[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5037
18. Wahlperiode 28.05.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Kerstin
Andreae, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4878 –
Menschenfreundlicher und umweltgerechter Ausbau der Rheintalbahn
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Rheintalbahn gehört zu den zentralen europäischen Güterverkehrsachsen.
Mit mehr als 250 Zügen pro Tag ist die Rheintalbahn eine der am stärksten
befahrenen Schienenverbindungen Deutschlands. Um die Kapazitäten der bereits
heute überlasteten Strecke zu erhöhen und für die prognostizierten Zunahme
des Schienengüterverkehrs gerüstet zu sein, aber auch um Transport- und im
Personenverkehr Reisezeiten zu verkürzen und Verbesserungen im Nah- und
Regionalverkehr umsetzen zu können, soll die Rheintalbahn von zwei auf vier
Gleise ausgebaut werden.
Mit dem hohen Güterverkehrsaufkommen geht allerdings auch eine besonders
hohe Lärmbelastung für die Menschen entlang der Rheintalbahn einher. Daher
setzen sich eine Reihe von Bürgerinitiativen aus der Region für einen besseren
Lärmschutz an der Rheintalbahn ein und haben Vorschläge formuliert, wie der
Ausbau der Rheintalbahn menschenfreundlicher gestaltet werden kann.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt das Engagement der
Bürgerinitiativen und unterstützt das Ziel eines menschenfreundlichen und
umweltgerechten Ausbaus der Rheintalbahn. Dem Gesundheitsschutz der Menschen
muss durch weitreichende Lärmschutzmaßnahmen Rechnung getragen werden.
Nur durch ein hohes Lärmschutzniveau kann die für den Ausbau der
Rheintalbahn notwendige Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger entlang der Strecke
erreicht werden und der bereits im Jahr 1987 begonnene Ausbau der Rheintalbahn
möglichst zeitnah zu einem Abschluss gebracht werden.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 26. Mai 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5037 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Wie wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung der
Schienengüterverkehr auf der Rheintalbahn bis zum Jahr 2030 entwickeln, und mit wie vielen
durchschnittlich pro Tag auf der Rheintalbahn verkehrenden Güterzügen
rechnet die Bundesregierung in den Jahren 2015, 2020, 2025 und 2030?
Die Bundesregierung verfügt über Prognosen mit dem Zielhorizont für die Jahre
2025 und 2030. Aufgrund der Prognose für das Jahr 2025 ist auf dem am
stärksten belasteten Abschnitt der Rheintalbahn von 335 Güterzügen auszugehen.
Aussagen über die Anzahl der durchschnittlich pro Tag auf der Rheintalbahn
verkehrenden Güterzüge im Prognosejahr 2030 sind erst nach Aufstellung des
neuen Bundesverkehrswegeplans 2015 möglich.
2. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag der
Verbandsversammlung des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein vom
26. Februar 2015, durch Verringerung der Ausbaugeschwindigkeit von
250 km/h auf 230 km/h Kosten beim Ausbau des Schienennetzes
einzusparen, und gibt es hierzu Berechnungen für die Ausbau- und Neubaustrecke
(ABS/NBS) Karlsruhe–Basel, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung
eines integrierten Taktfahrplanes?
Grundsätzlich wird bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans geprüft,
für welche Höchstgeschwindigkeit eine Neubautrasse ausgelegt werden soll, um
ein möglichst günstiges Nutzen-Kosten-Verhältnis zu erzielen. Für die Ausbau-
und Neubaustrecke (ABS/NBS) Karlsruhe–Basel wurden dem
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verschiedene Varianten
eines Ausbaus der Rheintalbahn vorgeschlagen, darunter auch eine Variante mit
einer Höchstgeschwindigkeit von 230 km/h (siehe Nr. 207 der „Übersicht über
die laufenden Vorhaben und die für den Bundesverkehrswegeplan
vorgeschlagenen Vorhaben – Bundesschienenwege“ unter
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/
Anlage/VerkehrUndMobilitaet/bvwp-uebersicht-vorhaben-schiene.pdf?__blob
=publicationFile). Das gesetzliche Ausbauziel der Strecke im geltenden
Bedarfsplan für die Bundesschienenwege beinhaltet auch die Verkürzung der
Reisezeiten im Personenverkehr zwischen Karlsruhe und Basel um eine halbe
Stunde. Durch die dann möglichen Taktzeiten in den Knoten Mannheim und
Basel wird ein erheblicher Nutzen generiert.
Die Bundesregierung hat eine Machbarkeitsstudie Deutschland-Takt
durchgeführt, die diese Verbindungsqualität auf der Strecke als elementaren Baustein
beinhaltet. In der Bundesverkehrswegeplanung werden die Ergebnisse der
Studie berücksichtigt.
3. Welche Auswirkungen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung der
Ausbau der Rheintalbahn auf eine Maximalgeschwindigkeit von 200 km/h
(anstatt 250 km/h) auf die Kosten des Ausbaus sowie den Betrieb der Strecke?
Es wird auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim
Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Enak Ferlemann, am 28. Januar
2015 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Matthias Gastel, verwiesen
(Plenarprotokoll 18/81, S. 7715).
4. Inwieweit unterstützt und fördert die Bundesregierung grundsätzlich die
Einrichtung separater Güterzugtrassen, und welche Bedeutung misst sie diesen
bei der Planung der ABS/NBS Karlsruhe–Basel zu?
Bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans werden Aus- und
Neubauprojekte aus gesamtwirtschaftlicher Sicht betrachtet: Die gesamtwirtschaft-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5037lichen Nutzen und Schäden einer Maßnahme werden den Investitionskosten
gegenüber gestellt. Daher sind ausschließlich für den Schienengüterverkehr
vorgesehene Aus- und Neubaustrecken dann problematisch, wenn sie nicht durch den
Güterverkehr ausgelastet werden. Insbesondere der
Schienenpersonennahverkehr passt aufgrund ähnlicher Geschwindigkeiten gut auf Strecken, die vom
Schienengüterverkehr genutzt werden. Sofern die neu- oder auszubauenden
Schienenstrecken im deutschen Schienennetz also sowohl vom
Schienengüterverkehr als auch vom Schienenpersonenverkehr genutzt werden können, ist bei
nahezu gleichen Kosten ein höherer Nutzen bei gemischter Nutzung zu erwarten
als bei einer ausschließlich vom Schienengüterverkehr genutzten Strecke. Auch
für neue oder auszubauende Schienenstrecken, die vorwiegend vom schnellen
Personenverkehr genutzt werden, gilt, dass bei einer ergänzenden Nutzung
durch den Schienengüterverkehr ein besseres Nutzen-Kosten-Verhältnis zu
erwarten ist als bei einer ausschließlichen Nutzung durch den
Schienenpersonenverkehr. Zur Beantwortung der Frage, ob in einem Abschnitt der ABS/NBS
Karlsruhe–Basel der Bau zweier zusätzlicher Gleise für den Güterverkehr in
Bündelung mit der Autobahn realisiert werden sollte, bleiben die
Entscheidungen des Projektbeirates und des Deutschen Bundestages abzuwarten.
5. Mit welchem Abschlussjahr und welchen Gesamtkosten rechnet die
Bundesregierung bei der ABS/NBS Karlsruhe–Basel?
Nach dem Verkehrsinvestitionsbericht 2012 (Bundestagsdrucksache 18/580)
belaufen sich die Gesamtkosten für das Projekt auf 6 172 Mio. Euro (Angabe der
Deutschen Bahn Netz AG – DB Netz AG, Preisstand April 2013). Hierin sind
die Mehrkosten aufgrund der bereits beschlossenen Kernforderungen 3 bis 6
enthalten. Im Fall der Umsetzung der Kernforderungen 1 und 2 (Tunnel
Offenburg und BAB-Trasse) ist mit weiteren Kostensteigerungen zu rechnen. Die
Angabe eines Fertigstellungsjahres ist maßgeblich von der Erlangung des
Baurechts und der Bereitstellung der erforderlichen Bundesmittel durch den
Deutschen Bundestag abhängig.
6. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die
Fertigstellung der ABS/NBS Karlsruhe–Basel zu beschleunigen?
Der Ausbau der Rheintalbahn von Offenburg bis nach Basel hat sich wegen des
Widerstands in der betroffenen Region stark verzögert. Die Bundesregierung
und das Land Baden-Württemberg haben sich deshalb auf die Bildung eines
Projektbeirates geeinigt (Konstituierung am 5. Oktober 2009). Der Beirat soll „noch
vor dem jeweiligen Planfeststellungsbeschluss die vorgeschlagenen Varianten
bewerten, alternative Lösungsmöglichkeiten vorschlagen und Verbesserungen,
zum Beispiel beim Lärmschutz, in das Verfahren einfließen lassen“. Die
Bundesregierung sieht hierin ein wesentliches Element, um zu einvernehmlichen
Ausbauvarianten zu gelangen, so dass dadurch auch in der Folge mit einer
schnelleren Erlangung des Baurechts zu rechnen ist.
Darüber hinaus ist durch eine Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes das
Instrument der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt worden. Es wurde
bereits bei diesem Projekt vom Planungsträger DB Netz AG erfolgreich
angewandt.
Drucksache 18/5037 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrag, der in den
letzten fünf Jahren jeweils pro Jahr in den Aus- und Neubau der
Rheintalbahn investiert wurde?
Ausweislich der jährlich dem Deutschen Bundestag vorzulegenden
Verkehrsinvestitionsberichte beliefen sich die Investitionen für das Projekt ABS/NBS
Karlsruhe–Basel in den letzten fünf Jahren auf folgende Summen (die Angabe
für das Jahr 2014 ist noch vorläufig):
2010: rd. 56 Mio. Euro;
2011: rd. 94 Mio. Euro;
2012: rd. 88 Mio. Euro;
2013: rd. 69 Mio. Euro;
2014: rd. 74 Mio. Euro.
8. Welche Summe müsste der Bund nach Kenntnis der Bundesregierung
jährlich ab dem 1. Januar 2015 im Durchschnitt bereitstellen, damit die
ABS/NBS Karlsruhe–Basel bis zum Jahr 2030 abgeschlossen werden
kann?
Eine Fertigstellung bis zum Jahr 2030 wäre nach Einschätzung des
Planungsträgers und der Bundesregierung nur bei Verzicht auf die Umsetzung der
Kernforderungen 1 und 2 (Tunnel Offenburg und BAB-Trasse) noch möglich. Bei den
in der Antwort zu Frage 5 angesetzten Gesamtkosten von 6 172 Mio. Euro
abzüglich bis Ende 2014 bereits verausgabter 2 270 Mio. Euro verblieben 3
902 Mio. Euro in 16 Jahren (2015 bis 2030) zu investieren. Dies entspräche rund
244 Mio. Euro pro Jahr.
Die Rate der reinen Bundesmittel wäre allerdings niedriger.
9. Inwieweit unterstützt und fördert die Bundesregierung das Vorhaben, mit
aktiven Lärmschutzmaßnahmen den Lärmschutz an der Bestandstrasse zu
verbessern, und welche Lärmreduzierung ist hierdurch möglich?
Auch auf der Strecke Karlsruhe–Basel können Lärmschutzmaßnahmen an
unverändert fortbestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes nach
Maßgabe der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an
bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes gefördert werden. Ob
die Voraussetzungen zur Förderung von Lärmsanierungsmaßnahmen an einem
Streckenabschnitt vorliegen, ist im Einzelfall auf Antrag des Vorhabenträgers
von der Bewilligungsbehörde zu prüfen und zu entscheiden.
10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
sogenannten Herrenknecht-Variante, einer Troglösung für die autobahnparallele
Trasse, unter bahnbetrieblichen und finanziellen Gesichtspunkten?
Das Thema ist nach der gemeinsamen Einladung des Ministers für Verkehr und
Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg, Winfried Hermann, und des
Staatssekretärs im Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur,
Michael Odenwald, ordentlicher Tagesordnungspunkt auf der zehnten Sitzung
des Projektbeirates am 26. Juni 2015 in Stuttgart.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/503711. Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Trassenpreise der
Deutschen Bahn Netz AG (DB Netz AG) gestaltet, damit wie auf
Bundestagsdrucksache 17/12143, Antwort zu den Fragen 14 bis 16
angekündigt, kein Anreiz für Güterzüge besteht, die Altstrecke zu nutzen?
Hierzu hat die DB Netz AG Folgendes mitgeteilt:
Die europäische Rahmengesetzgebung zur Bildung der Trassenentgelte hat sich
durch die EU-Richtlinie 2012/34 geändert. Aufgrund der sich ändernden
rechtlichen Rahmenbedingungen arbeitet die DB Netz AG gegenwärtig an einer
Überarbeitung ihres Trassenpreissystems. Das überarbeitete System soll im
Dezember 2016 in Kraft treten. Gemäß dem überarbeiteten System hängt das von
einem Güterzug je Trassenkilometer zu zahlende Entgelt – anders als heute –
grundsätzlich nicht von der genutzten Infrastruktur ab. Bezogen auf den
Katzenbergtunnel heißt das: Das Entgelt für eine Fahrt durch den Tunnel wird für
Güterzüge – aufgrund der geringeren Streckenlänge – niedriger sein, als das
Entgelt für eine Fahrt auf der Altstrecke. Die preislichen Anreize zur Nutzung der
Altstrecke entfallen somit.
12. Welche Lärmschutzmaßnahmen der Deutschen Bahn AG wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung bislang in welcher Höhe von
Bundesländern mitfinanziert, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung
daraus?
Die Bundesregierung führt keine Übersicht darüber, ob und in welchem Umfang
sich einzelne Bundesländer bisher an der Mitfinanzierung von
Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes beteiligt haben.
Entwicklungen in Deutschland
13. Wie begründet die Bundesregierung ihre getätigte Aussage, wonach sie
das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgelegte Ziel
einer Umrüstung von 50 Prozent aller Güterwagen auf „leise“ Bremsen bis
zum Jahr 2016 „weiterhin für realistisch“ hält, obwohl der Anteil
umgerüsteter Wagen vom 4. Dezember 2013 bis zum 12. März 2015 lediglich
von 9,5 auf 14 Prozent gestiegen ist (Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4402)?
Die Anmeldungen zur Umrüstung von Güterwagen auf leisere Bremssohlen
weisen eine stark ansteigende Tendenz auf. Daraus leitet die Bundesregierung
ab, dass in Zukunft auch die Zahl der tatsächlich umgerüsteten Güterwagen stark
ansteigen wird.
14. Wie begründet die Bundesregierung, dass sie die im Koalitionsvertrag
festgelegten Lärmschutzziele zwar für realistisch hält, aber dennoch eine
Rechtsgrundlage für ordnungspolitische Eingriffe vorbereitet (Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
18/4402)?
Die Bundesregierung hält das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD vereinbarte Ziel, den Schienenlärm bis zum Jahr 2020 zu halbieren, für
erreichbar. Sie hat hierzu ein Bündel von Einzelmaßnahmen initiiert, das in seiner
Gesamtheit einen ausreichenden Anreiz für alle Beteiligten setzt, die zur
Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen zeitgerecht umzusetzen. Hierzu gehört
auch die Schaffung der genannten Rechtsgrundlage.
Drucksache 18/5037 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode15. Welcher genaue Zeitpunkt ist mit der Aussage der Bundesregierung, „eine
gesetzliche Regelung, die den Festlegungen des Koalitionsvertrages
entspricht, wird zu gegebener Zeit vorgestellt“, in Bezug auf die
Veröffentlichung des Entwurfs der Regelung für ein Verbot lauter Güterzüge
gemeint (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/4402)?
Das BMVI erarbeitet derzeit den Entwurf einer Regelung.
16. Inwieweit hält die Bundesregierung die finanziellen Anreize zur
Umrüstung auf „leisere“ LL-Sohlen für ausreichend, um das Ziel einer
Halbierung des Schienenlärms bis zum Jahr 2020 zu erreichen (diese Frage
wurde auf Bundestagsdrucksache 18/4402 nicht beantwortet)?
Die Zahl der Anmeldungen von Güterwagen zur Umrüstung kann als Indiz
herangezogen werden, dass die Umrüstanreize ausreichend sind, um die
Umrüstungsziele als erreichbar zu bewerten.
17. Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, dass im ersten Förderjahr
mit dem lärmabhängigen Trassenentgelt ein Betrag von 3,7 Mio. Euro
generiert (Malus), aber nur 40 000 Euro für die Förderung der Umrüstung
zur Verfügung gestellt wurde (Bonus; siehe Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4402), und welche
Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus?
Die im ersten Förderjahr in der Höhe abweichenden Mittelzu- und -abflüsse sind
der Tatsache geschuldet, dass das lärmabhängige Trassenpreissystem auf einen
Zeitraum bis zum Ende der Netzfahrplanperiode 2020/2021 angelegt ist.
Über die Dauer der insgesamt achtjährigen Laufzeit des lärmabhängigen
Trassenpreissystems erwartet die DB Netz AG Bonus- und Maluszahlungen in Höhe
von rund 150 Mio. Euro, so dass bis zum Ende der Netzfahrplanperiode 2020/
2021 der Saldo der Zahlungsflüsse ausgeglichen sein wird.
Entwicklungen auf europäischer Ebene
18. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine Beteiligung der
Europäischen Union (EU) am weiteren Ausbau der Rheintalbahn sowie
weiterer Lärmschutzmaßnahmen an der Rheintalbahn?
19. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um auf
europäischer Ebene an Mittel für den ABS/NBS Karlsruhe–Basel zu gelangen?
20. Welche konkreten Maßnahmen sollen durch die bei der Europäischen
Kommission im Rahmen der Connecting Europe Facility (CEF)
beantragten Fördermittel für die ABS/NBS Karlsruhe–Basel in Höhe von
424 671 005 Euro umgesetzt werden?
Die Fragen 18 bis 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Rheintalbahn gehört zum Transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) und ist
Teil des TEN-Kernnetzkorridors Rheingebiet–Alpen. Projekte auf
Kernnetzkorridoren haben bei der Förderung aus der „Connecting Europe Facility“ (CEF)
höchste Priorität. Im Rahmen des aktuellen Aufrufes der Europäischen
Kommission wurden Fördermittel in der in Frage 20 genannten Höhe für den Zeit-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5037raum der Jahre 2014 bis 2020 beantragt. Vorgesehen sind sie für folgende
Bauabschnitte/Teilmaßnahmen:
Streckenabschnitt 1 Karlsruhe–Rastatt Süd
Arbeiten: Baumaßnahmen zur Realisierung des Rastatter Tunnels
Streckenabschnitt 7 Offenburg–Herbolzheim
Studien: Planungstätigkeiten zur Einleitung der neuen
Planfeststellungsverfahren
Arbeiten: Bauausführung vorgezogener LBP-Maßnahmen
Streckenabschnitt 8, Planfeststellungsabschnitte 8.0 bis 8.4 Herbolzheim–
Hügelheim
Studien: Planungstätigkeiten zur Erlangung des Baurechts
Arbeiten: Bauausführung vorgezogener LBP-Maßnahmen
Streckenabschnitt 8, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9 Rheintalbahn (Rtb)
Kenzingen–Hügelheim
Studien: Planungstätigkeiten zur Einleitung Planfeststellungsverfahren
Streckenabschnitt 9, Planfeststellungsabschnitt 9.0 Müllheim–Auggen
Arbeiten: Baumaßnahmen zwischen Müllheim und Auggen
Streckenabschnitt 9, Planfeststellungsabschnitt 9.1 Schliengen–Eimeldingen
Arbeiten: Baumaßnahmen zwischen Schliengen und Eimeldingen
Streckenabschnitt 9 Planfeststellungsabschnitt 9.2 Haltingen–Weil am Rhein
Arbeiten: Baumaßnahmen zwischen Haltingen und Weil am Rhein
Streckenabschnitt 9 Planfeststellungsabschnitt 9.3 Basel (CH)
Arbeiten: Baumaßnahmen im Bahnhof Basel Badischer Bahnhof.
21. Inwieweit hat die Bundesregierung Mittel der Investitionsoffensive der
Europäischen Kommission für die ABS/NBS Karlsruhe–Basel beantragt,
und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus der dort
vorgesehenen Umwidmung von CEF-Mitteln (Aufhebung der Bindung
der Mittel an Schienenprojekte)?
Im Gegensatz zur Zuschussförderung der CEF zielt die Investitionsoffensive der
Europäischen Kommission auf die Mobilisierung privaten Kapitals für
Investitionen in die Infrastrukturen. Das Gesetzgebungsverfahren für die
entsprechende Verordnung ist noch nicht abgeschlossen.
22. Bis wann sollen die einzelnen Bauabschnitte der ABS/NBS Karlsruhe–
Basel Baureife erlangen, und welche Auswirkungen wird dies auf
mögliche Ko-Finanzierungsmittel der Europäischen Union haben?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 114 der
Abgeordneten Kerstin Andreae verwiesen (Bundestagsdrucksache 18/4642).
23. Welche Auswirkungen wird das Verbot lauter Güterwagen in der Schweiz
ab dem Jahr 2020 aus Sicht der Bundesregierung auf den
grenzüberschreitenden Schienenverkehr und die Rheintalbahn haben?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das Verbot lauter Güterwagen in
der Schweiz ab dem 1. Januar 2020 dazu führen wird, dass im
Schienengüterverkehr mit der Schweiz nur noch leise Güterwagen eingesetzt werden. Soweit
diese Wagen über Schienenwege in Deutschland auf die Schweiz zulaufen oder
Drucksache 18/5037 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeablaufen, wird auch die Schienenverkehrslärmbelastung an in Deutschland
liegenden Schienenwegen sinken.
24. Mit welchen Maßnahmen reagiert die Bundesregierung auf das ab dem
1. März 2014 in Kraft getretene schweizerische geänderte Bundesgesetz
über die Lärmsanierung der Eisenbahnen und die Einführung neuer
Lärmgrenzwerte für Güterwagen, nach dem ab dem Jahr 2020 Fahrten mit
„lauten“ Güterwagen auf dem Schweizer Bahnnetz verboten sind?
Die Bundesregierung hat das schweizerische geänderte Bundesgesetz über die
Lärmsanierung der Eisenbahnen und die Einführung neuer Lärmgrenzwerte für
Güterwagen ab dem Jahr 2020 zustimmend zur Kenntnis genommen. Sie hat
zudem die Kooperation in Lärmschutzangelegenheiten weiter vertieft.
25. Inwieweit kann nach Kenntnis der Bundesregierung durch Mittel der CEF
eine zum Bundesprogramm zur Förderung der Umrüstung auf „leise“
Bremsen zusätzliche Förderung erreicht werden, so dass sich die
Förderung insgesamt auf mehr als 50 Prozent der Umrüstungskosten belaufen
kann?
26. Inwieweit kann die CEF auch für die betriebsbedingten Mehrkosten der
„leisen“ Bremsen aufkommen?
Die Fragen 25 und 26 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Fördermöglichkeiten richten sich ausschließlich nach den Bestimmungen
der CEF und dem jeweils aktuellen Aufruf der Exekutivagentur für
Innovationen und Netze (INEA).
27. Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Güterwagen der
Deutschen Bahn AG und andere Güterbahnwagons innerhalb der EU auf
die leiseren LL- bzw. K-Sohlen umgestellt sein, und welche
Auswirkungen hat dies auf die Inbetriebnahme und die Lärmberechnungen des dritten
und vierten Gleises der Rheintalbahn?
Die Durchführung der Umrüstung liegt in der Zuständigkeit der Wagenhalter.
Die Inbetriebnahme der Infrastruktur erfolgt auf der Rechtsgrundlage der
jeweiligen Planfeststellungsbeschlüsse.
28. Durch welche Programme und in welcher finanziellen Höhe beteiligte sich
die EU seit dem Jahr 2005 am Ausbau der Rheintalbahn (bitte nach Jahren
und Verwendungszweck aufschlüsseln)?
29. In welcher Höhe wurden EU-Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung
seit dem Jahr 2005 für Lärmschutzmaßnahmen an der Rheintalbahn
ausgegeben (bitte nach Jahren und Verwendungszweck aufschlüsseln)?
Die Fragen 28 und 29 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die zugesagte Förderung aus den damals noch geltenden TEN-
Zuschussverordnungen kann nur auf die jeweiligen Finanzierungsperioden (7-Jahres-
Zeiträume) bezogen werden. In der Finanzierungsperiode 2000 bis 2006 wurden
insgesamt 18,5 Mio. Euro und in der Finanzierungsperiode 2007 bis 2013
insgesamt 89 652 418 Euro zugesagt. In den Kosten, die diesen Fördersummen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5037zugrunde liegen, sind auch Beträge für den gesetzlich vorgeschriebenen
Lärmschutz enthalten.
Tunnel Offenburg
30. Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung seit dem Beschluss des
Projektbeirats am 14. Juli 2014 zur Trassenführung in Offenburg
unternommen, und für wann ist eine Bereitstellung der für die nächsten Schritte
erforderlichen Planungsmittel vorgesehen?
Zur Finanzierung der Mehrkosten eines Tunnels in Offenburg mit
Bundesmitteln ist ein Beschluss des Deutschen Bundestages erforderlich. Das gleiche gilt
für den Fall, dass sich der Projektbeirat auch für eine Umsetzung der
Kernforderung 2 aussprechen sollte.
Zur Vorbereitung des Beschlusses des Deutschen Bundestages hat das BMVI
zur Vermeidung weiterer Verzögerungen zugestimmt, dass die DB Netz AG
bereits nach dem Beschluss des Projektbeirates zum Bau eines Tunnels in
Offenburg Planungsmittel zum Abschluss der Leistungsphase 1 (einschl.
Grundlagenanalyse) aus der Sammelvereinbarung Nr. 38 „Finanzierung von
Planungskosten für Grundlagenermittlung und Vorplanung von Bedarfsplanvorhaben“
beziehen kann.
31. Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einer Inbetriebnahme des
Offenburger Tunnels, und welche Maßnahmen sind bis dahin geplant, um die
Anwohner an der Bestandstrasse vor Lärm zu schützen?
Ob vor Inbetriebnahme des Offenburger Tunnels Lärmsanierungsmaßnahmen
nach der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an
bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes durchgeführt werden
können, hängt davon ab, ob die Voraussetzungen nach dieser Richtlinie erfüllt sind.
Dies ist vom Vorhabenträger und der Bewilligungsbehörde zu prüfen. In jedem
Fall werden die Anlieger der Strecke von der Umrüstung der Güterwagen auf
Verbundstoff-Bremssohlen ausgehenden Lärmminderung profitieren.
Strecke Offenburg–Riegel
32. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Voten vom
Regionalverband Südlicher Oberrhein (26. Februar 2015), Ortenauer
Kreistag (3. März 2015) und Emmendinger Kreistag (9. März 2015) zur
Trassenführung für den Neubauabschnitt Offenburg–Riegel?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
33. Ist die Bundesregierung bereit, das Planungsziel einer autobahnparallelen
Güterumfahrung im Abschnitt Offenburg–Riegel im
Bundesverkehrswegeplan festzuschreiben?
Falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung prüft sämtliche vorgeschlagene Varianten der
Rheintalbahn auf ihre gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit.
Drucksache 18/5037 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode34. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung das Vorhaben, ein
Logistikleistungszentrum in Lahr einzurichten?
Die Verlagerung von Verkehren von der Straße auf die Schiene und die
Wasserstraße, wo immer dies sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar ist, ist eine erklärte
Zielsetzung der Bundesregierung. Daher begrüßt der Bund Vorhaben wie das
des geplanten Güterverkehrszentrums (GVZ) in Lahr. Der Bund kann den
Neubau einer Umschlaganlage als Teil des GVZ auf Grundlage der „Richtlinie zur
Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs
nichtbundeseigener Unternehmen“ fördern, soweit die in der Richtlinie genannten
Voraussetzungen erfüllt sind.
35. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Umfrage der
IHK Südlicher Oberrhein bei betroffenen Unternehmen zwischen
Offenburg und Riegel, und welche Bedeutung misst sie den wirtschafts- und
standortpolitischen Faktoren bei der Trassenwahl zu?
Die erwähnte Umfrage ist dem BMVI nicht bekannt.
36. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anbindung des Offenburger
Tunnels an die Antragsstraße oder an die autobahnparallele Trasse
kostengünstiger, und mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für die
Anbindung des Offenburger Tunnels an die Antragsstraße bzw. an die
autobahnparallele Trasse?
Nach Angaben der DB AG wird der südliche Anbindungsbereich des
Offenburger Tunnels kostengünstiger bewertet, wenn dieser an die autobahnparallele
Trasse angebunden wird. Die Kostendifferenz der Anbindung an die
Antragstrasse beträgt zum derzeitigen Untersuchungsstand ca. 215 Mio. Euro an
Baukosten.
Strecke Müllheim–Auggen
37. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die „Beste Lösung/Optimierte
Kernforderung 6“ des Bürger-Bündnisses Bahn Markgräflerland?
38. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Realisierung der
Kernforderung 6 im Projektbeirat?
Die Fragen 37 und 38 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
39. Welche Zugkapazitäten liegen nach Kenntnis der Bundesregierung der
Antragsplanung der Deutschen Bahn AG sowie der „besten Lösung“
zugrunde, und welche Lärmentwicklung ist nach Kenntnis der
Bundesregierung bei den beiden Planungen zu erwarten?
Grundlage der DB-Planungen sind die Verkehrsprognosen des gültigen
Bundesverkehrswegeplans. Für die Untersuchungen der „besten Lösung“ wurden
dieselben Prognosen unterstellt. Der genaue Umfang der Schallschutzmaßnahmen
wird derzeit in einem Schallgutachten ermittelt. Die Ergebnisse sollen im
nächsten Projektbeirat vorgestellt und erörtert werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/503740. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkung der
„besten Lösung“ auf die Kapazitäten des Katzenbergtunnels bei der
Durchfahrt von Güterzügen, und welche Schlussfolgerungen und
Konsequenzen zieht sie daraus?
Die Ergebnisse werden bei der nächsten Sitzung des Projektbeirates vorgestellt.
41. Mit wie vielen durchschnittlichen täglichen Güterzugfahrten rechnet die
Bundesregierung auf dem Abschnitt Müllheim–Auggen für die Jahre 2015
bis 2030 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
42. Mit wie vielen durchschnittlichen täglichen Güterzugfahrten durch den
Katzenbergtunnel rechnet die Bundesregierung für die Jahre 2015 bis
2030 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Strecke Graben-Neudorf–Karlsruhe
43. Welche Überlegungen und Pläne gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung zur Trassenführung für den geplanten viergleisigen Ausbau zwischen
Graben-Neudorf und Karlsruhe?
Die ABS Graben-Neudorf/Heidelberg-Karlsruhe mit einem viergleisigen
Ausbau des Streckenabschnitts zwischen Graben-Neudorf und Karlsruhe ist im
Weiteren Bedarf des aktuellen Bedarfsplans für die Bundesschienenwege enthalten,
den der Deutsche Bundestag im Jahr 2004 beschlossen hat. Die vom BMVI
beauftragte Korridorstudie Mittelrhein hat das Erfordernis eines viergleisigen
Ausbaus des Streckenabschnitts Molzau–Graben-Neudorf–Karlsruhe bestätigt.
Die Ergebnisse der Studie sind auf der Webseite des BMVI unter der Adresse
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/korridor-mittelrhein.html
veröffentlicht.
Die Mittelrheinstudie hat gezeigt, dass rechtsrheinisch weitere Kapazitäten für
das prognostizierte Verkehrsaufkommen erforderlich sind. Die Mitterheinstudie
schlägt hierzu den viergleisigen Ausbau zwischen Molzau und Karlsruhe vor.
Damit ist aber noch keine endgültige Entscheidung verbunden. Wir stehen erst
am Anfang des Planungsprozesses. In den nachfolgenden Prozessschritten wird
auch zu untersuchen sein, ob durch Nutzung anderer Strecken im
rechtsrheinischen Raum Mannheim – Karlsruhe entsprechende Kapazitäten geschaffen
werden können, z. B. durch Ausbau Bruchsal–Karlsruhe oder durch autobahnnahe
Führung an der A 5. Die konkrete Trassierung sowie die bei einem Ausbau zur
Lärmvorsorge erforderlichen Maßnahmen werden im folgenden
Plangenehmigungsverfahren festgelegt.
44. Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einer Bauvorplanung und
Aussagen über eine konkrete mögliche Lage der zusätzlichen Gleise?
Voraussetzung für die Aufnahme konkreter Planungen ist die Aufnahme der
Ausbaustrecke in den neuen Bedarfsplan zum Ausbau der Schienenwege des
Bundes. Anschließend wird eine Planungskostenvereinbarung mit dem
Vorhabenträger DB Netz AG geschlossen, auf deren Basis die ersten Planungsschritte
umgesetzt werden. Die dann folgenden Planungsarbeiten dauern in der Regel
Drucksache 18/5037 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodemehrere Jahre. Da derzeit für die Strecke Graben-Neudorf–Karlsruhe keine
Planungsvereinbarung vorliegt, kann die Bundesregierung keine zeitliche
Abschätzung zum Vorliegen einer Vorentwurfsplanung und zu der Verfügbarkeit von
Aussagen über eine konkrete mögliche Lage der zusätzlichen Gleise geben.
45. Wie soll die Region nach Kenntnis der Bundesregierung in die
planerischen Überlegungen einbezogen werden?
Im Zuge der Aufnahme konkreter Planungen werden üblicherweise die Vertreter
der Region intensiv durch den Vorhabenträger DB Netz AG einbezogen.
Darüber hinaus findet derzeit ein Konsultationsverfahren zur Korridorstudie
Mittelrhein statt, an dem sich bereits zahlreiche Bürgerinnen und Bürger aus
dem Raum Karlsruhe sowie die regionalen Vertreter beteiligt haben. Die
Ergebnisse des Konsultationsverfahrens sollen voraussichtlich im Sommer 2015
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ISSN 0722-8333]