Fertigstellung des Berlin-Brandenburger Flughafenprojekts BER
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, Sven-Christian Kindler, Matthias Gastel, Markus Tressel, Annalena Baerbock, Renate Künast, Lisa Paus, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Dezember 2014 hat die Flughafengesellschaft Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) zweieinhalb Jahre nach der gescheiterten Eröffnung im Juni 2012 ein neues Datum für die Inbetriebnahme des Flughafens BER verkündet. Nach dann über zehn Jahren Bauzeit soll er im Herbst 2017 an den Start gehen. Unklar ist jedoch, wie sicher dieser neuer Eröffnungstermin ist. Ein Tag nach seiner Bekanntgabe des „Terminbandes“ Juni bis September 2017 ist der damalige Geschäftsführer der FBB, Hartmut Mehdorn, überraschend zurückgetreten. Der neue Berliner Flughafenchef, Karsten Mühlenfeld, mahnte im März 2015, um die Eröffnung im Jahr 2017 zu schaffen, müsse man noch schneller werden und den Zeitplan eng kontrollieren (vgl. FAZ, 20. März 2015, S. 4). Erst Mitte 2015 werden voraussichtlich alle Planungsarbeiten vorliegen (vgl. Sachstandsbericht BER, 30. März 2015).
Dem Bund liegen als Anteilseigner in der Regel ausschließlich Informationen der Geschäftsführung der FBB vor (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/1431). Dennoch liegt es aus Sicht der Fragesteller in seiner Verantwortung, Terminplänen und einer Kostenschätzung begründet zu vertrauen, um Finanzmittel für eine termingerechte Fertigstellung des BER zur Verfügung zu stellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie sicher ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Eröffnungstermin Herbst 2017, und wie stark vertraut die Bundesregierung dem angekündigten Eröffnungstermin Herbst 2017?
Nach welchen Kriterien und Erkenntnissen konnte aus Sicht der Bundesregierung der Termin Herbst 2017 bekanntgegeben werden?
Welche Risiken bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung, die den Eröffnungstermin Herbst 2017 gefährden können?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung der FBB vom Herbst 2014, die gegenüber dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages abgegeben wurde, dass nach einer Sanierung des Hauptterminals zu über 50 Prozent, und demnach erst Mitte 2015, eine ausreichende Prognosesicherheit bestehe, um Aussagen über einen neuen Eröffnungstermin zu treffen, und welchen Stand hat die Herstellung einer genehmigungsfähigen Hauptverkabelung nach Kenntnis der Bundesregierung bis dato erreicht?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage der FBB, dass erst Mitte 2015 alle für Sanierung und Umbau benötigten Planungsunterlagen vorliegen werden (Berliner Morgenpost vom 28. April 2015)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass kein weiteres Mal ein Eröffnungstermin kurzfristig abgesagt werden muss?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass für die nun terminlich anvisierte Eröffnung des Flughafens BER Voraussetzung ist, dass ein Umbau der Entrauchungsanlage (der sogenannten Anlage 14) gelingt und baurechtlich genehmigt wird?
Welche konkreten Baufortschritte sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Entrauchungsanlage erfolgt, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Fortschritten dieses Umbaus seit dem Juni 2012?
Ist die Firma Imtech nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin an der Errichtung der Entrauchungsanlage beteiligt?
In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Deckenhohlraumsanierung und die Sanierung der Kabeltrassen im Hauptterminal abgeschlossen?
Aus welchen Gründen ist aus Sicht der Bundesregierung die Beauftragung eines Generalplaners für die Fertigstellung des BER gescheitert, und werden die stattdessen beauftragten Firmen nach Einschätzung der Bundesregierung den vorgesehenen Terminplan einhalten und bis Juli 2015 alle erforderlichen Nachtragsunterlagen für die Baugenehmigungen zur Fertigstellung des BER erstellen?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Forderung der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg vom November 2014, das Hauptgebäude komplett zu entkernen und die Brandschutzanlage neu einzubauen (Berliner Morgenpost vom 23. November 2014)?
Hat die Bundesregierung durch ihre Vertreter im Aufsichtsrat einen Termin gefordert für die rechtzeitige Bestätigung des Eröffnungstermins?
Wenn ja, bis wann ist dieser Bestätigungstermin befristet, und wenn nein, warum nicht?
Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Möglichkeit, dass die Fertigstellung des BER aus finanziellen und technischen Gründen scheitert, und wenn ja, verfügt die Bundesregierung in diesem Falle über einen Alternativplan?
Bis wann muss nach Kenntnis der Bundesregierung die Fertigstellung des BER erfolgen, um rechtzeitig vor dem Ablauf der Baugenehmigung und damit unter Umgehung neuer bauordnungsrechtlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards den Bau abzuschließen?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen hat die Bundesregierung aus den in der Presse zitierten Berichten aus der Sitzung des Projektausschusses am 5. Dezember 2014 gezogen, wonach in der darauffolgenden Aufsichtsratssitzung nicht einmal ein Terminkorridor für eine mögliche Eröffnung des BER genannt werden sollte (vgl. DER TAGESSPIEGEL, 6. Dezember 2014, S. 1)?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der Anteilseigner der FBB Druck auf die Geschäftsführung, einen Eröffnungstermin zu benennen?
In welchem Zusammenhang stehen nach Auffassung der Bundesregierung die erfolgte Verkündung eines neuen Eröffnungszeitraumes und der Rücktritt des FBB-Geschäftsführers Hartmut Mehdorn?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche gesetzliche Anpassungen des Brandenburger Bauordnungsrechts wegen des baldigen Auslaufens der Baugenehmigung für das Hauptterminal, um eine termingerechte Fertigstellung des BER zu gewährleisten?
Wie bewertet die Bundesregierung die zeitliche Frist in § 4 Absatz 7 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm, und welche Konsequenzen hätte aus Sicht der Bundesregierung eine erneute Terminverschiebung über das Jahr 2017 hinaus auf den Flughafen Berlin-Tegel und seine Anwohnerinnen und Anwohner?
Welche Lärmschutzanforderungen kommen zum Tragen, wenn der Flughafen BER nicht, wie geplant, im Jahr 2017 eröffnen kann und Anwohnerinnen und Anwohner des Flughafens Berlin-Tegel Lärmschutzansprüche auf Grundlage des Fluglärmschutzgesetzes aus dem Jahr 2007 geltend machen, und mit welchen Kosten wären diese Lärmschutzanforderungen nach Einschätzung der Bundesregierung gegebenenfalls verbunden?
Aus welchen Gründen haben die Vertreter der Bundesregierung nicht für die Benennung von Karsten Mühlenfeld zum neuen Geschäftsführer der BER gestimmt (www.rbb-online.de vom 23. Februar 2015 „Neuer BER-Chef hat nicht die volle Unterstützung“)?
Ist es aus Sicht der Bundesregierung üblich, dass bei einer gemeinsamen Gesellschaft, an der der Bund zu mehr als einem Viertel beteiligt ist, gegen die Stimmen der Bundesregierung ein neuer Geschäftsführer bestimmt wird, und wenn ja, welche anderen Beispielfälle kann die Bundesregierung hierzu anführen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass die Länder Brandenburg und Berlin gegen den Willen des Bundes einen neuen FBB-Geschäftsführer bestellt haben?
Plant die Bundesregierung, langfristig Anteilseigner der FBB zu bleiben?