[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5572
18. Wahlperiode 16.07.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Herbert Behrens, Jan Korte,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5180 –
Seenotrettung auf dem Mittelmeer und deutsche Rettungskapazitäten
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 8. Mai 2015 rettete das erste Mal ein deutsches Marine-Schiff über
400 Flüchtlinge im Mittelmeer aus Seenot, die Boote wurden vor Ort zerstört.
Die Fregatte „Hessen“ und das Versorgungsschiff „Berlin“ waren auf
Anweisung der Bundesregierung von der Atalanta-Mission zur Pirateriebekämpfung
vor dem Horn von Afrika abgezogen und in Reaktion auf das verheerende
Schiffsunglück im April 2015 mit mehr als 850 Toten im Mittelmeer mit dem
Ziel der Seenotrettung stationiert worden.
Die rechtlichen Grundlagen des Einsatzes sind bzw. waren zunächst noch nicht
vollständig geklärt (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 6. Mai 2015 „Zwei
deutsche Schiffe auf Rettungsmission im Mittelmeer“). Die Schiffe fahren
unter nationalem Mandat und es gibt Absprachen mit der italienischen Regierung
bzw. der Seenotleitstelle in Rom. Eine Beteiligung an der FRONTEX-
Grenzschutzmission „Triton“ ist den Soldatinnen und Soldaten wegen des
Trennungsgebots nicht möglich (ebd.). Laut Meldung auf „
www.bundeswehr.de“
vom 5. Mai 2015 ist die Rechtsgrundlage des Einsatzes Artikel 98 des
Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen. Die Schiffe sollen nach
Erklärung der Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, „bis auf
Weiteres unbegrenzt zur Seenotrettung in dem Gebiet bleiben“ (dpa, 18. Mai
2015). Am 3. Juni 2015 wurde der Tender „Werra“ mit 66-köpfiger Besatzung
und einer Krankenstation zur Ablösung ins Mittelmeer entsandt (afp, 3. Juni
2015).
Bislang übernahmen auf staatlicher Seite vor allem italienische Marine- und
Küstenwacheeinheiten die Aufgabe der Seenotrettung. Nur auf konkrete
Anfrage halfen auch Schiffe der FRONTEX-Mission „Triton“, deren Einsatzleiter
Klaus Rösler gegenüber dem italienischen Innenministerium jedoch erklärte,
dass nicht jeder Anruf von einem Flüchtlingsboot ein Hilferuf sei und statt
FRONTEX vielmehr das örtlich näher gelegene libysche
Seenotrettungssystem informiert werden solle (vgl. Presseerklärung von borderline-europe vom
10. Dezember 2014).
Die geretteten Flüchtlinge werden in der Regel in Italien an Land gebracht, das
damit nach den Regularien der Dublin-III-Verordnung für die Aufnahme, Un-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 13. Juli 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5572 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeterbringung und Prüfung der Asylanträge der Geretteten zuständig ist. Die
Europäische Kommission hat am 27. Mai 2015 einen Vorschlag zur Verteilung
von insgesamt 40 000 Flüchtlingen innerhalb von zwei Jahren zur Entlastung
Italiens und Griechenlands vorgelegt, hiergegen gibt es jedoch zum Teil
erhebliche Widerstände aufseiten einiger Mitgliedstaaten. Am 26. Mai 2015 wurde
das Mandat der FRONTEX-Mission „Triton“ erweitert und sowohl finanziell
als auch vom Einsatzraum her „Mare Nostrum“ angeglichen. Am letzten
Wochenende im Mai 2015 wurde eine Rekordzahl von mehr als 5 000 Flüchtlingen
auf 25 Booten vor der libyschen Küste aus Seenot gerettet, 880 Menschen
nahm die Fregatte „Hessen“ an Bord, 17 Menschen konnten von einem
Schlauchboot nur noch tot geborgen werden (dpa vom 31. Mai 2015). Im Jahr
2015 kamen bislang etwa 1 800 Flüchtlinge auf dem Mittelmeer ums Leben.
Durch eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. wurde bekannt, dass die
Seenotrettung in der Nähe der libyschen Küste während des ursprünglichen
„Triton“-Mandats vor allem durch private Handelsschiffe erfolgte (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/5024): Während diese
im Zeitraum November 2014 (Beginn der „Triton“-Mission) bis April 2015 an
allen Rettungseinsätzen beteiligt waren und insgesamt 18 963 Menschen aus
Seenot retteten, trugen Schiffe der FRONTEX-Mission lediglich zur Rettung
von 1 710 Menschen bei. Dabei sind private Handelsschiffe zur Rettung von
Menschen in größerer Zahl nicht ausgestattet. Den Seeleuten fehlt auch eine
entsprechende Ausbildung und sie sind infolge der oftmals dramatischen
Rettungsmaßnahmen häufig traumatisiert und überfordert (Neue Osnabrücker
Zeitung, 11. Mai 2015). Da Rettungsaktionen für die Reedereien mit zeitlichen
und finanziellen Verlusten verbunden sind, besteht die Gefahr, dass nur in
eindeutigen Notfällen eine Rettung erfolgt und in Zweifelsfällen Flüchtlingsboote
umfahren werden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller auf
Bundestagsdrucksache 18/5024).
Die Organisation „Ärzte ohne Grenzen“ ist auf zwei Schiffen im Mittelmeer
aktiv (epd vom 11. Mai 2015), im Fall des Rettungsschiffes „Phoenix“
zusammen mit der privaten maltesischen Hilfsorganisation „MOAS“. Auch die MS
„Sea-Watch“ des gleichnamigen privaten Vereins ist auf dem Weg ins
Mittelmeer und will dort für mehr Aufmerksamkeit und effektivere
Rettungsmaßnahmen sorgen (
www.sea-watch.org). Seit Oktober 2014 betreiben zahlreiche
Freiwillige das „Alarmphone“ (
www.watchthemed.net), eine Hotline für
Flüchtlinge in Seenot, mit deren Hilfe Rettungsmaßnahmen rechtzeitig
eingeleitet und hinsichtlich ihrer konsequenten Durchführung kontrolliert werden
sollen.
Am 29. Mai 2015 wurde das 150-jährige Bestehen der „Deutschen Gesellschaft
zur Rettung Schiffbrüchiger“ (DGzRS) im Beisein von Bundespräsident
Joachim Gauck gefeiert. Während der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas
de Maizière, die Rettungsoperation „Mare Nostrum“ als „Beihilfe zum
Schlepperwesen“ (Süddeutsche Zeitung vom 8. Januar 2015) bezeichnet und ihre
Einstellung gefordert hatte, betonte der Bundespräsident Joachim Gauck
angesichts der Flüchtlingstragödien auf dem Mittelmeer, wie wichtig eine
funktionierende und ambitionierte Seenotrettung sei (kna, 29. Mai 2015). Die DGzRS
verfügte im Jahr 2013 über 20 Seenotkreuzer und 40 Rettungsboote und konnte
auf 180 angestellte und 800 freiwillige Rettungspersonen zurückgreifen. Der
im November 2014 gestarteten FRONTEX-Mission „Triton“ standen zunächst
nur sieben Boote, vier Flugzeuge, ein Helikopter und 65 Personen zur
Verfügung, seit Ende Mai 2015 sind es drei Flugzeuge, zwei Hubschrauber, sechs
Hochsee-Rettungsschiffe, zwölf Patrouillenboote sowie neun Debriefing- und
sechs Screening Teams (
http://frontex.europa.eu/news/frontex-expands-its-
joint-operation-triton-udpbHP).
Bis Juni 2015 kamen nach FRONTEX-Angaben (afp, 4. Juni 2015) zudem
45 000 Flüchtlinge über die Ägäis in die EU – von der Türkei nach
Griechenland –, eine Steigerung um 500 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auf der Insel
Lesbos finden zeitweilig über 550 bis 750 neu ankommende Flüchtlinge am
Tag sehr schlechte Lebensbedingungen vor (
www.watchthemed.net/reports/
view/139), generell ist die Lage auf den griechischen Inseln „dramatisch“ (dpa
vom 3. Juni 2015).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5572Eine Seenotrettung auf der westlichen Mittelmeeroute, auf dem Weg nach
Spanien, ist häufig mit einer Zurückschiebung auf den afrikanischen Kontinent
verbunden. „Watch the Med“ berichtet von mehreren Rettungsaktionen durch
marokkanische Einheiten, die die Geretteten zurück nach Marokko brachten
(z. B.
www.watchthemed.net/index.php/reports/view/137). Der Ausbau von
Seenotrettungseinheiten der nordafrikanischen Mittelmeeranrainer entspricht
einer Strategie, wie sie von Italien zur Abschreckung vorgeschlagen wurde und
auch von der Bundesregierung unterstützt wird (vgl. Bundestagsdrucksache
18/4794, Antwort der Bundesregierung zu Frage 10). Mit der Vorverlagerung
der Flüchtlingsabwehr und Zurückweisung von Flüchtlingen durch
afrikanische Behörden wird das Zurückweisungsverbot der Genfer
Flüchtlingskonvention indirekt unterlaufen und die Aufgabe der Flüchtlingsaufnahme bzw. -
abwehr auf den afrikanischen Kontinent verschoben.
1. Wie viele Schiffe befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
im Mittelmeer mit dem vorrangigen oder zumindest nachrangigen Ziel der
Seenotrettung (bitte nach Schiffen, deren Ausstattung, Größe und
Rettungskapazitäten, Mandat bzw. Mission, Ort bzw. Region, Flaggenstaat usw.
auflisten)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung werden in der italienischen
Marineoperation „Mare Sicuro“ fünf italienische Schiffe eingesetzt. Darüber hinaus wird die
Operation durch ein Schiff der britischen Royal Navy (HMS Bulwark) und ein
Schiff der irischen Marine (Naval Service; Le Eithne) unterstützt. Einzelheiten
zu Ausstattung, Größe und Rettungskapazitäten sind der Bundesregierung nicht
bekannt.
Seit dem 30. Juni 2015 wird die europäische GSVP-Mission EUNAVFOR MED
(GSVP – Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik) mit Unterstützung
der beiden deutschen Marineschiffe „Schleswig-Holstein“ und „Tender Werra“
durchgeführt. Die Mission befindet sich im Aufwachsen; die konkrete Anzahl
der eingesetzten Schiffe ist noch nicht bekannt.
Im Rahmen der FRONTEX-koordinierten Operation „Triton 2015“ sind mit
Stand 18. Juni 2015 17 Schiffe im Einsatz, davon sechs Hochseeschiffe (je eines
aus Norwegen, Belgien, Spanien, Schweden und zwei aus Italien), sechs
Küstenschiffe (drei aus Italien, zwei aus Großbritannien, eines aus Malta) sowie fünf
Küstenboote (vier aus Italien und eines aus Malta).
Im Rahmen der FRONTEX-koordinierten Operation „Poseidon Sea 2015“ sind
mit Stand 18. Juni 2015 zwölf Schiffe im Einsatz, davon ein griechisches
Hochseeschiff, zwei Küstenschiffe (je eines aus Griechenland und Italien) und neun
Küstenboote (davon sechs aus Griechenland, je eines aus Portugal, Malta und
Lettland).
Im Rahmen der FRONTEX-koordinierten Operation „Indalo 2015“ ist mit Stand
18. Juni 2015 ein spanisches Hochseeschiff eingesetzt.
Die Anzahl der eingesetzten Schiffe variiert im Verlauf der Operationen.
Zu den darüber hinaus nachgefragten Differenzierungen und den
Seenotrettungskapazitäten weiterer Küstenstaaten der Mittelmeerregion liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
2. Wie viele private Handelsschiffe passieren nach Kenntnis der
Bundesregierung migrationsrelevante Routen im Mittelmeer durchschnittlich im Monat
pro Jahr (bitte nach Routen bzw. Region getrennt auflisten)?
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Auswertungen über die Anzahl
der privaten Handelsschiffe, die migrationsrelevante Routen im Mittelmeer
passieren, vor.
Drucksache 18/5572 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode3. Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der in den
Jahren 2014 und 2015 (soweit vorliegend, bitte auch monatlich auflisten)
im Mittelmeer aus der Seenot Geretteten auf zivile Handelsschiffe,
behördliche bzw. staatliche Schiffe und Schiffe unter einem FRONTEX-Mandat
(bitte so weit wie möglich weiter differenzieren nach Rettungsregion bzw.
zentralen Fluchtrouten, Flaggenstaaten der Rettungsboote, Seemeilenzonen
usw.)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden auf der zentralen Mittelmeerroute
nach Italien im Jahr 2014 ca. 170 000 Personen aus Seenot gerettet.
Laut EU-Agentur FRONTEX wurden auf der zentralen Mittelmeeroute vom
1. Januar bis zum 14. Juni 2015 ca. 57 400 Migranten in ca. 416 Einsatzfällen
festgestellt. Bei rund 89 Prozent dieser Einsätze handelte es sich um
Seenotrettungsfälle.
Auf der östlichen Mittelmeeroute wurden vom 1. Januar bis zum 21. Juni 2015
ca. 64 500 Migranten in 1 557 Einsatzfällen festgestellt. In 505
Seenotrettungsfällen wurden davon ca. 18 100 Menschen gerettet.
Auf der westlichen Mittelmeeroute wurden vom 1. Juni bis zum 3. Juli 2015 ca.
300 Migranten in 20 Einsatzfällen festgestellt. In 17 Seenotrettungsfällen
wurden davon ca. 255 Menschen gerettet.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Eine weitere
Differenzierung kann nicht vorgenommen werden.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass es sich um Angaben der zuständigen
Behörden der jeweiligen Länder beziehungsweise der EU-Agentur FRONTEX
handelt, deren Vollständigkeit, Belastbarkeit und abschließende Gültigkeit nicht
beurteilt werden kann. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass im Rahmen der
FRONTEX-koordinierten Zusammenarbeit keine Statistiken über
Seenotrettungsoperationen der zuständigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
geführt werden.
4. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dem Umstand, dass laut ihrer Antwort zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 18/5024 im Zeitraum November 2014 bis Ende April 2015 vor allem
private Handelsschiffe die Aufgabe der Seenotrettung in der Nähe der
libyschen Küste übernommen haben, kaum jedoch Schiffe der FRONTEX-
Mission „Triton“ (bitte ausführen), und inwieweit sollte die Rettung von
Flüchtlingen im Mittelmeer durch dafür ausgebildete staatliche Rettungseinheiten
erfolgen, statt durch private Handelsschiffe?
Die zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/5024 übermittelten
Zahlenangaben beziehen sich auf die im Zeitraum 1. November 2014 bis 27. April 2015
durch die Handelsschifffahrt geretteten Personen – siehe erläutert in
nachfolgender Tabelle:
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5572Die Zahl 1 710 bezieht sich auf diejenigen Personen, die durch die
Handelsschifffahrt mit Unterstützung der FRONTEX-koordinierten Operation „Triton“
gerettet wurden.
Laut Berichterstattung der Agentur FRONTEX wurden von Schiffen der
Operation „Triton“ im genannten Zeitraum ca. 19 000 Personen aus Seenot gerettet.
Die Seenotrettung ist völkerrechtlich durch das Seerechtsübereinkommen der
Vereinten Nationen (SRÜ), United Nations Convention on the Law of the Sea
(UNCLOS) aus dem Jahr 1982, das Internationale Übereinkommen aus dem
Jahr 1974 bzw. 1979 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS)
und das Internationale Übereinkommen aus dem Jahr 1979 über den Such- und
Rettungsdienst auf See verbindlich geregelt.
Die betroffene Mittelmeerregion fällt hinsichtlich der Suche und Rettung in den
Zuständigkeitsbereich der im Global SAR Plan der International Maritime
Organization (IMO) bestimmten Staaten. Nur diese können über die notwendigen
Einsatzmittel entscheiden.
Der Verpflichtung zur Seenotrettung kann sich kein Kapitän entziehen.
Entscheidend ist in diesen Fällen, welches Schiff sich als Nächstes zum Unglücksort
aufhält.
5. Inwieweit hat das Schreiben des FRONTEX-Einsatzleiters Klaus Röseler
(vgl. Pressemitteilung von borderline-europe vom 10. Dezember 2014)
dazu beigetragen, dass FRONTEX nur in nach Auffassung der Fragesteller
vergleichsweise geringem Umfang an der Seenotrettung vor der libyschen
Küste beteiligt war, und wie ist der genaue Wortlaut des der
Bundesregierung offenkundig bekannten und von ihr als „einsatztaktische Empfehlung“
bezeichneten Schreibens (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3672, Antwort auf
die Schriftliche Frage 27)?
Unabhängig von der FRONTEX-koordinierten Grenzüberwachung innerhalb
der jeweiligen Operationsgebiete werden FRONTEX-koordinierte
Einsatzkapazitäten im Seenotfall und auf Ersuchen des zuständigen Maritime Rescue
Coordination Centre (MRCC) an dieses unterstellt. Nach Kenntnis der
Bundesregierung ist die FRONTEX-koordinierte Seegrenzüberwachung auf der zentralen
Mittelmeerroute seit Jahresbeginn 2015 zu 80 bis 90 Prozent von
Seenotrettungseinsätzen außerhalb des Operationsgebietes „Triton“ geprägt. Diesbezüg-
Rettungsmaßnahmen
der Handelsschifffahrt
– alleine –
Rettungsma��nahmen
der Handelsschifffahrt
– mit Unterstützung
von Schiffen der
Operation Triton –
Rettungsmaßnahmen
der Handelsschifffahrt
– mit Unterstützung
von behördlichen
Schiffen –
innerhalb 30-Meilen-
Zone des regulären
Einsatzgebietes
0 0 0
außerhalb 30-Meilen-
Zone des regulären
Einsatzgebietes
721
(Anzahl der Einsätze: 3)
1 223 1 532
außerhalb des regulären
Einsatzgebietes der o. g.
Zonen (in relativer Nähe
zu den libyschen
Küstengewässern)
6 504 1 710 10 749
(Anzahl der Einsätze: 78)
Drucksache 18/5572 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeliche Rettungseinsätze finden fast ausschließlich in der libyschen SAR-Zone
statt.
Insofern hat das Schreiben der EU-Agentur FRONTEX nicht dazu beigetragen,
dass FRONTEX nur in vergleichsweise geringem Umfang an der Seenotrettung
vor der libyschen Küste beteiligt war.
Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3672 vom 5. Januar 2015 verwiesen.
6. Inwieweit sehen die Bundesregierung und insbesondere das
Bundesministerium des Innern (BMI) eine Mitverantwortung für den Anstieg der
Todeszahlen auf dem Mittelmeer nach der Einstellung von „Mare Nostrum“
(Internationale Organisation für Migration [IOM], Agenturmeldungen vom
21. April 2015), deren Beendigung und Ersetzung durch eine FRONTEX-
Mission mit eingeschränktem Mandat eine Forderung von Deutschland
bzw. Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière war (bitte auch die
genaue Positionierung der Bundesregierung nachzeichnen)?
Zum Mandat der EU-Agentur FRONTEX und den Zielen der FRONTEX-
koordinierten Operation „Triton“ wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 18/2923 vom 16. Oktober 2014 und zur
Kenntnis der Bundesregierung über die Zahl festgestellter Todesfälle im
Mittelmeerraum auf die Vorbemerkungen und die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 18/4032 vom 18. Februar 2015 sowie die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/2923
vom 16. Oktober 2014 verwiesen.
Insbesondere die FRONTEX-koordinierte Operation „Triton“ wurde als
gemeinsame Reaktion der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf die
Lageentwicklung im Mittelmeerraum kontinuierlich verstärkt. Nach Ansicht der
Bundesregierung tragen die Einsatzkapazitäten der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union seit mehreren Jahren in erheblichem Umfang zur Rettung von
Menschenleben bei. Auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 wird verwiesen.
7. Inwieweit stimmt die Bundesregierung der Einschätzung des
Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker zu, der erklärte: „Es war ein großer
Fehler, Mare Nostrum einzustellen“, und: „Das hat Menschenleben
gekostet“ (DER TAGESSPIEGEL vom 29. April 2015), die sich deckt mit der
fachlichen Einschätzung von Flavio di Giacomo von IOM: „Dass Mare
Nostrum im vergangenen November aufgegeben wurde, war ein schlimmer
Fehler“, danach habe es weiter Ankünfte gegeben, nur die Zahl der Toten
habe zugenommen (
www.tagesschau.de vom 20. April 2015; bitte
ausführen)?
Mit der vom italienischen Militär durchgeführten Seenotrettungsoperation
„Mare Nostrum“ hat Italien wertvolle Hilfe geleistet und viele Menschen aus
Seenot gerettet.
Die italienische Operation „Mare Nostrum“ wurde auf Entscheidung der
italienischen Regierung beendet.
Gleichwohl haben die für Seenotrettung originär zuständigen italienischen
Behörden auch nach dem Ende von „Mare Nostrum“ weiterhin
Seenotrettungseinsätze durchgeführt. Nach Kenntnis der Bundesregierung hatten die zuständigen
italienischen Behörden auch nach dem Ende von „Mare Nostrum“ vergleichbar
viele Einsatzmittel im Mittelmeer eingesetzt. Auf die Antworten zu den
Fragen 4, 5 und 6 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5572 8. Inwieweit sieht das BMI die FRONTEX-Mission „Triton“ als einen
echten Beitrag zum Schleppertum an, nachdem das „Triton“-Mandat mit
dem Ziel der Seenotrettung räumlich und finanziell der Mission „Mare
Nostrum“ angeglichen wurde, vor dem Hintergrund, dass der
Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizère, erklärt hatte, dass „Mare Nostrum“
„objektiv auch Beihilfe zum Schlepperwesen“ gewesen sei und den
Schleppern dabei geholfen habe, Milliardengewinne zu erzielen (vgl.
Interview des Bundesinnenministers mit der Süddeutschen Zeitung vom
8. Januar 2015; bitte ausführen), und inwieweit revidiert der
Bundesinnenminister gegebenenfalls seine damaligen Äußerungen, etwa auch die,
wonach sich „Mare Nostrum“ als „Brücke nach Europa“ herausgestellt habe,
was auf Dauer so nicht sein könne (
www.bmi.bund.de/SharedDocs/
Reden/DE/2014/09/haushaltsrede-2015.html)?
Zu den Zielen der Operation „Triton“ wird auf die Antwort zu Frage 6
verwiesen. Aus Sicht der Bundesregierung müssen alle verfügbaren Mittel genutzt
werden, um das Risiko weiterer Todesfälle zu verhindern. Darüber hinaus ist die
Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass Schleusungskriminalität als
deren Hauptursache bekämpft werden muss.
9. In welcher Weise will die Bundesregierung ihre Beteiligung an der
Seenotrettung im Mittelmeer gegebenenfalls ausweiten, wovon hängt dies ab,
welche entsprechenden Pläne oder Vorbereitungen gibt es, und unter
welchen Umständen sollen derzeit eingesetzte Schiffe bzw. Besatzungen im
Verlauf der Mission ausgetauscht werden (bitte so konkret wie möglich
ausführen)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Eine Anpassung der bis dato
eingesetzten Einsatzmittel wird in Abhängigkeit der Lageentwicklung und des
konkreten Bedarfs erfolgen.
10. Wie ist das jetzige Mandat bzw. die Planung und Ausführung des
deutschen Marineeinsatzes zur Seenotrettung im Mittelmeer (bitte so genau
wie möglich darstellen und Ausführungen, insbesondere auch zu den
Aspekten: rechtliche Grundlagen, geplante Dauer, vorgesehenes
Einsatzgebiet, genaue Finanzierung des Einsatzes und Höhe der Kosten,
Verantwortlichkeiten, Kommunikationswege, Personalausbildung und -wechsel,
Kontrolle bzw. Befragung und Festnahme von Personen, Umgang mit
mutmaßlichen Schleusern, Klärung von Identitäten, Umgang mit dem
Refoulement-Verbot, Verbringung in sichere Häfen usw. machen)?
Grundlage für den Einsatz war zunächst eine bilaterale Vereinbarung mit
Italien. Auch nach Unterstellung der Schiffe unter die europäische Operation
EUNAVFOR MED gegen Schleusernetzwerke im Mittelmeer setzt die Deutsche
Marine die Seenotrettung fort.
Grundlage dafür ist die Pflicht zur Hilfeleistung auf hoher See. Sie ergibt sich,
sofern keine unzumutbare Eigengefährdung besteht, aus Artikel 98 des
Seerechtsübereinkommens (SRÜ/UNCLOS 1982), Chapter 5 Regulation 22 der
International Convention for the Safety of Life at Sea (SOLAS 1974) und der
Maritime Search And Rescue Convention (SAR 1979). Die Durchführung von
Seenotrettungsaktivitäten ist auf der hohen See ohne weiteres zulässig. In
fremden Territorialgewässern ist das Recht zur sogenannten Assistance Entry
anerkannt, wenn eine Abstimmung mit dem Küstenstaat nicht möglich ist.
Die Finanzierung erfolgt zunächst aus dem Einzelplan 14 vorbehaltlich einer
finalen Abstimmung zwischen dem Auswärtigen Amt und dem
Bundesministerium der Verteidigung. Eine detaillierte Erfassung der entstehenden Ausgaben
Drucksache 18/5572 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeist angewiesen. Deren Auswertung wird jedoch erst nach Abschluss aller
Maßnahmen möglich sein.
Das vorgesehene Präsenzgebiet in See erstreckt sich zwischen italienischem und
libyschem Küstenmeer (Nord-Süd-Begrenzung) sowie zwischen Sardinien und
Kreta (West-Ost-Begrenzung). Die Alarmierung und Zuweisung eines
Seenotfalls erfolgt über die zuständige Rettungs- und Koordinierungsstelle (MRCC:
Maritime Rescue and Coordination Center). Dieses legt nach Maßgaben des
italienischen Innenministeriums den sicheren Ort zur Ausschiffung fest.
Ungeachtet der Frage, ob es sich um Migranten oder mutmaßliche Schleuser
handelt, werden alle Personen aus Seenot gerettet. Maßnahmen erfolgen
ausschließlich zum Zweck des Selbstschutzes sowie der Aufrechterhaltung der
inneren Ordnung an Bord. Strafrechtliche Ermittlungshandlungen oder
Festnahmen werden durch deutsche Streitkräfte nicht vorgenommen. Maßnahmen zur
Registrierung von Geretteten erfolgen zur ordnungsgemäßen Erfüllung der
Pflicht zur Seenotrettung, der Sicherheit der Geretteten an Bord und einer
ordnungsmäßen Übergabe an die Behörden des Landes des Ausschiffungshafens.
11. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Zerstörung von
Flüchtlingsbooten nach Rettungseinsätzen durch die deutsche Marine, und in welchen
Fällen geschieht dies (nicht)?
Zerstören nach Kenntnis der Bundesregierung auch die im Rahmen von
FRONTEX-Operationen bzw. die in nationaler Verantwortung anderer
Länder eingesetzten Schiffe, insbesondere die italienische Küstenwache
und Marine, solche Boote, auf denen sich gerettete Flüchtlinge befanden
(auf welcher Rechtsgrundlage bzw. unter welchen Bedingungen), und wie
werden gegebenenfalls die rechtmäßigen Besitzer der zerstörten Boote
entschädigt, wenn ihnen diese ohne ihr Wissen und Zutun entwendet
wurden?
Die Versenkung der unbemannt treibenden Boote durch die Deutsche Marine
erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen Regeln des Seevölkerrechts.
Eine Zuordnung der Boote zu Eigentümern ist bisher nicht möglich.
Im Rahmen FRONTEX-koordinierter Operationen festgestellte
Flüchtlingsboote werden nach Kenntnis der Bundesregierung an den jeweils zuständigen
Mitgliedstaat der Europäischen Union übergeben. Folgemaßnahmen richten
sich nach den Bestimmungen des jeweiligen verantwortlichen Küstenstaates
bzw. nach dem internationalen Recht.
12. Inwieweit ist es rechtlich zulässig, deutsche Marine-Schiffe unter dem
Mandat von FRONTEX, das den Auftrag der Grenzsicherung verfolgt,
einzusetzen (bitte die entsprechende Rechtslage genau darstellen und nach
dem EU-Recht – FRONTEX-Verordnung usw. – bzw. dem deutschen
Verfassungsrecht und einfachem Recht differenzieren)?
Der Einsatz deutscher Marineschiffe für polizeiliche Grenzschutzaufgaben ist
grundsätzlich nicht vorgesehen. Auslandseinsätze deutscher Streitkräfte sind
gemäß Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes im Rahmen eines Systems
gegenseitiger kollektiver Sicherheit zulässig. Im Rahmen der EU sind dies regelmäßig
GSVP-Missionen und -Operationen.
Die im Rahmen FRONTEX-koordinierter Operationen eingesetzten Beamten
müssen alle Aufgaben und Befugnisse nach dem Schengener Grenzkodex
wahrnehmen können. Der Mitgliedstaat, der einen technischen
Ausrüstungsgegenstand im Rahmen des Außengrenzschutzes zur Verfügung stellt, muss auch die
Fachleute und Mannschaften bereitstellen, die nötig sind, um dessen Betrieb un-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5572ter rechtlich einwandfreien und sicheren Bedingungen zu gewährleisten. Der
Beitrag der Mitgliedstaaten zum Ausrüstungspool und deren Einsatz werden auf
Grundlage jährlicher bilateraler Verhandlungen zwischen FRONTEX und den
Mitgliedstaaten geplant.
13. Welche konkreten Beiträge liefert Deutschland derzeit für die FRONTEX-
Mission „Triton“ (bitte genau auflisten, auch nach den jeweiligen Kosten
und Kostenerstattungen durch FRONTEX), und welche weiteren Beiträge
sind durch die Bundesregierung angeboten worden, stehen auf Abruf
bereit oder sind von FRONTEX angefragt worden?
Die Bundespolizei entsendet im Rahmen der Joint Operation „Triton 2015“ nach
derzeitigem Sachstand insgesamt zwölf Grenzpolizeiliche
Unterstützungsbeamte Ausland (GUA) zur Unterstützung der italienischen Grenzbehörden.
Die durchschnittlichen, einsatzbedingten Mehrkosten für die Entsendung eines
GUA im Rahmen der Joint Operation „Triton 2015“ liegen gemäß den bis dato
vorliegenden Erfahrungswerten bei ca. 7 300 Euro pro Monat.
Weiterhin erfolgt im Juli 2015 die Entsendung eines seeflugtauglichen
Polizeihubschraubers (ausgestattet mit maritimer Überwachungs- sowie
Rettungstechnik). Die voraussichtlichen Einsatzkosten inklusive der einsatzbedingten
Mehrkosten für Bedien- und Wartungspersonal liegen bei ca. 588 000 Euro.
Für den Herbst 2015 steht noch ein weiterer GUA zur Unterstützung bereit, der
von der Agentur aber bisher nicht abgerufen wurde. Darüber hinaus wurde der
Agentur ein weiterer Einsatz eines seeflugtauglichen Polizeihubschraubers zur
Unterstützung der italienischen Behörden angeboten.
14. Wie verläuft die Finanzierung bzw. Kostenerstattung der von den
Mitgliedstaaten für die FRONTEX-Mission „Triton“ bereitgestellten Schiffe,
Flugzeuge, Geräte und Besatzungen, und inwieweit sieht die
Bundesregierung ein Problem darin, dass Deutschland aus verfassungsrechtlichen
Gründen keine Militärschiffe der FRONTEX-Operation unterstellen darf
(Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 6. Mai 2015 „Zwei deutsche Schiffe
auf Rettungsmission im Mittelmeer“), so dass der Einsatz nicht
refinanziert werden kann, und inwieweit wird sich die Bundesregierung vor
diesem Hintergrund für europäische Seenotrettungsaktionen einsetzen, die
nicht unter dem FRONTEX-Mandat laufen, bzw. dafür, vor allem
nichtmilitärische Rettungseinheiten zur Seenotrettung beizusteuern (bitte
ausführen)?
Vor einer Beteiligung mit Personal und technischem Gerät im Rahmen FRON-
TEX-koordinierter Operationen wird der Agentur vom zur Verfügung stellenden
Mitgliedstaat ein Kostenvoranschlag vorgelegt, auf dessen Basis eine
Vereinbarung zur Finanzierung geschlossen wird. Nach dem Ende des Einsatzes werden
der Agentur die tatsächlich entstandenen Kosten zur Rückerstattung vorgelegt.
Diese erfolgt bis zur Höhe der in der Finanzierungsvereinbarung festgelegten
Beträge.
Schiffe der Bundeswehr waren nicht in FRONTEX-koordinierten Operationen
eingesetzt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Eine
Refinanzierung der Kosten findet in diesem Zusammenhang nicht statt.
Drucksache 18/5572 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode15. Welche technischen, rechtlichen oder praktischen Probleme haben sich
bislang beim Einsatz der deutschen Schiffe bei der Seenotrettung ergeben,
wie wird der Einsatz bislang bewertet, und welche Änderungen sind
gegebenenfalls geplant (bitte darlegen)?
Bisher sind keine technischen, rechtlichen oder praktischen Probleme bekannt.
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
16. Welche Maßnahmen wurden ergriffen oder sind geplant hinsichtlich der
psychischen Belastungen für die Besatzungsmitglieder von Schiffen (der
deutschen Marine oder von privaten Handelsschiffen unter deutscher
Flagge) infolge der Rettungsmaßnahmen oder angesichts der Bergung von
Toten, und welche Erfahrungen liegen diesbezüglich bislang vor?
Die Besatzungen privater Handelsschiffe sind professionelle Seeleute, die auch
für die Beherrschung von Extremsituationen, wie sie die Bergung von
verunfallten Personen aus dem Meer darstellen, ausgebildet sind. Entsprechende
Vorgaben sind in Kapitel VI der Anlage zum Internationalen Übereinkommen über
Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den
Wachdienst von Seeleuten (STCW-Übereinkommen) enthalten.
Bisher mussten bei der Unterstützung der Seenotrettung im Mittelmeer durch
die Deutsche Marine keine Toten geborgen werden. Erfahrungen über die mit
der derzeitigen Sondersituation im Mittelmeer einhergehenden psychischen
Belastungen, die über Einzelfälle hinausgehen, liegen daher bislang nicht vor.
Grundsätzlich sind Soldatinnen und Soldaten im Rahmen der Ausbildung auf
das Erkennen von sowie dem ersten Umgang mit Anzeichen möglicher
psychischer Belastungsfolgen sensibilisiert. Zusätzlich ist psychologisches
Fachpersonal zur Betreuung der Soldatinnen und Soldaten auf den Schiffen der Deutschen
Marine eingeschifft.
17. Welche Vereinbarungen, mündlich sowie schriftlich oder in der Praxis,
gibt es hinsichtlich des Rettungseinsatzes der deutschen Schiffe mit Italien
bzw. der Seenotleitstelle in Rom, mit anderen Staaten, mit EU-Behörden,
Agenturen oder ganz konkret mit FRONTEX (bitte auflisten und
ausführen)?
Die Unterstützung der Seenotrettung basierte auf einer bilateralen schriftlichen
Vereinbarung zwischen Italien und Deutschland in Form eines Notenwechsels.
Die Absprachen mit den jeweils zuständigen Rettungszentren erfolgten jeweils
im Rahmen des Seenotfalls.
Mit FRONTEX oder anderen EU-Behörden bzw. -Agenturen gibt es keine
diesbezüglichen Absprachen.
18. Welche Regelungen bestehen zu der Frage, wohin die von den deutschen
Schiffen geretteten Flüchtlinge gebracht werden sollen und welches Land
für die Aufnahme, Unterbringung und entsprechenden Asylprüfverfahren
zuständig sein soll?
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem findet außerhalb des Hoheitsgebiets
der Mitgliedstaaten (wohl aber innerhalb der Hoheitsgewässer der
Mitgliedstaaten) keine Anwendung (Artikel 3 der EU-Verfahrensrichtlinie 2013/32/EU).
Deutschland darf wie jeder andere Vertragsstaat der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) Schutzsuchende, die seiner Hoheitsgewalt
unterliegen, nicht in ein Gebiet (Herkunftsstaat oder Drittstaat) zurückweisen, in dem
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5572ihnen die Gefahr der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder
Behandlung droht (Artikel 3 EMRK, vgl. Non-Refoulement).
Auf Hoher See unterliegen Personen jedenfalls dann der deutschen
Hoheitsgewalt, wenn sie sich an Bord eines deutschen Militärschiffes befinden. In einem
solchen Fall darf Deutschland Schutzersuchende nach den Garantien der EMRK
nur in einem sicheren Hafen ausschiffen.
Der Einsatzplan der FRONTEX-koordinierten Operation „Triton“ sieht vor,
dass die im Rahmen der Operation geretteten Personen nach Italien ausgeschifft
werden. Daraus ergibt sich, dass in der Regel Italien als Ersteinreisestaat für die
Prüfung der von diesen Personen gestellten Anträge auf internationalen Schutz
zuständig ist (Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013, Dublin-III-VO).
Zur Zuweisung der Ausschiffungshäfen wird auf die Antwort zu Frage 10
verwiesen. Die weitergehende Behandlung erfolgt durch die zuständigen Behörden
des Ausschiffungshafens gemäß dem jeweils dort geltenden Recht.
Weitergehende völkerrechtliche Vereinbarungen existieren bislang nicht.
19. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung auf der EU-Ebene generelle
Regelungen dahingehend, dass für Schutzsuchende, die im Mittelmeer in
Seenot gerettet werden, nicht automatisch das EU-Land zuständig ist, in
das Gerettete zunächst verbracht werden (bitte ausführen und mögliche
Alternativ-Regelungen zur geltenden Rechtslage und Praxis benennen),
auch vor dem Hintergrund, dass die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
beim Besuch des maltesischen Ministerpräsidenten Joseph Muscat
erklärte, dass Flüchtlinge, die über das Mittelmeer kommen, „unsere
gemeinsamen Flüchtlinge“ seien (
www.bundeskanzlerin.de/Content/DE/
Artikel/2015/02/2015-02-04-besuch-mp-malta.html)?
Generelle Regelungen dahingehend, dass für Schutzsuchende, die im
Mittelmeer aus Seenot gerettet werden, nicht automatisch das EU-Land zuständig ist,
in das Gerettete zunächst verbracht werden, sind der Bundesregierung nicht
bekannt.
Die Europäische Kommission hat am 27. Mai 2015 im Rahmen der neuen EU-
Migrationsagenda zur Entlastung Italiens und Griechenlands einen Vorschlag zu
einem vorläufigen und zeitlich befristeten Verteilungsmechanismus für
Personen vorgelegt, die eindeutig internationalen Schutz benötigen. In den
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 26. Juni 2015 haben sich die
Mitgliedstaaten der Europäischen Union unter anderem darauf verständigt, dass
ausnahmsweise innerhalb der nächsten zwei Jahre 40 000 Personen, die in Italien
und Griechenland ankommen und internationalen Schutz benötigen, auf
freiwilliger Basis auf alle Mitgliedstaaten verteilt werden (24 000 Personen aus Italien
und 16 000 Personen aus Griechenland).
20. Welche Schiffe der Marine bzw. Bundeswehr sind derzeit wo im Einsatz,
und welche von ihnen stünden für Rettungsmaßnahmen im Mittelmeer zur
Verfügung oder sind zumindest technisch hierfür prinzipiell geeignet, wie
z. B. die beiden derzeit eingesetzten Schiffe (bitte Name und Art des
Schiffes, derzeitiger Ort, Größenordnung, Höhe,
Fahrgastaufnahmefähigkeit, Besatzung, Anzahl der Rettungsboote und Rettungsgüter usw. nach
Schiffen auflisten)?
Ausgehend von der Aufnahmekapazität und den zur Verfügung stehenden
Rettungsmitteln sind Einsatzgruppenversorger Klasse 702 (BERLIN-Klasse),
Tender Klasse 404 (ELBE-Klasse) und Fregatten der Deutschen Marine für die
Seenotrettung prinzipiell am besten geeignet, auch wenn sie nicht für solche
Einsätze konzipiert wurden. Derzeit unterstützen die Fregatte SCHLESWIG-
Drucksache 18/5572 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeHOLSTEIN und der Tender WERRA die Seenotrettung im Mittelmeer. Beide
Schiffe wurden der EU für die Teilnahme an der Operation EUNAVFOR MED
gemeldet. Auf beiden Schiffen wurden zusätzlich zur ohnehin vorhandenen
Grundausstattung umfangreiche Rettungsmittel, wie Rettungsinseln und
Schwimmwesten sowie Material zur Aufnahme und Versorgung von
Schiffbrüchigen eingerüstet. Zudem befindet sich speziell für die Seenotrettungsaufgaben
neben den Stammbesatzungen weiteres Personal an Bord (zwei Sprachmittler,
ein Rechtsberater, zwei kulturelle Berater, acht Ärzte sowie 15
Sicherungskräfte). Zusätzlich operiert die Korvette ERFURT im Seegebiet vor dem
Libanon im Rahmen des Einsatzes UNIFIL. Grundsätzlich steht sie für Seenotrettung
zur Verfügung; allerdings ist die Entfernung zur libyschen Küste zu groß, um in
Seenotfällen vor Libyen helfend eingreifen zu können.
Im Zeitraum Juli und August 2015 wird die Fregatte HAMBURG als
Führungsschiff des Ständigen NATO Einsatzverbandes im Mittelmeer operieren. Sollte
sich in der Reichweite der HAMBURG ein Seenotfall ereignen, wird sie
Hilfsmaßnahmen ergreifen.
21. Inwieweit ist es geplant oder wäre es möglich, auch auf zivile
Rettungsschiffe zurückzugreifen, etwa der DGzRS, und gibt es hierzu
Überlegungen, Kontakte oder Initiativen, etwa auch hinsichtlich einer möglichen
Unterstützung der DGzRS beim Ausbau geeigneter Rettungskapazitäten
(bitte darlegen)?
Ein „Zurückgreifen“ auf Einsatzmittel der DGzRS ist nicht möglich, da die
DGzRS keine staatliche Organisation, sondern ein gemeinnütziger Verein ist.
Laut Satzung der DGzRS ist eine Beteiligung an Such- und
Rettungsmaßnahmen im Mittelmeer nicht möglich.
22. Inwieweit sind die DGzRS oder andere Rettungsgesellschaften in die
derzeitigen deutschen Rettungsmaßnahmen im Mittelmeer einbezogen, etwa
zu Schulungs- und Beratungsaufgaben, Einsatz von Personal und Material
usw. (bitte im Einzelnen auflisten und ausführen)?
Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise im
Mittelmeer und den diskutierten Rettungsmaßnahmen auch Gespräche mit Vertretern
der DGzRS geführt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
23. Wie viele Schiffe zur Seenotrettung welcher Größenordnung gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung aufseiten der zivilen Seenotrettungsdienste
(bitte differenziert auflisten)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/557224. Hält die Bundesregierung das seit dem 26. Mai 2015 geltende Mandat für
die FRONTEX-Mission „Triton“ (
http://frontex.europa.eu/news/frontex-
expands-its-joint-operation-triton-udpbHP) für ausreichend oder für
verbesserungswürdig, angesichts des Umstands, dass auch während der
Mission „Mare Nostrum“ immer noch fast 3 500 Menschen auf dem
Mittelmeer ertrunken sind (
www.zeit.de vom 20. Februar 2015 „Wie viele
Menschen müssen sterben, bevor Europa handelt?“) und auch die jetzige
Einsatzzone nicht bis an die libysche Küste heranreicht?
Die Bundesregierung begrüßt die finanzielle und operationelle Stärkung der
FRONTEX-koordinierten Grenzschutzoperation „Triton“. Die Ausdehnung des
Operationsraumes bis 83 Seemeilen vor der libyschen Küste (südliche Grenze
der maltesischen SAR-Zone) vergrößert den Aktionsradius und trägt zur
verstärkten Seenotrettung bei. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 4,
5 und 6 verwiesen.
25. Auf welche Art und Weise können zivile Handelsschiffe nach Kenntnis
der Bundesregierung aktuelle Positionsdaten von Schiffen der
Grenzbehörden anderer Länder (insbesondere von EU-Mittelmeeranrainern), aber
auch von Schiffen der FRONTEX-Operation erfahren, und wie ist der
typische Ablauf einer Rettungsaktion, wenn ein ziviles Handelsschiff oder
ein behördliches Schiff in nationaler Verantwortung bzw. im Mandat einer
FRONTEX-Mission auf eine Notlage aufmerksam wird oder es
entsprechende Erkenntnisse durch EUROSUR oder andere Überwachungs- und
Beobachtungsmaßnamen gibt (bitte differenziert darstellen)?
Die Seenotrettung ist völkerrechtlich durch das Seerechtsübereinkommen der
Vereinten Nationen (SRÜ), United Nations Convention on the Law of the Sea
(UNCLOS) aus dem Jahr 1982, das Internationale Übereinkommen aus dem
Jahr 1974 bzw. 1979 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS)
und das Internationale Übereinkommen aus dem Jahr 1979 über den Such- und
Rettungsdienst auf See verbindlich geregelt. Als Ausführungsrichtlinie hierzu
gibt es das IAMSAR-Manual Volume I–III sowie aktuell (vom Januar 2015) das
durch die International Maritime Organisation (IMO) herausgegebene Manual
Rescue at Sea, a guide to principles and practice as applied to refugees and
migrants. Nach diesen völkerrechtlich verbindlichen Abkommen und
internationalen Regelungen obliegt die Gesamtleitung der Seenotrettung der örtlich
zuständigen Seenotleitstelle (maritime Rescue Coordination Centre/RCC).
Im Bereich der großen Syrte (Seegebiet des Mittelmeeres zwischen Sizilien, der
tunesischen und lybischen Küste, einschließlich der Insel Malta) sind dies die
RCC Malta, RCC Sizilien und das lybische RCC. Alle die Seenotrettung
betreffenden Informationen bzw. Meldungen (auch Positionsdaten) werden über diese
RCCs koordiniert.
Folglich kommunizieren alle Schiffe (zivile Handelsschiffe, Schiffe der
Grenzbehörden, Schiffe FRONTEX-koordinierter Operationen) in allen Belangen
einer Seenotrettungsaktion mit dem jeweiligen RCC.
Zivile Handelsschiffe können, abhängig von der Antennenhöhe, Fahrzeuge der
Grenzbehörden bis zu einer Entfernung von 25 Seemeilen erkennen, sofern die
Fahrzeuge das für Seeschiffe (größer 300 BRZ) vorgeschriebene automatische
Schiffsidentifizierungsystem AIS in Betrieb halten.
Darüber hinausgehende Informationen zum typischen Ablauf einer
Rettungsaktion liegen der Bundesregierung nicht vor.
Drucksache 18/5572 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode26. Nach welchen internationalen Abkommen oder Europäischen
Verordnungen müssen Handelsschiffe nach Kenntnis der Bundesregierung mit
welchem Mindestmaß an Rettungsgütern (Rettungsringe, -westen, -decken,
Erste-Hilfe-Ausstattung usw.) ausgestattet sein (bitte nach Vorschriften für
jedes Hilfsgut aufschlüsseln)?
Die Mindestausstattung mit Rettungsmitteln auf Handelsschiffen richtet sich in
der Regel nach dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz des
menschlichen Lebens auf See (SOLAS). Darin werden persönliche Rettungsmittel und
Gruppenrettungsmittel in Abhängigkeit von der Schiffsgröße und der Anzahl
der Personen an Bord vorgeschrieben.
Rettungsringe müssen entlang beider Schiffsseiten gleichmäßig und leicht
verfügbar vorgehalten werden. Die Anzahl richtet sich nach der Länge des
jeweiligen Schiffes und der Deckseinteilung. Rettungswesten sind für jede vorgesehene
Person an Bord und zusätzliche für das Wachpersonal auf den Stationen
vorgeschrieben. Darüber hinaus gibt es Rettungsboote, Rettungsflöße und
Bereitschaftsboote, die mit jeweils vorgeschriebener Notfallausrüstung einschließlich
Wärmeschutz- und Erste-Hilfe-Ausstattung vorgehalten werden.
27. Wo in Deutschland gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stationen
zu Luftnotrettung (militärisch, staatlich, zivil), über wie viele Flugzeuge
und Hubschrauber welcher Rettungskapazität verfügen diese
Luftnotrettungsstationen, und wie schnell könnten Fahrzeuge dieser Stationen
eventuell im Mittelmeer bei Seenotrettungen eingesetzt werden?
Welche Überlegungen oder Erfahrungen gibt es hierzu?
Der zivile ICAO-SAR-Dienst mit Luftfahrzeugen wird über Land und über See,
aufgrund des deckungsgleichen Aufgabenbereichs, anteilig durch die Kräfte und
Mittel des militärischen SAR-Dienstes der Bundeswehr im Rahmen der
Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2001 von den Standorten Helgoland,
Warnemünde, Nörvenich, Holzdorf und Penzing sicher gestellt. Allein die Deutsche
Marine besitzt die Fähigkeit zur militärischen Luftnotrettung über See. Sie
verfügt hierzu über insgesamt 22 Hubschrauber des Typs SEA KING, wovon
zurzeit im Schnitt lediglich zwei bis drei einsatzklar sind. Mit einem SAR-Rüstsatz
(zwei Liegen, davon eine intensivmedizinisch) beträgt die Kapazität in einem
SEA KING zwei Personen liegend, sechs Personen sitzend. Ohne SAR-Rüstsatz
beträgt die Kapazität 19 Personen (sitzend) je Hubschrauber. Konkrete
Überlegungen zu einem Einsatz der SEA-KING-Hubschrauber im Rahmen der
EUNAVFOR MED bestehen nicht. Für eine Verlegung in den Mittelmeerraum
und Herstellung der Einsatzbereitschaft samt Instandsetzungskomponente wäre
– eine dort vorhandene Infrastruktur vorausgesetzt – eine Woche einzuplanen.
Da derzeit keine operative Fähigkeitsforderung zum Einsatz von SAR-
Hubschraubern im Rahmen des laufenden nationalen Einsatzes zur Seenotrettung im
Mittelmeer besteht, wurden keine Planungen bezüglich einer Verlegung der – in
Deutschland im Rahmen SAR eingesetzten SEA KING – in den
Mittelmeerraum angestellt. Eine Verlegung würde zwangsläufig den Verzicht auf die
Fähigkeit zu SAR an der deutschen Küste bedeuten. Damit könnten die
Verpflichtungen zur Wahrnehmung des Such- und Rettungsdienstes durch die Deutsche
Marine nicht mehr erfüllt werden.
Die Luftrettung (als Teil des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes) ist in
Deutschland von den SAR-Diensten zu unterscheiden. Der Luftrettungsdienst
fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer.
In Deutschland werden flächendeckend ca. 70 Luftrettungsstationen in
Zuständigkeit der Länder betrieben. Die dort eingesetzten Luftfahrzeuge sind
grundsätzlich nicht für den Einsatz über See geeignet.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5572Der Bund stellt den Ländern an zwölf Stationen die Zivilschutzhubschrauber des
Bundes mit Besatzung zum Einsatz an den Luftrettungsstationen zur Verfügung.
28. Hat sich nach Auffassung der Bundesregierung bestätigt, was die
Europäische Kommission zur Einführung des Grenzüberwachungssystems
EUROSUR angekündigt hat, dass nämlich damit „ein entscheidender
Beitrag zur Rettung von Personen geleistet [würde], die sich selbst in Gefahr
begeben, um an die Küsten Europas zu gelangen“ (Pressemitteilung der
Europäischen Kommission vom 29. November 2013, „EUROSUR: Neue
Instrumente zur Rettung von Migranten und zur Verhütung von Straftaten
an den EU-Grenzen“), und welche Schlussfolgerungen und
Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus heutiger Sicht aus der Erklärung der
Innenkommissarin Cecilia Malmström: „EUROSUR ist eine echte
europäische Lösung, die es ermöglicht, Migranten auf überfüllten und nicht
seetüchtigen Booten zu retten und so weitere Flüchtlingstragödien im
Mittelmeerraum zu vermeiden […]“ (ebd.), angesichts des Umstands, dass
viele Tausend Menschen nach Einführung von EUROSUR im Mittelmeer
ums Leben gekommen sind?
Den Rechtsvorschriften entsprechend ist EUROSUR vornehmlich auf Zwecke
der Grenzüberwachung ausgerichtet. Durch den Austausch von
Lageinformationen zwischen den zuständigen Grenzbehörden und FRONTEX soll
insbesondere das Lagebewusstsein aller Beteiligten erhöht und dadurch ein Beitrag zur
Gewährleistung des Schutzes und der Rettung von Menschenleben geleistet
werden. Die Implementierung des Informationsnetzwerks ist nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht abgeschlossen. Insofern sind die potentiellen
Möglichkeiten des Netzwerks noch nicht ausgeschöpft. Die Verantwortung der
zuständigen Behörden der Mittelmeeranrainerstaaten für die Seenotrettung bleibt davon
unberührt.
29. Wie ist der aktuelle Stand von EUROSUR, insbesondere mit Blick auf die
Mittelmeerregion, und welche Daten und Erfahrungen zum konkreten
Beitrag von EUROSUR zur effektiveren Seenotrettung im Mittelmeer
liegen vor (bitte relevante Seenotrettungsfälle einzeln auflisten bzw.
Angaben so konkret wie möglich machen)?
Bis Ende des Jahres 2014 erfolgte der Anschluss der beteiligten EU-Staaten an
das EUROSUR-Netzwerk. Lagerelevante Sachverhalte im Mittelmeerraum
werden entweder durch den betroffenen Mitgliedstaat selbst oder durch die
Agentur FRONTEX im Rahmen einer FRONTEX-koordinierten Operation in
EUROSUR eingestellt. Die Daten können zur Auswertung und Analyse von
allen Mitgliedstaaten genutzt werden. Bei den Daten handelt es sich um
Auflistungen erster polizeilicher Feststellungen. Die EUROSUR-Software bildet nicht
die polizeilichen Maßnahmen bzw. den Verlauf von Rettungsmissionen ab.
30. Was haben die Einführung und die bisherige Unterhaltung des EURO-
SUR-Systems bislang gekostet (bitte nach Jahren und nach Kosten für die
EU, für die einzelnen Mitgliedstaaten bzw. Deutschland auflisten)?
Die Errichtung und Pflege des EUROSUR-Netzwerkes erfolgt durch die EU-
Agentur FRONTEX im Sinne der EUROSUR-Verordnung. Dies beinhaltet
insbesondere die Einführung der EUROSUR-Software, die Koordinierung
gemeinsamer Anwendungen und die Fortentwicklung des Netzwerks. Die jährlichen
Kosten für die EU-Agentur FRONTEX werden im Haushaltsplan der Agentur
ausgewiesen.
Drucksache 18/5572 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie in Deutschland genutzte Soft- und Hardware, die für die Nutzung von
EUROSUR erforderlich ist, wurde durch FRONTEX kostenfrei geliefert und
installiert. Die Nutzung von EUROSUR durch die Bundespolizei erfolgt seitdem
kostenneutral.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 31 bis 33
der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5039 hingewiesen.
31. Werden innerhalb der EU oder innerhalb der Bundesregierung die Kosten
der Effektivierung der EU-Grenzsicherung (FRONTEX, EUROSUR,
Errichtung von Zäunen, Auffanglagern usw., EU-Fonds zur Grenzsicherung
usw., zusätzlich nationale Grenzschutzmaßnahmen) einmal grundlegend
evaluiert und ins Verhältnis gesetzt zu möglichen Folgekosten, die
entstehen würden, wenn legale und sichere Einreisewege für Schutzsuchende
eröffnet würden, damit es zu keinem weiteren Massensterben im
Mittelmeer kommt und den Schleuserorganisationen, die bekämpft werden
sollen, sofort und effektiv die Geschäftsgrundlage entzogen würde (bitte
ausführen)?
Derartige Überlegungen werden auf EU- oder nationaler Ebene derzeit nicht
angestellt.
32. Welche nicht belastbaren Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu der
nach Auffassung der Fragesteller insoweit unbeantwortet gebliebenen
Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/5024 vor, d. h. dazu, welche
strafrechtlichen Folgen zivilen Handelsschiffen drohen, wenn sie Flüchtlinge
bzw. Personen ohne Einreiseerlaubnis in die EU an Bord nehmen und in
einen EU-Staat verbringen (Vorwurf der Schleusung und bzw. oder
Beihilfe zur illegalen Einreise usw.; bitte die konkrete EU-Rechtslage, die
Rechtslage in Deutschland und die Rechtslage – soweit der
Bundesregierung bekannt – anderer relevanter Mitgliedstaaten darstellen und in Bezug
auf die Situation der Seenotrettung im Mittelmeer ausführen)?
Verantwortliche auf zivilen Handelsschiffen haben in Italien nach Erkenntnissen
der Bundesregierung nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen,
sollten sie in Seenot geratene Flüchtlinge retten. Vielmehr käme eine Strafbarkeit
wegen unterlassener Hilfeleistung in Betracht, falls sie Menschen nicht aus
Seenot retten würden. Strafrechtliche Konsequenzen drohen weiterhin Schleusern.
Weitere, über die in der Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/5024
hinausgehende Angaben können nicht gemacht werden.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]