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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Salzrechte für den Salzstock Gorleben

Neue Nutzungsverträge für den Salzstock Gorleben, Vertragsverlängerungen, Verhandlungen mit Salzrechteinhabern, Entschädigungen, Salznutzungsrechte nach Aufgabe von Gorleben als möglichem Endlagerstandort, aktueller Schlüssel zur Refinanzierung der Entschädigungszahlungen bzw. Gorleben-Offenhaltungskosten durch die Abfallverursacher, Akzeptanz der Umlagebescheide für die Offenhaltung<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

30.06.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/515610.06.2015

Salzrechte für den Salzstock Gorleben

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Laut Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) war für die Untersuchung des Salzstocks Gorleben auf seine Eignung als Endlager für hochradioaktive Abfälle ein Nutzungsrecht an den mit dem Grundeigentum verbundenen Salzrechten und den vom Grundeigentum losgelösten Salzabbaugerechtigkeiten erforderlich (vgl. „Das Bergwerk Gorleben“ auf www.bfs.de). Laut BfS liegen diese Rechte für den Salzstock Gorleben bei vier Gruppen: der Öffentlichen Hand (sogenannte bergfreie Flächen), der Deutschen Gesellschaft zur Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen mbH (DWK), privaten Eigentümern, mit denen Nutzungsrechte (sogenanntes Nießbrauchrecht) abgeschlossen worden sind, und Eigentümern, die keine Nutzungsrechte abgetreten haben.

Mit Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes beschränkt sich dieses Erfordernis bis auf Weiteres auf die Offenhaltung des Erkundungsbergwerks, da die Erkundung gestoppt wurde. Nach Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes kam es zu einer Einigung zwischen dem Bund und dem Land Niedersachsen hinsichtlich der Art und des Ausmaßes der weiteren Gorleben-Offenhaltung (vgl. Pressemitteilung „Betrieb im Schacht Gorleben wird auf ein Minimum reduziert“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 29. September 2014).

Laut Bericht „Salzrechte Gorleben gehen und bleiben“ der „Elbe-Jeetzel-Zeitung“ vom 11. Mai 2015 beabsichtigt das BfS in seiner Zuständigkeit als Betreiber des Bergwerks Gorleben, lediglich diejenigen der bis Ende des Jahres 2015 auslaufenden Nießbrauchrecht-Verträge zu verlängern, die für die künftige, im Vergleich zur Vergangenheit reduzierte Offenhaltung des Bergwerks nötig sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Jeweils welchen Umfang und welche Laufzeit haben die neuen Nutzungsverträge?

2

Wie viele der in der 17. oder 18. Wahlperiode ausgelaufenen bzw. auslaufenden Verträge wurden und werden insgesamt nicht verlängert?

3

Wer hat innerhalb der Bundesregierung wonach entschieden, mit welchen Salzrechteinhabern verhandelt wird?

4

Wie hoch ist künftig die Entschädigung für die Nutzungsrechte, und wird sie einmalig vorab gezahlt oder jährlich?

5

Wie verhält es sich mit den Salznutzungsrechten nach einer endgültigen Beendigung der Erkundung und einer Aufgabe des Standortes als möglichen Endlagerstandort?

6

Wie lautet der aktuelle Schlüssel zur Refinanzierung der Entschädigungszahlungen bzw. Gorleben-Offenhaltungskosten insgesamt durch die Abfallverursacher (also Energieversorger, Länder, Bund etc.)?

7

Werden die Umlagebescheide für die Offenhaltung Gorlebens gemäß dem Standortauswahlgesetz nach Kenntnis der Bundesregierung von allen Abfallverursachern akzeptiert?

Falls nein, von welchen Abfallverursachern mit welcher Begründung nicht, und wie ist in diesem Fall der diesbezügliche Stand (vgl. hierzu „Atommülllagerung in Deutschland – AKW-Betreiber auf Krawall gebürstet“ der taz.die tageszeitung vom 5. September 2014)?

Berlin, den 9. Juni 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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