[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5129
18. Wahlperiode 10.06.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner,
Uwe Kekeritz, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4879 –
Wirkungsanalyse im Bereich Zivile Krisenprävention
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Nachweis einer erfolgreichen zivilen Krisenprävention ist schwer zu führen.
Krisenprävention war dann erfolgreich, wenn das eigentliche Ereignis – wie
etwa ein gewaltsam ausgetragener Konflikt – nicht stattgefunden hat. Dennoch
muss es für die Institutionen, die derartige Projekte fördern, von Interesse sein,
die Wirkung ihres Engagements nachvollziehen und entsprechend verbessern
zu können. Versuche und Erfahrungen hiermit gibt es bereits. Das „Peace and
Conflict Assessment“ gibt z. B. einen methodischen Rahmen vor, um
konfliktsensible Projekte auflegen und bewerten zu können. Die Europäische
Kommission hat im Jahr 2011 ihre Aktivitäten im Bereich zivile Krisenprävention und
Friedenskonsolidierung für den Zeitraum der Jahre 2001 bis 2010 von
unabhängigen Beratern evaluieren lassen. Laufende und abgeschlossene Missionen
der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) werden vom
Europäischen Auswärtigen Dienst regelmäßig evaluiert. Auch die Vereinten
Nationen erweiterten in den letzten Jahren die Überprüfung der Wirksamkeit
ihrer Missionen.
Das Auswärtige Amt (AA) fördert Projekte unter dem Titel „Sicherung von
Frieden und Stabilität“. Hierfür wendet es im Jahr 2015 1,23 Mrd. Euro auf.
Seit Jahren fordern verschiedene Fraktionen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Bundestagsdrucksachen 16/13392, 17/5910, 18/3928, SPD auf
Bundestagsdrucksache 17/4532) und auch der Unterausschuss Zivile Krisenprävention
(Ausschussdrucksache 17(3)73), dass dieser Bereich evaluiert werden sollte.
Bei allen wissenschaftlich erkannten Schwierigkeiten der Wirkungsanalyse im
Bereich der zivilen Konfliktbearbeitung wäre es wünschenswert, mehr Klarheit
über den Einsatz und die Wirkung der eingesetzten Mittel zu erhalten.
Nicht zuletzt deutet ja auch der Umbau des AA als Konsequenz des „Review“-
Prozesses darauf hin, dass Erkenntnisse vorliegen, die die Einrichtung einer
Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung und Konfliktnachsorge sinnvoll
erscheinen lassen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 8. Juni 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5129 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Im Bundeshaushaltsplan werden im Einzelplan 05 für 2015 in Kapitel 05 01
„Sicherung von Frieden und Stabilität“ Mittel in Höhe von rund 1,45 Mrd. Euro
bereitgestellt. Die unter dieses Kapitel gefassten Titel umfassen ein Spektrum,
das erheblich über den Bereich der zivilen Krisenprävention hinausgeht. Um
Effektivität zu gewährleisten, müssen Konzepte und Maßnahmen zu
Wirkungsanalysen und Evaluierungen spezifisch auf die unterschiedlichen Bereiche des
in Kapitel 05 01 umfassten Spektrums ausgerichtet sein.
Im Verständnis der Bundesregierung beziehen sich die Fragen der Kleinen
Anfrage auf Projekte der zivilen Krisenprävention, die aus den Haushaltstiteln
687 21 („Transformationspartnerschaften, insbesondere Nordafrika/Naher
Osten“), 687 23 („Demokratisierungs- und Ausstattungshilfe, Maßnahmen zur
Förderung der Menschenrechte“), 687 48 („Afrikainitiative im Rahmen des
deutschen G8-Vorsitzes (2007)“) und 687 34 („Unterstützung von
internationalen Maßnahmen auf den Gebieten Krisenprävention, Friedenserhaltung und
Konfliktbewältigung durch das Auswärtige Amt“) bzw. – in Bezug auf Frage 28 – aus
dem Haushaltstitel 687 28 („Leistungen im Rahmen des Stabilitätspaktes
Afghanistan der Bundesregierung“) finanziert werden. Die Antworten beziehen sich
dementsprechend auf die Maßnahmen und Projekte, die aus diesen
Haushaltstiteln finanziert werden.
Die im Auswärtigen Amt (AA) vorgenommene Neu-Organisation im Ergebnis
des Review-2014-Prozesses ist darauf ausgerichtet, den Herausforderungen
internationaler Krisenlagen durch vorsorgende und vorausschauende
Außenpolitik angemessen Rechnung zu tragen. Hierzu gehört auch die Überprüfung
und Weiterentwicklung der Methodologie zur Evaluierung seiner Projekte,
Programme und Instrumente, bei der die neue Abteilung für Krisenprävention,
Stabilisierung, Konfliktnachsorge und humanitäre Hilfe (Abteilung S) eine
wesentliche Rolle übernehmen wird.
1. Wie und aufgrund welcher Kriterien wägt das AA den Einsatz welcher
Instrumente zur Bewältigung einer Krise ab, und welche Abteilungen bzw.
Referate sind hieran beteiligt?
Das AA prüft jeweils anlass- und situationsbezogen, welche Instrumente zur
Krisenprävention, Stabilisierung oder Konfliktnachsorge einen effektiven
Beitrag zur Bewältigung einer Krise leisten können. Das außenpolitische
Instrumentarium reicht dabei von präventiver Diplomatie, Vermittlung oder
Mediation über Projekte der Krisenprävention und Stabilisierung bis hin zur
Entsendung von Fachkräften bzw. anderweitiger Beteiligung an Missionen etwa der
Europäischen Union (EU), der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit
in Europa (OSZE) oder der Vereinten Nationen (VN). An entsprechenden
Entscheidungen sind je nach Konstellation des Falles die zuständigen politischen
Abteilungen, die Abteilung S, sowie die Abteilung für internationale Ordnung,
Vereinte Nationen und Rüstungskontrolle (Abteilung OR) und ggf. andere
Arbeitseinheiten beteiligt.
2. Findet im AA eine über die Prüfung von Verwendungsnachweisen gemäß
der Bundeshaushaltsordnung (BHO) hinausgehende regelmäßige und
strukturierte Auswertung der von ihr finanzierten Projekte, Programme und
Instrumente statt?
Es wird auf Antwort zu Frage 2b verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5129a) Wenn nein, warum nicht?
Es wird auf Antwort zu Frage 2b verwiesen.
b) Wenn ja, wer nimmt diese vor, und welche Mitarbeiterkapazitäten
bestehen hierfür im AA insgesamt?
Projekte im Rahmen der zivilen Krisenprävention werden durch die zuständigen
projektsteuernden Referate ausgewertet, und zwar in Abstimmung mit den zu
befassenden Länderreferaten, ggf. weiteren aus inhaltlichen Gründen beteiligten
Referaten sowie den Auslandsvertretungen. Die Anzahl der beteiligten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtet sich somit u. a. nach regionaler Ausdehnung,
finanziellem Umfang und politischer Relevanz des betreffenden Projekts.
3. Werden alle vom AA finanzierten Projekte, Programme und Instrumente
systematisch evaluiert, und wenn nein, wer entscheidet im AA darüber,
welche Projekte evaluiert werden?
Das AA bewertet in allen Projekten der zivilen Krisenprävention geplante bzw.
durchgeführte Maßnahmen prozessbegleitend – d. h. vor, während und nach
Implementierung eines Projekts – in Bezug auf den Gesamtkontext im Zielland
sowie auf vergleichbare Projekte in anderen fragilen Kontexten. Darüber hinaus
erfolgt eine Wirkungsanalyse ausgewählter Projekte und Programme durch
externe Evaluierungen. Über externe Evaluierungen entscheidet das
projektsteuernde Referat nach Bedarf, insbesondere, falls verallgemeinerbare
Rückschlüsse und Erkenntnisse für künftige Projekte erwartet werden können.
4. Trifft es zu, dass für die Prüfung von Verwendungsnachweisen gemäß der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) das Bundesverwaltungsamt oder andere
Behörden außerhalb des AA beauftragt sind?
Wenn ja, inwieweit sind diese Behörden mit der inhaltlichen Beurteilung
von Projekten befasst, und welche für eine solche inhaltliche Beurteilung
notwendigen Expertisen und Mitarbeiterkapazitäten bestehen dort im
Einzelnen?
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) übernimmt Aufgaben des AA aus dem
Zuwendungsbereich bereits seit dem Jahr 2006, wozu grundsätzlich auch die
Prüfung von Verwendungsnachweisen gehört. Grundlage der Zusammenarbeit sind
Aufgabenübertragungserlasse des Bundesministeriums des Innern (BMI),
zuletzt vom 22. Januar 2014. Das BVA ist im Rahmen von Projekten der zivilen
Krisenprävention nicht mit der inhaltlichen Beurteilung von Projekten befasst.
5. Inwiefern ist auch eine Evaluierung von Entsendungen und
Sekundierungen einzelner Personen vorgesehen?
Eine Evaluierung von Entsendungen und Sekundierungen einzelner Personen ist
vorgesehen und findet auf zwei Ebenen statt. Zum einen erfolgt eine
Auswertung der individuellen Einsatzerfahrung der vermittelten Person durch das
Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF), der Durchführungsorganisation
des AA für die Rekrutierung, Vorbereitung und Entsendung von Personal in
internationale zivile Friedensmissionen und Wahlbeobachtungseinsätze. Zum
anderen findet eine Evaluierung durch das AA statt.
Drucksache 18/5129 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode6. Wie werden dabei die Erfahrungen der sekundierten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter ausgewertet?
Während die persönliche Erfahrung der zivilen Experten bei den
Auswertungsgesprächen im ZIF im Vordergrund steht, erfolgt die Auswertung im AA vor
allem in fachlicher Hinsicht. Neben den Auswertungsgesprächen findet auch
eine Auswertung von Berichten statt. Die sekundierten Experten in EU-, VN-
und OSZE-Missionen sind im Rahmen ihres Sekundierungsvertrags
verpflichtet, halbjährlich an das AA zu berichten. Das ZIF erstellt zudem
„Syntheseberichte“ zu ausgewählten Missionen, die an die zuständigen Stellen im AA
weitergegeben werden.
7. Wie sieht ein typischer Projektzyklus aus, und an welcher Stelle findet
gegebenenfalls eine Bewertung statt?
Ein Projektzyklus für Projekte der zivilen Krisenprävention besteht aus (1)
Abstimmung über politische Ziele und potenziell geeignete Instrumente
krisenpräventiven Engagements: im Inland zwischen dem projektsteuernden Referat, den
Länderreferaten, anderen Arbeitseinheiten und ggf. Ressorts, im Ausland mit
den deutschen Vertretungen und über diese in geeigneter Form auch mit
Zivilgesellschaft und Regierung in Zielländern; (2) Gesprächen zwischen dem AA
und potenziellen Projektträgern über relevante Einsatzmöglichkeiten und -
instrumente; (3) Antragstellung bzw. Angebotsübersendung, ggf. Prüfung durch
externe Experten; (4) Antragsbewilligung bzw. Beauftragung; (5)
Projektimplementierung und Berichterstattung. Das AA bewertet prozessbegleitend; auf die
Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Ergänzend findet im Rahmen der
Möglichkeiten durch Projektbesuche ein begleitendes Monitoring ausgewählter
Projektmaßnahmen durch das AA statt, das in die Bewertung des Projekts Eingang
findet. Nach Eingang des Verwendungsnachweises führt das AA – (6) – unter
Beteiligung der jeweils zuständigen Auslandsvertretungen und Referate – für
jedes Projekt eine Erfolgskontrolle durch.
8. Existieren im AA Kriterien für die Bewertung von Erfolg und Nichterfolg
durchgeführter Projekte?
Wenn ja, wie lauten diese Kriterien, und wer hat sie formuliert?
Das AA beurteilt Projekte der zivilen Krisenprävention auf Grundlage der
gemeinsam mit dem jeweiligen Projektträger im Antrag bzw. Angebot festgelegten
Indikatoren und Ziele. Berücksichtigung finden dabei die Einschätzungen der
zuständigen Auslandsvertretungen mit Bezugnahme auf den politischen
Kontext im Zielland sowie auf einschlägige strategische Grundlagen und Leitlinien
der Bundesregierung. Das AA bewertet dabei insbesondere, zu welchem Grad
die definierten politischen Ziele des Engagements erreicht wurden.
9. Ist in allen Titeln automatisch Geld für Evaluation und Auswertung
vorgesehen?
Aus den Erläuterungen zu den einschlägigen Haushaltstiteln geht hervor, dass
diese Titel Ausgaben für „Kosten der Vorbereitung, des Monitoring und der
Evaluierung von Projekten“ ermöglichen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/512910. Welche Methoden werden angewandt, um gegebenenfalls eine Bewertung
vorzunehmen?
Nach Eingang des Verwendungsnachweises führt das AA für Maßnahmen und
Projekte, die im Bereich der zivilen Krisenprävention gefördert wurden – unter
Beteiligung der jeweils zuständigen Auslandsvertretungen und Länderreferate –
für jedes Projekt eine Erfolgskontrolle gemäß der einschlägigen
Verwaltungsvorschriften zu § 7 in Verbindung mit § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO)
durch. Die angewandten Methoden sind projektabhängig und reichen von der
Auswertung schriftlicher Informationen des Projektträgers bzw. öffentlich
zugänglicher Berichte über Gespräche mit Projektteilnehmern bis hin zu externen
Evaluierungen.
11. Inwieweit wendet das AA Kriterien der OECD bei der Einsetzung,
Fortführung oder Beendigung eines Projekts an?
Das AA berücksichtigt bei der Einsetzung, Fortführung oder Beendigung eines
Projektes den (erwarteten) Beitrag des Projekts in Bezug auf die
außenpolitischen Ziele im Rahmen der zivilen Krisenprävention, orientiert an Kriterien, zu
denen u. a. auch die Kategorien der OECD/DAC-Kriterien (OECD –
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, DAC –
Development Assistance Committee) zählen (Relevanz, Effektivität, Effizienz, Wirkung
und Nachhaltigkeit).
12. Welche am Projekt, Programm oder Instrument beteiligten Akteure
werden befragt?
Das AA arbeitet im Bereich der zivilen Krisenprävention mit den
projektimplementierenden Organisationen und Akteuren gemeinsam und im fortwährenden
Dialog. Dieser erstreckt sich über den gesamten Projektzyklus und bezieht
neben den zu beteiligenden Referaten im AA und den zuständigen
Auslandsvertretungen auch im jeweiligen Kontext relevante internationale Akteure (z. B.
VN-Organisationen) mit ein.
13. Wenn eine Bewertung vorgesehen ist, wie nimmt das Ergebnis Einfluss
auf den weiteren Verlauf des Projekts bzw. auf neue Projekte?
Im Bereich der zivilen Krisenprävention hat die Bewertung im Rahmen von
Erfolgskontrollen maßgeblichen Einfluss auf Entscheidungen über die mögliche
Fortsetzung eines Projekts bzw. neue Projekte des betreffenden
Umsetzungspartners oder anderer Träger im selben Sektor im betreffenden Land. Darüber
hinaus ist die kontinuierliche Projektbegleitung durch das federführende Referat
des AA ein zentrales Instrument zur Steuerung und Gestaltung von Projekten.
14. Wann und an welcher Stelle erklärt das AA ein Projekt aufgrund welcher
Kriterien für gescheitert?
Wenn sich im Rahmen der prozessbegleitenden Bewertung herausstellt, dass
keine Aussicht auf einen sinnvollen Abschluss eines Projekts gemäß den
angestrebten Zielen und eingesetzten Mitteln besteht und eine Anpassung der
Projektstruktur nicht zum Erfolg führt oder unmöglich ist, nimmt das AA eine
entsprechende Bewertung vor und kann im Einzelfall auch die Entscheidung treffen,
Projekte vorzeitig zu beenden.
Drucksache 18/5129 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode15. Welche Flexibilität sehen die vom AA durchgeführten Projekte
hinsichtlich ihrer Strategie vor Ort und einer möglichen Anpassung während der
Laufzeit vor?
Projekte der zivilen Krisenprävention tragen den spezifischen
Rahmenbedingungen der von Krisen und Krisenanfälligkeit geprägten Kontexten, in denen die
Projekte umgesetzt werden, Rechnung. Sie können grundsätzlich jederzeit
kurzfristig angepasst werden, falls neue Entwicklungen und politische
Rahmenbedingungen dies erfordern, was prozessbegleitend in Abstimmung mit den
Auslandsvertretungen, etwa durch Projektbesuche, Berichte der Durchführer
und Mittelabflüsse beurteilt wird.
16. Wo und an welcher Stelle laufen im AA die Erfahrungen oder
„Lessonslearned“-Ergebnisse zusammen?
Ergebnisse von „Lessons learned“-Prozessen aus Projekten der zivilen
Krisenprävention werden von den jeweils zuständigen Arbeitsstäben bzw. Länder- oder
projektführenden Referaten zusammengefasst und den übrigen
Arbeitseinheiten, darunter dem Planungsstab sowie in der Regel auch den
projektimplementierenden Organisationen und im Ressortkreis zur Verfügung gestellt.
17. Gab es bisher oder wird es nach den Umstrukturierungen im Rahmen des
Review-Prozesses eine zentrale Stelle geben, an der die Informationen
zusammenfließen, und wenn ja, wie heißt sie?
Informationen, Erfahrungen und „Lessons learned“-Ergebnisse zu Engagement
in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung und Konfliktnachsorge
laufen in der neuen Abteilung S und in den entsprechenden Länderreferaten des AA
zusammen. Dem Referat S01 (Steuerungsgruppe, Grundsatzfragen, fragile
Staaten) als abteilungsübergreifender Steuerungsgruppe kommt dabei eine zentrale
Aufgabe zu.
18. Welche Systeme und Verfahren des Wissensmanagements existieren im
AA?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. Darüber hinaus wird über
Verbesserungen im Wissens- und Informationsmanagement im Zuge der Umsetzung
der Ergebnisse des Review-Prozesses eine Arbeitsgruppe beraten, die derzeit
eingerichtet wird.
19. Wie stellt das AA bei der Bewilligung neuer Projekte, Programme und
Instrumente sicher, dass in diesem Bereich bereits gemachte Erfahrungen in
die neu einzurichtenden Strukturen fließen?
Auf die Antworten zu den Fragen 16 und 17 wird verwiesen.
20. Plant das AA nach dem Review-Prozess eine verstärkte Evaluierung
seiner Projekte, Programme und Instrumente, und wenn ja, wie soll dies
erfolgen?
Das AA beabsichtigt, seine Projekte, Programme und Instrumente in Zukunft
verstärkt evaluieren zu lassen. Über Verfahren und Methoden wird im Zuge des
weiteren Aufbaus der neuen Abteilung S entschieden werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/512921. Welche Aufgaben übernimmt das im Rahmen der Umstrukturierung des
AA geschaffene Referat S02 „Kopfstelle Haushalt“ in der neuen
Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung und Konfliktnachsorge?
Die Kopfstelle Haushalt wurde Ende des Jahres 2012 als Teil der damaligen
Abteilung für die Vereinten Nationen und Globale Fragen geschaffen. Als neues
Referat S02 (Kopfstelle Haushalt; Veranstaltungen, Konferenzen) ist diese
Arbeitseinheit zentraler Ansprechpartner der Abteilung S und einiger Referate
anderer Abteilungen in Fragen der Umsetzung des Haushalt-, Zuwendungs- und
des öffentlichen Vergaberechts, zu Verfahrensabläufen und in
buchungstechnischen Fragen.
22. Existiert außerhalb des AA eine strukturierte Kooperation mit Dritten, die
im Auftrag des Amtes Evaluierungen vornehmen?
Wenn ja, nach welchen Kriterien findet diese Auftragsvergabe statt?
Im Bereich der zivilen Krisenprävention werden externe Evaluierungen
regelmäßig bedarfsorientiert beauftragt. Die Vergabe richtet sich nach
Mittelverfügbarkeit, politischer Relevanz und Komplexität eines Projekts sowie
Spezialisierung der evaluierenden Instanz. Darüber hinaus arbeitet das AA mit
Evaluierungsexperten zusammen, die über umfassende Fachkenntnisse in den jeweils
einschlägigen Themen und Bereichen verfügen.
23. Welche Auswertung nimmt die Bundesregierung im Rahmen der
aufgewendeten Gelder für die Transformationspartnerschaften Nordafrika
bzw. Naher Osten mit Blick auf den Mittelansatz und die innenpolitische
Entwicklung im jeweiligen Land vor?
Der im Bundeshaushalt 2014 formulierte Verwendungszweck zu den
Transformationspartnerschafts-Projektmitteln im Einzelplan 05 des AA besagt, dass
„mit den Maßnahmen die Transformationsprozesse in den Ländern Nordafrikas,
des Nahen Ostens und des nichteuropäischen Mittelmeerraumes in umfassender
Weise unterstützt werden sollen, insbesondere in den Ländern, in denen sich
eine positive Entwicklung zur Demokratie und zum gesellschaftlichen
Pluralismus abzeichnet.“ Auf dieser Grundlage wurde eine Gesamtstrategie formuliert.
Die Umsetzung der einzelnen Projekte sowie auch die jeweiligen
Länderstrategien für die Transformationsländer Marokko, Tunesien, Libyen, Ägypten,
Jordanien und Jemen werden einem laufendem Überprüfungs- und
Anpassungsprozess unterzogen. Neben der engen internen Abstimmung schließt dies auch
Konsultationen mit zivilgesellschaftlichen Akteuren in den Partnerländern,
politischen Stiftungen, Durchführungsorganisationen, Think Tanks und anderen
Ressorts, insbesondere mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), ein.
Im Lichte der vorgelegten Zwischenberichte, der laufenden Berichterstattung
durch die Auslandsvertretungen sowie weiterer Erkenntnisquellen und ggf.
zusätzlicher Treffen mit Projektpartnern bewertet das AA gemeinsam mit den
Projektpartnern, inwieweit sich ändernde Rahmenbedingungen die
Durchführbarkeit von Projektmaßnahmen beeinflussen könnte. Wird festgestellt, dass der
Zuwendungszweck des Projekts nicht oder nicht mehr in vollem Umfang erreicht
werden kann, erhebliche Sicherheitsbedenken bestehen oder Maßnahmen
unerwünschte Nebenwirkungen entfalten, wird das Projekt in enger Absprache mit
den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen und Länderreferaten im AA
an die veränderten Umstände angepasst. Nach Projektabschluss erfolgt für jedes
Projekt eine interne Erfolgskontrolle. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den
Fragen 7 und 8 verwiesen.
Drucksache 18/5129 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode24. Finden in nachgeordneten Organisationen, wie dem Zentrum für
Internationale Friedenseinsätze, Evaluationen bzw. eine Wirkungsanalyse der
durchgeführten Maßnahmen und Entsendungen statt?
Wenn ja, anhand welcher Kriterien werden sie von wem entwickelt?
Wenn nein, warum nicht?
Das ZIF verstärkt seine Aktivitäten im Bereich der Wirkungsanalyse ziviler
Krisenprävention kontinuierlich. Neben der Auswertung der Erfahrungen des
sekundierten Missionspersonals (auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 wird
verwiesen), verfolgt der Bereich Analyse des ZIF auch die inhaltlichen
Diskussionen von Praktikern und Wissenschaftlern zu diesem Themenkreis und hat
hierzu erste Ergebnisse veröffentlicht. Auch einzelne Projekte werden durch das
ZIF einem „Wirkungs-Monitoring“ durch externe Experten unterzogen.
Daneben werden auch durch das ZIF koordinierte Trainingsaktivitäten mit Blick
auf ihre Wirkung auf die Arbeit internationaler Friedenseinsätze ausgewertet.
25. Finden im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) regelmäßige Auswertungen der krisenpräventiv
durchgeführten Projekte statt?
Wenn ja, von wem werden sie anhand welcher Kriterien durchgeführt?
Die Durchführungsorganisationen der bilateralen staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit berichten jährlich über den Umsetzungsstand und den Grad der
Zielerreichung aller beauftragten Projekte; hierzu gehören auch Projekte im
Bereich Krisenprävention. Zum Ende eines Vorhabens findet eine
Projektevaluierung statt. Grundlage bilden die mit dem BMZ vereinbarten Ziele und
Indikatoren sowie die Kriterien des OECD/DAC.
Für ausgewählte Projekte des BMZ zum Themenschwerpunkt Krisenprävention
und Friedensentwicklung hat die Deutsche Gesellschaft für internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Jahr 2011 eine unabhängige externe Evaluierung
durchführen lassen, die übergreifende Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren
identifizierte. Außerdem wurde im Auftrag des BMZ im Jahr 2011 eine unabhängige
externe Evaluierung des Programms Ziviler Friedensdienst abgeschlossen.
26. Nach welchen Kriterien evaluiert die Deutsche Gesellschaft für
internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ihre Projekte, und wie sind diese
Kriterien entwickelt worden?
Die GIZ orientiert sich bei ihren Projektevaluierungen an den
„Evaluierungskriterien für die deutsche bilaterale Zusammenarbeit“ des BMZ, den „Standards für
Evaluation“ der Gesellschaft für Evaluation (DeGEval) und den
„Qualitätsstandards für die Entwicklungsevaluierung“ der OECD/DAC. Basis für die
Entwicklung von Qualitätsstandards sind: Die Prozessqualität, die methodische
Qualität und die Berichts- bzw. Produktqualität; hierzu gehören
nachvollziehbare Aussagen durch die Darlegung von Daten, Zahlen und Fakten, die plausible
Zuordnung von Wirkungen und die Bewertung des Projekts anhand der
Kriterien der OECD/DAC.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/512927. Inwiefern fließen die Ergebnisse der im Auftrag der GIZ durchgeführten
Projekte nicht nur in die Arbeit des BMZ ein, sondern werden im Sinne
einer kohärenten Außenpolitik auch ressortübergreifend von anderen
Bundesministerien, wie dem AA, genutzt?
Seit Verabschiedung des Aktionsplans zivile Krisenprävention im Jahr 2004 hat
die Bundesregierung Strukturen und Instrumente zur engeren Abstimmung der
beteiligten Ressorts geschaffen, darunter insbesondere den Ressortkreis zivile
Krisenprävention als das zentrale interministerielle Austausch- und
Informationsgremium sowie den Beirat zivile Krisenprävention. In solchen und anderen
Gremien findet ein regelmäßiger Dialog über projektbezogene Synergien auf
Ebene der Bundesregierung zu Maßnahmen im Bereich der zivilen
Krisenprävention statt, zusätzlich zu anlassbezogenem Austausch auf Arbeitsebene
zwischen den Ressorts, um Projektergebnisse – auch solche von GIZ-Projekten – zu
kommunizieren und in anderen geeigneten Kontexten nutzbar zu machen.
28. Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung ihr bilaterales
Polizeiprojekt in Afghanistan (GPPT – German Police Project Team)?
a) Liegen bezüglich des GPPT weitergehende Informationen vor, als im
Fortschrittsbericht Afghanistan wiedergegeben?
b) Wenn ja, wer erstellt diese Berichte, und wo sind sie einsehbar?
c) Wenn nein, warum geschieht dies nicht?
Die Fragen 28 und 28a bis 28c werden aufgrund des inhaltlichen
Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das bilaterale Polizeiprojekt in Afghanistan (GPPT German Police Project
Team) berichtet regelmäßig und anlassbezogen über die erfolgte Projektarbeit.
Diese Berichte wurden auch für die Erstellung der Fortschrittsberichte genutzt.
Im jüngsten Fortschrittsbericht der Bundesregierung vom November 2014
wurde umfassend zur Übergabe der Trainingszentren, den geleisteten Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen und den Beratungsleistungen für das afghanische
Innenministerium, an der Polizeiakademie und den Flughäfen und somit zur
Erreichung der Projektziele des GPPT berichtet.
Über Unterstützungsaufgaben und Ziele verständigt sich die Bundesregierung
kontinuierlich mit der afghanischen Regierung und mit den anderen Akteuren
im Polizeiaufbau. Das GPPT ist auf die Umsetzung dieser
Unterstützungsaufgaben und Ziele ausgerichtet und wird entsprechend bewertet.
29. Plant die Bundesregierung eine Evaluierung ihres außenpolitischen
Engagements in einzelnen Bereichen, wie es etwa die Europäische
Kommission für den Bereich Krisenprävention und Peacebuilding im Jahr 2011
getan hat?
Im Auftrag des AA hat die Stiftung Wissenschaft und Politik im Oktober 2013
eine Studie zu „Außenpolitikevaluation im Aktionsfeld Krisenprävention und
Friedensaufbau“ vorgelegt. Im Oktober 2014 wurde vom Global Public Policy
Institute eine Studie zur „Evaluierung außenpolitischer Maßnahmen in fragilen
Kontexten: Erfahrungen und Empfehlungen“ vorgelegt, die vom Planungsstab
des AA beauftragt wurde. Eine darüber hinaus gehende Gesamtevaluierung des
Engagements des AA im Bereich der Krisenprävention und der Stabilisierung ist
derzeit nicht geplant.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]