[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5446
18. Wahlperiode 02.07.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Andreae, Katharina Dröge,
Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5153 –
Gründungen in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Gründerinnen und Gründer sind wichtige Akteure für den Wirtschaftsstandort
Deutschland. Sie stehen für Innovation, Kreativität und positives
Unternehmertum. Sie brauchen Rahmenbedingungen, die es ihnen ermöglicht, ihre
Geschäftsmodelle auf- und auszubauen. Notwendig sind Maßnahmen, die den
Schritt in die Selbständigkeit sozial sicherer machen, ohne Gründungen
auszubremsen. Gerade das Potenzial von Frauen für Existenzgründungen liegt
weitgehend brach, weil ihre spezifischen Gründungsbedürfnisse nicht ausreichend
berücksichtigt werden. Der Präsident des Deutschen Industrie- und
Handelskammertages (DIHK), Eric Schweitzer, spricht von einer Gründungsmisere in
Deutschland. Das vierte Jahr in Folge gibt es bei den Industrie- und
Handelskammern (IHKs) weniger Gespräche mit angehenden Unternehmerinnen und
Unternehmern. Der DIHK-Gründungsreport 2015 benennt hier wesentliche
Ursachen: „Statt innovativen Startups mehr Rückenwind zu geben und so den
Mittelstand von morgen zu unterstützen, schafft die Politik in
Gesetzesentwürfen zusätzliche Hemmnisse für Unternehmensgründer“. Und weiter: „Seit
anderthalb Jahren wartet die Gründungsszene auf das im Koalitionsvertrag
angekündigte Venture Capital Gesetz. Deutschland ist beim Wagniskapital noch
immer Entwicklungsland“. Dabei ist die Gründungsbereitschaft in
Deutschland sehr hoch. Laut einer Studie des Umfrageinstituts YouGov trauen sich
44 Prozent der Erwachsenen zu, ein eigenes Unternehmen zu gründen. Es
gehört zu den Aufgaben einer innovativen Wirtschaftspolitik, Anreize für eine
lebendige Unternehmenskultur zu setzen und Gründungshemmnisse
abzubauen. Dazu bedarf es insbesondere einem besseren Zugang zu
Förderprogrammen wie dem Gründungszuschuss sowie dem Abbau unnötiger
Bürokratielasten.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung stärkt Gründungen und Unternehmertum in Deutschland.
Gründerinnen und Gründer stehen für Kreativität und unternehmerische
Freiheit. Sie sorgen für Fortschritt, Investitionen und Wachstum. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
25. Juni 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5446 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen tragen insbesondere dazu
bei, dass Unternehmerinnen und Unternehmer in der Gesellschaft eine höhere
Wertschätzung erfahren, mehr Frauen für die unternehmerische
Selbstständigkeit motiviert werden, der Generationenwechsel in den Betrieben erleichtert
wird und Gründungsinteressierte sowie Gründerinnen und Gründer passgenaue
Informationen und Beratungen angeboten werden.
Deutschland gehört zu den innovativsten Standorten der Welt. Die weitere
Stärkung der Innovationskraft der deutschen Wirtschaft ist für die wirtschaftliche
Zukunft von entscheidender Bedeutung. Hier spielen Unternehmensgründungen
– gerade im Hightech-Bereich – eine zentrale Rolle. Nach jüngsten Analysen
des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) sind sowohl in den
forschungs- und wissensintensiven Branchen des verarbeitenden Gewerbes als
auch in den wissensintensiven Dienstleistungen seit 2012 leichte Zuwächse bei
den Gründungen zu verzeichnen.
Die Bundesregierung hat konkrete Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die
Gründungsdynamik und das unternehmerische Engagement insgesamt weiter zu
stärken. Damit sich eine „Neue Gründerzeit“ in Deutschland entfalten kann, hat
die Bundesregierung insbesondere die Entlastung von Bürokratie für
Gründerinnen und Gründer beschlossen sowie Beratungs- und Förderangebote ausgebaut
und innovative Finanzierungsformen erleichtert.
Gründungsentwicklungen in Deutschland
1. Wie viele Gründungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
Jahr 2003 in Deutschland (bitte nach Jahren und Branchen auflisten, nach
Teil- und Vollzeit differenzieren und jeweils getrennt nach Frauen und
Männern angeben)?
Der Bundesregierung stehen zur Analyse der Entwicklung des
Gründungsgeschehens in Deutschland insbesondere die Gründungsstatistik des Instituts für
Mittelstandsforschung (IfM) Bonn sowie der KfW-Gründungsmonitor zur
Verfügung.
Die Gründungsstatistik des IfM Bonn beruht auf der Gewerbeanzeigenstatistik
der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Grundlage der
Gewerbeanzeigenstatistik ist die Anzeigepflicht gemäß Gewerbeordnung (GewO). Freie
Berufe, Betriebe der Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei,
Garten-/Weinbau, Bergbau), Versicherungsunternehmen und die Verwaltung
eigenen Vermögens unterliegen nicht der GewO und sind daher typischer Weise
nicht in der Gewerbeanzeigenstatistik erfasst. Das IfM Bonn bereinigt die
Gewerbeanmeldungen um nicht gründungsrelevante Komponenten (wie
Unternehmensverlagerungen, Umwandlungen, Rechtsformwechsel,
Nebenerwerbsgründungen usw.). Unternehmensgründungen werden vom IfM Bonn als
selbstständig originäre Gründungen definiert. Existenzgründungen können
Unternehmensgründungen oder Übernahmen durch Erbfolge, Kauf, Pacht sein.
Nebenerwerbsgründungen werden in der Gewerbeanzeigenstatistik
ausgewiesen, zählen jedoch nach Definition des IfM Bonn nicht zu den
Unternehmensbzw. Existenzgründungen.
Im KfW-Gründungsmonitor sind Gründerinnen und Gründer als Personen
definiert, die innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Befragungszeitpunkt eine
selbstständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit im Voll- oder
Nebenerwerb begonnen haben. Diese neue selbstständige Tätigkeit kann sowohl eine
Neugründung als auch eine Übernahme von oder Beteiligung an bereits
bestehenden Unternehmen sein. Eine Einschränkung auf bestimmte Branchen erfolgt
dabei nicht. Befragt werden jährlich 50 000 Personen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5446Aufgrund der unterschiedlichen Erhebungsmethoden ergeben sich
Abweichungen zwischen den Daten des IfM Bonn und des KfW-Gründungsmonitors.
Auf Basis der Analysen des IfM Bonn gab es seit 2003 rund 7,9 Millionen
gewerbliche Gründungen in Deutschland (siehe Tabelle 1).
Zusätzlich zu den gewerblichen Existenzgründungen kann das IfM Bonn seit
2012 auch die Zahl der freiberuflichen Existenzgründungen aufgrund von
Angaben der Finanzverwaltungen der Bundesländer quantifizieren. Im Jahr 2014
gab es rund 81 100 freiberufliche Existenzgründungen, im Jahr 2013 waren es
rund 79 400 und im Jahr 2012 rund 76 400. Die Tendenz der freiberuflichen
Gründungen ist steigend.
Tabelle 1: Gewerbliche Gründungen 2003 bis 2014 in Deutschland
Quelle: IfM Bonn (Basis: Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Bundesamtes)
Das IfM Bonn weist darauf hin, dass bei der Ausweisung der Existenz- und
Nebenerwerbsgründungen nach Wirtschaftsbereichen, aufgrund
unterschiedlicher Wirtschaftszweigsystematiken in den beiden Zeiträumen 2003 bis 2007
und 2008 bis 2014 eine differenzierte Betrachtung erforderlich ist und die
ausgewiesenen Wirtschaftsbereiche nur mit Einschränkungen vergleichbar sind,
auch wenn sie gleichlautende Bezeichnungen haben. Die meisten
Existenzgründungen gab es im Jahr 2003 im Bereich Handel, Gastgewerbe, Verkehr,
Nachrichtenübermittlung (siehe Tabelle 2). Die Zahl ist jedoch stark rückläufig. Im
Jahr 2007 gab es mehr Existenzgründungen im Bereich Sonstige
Dienstleistungen, zu dem u. a. die Wirtschaftszweige Grundstücks- und Wohnungswesen,
Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von Dienstleistungen und
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen zählen. Die
Zahl der Nebenerwerbsgründungen nimmt in allen Wirtschaftsbereichen im
Zeitraum von 2003 bis 2007 zu. Mit Abstand die meisten
Nebenerwerbsgründungen gibt es im Bereich Sonstige Dienstleistungen.
Jahr
Gewerbliche Gründungen
insgesamt Existenzgründungen Nebenerwerbsgründungen
2003 657 600 508 600 149 000
2004 782 500 572 500 210 000
2005 714 000 495 500 218 500
2006 697 400 471 200 226 200
2007 667 000 425 800 241 200
2008 652 400 399 400 252 900
2009 681 500 412 600 268 900
2010 682 400 417 600 264 800
2011 643 100 401 500 241 700
2012 587 600 346 400 241 200
2013 586 800 337 900 248 900
2014 561 000 309 900 251 100
2003 bis 2014 7 913 300 5 098 900 2 814 400
© IfM Bonn
Drucksache 18/5446 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeTabelle 2: Gewerbliche Gründungen 2003 bis 2007 in Deutschland nach
Wirtschaftsbereichen
1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003).
2) 2003 bis 2007: Fischerei bei Produzierendem Gewerbe.
Quelle: IfM Bonn (Basis: Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Bundesamtes)
Auch im Zeitraum von 2008 bis 2014 hat der Wirtschaftsbereich Handel,
Gastgewerbe, Verkehr, Information und Kommunikation die meisten
Existenzgründungen aufzuweisen (siehe Tabelle 3), gefolgt von den Sonstigen
Dienstleistungen. Bis auf den Bereich Baugewerbe sind bei den anderen Wirtschaftsbereichen
rückläufige Existenzgründungszahlen zu beobachten. Bei den
Nebenerwerbsgründungen gingen nur die Gründungszahlen im Produzierenden Gewerbe ohne
Baugewerbe von 2008 bis 2014 zurück, während die Zahlen der
Nebenerwerbsgründungen im Bereich Sonstige Dienstleistungen stark zunahmen und seit dem
Jahr 2013 die Zahl der Existenzgründungen übertrifft.
Wirtschaftsbereich1) 2003 2004 2005 2006 2007
Existenzgründungen
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei2) 7 000 9 100 8 200 8 000 7 500
Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe2) 20 900 24 400 22 500 21 400 19 700
Baugewerbe 46 700 66 700 64 600 65 500 59 300
Handel, Gastgewerbe, Verkehr,
Nachrichtenübermittlung 222 100 237 300 201 500 186 800 165 800
Sonstige Dienstleistungen 211 900 235 000 198 800 189 600 173 500
Insgesamt 508 600 572 500 495 500 471 200 425 800
Nebenerwerbsgründungen
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei2) 2 600 4 200 4 100 4 400 4 900
Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe2) 7 100 15 000 19 200 20 100 23 700
Baugewerbe 5 600 9 900 9 300 9 600 10 800
Handel, Gastgewerbe, Verkehr, Information 59 700 77 500 76 900 75 600 75 800
Sonstige Dienstleistungen 73 900 103 300 109 000 116 500 126 100
Insgesamt 149 000 210 000 218 500 226 200 241 200
© IfM Bonn
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5446Tabelle 3: Gewerbliche Gründungen 2008 bis 2014 in Deutschland nach
Wirtschaftsbereichen
1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
Quelle: IfM Bonn (Basis: Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Bundesamtes)
Angaben zu gewerblichen Gründungen getrennt nach Frauen und Männern sind
auf Basis der amtlichen Gewerbeanzeigenstatistik nur für Einzelunternehmen
möglich (ohne Differenzierung nach Wirtschaftsbereichen). Die Anzahl der
Existenzgründungen von Einzelunternehmen von Männern und Frauen nahm im
Zeitraum von 2003 bis 2014 mit Ausnahme der Jahre 2009 und 2010
kontinuierlich ab (siehe Tabelle 4). Die Zahlen der Nebenerwerbsgründungen von
Einzelunternehmen der Frauen stiegen im betrachteten Zeitraum mit 78 Prozent
stärker als die der Männer (+ 60,9 Prozent).
Wirtschaftsbereich1) 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Existenzgründungen
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei 2 700 2 600 2 700 2 400 1 900 1 900 1 600
Produzierendes Gewerbe ohne
Baugewerbe 19 500 21 600 22 700 19 600 16 200 14 600 12 900
Baugewerbe 53 400 59 200 69 600 76 500 73 500 77 300 68 200
Handel, Gastgewerbe, Verkehr,
Information und Kommunikation 164 100 163 800 158 600 147 400 126 900 122 900 116 200
Sonstige Dienstleistungen 159 800 165 400 164 100 155 500 128 000 121 300 110 900
Insgesamt 399 400 412 600 417 600 401 500 346 400 337 900 309 900
Nebenerwerbsgründungen
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei 2 100 2 200 2 200 2 300 2 200 2 400 2 500
Produzierendes Gewerbe ohne
Baugewerbe 31 900 44 400 46 500 25 900 19 600 17 600 15 800
Baugewerbe 9 600 10 300 10 700 11 100 11 900 12 400 13 000
Handel, Gastgewerbe, Verkehr,
Information und Kommunikation 87 200 88 100 82 900 81 800 82 800 86 700 87 000
Sonstige Dienstleistungen 122 100 124 000 122 400 120 600 124 600 129 900 132 700
Insgesamt 252 900 268 900 264 800 241 700 241 200 248 900 251 100
© IfM Bonn
Drucksache 18/5446 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeTabelle 4: Gewerbliche Gründungen von Männern und Frauen:
Einzelunternehmen 2003 bis 2014 in Deutschland
Quelle: IfM Bonn (Basis: Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Bundesamtes)
Tabelle 5: KfW-Gründungsmonitor: Existenzgründungen von Männern und
Frauen
* Existenzgründungen lt. KfW-Gründungsmonitor: Gründungen im Voll- und Nebenerwerb, freiberufliche wie gewerbliche Gründungen,
Neugründungen, Übernahmen, tätige Beteiligungen.
** Vollerwerbsgründer weisen im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit (2014) von 46 h auf,
Nebenerwerbsgründer von 15 h.
Jahr
Gewerbliche Gründungen von Einzelunternehmen
Insgesamt Existenzgründungen Nebenerwerbsgründungen
Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen
2003 564 900 369 200 195 700 425 100 286 200 138 900 139 800 83 100 56 700
2004 690 300 448 000 242 300 492 700 330 600 162 000 197 600 117 300 80 300
2005 626 000 403 600 222 500 420 200 282 500 137 800 205 800 121 100 84 700
2006 611 000 392 700 218 200 397 600 267 900 129 600 213 400 124 800 88 600
2007 580 300 371 100 209 300 353 100 237 200 115 900 227 200 133 900 93 400
2008 564 900 359 200 205 700 326 900 218 400 108 500 238 000 140 700 97 300
2009 580 800 375 400 205 400 330 200 224 100 106 100 250 600 151 300 99 300
2010 581 800 381 600 200 200 335 700 232 000 103 700 246 000 149 600 96 500
2011 547 800 357 200 190 700 321 900 224 500 97 400 225 900 132 600 93 300
2012 497 300 321 000 176 300 271 600 191 500 80 100 225 700 129 400 96 300
2013 498 500 321 900 176 700 265 400 189 800 75 600 233 100 132 100 101 000
2014 474 400 305 100 169 200 239 800 171 500 68 300 234 600 133 600 101 000
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Jahr
Alle Existenzgründungen* Vollerwerbsgründungen** Nebenerwerbsgründungen**
In Tausend Anteil Frauen
in Prozent
In Tausend Anteil Frauen
in Prozent
In Tausend Anteil Frauen
in Prozent
2003 1 496 38 653 28 843 46
2004 1 357 36 652 30 705 41
2005 1 286 36 609 30 677 42
2006 1 088 40 446 33 643 45
2007 859 40 316 36 543 42
2008 793 41 330 26 463 50
2009 871 38 399 31 472 44
2010 938 38 399 28 539 45
2011 834 42 381 38 453 45
2012 777 39 317 32 460 44
2013 868 43 306 33 562 49
2014 915 43 393 41 522 44
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5446Tabelle 6: KfW-Gründungsmonitor: Branchenanteile* 2014 in Prozent
* Einteilung nach WZ 2008.
a) Wie hoch ist dabei der Anteil der Gründungen aus bestehender bzw.
drohender Arbeitslosigkeit (bitte nach Frauen und Männern
differenzieren)?
Nach der Analyse des KfW-Gründungsmonitors steigt der Anteil der
Gründerinnen und Gründer, die eine eigene Idee oder Geschäftskonzept umsetzen, so
genannte „Chancengründungen“ an. Der Anteil der so genannten
Notgründungen, u. a. aus Mangel an Erwerbsmöglichkeiten oder -alternativen, geht sowohl
bei Frauen als auch Männern tendenziell zurück.
Tabelle 7: Anteil von Notgründungen* in Prozent
* Gründer ohne bessere Erwerbsalternative.
Quelle: KfW-Gründungsmonitor
Zu weiteren Zahlen zu Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit wird auf die
Antwort zu Frage 29 verwiesen.
Jahr
Produzierendes
Gewerbe
Wirtschaftliche
Dienstleitungen
Persönliche
Dienstleistungen
Sonstige
Dienstleistungen
Handel
Alle
Existenzgründungen
15 35 27 6 18
Vollerwerbsgründungen
16 33 27 9 14
Nebenerwerbsgründungen
14 35 27 4 20
Gründungen
von Männern
19 39 16 7 19
Gründungen
von Frauen
9 29 42 5 16
Jahr Alle
Existenzgründungen
Vollerwerbsgründungen
Nebenerwerbsgründungen
Gründungen
von Männern
Gründungen
von Frauen
2008 35 40 31 33 38
2009 34 42 27 35 33
2010 35 40 31 33 38
2011 35 42 29 30 42
2012 30 31 30 29 32
2013 30 37 26 26 35
2014 31 38 26 32 30
Drucksache 18/5446 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Wie hoch ist dabei der Anteil der Gründungen durch Migrantinnen und
Migranten (bitte nach Frauen und Männern differenzieren)?
Der Anteil der gewerblichen Gründungen durch Migrantinnen und Migranten
lässt sich bei den IfM-Auswertungen nur für Einzelunternehmen ausweisen und
nur für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Im Jahr 2003 lag der Anteil
der Migrantinnen und Migranten bei gewerblichen Gründungen von
Einzelunternehmen insgesamt bei 11,7 Prozent und stieg bis auf 27,7 Prozent im Jahr
2014 (s. Tabelle 8). Bei den Existenzgründungen von Einzelunternehmen gab es
aufgrund der eingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit für Staatsangehörige
der Beitrittsländer der EU (bis zum 1. Mai 2010 für zehn neue EU-
Mitgliedsländer und bis zum 1. Januar 2014 für Bulgarien und Rumänien) einen
deutlichen Anstieg bis zum Jahr 2013. Erst im Jahr 2014 ist der Anteil wieder
zurückgegangen, da die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit nunmehr für alle diese neuen
Mitgliedsstaaten gilt. Nebenerwerbsgründungen werden von ausländischen
Personen nur in geringem Umfang vorgenommen. Der Ausländeranteil lag im Jahr
2014 bei 11,2 Prozent.
Tabelle 8: Anteil der Migrantinnen und Migranten* bei gewerblichen
Gründungen von Einzelunternehmen 2003 bis 2014 in Deutschland, in
Prozent
* Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit.
Quelle: IfM Bonn (Basis: Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Bundesamtes).
Jahr
Gewerbliche Gründungen von Einzelunternehmen
insgesamt Existenzgründungen Nebenerwerbsgründungen
2003 11,7 13,1 7,2
2004 13,0 15,3 7,2
2005 16,5 20,8 7,8
2006 18,2 23,6 7,9
2007 20,0 27,5 8,3
2008 20,0 28,7 8,1
2009 20,9 30,5 8,2
2010 23,5 34,4 8,6
2011 26,7 38,5 9,9
2012 29,2 44,8 10,4
2013 29,9 46,5 11,0
2014 27,7 43,9 11,2
© IfM Bonn
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5446Entwicklung des Anteils von Migrantinnen und Migranten an den
Existenzgründungen nach dem KfW-Gründungsmonitor:
Tabelle 9: Anteil von Migrantinnen und Migranten* in Prozent
* Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit von Geburt an.
c) Welche Erkenntnisse bzw. Erfahrungswerte hat die Bundesregierung
über die Nachhaltigkeit und den Erfolg dieser Gründungen?
Auf Basis der in den Erhebungen zum KfW-Gründungsmonitor der Jahre 2008
bis 2014 beobachteten Existenzgründungen zeigt sich, dass in den ersten drei
Geschäftsjahren rund 30 Prozent der Existenzgründungen wieder aufgegeben
werden. Zwischen Gründungen durch Männer und Frauen sowie Vollerwerbs-
und Nebenerwerbsgründungen zeigt sich dabei kein statistisch signifikanter
Unterschied. Gründungen durch Migrantinnen und Migranten weisen dagegen
eine statistische signifikante, leicht höhere Schließungswahrscheinlichkeit auf.
d) Wie viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze sind durch diese
Gründungen entstanden?
Nach dem KfW-Gründungsmonitor betrug der direkte Brutto-
Beschäftigungseffekt von Neugründerinnen und Neugründern (d. h. ohne Übernahmegründer
und tätige Beteiligungen) im Jahr 2014 rund 745 000 Vollzeitäquivalente („40h-
Arbeitsplätze“). Dabei entfielen 292 000 Vollzeitäquivalente auf beschäftige
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und 452 000 Vollzeitäquivalente auf die
Gründerinnen und Gründer selbst. In den vergangenen drei Jahren ist der Brutto-
Beschäftigungseffekt deutlich gestiegen (2012: 543 000, davon 171 000
Mitarbeiter-Vollzeitäquivalente).
Nach den IfM-Berechnungen sind durch die gewerblichen
Unternehmensgründungen im Zeitraum von 2003 bis 2014 rund 4,5 Millionen
sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze entstanden (siehe Tabelle 10). Hierbei handelt es sich
um Absichtserklärungen der Gründerpersonen zum Zeitpunkt der
Gewerbeanmeldung. Über die weitere Entwicklung der Beschäftigung lassen sich keine
Angaben machen.
Jahr
Existenzgründungen
– insgesamt –
Vollerwerbsgründungen
Nebenerwerbsgründungen
Gründungen
von Männern
Gründungen
von Frauen
2008 22 26 18 24 18
2009 20 23 17 21 17
2010 17 22 14 18 16
2011 22 26 18 19 25
2012 19 19 19 21 15
2013 21 24 20 25 17
2014 19 21 17 19 20
Drucksache 18/5446 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeTabelle 10: Sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in neu gegründeten
Unternehmen 2003 bis 2014 in Deutschland zum Zeitpunkt der
Gewerbeanmeldung
Quelle: IfM Bonn (Basis: Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Bundesamtes)
e) Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?
Die Entwicklung des Gründungsgeschehens wird von verschiedenen Faktoren
beeinflusst. Insbesondere das im Vergleich zu 2003 derzeit deutlich höhere
Beschäftigungsniveau und die niedrigere Arbeitslosenquote haben tendenziell
einen dämpfenden Effekt auf die Gründungsdynamik. Dies zeigt sich auch darin,
dass die Anteile der chancenorientierten Gründungsmotive [vgl. Antwort zu a)]
mit Wachstumspotenzial, höherer Bestandsfestigkeit und potenziellen
Beschäftigungseffekten zugenommen haben.
2. Wie viele Spin-off-Gründungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung
seit dem Jahr 2003 aus der Wissenschaft?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?
Die Spinoff-Gründungen aus der Wissenschaft insgesamt werden nicht
kontinuierlich jährlich statistisch erfasst und umfassend erhoben.
Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft hat für das Gründungsradar
2013 die Gründungsaktivitäten an Hochschulen durch eine Befragung ermittelt,
an der 168 Hochschulen mitgewirkt haben. An den befragten Hochschulen
wurden 5 744 Gründungsvorhaben durchgeführt.
Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) Mannheim hat für
die Jahre 2003 bis 2006 Spinoff-Befragungen durchgeführt sowie für die Jahre
2010 bis 2014 das Mannheimer Gründungspanel auswertet. Für die Jahre 2007
bis 2009 liegen keine Daten des ZEW vor.
Jahr SV-Arbeitsplätze
2003 430 900
2004 417 200
2005 431 000
2006 453 100
2007 385 400
2008 373 000
2009 342 100
2010 361 200
2011 352 300
2012 318 100
2013 297 200
2014 290 500
2003 bis 2014 4 452 000
© IfM Bonn
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5446Tabelle 11: ZEW-Spinoff-Befragungen
* Mindestens eine Person aus dem Gründungsteam hat als Wissenschaftler an einer wissenschaftlichen
Einrichtung gearbeitet.
** Für die Gründung waren von mindestens einem der Gründer selbst erarbeitete Forschungsergebnisse
von großer Bedeutung.
Anmerkung: Die Konzepte, nach denen die Daten für den Zeitraum 2003 bis 2006 bzw. für den Zeitraum
2010 bis 2014 erhoben wurde, unterscheiden sich ein wenig; deshalb sind die Zahlen nicht vollständig
vergleichbar.
Daten zu den Ausgründungen der außeruniversitären Forschungseinrichtungen,
der Fraunhofer-Gesellschaft, der Max-Planck-Gesellschaft, der Zentren der
Helmholtz-Gemeinschaft und der Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft,
werden im jährlichen, von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK)
herausgegebenen Monitoring-Bericht zum Pakt für Forschung und Innovation
veröffentlicht. Nach dem Monitoring-Bericht 2015 gab es in diesem Bereich
337 Ausgründungen im Zeitraum 2006 bis 2014.
Ergänzend sei auf die in den Vorbemerkungen angesprochenen Untersuchungen
des ZEW zur Unternehmensdynamik in der Wissenswirtschaft insgesamt
hingewiesen. Auf Basis des Mannheimer Unternehmenspanels beinhalten diese
Untersuchungen auch Analysen des Gründungsgeschehens in den
forschungsintensiven Industriebranchen und in den wissensintensiven Dienstleistungen,
umfassen also nicht nur Spinoff-Gründungen aus der Wissenschaft und liefern
so einen besseren Überblick.
Nach einer weiteren Analyse des Zentrums für Europäische
Wirtschaftsforschung (ZEW) Mannheim leisten Wissenschafts-Spinoffs einen höheren Beitrag
zur Schaffung neuer Arbeitsplätze: Sie weiten ihre Beschäftigung in den ersten
Jahren nicht nur rascher aus als andere Unternehmensgründungen, sondern sie
beschäftigen von Anfang an eine größere Anzahl von Personen, so die ZEW-
Studie.
3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Frauen
unter den Gründerinnen seit dem Jahr 2003 (bitte nach Jahren und Branchen
auflisten)?
Im Jahr 2003 lag der Frauenanteil bei den gewerblichen Gründungen von
Einzelunternehmen insgesamt bei 34,6 Prozent und im Jahr 2014 bei 35,7 Prozent
Jahr Anzahl der Gründungen
durch Wissenschaftler*
Anzahl der
forschungsbasierten Spinoffs**
2003 7 300 2 800
2004 6 300 2 700
2005 6 800 2 500
2006 5 900 2 100
2010 7 800 2 200
2011 7 300 2 100
2012 6 500 1 800
2013 6 500 1 800
2014 6 700 1 900
Drucksache 18/5446 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode(siehe Tabelle 7). Dieser Anstieg ist auf den hohen Anteil von Frauen bei den
Nebenerwerbsgründungen zurückzuführen (siehe auch Tabellen 4 und 5).
Tabelle 12: Frauenanteil bei gewerblichen Gründungen von
Einzelunternehmen 2003 bis 2014 in Deutschland, in Prozent
Quelle: IfM Bonn (Basis: Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Bundesamtes)
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das unterschiedliche
Gründungsverhalten von Männern und Frauen?
Existenzgründungen von Männern und Frauen unterscheiden sich maßgeblich
im Branchenfokus und damit einhergehend auch im Umfang der Gründung.
Frauen gründen sehr viel stärker im Bereich persönlicher Dienstleistungen, die
häufiger in Form eines Nebenerwerbs erfolgen. Beides zusammen spiegelt sich
in der Größe der Existenzgründungen wider, indem Frau seltener und wenn,
dann weniger Mitarbeiter einstellen sowie einen geringeren Finanzbedarf haben.
b) Gibt es aus Sicht der Bundesregierung speziellen Förderungsbedarf
hinsichtlich der Gründungstätigkeit von Frauen, und wenn ja, welche
Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Ausgestaltung
von Förderinstrumenten?
Die Bundesregierung bietet insbesondere in Kooperation mit der bundesweiten
gründerinnenagentur (bga) spezifische Informations-, Beratungs- und
Unterstützungsangebote an, um zielgerichtet für Frauen den Schritt in die
Selbstständigkeit zu erleichtern und Gründungshemmnisse zu reduzieren
(
www.existenzgruenderinnen.de).
Beispielsweise wurde mit dem Projekt „FRAUEN unternehmen“ des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ein bundesweites Netzwerk mit
inzwischen rund 180 Vorbildunternehmerinnen etabliert, das Frauen und Mädchen
Mut zur beruflichen Selbstständigkeit macht.
Jahr Gewerbliche Gründungen von Einzelunternehmen
insgesamt Existenzgründungen Nebenerwerbsgründungen
2003 34,6 32,7 40,6
2004 35,1 32,9 40,6
2005 35,5 32,8 41,1
2006 35,7 32,6 41,5
2007 36,1 32,8 41,1
2008 36,4 33,2 40,9
2009 35,4 32,1 39,6
2010 34,4 30,9 39,2
2011 34,8 30,3 41,3
2012 35,5 29,5 42,7
2013 35,4 28,5 43,3
2014 35,7 28,5 43,0
© IfM Bonn
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/54464. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Existenzgründungen
behinderter Menschen?
Die verfügbaren Gründungsstatistiken enthalten keine Informationen über
Menschen mit Behinderungen.
Die Bundesregierung begrüßt Initiativen (u. a. Stiftung Lebensspur e. V.), die
erfolgreiche Gründerinnen und Gründer mit Behinderung durch Wettbewerbe oder
Auszeichnungen identifizieren, deren Engagement und herausragende
Leistungen für die Öffentlichkeit sichtbar machen und so andere Menschen mit
Behinderung dazu ermutigen, ihre Potenziale zu nutzen und den Schritt in die
unternehmerische Selbstständigkeit zu gehen (siehe auch die Antwort zu Frage 23).
Sozialversicherungen und Leistungen zur Teilhabe
5. Nach welchen Kriterien erfolgt bei der Deutschen Rentenversicherung
(DRV) die Prüfung zur Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen
Status (Statusfeststellungsverfahren)?
Die Prüfung zur Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status nach
§ 7a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) erfolgt nach den
allgemeinen Abgrenzungskriterien zwischen abhängiger Beschäftigung und
selbstständiger Tätigkeit gemäß § 7 Absatz 1 SGB IV. Dabei ist der zentrale Begriff
der (abhängigen) Beschäftigung nicht abschließend definiert, sondern durch
zwei zentrale Merkmale – Weisungsgebundenheit der Tätigkeit und
Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers – näher umschrieben. Eine
weitergehende Konkretisierung ist durch die Rechtsprechung erfolgt, die auf
zusätzliche Indizien für eine abhängige Beschäftigung abstellt, etwa feste
Arbeitszeiten oder enge zeitliche Vorgaben, bezahlter Urlaub, fehlende eigene
Betriebsmittel, Nutzung der Räumlichkeiten des Auftraggebers etc. Demgegenüber ist
eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko,
das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit
über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit
und Arbeitszeit gekennzeichnet. Entscheidend ist, welche Merkmale nach dem
Gesamtbild der Arbeitsleistung überwiegen.
Das Gesamtbild bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen. Die
Clearingstelle berücksichtigt dabei in erster Linie die von den am
Statusfeststellungsverfahren Beteiligten (Auftragnehmer und Auftraggeber) gemachten Angaben
und eingereichten Unterlagen, ferner sonstige Erkenntnisse, die sie im Rahmen
ihrer Amtsermittlung gewinnt.
6. Wie viele Statusfeststellungsverfahren hat die DRV zwischen den Jahren
2003 und 2014 durchgeführt?
Bei den Statusfeststellungsverfahren sind zwei Konstellationen zu
unterscheiden: Das Anfrageverfahren nach § 7a Absatz 1 Satz 1 SGB IV, in dem die
unmittelbar Beteiligten an einer Vertragsbeziehung in Zweifelsfällen eine Klärung
herbeiführen können, sowie die obligatorischen Anfragen nach § 7a Absatz 1
Satz 2 SGB IV, in denen die Einzugsstellen in bestimmten, gesetzlich
normierten Fällen zwingend von Amts wegen ein Anfrageverfahren einleiten. Im
Unterschied zur ersten Konstellation werden bei den obligatorischen Anfragen
ausschließlich Vertragsbeziehungen überprüft, in denen eine Meldung als
Beschäftigter vorliegt.
Die Frage nach den „durchgeführten“ Statusfeststellungsverfahren wird so
verstanden, dass damit nicht die Anzahl der insgesamt eingeleiteten Verfahren ge-
Drucksache 18/5446 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodemeint ist, sondern allein die durch eine Feststellungsentscheidung
abgeschlossenen Statusfeststellungsverfahren. Nachstehend ist die Anzahl der in diesem
Sinne durchgeführten Statusfeststellungsverfahren der Kalenderjahre seit 2007
aufgeführt, die teilweise auf einer Sonderauswertung beruhen. Nach Angabe der
Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) konnten für davorliegende
Jahre entsprechende Daten nicht mehr herangezogen werden, weil diese im
hausinternen Statistikverfahren nicht mehr geführt werden.
Tabelle 13: Tatsächliche Statusfeststellungen nach § 7a Absatz 1 SGB IV
(Quelle: DRV Bund)
7. In wie vielen Fällen hat die DRV dabei auf Scheinselbständigkeit
beschieden?
Im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens wird festgestellt, ob ein
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Ob die Beteiligten
sich zuvor über den rechtlichen Status der Tätigkeit im Unklaren waren oder ob
sie bewusst versucht hatten, den falschen Anschein der Selbstständigkeit zu
erwecken (Scheinselbstständigkeit), wird damit nicht dokumentiert.
Beim obligatorischen Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Absatz 1 Satz 2
SGB IV werden ausschließlich Vertragsbeziehungen überprüft, in denen eine
Meldung als Beschäftigter vorliegt. In diesen Fällen kann nicht unterstellt
werden, es werde der falsche Anschein der Selbstständigkeit erweckt. Daher werden
nachstehend allein die Fälle aufgeführt, in denen die DRV Bund im Rahmen
eines Anfrageverfahrens nach § 7a Absatz 1 Satz 1 SGB IV ein
(versicherungspflichtiges) Beschäftigungsverhältnis beschieden hat.
Dargestellt werden die entsprechenden Zahlen ab dem Jahr 2007. Nach Angabe
der DRV Bund konnten für davorliegende Jahre entsprechende Daten nicht mehr
herangezogen werden, weil diese im hausinternen Statistikverfahren nicht mehr
geführt werden.
In den Jahren bis 2009 hat die DRV Bund im Rahmen eines Anfrageverfahrens
die Feststellung einer Beschäftigung, jedoch keine weitergehende Feststellung
zur Sozialversicherungspflicht getroffen. Aufgrund eines Urteils des
Bundessozialgerichts (B 12 R 11/07 R vom 11. März 2009) hat die DRV Bund ab 2010
die versicherungspflichtige Beschäftigung beschieden.
Jahr
tatsächliche
Statusfeststellungen nach § 7a Absatz 1 Satz 1
SGB IV
tatsächliche
Statusfeststellungen nach § 7a Absatz 1 Satz 2
SGB IV
2007 16 666 7 702
2008 15 734 14 172
2009 15 785 23 501
2010 15 211 36 784
2011 21 725 49 387
2012 19 260 47 585
2013 18 827 45 007
2014 20 584 46 786
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5446Tabelle 14: Statusfeststellung: Versicherungspflichtig beschäftigt
(Anfrageverfahren gemäß § 7a Absatz 1 Satz 1 SGB IV)
(Quelle: DRV Bund)
* Keine Feststellung der Sozialversicherungspflicht
8. Wenn dabei Scheinselbständigkeit festgestellt wurde,
a) in wie vielen Fällen ist es zu Nachzahlungen in welcher Höhe
gekommen, und
Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund entscheidet, ob
Versicherungspflicht als Beschäftigter vorliegt. Für die Überwachung der
Beitragszahlung für Beschäftigte im Rahmen des Gesamtsozialversicherungsbeitrags
sind dagegen die bei den Krankenkassen angesiedelten Einzugsstellen
zuständig. Nach Angabe des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-
Spitzenverband) sind Informationen über Anzahl und Höhe der Nachzahlungen
nicht vorhanden, da die im Rahmen von Statusfeststellungsverfahren
abgeführten Beiträge (Nachzahlungen) vom Arbeitgeber nicht gesondert ausgewiesen
werden.
b) in wie vielen Fällen wurden deswegen Bußgelder in welcher Höhe
verhängt?
Nach Angabe des GKV-Spitzenverbandes machen die Einzugsstellen von der
Möglichkeit, in diesen Fällen Bußgelder zu verhängen, allenfalls in Einzelfällen
Gebrauch. Genaue Zahlen liegen nicht vor.
9. Inwieweit hält die Bundesregierung eine Verbesserung der rechtlichen
Situation für Freiberufler im Hinblick auf das Statusfeststellungsverfahren
für erforderlich, und wenn ja, wie könnte diese aussehen?
Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ist zuständig für die
Durchführung des Anfrageverfahrens nach § 7a SGB IV
(Statusfeststellungsverfahren). Dieses Verfahren dient einer schnellen und sachgerechten Klärung der
Statusfrage (abhängig Beschäftigter bzw. selbstständig Tätiger) und vermeidet
divergierende Entscheidungen unterschiedlicher Sozialversicherungsträger. Aus
Sicht der Bundesregierung hat sich das Statusfeststellungsverfahren insgesamt
bewährt.
Jahr Summe Feststellung einer (versicherungspflichtigen)
Beschäftigung
2007 3 533*
2008 5 538*
2009 5 243*
2010 5 1111
2011 8 5161
2012 7 6191
2013 8 1321
2014 9 6761
Drucksache 18/5446 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode10. Hält die Bundesregierung es für notwendig, die Verfolgung und
Bekämpfung von Scheinselbständigkeit zu intensivieren?
Im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Träger der Rentenversicherung und
der Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung besteht
ein besonderes Augenmerk auch auf die Ermittlung von sogenannter
Scheinselbstständigkeit. Soweit diese aufgedeckt wird, erfolgt in den Fällen einer
bisher nicht verbeitragten Beschäftigung die Nacherhebung von
Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern sowie gegebenenfalls eine strafrechtliche
Verfolgung.
11. Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung das relative
Armutsrisiko für Selbständige und das von abhängig Beschäftigten in
Deutschland (bitte nach Männern und Frauen aufschlüsseln)?
Die Armutsrisikoquote ist eine statistische Kennziffer für eine relativ niedrige
Position in der Einkommensverteilung. Sie misst den Anteil der Personen, deren
bedarfsgewichtetes Nettoeinkommen weniger als 60 Prozent des mittleren
Einkommens beträgt. Sie steht nicht im Zusammenhang mit dem soziokulturellen
Existenzminimum und erfasst auch keine Sachleistungen. Die
Armutsrisikoquote bezeichnet lediglich eine Lage der Einkommensverteilung und soll zum
Ausdruck bringen, dass dem Risiko der Einkommensarmut unterliegt, wer ein
Einkommen unterhalb eines bestimmten Mindestabstands zum Mittelwert des
Einkommens der Gesellschaft hat.
Die aktuellsten Zahlen stellt der Mikrozensus für das Jahr 2013 zur Verfügung.
Danach beträgt die Quote der Erwerbstätigen mit einem relativ niedrigen
Einkommen gemäß dieser Definition 7,8 Prozent. Damit ist die Quote nur ungefähr
halb so hoch wie für die Gesamtbevölkerung. Die Quote für Selbstständige
(einschließlich mithelfende Familienangehörige) ist dabei mit 9,1 Prozent etwas
höher als für abhängig Beschäftigte mit 7,7 Prozent. Eine weitere
Differenzierung nach dem Geschlecht wird vom Statistischen Bundesamt nicht
veröffentlicht.
12. Wie viele Selbständige und wie viele abhängig Beschäftigte beziehen
Arbeitslosengeld II (bitte absolute Anzahl und Anteil an den
Selbständigen bzw. an den abhängig Beschäftigten sowie aufgeschlüsselt nach
Frauen und Männern angeben)?
Nach den aktuellen Daten bezogen im November 2014 rund 116 000
Selbstständige und 1 165 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Leistungen aus der
Grundsicherung für Arbeitsuchende. Bezieht man die Zahl der Selbstständigen,
die Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende bezogen, auf die
Zahl der Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen insgesamt, so
ergibt sich ein Anteilswert von 2,7 Prozent. Bezieht man die Zahl der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Leistungen aus der Grundsicherung für
Arbeitssuchende bezogen, auf die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
insgesamt, so ergibt sich ein Anteilswert von 3 Prozent. Die Angaben in der
Unterscheidung nach Männer und Frauen können der Tabelle entnommen
werden. Die Anteilswerte können nicht nach Männer und Frauen berechnet werden,
weil hierzu keine aktuellen Daten zu den Erwerbstätigen vorliegen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/5446Tabelle 15: Erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und -Bezieher
13. Ist nach Meinung der Bundesregierung das Armutsrisiko von
Selbständigen ein Hinderungsgrund für Existenzgründungen?
Wenn nein, warum nicht?
Nein. Die Beweggründe für eine Existenz- und Unternehmensgründung sind
vielfältig. Insbesondere zeigt die Gründungsstatistik (vgl. die Antwort zu
Frage 1), dass viele Gründungen auch im Nebenerwerb erfolgen, die oftmals
nicht in erster Linie zur Einkommenserzielung gestartet werden. Aus der
Antwort zu Frage 11 geht im Übrigen hervor, dass Selbstständige ein
unterdurchschnittliches Armutsrisiko aufweisen (siehe auch die Antwort zu Frage 14).
14. Plant die Bundesregierung Maßnahmen gegen Armut von Selbständigen?
Falls ja, welche?
Selbstständige, die mit ihrem Einkommen den Lebensunterhalt nicht
sicherstellen können, haben bei Vorliegen der weiteren Anspruchsvoraussetzungen
(u. a. Hilfebedürftigkeit) einen Rechtsanspruch auf ergänzende Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende (ergänzendes Arbeitslosengeld II). Da die
Grundsicherung einen haushaltsbezogenen Ansatz verfolgt, ist nicht nur der
Lebensunterhalt der Selbstständigen sondern bei Vorliegen der Voraussetzungen
auch der ihrer Familien gesichert. Weitere Maßnahmen für Selbstständige sind
im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht geplant.
15. Wie viele ehemals Selbstständige über 65 Jahre beziehen Grundsicherung
im Alter?
Zahlen liegen hierzu nicht vor. Eine „ehemalige Selbstständigkeit“ der
Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher wird statistisch nicht erfasst. Da
Selbstständige einen Teil ihres Erwerbslebens zudem auch als
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbringen können, lässt sich auch aus den statistisch
erfassten angerechneten Altersrenten der Leistungsbezieherinnen und
Leistungsbezieher nicht der Rückschluss ziehen, dass es sich bei Personen mit
angerechneten Altersrenten nicht um ehemalige Selbstständige handelt. Ebenso wenig
muss es sich bei Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern ohne
angerechnete Altersrenten immer um ehemalige Selbstständige handeln.
Insgesamt Männer Frauen
1 2 3
erwerbstätige ALG II-Bezieher* 1.271.125 582.340 688.785
dar. abhängig Erwerbstätige ALG II-Bezieher 1.164.528 517.520 647.008
dar. mit SV-Beschäftigung 574.466 257.044 317.422
mit ausschließlich geringfügiger Beschäftigung 464.014 193.460 270.554
selbstständig erwerbstätige ALG II-Bezieher 116.348 69.216 47.132
nachrichtlich
Arbeitnehmer** 38.593.000 - -
Anteil Arbeitslosengeld II-Bezieher 3,0
Selbständige und mithelfende Familienangehörige** 4.356.000 - -
Anteil Arbeitslosengeld II-Bezieher 2,7
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
*November 2014 Grundsicherungsstatistik.
Merkmal
**4. Quartal 2014, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, Statistisches Bundesamt.
Drucksache 18/5446 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode16. Was sind nach Meinung der Bundesregierung Ursachen für den Bezug von
Grundsicherung im Alter für ehemals Selbständige?
Eine Leistungsberechtigung in der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung wegen Alters liegt vor, wenn ein der Regelaltersgrenze in der
gesetzlichen Rentenversicherung entsprechendes Alter erreicht oder überschritten ist
und Hilfebedürftigkeit besteht.
Der Eintritt von Hilfebedürftigkeit im Alter kann unterschiedlichste Ursachen
haben. Diese lassen sich jedoch alle darauf zurückführen, dass die
Altersvorsorge während der Erwerbsphase nach Art und Umfang unzureichend war oder
fehlgeschlagen ist.
Nicht für alle Selbstständige besteht für die gesamte Erwerbsphase eine
verpflichtende Zugehörigkeit zu einem gesetzlichen Altersvorsorgesystem. Davon
betroffene Selbstständige haben deshalb eigenverantwortlich über Art und
Umfang ihrer Vorsorge für das Alter zu entscheiden. Eine solche
eigenverantwortliche Versorge kann durch unvorhergesehene Entwicklungen ganz oder teilweise
scheitern. Dann treten im Alter Versorgungslücken auf, die zu Hilfebedürftigkeit
führen können.
17. Hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in den letzten Jahren
eine Studie zur Einführung einer Altersvorsorgepflicht in Auftrag
gegeben?
Falls ja, zu welchem Ergebnis kommt die Studie?
In der letzten Legislaturperiode hat das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales im Rahmen des Rentendialogs bei der Beratungsgesellschaft McKinsey
eine Studie zur administrativen und technischen Machbarkeit einer
Vorsorgepflicht mit Wahlfreiheit für selbstständig Tätige in Auftrag gegeben. Diese
Studie bezog sich nicht auf den spezifischen Personenkreis von Existenzgründern
und Existenzgründerinnen.
Diese Untersuchung hat eine Vielzahl von Ergebnissen zu den Bedingungen und
notwendigen Voraussetzungen einer Vorsorgepflicht für Selbstständige
gebracht. Ein Ergebnis dieser Untersuchung war, dass ein besonderes Problem
einer Vorsorgepflicht für Selbstständige, die bisher noch nicht einer
obligatorischen Altersversicherungspflicht unterliegen (einige Gruppen von
Selbstständigen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, die Gruppe
der pflichtverkammerten Freiberufler sind in berufsständischen
Versorgungswerken pflichtversichert), die finanzielle Belastung von Selbstständigen mit nur
geringem Einkommen darstellt und wie mit diesen Problemen umgegangen
werden kann, ohne das Ziel einer auskömmlichen Alterssicherung in Frage zu
stellen. Aus diesem Grunde sind die Pläne einer solchen Vorsorgepflicht
insbesondere bei den Selbstständigen mit geringem Einkommen auf große Skepsis
gestoßen.
18. Wie viele Selbständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung
versichert (bitte nach freiwillig Versicherten und Pflichtversicherten
aufschlüsseln)?
Ende des Jahres 2013 waren insgesamt rund 283 000 Selbstständige in der
gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Wie viele der freiwilligen
Versicherten selbstständig sind, wird in den Statistiken der Deutschen
Rentenversicherung nicht ausgewiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/544619. Wie viele Selbständige sind weder in der gesetzlichen Rentenversicherung
noch über Versorgungswerke rentenversichert?
Hierzu liegen keine statistisch belastbaren Angaben vor. Die Anzahl der
Selbstständigen, die weder in der gesetzlichen Rentenversicherung noch in einem
Versorgungswerk aktiv versichert sind, kann nur grob geschätzt werden. Aktuell
könnten schätzungsweise bis zu rund 3 Millionen Selbstständige ohne
obligatorische Versicherung in einem öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystem
sein. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die nicht obligatorisch in eine
Alterssicherung Einbezogenen in jedem Fall unzureichend für das Alter abgesichert
sind. Wie viele Selbstständige privat vorsorgen, ist statistisch nicht erfasst. Auch
die Erhebung der Anzahl freiwilliger Versicherter in der gesetzlichen
Rentenversicherung ist nicht nach Selbstständigen untergliedert.
20. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den Anteil der Selbständigen
in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhöhen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche?
Für die laufende Legislaturperiode hat sich die Regierungskoalition auf eine
Vielzahl anderweitiger rentenpolitischer Reformvorhaben verständigt, die
prioritär verfolgt werden sollen. Im Hinblick auf die Alterssicherung von
Selbstständigen ist im Rahmen der Koalitionsverhandlung keine Verständigung über zu
ergreifenden Maßnahmen in diesem Bereich erfolgt.
21. Welche Veränderungen plant die Bundesregierung im Hinblick auf den
Sozialversicherungsschutz und die Sozialversicherungsbeiträge für
Selbständige
a) im Bereich der Arbeitslosenversicherung,
Die Arbeitslosenversicherung eröffnet mit der Regelung zum
Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag (§ 28a SGB III) Personen, die eine selbstständige
Tätigkeit aufnehmen, die Möglichkeit, einen zuvor erworbenen
Versicherungsschutz durch eigene Beitragszahlung aufrecht zu erhalten. Die Regelung richtet
sich insbesondere an Existenzgründerinnen und Existenzgründer und soll diese
in der Startphase ihrer Selbstständigkeit für den Fall einer Geschäftsaufgabe und
anschließender Arbeitslosigkeit sozial absichern. Für Personen, die als
Selbstständige nach § 28a SGB III versichert sind, bemisst sich der Beitrag auf der
Grundlage der Bezugsgröße der Sozialversicherung (§ 18 SGB IV) und nach
dem maßgeblichen Beitragssatz zur Arbeitsförderung (§ 341 Absatz 2 SGB III).
Um den Zugang zur Versicherungspflicht auf Antrag zu erleichtern und den
besonderen Umständen in der Startphase einer Existenzgründung Rechnung zu
tragen, sind im Jahr der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit und im
darauffolgenden Kalenderjahr nur hälftige Beiträge (auf der Grundlage von 50 Prozent
der Bezugsgröße) zu entrichten (§ 345b Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 SGB III).
Änderungen dieser Regelungen sind nicht geplant.
b) im Bereich der Krankenversicherung,
Bereits jetzt gelten für Existenzgründerinnen und Existenzgründer Regelungen,
die ihrer besonderen Situation Rechnung tragen. Für Existenzgründerinnen und
Existenzgründer, die einen Gründungszuschuss nach § 93 SGB III oder eine
entsprechende Leistung nach § 16b SGB II erhalten, gilt eine ermäßigte
Mindestbemessungsgrundlage in Höhe des 60. Teils der monatlichen Bezugsgrenze
(2015: 1 417,50 Euro). Darüber hinaus können Selbstständige, die ihre Bedürf-
Drucksache 18/5446 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodetigkeit nachweisen, ebenfalls eine Verringerung ihrer Beitragsbemessung auf
den 60. Teil der monatlichen Bezugsgröße beantragen.
Das Bundesministerium für Gesundheit verfolgt die Entwicklung aufmerksam.
Inwieweit die Verbeitragung von freiwillig gesetzlich versicherten
hauptberuflich Selbstständigen weiterzuentwickeln ist, wird Gegenstand weiterer
Prüfungen im Bundesministerium für Gesundheit sein.
c) im Bereich der Rentenversicherung?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
22. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Möglichkeit der
freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige unter Gründern
bekannter zu machen?
Über die Regelung zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag wird
umfassend informiert. Sowohl das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als auch
das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie informieren im Internet über
die gesetzlichen Regelungen (vgl.
www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/
Arbeitsfoerderung/gruendungsfoerderung.html sowie
www.existenzgruender.de/
DE/Weg-in-die-Selbstaendigkeit/Vorbereitung/Gruendungswissen/
Versicherungen-Vorsorge/Arbeitslosenversicherung/inhalt.html).
Die Bundesagentur für Arbeit weist in ihrem Internetangebot ebenfalls auf die
Regelungen hin (
www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/
BuergerinnenUndBuerger/FinanzielleHilfen/Existenzgruendung/index.html).
Darüber hinaus stehen in den Agenturen für Arbeit spezielle
Informationsunterlagen (Flyer „Hinweise und Hilfen zur Existenzgründung“, „Hinweise zum
Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung“) zur
Verfügung. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit werden die Beratungs-
und Vermittlungsfachkräfte der Agenturen für Arbeit zudem im Rahmen von
Qualifizierungsmaßnahmen zum Existenzgründungsgespräch zum Thema
Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag geschult.
23. Welche gründungsfördernden und gründungshemmenden Wirkungen
gehen von den Bedingungen aus, unter denen Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben und zur sozialen Teilhabe nach den Sozialgesetzbüchern
Drittes, Neuntes und Zwölftes Buch (SGB III, IX und XII) gewährt
werden, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Das SGB XII) sieht keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an
Existenzgründerinnen und Existenzgründer vor. Die Bundesregierung sieht in der
Unterstützung von Unternehmensgründungen auch keine zukünftige Aufgabe
der Sozialhilfe.
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach dem SGB XII
können in Einzelfällen auch an Menschen mit einer wesentlichen Behinderung
erbracht werden, die eine selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit
ausüben, sofern die Hilfe nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der
Ausübung der Erwerbstätigkeit steht (die Hilfe wäre dann eine Leistung zur
Teilhabe am Arbeitsleben) und die Antragstellerin bzw. der Antragsteller
bedürftig im sozialhilferechtlichen Sinne ist.
Zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX werden, ggf. in Verbindung mit
trägerspezifischen Regelungen nach anderen Sozialgesetzbüchern wie z. B. dem
SGB III, die erforderlichen Leistungen erbracht, um die Erwerbsfähigkeit behin-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/5446derter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer
Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und
ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.
Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist neben anderen Möglichkeiten
der Teilhabe am Arbeitsleben, wie z. B. der Aufnahme einer Beschäftigung, als
gleichrangig zu betrachten. Die Bedingungen, unter denen die Leistungen zur
Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX erbracht werden, wirken sich
insoweit weder explizit gründungsfördernd noch gründungshemmend aus, sondern
in erster Linie teilhabefördernd. Dies entspricht der Zielsetzung der Regelungen
des SGB IX.
Soweit unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles die
Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit dazu geeignet ist, die Teilhabe am
Arbeitsleben zu ermöglichen, können Menschen mit Behinderung grundsätzlich
dieselben Förderungen erhalten, wie andere Existenzgründerinnen und
Existenzgründer. In Betracht kommen insbesondere die Gewährung eines
Gründungszuschusses entsprechend § 93 SGB III durch die Rehabilitationsträger
nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 SGB IX, sowie sonstige Hilfen zur
Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um behinderten Menschen eine
angemessene und geeignete selbstständige Tätigkeit zu ermöglichen und zu erhalten.
Schwerbehinderte Menschen können darüber hinaus noch Darlehen oder
Zinszuschüsse von den Integrationsämtern erhalten, wenn sie die erforderlichen
persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung der
selbstständigen Tätigkeit erfüllen, sie ihren Lebensunterhalt durch die Tätigkeit
voraussichtlich auf Dauer im Wesentlichen sicherstellen können und die Tätigkeit unter
Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig
ist (§ 21 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung – SchwbAV). Die
§§ 17 bis 20 und die §§ 22 bis § 27 SchwbAV sind zugunsten von
schwerbehinderten Menschen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben oder aufzunehmen
beabsichtigen, entsprechend anzuwenden. Grundsätzlich in Betracht kommen
somit beispielsweise auch Leistungen zur behinderungsgerechten Einrichtung
des Arbeitsplatzes oder die Übernahme der Kosten einer notwendigen
Arbeitsassistenz.
Bürokratiebelastungen
24. Welche Erkenntnisse gibt es bisher aus den bestehenden Tests der kleinen
und mittleren Unternehmen (KMU), und wann werden diese
veröffentlicht?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Berücksichtigung
von KMU-Belangen in der Gesetzesfolgenabschätzung wissenschaftlich
untersuchen lassen und die Studienergebnisse im Internet veröffentlicht
(
www.bmwi.de/DE/Mediathek/publikationen,did=645686.html).
a) Wird der KMU-Test auch auf bestehende Gesetze und Verordnungen
angewandt?
Der KMU-Test ist Teil der obligatorischen Ex-ante-Schätzung von
Gesetzesfolgen durch die Bundesministerien.
b) Wann erscheint der angekündigte Leitfaden, der den KMU-Test
vereinfachen und standardisieren soll?
Der KMU-Test-Leitfaden befindet sich zurzeit in der Ressortabstimmung.
Drucksache 18/5446 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode25. Bis wann plant die Bundesregierung die Umsetzung des „Einheitlichen
Ansprechpartners 2.0“, und wie soll die Umstellung auf eine rein
elektronische Abwicklung erfolgen?
Gründerinnen und Gründer sollen alle erforderlichen Formalitäten möglichst
einfach und vollständig elektronisch über eine Stelle abwickeln können. Die
Bundesregierung erarbeitet deshalb zurzeit gemeinsam mit den Bundesländern
eine Strategie, wie die in Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie
eingerichteten Einheitlichen Ansprechpartner weiterentwickelt werden sollen. Die
Strategie soll voraussichtlich bis Ende 2015 ausgearbeitet sein und wird danach
umgesetzt.
a) Wo soll die „einzige Anlaufstelle“ organisatorisch angesiedelt werden?
Die einheitlichen Ansprechpartner sind ein Netzwerk aus physischen
Ansprechpartnern und elektronischen Portalen, das von vielen unterschiedlichen
Akteuren getragen wird. Dadurch wird gewährleistet, dass Gründerinnen und Gründer
subjektiv jeweils nur eine Anlaufstelle brauchen (physisch oder elektronisch),
über die sie möglichst alle Formalitäten auch elektronisch abwickeln können.
b) Welchen Stellenwert hat dabei die Gründungsberatung?
Frühzeitige Informationsbeschaffung und kompetente Gründungsberatung
unterstützen Gründerinnen und Gründer bei der Planung und Vorbereitung der
Unternehmensgründung. Dafür gibt es umfangreiche und qualitativ hochwertige
Angebote von Kammern und Kommunen sowie Bund und Ländern. Diese
Angebote sind auch über das Netzwerk der Einheitlichen Ansprechpartner
verfügbar.
Neben der Abwicklung der Formalitäten im Gründungsprozess bieten viele
Akteure bereits heute umfassende Gründungsinformationen und -
beratungsleistungen an oder arbeiten mit Gründungsinitiativen, Netzwerken und weiteren
Kooperationspartnern zusammen.
c) Welche Qualifizierungsmaßnahmen sind hierfür seitens der Jobcenter
und Finanzämter geplant?
Etwaige Maßnahmen zur Qualifizierung der eingebundenen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter sowie zur Öffentlichkeitsarbeit können erst im Rahmen der
Umsetzung der Neukonzeption entwickelt werden.
26. Inwieweit plant die Bundesregierung, den EU-Aktionsplan
Unternehmertum 2020 umzusetzen?
Mit dem Aktionsplan betont die Europäische Kommission die hohe Bedeutung
von jungen Unternehmen für Wachstum und Beschäftigung in der Europäischen
Union. Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Europäischen
Kommission, dass Existenzgründungen den Fortschritt begünstigen, Arbeitsplätze
schaffen, den Strukturwandel beschleunigen und die Wettbewerbsfähigkeit in den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sichern. Deshalb ist es ihr ein wichtiges
Anliegen, die Rahmenbedingungen für Unternehmensgründerinnen und -
gründer noch weiter zu verbessern. Dies entspricht der Zielrichtung des
Aktionsplans.
Im Einzelnen regt der Aktionsplan Maßnahmen auf Ebene der Europäischen
Union und der Mitgliedstaaten in den Bereichen Unternehmertum in Bildung
und Ausbildung verankern, Gründerinnen und Gründern leichteren Zugang zu
Finanzierungen verschaffen, steuerliche und bürokratische Lasten für Gründe-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/5446rinnen und Gründer verringern, Wachstumspotenziale digitaler Technologien
für junge Unternehmen erschließen, reibungslose Unternehmensübertragungen
ermöglichen, „zweite Chance“ erleichtern sowie unterrepräsentierte Gruppen
gezielt ansprechen, an. In den meisten dieser Bereiche gibt es in Deutschland
bereits zahlreiche passgenaue Maßnahmen und Angebote für Gründerinnen und
Gründer – z. B.:
● den Initiativkreis „Unternehmergeist in die Schulen“, der mit zusätzlichen
Projekten unternehmerisches Denken und Handeln in die Schulen trägt;
● die Internetplattform „
www.nexxt-change.org“, die einen zentralen
Treffpunkt für potenzielle Übergeberinnen und Übergeber sowie
Übernehmerinnen und Übernehmer von Betrieben bereitstellt;
● die Änderungen im Insolvenzrecht;
● den High-Tech Gründerfonds und den European Angels Fund, die Kapital für
junge Unternehmen bereitstellen;
● die Initiative „FRAUEN unternehmen“, in der inzwischen rund 180
Vorbildunternehmerinnen bundesweit Frauen und Mädchen Mut zur beruflichen
Selbstständigkeit machen.
Zu den weiteren Maßnahmen wird insbesondere auf die Antworten zu den
Fragen 25, 28, 36, 37, 38 sowie 40 bis 45 verwiesen. Darüber hinaus prüft die
Bundesregierung kontinuierlich, wie sie das unternehmerische Umfeld positiv
gestalten kann und welche Maßnahmen dazu erforderlich sind.
Gründungsförderungen
27. Welche Gründungshemmnisse sieht die Bundesregierung, und wie will sie
diesen entgegentreten?
Die Bundesregierung stellt Gründerinnen und Gründern ein umfangreiches
Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Verfügung, damit der
Start in die unternehmerische Selbstständigkeit gelingt.
Insbesondere zur Stärkung der Gründungsbereitschaft und zur Erhöhung der
Transparenz der passgenauen Fördermaßnahmen hat das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie die Initiative „Neue Gründerzeit“ gestartet, um die
Effizienz zu steigern und die Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit zu erhöhen. Ziel ist
es, mehr Menschen die Chancen und Perspektiven der unternehmerischen
Selbstständigkeit aufzuzeigen sowie sie für die Umsetzung eigener Ideen und
Geschäftskonzepte zu motivieren.
28. Plant die Bundesregierung Änderungen im Insolvenzrecht im Hinblick auf
Existenz- bzw. Neugründungen, und falls ja, wie sehen diese aus?
Mit dem Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur
Stärkung der Gläubigerrechte sind zum 1. Juli 2014 bereits Verbesserungen in
Kraft getreten. Sie geben dem redlichen Schuldner schneller die Gelegenheit,
von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber den
Insolvenzgläubigern befreit zu werden. Die Möglichkeit der
Restschuldbefreiung soll insbesondere die wirtschaftliche Wiedereingliederung des Schuldners
erleichtern und ihn vor sozialer Ausgrenzung bewahren.
Die Neuregelung ermöglicht eine Verkürzung der Frist zur Restschuldbefreiung
auf drei Jahre, sofern die Verfahrenskosten sowie 35 Prozent der Forderungen
getilgt werden. Bei Tilgung wenigstens der Verfahrenskosten ist eine „zweite
Chance“ nach fünf Jahren möglich.
Drucksache 18/5446 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Bundesregierung wird die Auswirkungen der Neuregelung auch im
Hinblick auf Effekte für Neugründungen („zweite Chance“) beobachten.
Um Gründerinnen und Gründern nach Durchlaufen des
Restschuldbefreiungsverfahrens im Übrigen die „zweite Chance“ auch tatsächlich zu ermöglichen,
stehen der Schuldnerin bzw. dem Schuldner die für alle Existenzgründerinnen
und Gründer bestehenden Fördermöglichkeiten erneut offen. So können etwa
Gründerkredite, die über die KfW beantragt werden können (z. B. ERP-
Gründerkredit Startgeld, ERP-Gründerkredit Universell) für eine erneute
Existenzgründungsfinanzierung nach einem unternehmerischen Scheitern beantragt
werden, sofern die Restschuldbefreiung erfolgt ist.
29. Wie viele Anträge auf Gründungszuschuss und Einstiegsgeld bzw.
Existenzgründungszuschuss und Überbrückungsgeld wurden seit dem Jahr
2003 bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt (bitte nach Jahren
auflisten)?
a) Wie viele wurden davon bewilligt bzw. abgelehnt?
Die Entwicklung der Zugangszahlen seit 2003 für den Gründungszuschuss, das
Einstiegsgeld für selbstständige Erwerbstätigkeit, den
Existenzgründungszuschuss und das Überbrückungsgeld kann der Tabelle entnommen werden. In der
Statistik der Förderung werden nur die bewilligten Zugänge, nicht aber die
abgelehnten Anträge erfasst.
Tabelle 16: Zugang von Teilnehmern in ausgewählten Maßnahmen der
Arbeitsmarktpolitik
b) Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung auch vor dem
Hintergrund der Änderungen bei der Gründungsförderung im SGB III?
Zu der Entwicklung der Förderzahlen in den letzten Jahren trägt aus Sicht der
Bundesregierung insbesondere bei, dass die Aufnahme einer selbstständigen
Tätigkeit für Arbeitsuchende auf Grund der positiven Entwicklung am
Arbeitsmarkt und der damit verbesserten Chancen, eine Beschäftigung zu finden,
weniger attraktiv geworden ist. Außerdem ist durch den Rückgang der
Arbeitslosigkeit das Potenzial der Förderberechtigten kleiner als in Krisenzeiten.
Einstiegsgeld bei
selbständiger
Erwerbstätigkeit
Gründungszuschuss
Überbrückungsgeld
für Selbständige
Existenzgründerzuschuss (Ich-AG)
1 2 3 4
2003 - - 158.696 95.198
2004 - - 183.179 168.176
2005 17.158 - 156.888 91.020
2006 33.632 33.565 108.266 42.812
2007 32.181 125.923 - -
2008 24.802 119.325 - -
2009 19.848 137.108 - -
2010 16.740 146.512 - -
2011 11.238 133.819 - -
2012 7.860 20.321 - -
2013 5.872 26.659 - -
2014 4.717 30.871 - -
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Berichtsjahr
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/5446Die Auswirkungen der Reform des Gründungszuschusses entsprechen den
Erwartungen, die die Bundesregierung damit verbunden hatte. Die Ausgaben für
die Förderung mit dem Gründungszuschuss haben sich reduziert. Gleichzeitig
konnte der Gründungszuschuss als wichtiges Instrument der aktiven
Arbeitsmarktpolitik erhalten werden. Die Evaluierung hat gezeigt, dass mit dem
Gründungszuschuss nach der Reform erfreulicherweise weniger Notgründungen
erfolgten und die Zahl der Geförderten, die zusätzlich zur Förderung
Arbeitslosengeld II erhielten, von 2,5 Prozent auf 1,8 Prozent gesunken ist.
30. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die im IAB-Forschungsbericht
4/2015 (IAB – Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung)
ausgeführten Empfehlungen hinsichtlich der Gestaltung des Gründungszuschusses
und insbesondere die Empfehlung,
a) den Budgetrahmen großzügiger auszugestalten,
Die Förderung mit dem Gründungszuschuss wird aus dem Eingliederungstitel
für das SGB III finanziert. Ein separates Budget für den Gründungszuschuss
gibt es nicht. Bei gleichbleibender Höhe des Eingliederungstitels wäre eine
verstärkte Gewährung des Gründungszuschusses daher mit Einschränkungen bei
den anderen Förderinstrumenten verbunden.
b) von der „rigiden, auf Förderverhinderung angelegten Handhabung des
Vermittlungsvorrangs“ abzusehen, und
Seit der Änderung der Regelung ist der Gründungszuschuss eine
Ermessensleistung und unterliegt somit dem Vermittlungsvorrang in eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, soweit eine Vermittlung ohne Förderung möglich ist.
Diesbezüglich unterscheidet sich der Gründungszuschuss nicht von anderen
Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik.
c) die erforderliche Mindestrestanspruchsdauer an Arbeitslosengeld-I-
Anspruch wieder zu senken?
Die Erhöhung der erforderlichen Restanspruchsdauer auf Arbeitslosengeld war
ein notwendiger Bestandteil der Reform des Gründungszuschusses. Die
Änderung sollte dazu beitragen, die stark gestiegenen Ausgaben für die Förderung mit
dem Gründungszuschuss zu senken und das Instrument als wichtigen
Bestandteil der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu sichern. Es ist nun stärker ein Instrument
für diejenigen, bei denen die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung trotz der guten Entwicklung des Arbeitsmarktes erschwert ist.
Außerdem führt diese Regelung dazu, dass Arbeitsuchende, die an einer
Gründung interessiert sind, den Schritt in die Selbstständigkeit in der Anfangsphase
der Arbeitslosigkeit in ihre Überlegungen zur Beendigung der Arbeitslosigkeit
einbeziehen.
31. Wie bewertet die Bundesregierung die Qualität der Gründungsberatungen
in den Jobcentern sowie den Agenturen für Arbeit, und sieht sie hier
Verbesserungsbedarf?
Wenn ja, wie sollte der aussehen?
Im Rahmen eines Existenzgründungsgesprächs analysiert die Vermittlungs- und
Beratungsfachkraft mit der Kundin oder dem Kunden die grundsätzlichen
Chancen und Risiken einer Existenzgründung. Dabei werden neben den persönlichen
Anforderungen (Eigenständigkeit in der Vorbereitung, Familie und Umfeld,
Motivation, fachliche Kompetenz, branchenspezifisches Wissen, persönliche
Drucksache 18/5446 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeund soziale Kompetenz, betriebswirtschaftliches und kaufmännisches Wissen)
auch die grundsätzliche Herangehensweise und die Risiken eines Scheiterns
besprochen. Gegebenenfalls werden zur Abklärung der persönlichen und
fachlichen Eignung die Fachdienste (Ärztlicher Dienst oder Berufspsychologischer
Service) eingeschaltet. Die Bundesagentur für Arbeit führt selbst keine
betriebswirtschaftliche Gründungsberatung durch, sondern verweist zu spezifischen
Gründungsinformationen und Fragen wie zum Geschäftskonzept und
Businessplan auf Angebote z. B. von Kammern, Verbänden und Gründungszentren, die
bundesweit und regional zur Verfügung stehen.
Zur individuellen Qualifizierung der Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte
sowie zur Qualitätssicherung der Beratungsleistung wurde ein
rechtskreisübergreifendes Modul entwickelt. Für die tägliche Arbeit steht den Vermittlungs- und
Beratungsfachkräften neben speziellen Arbeitshilfen eine Handlungsstrategie
für den nachhaltigen Übergang in die Selbstständigkeit zur Verfügung, die
differenzierte Hinweise für das Vorgehen in Existenzgründungsgesprächen gibt
und Hilfestellungen bei der Umsetzung aufzeigt.
Im Übrigen zeigt der Forschungsbericht 5/2015 des Instituts für Arbeitsmarkt-
und Berufsforschung, dass es der Bundesagentur für Arbeit gut gelungen ist, die
mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am
Arbeitsmarkt“ verbundene Umwandlung in eine Ermessensleistung in die operative
Entscheidungspraxis zu überführen.
32. Wie viele Gründungsvorhaben aus Arbeitslosigkeit (SGB III) sind seit
dem Jahr 2006 vor dem Erreichen der zweiten Förderphase eingestellt
worden, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit lief bei insgesamt rund 31 000
Gründerinnen und Gründern die Förderung im Jahr 2013 aus. Davon beschränkte
sich bei rund 8 700 Gründerinnen und Gründern die Förderung auf die erste
Förderphase. Von diesen Personen waren einen Monat nach Ende der ersten
Förderphase knapp 500 arbeitslos und rund 1 000 sozialversicherungspflichtig
beschäftigt. Es liegt nahe, dass nach den zuletzt verfügbaren Zahlen die weit
überwiegende Mehrheit der Geförderten weiterhin selbstständig tätig war.
Entsprechende Zahlen für die Jahre ab 2006 sind der Tabelle zu entnehmen.
Tabelle 17: Abgänge von Teilnehmern aus Gründungszuschuss mit
Verbleibsanalyse einen Monat nach Abgang
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/544633. Plant die Bundesregierung Änderungen beim Gründungszuschuss, und
falls ja, welche?
Die Bundesregierung plant keine Änderungen beim Gründungszuschuss.
34. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit dem „Gründercoaching
Deutschland“ gemacht, und welche Änderungen sind hier geplant?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird bei der
Weiterentwicklung des Beratungsangebots für Gründerinnen und Gründer insbesondere die
Handlungsempfehlungen der Evaluation des Programms berücksichtigen, u. a.
Konzentration des Coachings auf die frühe Startphase in den ersten beiden
Jahren nach Gründung. Das Programm wird seit Mai 2015 bereits mit modifizierten
Förderkonditionen von der KfW Bankengruppe angeboten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie entwickelt zurzeit ein neues
Konzept zur Information und Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen
einschließlich Existenzgründungen, das die verschiedenen aus Mitteln des
Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Förderungen
unternehmerischen Know-hows ab 2016 neu ausrichtet und die bisher vom
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bzw. der Kreditanstalt für
Wiederaufbau durchgeführten Förderprogramme zusammenfasst.
35. Wie viele Anträge wurden für das Mikrokreditprogramm gestellt, und wie
viele davon bewilligt?
Plant die Bundesregierung eine Neuauflage des Mikrokreditprogramms,
und falls ja, wie soll dieses ausgestaltet werden?
Im Rahmen des Mikrokreditprogramms wurden 19 948 Anträge gestellt und
18 804 Mikrokredite ausgezahlt.
Die Bundesregierung hat den Mikrokreditfonds im Mai 2015 neu aufgelegt. Die
Konditionen wurden hierbei kaum verändert. Der Fonds richtet sich weiterhin an
Kleinunternehmen und Gründungen, die von Banken keine Kredite erhalten.
Die Kreditvergabe erfolgt wieder über sogenannte Mikrofinanzinstitute (weitere
Informationen:
www.mein-mikrokredit.de).
36. Welche weiteren Förderprogramme plant die Bundesregierung für
Gründerinnen und Gründer, und bis wann sollen diese umgesetzt werden?
Das Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie gibt einen Überblick über die verschiedenen, passgenauen Förder- und
Finanzierungsprogramme für Gründerinnen und Gründer (
www.existenzgruender.de/
DE/Weg-in-die-Selbstaendigkeit/Finanzierung/Foerderprogramme/
Wichtige-Foerderprogramme/inhalt.html;jsessionid=
0B397B11AF99E6C6FACD857041A8524E).
Die Bundesregierung setzt sich insbesondere dafür ein, innovative Gründungen
mit gezielten Förderinstrumenten bei der Gründung und in der Wachstumsphase
zu unterstützen. Für die erste Startup-Phase wurden insbesondere mit den
Verbesserungen beim Programm EXIST-Existenzgründungen aus der Wissenschaft
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zusätzliche Möglichkeiten
geschaffen. Seit Anfang des Jahres bekommen Gründerteams etwa dreimal so
viel Sachmittelunterstützung wie zuvor. Darüber hinaus ist das Programm
„INVEST-Zuschuss für Wagniskapital“, das für Business Angels, die privates
Drucksache 18/5446 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeKapital in innovative, junge Unternehmensgründungen investieren, steuerfrei
gestellt worden, damit das Programm noch attraktiver wird.
Zudem wird der Wettbewerb GO-Bio, mit dem das Bundesministerium für
Bildung und Forschung gründungsbereite Forscherteams in den
Lebenswissenschaften fördert, fortgesetzt, in dem noch bis zum 30. Juni 2015 Bewerbungen
eingereicht werden können. In den nächsten Monaten sind insbesondere die
Auflage eines 500 Mio. Euro starken ERP/EIF-Wachstumsfonds, der die Lücke
bei größeren Wachstumsfinanzierungen schließen soll, sowie die Aufstockung
des ERP/EIF-Venture-Capital-Dachfonds auf 1,7 Mrd. Euro geplant.
37. Wie will die Bundesregierung speziell Frauen bei Gründungen
unterstützen und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreichen?
Die Bundesregierung ist bestrebt, den Anteil von Gründerinnen weiter zu
erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, unterstützt sie spezielle Projekte, welche die
Gründungsbereitschaft von Frauen stärken und mehr Frauen für die
unternehmerische Selbstständigkeit sensibilisieren.
Mit der Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
„FRAUEN unternehmen“ werden erfolgreiche Unternehmerinnen als Vorbilder
sichtbarer gemacht. In diversen Veranstaltungen begeistern sie Mädchen für das
Berufsbild „Unternehmerin“ und ermutigen Frauen zu beruflicher
Selbstständigkeit.
Daneben stärkt die Bundesregierung die Gründungsdynamik bei Frauen durch
spezifische Beratungsangebote. Bereits im Jahr 2004 wurde mit der
bundesweiten gründerinnenagentur (bga) eine zentrale Anlaufstelle geschaffen (initiiert
durch Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das
Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend).
Im Internetportal
www.existenzgruenderinnen.de bietet das Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie spezifische Informationen und Beratungsangebote
für Gründerinnen und Unternehmerinnen, die insbesondere in Kooperation mit
der bga entwickelt wurden.
Für Frauen beim beruflichen Wiedereinstieg fördert das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend ab Juli 2015 eine „Summer School-
Existenzgründung“, bei der Berufsrückkehrerinnen ihre konkrete Unternehmensidee
zu einem tragfähigen Konzept weiterentwickeln (Schulung zur Erstellung eines
Businessplans, Aufbau von Kunden- und Lieferantenkontakten, Finanzierungs-
und Fördermöglichkeiten etc.). Im Anschluss daran wird geprüft, wie die
gemachten Erfahrungen nachhaltig verwendet und die verwendeten Konzepte
weiterentwickelt werden können, etwa indem ab 2016 ein Mentoring-Programm für
die Teilnehmerinnen bereitgestellt sowie gegebenenfalls ein eLearning-Baustein
für das Online-Qualifizierungsnetzwerk „Perspektive-Wiedereinstieg-Online“
entwickelt wird.
Um junge Frauen zu motivieren und zu unterstützen, eine Führungsposition im
Handwerk zu übernehmen, portraitiert die multimediale Ausstellung Roadshow
„Meine Zukunft: Chefin im Handwerk“ sechs erfolgreiche Handwerkschefinnen
in Bild und Ton. Die Roadshow, die bisher in mehr als der Hälfte aller
Handwerkskammern in Deutschland gezeigt wurde, wird derzeit mit erweiterter
Zielgruppe, z. B. in Bildungseinrichtungen, Arbeitsagenturen,
Gründerinnenzentren, Gleichstellungsstellen, fortgeführt. Sie wird flankiert von Veranstaltungen
für die Zielgruppe und Multiplikatoren, die Frauen bei der Gründung im
Handwerk unterstützen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/5446Die moderne Familienpolitik der Bundesregierung trägt dazu bei, auch
Gründerinnen die Vereinbarkeit von Familien und Beruf zu erleichtern. Dazu gehört
insbesondere der forcierte Ausbau der Kinderbetreuung, gezielte finanzielle
Leistungen wie das Elterngeld und das neue ElterngeldPlus, geplante
Verbesserungen beim Mutterschutz für Selbstständige sowie geplante Informationsangebote
für haushaltsnahe Dienstleistungen.
38. Wie will die Bundesregierung speziell Menschen mit Behinderungen bei
Gründungen unterstützen?
Auf die Antworten zu den Fragen 4, 23, 36 und 37 wird verwiesen. Die
Bundesregierung plant darüber hinaus keine speziellen Maßnahmen zur Unterstützung
von Menschen mit Behinderung bei Gründungen, weil die genannten Förder-
und Unterstützungsmöglichkeiten die Belange von Frauen und Männern mit
Behinderung angemessen berücksichtigen.
39. Wie beurteilt die Bundesregierung die Flexibilität der Förderprogramme
hinsichtlich der unterschiedlichen Ausgangsbedingungen in den
verschiedenen Wirtschaftszweigen, z. B. hinsichtlich Eigenkapitalausstattung?
Die ERP-Programme mit ihren zinsgünstigen Krediten und Beteiligungen mit
dem Schwerpunkt der Förderung von Gründungen und jungen Unternehmen bis
zu fünf Jahren gehören zu den wichtigsten Instrumenten der deutschen
Wirtschaftsförderung.
In 2014 wurden insgesamt 2,7 Mrd. Euro an Krediten für Existenzgründungen
und -festigungen bereitgestellt – das sind rund 55 Prozent aller
Kreditbewilligungen der ERP-Mittelstandsförderung. Das ERP-Sondervermögen leistet
insbesondere dort Hilfe, wo das Angebot der Banken nicht in ausreichendem Maße
verfügbar ist. Aus diesem Grund sind die Förderprogramme flexibel angelegt.
Eine Förderung können alle Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
einschließlich der Freien Berufe erhalten. Eine hohe Passgenauigkeit der
Förderprogramme wird durch verschiedene Förderkomponenten wie Zinsverbilligung,
Risikoübernahmen, Eigenkapitalverstärkung und langfristige
Finanzierungsbedingungen erreicht. Die Kredite sind als Investitionskredite, Liquiditätshilfen
oder Nachrangdarlehen ausgestattet und können je nach Bedarf entsprechend
eingesetzt werden. Mit diesen Komponenten kann den unterschiedlichen
Ausgangsbedingungen einzelner Wirtschaftszweige in hohem Maße Rechnung
getragen werden.
Dabei spielt die langfristige Tragfähigkeit der vorgestellten Planungen eine
wesentliche Rolle für die Vergabe. Gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes über die
Verwaltung des ERP-Sondervermögens (ERPVwG) soll das Sondervermögen in
seinem Bestand erhalten bleiben. Eine Förderung wird deshalb nur zugesagt,
wenn es sich um ein volkswirtschaftlich förderwürdiges Vorhaben handelt,
deren Umsetzung ohne eine ERP-Förderung erheblich erschwert wäre. Um die
Risiken für das Sondervermögen zu begrenzen, obliegen den Förderkrediten
Mindestanforderungen an die Bonität des Unternehmens bzw. bei Gründungen
an die vorgelegten Planzahlen und die vorhandenen Qualifikationen. Das Ziel ist
eine Kreditallokation nach objektiven Kriterien. Aufgrund der weiterhin
bestehenden strukturellen Nachteile in den neuen Bundesländern erfolgt eine
begründete regionale Differenzierung bei den Mindestanforderungen. In Bezug auf
einzelne Wirtschaftszweige ist die o. g. Bonität eines Unternehmens maßgeblich.
Es ist zudem zu berücksichtigen, dass Förderkredite nur über die Hausbanken
vergeben werden, auf deren Seite auch in der Regel ein Großteil des Kreditrisikos
Drucksache 18/5446 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeverbleibt. Demzufolge führen die Hausbanken stets eine Kreditrisikoanalyse
nach bankbetrieblichen Kriterien durch. Von den rund 12 000 Förderkrediten im
Jahr 2014 an Gründer und Existenzfestiger entfällt rund die Hälfte (5 900) auf
das ERP-Startgeld für kleine Vorhaben bis maximal 100 000 Euro
Startkapitalbedarf einschließlich max. 30 000 Euro Liquiditätsfinanzierung. Bei einer
Durchschnittsgröße von rund 47 000 Euro je Gründung profitieren vor allem
Existenzgründungen mit kleinem Kapitalbedarf von diesem Förderprogramm,
das eine besonders hohe Flexibilität in der Gründungs- und Festigungsphase
bietet.
Förderung von Start-ups
40. Plant die Bundesregierung spezielle Förderungen von Start-ups im High-
Tech-Segment, und falls ja, wie sehen diese aus?
Auf die Antwort zu Frage 36 wird verwiesen.
41. Wann wird das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
angekündigte Venture-Capital-Gesetz in den Deutschen Bundestag
eingebracht?
Darüber ist noch nicht entschieden worden. Unabhängig davon sind
aufsichtsrechtliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Venture-Capital-
Finanzierungen bereits im Rahmen des OGAW-V-Umsetzungsgesetzes geplant.
Die Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom
23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der
Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der
Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen (OGAW-V-Richtlinie) ist
bis zum 18. März 2016 in nationales Recht umzusetzen.
42. Plant die Bundesregierung Start-up-Cluster ähnlich der Excellenzcluster,
und falls ja, wie sollen diese miteinander verknüpft werden?
Ein vergleichbares Förderprogramm ist nicht geplant.
43. Wie will die Bundesregierung den Erfüllungsaufwand bei der Gründung
eines Unternehmens reduzieren?
Der Erfüllungsaufwand im Gründungsverfahren soll durch einheitliche
Anlaufstellen, digitale Behördenkommunikation sowie mehr Transparenz über die
differenzierten Unterstützungsangebote reduziert werden. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 44 verwiesen.
44. Welche Veränderungen plant die Bundesregierung, um den
Verwaltungsaufwand bei Start-ups zu verringern?
Die Bundesregierung hat im Dezember 2014 Eckpunkte zur weiteren Entlastung
der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie beschlossen. Ein Schwerpunkt
ist die Entlastung von Start-ups sowie Gründerinnen und Gründern.
In einem ersten Umsetzungsschritt wurde im März 2015 von der
Bundesregierung das Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Durch das Gesetz werden Un-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/5446ternehmen jährlich von Informationspflichten im Umfang von ca. 744 Mio. Euro
entlastet. Viele der Maßnahmen kommen insbesondere Gründerinnen und
Gründern sowie schnell wachsenden Unternehmen zugute. Beispielsweise werden
Gründerinnen und Gründer künftig erst später in verschiedenen Wirtschafts- und
Umweltstatistikgesetzen herangezogen. Die Meldepflicht gilt in den ersten drei
Jahren der Existenz künftig erst ab einem Umsatz von 800 000 Euro (zuvor galt
ein Schwellenwert von 500 000 Euro).
Ferner werden durch das Gesetz rund 140 000 Unternehmen von der Pflicht zur
doppelten Buchführung befreit. Dazu erfolgt eine Anhebung der Grenzbeträge
im Handelsgesetzbuch und in der Abgabenordnung um jeweils 20 Prozent auf
600 000 Euro bzw. 60 000 Euro. Die Unternehmen „wachsen“ dadurch erst
später in die Verpflichtung hinein.
Das Gesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.
Die Eckpunkte enthalten weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation
von Gründerinnen und Gründern (siehe auch die Antwort zu Frage 45).
45. Welche Veränderungen plant die Bundesregierung, um Gründerinnen und
Gründer das elektronische Ausfüllen von Formularen zu erleichtern (z. B.
Systemumstellung auch auf Mac-Geräte)?
Die von der Bundesregierung im Dezember 2014 beschlossenen Eckpunkte zur
weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie enthalten
weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Gründerinnen und
Gründern. Speziell zur elektronischen Kommunikation und zu
Verfahrensabläufen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beispielsweise
zusammen mit den Bundesländern ein Projekt zum „Einheitlichen
Ansprechpartner 2.0“ aufgesetzt. Die Einheitlichen Ansprechpartner sind die zentrale
Anlaufstelle, um alle erforderlichen Verfahren mit den Behörden leicht und
elektronisch abwickeln zu können. Das Ziel ist ein mit allen Verwaltungsebenen
vernetzter Einheitlicher Ansprechpartner der zweiten Generation (siehe auch die
Antwort zu Frage 25).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]