Berücksichtigung des Naturschutzes beim G7-Gipfel im Schloss Elmau
der Abgeordneten Steffi Lemke, Claudia Roth (Augsburg), Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Während andernorts Schlaglöcher plagen, Brücken bröckeln und Internetleitungen fehlen, wird rund um das Schloss Elmau in Oberbayern für eine zweitägige Konferenz im Turbo-Tempo gebaggert, planiert und asphaltiert. Straßen werden ertüchtigt und mit Straßengräben versehen, Hubschrauberplätze errichtet und Breitbandinternet verlegt. Das Schloss und seine Umgebung sollen für den 7. und 8. Juni 2015 als Tagungsstätte für den G7-Gipfel mit den entsprechenden Anforderungen ertüchtigt werden. Nun, da die Baumaßnahmen langsam zu ihrem Abschluss kommen, werden die tatsächlichen baulichen Veränderungen und die umgesetzten Maßnahmen sichtbar. Schloss Elmau liegt im Landkreis Garmisch-Partenkirchen am Fuß des Wettersteingebirges in einem Tal. Es liegt im Landschaftsschutzgebiet Wettersteingebiet und grenzt direkt an das Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Schutzgebiet Mittenwalder Buckelwiesen an. In unmittelbarer Nähe ist das Naturschutzgebiet Schachen und Reintal, zugleich FFH- und Europäisches Vogelschutzgebiet. Damit hat die Bundesregierung eine Region ausgesucht, die weiträumig von Naturschutzflächen höchster Rangordnung umgeben ist.
Bauarbeiten, Versiegelung, Hubschrauberflüge oder auch das höhere Verkehrsaufkommen können den sensiblen Naturraum nachhaltig stören. Zum Beispiel grenzen bereits geplante Vorhaben, wie das Media Center mit einem Betonfundament, direkt an die FFH-Flächen an oder liegen, wie der neu errichtete und nicht genehmigte temporäre Parkplatz, bereits in den FFH-Flächen. So wurden z. B. die Zufahrt zum Schloss asphaltiert, eine weitere Straße zu einem Parkplatz neu geteert, baufällige Brücken repariert oder komplett ersetzt, Hubschrauberlandeplätze gebaut. Waldwege wurden erweitert, ausgebessert und gegen Erdrutsche abgesichert bzw. mit wegbegleitenden Gräben zum Schutz von Starkregenereignissen ausgestattet. Temporäre Feuer- und Rettungswachen sind geplant und vieles mehr (www.spiegel.de vom 5. September 2014 „G7-Gipfel in Bayern: Millionen für Merkels Traumschloss“; Bayerischer Landtag, Drucksache 17/2908; www.g8-2015.de). Daher gibt es aus naturschutzpolitischer Sicht Fragen an die Eignung von Schloss Elmau als Tagungsstätte für einen Gipfel in der Größenordnung von G7.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Nach welchen Kriterien wurde der Gipfelstandort ausgesucht? Welche ökologischen und naturschutzfachlichen Kriterien wurden dazu herangezogen?
Wird die Bundesregierung bei der Auswahl zukünftiger Gipfelstandorte den ökologischen Auswirkungen größere Rechnung tragen?
Welche Ertüchtigungen der Infrastruktur bzw. Bauvorhaben wurden für den Gipfel durchgeführt?
a) Welche davon unterlagen der Eingriffsregelung nach §§ 13 ff. des Bundesnaturschutzgesetzes (bitte auflisten)?
b) Für welche Vorhaben wurde eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt (bitte auflisten)?
c) Für welche Vorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt (bitte auflisten)?
d) Für welche Vorhaben wurden spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen unternommen (bitte auflisten)?
e) Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden für die Bauvorhaben im Rahmen der Eingriffsregelung geschaffen?
Mit welchen naturschutzrelevanten Auswirkungen (z. B. Verkehrslärm, Demonstranten auf Naturschutzflächen etc.) rechnet die Bundesregierung während des Gipfels, und welche Maßnahmen sind für die Vermeidung derer geplant?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um zu verhindern, dass Demonstranten beim Versuch zum Schloss Elmau zu gelangen, durch unter Schutz stehende Gebiete laufen, wodurch irreversible Schäden an der Natur verursacht werden könnten? Welche Sicherungsmaßnahmen auf dem FFH-Gebiet der „Mittenwalder Buckelwiesen“ sind geplant, um dieses zu schützen?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass der durch das zu erwartende hohe Verkehrsaufkommen erzeugte Lärm negative Beeinträchtigungen auf die in den Schutzgebieten lebenden Wildtierarten haben wird? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um negative Auswirkungen zu verhindern?
Welcher natur- bzw. artenschutzrelevanten Prüfung unterlag nach Kenntnis der Bundesregierung die Genehmigung der neuen Verbindungsstraße zwischen der Straße hinter dem Schloss auf den Kranzberg in Richtung Kranzbach? Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden dafür geschaffen?
Welche baulichen Veränderungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an der Zufahrtsstraße Klais–Elmau durchgeführt? Welcher natur- bzw. artenschutzrelevanten Prüfung unterlag die Genehmigung? Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden dafür geschaffen?
Wie wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Neubau der Lauterseestraße auf die umliegende Natur auswirken? Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um negative Auswirkungen zu verhindern? Welcher natur- bzw. artenschutzrelevanten Prüfung unterlag die Genehmigung? Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden dafür geschaffen?
Welcher dritte Zufahrtsweg, um den Sicherheitsansprüchen zu genügen, wurde realisiert? Welcher natur- bzw. artenschutzrelevanten Prüfung unterlag die Genehmigung? Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden dafür geschaffen?
Von welchen Auswirkungen auf die umliegende Natur durch den Hubschrauberlandeplatz auf dem Wanderparkplatz geht die Bundesregierung aus? Wurden Gutachten über mögliche Auswirkungen eingeholt, bzw. sind nach Kenntnis der Bundesregierung natur- bzw. artenschutzrelevante Prüfungen erfolgt?
In welcher Intensität wird der Hubschrauberlandeplatz nach Planungen der Bundesregierung genutzt werden? Welche Auswirkungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Lärm der Hubschrauber auf die umliegende Natur haben, insbesondere auf die in der Region brütenden Steinadler? Wurden die Auswirkungen der Hubschrauberflüge auf die Brutpaare des Steinadlers im Wettersteingebirge geprüft? Mit welchem Ergebnis? Wurden die Auswirkungen auf das Auerwild geprüft? Mit welchem Ergebnis?
Wie weit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Pläne, Bereiche des zukünftigen Wanderparkplatzes zu Biotopen umzugestalten, vorangeschritten? Gibt es ein Konzept zur Biotopgestaltung?
Welche Konsequenzen hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die unrechtmäßige Errichtung eines Bauarbeiterparkplatzes durch den Hotelchef von Schloss Elmau, durch die eine artenreiche Blumenwiese zerstört wurde (www.merkur.de vom 26. April 2014 „Kieswüste verschandelt Naturschutzwiese“)?
Welche Länge wird der Sicherheitszaun umfassen, und wo verläuft er auf dem Gebiet welcher Schutzgebiete? Welche Konsequenzen hat die Errichtung des Sicherheitszauns nach Kenntnis der Bundesregierung auf die unter Schutz stehenden Gebiete, und ist der Zaun mit den entsprechenden Schutzzielen kompatibel?
Sieht die Bundesregierung die UNESCO-Weltnaturerbe-Bewerbung (UNESCO – Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur) für die Mittenwalder Buckelwiesen durch die Ertüchtigungen rund um Schloss Elmau in Gefahr?