[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5481
18. Wahlperiode 07.07.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner,
Doris Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5113 –
Einsatz von zivilem Personal im Betrieb von HERON 1
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Aus den Antworten der Bundesregierung auf zwei Kleine Anfragen
(Bundestagsdrucksachen 17/6101 und 18/2385) der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN geht hervor, dass beim Einsatz des unbemannten
Aufklärungssystems HERON auf ziviles Personal verschiedener Firmen, u. a. Cassidian
Airborne Solutions GmbH (CAS, heute: Airbus Defence & Space Airborne
Solutions GmbH) und Rheinmetall Defence Electronics (RDE)
zurückgegriffen wird. Unter zivilem Personal ist im Folgenden jenes nichtmilitärische
Personal von Unternehmen zur Wartung, Instandsetzung und Betrieb von
Waffensystemen zu verstehen, auf welches die Bundeswehr im Rahmen ihrer
Auslandseinsätze zurückgreift, um die Erfüllung ihres Auftrages durchzuführen.
Nach Angaben von Airbus sind zur Wartung der Drohnen circa 40
Ingenieurinnen und Ingenieure, Pilotinnen und Piloten und andere Expertinnen und
Experten vor Ort (vgl. Reuters Online vom 30. März 2015).
So wurde beispielsweise mit der Firma RDE vereinbart, dass HERON durch
die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr operativ eingesetzt, die gesamte
logistische und technische Unterstützung für die unbemannten Luftfahrzeuge
jedoch durch RDE erbracht wird. Die Bereitstellung von HERON zum
Einsatzflugbetrieb am Einsatzort Mazar-e Sharif erfolgte daraufhin von zivilen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die dabei sowohl erforderliche Wartungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen als auch Starts und Landungen der unbemannten
Luftfahrzeuge durchführten (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6101 vom 8. Juni
2011).
Mit dem Auslaufen der Resolution 2120 (2013) des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen wurde der von der NATO geführte ISAF-Einsatz (ISAF –
Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe) in Afghanistan zum 31.
Dezember 2014 beendet und in die Resolute-Support-Mission überführt. Auch in
diesem Rahmen übernimmt Airbus für ein weiteres Jahr die Wartung und den
Betrieb der drei durch die Bundeswehr geleasten HERON-Drohnen in
Afghanistan. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 3. Juli 2015
übermittelt und mit Schreiben vom 12. August 2015 ergänzt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5481 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Wie viel ziviles Personal wird aktuell in Auslandseinsätzen der Bundeswehr
sowohl im Rahmen von Mandaten, die durch den Deutschen Bundestag
beschlossen wurden, als auch bei nicht vom Deutschen Bundestag
mandatierten Missionen der Bundesregierung mit welchen Aufgaben eingesetzt (bitte
nach Einsatzgebiet, Auftraggeber bzw. entsendende Institution, Tätigkeit
bzw. Auftrag und personellem Umfang aufschlüsseln)?
Mit Stichtag 18. Juni 2015 befanden sich 29 Angehörige von Unternehmen zur
Wartung, Instandsetzung und zum Betrieb von Waffensystemen bzw. Gerät in
den Einsatzgebieten bei Resolute Support in Afghanistan sowie bei KFOR im
Kosovo. Die nachfolgende Tabelle zeigt die entsendenden Institutionen, die
Anzahl der Personen und deren Aufgaben.
2. Welche Aufgaben (beispielsweise Instandhaltung für Fahrzeuge, Technik
oder Waffengattungen etc.) übernehmen bei Auslandseinsätzen der
Bundeswehr zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unternehmen
a) Krauss-Maffei Wegmann,
b) Rheinmetall Landsysteme,
c) General Dynamics,
d) Airbus Defence and Space,
e) Daimler,
f) Mercedes-Benz Defence Vehicles oder
g) weiterer Unternehmen (bitte einzeln mit Namen aufführen)?
Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Entsendende Institution Anzahl nach
Einsatzgebiet
Aufgaben
Resolute Support
Afghanistan
Krauss-Maffei Wegmann 2 Instandsetzung von Fahrzeugen
Rheinmetall Landsysteme GmbH 2 Instandsetzung von Fahrzeugen
General Dynamics 3 Instandsetzung von Fahrzeugen
Airbus Defence and Space (DS)
Airborne Solutions GmbH
17 Wartung und Instandhaltung des HERON,
Durchführung von Starts, Steig- und Reisefluganteilen
Emder Anlagen- und
Fahrzeugtechnik GmbH
3 Instandsetzung von Fahrzeugen
KFOR
Kosovo
Krauss-Maffei Wegmann 1 Instandsetzung von Fahrzeugen
Rheinmetall Landsysteme GmbH 1 Instandsetzung von Fahrzeugen
Gesamtanzahl 29
Unternehmen Aufgaben
Krauss-Maffei Wegmann Instandsetzung von Fahrzeugen
Rheinmetall Landsysteme GmbH Instandsetzung von Fahrzeugen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/54813. Was ist die derzeitige Aufgabe des Unternehmens Airbus DS Airborne
Solutions GmbH für die Bundeswehr in Afghanistan?
a) Welche Aufgaben übernehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von
Airbus DS Airborne Solutions GmbH in Afghanistan und ggf. weiteren
Standorten (bitte nach Einsatzort, Tätigkeit bzw. Auftrag und
personellem Umfang aufschlüsseln)?
Mit dem Dienstleistungsvertrag „Zwischenlösung des Systems zur Abbildenden
Aufklärung bis in die Tiefe des Einsatzgebietes (SAATEG ZwL)“ stellt die
Airbus DS Airborne Solutions GmbH der Bundeswehr eine definierte Anzahl von
Flugstunden pro Monat zur Aufklärung mit dem System HERON 1 zu
Verfügung. Das Unternehmen übernimmt die technisch-logistische Betreuung des
Systems. Der operative Betrieb des Systems erfolgt ausschließlich durch
Bundeswehrpersonal. Weitere Unternehmen sind bei SAATEG ZwL nicht beteiligt.
Der Einsatzort ist Masar-e Sharif.
Aus dem nachfolgend aufgeführten Personal werden zwei Teams zu je
planmäßig 19 Mitarbeitern zusammengestellt, die sich im Einsatzland abwechseln
und sich in der Regel aus folgendem Personal zusammensetzen:
b) Inwieweit hat sich der rechtliche Status ziviler Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter von Airbus DS Airborne Solutions GmbH seit dem Ende des
ISAF-Einsatzes geändert?
Im Rahmen des beendeten ISAF-Einsatzes war der rechtliche Status von
Unternehmensangehörigen, die Dienstleistungen für ISAF bzw. die nationalen
Kontingente erbrachten oder diesen Waren lieferten („Contractor“ bzw. „Contractor
Personnel“), im Military Technical Agreement (MTA) vom 4. Januar 2002 in
Verbindung mit dem Briefwechsel zwischen dem NATO-Generalsekretär und
dem afghanischen Außenminister vom 5. September 2004 bzw. 22. November
Unternehmen Aufgaben
General Dynamics Instandsetzung von Fahrzeugen
Airbus DS Airborne Solutions GmbH Wartung und Instandhaltung des HERON in
Afghanistan, Durchführung von Starts, Steig- und
Reisefluganteilen
Israel Aerospace Industries (IAI)
(Unterauftragsnehmer)
Ausbildung von Personal in Israel,
Wartung in Israel und Afghanistan
Emder Anlagen- und Fahrzeugtechnik GmbH Instandsetzung von Fahrzeugen
Service Technologie GmbH (s-tec) Instandsetzung von Fahrzeugen
Tätigkeit Anzahl
Mechanic Technician (MT) 12
Electronic Technican (ET) 11
Senior Maintenance Manager (SMM) 4
Quality Inspector (QI) 4
Air Vehicle Operator (AVO) 4
Site Manager (SM) 3
Gesamtzahl 38
Drucksache 18/5481 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode2004 geregelt. Danach wurde dem „Contractor Personnel“ die gleiche
Rechtsstellung wie ISAF-Angehörigen eingeräumt.
Für den seit dem 1. Januar 2015 bestehenden Einsatz im Rahmen der Mission
Resolute Support gilt das Truppenstatut (Aufenthaltsabkommen – Status of
Forces Agreement – SOFA –), das von der NATO und Afghanistan am 30.
September 2014 unterzeichnet wurde. Im Gegensatz zu den ISAF-Regelungen sieht
dieses nunmehr ausdrücklich die Kategorie „Contractor“ bzw. „Contractor
Employees“ vor und unterwirft sowohl die Unternehmen als auch ihre
Beschäftigten dem afghanischen Recht und der afghanischen Gerichtsbarkeit.
4. Wie erklärt die Bundesregierung die unterschiedlichen Angaben auf
Bundestagsdrucksache 17/6101, in welcher dargestellt wurde, dass „derzeit
38 Mitarbeiter für die Wahrnehmung der oben genannten Aufgaben, die in
zwei Teams von jeweils 19 Personen im Wechsel in Mazar-e Sharif“ von
einer Vorgängerfirma von CAS für die Wartung der HERON 1 eingesetzt
werden, und auf Bundestagsdrucksache 18/2385, in der die
Bundesregierung mitteilte, dass lediglich noch 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von
CAS für die „Wartung und technische Unterstützung“ der HERON 1 für die
ISAF-Mission in Afghanistan im Einsatz seien?
Eine Schicht des Auftragnehmers vor Ort besteht grundsätzlich aus 19
Mitarbeitern. Diese Anzahl kann in Abhängigkeit von individuellen
Einzelqualifikationen, krankheitsbedingten Ausfällen oder anderen Faktoren jedoch variieren.
Voneinander abweichende Zahlen der tatsächlichen Mitarbeiter vor Ort sind
auch durch den regelmäßig stattfindenden Personaltausch vor Ort möglich.
5. Wie viele weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CAS arbeiten im
Auftrag der Bundeswehr im Rahmen des Vertragsprojektes
„Zwischenlösung des Systems zur Abbildenden Aufklärung bis in die Tiefe des
Einsatzgebietes (SAATEG ZwL)“ am Standort Bremen und anderen
Standorten des Unternehmens (bitte nach Standort und konkreter Tätigkeit
aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. In den
Vertragsdokumenten zum Dienstleistungsvertrag SAATEG ZwL werden die
wahrzunehmenden Aufgaben des Auftragnehmers am Standort Bremen beschrieben. Der
Auftragnehmer hat die Projektdurchführung in einer Matrixorganisation aufgestellt.
Eine Aussage, wie viele Mitarbeiter exklusiv oder teilweise für SAATEG ZwL
arbeiten, ist daher ausschließlich durch den Auftragnehmer zu beantworten.
6. Arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CAS dauerhaft an
Standorten der Bundeswehr (falls ja, bitte nach Standort und konkreter Tätigkeit
aufschlüsseln)?
Außer am Einsatzort Masar-e Sharif in Afghanistan arbeiten keine
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Airbus DS Airborne Solutions GmbH an Standorten
der Bundeswehr.
7. Wie viele zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CAS im Projekt
HERON 1 waren nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor Angehörige
der Bundeswehr?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Seitens der
Bundeswehr werden diese Daten nicht erhoben bzw. benötigt. Eine entsprechend detail-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5481lierte Angabe könnte nur durch die Airbus DS Airborne Solutions GmbH mittels
einer Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermittelt werden.
8. Sind die Angaben in der Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 17/14053 hinsichtlich der Ausbildung von 51 UAV-
Führerinnen und -Führern (UAV – unbemannte Luftfahrzeuge) sowie 31
Sensorbedienerinnen und Sensorbedienern noch aktuell?
Bislang wurden 63 Remotely Piloted Aircraft (RPA)-Führerinnen und -Führer
sowie 40 Sensorbedienerinnen und -bediener ausgebildet.
a) Falls nein, wie viele Personen aus dem zivilen und militärischen Bereich
werden derzeit ausgebildet?
Zurzeit findet keine Ausbildung statt.
b) Wie viele bei der CAS angestellte UAV-Führerinnen und -Führer sowie
Sensorbedienerinnen und Sensorbediener wurden bisher ausgebildet?
Insgesamt wurden sechs RPA-Führer des Auftragnehmers ausgebildet.
Sensorbedienerinnen und -bediener wurden für den Auftragnehmer nicht ausgebildet.
c) Wurden die zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am CAS-Projekt
gemeinsam mit den Angehörigen der Bundeswehr für das Bedienen der
HERON 1 ausgebildet?
Teilweise wurde die Ausbildung gemeinsam durchgeführt. Daneben gab es
sowohl eine Ausbildungsdurchführung nur für Personal der Bundeswehr als auch
nur für Personal des Auftragnehmers.
d) Wo und wie häufig fand diese Ausbildung seit dem Jahr 2009 statt?
Bis einschließlich dem Jahr 2013 wurde die gesamte Ausbildung beim
Systemhersteller in Israel durchgeführt (jeweils einmal in den Jahren 2009 und 2010
sowie in den Jahren 2012 und 2013).
Mit der in den Jahren 2014 und 2015 durchgeführten Ausbildung wurden
erstmals der Theorie- und Simulatoranteil der Ausbildung durch Personal des
Systemherstellers beim Taktischen Luftwaffengeschwader 51 „Immelmann“ in
Schleswig durchgeführt. Die praktische Ausbildung erfolgt weiter in Israel.
9. Wie wird sichergestellt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CAS
im Rahmen der Steuerung der Aufklärungsdrohne HERON 1 keine
hoheitlich-exekutiven Aufgaben übernehmen?
Die zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Airbus DS Airborne Solutions
GmbH steuern die HERON 1 beim Start und zur Landung innerhalb der
Kontrollzone des Flugplatzes Masar-e Sharif. Dies gilt für die Bewegungen am
Boden, bei den Startphasen bis zum erstmaligen Erreichen von einer Flughöhe
von 1 000 Fuß über Grund und bei den Landephasen ab dem letztmaligen
Unterschreiten von 1 000 Fuß über Grund. In diesen Phasen übernehmen die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Airbus DS Airborne Solutions GmbH die
Verantwortung für das Luftsegment HERON 1. Die Steuerung der HERON 1,
die Bedienung der Sensoren im Operationsgebiet und auch die Auswertung der
Daten und die Erstellung von Auswerteberichten in der Ground Exploitation
Station erfolgen ausschließlich durch Soldatinnen und Soldaten. Die Mitarbeite-
Drucksache 18/5481 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioderinnen und Mitarbeiter der Airbus DS Airborne Solutions GmbH sind dadurch
in keine hoheitlich-exekutiven Aufgaben eingebunden.
10. Zu welchen Zeitpunkten während des Einsatzes einer durch die
Bundeswehr geleasten HERON 1 sitzen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von
CAS zusammen mit Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in einer
Bodenstation zur Steuerung des UAV?
Das Personal der Airbus DS Airborne Solutions und die Soldatinnen und
Soldaten sitzen nur während der Anlass- und Abstellprozesse, der Rollvorgänge und
der Start- und Landephasen in der Bodenkontrollstation zusammen.
11. Arbeiten zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von CAS zusammen mit
Soldatinnen und Soldaten in den Bodenkontrollstationen (falls ja, bitte die
konkrete Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb eines Einsatzes
darlegen)?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Während der Aufklärungseinsätze
befinden sich keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Airbus DS Airborne
Solutions GmbH in der Bodenkontrollstation.
12. Arbeiten zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von CAS zusammen mit
Soldatinnen und Soldaten an den terrestrischen und satellitengestützten
Datenlinks (falls ja, bitte die konkrete Zusammenarbeit innerhalb und
außerhalb eines Einsatzes aufführen)?
Es erfolgt zur Nutzung der terrestrischen oder satellitengestützten Datenlinks
keine Zusammenarbeit mit den zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Airbus DS Airborne Solutions GmbH.
13. In welcher Art und Weise erfolgt eine Übergabe des UAV von
Bedienerinnen und Bedienern der CAS an Soldatinnen und Soldaten, wenn sich das
UAV bereits in der Luft befindet?
Die Übergabe zwischen dem Personal der Airbus DS Airborne Solutions GmbH
und den Soldatinnen und Soldaten erfolgt über eine fünf Schritte umfassende
Checkliste innerhalb von ca. 30 Sekunden.
Nach der Startphase und dieser Übergabe verlässt das Personal der Airbus DS
Airborne Solutions GmbH die Bodenkontrollstation. Zur Landung wird das
Personal der Airbus DS Airborne Solutions GmbH in die Bodenkontrollstation
gerufen, wenn sich der HERON 1 bereits in der Kontrollzone des Flugplatzes
Masar-e Sharif befindet. Auch hier erfolgt die Übergabe gemäß der oben
genannten Checkliste.
a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass lediglich Soldatinnen und
Soldaten während des Einsatzes eines UAV dieses steuern, dessen
Einsatz kontrollieren und zusätzlich keine zivilen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter involviert sind?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
b) Wie erklärt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, dass laut
der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Kossendey
(Schriftliche Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 17/14803) „im
operativen Einsatz […] das UAV Heron 1 durch Personal der Luftwaffe
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5481betrieben“ wird und sowohl Starts als auch Landungen „in der Regel
von demselben militärischen Personal, aber in der Verantwortung von
CAS durchgeführt“ werden?
Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die als verantwortliche
Luftfahrzeugführer des HERON 1 eingesetzt werden, benötigen dazu eine entsprechende
Berechtigung. Zum Erwerb und für den Erhalt dieser Berechtigung ist auch die
Durchführung von realen Starts und Landungen notwendig. Werden die Start-
und Landephasen durch Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr
durchgeführt, erfolgt dies gemäß den vertraglichen Regelungen mit der Airbus DS
Airborne Solutions GmbH. Eine gemeinsame Steuerung des HERON 1 ist dabei
nicht vorgesehen.
14. Stellt die Inbetriebnahme sowie das Starten und Landen eines UAV einen
hoheitlich-exekutiven Einsatz dar (Antwort bitte mit Begründung)?
Falls ja, wie ist dieser Umstand mit der Tatsache zu vereinbaren, dass
Bereiche, die hoheitlich-exekutive Eingriffe mit Anordnungs- oder
Zwangsbefugnissen darstellen, dem Staat und seinen Streitkräften vorbehalten
sind?
Die Inbetriebnahme, das Starten und das Landen eines unbemannten
Luftfahrzeugs stellt ein tatsächliches Handeln dar, das keinen hoheitlichen oder
eingreifenden Charakter hat. Ziviles Personal erbringt in den Auslandseinsatzgebieten
ausschließlich diese Dienstleistungen. Der operative Einsatz der durch die
Bundeswehr verwendeten unbemannten Aufklärungssysteme einschließlich der
Steuerung dieser Systeme und der Bedienung ihrer Sensorik sowie die
Auswertung der Aufklärungsergebnisse erfolgt durch Soldatinnen und Soldaten der
deutschen Einsatzkontingente. Ergänzend wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/2385 verwiesen.
15. Wie ist es möglich, als ein Team, bestehend aus zivilen und militärischen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, gemeinsam ein UAV zu steuern, wenn
die zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht den Befehlen eines
verantwortlichen und befehlsgebenden Bundeswehrangehörigen folgen
müssen, da sie nicht in die Befehlsketten der Bundeswehr eingebunden sind
und nicht der Gehorsamspflicht oder einer sonstigen Dienstaufsicht im
Sinne des Soldatengesetzes unterliegen?
Die vertragliche Situation regelt eine klare Aufgabenteilung zwischen zivilen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und militärischem Personal.
Die Bereitstellung des Systems erfolgt durch das Personal der Firma Airbus DS
Airborne Solutions GmbH. Die Antworten zu den Fragen 9 und 13 beschreiben
die Verfahren für einzelne Phasen der Flüge des HERON 1. Demnach erfolgt die
Steuerung des HERON 1 entweder durch das Personal der Airbus DS Airborne
Solutions GmbH (nur Start und Landung) oder durch die Soldatinnen oder
Soldaten der Bundeswehr.
16. Welche Gebäude wurden in den Einsatzgebieten, in den Feldlagern und
anderen Liegenschaften der Bundeswehr für den Einsatz von Privatfirmen
errichtet, und wer trug dafür die Kosten?
Die Bundeswehr errichtet grundsätzlich für den Eigenbedarf auf eigene Kosten
Infrastruktur im Einsatz und trägt hierfür die Kosten. Dies geschieht auf der
Basis militärischer Bedarfsforderungen, denen jeweils ein konkreter Auftrag
oder eine operative Fähigkeitsforderung der Bundeswehr zugrunde liegt.
Drucksache 18/5481 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode17. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von zivilen Unternehmen, die
derzeit in den Einsatzgebieten der Bundeswehr tätig sind, waren nach
Kenntnis der Bundesregierung zuvor als Soldatinnen und Soldaten oder
Angestellte des Bundesministeriums der Verteidigung und bzw. oder
nachgeordneten Behörden tätig (Antwort bitte nach Institution,
Angestelltenverhältnis und der Übergangszeit zwischen beiden Tätigkeiten
aufschlüsseln)?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Eine entsprechend
detaillierte Angabe könnte nur durch die jeweiligen Unternehmen mittels einer
Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermittelt werden.
18. Inwieweit unterstützt die Bundeswehr gezielt den Einstieg von
ausscheidenden Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten sowie Berufssoldatinnen und
Berufssoldaten bei Sicherheitsdienstleistern der Bundeswehr
a) durch den Berufsförderungsdienst und bzw. oder
b) durch andere Programme?
Die beiden Teilfragen werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) führt keine speziellen oder
gezielten Programme für die Eingliederung von ausscheidenden Soldatinnen
und Soldaten bei Sicherheitsdienstleistern der Bundeswehr durch.
Selbstverständlich stehen aber auch diesen Unternehmen – wie jedem anderen zivilen
Unternehmen, das Ausbildungs- und Arbeitsplatzangebote an ausscheidende
Soldatinnen und Soldaten richten möchte – die allgemein zugänglichen
Vermittlungs- und Serviceangebote über den Jobservice des BFD offen. Andere
Programme bestehen ebenso wenig.
19. Wie hoch waren die Kosten im Jahr 2014 durch den Einsatz externer
Unternehmen in den Einsatzgebieten (Antwort bitte nach Kostenart
aufschlüsseln)?
20. Welche Kosten sind der Bundeswehr in den Jahren von 2008 bis 2013
durch den Einsatz externer Unternehmen entstanden?
Die Fragen 19 und 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In den Einsatzgebieten werden durch externe Unternehmen vornehmlich
Dienstleistungen für die Bundeswehr erbracht, im Schwerpunkt auf den nachfolgenden
Gebieten:
– Dienstleistungen (z. B. Bereitstellung von Verpflegungsmitteln, Zubereitung
von Verpflegung, Wäscherei, Betrieb und Wartung von
Stromerzeugungsanlagen),
– Betriebsstoffversorgung,
– Marketenderwarenversorgung,
– Transportdienstleistungen und Mobilitätsdienstleistungen,
– Wartungs- und Instandsetzungsdienstleistungen,
– Bauleistungen,
– Entsorgung von Hausmüll, Abwasser und besonders
überwachungsbedürftigen Abfällen,
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5481– Reinigung von Bekleidung, Textilien und Kraftfahrzeugen,
– gewerbliche Telekommunikationsdienstleistungen.
In diesen Bereichen kommt eine Vielzahl von Verträgen, auch
Rahmenverträgen, zur Anwendung. Es wird derzeit geprüft, in welcher Höhe Zahlungen an die
in den Fragen 1 und 2 genannten Dienstleister im Zusammenhang mit
internationalen Einsätzen geleistet wurden. Da diese Prüfung nicht innerhalb der zur
Beantwortung dieser Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit abgeschlossen
werden kann, werden die Ergebnisse nachgereicht.
Antwort zu den Fragen 19 und 20 gemäß Schreiben vom 12. August 2015.
An die in den Antworten auf die Fragen 1 und 2 genannten Dienstleister wurden
nachfolgende Zahlungen aus dem Einzelplan 14 im Zusammenhang mit
internationalen Einsätzen geleistet.
– in Mio. Euro gerundet –
Die Zahlungen wurden im Zusammenhang mit der Wartung, der Instandsetzung
und zum Betrieb von Waffensystemen bzw. Gerät geleistet und aus Kapitel 14 03
Titel 553 81 bzw. 547 81 finanziert.
Die Auswertung basiert auf den in der Bundeswehr elektronisch geführten
Zahlungssystemen. Hierbei ist allerdings anzumerken, dass in den Einsatzgebieten
das Standardsystem der Bundeswehr erst vollständig ab dem Haushaltsjahr 2012
betrieben wurde, so dass die Daten aus früheren Jahren nicht vollständig
erhoben werden konnten.
21. Welche Gründe sprechen jenseits einer eventuellen Wirtschaftlichkeit
dafür, dass sämtliche Aufgabengebiete, in welchen ziviles Personal von
Unternehmen eingesetzt wird, extern ausgelagert („outgesourced“)
werden?
Durch den Einsatz von Unternehmen und ihres Personals kann nicht verfügbare
Fachexpertise bei eigenen Kräften der Bundeswehr hinzu gezogen werden oder
eigene Kräfte der Bundeswehr für Kernaufgaben freigesetzt werden. Eine
mögliche Unterstützung insbesondere durch ziviles Instandsetzungs- und
Wartungspersonal kann im Einzelfall so zur Herstellung oder dem Erhalt der technischen
Einsatzreife beitragen.
22. In welchem Zusammenhang steht der Einsatz ziviler Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im (vor-)militärischen Aufgabenbereich mit den von der
Bundesregierung jeweils beschlossenen Mandatsobergrenzen?
Das Parlamentsbeteiligungsgesetz regelt die Form und das Ausmaß der
Beteiligung des Bundestages bei einem Beschluss zum Einsatz bewaffneter deutscher
Streitkräfte im Ausland. Der Antrag der Bundesregierung auf die Zustimmung
Jahr Zahlung
2008 13,7
2009 14,2
2010 27,2
2011 26,2
2012 56,1
2013 56,6
2014 54,9
Drucksache 18/5481 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedes Bundestages zum Einsatz der Streitkräfte enthält folglich auch allein die
Höchstzahl der einzusetzenden Soldatinnen und Soldaten.
23. Sollte nach Einschätzung der Bundesregierung das
Einsatzversorgungsverbesserungsgesetz einschließlich der Ansprüche einer einmaligen
Entschädigungszahlung, welche derzeit lediglich für Bundesbedienstete
greift, auch auf andere Zivilpersonen, zum Beispiel auf das Personal von
Unternehmen, ausgeweitet werden, insofern diese an einem Einsatz
beteiligt sind?
Eine Ausweitung von Leistungen der Einsatzversorgung auf Zivilpersonen, die
in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis mit einem Auftragnehmer
der Bundeswehr stehen, ist nicht beabsichtigt. Die Zivilpersonen sind im
Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses anderweitig, zum Beispiel nach dem
Siebten Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Unfallversicherung) abgesichert.
Daneben besteht die Möglichkeit einer darüber hinaus gehenden individuellen
Absicherung durch den Arbeitgeber. Die Ausgestaltung des privatrechtlichen
Beschäftigungsverhältnisses ist allein Sache der Vertragsparteien.
24. Wer hat nach Auffassung der Bundesregierung beim Einsatz ziviler
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch externe Sicherheitsdienstleister im
Rahmen militärischer Auslandseinsätze das Risiko zu tragen, ggf.
Entschädigungszahlungen zu leisten oder im Nachhinein für psychologische
Hilfe aufkommen zu müssen?
Hat die Bundesregierung hierzu irgendwelche Vereinbarungen mit den
Sicherheitsdienstleistern getroffen (bitte nach Einsatz und Unternehmen
einzeln auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]