Schiffsbrandbekämpfung bei komplexen Schadenslagen
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Presseberichten (Brunsbütteler Zeitung, 14. März 2015) zufolge soll das Havariekommando als gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer zur Planung und Vorbereitung des maritimen Unfallmanagements zurzeit an einer Neukonzipierung der Schiffsbrandbekämpfung arbeiten. Zukünftig sollen keine freiwilligen Feuerwehren, auch nicht mit hauptamtlicher Wachbereitschaft, mehr für den Einsatz auf See vorgesehen sein, sondern ausschließlich Einsatzkräfte von Berufsfeuerwehren. Dieses Konzept wurde jedoch bisher nicht mit den betroffenen Kommunen beraten.
Für ein modernes und effektives Unfallmanagement auf See ist die Beteiligung von freiwilligen Feuerwehren, die dafür qualifiziert und ausgestattet sind, nach Auffassung der Fragesteller erforderlich. Insbesondere in weniger dicht besiedelten Küstenbereichen ist deren Beteiligung unverzichtbar. In Brunsbüttel würde dies die Feuerwehr mit rund 60 Einsatzkräften besonders treffen, von denen ein Großteil auch für die Schiffsbrandbekämpfung ausgebildet ist.
Insgesamt sind an der deutschen Nord- und Ostseeküste 13 Feuerwehren mit Schiffsbrandbekämpfungsgruppen ausgestattet.
Ein geplanter Verzicht auf die Einbindung von Freiwilligen Feuerwehren birgt die Gefahr, dass die bisher eingebundenen Freiwilligen Feuerwehren ihr Personal mit hauptamtlichen Feuerwehrkräften aufstocken müssten. Dies hätte deutliche finanzielle Folgen für die betreffenden Kommunen. Es besteht außerdem die Sorge, dass die dann hauptamtlichen Kräfte auch an andere Standorte abgezogen werden könnten. Es stellt sich die Frage, ob die Schiffsbrandbekämpfung an der deutschen Küste nicht durch das aktuelle Modell effektiver und effizienter gesichert werden kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
a) Welche Gründe gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für eine Überarbeitung des Fachkonzepts für die Schiffsbrandbekämpfung bzw. Verletztenversorgung?
b) Seit wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung von wem unter Beteiligung welcher Bundes-, Landes- oder kommunaler Behörden, welcher Fachberater und welcher anderen Einrichtungen und Verbände das derzeitige Fachkonzept zur Schiffsbrandbekämpfung neu konzipiert?
c) Seit wann besteht nach Kenntnis der Bundesregierung das derzeitige Fachkonzept zur Schiffsbrandbekämpfung bzw. Verletztenversorgung, und bei welchen komplexen Schadenslagen wurde dieses Konzept mit welchem Ergebnis angewandt?
Mit welchen Stellen beim Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Ländern und auf kommunaler Ebene wurde diese Neukonzipierung mit welchem Ergebnis abgestimmt (bitte sämtliche beteiligte Stellen nennen)?
An welchen Standorten stehen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2003 bis heute für welchen Zeitraum wie viele Brandbekämpfungseinheiten (BBE) oder Verletztenversorgungsteams (VVT) für Einsätze bei komplexen Schadenslagen zur Verfügung?
An welchen Standorten stehen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2003 welche zusätzlichen Einsatzmittel für die Schiffsbrandbekämpfung bzw. die Verletztenversorgung bei komplexen Schadenslagen mit welchem, aus welchen anteiligen Haushaltsmitteln (Bund, Land, Kommune, andere) angeschafften und bereitgestellten finanziellen Aufwand zur Verfügung?
a) Durch welche Feuerwehr welcher Art werden nach Kenntnis der Bundesregierung auf welcher rechtlichen Grundlage mit welchen anteiligen Haushaltsmitteln (Bund, Land, Kommune, andere) diese BBE oder VVT gestellt?
b) Welche Zuständigkeiten gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für die Stadt Brunsbüttel bzw. deren Feuerwehr(en) aktuell aufgrund welcher Rechtsgrundlage für die Schiffsbrandbekämpfung auf der Nordsee, der Unterelbe, für den Nord-Ostsee-Kanal sowie für die Hafengebiete der Stadt?
Welche zusätzlichen Qualifikationen benötigen nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen Gründen welche Einsatzkräfte dieser BBE oder VVT aus der Frage 5 für Einsätze auf See?
An welchen Einsätzen zur Schiffsbrandbekämpfung, Verletztenversorgung oder anderen komplexen Schadenslagen waren nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2003 BBE oder VVT welcher Feuerwehr in welchem Umfang, mit welchen Aufgaben und welchem Ergebnis beteiligt?
Wie (ständig oder bei Bedarf, beratend oder mit Stimmrecht) ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Beteiligung welcher Fachberater, welcher anderen Einrichtungen oder Verbände bei der Beratung von und Beschluss über Fachkonzepte oder andere Angelegenheiten in welchen Koordinierungsausschüssen des Havariekommandos aus welchem Grund seit wann vorgesehen?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Neukonzipierung der Schiffsbrandbekämpfung bzw. Verletztenversorgung ausschließlich die Einbeziehung von BBE oder VVT vorgesehen, die von Berufsfeuerwehren gestellt werden?
Wenn ja, warum?
Welche einsatztaktischen Vorteile sollen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Neukonzipierung der Schiffsbrandbekämpfung bzw. Verletztenversorgung aufgrund welcher Veränderung erreicht werden?
Inwieweit und aus welchen Gründen verkürzen sich nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Neukonzipierung der Schiffsbrandbekämpfung bzw. Verletztenversorgung die Reaktionszeiten und Hilfsfristen der Einsatzkräfte?