem UN-Antirassismusausschusses CERD
sowie z. B. die Darstellung von Menschenrechtsbildung, Aufklärung über
Rassismus in Aus- und Fortbildung in der Polizei am Beispiel der Landespolizei Berlin
und die Fragestellungen zu „racial profiling“.
Das FgR ist einvernehmlich mit den NRO nicht als exekutives Gremium
konzipiert. Es fungiert daher nicht als Diskussionszirkel zur Gefahrenabwehr bzw. im
Sinne der Fragestellung.
11. Wie viele Vereinigungen mit rechtsextremen Hintergrund wurden durch
das Bundesministerium des Innern (BMI) sowie nach Kenntnis der
Bundesregierung durch die Innenministerien der Länder seit dem Jahr 1990
verboten (bitte Namen, Bundesländer und Verbotsjahre auflisten)?
Das BMI hat seit dem Jahr 1990 im Rahmen seiner Zuständigkeit zehn
rechtsextremistische Vereine verboten. Eine entsprechende Übersicht ist im
Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2013 enthalten.
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen haben die Länder
seit dem Jahr 1990 insgesamt 32 rechtsextremistische Vereine verboten:
Organisation Bundesland Jahr
„Deutscher Kameradschaftsbund
Wilhelmshaven“ (DKB)
Niedersachsen 1992
„Nationaler Block“ (NB) Bayern 1993
„Heimattreue Vereinigung Deutschlands“
(HVD)
Baden-Württemberg 1993
„Freundeskreis Freiheit für Deutschland“
(FFD)
Nordrhein-Westfalen 1993
„Nationale Liste“ (NL) Hamburg 1995
„Direkte Aktion/Mitteldeutschland“ (JF);
hervorgegangen aus dem „Förderwerk
Mitteldeutsche Jugend“ (FMJ)
Brandenburg 1995
„Skindheads Allgäu“ Bayern 1996
„Kameradschaft Oberhavel“ Brandenburg 1997
„Heide-Heim e. V.“/„Heideheim e. V.“ Niedersachsen 1998
„Hamburger Sturm“ Hamburg 2000
„Skinheads Sächsische Schweiz“ (SSS) Sachsen 2001
„Bündnis nationaler Sozialisten für
Lübeck“
Schleswig-Holstein 2003
„Fränkische Aktionsfront“ (F.A.F.) Bayern 2004
„Berliner Alternative Süd-Ost“ (BASO) Berlin 2005
„Kameradschaft Tor Berlin“ mit der
„Mädelgruppe Kameradschaft Tor Berlin“
Berlin 2005
„Kameradschaft Hauptvolk“ mit der
Jugendorganisation „Sturm 27“
Brandenburg 2005
Drucksache 18/4995 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode12. Wie viele Rockerclubs (Motorcycle Clubs) wurden seit dem Jahr 1990
durch das BMI oder nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
Innenministerien der Länder verboten (bitte Namen, Bundesländer und
Verbotsjahre auflisten)?
Das BMI hat seit dem Jahr 1990 im Rahmen seiner Zuständigkeiten zwei
Rockerclubs verboten. Im Einzelnen handelt es sich um das Verbot des
Regionalverbandes „Gremium Motorcycle Club (MC) Sachsen“ einschließlich seiner
Teilorganisationen „Gremium MC Dresden“, „Gremium MC Chemnitz“,
„Gremium MC Plauen“, „Gremium MC Nomads Eastside”, „Härte Plauen“ im Jahr
2013 und „Satudarah MalukuMC“ im Jahr 2015.
Darüber hinaus wurden 16 Verbote gegen Rockergruppierungen von den
Ländern verfügt:
„Alternative Nationale Strausberger
DArt Piercing und Tattoo Offensive“
(ANSDAPO)
Brandenburg 2005
„Schutzbund Deutschland“ Brandenburg 2006
„Sturm 34“ Sachsen 2007
„Mecklenburgische Aktionsfront“
(M.A.F.)
Mecklenburg-
Vorpommern
2009
„Frontbann 24“ Berlin 2009
„Freie Kräfte Teltow-Fläming“ (FKTF) Brandenburg 2011
„Kameradschaft Walter Spangenberg“ Nordrhein-Westfalen 2012
„Widerstandsbewegung in
Südbrandenburg“
Brandenburg 2012
„Kameradschaft Aachener Land“
(K-A-L)
Nordrhein-Westfalen 2012
„Kameradschaft Hamm“ Nordrhein-Westfalen 2012
„Nationaler Widerstand Dortmund“ Nordrhein-Westfalen 2012
„Besseres Hannover“ Niedersachsen 2012
„Nationale Sozialisten Döbeln“ Sachsen 2013
„Nationalen Sozialisten Chemnitz“ Sachsen 2014
„Freies Netz Süd“ (FNS) Bayern 2014
„Autonome Nationalisten Göppingen“ Baden-Württemberg 2014
Organisation Bundesland Jahr
„Hells Angels MC Düsseldorf“ Nordrhein-Westfalen 2000
„Chicanos MC Barnim“ Brandenburg 2009
„Bandidos MC Neumünster“ Schleswig-Holstein 2010
„Hells Angels MC Flensburg“ Schleswig-Holstein 2010
„Mongols MC Bremen“ Bremen 2011
Organisation Bundesland Jahr
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/499513. In wie vielen der in den Fragen 11 und 12 aufgeführten Verbotsfälle
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Immobilien nach dem
Vereinsgesetz beschlagnahmt, eingezogen bzw. waren von einer Verfallsanordnung
betroffen (bitte nach Bundesländern und Namen der Organisation
auflisten)?
Im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung wurden seit dem Jahr 1990 im
rechtsextremistischen Bereich infolge des Verbots des „Collegium Humanum
e. V.“ sowie seiner Teilorganisation „Bauernhilfe e. V.“ eine Immobilie in
Vlotho (Nordrhein-Westfalen) und im Bereich der organisierten Kriminalität
infolge des Verbots des Regionalverbandes Gremium MC Sachsen und seiner
Teilorganisationen Gremium MC Dresden, Gremium MC Chemnitz, Gremium
MC Plauen, Gremium MC Nomads Eastside sowie Härte Plauen eine Immobilie
in Chemnitz (Sachsen) beschlagnahmt und eingezogen bzw. die Einziehung
angeordnet.
Zum Zuständigkeitsbereich der Länder hat die Bundesregierung – über den
bereits in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Fall hinaus – keine
Erkenntnisse.
„Hells Angels MC Borderland in
Pforzheim“
Baden-Württemberg 2011
„Hells Angels MC Frankfurt“ und „Hells
Angels MC Westend in Frankfurt“
Hessen 2011
„Hells Angels MC Kiel“ Schleswig-Holstein 2012
„Bandidos MC Aachen“ sowie
Unterstützerclubs
„Chicanos MC Aachen“
„Chicanos MC Alsdorf“
„Chicanos MC Düren“
„X-Team Aachen“
„Diablos MC Heinsberg“
Nordrhein-Westfalen 2012
„Hells Angels MC Cologne“ sowie
Unterstützerclub
„Red Devils MC Cologne“
Nordrhein-Westfalen 2012
„Hells Angels Berlin City“ Berlin 2012
„Hells Angels MC Bremen“ Bremen 2013
„Red Legion“ sowie Jugendorganisation
„Red Nation“
Baden-Württemberg 2013
„Hells Angels Oder City“ Brandenburg 2013
„Schwarze Schar MC Wismar“ sowie
Unterstützerclub
„Schwarze Jäger MC Wismar“
Mecklenburg-
Vorpommern
2014
„Hells Angels Göttingen“ Niedersachen 2014
Organisation Bundesland Jahr
Drucksache 18/4995 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode14. Wie viele Immobilien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
darüber hinaus in den vergangenen zehn Jahren im gesamten Bundesgebiet
beschlagnahmt, eingezogen bzw. waren von einer Verfallsanordnung
betroffen (bitte nach Bundesländern und nach angewandten Verfahren und
Begründung aufschlüsseln nach
a) Verfall nach § 73 des Strafgesetzbuches – StGB (inklusive
sogenanntem erweiterten Verfall),
b) Einziehung von Tatmitteln und Tatprodukten, auch zur
Gefahrenabwehr nach § 74 StGB,
c) Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach § 5 des
Opferentschädigungsgesetzes und § 81a des Bundesversorgungsgesetzes,
d) Vollstreckung einer Anordnung des Verfalls oder der Einziehung eines
anderen Staates nach §§ 48, 49 ff. des Gesetzes über die internationale
Rechtshilfe in Strafsachen,
e) sonstige Verfahren und Begründungen)?
15. In wie vielen der in Frage 14 aufgelisteten Fällen gilt ein Zusammenhang
mit
a) rechtsextremen Milieus,
b) Milieus organisierter Bandenkriminalität, bzw.
c) der Mafias
als erwiesen?
Die Fragen 14 und 15 werden zusammen beantwortet.
Im Bereich des Internationalen Extremismus wurde in den vergangenen zehn
Jahren infolge des Verbots der „Internationalen Humanitären Hilfsorganisation
e. V.“ (IHH) nach dem Vereinsgesetz eine Immobilie in Frankfurt a. M. (Hessen)
beschlagnahmt und eingezogen.
Darüber hinaus existiert in Bezug auf Maßnahmen der Vermögensabschöpfung
bislang nur eine bundesweite Jahresstatistik Vermögenssicherung, die alle
vorläufigen Sicherungsmaßnahmen der Polizeidienststellen der Länder, der
Bundespolizei, des BKA und der Zollfahndungsämter abbildet, die im Rahmen der
dort geführten Ermittlungsverfahren vorbereitet bzw. begleitet wurden.
Erhebungskriterium in dieser Statistik ist u. a. die Art der vorläufig gesicherten
Vermögenswerte, untergliedert nach Bargeld, sonstige bewegliche Sachen,
Immobilien und Forderungen mit den jeweiligen Sicherungssummen. Eine
Verknüpfung dieser Kriterien mit dem Delikt ist nicht vorgesehen. Eine statistische
Erfassung der betroffenen Immobilien nach Stückzahlen liegt nicht vor.
Da bundesweit keine statistischen Zahlen zu justiziellen Entscheidungen
vorliegen, können zu dieser Frage keine Angaben gemacht werden.
Der Bundesregierung liegen auch keine Angaben in Bezug auf Maßnahmen
nach dem Bundesversorgungsgesetz bzw. dem Opferentschädigungsgesetz vor,
da deren Durchführung durch die Länder erfolgt.
16. In welchen Fällen konnte nach Kenntnis der Bundesregierung dabei auch
eine gemeinsame Nutzung von Immobilien zwischen dem rechtsextremen
Milieu und den Rockerclubs nachgewiesen werden?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/499517. Welcher weiteren Verwendung wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung die von Beschlagnahmung, Einzug bzw. Verfall betroffenen
Immobilien zugeführt (bitte wie folgt aufschlüsseln nach
a) Verbleib bei der Justizkasse oder anderen staatlichen Stellen,
b) Veräußerung oder Vermietung an Unternehmen,
c) Veräußerung oder Vermietung an Privatpersonen,
d) Nutzung durch Trägerorganisationen der demokratischen
Zivilgesellschaft, z. B. für Zwecke der Prävention gegen Rechtsextremismus,
Opferschutz oder Empowerment für Migranten,
e) Sonstiges)?
Die im Zusammenhang mit dem Vereinsverbot der „Collegium Humanum e. V.“
und seiner Teilorganisation „Bauernhilfe e. V.“ beschlagnahmte und
eingezogene Immobilie wurde an eine Privatperson, die weiterhin vorhandenen
Naturschutzflächen wurden an den Kreis Herford verkauft.
Im Übrigen sind die in der Antwort zu Frage 13 angeführten Anordnungen der
Beschlagnahme und Einziehung noch nicht rechtskräftig.
18. Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit
den Ländern, um die Bildung von Ersatzorganisationen von verbotenen
Vereinen sowie eine Weiternutzung von zuvor eingezogenen Immobilien
durch Einzelpersonen oder Personenzusammenschlüsse, die den
verbotenen Vereinen angehörten, zu unterbinden?
Die bundesweite Einhaltung der mit dem Verbot ausgesprochenen Untersagung
der Gründung von Ersatz- und/oder Nachfolgeorganisationen sowie der
öffentlichen Verwendung der Kennzeichen zählt zu den Aufgaben der Sicherheits- und
Polizeibehörden des Bundes und der Länder. Hinweise auf Verstöße hiergegen
werden verfolgt und strafrechtlich geahndet.
Die eingezogenen Immobilien dürfen nicht an namentlich bekannte Personen
bzw. Personenzusammenschlüsse, die dem verbotenen Verein angehörten,
verkauft werden. Ergänzend enthalten die Kaufverträge hinsichtlich der weiteren
Nutzung bzw. Weiterveräußerung umfangreiche Schutzvorkehrungen.
19. Welche gesetzgeberischen Aktivitäten hat die Bundesregierung zur
Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD, in dem sie
sich zur Vereinfachung des Rechts der Vermögensabschöpfung, der
vorläufigen Sicherstellung von Vermögenswerten sowie der nachträglichen
Vermögensabschöpfung verpflichtet, bereits ergriffen bzw. sind zukünftig
geplant?
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat eine
Projektgruppe zur Umsetzung dieser Vorgaben im Koalitionsvertrag eingerichtet, die
sich intensiv mit der komplexen Materie befasst.
20. In welchen Fällen und mit welchen Maßnahmen unterstützt die
Bundesregierung Kommunen und die Zivilgesellschaft vor Ort, wenn von den
benannten Immobiliennutzungen ein Klima der Einschüchterung und
Bedrohung, z. B. gegenüber zivilgesellschaftlichen Akteuren oder
Anwohnerinnen und Anwohnern, ausgeht?
Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen
Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ des Bundesministeriums für
Drucksache 18/4995 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeFamilie, Senioren, Frauen und Jugend ermöglicht der Förderbereich der
„Partnerschaften für Demokratie“ Akteuren vor Ort u. a. regionale Konflikte und
Probleme zu analysieren und partizipativ Konzepte für eine lebendige,
demokratische Gesellschaft und zivilgesellschaftliches Engagement vor Ort zu erarbeiten.
In diesem Bereich werden auch Konzepte entwickelt, die geeignet sind einem
Klima der Einschüchterung und Bedrohung, welches von einer
Immobiliennutzung z. B. Rechtsextremer ausgeht, zu begegnen. Hierbei werden ganz konkret
Gegenmaßnahmen initiiert, die nicht nur dazu dienen, den Sozialraum von
Einschüchterung und Bedrohung zu befreien, sondern die Gewähr dafür bieten, dass
durch Aufbau einer der rechtsextremen Infrastruktur entgegengesetzten
demokratischen Infrastruktur ein Klima von Einschüchterung und Bedrohung nicht zu
entstehen bzw. sich nicht auszubreiten vermag. 175 Partnerschaften für
Demokratie wurde bereits eine Förderung durch das Bundesprogramm bewilligt.
44 Partnerschaften für Demokratie befinden sich derzeit in der Antragsstellung.
Im Programmbereich der Demokratiezentren gibt es eine zielorientierte,
passgenaue, anlassorientierte, zeitnahe mobile Beratung, deren Träger jeweils
fallbezogen ein Beratungsteam zusammenstellen, das über die für den Einzelfall
erforderlichen Beratungskompetenzen verfügt und vor Ort aktiv wird. Der Auf- und
Ausbau von Demokratiezentren soll vor allem auf eine Stärkung der
demokratischen Kultur in dem jeweiligen Bundesland und damit in der Gesellschaft
hinwirken.
Mobile Beratungsteams agieren in unterschiedlichen Handlungsfeldern wie
z. B. Schule, Jugendhilfe, Verwaltung und Wirtschaft und entwickeln
ortsbezogene Strategien, z. B. gegen die Dominanz rechtsextremer Gruppierungen. In
diesem Zusammenhang wurden in den letzten Jahren u. a. zur
Immobiliennutzung rechtsextremer Veranstaltungen durchgeführt, Broschüren mit
herausgegeben und Strategien aufgezeigt, die eine Bekämpfung der in der Frage
beschriebenen Phänomene der Einschüchterung und Bedrohung zum Gegenstand
haben. Auch die Beratung von Opfern findet in diesem Kontext statt.
21. Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit
den Bundesländern, den Kommunen und der Zivilgesellschaft, um
präventiv zu erschweren, dass Immobilienkäufe bzw. Miet- und
Pachtvertragsabschlüsse durch bekannte Rechtsextreme, Personen aus dem
Bereich der organisierten Bandenkriminalität bzw. der Mafias oder deren
Vertreterinnen und Vertreter für kriminelle Aktivitäten und Netzwerke
genutzt werden können?
Durch die Partnerschaften für Demokratie im Bundesprogramm „Demokratie
leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“
wird eine demokratische Infrastruktur geschaffen, die nicht nur einen Gegenpol
zur rechtsextremistischen Infrastruktur selbst schaffen soll, sondern die den
Akteuren vor Ort auch durch Sensibilisierung Indikatoren mit an die Hand gibt, die
eine Identifizierung rechtsextremistischer und krimineller Strukturen leichter
ermöglicht.
Die an die Demokratiezentren im Bundesprogramm angegliederten mobilen
Beratungsteams unterstützen die jeweiligen Akteure vor Ort zunächst bei der
Entwicklung von individuellen Handlungsstrategien. Hierbei geht es zuallererst um
eine Sensibilisierung im Hinblick auf etwaige Anzeichen für eine geplante
Ausweitung rechtsextremistischer Infrastruktur, wie z. B. Immobilienkäufe oder
Anmietungen durch die beschriebenen Personengruppen, und das Aufzeigen des
– soweit bestimmbar – typischen Vorgehens dieser Gruppen. Im nächsten Schritt
werden konkrete Möglichkeiten erörtert, wie solche Immobilienübernahmen
verhindert werden können. Konkret wird beispielsweise die Verwendung von
Klauseln in Mietverträgen empfohlen, die bei Anmietung von Ladengeschäften
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4995den Verkauf von mit der rechtsextremistischen Szene in Verbindung stehenden
Marken untersagen oder bei der Anmietung von Veranstaltungsräumen die
rechtsextremistische und fremdenfeindliche Agitation verbieten. Dies
gewährleistet zumindest einen Sekundärrechtsschutz. Auch für private Mietverträge
wird eine Aufnahme solcher Klauseln empfohlen. Im Hinblick auf den
Immobilienerwerb von Rechtsextremisten werden insbesondere die Kommunen
sensibilisiert, so dass diese zumindest die Möglichkeit erhalten, den Ankauf von
Immobilien insoweit zu verhindern, als sie ein in vielen Gemeinden zugunsten
der Kommune bestehendes dingliches Vorkaufsrecht ausüben.
Die kommunalen Verwaltungen werden zudem von den Polizeidienststellen der
Länder sowie den Landesämtern für Verfassungsschutz beratend unterstützt,
z. B. durch die Erstellung von entsprechenden Informationsmaterialien.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]