Konsequenzen aus der Einstufung von Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend durch die Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation und Deutschlands Rolle im laufenden Wiederzulassungsverfahren der Europäischen Union
der Abgeordneten Harald Ebner, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Bärbel Höhn, Kordula Schulz-Asche, Steffi Lemke, Uwe Kekeritz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Arbeitsgruppe der Krebsforschungsagentur (International Agency for Research on Cancer, IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft (vgl. www.bfr.bund.de/cm/343/loest-glyphosat-krebs-aus.pdf). Damit wurde Glyphosat in die zweithöchste Risikostufe eingeordnet, zu der u. a. auch Acrylamid, Blei und Nitrosamine gehören (vgl. www.monographs.iarc.fr/ENG/Classification/). Die IARC-Arbeitsgruppe hat am 20. März 2015 einen zusammenfassenden Kurzbericht zur Neueinstufung von Glyphosat und anderen Pestiziden in der wissenschaftlichen Fachzeitschrift „The Lancet Oncology“ veröffentlicht (vgl. www.thelancet.com/journals/lanonc/article/PIIS1470-2045%2815%2970134-8/abstract); die ausführliche Monographie liegt noch nicht vor.
Ende des Jahres 2015 steht auf Ebene der Europäischen Union (EU) die Entscheidung über einer Zulassungserneuerung für den Herbizidwirkstoff Glyphosat an; Deutschland ist hierbei berichterstattender Mitgliedstaat. Die neue Risikoeinschätzung durch das IARC befindet sich im Widerspruch zur Risikoeinschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), das die IARC-Einstufung bzw. Anhaltspunkte für ein kanzerogenes Potenzial von Glyphosat auf Basis der vorliegenden Veröffentlichung für nicht nachvollziehbar hält (vgl. www.bfr.bund.de/cm/343/loest-glyphosat-krebs-aus.pdf). Das BfR hat im Rahmen des Wiederzulassungsverfahrens für Glyphosat auf EU-Ebene Anfang April 2015 seinen Bewertungsbericht zu Glyphosat an die EU-Risikobewertungsbehörde EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) weitergeleitet, ohne die Publizierung der ausführlichen Monographie zur IARC-Einstufung abzuwarten und deren fundierte Prüfung und Einarbeitung in den Bewertungsbericht vorzunehmen.
Glyphosat wird auch in Deutschland in erheblichem Umfang (im Jahr 2012 ca. 6 000 Tonnen reine Wirkstoffmenge) in der Landwirtschaft, bei kommunalen Grünflächen und im Haus- und Kleingartenbereich eingesetzt (für letzteren sind in Deutschland 51 Mittel zugelassen). Es existieren vermehrt Hinweise, dass gerade Hausbesitzer und Hobbygärtner Glyphosat-Herbizide unsachgemäß anwenden. Das Einsatzverbot auf befestigten Flächen, wie Gehwegen, Garageneinfahrten oder Terrassen, wird häufig nicht beachtet (vgl. u. a. Bericht „Roundup und Co – unterschätzte Gefahren“ S. 44 ff. von Pan Germany/Agrarkoordination, Dezember 2014 sowie Behördenerkenntnisse in Rheinland-Pfalz unter www.rlp.de/no_cache/einzelansicht/archive/2013/june/article/glyphosateinsatz-reduzieren/). Ohne ausreichende Bodenbindung wird ein erheblicher Teil der Wirkstoffmengen durch Niederschläge in Gewässer gespült und kann dort Fische und Wasserorganismen schädigen. Zudem bestehen im Haus- und Kleingartenbereich besonders hohe Risiken eines direkten Kontaktes mit dem Gift auf behandelten Flächen, etwa für spielende Kinder und andere nichtsahnende Personen. Bereits im Jahr 2013 hat sich der Bundesrat daher für ein Verbot glyphosathaltiger Herbizide für den Haus- und Kleingartenbereich ausgesprochen (vgl. Bundesratsdrucksache 704/13).
Urin-Tests haben eine Glyphosatbelastung der breiten Bevölkerung aufgezeigt, damit sind auch Personen betroffen, die in Großstädten leben und keinen landwirtschaftlichen Kontakt zum Gift aufweisen (vgl.www.bit.ly/1zZ4IDi und www.bit.ly/1JGM6bt). Einige Untersuchungen ergaben eine wesentlich geringere Glyphosat-Belastung von Personen, die sich vorwiegend mit ökologisch erzeugten Lebensmitteln ernähren (www.bit.ly/1zZBBjr). Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass der Wirkstoff über Nahrungsmittel aufgenommen wird und ein besonderer Zusammenhang mit der Sikkation (Vorerntebehandlung u. a. von Getreide) besteht, die trotz Anwendungsbeschränkungen grundsätzlich nach wie vor in Deutschland gestattet ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen48
Wie hat sich der Absatz von glyphosathaltigen Herbiziden seit dem Jahr 2012 entwickelt, und inwieweit liegen bereits Erkenntnisse vor, ob sich die Anwendungsbeschränkungen im Bereich der Sikkation auf die Einsatzmenge ausgewirkt haben?
Aus welchen Gründen hat sich das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) – im Gegensatz zum US-amerikanischen Äquivalent, der Environmental Protection Agency (EPA), die mit mehreren Teilnehmerinnen und Teilnehmern vertreten war – nicht an dem Treffen der Arbeitsgruppe der Internationalen Krebsforschungsagentur der WHO (IARC) zur Ermittlung der Kanzerogenität von Glyphosat vom 3. bis zum 10. März 2015 in Lyon beteiligt (vgl. Teilnehmerliste unter www.monographs.iarc.fr/ENG/Meetings/vol112-participants.pdf), wo die Entscheidung zur Einstufung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ getroffen wurde?
Falls keine direkte Einladung zu dieser Konferenz vorlag, warum hat kein Mitarbeiter des BfR als Behördenvertreter beobachtend teilgenommen, wie das vergleichbare Behörden (u. a. in den USA und Frankreich) getan haben, und wäre das nach Auffassung der Bundesregierung nicht vor dem Hintergrund der Rolle des BfR als zentrale Risikobewertungsinstitution des EU-Berichterstatters Deutschland angebracht gewesen, um den neuesten Stand der Debatte zu kennen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es nicht zu den Kernaufgaben des BfR zählt, sich an Verfahren wie dem des IARC zu beteiligen, obwohl dabei die Kanzerogenität eines Wirkstoffs wissenschaftlich erörtert wird, für den Deutschland auf EU-Ebene Berichterstatter ist?
Warum hat das BfR die Möglichkeit einer Teilnahme an der IARC-Working Group als Behörde bzw. als Beobachter nicht genutzt, obwohl das BfR an anderen WHO-Treffen, wie denen des JMPR (Joint FAO/WHO Meetings on Pesticide Residues), teilnimmt?
Wie erklärt die Bundesregierung das Verhalten des BfR, welches bereits am 1. April 2015 seinen Bewertungsbericht (im Rahmen des Neuzulassungsverfahrens) an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zur Weiterleitung an die EFSA übersandt hat (www.bfr.bund.de/cm/343/bfr-zuarbeit-im-eu-genehmigungsverfahren-von-glyphosat-abgeschlossen.pdf), ohne die Veröffentlichung der genannten ausstehenden Monographie der IARC abzuwarten (vgl. www.iarc.fr/en/media-centre/iarcnews/pdf/MonographVolume112.pdf)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Verzicht auf eine Auswertung der IARC-Monographie für den Bewertungsbericht im Rahmen des EU-Wiederzulassungsverfahrens von Glyphosat vereinbar ist mit der Aussage der Bundesregierung, die Bundesregierung nehme die IARC-Einstufung sehr ernst (vgl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Maria Flachsbarth, in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 25. März 2015, Plenarprotokoll 18/96)?
Gab es vor der Weiterleitung des Berichts eine Absprache mit der Europäischen Kommission, der EFSA und den anderen EU-Mitgliedstaaten über das weitere Vorgehen, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Welche Unternehmen, Organisationen oder Personen außerhalb des Kreises der Angestellten, Beamtinnen oder Beamten des BfR, des BVL sowie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hatten während der Erstellung, d. h. vor der Konsultationsphase, Zugang zum vorläufigen Bewertungsbericht bzw. zu Auszügen oder Entwürfen davon?
Ist der vorläufige Bewertungsbericht, der in der öffentlichen Kosultationsphase kommentiert wurde, weiterhin öffentlich zugänglich? Wenn ja, wie und wo?
Sind die während der öffentlichen Konsultationsphase bei der EU-Risikobewertungsbehörde EFSA eingereichten Kommentare zum vorläufigen Bewertungsbericht öffentlich zugänglich? Wenn ja, wie und wo? Wenn nein, warum nicht?
Ist der überarbeitete endgültige Bewertungsbericht des BfR, der Anfang April 2015 an die EFSA versandt wurde, öffentlich zugänglich? Wenn ja, wie und wo? Wenn nein, warum nicht? Ist eine Veröffentlichung geplant?
Wie lautet der genaue Titel der „großen Konferenz“ zu Glyphosat, die am 24. April 2015 unter Einbindung von „Wissenschaft, Politik, Industrie und Nichtregierungsorganisationen“ in Brüssel stattgefunden haben soll, worauf am 22. April 2015 im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft vonseiten der Bundesregierung mehrfach verwiesen wurde?
Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Durchführung der in Frage 13 beschriebenen Konferenz wann beschlossen, wie sah die Tagesordnung aus, welche Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Politik, Industrie und Nichtregierungsorganisationen waren mit welchen Personen wie eingebunden, und in welcher Form und mit welchen Personen war das BfR beteiligt?
Ist das BfR der Auffassung, dass die Toxizität von Glyphosat mit der von Kochsalz vergleichbar ist, wenn ja, teilt die Bundesregierung eine solche Einschätzung, und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass solche Vergleiche angesichts der IARC-Einstufung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ einen angemessenen wissenschaftlich seriösen Umgang mit der Frage nach gesundheitlichen Risiken dieses Wirkstoffs darstellen?
Bleibt die Bundesregierung bei ihrer am 25. März 2015 durch die Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth im Deutschen Bundestag vertretenen Einschätzung, dass sich aus der Einstufung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend bei Menschen“ durch die IARC kein kurzfristiger Handlungsbedarf ableiten lässt, und bezieht sich diese Haltung auch auf die Abgabe von Glyphosat an Privatpersonen ohne Sachkundenachweis und das nach wie vor erlaubte Glyphosatbehandlung von z. B. Backgetreide kurz vor der Ernte (Sikkation), welches ein vermuteter Grund für die im Jahr 2012 von Öko-Test festgestellten Glyphosat-Rückstände in Brötchen war (vgl. www.bit.ly/1JGM6bt und www.bit.ly/1zZBBjr)?
Teilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der IARC-Einstufung die Auffassung des BfR, dass Rückstände von Glyphosat bzw. seiner Metaboliten im menschlichen Urin „gesundheitlich unbedenklich“ sind und „keinen Grund zur Besorgnis“ darstellen (vgl. www.bit.ly/1LcX8WM)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Argumentation des BfR, die über Nahrungsmittel aufgenommenen Glyphosatmengen seien gesundheitlich unbedenklich (www.bfr.de „Fragen und Antworten zur gesundheitlichen Bewertung von Glyphosat“), vor dem Hintergrund des begründeten Verdachts der Kanzerogenität und der Tatsache, dass bei erbgutschädigenden und krebserregenden Substanzen auch sehr geringe Mengen gesundheitlich schädlich sein können, da keine Schwellen- oder Grenzwerte festgelegt werden können, deren Einhaltung ein Gesundheitsrisiko sicher ausschließen würde?
Hält das BfR seine Empfehlung (im Bewertungsbericht im Rahmen des Neuzulassungsverfahrens von Glyphosat), den ADI-Wert (d. h. die duldbare tägliche Aufnahmemenge) für Glyphosat von derzeit 0,3 mg/kg auf 0,5 mg/kg anzuheben (vgl. www.pan-germany.org/download/Glyphosat-Broschuere_2014.pdf S. 39), trotz der IARC-Einstufung, aufrecht, und wenn ja, schließt sich die Bundesregierung dieser Empfehlung an?
Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass, entsprechend dem EU-Vorsorgeprinzip bei wissenschaftlich ausreichend begründeten Hinweisen auf eine Gefährdung von Umwelt oder Gesundheit, die Politik in der Verantwortung ist, einzugreifen, und zwar unabhängig von einer endgültigen wissenschaftlichen Klärung oder eines Beweises für diese Gefährdung? Wenn nein, warum nicht?
Ist das BfR der Auffassung, dass es bei der Interpretation bzw. Anwendung des EU-Vorsorgeprinzips auch um eine „ökonomische Vorsorge“ geht, d. h. die wahrscheinlich krebserregende Wirkung von Glyphosat gegen die wirtschaftliche Bedeutung dieses Unkrautvernichtungsmittels für die Landwirtschaft abzuwägen ist, und wenn ja, inwieweit teilt die Bundesregierung diese Auffassung?
Ist aus Sicht der Bundesregierung die Entscheidung, in welchen Fällen das im EU-Recht verankerte Vorsorgeprinzip anzuwenden ist, eine Frage, die wissenschaftlich oder politisch zu entscheiden ist, und wie begründet die Bundesregierung ihre Antwort?
Ist für die Bundesregierung angesichts der aktuellen divergierenden wissenschaftlichen Erkenntnisse bzw. Einschätzungen hochrangiger wissenschaftlicher Institutionen bezüglich der Kanzerogenität von Glyphosat ein Festhalten am bisherigen Zeitplan des Wiederzulassungsverfahrens bzw. eine baldige Verlängerung der Zulassung mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar? Inwieweit ist bereits absehbar, dass die Entscheidung über die Zulassungserneuerung von Glyphosat auf das Jahr 2016, in welchem die IARC-Monographie vorliegen wird, vertagt wird?
Welche weiteren Voraussetzungen hinsichtlich der wissenschaftlichen Erkenntnislage zur Kanzerogenität von Glyphosat (über die vorliegende IARC-Stellungnahme hinaus) müssten gegeben sein, damit die Bundesregierung eine Aussetzung der Zulassung glyphosathaltiger Herbizide in Erwägung zieht?
Wird die Bundesregierung der Forderung des Bundesrates aus dem Jahr 2013 nachkommen, die rechtlichen Grundlagen für ein Verbot von glyphosathaltigen Herbiziden im Haus- und Kleingartenbereich zu schaffen und die Sikkation bis auf klar abgegrenzte Ausnahmen grundsätzlich zu verbieten, wie es in den Niederlanden (für den Haus- und Kleingartenbereich, vgl. www.bit.ly/1bOQlG4) bzw. in Österreich (im Bereich Sikkation, vgl. www.bit.ly/1KIoIKC) der Fall ist? Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung eine Initiative zur Ausweitung des Humanmonitorings auf Glyphosat, zum Beispiel im Urin und in der Muttermilch, um die Belastung der Bevölkerung überhaupt quantifizieren zu können, und wird sie sich in Zukunft dafür einsetzen, auch tierische Lebensmittel auf Glyphosatrückstände zu überprüfen?
Welche konkreten Strategien und Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um die Belastung von Nahrungsmitteln mit Glyphosat deutlich zu verringern?
Warum hat der Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Peter Bleser, in der Fragestunde vom 22. April 2015 im Sinne der Fragestellung auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner („[…] ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat erteilt werden soll – ja oder nein?“) nicht eindeutig mit „Ja“ oder „Nein“ geantwortet, und ist die Bundesregierung jetzt bereit, auf diese Frage entsprechend eindeutig zu antworten? Gibt es Unstimmigkeiten in den Ressorts zu dieser Frage, und wenn ja, wann soll eine Einigung erzielt werden?
Welche formellen und informellen Kontakte gab es seit dem Jahr 2009 zu Glyphosat zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BfR sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der EPA, welche für die ebenfalls im Jahr 2015 in den USA anstehende Zulassungserneuerung zuständig ist, und in welcher Weise war die hier wie dort anstehende Zulassungserneuerung Thema im Rahmen der Verhandlungsrunden zum geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP), bei zugehörigen „technischen Treffen“ oder im Rahmen anderer bilateraler Kontakte zwischen der EU und den USA bzw. zwischen Deutschland und den USA seit dem Jahr 2009?
Welche Schritte plant die Bundesregierung, um das (Miss-)Verhältnis von unveröffentlichten, von der Industrie beauftragten Studien zu veröffentlichten, begutachteten (peer review) Risikobewertungsstudien im Bereich Pestizide und gentechnisch veränderte Organismen, welches sich laut der Antwort auf die Kleine Anfrage (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14291 „Neue Hinweise auf mögliche gesundheitliche Risiken durch den Herbizid-Wirkstoff Glyphosat und durch glyphosathaltige Herbizide“, Antwort zu Frage 14 bzw. Anlage 1a) beispielsweise bei Langzeitfütterungsstudien zu Glyphosat auf ca. 25:1 (letztere nur Studie von Seralini et al., 2012) beläuft, zu beheben?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele der (seit der letzten Risikobewertung von Glyphosat vor zehn Jahren) neu erstellten und im aktuellen Bewertungsbericht des BfR berücksichtigten über 150 toxikologischen Originalstudien nach OECD/GLP-Standard (vgl. www.bfr.bund.de/cm/343/eu-wirkstoffpruefung-zu-glyphosat-stand-der-dinge-und-ausblick.pdf) zu Glyphosat einem wissenschaftlichen „peer review“ unterworfen und in Fachzeitschriften veröffentlicht wurden?
Kann die Bundesregierung den Sachverhalt bestätigen, dass die elf vom BfR als valide eingestuften Langzeitstudien an Ratten und Mäusen bezüglich der Kanzerogenität von Glyphosat (vgl. www.bfr.bund.de/cm/343/loest-glyphosat-krebs-aus.pdf) nicht veröffentlicht wurden, und dass das IARC grundsätzlich nur Studien berücksichtigt, die veröffentlicht und von dritter wissenschaftlicher Seite (peer review) auf wissenschaftliche Korrektheit und Plausibilität überprüft wurden?
Welche Studien wurden vom BfR zur Bewertung der Kanzerogenität von Glyphosat herangezogen (bitte mit Autoren, Titel, Jahr und ggf. Ort der Veröffentlichung auflisten)? Welches Verhältnis von unveröffentlichten zu veröffentlichten, begutachteten Studien ergibt sich hier?
Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Ebene des BfR oder der EFSA erwogen, eine Teilveröffentlichung der Industriestudien und deren Bewertung durch die Behörden, wie sie derzeit von der vergleichbaren US-Behörde EPA bereits praktiziert wird, einzuführen?
Wird die Bundesregierung künftig die Zulassung glyphosattoleranter gentechnisch veränderter Pflanzen wie der Maislinie GA21, die von der EFSA trotz des mit dem Anbau einhergehenden intensiven Glyphosat-Einsatzes bereits eine positive Risikobewertung erhalten hat (vgl. www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/doc/2480.pdf), auf der Ebene der EU klar ablehnen und diese Sicht auch für die anderen EU-Mitgliedstaaten nachvollziehbar im Rat und dessen untergeordneten Gremien vertreten? Inwieweit liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, ob auf EU-Ebene eine Überprüfung der genannten EFSA-Bewertung für GA21 erwogen wird?
Was will die Bundesregierung unternehmen, um das mögliche Gesundheitsrisiko durch das Einatmen von Glyphosat weiter zu quantifizieren bzw. untersuchen und ggf. die Schutzmaßnahmen für Landwirte zu verbessern, auch in Bezug auf z. B. glyphosathaltige Stäube, die beim Aufschütteln von sikkiertem Stroh entstehen?
Inwieweit war die IARC-Einstufung von Glyphosat bzw. der Stand des Wiederzulassungsverfahrens Thema im Rahmen von Gremiensitzungen auf EU-Ebene (mit Vertretung Deutschlands) im Jahr 2015, und was wurde in diesen Sitzungen zum Thema Glyphosat zwischen den anwesenden Vertretern der Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und ggf. weiterer Institutionen besprochen?
Teilt die Bundesregierung bzw. das BfR die Aussage von Monsanto, dass Glyphosat ausschließlich bei Pflanzen wirksam sei (vgl. www.bit.ly/1B1eno5), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den zunehmenden wissenschaftlichen Hinweisen, dass Glyphosat durch seine schädigende Wirkung auf wertvolle Mikroorganismen im Körper negative Effekte auf die Gesundheit von Mensch sowie Tieren haben kann, die auf die Symbiose mit solchen Mikroorganismen angewiesen sind (vgl. www.bit.ly/1HhXUjV, S. 5)?
Inwieweit waren die BfR-Kommission für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände oder andere BfR-Kommissionen in die Neubewertung von Glyphosat eingebunden, und wie haben sich die Mitglieder zum Bewertungsbericht im Allgemeinen und zur Einstufung als „wahrscheinlich krebserregend“ im Besonderen geäußert? Gibt es eine schriftliche Stellungnahme?
Nach welchen methodischen und wissenschaftlichen Ansätzen bewertet das BfR die Toxizität bzw. Kanzerogenität von Mehrfachrückständen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus einer Studie (vgl. www.bit.ly/1Hnot7n und www.bit.ly/1GjspYb), wonach Glyphosat eine östrogenähnliche Wirkung hat und die Entwicklung von Brustkrebszellen stimuliert?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus einer aktuellen Studie der Universität Cordoba (Argentinien), wonach ein Zusammenhang zwischen einer hohen Dichte an Lagersilos (für Getreide und Soja) sowie Pestizidlagern (auch für Glyphosat) einerseits und einer extrem erhöhten Krebsrate andererseits besteht (vgl. www.gmwatch.org/index.php/news/archive/2015-articles/16093-argentina-cancer-increased-fivefold-in-townnear-gm-soy-and-maize-fields-study), und über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung zu Forschungsaktivitäten, die diese Zusammenhänge und insbesondere die mögliche Rolle von Glyphosat bei der Krebshäufung in den Sojaanbaugebieten Südamerikas genauer untersuchen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus einer aktuellen Studie (vgl. www.mbio.asm.org/content/6/2/e00009-15.abstract), wonach glyphosathaltige Herbizide die Wirkkraft von Antibiotika senken können und in einigen Fällen die Entstehung multiresistenter Keime begünstigen?
Welche rechtlichen Schritte und Rechtswege stünden Pflanzenschutzmittelherstellern aktuell offen, gegen eine mögliche Aussetzung der Zulassung glyphosathaltiger Mittel vorzugehen?
Welche rechtlichen Schritte und Rechtswege stünden Pflanzenschutzmittelherstellern im Falle einer Unterzeichnung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) offen, gegen eine Aussetzung bzw. Nichtverlängerung der Zulassung von Glyphosat vorzugehen?
Welche Einschätzung hat die Bundesregierung zu möglichen Folgen von Investitionsschutzabkommen im Rahmen von CETA oder TTIP im Hinblick auf die bestehenden Regulierungs- und Bewertungskompetenzen von EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Pflanzenschutzmittel vor dem Hintergrund einer Investitionsschutzklage des Pestizidherstellers DOW Agro Sciences gegen die kanadische Provinz Québec, bei der zwar im Rahmen einer Einigung die Klage zurückgezogen wurde, gleichzeitig sich die Regierung Québecs aber verpflichten musste, ihre vorher erhobene Aussage, der Herbizidwirkstoff 2,4-D stelle ein „inakzeptables Risiko für die menschliche Gesundheit“ dar, nicht zu wiederholen (vgl. www.mddelcc.gouv.qc.ca/pesticides/ententeDAS-en.htm)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Verunreinigungsrisiken von Glyphosat für das Grundwasser sowie die Folgen für die Trinkwasseraufbereitung vor dem Hintergrund, dass in Katalonien (Spanien) bei 140 Grundwasserproben 41 Prozent mit Glyphosat belastet waren (vgl. www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/22101424), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich der Einschätzung der Abbaubarkeit von Glyphosat und seiner Metaboliten in der Umwelt?
Wird die Bundesregierung das Vorgehen Niedersachsens, bei der Schulung von Landwirten nur noch Referenten, die unabhängig von Pflanzenschutzmittelherstellern sind, einzusetzen (vgl. www.noz.de/deutschlandwelt/niedersachsen/artikel/570571/land-drangt-auf-verbot-vonpflanzenschutzmittel-glyphosat), zum Vorbild für eine entsprechende Initiative im Rahmen der Weiterentwicklung des sogenannten Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz nehmen? Wenn nein, warum nicht?