BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Beihilfebeschluss der Europäischen Kommission für den britischen Atomkraftwerks-Neubau Hinkley Point C

Förderung der Atomkraft als gemeinschaftliches Interesse und Vereinbarkeit mit energie- und umweltschutzpolitischen Zielen der EU, Bedingungen, Gründe und Rechtfertigung, Anfechtbarkeit der Entscheidung, mögliche Verzerrungen bei Investitionsentscheidungen und Auswirkungen auf weitere Subventionierungs- und Neubauvorhaben, den deutschen Strommarkt, Erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung, Konsequenzen und Aktivitäten<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

17.06.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/500520.05.2015

Beihilfebeschluss der Europäischen Kommission für den britischen Atomkraftwerks-Neubau Hinkley Point C

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Oktober 2014 bewilligte die alte Europäische Kommission die staatliche Beihilfe für den britischen Atomkraftwerks-Neubau Hinkley Point C (Support SA.34947). Der Beschluss erlaubt es der britischen Regierung, dem künftigen Betreiber einen fixen Strompreis von rund 12 Cent je Kilowattstunde über einen Zeitraum von 35 Jahren zuzusichern sowie Inflationszuschläge und Kreditgarantien zu garantieren. Zusätzlich sichert der Staat dem Betreiber Kompensationszahlungen zu, sollte in den kommenden Jahren ein Atomausstieg vollzogen werden. Angesichts der ungeklärten Frage der Atommüll-Endlagerung und insbesondere der unbeherrschbaren Risiken von Atomenergie ist die milliardenschwere Subventionierung eines Atomkraftwerks aus Sicht der Fragesteller unverantwortlich. Zusätzlich widerspricht sie dem europäischen Wettbewerbsrecht und benachteiligt auch deutsche Ökostrom-Anbieter. Das gleichzeitige Absenken der Börsenstrompreise durch den billig subventionierten Strom aus Großbritannien führt ebenfalls zu einer unnötigen Erhöhung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Am 28. April 2015 ist nun die Übersetzung des Kommissionsbeschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) erschienen. Damit ist die Entscheidung offiziell und es beginnt eine zweimonatige Frist, in der eine Klage gegen die Entscheidung vor dem zuständigen Gerichtshof in Luxemburg eingelegt werden kann. Greenpeace Energy bereitet eine Klage gegen den Beschluss mit der österreichischen oekostrom AG und mehreren deutschen Stadtwerken vor. Auf staatlicher Ebene will Österreich gegen die von der Europäischen Kommission genehmigten Beihilfen juristisch vorgehen. Luxemburg wird diese Klage unterstützen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Liegt nach Ansicht der Bundesregierung in der Förderung der Atomkraft ein gemeinschaftliches Interesse der EU-Mitgliedstaaten vor, das die Beihilfegenehmigung des Atomkraftwerks-Neubaus Hinkley Point C rechtfertigt, und wenn ja, warum (bitte ausführlich begründen)?

2

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass durch die Subventionierung von Hinkley Point C eine den energie- und umweltschutzpolitischen Zielen der EU gerecht werdende Innovationsförderung stattfindet (bitte ausführlich begründen)?

3

Liegt nach Auffassung der Bundesregierung bei Neubauvorhaben in der Atomkraft eine Marktstörung vor, die die Beihilfegenehmigung des Atomkraftwerks-Neubaus Hinkley Point C rechtfertigt, und wenn ja, warum (bitte ausführlich begründen)?

4

Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass Neubauprojekte im Energiebereich, aufgrund einer Kombination aus sehr hohen Investitionskosten, langen Bauzeiten und einer langen Betriebsdauer zur Deckung dieser Kosten einem zu hohen Finanzierungsrisiko unterliegen, als dass sie staatlich gefördert werden sollten, und wenn nein, warum (bitte ausführlich begründen)?

5

Inwiefern ist nach Auffassung der Bundesregierung bei Marktstörungen in der EU, die sich nur durch staatliche Beihilfen beheben lassen, auch die Geschwindigkeit des zur Marktstörungsbehebung gewählten Instruments relevant (bitte ausführlich begründen)?

6

Welche Energieformen stuft die Bundesregierung als CO2-neutral und umweltschutzgerecht ein (bitte ausführlich begründen)?

7

Sieht die Bundesregierung in der Förderung und dem Ausbau von Atomkraft eine geeignete bzw. sinnvolle Form zur Verringerung der CO2-Emissionen (vgl. Umweltinstitut München e. V., „AKW – Kein Klimaretter. Atomkraft und globale Erwärmung“, 2013)?

8

Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Beihilfeintensität der von Großbritannien beabsichtigten staatlichen Garantie hinreichend durch die Europäische Kommission geprüft worden, und falls nein, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für die Anfechtbarkeit der Entscheidung (bitte ausführlich begründen)?

9

Ist nach Ansicht der Bundesregierung das Engagement der chinesischen Unternehmen als (Mit-)Eigentümer und Betreiber von Hinkley Point C durch die Europäische Kommission hinreichend geprüft worden, und falls nein, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für die Anfechtbarkeit der Entscheidung (bitte ausführlich begründen)?

10

Ist nach Ansicht der Bundesregierung während der Kommissionsprüfung eine klare Abgrenzung zu den Leitlinien für EU-Unternehmen in Schwierigkeiten vorgenommen worden, und falls nein, welche Konsequenzen zieht die Bunderegierung daraus für die Anfechtbarkeit der Entscheidung (bitte ausführlich begründen)?

11

Ist nach Ansicht der Bundesregierung einer öffentlichen und transparenten Projektausschreibung für Unternehmen im Bewerberverfahren genügend Rechnung getragen worden, obwohl Großbritannien lediglich Projektträger darauf hingewiesen hat, sich an der Diskussion über die Investitionsverträge zu beteiligen (vgl. Amtsblatt der Europäischen Union vom 28. April 2015, L 109/70)?

12

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass das Kraftwerk frühestens im Jahr 2023 ans Netz gehen kann, ein Versorgungsengpass aber bereits ab dem Jahr 2020 prognostiziert wird, insbesondere auch unter Berücksichtigung endlicher Uranreserven und Importabhängigkeiten (vgl. Ofgem, Electricity Capacity Assessment Report 2013)?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, wie die weiteren EPR-Neubauvorhaben in Frankreich und Finnland (Flamanville respektive Olkiluoto) finanziert wurden bzw. werden, insbesondere in Bezug auf staatliche Beihilfe?

14

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass durch die Subventionierung des Atomkraftwerks-Neubaus Hinkley Point C ein Präzedenzfall in Europa geschaffen wird, dem weitere Subventionierungsvorhaben in Europa folgen werden, und wenn ja, welche Position bezieht sie dazu (bitte ausführlich begründen)?

15

Könnte laut Ansicht der Bundesregierung die Beihilfe im Fall von Hinkley Point C zu einer Verzerrung bei Investitionsentscheidungen führen und alternative Investitionen, beispielsweise in erneuerbare Energien, behindern oder verdrängen (bitte ausführlich begründen)?

16

Welche Auswirkungen wird nach Ansicht der Bundesregierung der subventionierte Betrieb von Hinkley Point C auf den deutschen Strommarkt haben (bitte ausführlich begründen), und welche diesbezüglichen Aussagen, Schreiben, Positionen etc. deutscher Energieversorgungsunternehmen, Verbände etc. sind der Bundesregierung bekannt?

17

Welche Gespräche hat die Bundesregierung mit wem und mit welchem Inhalt zur Beihilfeentscheidung Hinkley Point C geführt?

18

Hat die Bundesregierung deutsche Energieunternehmen unterstützt, Klage gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission einzureichen, vor dem Hintergrund, dass auch deutsche Unternehmen durch den Strompreis durch die Subventionierung von Hinkley Point C betroffen sind, und falls nein, warum nicht?

19

Welche Folgen wird laut Ansicht der Bundesregierung der subventionierte Betrieb von Hinkley Point C auf das EEG-Umlagesystem in Deutschland haben (bitte ausführlich begründen)?

20

Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen durch den subventionierten Betrieb von Hinkley Point C auf a) Anbieter erneuerbarer Energien, und b) Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen in Deutschland ein?

21

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der deutsche Strommarkt hier durch preisdämpfende Effekte beeinträchtigt wird, wie in einem vorliegenden Gutachten von Greenpeace Energy (2015) berechnet?

22

Welche Konsequenzen und Aktivitäten haben sich für die Bundesregierung aus der Kritik des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, ergeben, nachdem er sich auf einem Treffen der EU-Energieminister am 5. März 2015 gegen die staatliche Subventionierung neuer Atomprojekte in Europa ausgesprochen und den Widerstand Deutschlands gegen entsprechende Vorhaben angekündigt hat (vgl. dpa-Meldung vom 5. März 2015 „Gabriel warnt vor Steuergeldern für Atomkraft in Europa“)?

23

Inwieweit befürchtet die Bundesregierung einen Dominoeffekt auf Nachbarstaaten wie Polen, die Tschechische Republik und Ungarn, die nun ähnliche Beihilfesysteme, wie den Contract for Difference (CfD), einführen könnten, um nach britischem Modell neue Atomkraftwerke zu subventionieren?

24

Welche politischen und rechtlichen Maßnahmen bereitet die Bundesregierung im Verhältnis zu diesen Ländern vor, um zu verhindern, dass verstärkt hochsubventionierter Atomstrom aus mehreren Nachbarländern die deutsche Energiewende konterkariert?

Berlin, den 20. Mai 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen