Wirkungsanalyse im Bereich Zivile Krisenprävention
der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Uwe Kekeritz, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Agnieszka Brugger, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Nachweis einer erfolgreichen zivilen Krisenprävention ist schwer zu führen. Krisenprävention war dann erfolgreich, wenn das eigentliche Ereignis – wie etwa ein gewaltsam ausgetragener Konflikt – nicht stattgefunden hat. Dennoch muss es für die Institutionen, die derartige Projekte fördern, von Interesse sein, die Wirkung ihres Engagements nachvollziehen und entsprechend verbessern zu können. Versuche und Erfahrungen hiermit gibt es bereits. Das „Peace and Conflict Assessment“ gibt z. B. einen methodischen Rahmen vor, um konfliktsensible Projekte auflegen und bewerten zu können. Die Europäische Kommission hat im Jahr 2011 ihre Aktivitäten im Bereich zivile Krisenprävention und Friedenskonsolidierung für den Zeitraum der Jahre 2001 bis 2010 von unabhängigen Beratern evaluieren lassen. Laufende und abgeschlossene Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) werden vom Europäischen Auswärtigen Dienst regelmäßig evaluiert. Auch die Vereinten Nationen erweiterten in den letzten Jahren die Überprüfung der Wirksamkeit ihrer Missionen.
Das Auswärtige Amt (AA) fördert Projekte unter dem Titel „Sicherung von Frieden und Stabilität“. Hierfür wendet es im Jahr 2015 1,23 Mrd. Euro auf. Seit Jahren fordern verschiedene Fraktionen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksachen 16/13392, 17/5910, 18/3928, SPD auf Bundestagsdrucksache 17/4532) und auch der Unterausschuss Zivile Krisenprävention (Ausschussdrucksache 17(3)73), dass dieser Bereich evaluiert werden sollte. Bei allen wissenschaftlich erkannten Schwierigkeiten der Wirkungsanalyse im Bereich der zivilen Konfliktbearbeitung wäre es wünschenswert, mehr Klarheit über den Einsatz und die Wirkung der eingesetzten Mittel zu erhalten.
Nicht zuletzt deutet ja auch der Umbau des AA als Konsequenz des „Review“-Prozesses darauf hin, dass Erkenntnisse vorliegen, die die Einrichtung einer Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung und Konfliktnachsorge sinnvoll erscheinen lassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wie und aufgrund welcher Kriterien wägt das AA den Einsatz welcher Instrumente zur Bewältigung einer Krise ab, und welche Abteilungen bzw. Referate sind hieran beteiligt?
Findet im AA eine über die Prüfung von Verwendungsnachweisen gemäß der Bundeshaushaltsordnung (BHO) hinausgehende regelmäßige und strukturierte Auswertung der von ihr finanzierten Projekte, Programme und Instrumente statt?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wer nimmt diese vor, und welche Mitarbeiterkapazitäten bestehen hierfür im AA insgesamt?
Werden alle vom AA finanzierten Projekte, Programme und Instrumente systematisch evaluiert, und wenn nein, wer entscheidet im AA darüber, welche Projekte evaluiert werden?
Trifft es zu, dass für die Prüfung von Verwendungsnachweisen gemäß der Bundeshaushaltsordnung (BHO) das Bundesverwaltungsamt oder andere Behörden außerhalb des AA beauftragt sind?
Wenn ja, inwieweit sind diese Behörden mit der inhaltlichen Beurteilung von Projekten befasst, und welche für eine solche inhaltliche Beurteilung notwendigen Expertisen und Mitarbeiterkapazitäten bestehen dort im Einzelnen?
Inwiefern ist auch eine Evaluierung von Entsendungen und Sekundierungen einzelner Personen vorgesehen?
Wie werden dabei die Erfahrungen der sekundierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgewertet?
Wie sieht ein typischer Projektzyklus aus, und an welcher Stelle findet gegebenenfalls eine Bewertung statt?
Existieren im AA Kriterien für die Bewertung von Erfolg und Nichterfolg durchgeführter Projekte?
Wenn ja, wie lauten diese Kriterien, und wer hat sie formuliert?
Ist in allen Titeln automatisch Geld für Evaluation und Auswertung vorgesehen?
Welche Methoden werden angewandt, um gegebenenfalls eine Bewertung vorzunehmen?
Inwieweit wendet das AA Kriterien der OECD bei der Einsetzung, Fortführung oder Beendigung eines Projekts an?
Welche am Projekt, Programm oder Instrument beteiligten Akteure werden befragt?
Wenn eine Bewertung vorgesehen ist, wie nimmt das Ergebnis Einfluss auf den weiteren Verlauf des Projekts bzw. auf neue Projekte?
Wann und an welcher Stelle erklärt das AA ein Projekt aufgrund welcher Kriterien für gescheitert?
Welche Flexibilität sehen die vom AA durchgeführten Projekte hinsichtlich ihrer Strategie vor Ort und einer möglichen Anpassung während der Laufzeit vor?
Wo und an welcher Stelle laufen im AA die Erfahrungen oder „Lessonslearned“-Ergebnisse zusammen?
Gab es bisher oder wird es nach den Umstrukturierungen im Rahmen des Review-Prozesses eine zentrale Stelle geben, an der die Informationen zusammenfließen, und wenn ja, wie heißt sie?
Welche Systeme und Verfahren des Wissensmanagements existieren im AA?
Wie stellt das AA bei der Bewilligung neuer Projekte, Programme und Instrumente sicher, dass in diesem Bereich bereits gemachte Erfahrungen in die neu einzurichtenden Strukturen fließen?
Plant das AA nach dem Review-Prozess eine verstärkte Evaluierung seiner Projekte, Programme und Instrumente, und wenn ja, wie soll dies erfolgen?
Welche Aufgaben übernimmt das im Rahmen der Umstrukturierung des AA geschaffene Referat S02 „Kopfstelle Haushalt“ in der neuen Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung und Konfliktnachsorge?
Existiert außerhalb des AA eine strukturierte Kooperation mit Dritten, die im Auftrag des Amtes Evaluierungen vornehmen?
Wenn ja, nach welchen Kriterien findet diese Auftragsvergabe statt?
Welche Auswertung nimmt die Bundesregierung im Rahmen der aufgewendeten Gelder für die Transformationspartnerschaften Nordafrika bzw. Naher Osten mit Blick auf den Mittelansatz und die innenpolitische Entwicklung im jeweiligen Land vor?
Finden in nachgeordneten Organisationen, wie dem Zentrum für Internationale Friedenseinsätze, Evaluationen bzw. eine Wirkungsanalyse der durchgeführten Maßnahmen und Entsendungen statt?
Wenn ja, anhand welcher Kriterien werden sie von wem entwickelt?
Wenn nein, warum nicht?
Finden im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) regelmäßige Auswertungen der krisenpräventiv durchgeführten Projekte statt?
Wenn ja, von wem werden sie anhand welcher Kriterien durchgeführt?
Nach welchen Kriterien evaluiert die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ihre Projekte, und wie sind diese Kriterien entwickelt worden?
Inwiefern fließen die Ergebnisse der im Auftrag der GIZ durchgeführten Projekte nicht nur in die Arbeit des BMZ ein, sondern werden im Sinne einer kohärenten Außenpolitik auch ressortübergreifend von anderen Bundesministerien, wie dem AA, genutzt?
Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung ihr bilaterales Polizeiprojekt in Afghanistan (GPPT – German Police Project Team)?
a) Liegen bezüglich des GPPT weitergehende Informationen vor, als im Fortschrittsbericht Afghanistan wiedergegeben?
b) Wenn ja, wer erstellt diese Berichte, und wo sind sie einsehbar?
c) Wenn nein, warum geschieht dies nicht?
Plant die Bundesregierung eine Evaluierung ihres außenpolitischen Engagements in einzelnen Bereichen, wie es etwa die Europäische Kommission für den Bereich Krisenprävention und Peacebuilding im Jahr 2011 getan hat?