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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Risiko der sogenannten Carbon Bubble

Bei Einhaltung der weltweiten Klimaziele entstehende Risiken aus einer Überbewertung fossiler Energieunternehmen für den deutschen und europäischen Finanzsektor, Kursverluste von Öl-, Gas- und Kohleunternehmen durch globale Emissionsminderungen bis 2050, Handlungsbedarf bei privaten und öffentlichen Kreditinstitute, Fondsgesellschaften und öffentlichen Anlagen, für Klimaschutz, Aufsichtsbehörden, Renten- und Pensionskassen sowie die Finanzdienstleistungsaufsicht, Informationspflichten für Wertpapieremittenten und Finanzanlagevermittler, internationale Aktivitäten<br /> (insgesamt 36 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

01.06.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/487707.05.2015

Risiko der sogenannten Carbon Bubble

der Abgeordneten Bärbel Höhn, Annalena Baerbock, Dr. Gerhard Schick, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Weltklimarat IPCC hat in seinem Fünften Sachstandsbericht im Jahr 2014 festgestellt, dass rund zwei Drittel der bereits erkundeten fossilen Reserven nicht gefördert und verbrannt werden dürfen. Andernfalls wäre es extrem unwahrscheinlich, die globale Erwärmung bis zum Jahr 2100 auf weniger als plus 2 °C zu begrenzen. Diese Grenze wird allgemein als das angesehen, was gerade noch mit den möglichen Mitteln zu beherrschen ist. Seit dem Jahr 1900 hat sich die Erde jedoch bereits um 0,8 °C im globalen Mittel aufgeheizt.

Die größten Förderer von Öl, Kohle und Gas – unter ihnen Firmen wie RWE, ExxonMobile, Shell und Glencore, aber auch Staaten wie Venezuela oder Russland – haben hingegen einen Großteil der bereits bekannten Reserven schon in ihren Bilanzen bzw. Haushalten verbucht. Doch der Großteil dieser Reserven dürfte nicht verbrannt werden, wenn die Klimaziele eingehalten werden sollen. Daraus entsteht, wenn die Klimaziele ernst genommen werden, eine Überbewertung der Unternehmen und der Finanzinstrumente, die als sogenannte Carbon Bubble bezeichnet wird.

Aktien, Anleihen und Kredite der Finanzinstitute innerhalb der Europäischen Union (EU) an Unternehmen, die über fossile Brennstoffreserven und fossile Rohstoffe verfügen, haben einen Umfang von insgesamt über 1 Bio. Euro.

Insgesamt haben alle Öl-, Gas- und Kohlekonzerne einen Börsenwert von fast 5 Bio. US-Dollar und gehören zu den beliebtesten Anlagen, denn bislang versprechen sie eine hohe Liquidität, Wachstum und Dividende. Doch eine konsequente Klimaschutzpolitik, welche die globale Erwärmung auf höchstens 2 Grad beschränkt, würde zu einem Wertverlust dieser Unternehmen führen.

Mittlerweile haben Analysten aus verschiedensten Bereichen und Ländern mehrfach beschrieben, dass solche Anlagen Finanzmarktrisiken bergen. So mahnt die britische Investmentbank HSBC explizit an, dass Investoren dieses Risiko noch einpreisen müssen, gerade weil es eine so langfristige Entwicklung ist (HSBC vom 25. Januar 2013 „Oil & carbon revistited“). Die Bank von England warnt Versicherungen explizit vor fossilen Geldanlagen und verweist auf die jährlich rund 700 Mrd. Euro für die Erkundung neuer fossiler Reserven (www.theguardian.com vom 3. März 2015 „Bank of England warns of huge financial risk from fossil fuel investments“).

Weltweit formieren sich unterschiedlichste Gruppen rund um das Thema „Divestment“ und drängen Parlamente, Universitäten und Stiftungen dazu, ihr Vermögen aus fossilen Anlagen abzuziehen – und stattdessen in nachhaltige Alter-

Drucksache 18/4877 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

nativen zu investieren. Es fehlt aber bisher insbesondere in Deutschland an nationalen Maßnahmen, die diesen Forderungen entsprechen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr einer Carbon Bubble für den deutschen und europäischen Finanzsektor ein, wie kommt sie zu dieser Einschätzung, bzw. lässt sie dazu eigene Expertisen in Form von Gutachten o. Ä. erstellen (wenn ja, bitte entsprechende Gutachten o. Ä. auflisten bzw. beifügen)?

2

Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass die Minderung globaler Emissionen bis zum Jahr 2050 um mindestens 50 Prozent einen Kursverlust bei Unternehmen des fossilen Sektors (Öl-, Gas- und Kohleunternehmen) nach sich ziehen würde, und wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung das „Carbon Bubble“-Risiko in diesem Fall ein?

3

Sieht die Bundesregierung Gefahren durch eine plötzliche Abwertung von Vermögenswerten des fossilen Sektors für einzelne Unternehmen des deutschen Finanzsektors, und wie begründet sie ihre Sichtweise?

4

Ist es aus Sicht der Bundesregierung sachgerecht, wenn Kreditinstitute eine Klimastrategie entwickeln müssten, und wenn nein, warum nicht?

5

Ist es aus Sicht der Bundesregierung sachgerecht, wenn Fondsgesellschaften eine Klimastrategie entwickeln müssten, und wenn nein, warum nicht?

6

Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesbank eine eigene Klimastrategie mit entsprechenden Anlagerichtlinien?

Wenn ja, wie sieht diese konkret aus, und wenn nein, hielte sie eine solche für angebracht?

7

Folgt aus Sicht der Bundesregierung aus der Gemeinwohlorientierung öffentlich-rechtlicher Finanzinstitute (Sparkassen sowie Landesbanken, Bausparkassen, Versicherungen, Fondsanbieter im öffentlichen Eigentum) eine besondere Verpflichtung, eine Klimastrategie zu entwickeln?

Wenn ja, in welchem Maße werden nach Kenntnis der Bundesregierung die verschiedenen öffentlichen Institute dieser Anforderung gerecht, etwa durch Divestment-Strategien?

Wenn nein, welche Implikationen hat die Gemeinwohlorientierung dann für Finanzinstitute?

8

Teilt die Bundesregierung die Meinung, dass direktes oder indirektes eigenes finanzielles Engagement im fossilen Energiesektor (durch den Kauf oder das Halten von Anleihen entsprechender fossiler Energieunternehmen) einer aktiven Unterstützung des emissionsstarken fossilen Energiesektors gleichkommt?

9

Welche Rolle spielen finanzmarktpolitische, speziell anlagespezifische Aspekte und Instrumente im Rahmen der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung?

10

Hält die Bundesregierung eine Warnung von Aufsichtsbehörden vor den finanziellen Risiken durch Investitionen in fossile Energien, wie sie die Bank of England vorgenommen hat, für gerechtfertigt?

11

Wie hat die Deutsche Rentenversicherung Bund ihre Reserven angelegt (bitte nach Anlageart und Anteil an fossilen Unternehmen aufschlüsseln)?

12

Wie hat die Bundesrepublik Deutschland die Rückstellungen für Beamtenpensionen angelegt (bitte nach Anlageart und Kenntlichmachung des Anteils in fossilen Unternehmen aufschlüsseln)?

13

Wie und wo sind die Pensions- und Übergangsgelder der Mitglieder der Bundesregierung angelegt (bitte nach Anlageart und Kenntlichmachung des Anteils in fossilen Unternehmen aufschlüsseln)?

14

Wie hat die Bundesrepublik Deutschland die Gelder der KfW Bankengruppe angelegt (bitte nach Anlageart und Anteil an fossilen Unternehmen aufschlüsseln)?

15

Strebt die Bundesregierung eine Entscheidung über ein Divestment der Anlagen aus den Fragen 11 bis 14 an, und wenn nein, warum nicht?

16

Welche Rechtsgrundlage definieren die Anlagerichtlinien für Stiftungen in Bundesbesitz, und sind klimapolitische Überlegungen Teil dieser Anlagerichtlinien?

17

Werden klimapolitischen Überlegungen und Kriterien in der sonstigen Anlage- und Rücklagepolitik des Bundes Rechnung getragen, und wenn ja, wo sind diese kodifiziert?

18

In welchen Bundesländern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein Ausschluss fossiler Anlagen aus den Pensionsfonds für die Mitglieder der Landesregierung oder Abgeordneten der jeweiligen Landesparlamente beschlossen?

19

Wie übt die Bundesregierung Einfluss auf die Anlagerichtlinien der Länder aus, und welche Nachhaltigkeitskriterien spielen dabei eine Rolle?

20

Plant die Bundesregierung, auf Änderungen in den Anlagerichtlinien des Bundes oder der Länder hinzuwirken, und wenn ja, auf welche?

21

Hält es die Bundesregierung hinsichtlich der Aufsicht über Kreditinstitute durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für angebracht, den aufsichtlichen Überprüfungsprozess auch auf den Aspekt der Risiken aus fossilen Investments zu erstrecken, und wenn nein, warum nicht?

22

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die an deutschen Börsen gehandelten Unternehmen und die Marktteilnehmer die Möglichkeit einer konsequenten und ambitionierten Umsetzung der deutschen Klimaziele (für die Jahre 2020 bis 2050) angemessen eingepreist haben, und falls ja, auf welche Expertise stützt sie diese Einschätzung?

23

Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die an deutschen Börsen gehandelten Unternehmen sowie die Marktteilnehmer die Möglichkeit einer konsequenten und ambitionierten Umsetzung der deutschen Klimaziele (für die Jahre 2020 bis 2050) angemessen einpreisen?

24

Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass durch einen massiven plötzlichen Kursverfall keine gefährlichen negativen Auswirkungen auf deutsche Banken, Versicherungen, Pensionsfonds und Privatanleger bzw. auf die Finanzmarktstabilität insgesamt erfolgen?

25

Wird die Bundesregierung die Frage von Carbon Divestment im Rahmen der voraussichtlich ab Herbst 2015 beginnenden Konsultationen zur EU-Offenlegungsrichtlinie miteinbeziehen?

Wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

26

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Höhe des Wertverlustes aller beteiligten Kommunen durch den Kursverfall von RWE, und wenn nein, warum nicht?

27

Sollten Wertpapieremittenten nach Auffassung der Bundesregierung verpflichtet werden, regelmäßig ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen offenzulegen?

28

Erwägt die Bundesregierung, die Transparenzpflichten bei Bank- bzw. Anlagegesprächen insofern zu verschärfen, als hierbei auch über die sogenannten CO2-Fußabdrücke der Portfolios informiert werden muss, und wenn nein, warum nicht?

29

Verstoßen Finanzanlagevermittler nach Auffassung der Bundesregierung gegen die Informationspflichten nach § 13 der Finanzvermittlerverordnung, wenn sie potenzielle Anleger nicht über das Risiko einer Carbon Bubble aufklären, wenn nein, sieht die Bundesregierung hier Anpassungsbedarf, und wenn nein, warum nicht?

30

Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Anreize für Banken, Versicherer und Pensionskassen dahingehend zu ändern, dass diese stärker in nachhaltige Anlagen investieren und weniger in fossile Anlagen?

31

Plant die Bundesregierung, neue Anreize für Private Equity oder Venture Fonds zu schaffen, die in neue Firmen der Kreislaufwirtschaft investieren wollen oder in ressourceneffiziente Firmen und damit die Energiewende voranbringen wollen?

32

Wird das Divestment bzw. die Carbon Bubble nach Einschätzung der Bundesregierung im Rahmen der Vorbereitungen auf die UNFCCC-Konferenz in Paris bzw. auf der Konferenz selbst thematisiert, und welchen Beitrag wird die Bundesregierung dazu leisten?

33

Wird die Bundesregierung die Themen Divestment bzw. die Carbon Bubble im Rahmen der deutschen G7-Präsidentschaft auf die Tagesordnung setzen, und wenn nein, warum nicht?

34

In welcher Art und Weise plant die Bundesregierung, die jüngste Initiative der G20 zu unterstützen, wonach das Basler Financial Stability Board eine Untersuchung von Finanzmarktrisiken, die sich aus einer Überbewertung fossiler Energieunternehmen ergeben, durchführen soll, und welche Organe der Bundesregierung werden hieran beteiligt bzw. wirken koordinierend?

35

Wie wird sich nach Auffassung der Bundesregierung die im Rahmen der G20 angekündigte Untersuchung der deutschlandspezifischen Risiken gestalten (bitte nach Zeitrahmen, beteiligten und koordinierenden Stellen aufschlüsseln)?

36

Strebt die Bundesregierung eine rechtliche Anerkennung des Zwei-Grad-Limits im Rahmen der UNFCCC-Verhandlungen – auch unter dem Aspekt einer Carbon-Bubble-Risikominimierung – an, und wenn ja, was tut sie für dessen Implementierung?

Berlin, den 6. Mai 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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