[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5166
18. Wahlperiode 12.06.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulle Schauws, Özcan Mutlu, Claudia Roth
(Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4903 –
Deutsche Kolonialgeschichte in Namibia
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 1883 erwarb der Bremer Kaufmann Adolf Lüderitz von dem Nama-
Captain Joseph Fredericks große Gebiete um die Bucht von Angra Pequena
(Lüderitzbucht). Adolf Lüderitz wollte in Südwestafrika eine deutsche Kolonie
gründen. Reichskanzler Otto von Bismarck erklärte im Jahr 1884 Südwestafrika
zum deutschen Schutzgebiet. Im Jahr 1889 wurde die erste deutsche
Schutztruppe nach Südwestafrika entsandt. In den Folgejahren drangen immer mehr
deutsche Händler und Farmer ins Land ein, die Erschließung von Deutsch-
Südwestafrika schritt voran und erste Konflikte brachen aus. Die Einheimischen
mussten immer mehr um Weiden und Wasser fürchten.
Im Jahr 1904 brach der Herero-Aufstand aus, der schnell auf das gesamte
Herero-Gebiet übergriff. Generalleutnant Lothar von Trotha, dem das
Oberkommando über die deutschen Truppen übertragen worden war, wollte das
Volk der Herero ein für alle Mal vernichten. In der Schlacht vom Waterberg im
August 1904 ließ Lothar von Trotha Tausende von Herero einkesseln und trieb
das Volk der Herero in die Wüste. Drei Viertel aller Hereros verloren dabei ihr
Leben. In der Gewissheit eines ähnlichen Schicksals erhoben sich nun auch die
Nama gegen die Deutschen und führten einen erbitterten Guerillakrieg gegen
die koloniale Fremdherrschaft.
Allein von den Herero wurden bis zum Jahr 1907 weitere 20 000 bis 30 000
Menschen ermordet. Allen Herero und Nama wurde das Recht auf Land- und
Viehbesitz genommen, die Stammesgebiete und eventueller Besitz wurden
eingezogen. Männer, Frauen und Kinder wurden in Konzentrationslager
getrieben, wo Tausende an den klimatischen Bedingungen, an Hunger und
Entkräftung elendig zu Grunde gingen, Überlebende wurden in Reservaten
„angesiedelt“. Nach dem Jahr 1907 waren die Gemeinschaften der Nama und Herero so
gut wie vernichtet. Damit vollzog sich nach der Auffassung von Historikern
nach heutigen Maßstäben der erste Völkermord des 20. Jahrhunderts. Der
Genozid wurde durch die von der Generalversammlung der Vereinten
Nationen 1948 beschlossene Konvention über die Verhütung und Bestrafung des
Völkermordes als Völkermord anerkannt.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. Juni 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5166 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAm 14. August 2004 hielt die damalige Bundesministerin für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, Heidemarie Wieczorek-Zeul, eine Rede
anlässlich der Gedenkfeierlichkeiten zum 100. Jahrestag der Herero-Aufstände
in Okakarara (Namibia). In dieser Rede bekannte sie sich zu der
historischpolitischen, moralisch-ethischen Verantwortung und zu der Schuld, die
Deutsche damals auf sich geladen haben, und erklärte, dass das Gedenkjahr 2004
zum Jahr der Versöhnung werden soll.
Während der Bundestagsdebatte am 1. März 2012 zum Thema „Die deutschen
Kolonialverbrechen im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika als Völkermord
anerkennen und wiedergutmachen“ musste die Bundesministerin a. D. feststellen,
dass die Bundesregierung es in den Jahren zuvor verpasst hat, die von ihr
geforderte Versöhnungsinitiative in die Praxis umzusetzen und eine nachhaltige
finanzielle Entwicklungszusammenarbeit für Namibia bereitzustellen. Darüber
hinaus merkte sie an, dass die namibische Delegation beim Besuch im
September 2011 bei der Übergabe der Gebeine ihrer verschleppten Vorfahren durch die
Bundesregierung völlig instinkt- und perspektivlos behandelt wurde und somit
die Beziehung beider Länder schwer belastet wurde.
Die Verbrechen des Kolonialismus sind eines der dunkelsten Kapitel in der
deutschen Geschichte, das in der Erinnerungskultur noch immer viel zu wenig
Beachtung findet und Gefahr läuft, vergessen zu werden. Nicht zuletzt zeigt
sich die mangelnde Aufmerksamkeit für dieses Thema darin, dass die
Aufarbeitung der Kolonialgeschichte in den Schulen so gut wie keinen Raum
einnimmt. Das demokratische Deutschland hat aber die moralische Verpflichtung,
seine Kolonialgeschichte angemessen aufzuarbeiten.
1. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Historikerinnen
und Historikern und der Bundesministerin a. D. Heidemarie Wieczorek-Zeul,
dass die Gewalttaten der Jahre 1904 bis 1908 als Vernichtungskrieg und
damit als Völkermord an den Herero und Nama bezeichnet werden können
(
www.sueddeutsche.de vom 2. Mai 2015, „Dieser Schritt ist unvermeidlich“,
www.windhuk.diplo.de vom 14. August 2004)?
Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, und seine
namibische Amtskollegin, Netumbo Nandi-Ndaitwah, haben bei ihrer
Begegnung am 2. Juni 2014 in Berlin einen Dialogprozess begonnen. Dieser umfasst
erstmals auch die Suche nach einer gemeinsamen Haltung und einer
gemeinsamen Sprache in Bezug auf den grausamen Kolonialkrieg der Jahre 1904 bis
1908. Dabei fließt der Stand der öffentlichen Debatten in Deutschland und
Namibia mit ein. Die Gespräche sind dabei gut vorangekommen, aber noch nicht
abgeschlossen. Beide Seiten möchten die notwendigen Schritte gemeinsam
gehen, denn Aufarbeitung der geteilten Geschichte und Versöhnung können nur
gemeinsam gelingen.
2. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um
in Deutschland an die kolonialen Gewalttaten der so genannten Schutztruppe
in den ehemaligen deutschen Kolonien zu erinnern?
3. Inwiefern gab es gesonderte und konkrete Maßnahmen, um an die besonders
gravierenden Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen der deutschen
Kolonialmacht gegenüber den Herero und Nama zu erinnern?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung befürwortet einen offenen Diskurs zur deutschen
Kolonialvergangenheit und eine würdige Aufarbeitung der in diesem Kontext
geschehenen Gewalttaten. Die Bundesregierung ist dabei bestrebt, im Rahmen
ihrer Förderprogramme (z. B. Kulturerhalt-Programm und „Aktion Afrika“ des
Auswärtigen Amts, Kleiner Kulturfonds der Botschaften, TURN-Fonds der
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5166Bundeskulturstiftung, Programmarbeit des Goethe-Instituts e. V.) im In- und
Ausland Projekte und Maßnahmen mit Bezug zur Kolonialgeschichte zu
unterstützen. Die Einzelprojekte unterliegen dem jeweiligen Antragsverfahren.
Beispielhafte Maßnahmen, die in jüngerer Zeit im Rahmen der Auswärtigen
Kultur- und Bildungspolitik gefördert wurden, sind:
– Im Rahmen des aus Mitteln der „Aktion Afrika“ des Auswärtigen Amts
geförderten Literaturfestivals der Bayreuth International Graduate School of
African Studies (Universität Bayreuth), das unter dem Motto „Literatures of/
and Memory: 1884 – 1904 – 1914“ vom 26. bis zum 28. Juni 2014 stattfand,
widmete sich am 28. Juni 2014 ein Round Table dem Kolonialkrieg im
damaligen Deutsch-Südwestafrika (1904 bis 1908). Eine szenische Lesung mit
Vortrag zum Thema „Afrikanische Stimmen des Widerstands gegen den
deutschen Kolonialismus“ fand am gleichen Tag statt.
– Im Rahmen der ebenfalls aus Mitteln der „Aktion Afrika“ geförderten
Filmreihe zu zeitgenössischem afrikanischem Kino des AfricAvenir e. V. fand am
25. März 2015 im Hackesche Höfe Kino Berlin die Deutschlandpremiere des
Films „Waterberg to Waterberg – In den Fußstapfen von Samuel Maharero“
(Regie: Andrew Bottell) statt. Der Film widmet sich dem Leben Samuel
Mahareros, der den Widerstand der Herero gegen die deutsche
Kolonialadministration im heutigen Namibia mit anführte. Im Fokus steht dabei neben
den Kämpfen am Waterberg sowie der Flucht der Herero durch die Omaheke
vor allem das anschließende Exil Samuel Mahareros im heutigen Botsuana
und Südafrika.
– Im Rahmen des Kulturerhalt-Programms des Auswärtigen Amts wurde im
Jahr 2008 die Restaurierung des Memorial Park Cemetery bei Swakopmund-
Kramersdorf im heutigen Namibia gefördert. Der Memorial Park Cemetery
versteht sich als Gedenkstätte und dient der Versöhnung. Eine neue
Umfriedung vereint symbolisch die vormals durch eine Mauer getrennten Gräber der
(meist anonymen) Opfer der deutschen Kolonialherrschaft mit Gräbern der
„weißen“ Bevölkerungsminderheit.
– Aus Mitteln des Kleinen Kulturfonds des Auswärtigen Amts wurde im Jahr
2014 die Publikation des Kinderbuchs „Jahohora und der Erste Tag“ von
Mari Serebrov, der Adoptivtochter des verstorbenen „Paramount Chief“
Kuaima Riruako, unterstützt. Das Buch ist in den Sprachen Otjiherero,
Englisch und Deutsch erschienen und erzählt auf kindgerechte Weise den
Entstehungsmythos des Herero-Volkes.
– In den Jahren 2001 bis 2011 unterstützte die Bundesregierung im Rahmen der
bilateralen Entwicklungszusammenarbeit das Nationalarchiv der Republik
Namibia mit insgesamt rund 1,3 Mio. Euro beim Aufbau eines
Dokumentationszentrums zur Aufarbeitung der Geschichte des namibischen
Widerstands und des Befreiungskampfes. Dabei wurden Materialien des
antikolonialen Widerstands gesichert, durch Forschungen ergänzt und die Ergebnisse
in die politische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit eingebracht. Durch
diese Maßnahme wurde ein sichtbarer Beitrag zur offenen
Auseinandersetzung mit der deutschen Kolonialvergangenheit in Namibia geleistet.
Eine vollständige Übersicht über alle Maßnahmen mit Bezug zur deutschen
Kolonialgeschichte liegt der Bundesregierung nicht vor.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 sowie 15 bis 17 verwiesen.
Drucksache 18/5166 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode4. In welcher Form bekennt sich die Bundesregierung zur historisch-
politischen sowie zur moralisch-ethischen Verantwortung für das Unrecht, das
von 1904 bis 1908 an den Herero und Nama begangen wurde?
Die Bundesregierung hat sich wie auch der Deutsche Bundestag vor dem
Hintergrund unserer geteilten Geschichte wiederholt zur besonderen Verantwortung
der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Republik Namibia und all ihren
Bürgerinnen und Bürgern bekannt, einschließlich der Gemeinschaften der
Herero, Nama, Damara und San, die unter der Kolonialherrschaft des Deutschen
Reiches über Südwestafrika in den Jahren 1884 bis 1915 besonders zu leiden
hatten. Im Bewusstsein der historischen Verantwortung Deutschlands hatte sich
die Bundesregierung bereits seit den 70er-Jahren für die Unabhängigkeit der
Republik Namibia, die schließlich im Jahr 1990 erreicht wurde, eingesetzt und
treibt seither den Aufbau einer umfassenden bilateralen Partnerschaft mit dem
noch jungen namibischen Staat voran. Dabei besteht Einigkeit zwischen der
Bundesregierung und der namibischen Regierung, dass die offizielle
deutschnamibische Zusammenarbeit auch den innernamibischen Versöhnungsprozess
unterstützen soll.
5. Warum wurde in der offiziellen schriftlichen Übersetzung der im Jahr 2004
in Namibia auf Englisch gehaltenen Rede der Bundesministerin a. D.
Heidemarie Wieczorek-Zeul die Aussage „The atrocities, the murders, the
crimes committed at that time – are today termed genocide“ nach Auffassung
der Fragesteller unvollständig und im Konjunktiv mit „Die damaligen
Gräueltaten waren das, was heute als Völkermord bezeichnet würde“
übersetzt und wiedergegeben?
Es wurden damals eine deutsche und eine englische Version der Rede erarbeitet,
wobei die deutsche Version zuerst vorlag und der Sprachendienst des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hierzu eine
englische Übersetzung anfertigte. Der schriftliche englische Text lautete: „The
atrocities committed at that time would today be termed genocide.“
6. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der
„Entschuldigungsrede“ der Bundesministerin im Jahr 2004 in Namibia unternommen, um die
Opfer und deren Nachkommen um Vergebung zu bitten?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass die politischen und militärischen
Entscheidungsträger, die für die Gewaltexzesse während der Kolonialherrschaft
des Deutschen Reiches über Südwestafrika verantwortlich waren, eine schwere
Schuld auf sich geladen haben. Dieses historische Erbe belastet die Beziehungen
zwischen unseren Völkern bis heute. Gleichzeitig ist der Wille zur politischen
Aufarbeitung und Bewältigung der Vergangenheit von beiden Seiten immer
wieder bekräftigt worden. Die Bundesregierung wird auch weiterhin mit ihren
namibischen Partnern nach Wegen suchen, um den Prozess der Vergebung und
Versöhnung gemeinsam voranzubringen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu
den Fragen 1 und 4 verwiesen.
7. Welche Position hat die Bundesregierung zur offiziellen Unterstützung der
Herero- und Nama-Forderungen nach „restorative justice“ und deutschen
Wiedergutmachungsleistungen außerhalb der
Entwicklungszusammenarbeit durch das namibische Parlament im Jahr 2006?
Die Bundesregierung sieht keine völkerrechtliche Grundlage für namibische
Reparationsforderungen gegen die Bundesrepublik Deutschland. Diese Ein-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5166schätzung gilt unabhängig davon, welche namibischen Institutionen oder
Interessengruppen solche Forderungen erheben.
8. Welche Maßnahmen wurden seit dem Jahr 2004 unternommen, um die
„Partnerschaft auf allen Ebenen“ zwischen Namibia und Deutschland
weiter auszubauen?
Die Partnerschaft zwischen Deutschland und Namibia umfasst u. a. die
diplomatischen Beziehungen, die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik, eine
besonders intensive Entwicklungszusammenarbeit, die Außenwirtschaftsförderung,
die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit, Maßnahmen im Rahmen
der Internationalen Klimaschutzinitiative der Bundesregierung,
lehrgangsgebundene Ausbildung im Rahmen der Militärischen Ausbildungshilfe sowie
Projekte im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung für
ausländische Streitkräfte. Eine Darstellung sämtlicher Aktivitäten und
Einzelvorhaben, an denen die Bundesregierung seit dem Jahr 2004 beteiligt war, ist an dieser
Stelle nicht möglich. Charakteristisch für die deutsch-namibischen Beziehungen
ist zudem ein dichtes Netz von Kooperationen zwischen Kommunen, Kirchen,
zivilgesellschaftlichen Organisationen und Privatpersonen.
9. In welchem Stadium befindet sich die von Bundesministerin a. D.
Heidemarie Wieczorek-Zeul im Jahre 2004 angekündigte
„Versöhnungsinitiative“ (
www.ag-friedensforschung.de vom 13. August 2004,
„Bundesentwicklungsministerin Wieczorek-Zeul in Namibia – Ihre Rede und ein
Kommentar“)?
In der Folge ihrer Namibia-Reise im Jahr 2004 kündigte die damalige
Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Heidemarie
Wieczorek-Zeul, zwei politische Schritte an: erstens eine Verdoppelung der
Leistungen der Entwicklungszusammenarbeit innerhalb von fünf Jahren und
zweitens eine Sonderinitiative zur Unterstützung der nationalen Versöhnung in
Namibia.
Für die Sonderinitiative wurden zusätzliche Mittel der Finanziellen
Zusammenarbeit in Höhe von insgesamt 31 Mio. Euro bereitgestellt. Die Mittel sind
vorgesehen für Maßnahmen der Kommunalentwicklung in den Siedlungsgebieten der
Gemeinschaften der Herero, Nama, Damara und San, die in besonderer Weise
unter der deutschen Kolonialherrschaft gelitten hatten. Die Maßnahmen sollen
die Lebensbedingungen in diesen Gebieten verbessern und können
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Ziele verfolgen. Sie kommen allen Menschen in
diesen Gebieten zu Gute und unterstützen damit die namibische Politik der
nationalen Versöhnung. Insgesamt handelt es sich um fast 200 Einzelmaßnahmen. Sie
bestehen z. B. aus der Rehabilitierung und dem Ausbau von Schulinfrastruktur
(Klassenräume, Sportplätze etc.) und dem Bau von örtlichen Kulturzentren.
Die Sonderinitiative setzt ausdrücklich auf einen in die Zukunft gerichteten
Entwicklungsprozess. In ihr werden Aspekte der Armutsbekämpfung und der
Mitbestimmung sowie der Begegnung und Verständigung miteinander verknüpft.
So wurden z. B. zur Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen die
Baumaßnahmen lokal ausgeschrieben.
Die Umsetzung erfolgt eigenverantwortlich durch die Nationale
Planungskommission der Republik Namibia. Die Mittel werden voraussichtlich bis Ende des
Jahres 2015 vollständig ausgezahlt sein. Von Juni bis August 2015 findet eine
von der namibischen Regierung beauftragte und aus Programm-Mitteln
finanzierte Evaluierung der Sonderinitiative durch namibische Gutachterinnen und
Drucksache 18/5166 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeGutachter statt. Die namibische Regierung und die Bundesregierung streben an,
die Erkenntnisse aus der Evaluierung anschließend gemeinsam auszuwerten.
10. Wurde die unter Bundesministerin a. D. Heidemarie Wieczorek-Zeul
angekündigte Verdoppelung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit
mit Namibia (
www.spdfraktion.de vom 21. März 2012,
„Versöhnungsinitiative mit Namibia muss [vorangetrieben] werden“) inzwischen
umgesetzt?
Wenn nein, warum nicht?
Die Höhe der Zusagen, die die Bundesregierung in den vergangenen Jahren im
Rahmen der offiziellen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit der
Republik Namibia getätigt hat, kann der folgenden Tabelle entnommen werden:
Die nächsten entwicklungspolitischen Regierungsverhandlungen mit der
Republik Namibia werden voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2015 in
Berlin stattfinden.
11. Inwiefern wurden die Mittel aus der Entwicklungszusammenarbeit zur
Entwicklung in den Gebieten eingesetzt, in denen die heutigen
Nachfahren der Volksgruppen leben, die besonders unter den deutschen
Enteignungen und Unterdrückungsmaßnahmen leiden mussten?
Von der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit soll nach Auffassung der
Bundesregierung grundsätzlich die gesamte Republik Namibia mit all ihren
Bürgerinnen und Bürgern profitieren. Zu speziellen Maßnahmen, die im Rahmen der
Sonderinitiative in den Hauptsiedlungsgebieten der Herero, Nama, Damara und
San durchgeführt werden, wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
12. Wurden in anderen Ländern, die ehemalige Kolonien des deutschen
Reiches waren, Finanzmittel für die Entwicklungszusammenarbeit zur
Kompensation der Kolonialzeit bereitgestellt (bitte nach Ländern, Jahren und
Höhe der Aufwendungen aufschlüsseln)?
Eine Bereitstellung von Mitteln im Sinne der Fragestellung erfolgte in anderen
Ländern nicht. Die in der Antwort zu Frage 9 erläuterte Sonderinitiative ist auf
die Republik Namibia beschränkt.
13. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen,
um den im Rahmen der Landreform vorgesehenen Rückkauf des den
Jahr der
entwicklungspolitischen
Regierungsverhandlungen
Finanzielle
Zusammenarbeit
(in Mio. Euro)
Technische
Zusammenarbeit
(in Mio. Euro)
2001 15,1 9,8
2003 16,1 7,8
2005/06 52,1 8,8
2007 55,1 12,8
2009 143,1 17,8
2011 93,1 34,8
2013 108,1 43,4
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5166Herero und Nama sowie anderen Volksgruppen von deutschen Siedlern
geraubten Landes zu unterstützen?
Namibia ist auch 25 Jahre nach seiner Unabhängigkeit mit Problemen
konfrontiert, die sich aus der ungleichen Landverteilung ergeben. 52 Prozent der
landwirtschaftlich nutzbaren Flächen werden als kommerzielles Farmland genutzt.
Die namibische Regierung verfolgt zwei Ansätze, um Land an Angehörige
ehemals benachteiligter Bevölkerungsgruppen umzuverteilen: Zum einen werden
aufgelassene Farmen an neue Eigentümer aus ehemals benachteiligten
Bevölkerungsgruppen verkauft; diese können dabei auf staatliche Förderkredite
zurückgreifen. Zum anderen erwirbt die namibische Regierung Farmen und teilt sie als
Pachtland in Größen zwischen 1 000 und 3 000 Hektar auf.
Die Bundesregierung unterstützt die namibische Regierung beim Aufbau der
Katasterämter und bei der Festlegung von Nutzungsrechten für bestimmte
Flächen. Daneben werden Neufarmerinnen und Neufarmer ausgebildet sowie mit
Methoden der angepassten Landnutzung vertraut gemacht.
14. Sind die vom deutschen Kolonialismus besonders betroffenen Herero und
Nama in die Gestaltung der „Versöhnungsinitiative“ mit einbezogen
worden?
Wenn ja, in welcher Form?
Projektträger auf namibischer Seite ist die Nationale Planungskommission. Die
Leitung dieser Behörde hat die Sonderinitiative zu Beginn des Programms vor
Ort der Bevölkerung vorgestellt. Die Bundesregierung und die namibische
Regierung haben im Rahmen der Umsetzung der Sonderinitiative ein Konsortium
von Beratungsfirmen als Projektmanagementteam damit beauftragt, die
Förderkriterien zu erarbeiten, die Auswahl- und Beteiligungskriterien zu entwickeln
und die Umsetzung eng zu begleiten. Die einzelnen Gemeinden haben
entsprechend ihren Bedürfnissen die in der Antwort zu Frage 9 dargestellten
Maßnahmen gegenüber der Nationalen Planungskommission vorgeschlagen.
15. Inwieweit gedenkt die Bundesregierung dafür Sorge zu tragen, dass das
neu eingerichtete Goethe-Institut in Windhoek die Aufarbeitung des
Massakers als kulturpolitischen Auftrag zur Versöhnung zwischen der
deutschsprachigen Minderheit und der einstmals kolonisierten
Bevölkerungsmehrheit versteht und umsetzt?
Gemäß geltendem Rahmenvertrag aus dem Jahr 2004 führt das Goethe-Institut
e. V. die ihm übertragenen Vertragsaufgaben der Förderung der Kenntnis der
deutschen Sprache, der Pflege der internationalen kulturellen Zusammenarbeit
sowie der Vermittlung eines umfassenden Deutschlandbildes durch Vermittlung
von Informationen über das kulturelle, gesellschaftliche und politische Leben im
Rahmen der Richtlinien des Auswärtigen Amts, aber in eigener Verantwortung
aus. Der Generalsekretär des Goethe-Instituts e. V., Johannes Ebert, betonte in
Gesprächen mit der namibischen Regierung am 28. und 29. Januar 2015 in
Windhuk ausdrücklich, dass die kritische Auseinandersetzung mit der deutschen
Kolonialvergangenheit und das Ziel der Versöhnung für die Arbeit des Goethe-
Instituts e. V. in Namibia von besonderer Bedeutung sein werden. Die
Bundesregierung begrüßt dies ausdrücklich.
Drucksache 18/5166 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode16. Wie könnte die Arbeit des Goethe-Instituts in Windhoek gestärkt und
finanziell gesichert werden?
Die Bewilligung zusätzlicher Haushaltsmittel für die institutionelle Förderung
des Goethe-Instituts e. V. für das Haushaltsjahr 2015 im Rahmen des
parlamentarischen Haushaltsverfahrens ermöglichte die seit längerem angestrebte
Umwandlung des bisherigen, nach der Bundeshaushaltsordnung nur über
Projektmittel förderfähigen Goethe-Zentrums in Windhuk in ein Goethe-Institut als
fester Bestandteil des Netzes der Goethe-Auslandsinstitute.
17. In welcher Weise trägt die Bundesregierung zur Stärkung einer
postkolonialen Erinnerungskultur und zur stärkeren Verbreitung des Wissens über
Kolonialismus und den mit ihm verbundenen Rassismus in der
Öffentlichkeit, in den Schulen und Universitäten bei?
Die Bundesregierung unterstreicht die Bedeutung einer würdigen Kultur des
Erinnerns und Gedenkens an die Kolonialzeit in Deutschland sowie der damit
verbundenen Folgen für politische, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklungen in
der globalisierten Welt. Sie setzt sich aktiv für einen postkolonialen Diskurs in
der deutschen Öffentlichkeit sowie an deutschen Bildungsstätten ein. Dabei
sollten jedoch neben der innerdeutschen Debatte auch die teils divergenten
Erinnerungskulturen in den ehemaligen deutschen Kolonialgebieten gewürdigt
werden, da die Verständigung über Wert und Bedeutung der gemeinsamen
Geschichte nur in einem offenen Dialog zwischen den Gesellschaften erreicht
werden kann.
Die vom Bund geförderte Stiftung Deutsches Historisches Museum in Berlin
informiert in ihrer Dauerausstellung und durch das gemeinsam mit der
bundesgeförderten Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und
dem Bundesarchiv betriebene Onlineportal LeMO (Lebendiges Museum
Online) über die Geschichte des deutschen Kolonialismus. Die Stiftung Deutsches
Historisches Museum wird voraussichtlich ab Oktober 2016 die
Sonderausstellung „Deutsche Kolonialgeschichte“ zeigen. Das Auswärtige Amt sieht vor,
mehrmonatige Residenzen zweier afrikanischer Wissenschaftler zu
bezuschussen, die im wissenschaftlichen Beirat der Ausstellung deren Konzept
mitentwickeln sollen.
Im Jahr 2014 wurde aus Mitteln der „Aktion Afrika“ des Auswärtigen Amts das
Literaturfestival der Bayreuth International Graduate School of African Studies
(Universität Bayreuth) gefördert, das unter dem Motto „Literatures of/and
Memory: 1884 – 1904 – 1914“ (3. bis 6. Juni 2014) Kontinuitäten und Brüche in
der Geschichte entlang der drei Daten Berliner Afrika-Konferenz (1884 bis
1885), Kolonialkrieg im heutigen Namibia (1904 bis 1908) und Erster Weltkrieg
(1914 bis 1918) behandelte.
Über den Jahreswechsel 2014/2015 wurde ebenfalls aus Mitteln der „Aktion
Afrika“ des Auswärtigen Amts die Veranstaltungsreihe „We are tomorrow –
Visionen und Erinnerung anlässlich der Berliner Konferenz 1884“ am Ballhaus
Naunynstraße Berlin gefördert, die sich mit 130-jährigem Abstand über den
historischen Zeitraum der Berliner Afrikakonferenz (November 1884 bis Februar
1885) hinweg mit den Spätfolgen der Konferenz für die afrikanischen
Gesellschaften sowie die afrikanische Diaspora auseinandersetzte. Neben
Literaturlesungen, Tanz-, Theater- und Filmaufführungen wurden im Rahmen von „We
are tomorrow“ auch postkoloniale Stadtführungen durch Berlin organisiert.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/516618. Welche Initiativen und Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen
oder gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um mit den Bundesländern
gemeinsam dem Thema deutsche Kolonialgeschichte und dem
verursachten Unrecht einen größeren Schwerpunkt in den Rahmenplänen und
Schulbüchern einzuräumen?
Die Bundesregierung begrüßt Initiativen, die zur kritischen Auseinandersetzung
mit der deutschen Kolonialgeschichte im Rahmen des schulischen Unterrichts
beitragen. Die Zuständigkeit für Lehrpläne und den Inhalt von Schulbüchern
liegt jedoch ausschließlich bei den Ländern. Diese stimmen sich, u. a. in der
Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik
Deutschland, autonom ab.
19. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Aktivitäten auf kommunaler
Ebene, die Straßennamen und Denkmäler von Kolonialverbrechern durch
die (namentliche) Würdigung von Kolonialopfern und Persönlichkeiten
des antikolonialen Widerstands ersetzen wollen (zum Beispiel im
Afrikanischen Viertel im Bezirk Berlin-Mitte)?
Die Bundesregierung begrüßt die auf vielen Ebenen und an vielen Orten
stattfindende kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte des deutschen
Kolonialismus in Afrika. Sie ist grundsätzlich bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten
und Zuständigkeiten die Schaffung und Erhaltung von Erinnerungs- und
Gedenkorten zu unterstützen. Für Straßennamen und Denkmäler sind grundsätzlich die
Kommunen und in der Bundeshauptstadt Berlin die Bezirke zuständig.
20. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob auf Bundesebene eine
kritische Auseinandersetzung mit der deutschen Kolonialvergangenheit durch
Stiftungen unterstützt und finanziert wird?
Die Stiftung Deutsches Historisches Museum sowie die Stiftung Preußischer
Kulturbesitz sind Beispiele für Stiftungen mit Bundesfinanzierung bzw.
Bundesbeteiligung, die sich u. a. kritisch mit der deutschen Kolonialvergangenheit
auseinandersetzen. Eine vollständige Übersicht über relevante Stiftungsaktivitäten
in der Bundesrepublik Deutschland liegt der Bundesregierung nicht vor.
21. Inwieweit würde sich der Bund engagieren, wenn eine Stiftung zu diesem
Zweck gegründet werden würde?
Zu hypothetischen Fragestellungen nimmt die Bundesregierung nicht Stellung.
22. Hat es in der Bundesregierung Überlegungen gegeben, die Gründung einer
Stiftung zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit zu
initiieren?
Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung gekommen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung begrüßt es, dass eine Aufarbeitung der deutschen
Kolonialvergangenheit bereits dezentral durch eine Vielzahl von Museen und
Sammlungen, wissenschaftliche Einrichtungen, aber auch durch zahlreiche
zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen geschieht, die teilweise eine
Förderung durch die öffentliche Hand erhalten. Konkrete Überlegungen der
Bundesregierung, diese vielfältigen Aktivitäten in einer Stiftung zu
konzentrieren, gibt es derzeit nicht.
Drucksache 18/5166 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode23. Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, eine unabhängige
deutschnamibische Historiker-/-innenkommission zur Aufarbeitung der
deutschen Kolonialgeschichte einzusetzen?
Die Bundesregierung hat der namibischen Regierung vorgeschlagen, eine
gemeinsame Kultur des Erinnerns und Gedenkens auch durch konkrete
gemeinsame Projekte verstärkt zu fördern. Eine vertiefte Erörterung und Abwägung
möglicher Maßnahmen ist Gegenstand laufender Gespräche. Hierzu wird auch
auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
24. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Errichtung einer
Dokumentations- und Begegnungsstätte in der Hauptstadt Berlin zur
Erinnerung an die Opfer des von Berlin ausgehenden Kolonialismus?
Der Bundesregierung sind zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Pläne zur
Errichtung einer Dokumentations- und Begegnungsstätte in der Hauptstadt Berlin
zur Erinnerung an die Opfer des von Berlin ausgehenden Kolonialismus
bekannt. Entsprechenden Initiativen steht die Bundesregierung prinzipiell
aufgeschlossen gegenüber.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
25. Wie viele beziehungsweise welche Objekte aus „kolonialen
Unrechtskontexten“ sowie aus „Raubgrabungen“ in den umfangreichen Beständen der
Stiftung Preußischer Kulturbesitz – Staatliche Museen zu Berlin (SMB)
sind seit dem Jahr 1990 ermittelt worden, und wie viele davon sind an ihre
Herkunftsgesellschaften beziehungsweise Herkunftsländer
zurückgegeben worden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung arbeitet die Stiftung Preußischer
Kulturbesitz kontinuierlich und in den letzten Jahren verstärkt an der Erfassung und
Aufarbeitung der Provenienzen der Objekte in ihren Sammlungen. Dazu gehört
auch der Austausch zwischen allen Beteiligten einschließlich Vertreterinnen und
Vertretern der Herkunftsgesellschaften, soweit diese bekannt sind. Rückgaben
an Herkunftsgesellschaften auf dem Gebiet ehemaliger deutscher Kolonien sind
durch die Stiftung Preußischer Kulturbesitz seit dem Jahr 1990 nicht erfolgt.
26. Wie wird die Bundesregierung im Falle von Objektsammlungen vorgehen,
die in der Datenbank SMB-digital (SMB – Staatliche Museen zu Berlin)
unter dem Stichwort „Kriegsbeute“ zu finden sind?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es keine Objektsammlungen, die in der
Datenbank SMB-Digital als „Kriegsbeute“ gekennzeichnet sind. Vielmehr sind
in diese Datenbank auch historische Aktenbestände aufgenommen worden. In
diesen historischen Dokumenten wird das Stichwort „Kriegsbeute“ verwendet,
das bei der Erschließung der Akten für die Datenbank als Suchbegriff
übernommen wurde. Es gehört zur Aufgabe der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, bei der
Provenienzforschung den Inhalt dieser historischen Erwerbsakten mit dem
tatsächlichen Objektbestand abzugleichen und deren Inhalt auch im Kontext
weiterer Unterlagen und Erkenntnisse zu bewerten. Dieser Ermittlungs- und
Auswertungsprozess ist noch nicht abgeschlossen.
27. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung
sicherstellen, dass Bestände aus „kolonialen Unrechtkontexten“ und aus früheren
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5166„Raubgrabungen“ zeitnah ermittelt und den Herkunftsgesellschaften bzw.
Herkunftsländern gegebenenfalls zur Rückgabe angeboten werden?
Wie wird sie diesbezüglich auf andere Museumssammlungen in
Deutschland einwirken?
Die Bundesregierung begrüßt, dass viele Museen und Sammlungen in
Deutschland bezüglich ihrer Bestände aus der Kolonialzeit inzwischen aktiv
Provenienzforschung betreiben und im Rahmen einer kritischen Auseinandersetzung
mit diesem historischen Erbe nach kreativen Lösungen suchen. Dazu können die
Einbeziehung der Herkunftsgesellschaften in die Museumsarbeit, gemeinsame
Ausstellungsprojekte mit afrikanischen Partnerinstitutionen, Leihgaben und
Dauerleihgaben an afrikanische Museen, aber durchaus auch Rückgaben
gehören. Die Bundesregierung setzt sich für die Rückgabe von Kulturgütern aus
kolonialem Kontext ein, wenn deren Rückführung von den Herkunftsstaaten
gefordert wird und die Objekte rechtswidrig in deutsche Sammlungen und Museen
gelangt sind. Dabei ist zu beachten, dass auch unter Expertinnen und Experten
die Frage, was unter den Bedingungen einer Kolonialherrschaft als rechtmäßig
bzw. rechtswidrig erlangt anzusehen wäre, noch zu klären bleibt.
28. In welcher Form werden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Ergebnisse der Provenienzrecherchen für das Humboldt-Forum veröffentlicht
und den Herkunftsgesellschaften zugänglich gemacht?
Was geschieht mit den Objekten, deren rechtmäßiger Erwerb nicht
nachweisbar ist?
Wird auch hier eine Veröffentlichung der Daten angestrebt?
Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz strebt nach Kenntnis der Bundesregierung
größtmögliche Transparenz bei der Veröffentlichung der Ergebnisse ihrer
Provenienzforschung an, nicht nur spezifisch für Bestände, die zukünftig im
Humboldt-Forum präsentiert werden, sondern als generellen Beitrag für die
internationale Erforschung der Kolonialzeit. Dies wird aktuell durch die bereits erfolgte
Publikation von Einzelstücken wie auch der historischen Archivunterlagen in
der Datenbank SMB-digital belegt. Aufgrund der hohen Anzahl der Objekte und
der teilweise sehr bruchstückhaften Datenlage benötigen die Forschungen
ausreichend Zeit und Ressourcen.
29. Welche Rolle sollen nach Auffassung der Bundesregierung das
Ausstellungskonzept und das kulturelle Programm im Humboldt-Forum bei der
Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte einnehmen, und welche
Konzepte liegen hierfür schon vor?
Eine wichtige Aufgabe des Humboldt-Forums wird der Umgang mit
ethnologischen und kunstgeschichtlichen Sammlungen vor dem Hintergrund
postkolonialer Diskurse sowie das Zusammenspiel mit den anderen Partnern des
Humboldt-Forums aus den Bereichen Wissenschaft, Bibliothek und Veranstaltungen
unterschiedlicher Genres sein. Die Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit ist
elementarer Bestandteil des Konzepts der Ausstellungsmodule der
Sammlungen, die sich auf ehemalige deutsche Kolonialgebiete beziehen (insbesondere
die Afrika-Sammlungen). Zudem wird in der Studiensammlung, die Teil der
Ausstellung im Humboldt-Forum wird, spezifisch die Geschichte der
Sammlung thematisiert. Dies schließt die ausführliche Behandlung der
Zusammenhänge zwischen Sammlungsentstehung und Kolonialismus mit ein.
Im Humboldt-Forum wird der Multiperspektivität als einem leitenden Prinzip
eine hohe Bedeutung beigemessen. Dabei geht es darum, Ausstellungsobjekte,
Drucksache 18/5166 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeSammlungen und Sachverhalte aus unterschiedlichen Perspektiven zu
betrachten und damit die Sichtweisen der Ursprungsländer und -gemeinschaften
angemessen und nachvollziehbar einzubeziehen. Es werden die verschiedenen
Bedeutungsschichten offengelegt und dieser Prozess in der Ausstellung für das
Publikum nachvollziehbar gemacht. Mit diesem Ansatz bewegt sich das
Humboldt-Forum im Umgang mit der materiellen Kultur auf dem aktuellen Stand der
Forschungsdebatten und der Museumspräsentation, auch für den Bereich
Kolonialismus.
Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, hat bereits
mehrfach, zuletzt am 22. Februar 2015 bei einer Veranstaltung im kenianischen
Nationalmuseum in Nairobi gemeinsam mit dem Präsidenten der Stiftung
Preußischer Kulturbesitz, Prof. Dr. Dr. Hermann Parzinger, dem Präsidenten des
Goethe-Instituts e. V., Prof. Dr. Klaus-Dieter Lehmann, dem Direktor für
Forschung und Sammlung des kenianischen Nationalmuseums, Dr. Geoffrey
Mwachala, sowie weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern, auf die
Notwendigkeit eines gemeinsam mit internationalen, besonders aber mit afrikanischen
Partnerinnen und Partnern zu erarbeitenden Ansatzes für das Humboldt-Forum
hingewiesen. Hierfür wird sich das Auswärtige Amt weiterhin mit Nachdruck
einsetzen.
30. Wie wird die Bundesregierung die transparente Provenienzrecherche für
die verbleibenden – im kolonialen Gewaltkontext erworbenen –
menschlichen Gebeine der Luschanschen Schädel-Sammlung des ehemals
Königlichen Museums für Völkerkunde (heute Ethnologisches Museum Berlin)
der Stiftung Preußischer Kulturbesitz – Staatliche Museen zu Berlin
sicherstellen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wird die Stiftung Preußischer Kulturbesitz
am Museum für Vor- und Frühgeschichte der Staatlichen Museen zu Berlin, wo
der heute noch vorhandene Bestand der sogenannten S-Sammlung von Felix von
Luschan seit kurzem betreut wird, ein langfristiges Drittmittelprojekt zur
Provenienzforschung einrichten, über das regelmäßig durch Publikationen und
begleitende Kolloquien und Workshops berichtet werden wird. Einberufen wird dazu
auch ein internationaler Fachbeirat mit Kompetenz aus Frankreich, Österreich,
England, den USA und mehreren Ländern Afrikas sowie aus Deutschland. Alle
Anfragen zu dem o. g. Sammlungsbestand werden vom Museum für Vor- und
Frühgeschichte transparent und so umfänglich beantwortet, wie es der jeweilige
Forschungsstand zulässt.
31. Wann wird die nächste Rückgabe von menschlichen Gebeinen aus
Namibia, die während der Kolonialzeit zu rasseanthropologischen Forschungen
nach Deutschland verschleppt wurden, erfolgen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen der Botschaft der Republik Namibia
zurzeit wissenschaftliche Gutachten zur Provenienz von etwa 20 Gebeinen vor,
die aus drei deutschen Sammlungen sowie in einem Fall aus Privatbesitz
stammen und jederzeit nach Namibia zurückgeführt werden können. Mindestens fünf
weitere Einrichtungen haben ebenfalls Bereitschaft zur Mitwirkung am
laufenden Rückführungsprozess erklärt und bereits mit der erforderlichen
Provenienzforschung begonnen. Die Bundesregierung ist auch in Zukunft bereit,
Rückführungen menschlicher Überreste aus kolonialem Kontext nach Namibia zu
unterstützen. Ein Termin für die nächste Rückführung ist noch nicht vereinbart
worden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/516632. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass diese Übergabe in einem
angemessenen und würdevollen Rahmen sowie in Anwesenheit von
Vertretungen der Opferverbände und Nachfahren der Verstorbenen erfolgt?
Die Bundesregierung stimmt sich mit der namibischen Regierung über das
weitere Vorgehen ab. An einem angemessenen und würdevollen Rahmen ist beiden
Seiten gelegen. Über die Zusammensetzung der namibischen Delegationen, die
im Rahmen des Rückführungsprozesses nach Deutschland reisen sowie an
Veranstaltungen teilnehmen, die im Rahmen des Rückführungsprozesses in
Namibia stattfinden, ist auf namibischer Seite zu befinden. Die
Provenienzforschung kann Anhaltspunkte dafür liefern, welche Gemeinschaften im Einzelfall
von einer geplanten Rückführung betroffen sind.
33. Wie setzt sich die Bundesregierung für die Rückführung von menschlichen
Gebeinen aus Namibia und anderen „kolonialen Unrechtskontexten“ ein,
die sich zurzeit im Besitz der privaten Berliner Gesellschaft für
Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte befinden (Rudolf-Virchow-
Sammlung)?
Die Bundesregierung unterstützt den laufenden Dialog zwischen der Botschaft
der Republik Namibia und der Berliner Gesellschaft für Anthropologie,
Ethnologie und Urgeschichte e. V. (BGAEU) durch Kontakte zu beiden Seiten. Die
BGAEU hat der Botschaft der Republik Namibia versichert, dass sie bereits mit
der notwendigen Provenienzforschung begonnen habe. Die Bundesregierung
begrüßt die zunehmend konstruktive und kooperative Haltung der BGAEU und
ist zuversichtlich, dass diese nach Abschluss der laufenden
Provenienzforschung den Beispielen anderer betroffener Einrichtungen folgen und
Bereitschaft zur Rückgabe jener Teile der Rudolf-Virchow-Sammlung erklären wird,
für die eine Herkunft aus dem damaligen Südwestafrika mit hinreichend hoher
Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann.
34. Befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der durch Felix von
Luschan angelegten Sammlung die in der Datenbank „SMB-digital“
aufgeführten Gebeine von fünf Menschen aus Kamerun (S. 397–398, S. 828–
830), von 17 Menschen aus Togo (S. 462/463, S. 710–718, S. 765–770) und
von 36 Menschen aus dem heutigen Tansania (S. 260–277, S. 279–281,
S. 490–497, S. 776–778, S. 844–847), und wenn ja, werden diese den
Herkunftsgemeinschaften bzw. Herkunftsstaaten zur Rückgabe angeboten, wie
es der Code of Ethics des Internationalen Museumsrates und die UN-
Erklärung über die Rechte der indigenen Völker verlangen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung befinden sich die in der Frage genannten
menschlichen Überreste zum Teil in der Obhut des Museums für Vor- und
Frühgeschichte in Berlin, zum Teil noch im Klinikum Charité – Universitätsmedizin
Berlin, zum Teil ist ihr Verbleib unbekannt. Die aus der Sammlung der Charité
in die Zuständigkeit des Museums für Vor- und Frühgeschichte überführten
menschlichen Überreste werden im Rahmen eines umfassenden Projekts
hinsichtlich ihrer Provenienz wissenschaftlich zu untersuchen sein. Hierzu wird auf
die Antwort zu Frage 30 verwiesen. Ob die Ethischen Richtlinien für Museen
des Internationalen Museumsrats (ICOM) und die Erklärung der Vereinten
Nationen über die Rechte indigener Völker einschlägig sind und welche
Konsequenzen sich daraus ergeben können, ist heute noch nicht absehbar.
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ISSN 0722-8333]