[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5559
18. Wahlperiode 15.07.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias
Gastel, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5181 –
Umsetzung der Reform der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
des Bundes
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hatte im Jahr 2012 nach jahrzehntelanger Diskussion mit
dem sogenannten Fünften Fortschrittsbericht Pläne für eine Reform der
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV; damals noch Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung) vorgelegt. Eckpunkte waren unter anderem die
Zusammenlegung von sieben Direktionsrevieren auf eine Generaldirektion sowie eine
Priorisierung der Bundeswasserstraßen in drei Ausbaukategorien. Durch diese
und weitere Maßnahmen sollte die Verwaltung effizienter gestaltet und Kosten
gespart werden.
In der Umsetzung kam die Reform spätestens seit der Wahl im Jahr 2013 ins
Stocken. Die örtliche Zusammenlegung der Direktionen konnte seitdem noch
immer nicht vollzogen werden, obwohl bereits ein Gebäude angemietet worden
ist. Statt weniger oder zumindest gleichvielen Mitarbeitern werden stets neue
Mitarbeiter eingestellt, ohne bestehende Strukturen zu hinterfragen.
Laut dem Fünften Bericht sollte die Mitarbeiteranzahl durch natürliche
Fluktuation von rund 12 500 auf unter 10 000 zurückgeführt werden. Inzwischen
nennt der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander
Dobrindt, jedoch bereits eine Mitarbeiterzahl von 14 000 (Plenarprotokoll
18/64).
Gleichzeitig behauptet die Bundesregierung, dass „das Reformprojekt […]
kurz vor dem Abschluss“ stehe (Pressemitteilung des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur – BMVI – vom August 2014).
Außerdem wollte die Bundesregierung eine Wasserstraßenmaut vorrangig zur
Refinanzierung der touristischen Wasserstraßen einführen. Das
Bundesgebührengesetz hätte sie dazu verpflichtet. Doch laut Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 18/3665 gab sie im Jahr 2014 diesem Projekt vorerst wieder
eine Absage.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 13. Juli 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5559 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeKürzlich kündigte der Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt
zusätzlich, außerhalb der Vorhaben zur WSV-Reform, eine Planungsgesellschaft des
Bundes für die Realisierung von Wasserstraßenprojekten an, ohne Details zu
nennen: „Wir konzipieren gerade, wie wir Planung außerhalb der bewährten
Strukturen umsetzen können“ (Täglicher Hafenbericht, 30. März 2015).
Es stellt sich die Frage, was bisher mit der Reform der WSV erreicht werden
konnte und ob und inwieweit die Bundesregierung das nach Auffassung der
Fragesteller für den langfristigen Erhalt der Bundeswasserstraßen sowie für die
Steuerzahler wichtige Projekt weiterverfolgt.
1. Inwieweit steht die im Jahr 2012 auf den Weg gebrachte Reform der WSV,
wie von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt zur Vorstellung des
Sechsten Reformfortschrittsberichts verkündet „kurz vor dem Abschluss“?
Wesentliche Entscheidungen zur WSV-Reform (WSV – Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung) sind mit Beschluss des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages vom 26. September 2012 zur Reform des mittelbehördlichen
Aufbaues (5. Bericht) gefallen.
Zum 1. Mai 2013 wurde die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
(GDWS) eingerichtet. Die aufbauorganisatorischen Entscheidungen sind
getroffen und werden umgesetzt. Derzeit wird am Umbau der GDWS von regionaler
zu funktionaler Zuständigkeit gearbeitet.
Die Grundsatzentscheidung zur Ämterstruktur wurde mit Beschluss des
Deutschen Bundestages am 18. Dezember 2014 getroffen.
Bei der Umsetzung der getroffenen Entscheidungen sind die Vorgaben der
Sozialverträglichkeit und die Einbindung der Beschäftigten zu beachten.
Insgesamt wird die Umsetzung der Entscheidungen, wie von Anfang an beabsichtigt,
mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
2. a) Ab wann wird die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
(GDWS), örtlich in Bonn an ihrem Dienstsitz zusammengeführt, ihre
Arbeit in allen vorgesehenen Abteilungen und Unterabteilungen
aufnehmen?
Die Leitungsebene der GDWS hat ihre Arbeit in Bonn aufgenommen. Von hier
aus wird die Arbeit der GDWS an allen acht Standorten (Zentrale Bonn und
sieben Außenstellen) geleitet. Der Aufbau des Standorts Bonn erfolgt
sukzessive durch Verlagerung von Dienstposten aus den Außenstellen nach Bonn. Dies
kann aufgrund der sozialverträglichen Zusagen nur bei freiwerdenden
Dienstposten oder auf freiwilliger Basis geschehen.
b) Seit wann hat die Bundesregierung Räumlichkeiten für die GDWS mit
wie vielen Quadratmetern und für wie viele Mitarbeiter angemietet, und
welche Kosten entstehen jährlich für die Anmietung inklusive
Nebenkosten seit wann?
Der Hauptmietvertrag über 2 170,85 m2 Bürofläche und 237 m2 Archivfläche
(einschl. 41 Stellplätze in der Tiefgarage und Außenanlage) läuft ab dem 1.
Oktober 2014. Diese Fläche reicht für 75 Arbeitsplätze. Es wurde eine mietfreie
Zeit von 20 Monaten vereinbart.
Ab dem 1. Januar 2015 wurde die erste Optionsfläche des Mietvertrages mit
einer Fläche von 733 m2 angemietet. Diese bietet Platz für 24 Arbeitsplätze und
einen Sozialraum. Auch hier ist eine mietfreie Zeit vereinbart worden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5559Die monatliche Miete für die Gesamtfläche beträgt ab dem 1. Juni 2016:
47 950,42 Euro pro Monat Gesamtmiete mit Nebenkosten.
c) Welche Maßnahmen werden durch die Bundesregierung ergriffen, um
die Abteilungen der GDWS in Bonn zeitnah aufbauen zu können?
Organisatorisch sind demnächst alle Strukturen unterhalb der bereits
eingerichteten Unterabteilungsebene bis zur Dezernatsebene eingerichtet. Vorhandenes
Personal wird in die neue Dezernatsstruktur überführt und die noch vorhandenen
regionalen Zuständigkeiten der Außenstellen in der bisherigen
Dezernatsstruktur damit aufgehoben.
Die personalwirtschaftliche Verlagerung zum Standort Bonn ist durch die auch
politisch vorgegebene sozialverträgliche Umsetzung der WSV-Reform nur auf
Basis der Freiwilligkeit oder bei Nachbesetzung freier, wiederbesetzbarer
Dienstposten möglich.
Derzeit werden personalwirtschaftliche Mobilitätsanreize geprüft.
d) Ist die beabsichtigte Übertragung von Aufgaben aus dem BMVI zur
GDWS bereits vollzogen, und wenn nein, warum nicht?
Mit der Übertragung von Aufgaben aus dem Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur (BMVI) zur GDWS wurde begonnen.
3. a) Wann wird die Bundesregierung das gemäß Bundestagsbeschluss der
Regierungsfraktionen (Plenarprotokoll 18/76) für Ende März 2015
vorgesehene Rechtsbereinigungsgesetz (auch
Zuständigkeitsanpassungsgesetz) für die WSV mit welchem Inhalt vorlegen?
Das „Gesetz zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die
Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV-
Zuständigkeitsanpassungsgesetz)“ liegt als Referentenentwurf vor. Die
Ressortabstimmung ist abgeschlossen. Der Gesetzentwurf und die dazugehörenden
Verordnungsentwürfe wurden den Fraktionen des Deutschen Bundestages am 8. Juli
2015 zugeleitet. Nach derzeitiger Planung wird das Bundeskabinett nach der
Sommerpause den Gesetzentwurf beschließen.
Das Gesetz und die Verordnungen zeichnen die organisatorischen Änderungen
durch die WSV-Reform nach.
b) Aus welchen Gründen verzögert sich die Vorlage des Gesetzes weiter?
Für das WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz und die ergänzenden
Verordnungen waren umfangreiche Recherchen erforderlich, um alle einschlägigen
Gesetze und Verordnungen zu erfassen. Außerdem musste dieses Vorhaben mit den
vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz federführend
betreuten Vorhaben einer Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung zur
Anpassung von Rechtsvorschriften an veränderte Zuständigkeiten oder
Behördenbezeichnungen innerhalb der Bundesregierung und eines Zweiten
Rechtsbereinigungsgesetzes abgeglichen werden, um Überschneidungen zu vermeiden.
Drucksache 18/5559 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode4. a) Aus welchen Gründen wurde gemäß dem Sechsten Bericht der
Zeitpunkt zum Abschluss wesentlicher Ziele der Reform vom Jahr 2020 bis
zum Jahr 2025 verlängert, und warum ist nach Auffassung der
Bundesregierung eine Erfüllung der Reformziele aus dem Fünften Bericht bis
zum Jahr 2020 nicht möglich?
b) Welche der Reformziele aus dem Fünften Bericht können hingegen nach
Auffassung der Bundesregierung bis zum Jahr 2020 abgeschlossen
werden?
Die Fragen 4a und 4b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Reform der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung war von Anfang an
als Prozess angelegt, bei dem die Ziele sukzessiv erreicht werden sollten. Das
Reformvorhaben ist von Beginn an und fortlaufend von parlamentarischen
Maßgaben beeinflusst und begleitet worden. Diese wurden im Laufe des
Reformprozesses, z. B. durch die veränderte politische Konstellation nach der
Bundestagswahl im Jahr 2013, neu justiert und in Teilen auch korrigiert. Die maßgeblichen
Reformziele, wie die künftig bundesweite strategische Steuerung, die Stärkung
der operativen Kompetenzen in der Region sowie ein aufgaben- und
bedarfsgerechter Ressourceneinsatz, werden bereits vor der vollständigen, insbesondere
auch personalwirtschaftlichen, Umsetzung erreichbar sein.
5. Bis wann wird nach aktuellen Planungen die Personalbedarfsermittlung
abgeschlossen sein?
Voraussichtlich wird eine Personalbedarfsermittlung der GDWS nach
anerkannten Methoden bis Ende des Jahres 2017 vorliegen.
6. a) Bis wann wird die Bundesregierung das Standortkonzept für die WSV
ausgearbeitet haben, und bis wann wird sie dieses mit welchem Inhalt
umsetzen?
Mit der Entscheidung zum Erhalt aller bisherigen Standorte der Wasser- und
Schifffahrtsämter erübrigt sich ein Standortkonzept.
b) Inwieweit werden die Ergebnisse der Personalbedarfsermittlung im
Standortkonzept der WSV bereits Berücksichtigung finden?
Auf die Antwort zu Frage 6a wird verwiesen.
c) Wie viele und welche Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (WSA) mit
welchen Standorten und Außenstellen wird es im Zuge des neuen
Standortkonzepts geben mit welchen Reviergrenzen und Zuständigkeiten, und
welche WSA-übergreifenden Aufgaben werden an welchen Standorten
gebunden?
Die bei der GDWS dazu eingerichtete Stabsstelle erarbeitet zurzeit einen
Entscheidungsvorschlag zur Umsetzung der Ämterstruktur. Es ist davon
auszugehen, dass im Jahr 2015 hierzu noch eine Entscheidung getroffen werden kann.
d) Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung sicherstellen, dass
WSA innerhalb eines Reviers künftig gleichwertig behandelt und nicht
mehr in Haupt- und Nebenämter unterschieden werden?
Eine Unterscheidung in Haupt- und Nebenämter gibt es nicht und wird es nicht
geben.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5559e) Welche Ausführungsaufgaben sollen auf der Ebene der GDWS
zukünftig wahrgenommen werden bzw. werden bereits durch deren
Außenstellen wahrgenommen?
Zurzeit nimmt die GDWS gebündelte Ausführungsaufgaben der Ämter
überwiegend in den Aufgabenbereichen Allgemeine Rechtsangelegenheiten,
Schifffahrt und Technik wahr. Die Stabsstelle „Ämterstruktur“ untersucht u. a. das
konkrete Delegationspotenzial auf die zukünftigen Ämter.
f) Welche Fachstellen, Berufsbildungszentren und Zentralstellen wird es
an welchen WSV-Standorten bzw. deren Außenstellen zukünftig geben,
und welche weiteren Verschiebungen sind hier zukünftig durch die
Bundesregierung vorgesehen?
Die Berufsbildungszentren an den Standorten Koblenz und Kleinmachnow und
die Sonderstelle für Aus- und Fortbildung am Standort Hannover einschließlich
deren Außenstelle für Schiffssicherung am Standort Neustadt sind in die neue
Struktur der GDWS überführt.
Zu den anderen Fach- und Sonderstellen können derzeit keine Angaben gemacht
werden.
g) Durch welche Maßnahmen wurden bereits bzw. werden zukünftig die
WSA in ihren Kompetenzen gestärkt (bitte auch begründen, wenn keine
Kompetenzverlagerungen stattfinden bzw. stattgefunden haben)?
Die Kompetenzen der heutigen WSÄ sind u. a. durch die Anpassung der
Verwaltungsvorschrift der WSV VV-WSV 2107 „Aufstellen und Prüfen von Entwürfen
(Basis zur Einleitung von finanzwirksamen Maßnahmen nach BHO für Bau-
und Unterhaltungsmaßnahmen)“ bereits seit dem 1. Januar 2015 deutlich
gestärkt.
Das BMVI, die GDWS und deren Stabsstelle „Ämterstruktur“ untersuchen u. a.
weitere Möglichkeiten zur Stärkung der Kompetenz der zukünftigen Ämter. Die
Interessenvertretungen werden frühzeitig und umfassend beteiligt.
h) Welche Aufgaben und Aufgabengebiete wurden seit Beginn der Reform
von den ehemaligen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen bzw.
Außenstellen der GDWS in die WSA verlegt?
Neben der in der Antwort zu Frage 6g beschriebenen und bereits vollzogenen
Kompetenzverlagerung werden weitere Delegationspotenziale durch die
Stabsstelle „Ämterstruktur“ geprüft.
7. a) Wie viele Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) hat die WSV des Bundes mit
aktuellem Stand Juni 2015 (bitte jeweils tabellarisch aufgeschlüsselt
nach Generaldirektion Bonn, deren Außenstellen sowie 39 WSA)?
c) Wie haben sich die Mitarbeiterzahlen in der WSV insgesamt seit dem
Jahr 2000 bis Juni 2015 jährlich entwickelt (bitte jeweils tabellarisch
aufgeschlüsselt nach Generaldirektion Bonn, deren Außenstellen sowie
39 WSA bzw. vor dem Jahr 2013 sieben Direktionen und jeweilige
Ämter)?
Die Fragen 7a und 7c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Anlage zu Frage 7a wird verwiesen.
Drucksache 18/5559 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeHinweise:
1. Neben den geforderten Erhebungen für die GDWS (mit allen Standorten) und
den 39 WSÄ wurden auch die Daten der sieben Neubauämter dargestellt.
2. Die geforderten Angaben in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) können nur
rückwirkend bis zum Jahr 2007 bereitgestellt werden.
b) Auf welche Daten oder Aussagen berief sich Bundesverkehrsminister
Alexander Dobrindt in der Bundestagsdebatte im November 2014 zur
WSV-Reform, in der er die Anzahl von 14 000 Mitarbeitern nannte
(Plenarprotokoll 18/64, S. 6059)?
Die von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt genannte Mitarbeiterzahl
umfasste alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kapitel 12 03. Unabhängig
vom Beschäftigungsverhältnis (befristet bzw. unbefristet).
d) Von welchen Mitarbeiterzahlen in der WSV geht die Bundesregierung
bis zum voraussichtlichen Abschluss der Reformziele im Jahr 2025 aus?
Die Untersuchung der tatsächlich erforderlichen Beschäftigtenanzahl ist
Gegenstand der umfassenden Personalbedarfsermittlung (PBE) in der WSV. Dieser
Prozess wurde, beginnend mit der GDWS, eingeleitet.
e) Welche Personalabgänge in der WSV (Anzahl) sind nach Kenntnis der
Bundesregierung auf das Gesetzesvorhaben zur Rente ab dem 63.
Lebensjahr zurückzuführen?
Auf die Anlagen zu Frage 7e wird verwiesen.
f) Wie haben sich die Mitarbeiterzahlen der Bundesanstalt für Wasserbau
(BAW) seit dem Jahr 2000 bis Juni 2015 jährlich entwickelt?
Auf die Anlage zu Frage 7f wird verwiesen.
Hinweis:
Die geforderten Angaben in VZÄ können nur rückwirkend bis zum Jahr 2007
bereitgestellt werden.
g) Wie haben sich die Mitarbeiterzahlen der Bundesanstalt für
Gewässerkunde (BfG) seit dem Jahr 2000 bis Juni 2015 jährlich entwickelt?
Auf die Anlage zu Frage 7g wird verwiesen.
Hinweis:
Die geforderten Angaben in VZÄ können nur rückwirkend bis zum Jahr 2007
bereitgestellt werden.
h) Wie haben sich die Mitarbeiterzahlen des Bundesamts für Seeschifffahrt
und Hydrographie (BSH) seit dem Jahr 2000 bis Juni 2015 jährlich
entwickelt?
Auf die Anlage zu Frage 7h wird verwiesen.
Hinweis:
Die geforderten Angaben in VZÄ können nur rückwirkend bis zum Jahr 2007
bereitgestellt werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5559i) Wie haben sich die Mitarbeiterzahlen des gemeinsamen
Havariekommandos des Bundes und der Küstenländer seit dessen Einrichtung in den
Jahren 2003 bis Juni 2015 jährlich entwickelt?
Auf die Anlage zu Frage 7i wird verwiesen.
Hinweise:
1. Die geforderten Angaben in VZÄ können nur rückwirkend bis zum Jahr 2007
bereitgestellt werden.
2. Die Angaben können nur für den Bereich Bund bereitgestellt werden.
8. a) Wie viele Stellenausschreibungen für welche neu geschaffenen Stellen
hat die Bundesregierung im Jahr 2014 veröffentlicht, und wie viele
Stellen davon hat sie neu besetzt?
Mit dem Bundeshaushalt 2014 wurden 35 Stellen für Investitionsteams in der
WSV (Ingenieure bzw. Ingenieurinnen im gehobenen und höheren Dienst,
Juristen bzw. Juristinnen, Bauaufseher bzw. Bauaufseherinnen) bewilligt.
Hiervon wurden bisher 34 Stellen ausgeschrieben, hiervon sind 33 bereits
besetzt. Eine Stellenausschreibung ist in Vorbereitung.
b) Wie viele Stellenausschreibungen für welche neu geschaffenen Stellen
wird die Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2018 veröffentlichen
und neu besetzen?
Mit dem Bundeshaushalt 2015 wurden 50 Stellen für Investitionsteams in der
WSV (Ingenieure bzw. Ingenieurinnen im gehobenen und höheren Dienst,
Juristen bzw. Juristinnen, Bauaufseher bzw. Bauaufseherinnen) bewilligt.
Hiervon wurden bisher 39 Stellen ausgeschrieben, hiervon sind 21 bereits
besetzt. Elf Stellenausschreibungen sind in Vorbereitung.
Für den Bundeshaushalt 2016 sind
● 40 dauerhafte Plan- bzw. Stellen für Investitionsteams in der WSV
(Ingenieure bzw. Ingenieurinnen im gehobenen und höheren Dienst, Juristen bzw.
Juristinnen, Bauaufseher bzw. Bauaufseherinnen) beantragt. Diese sollen
nach Bewilligung umgehend ausgeschrieben und besetzt werden.
Vorbereitungen hierzu laufen bereits.
● 19 befristete Planstellen (kw 2017 bis 2022; mit Ausscheiden der
Stelleninhaber in den bisherigen Außenstellen) für Verwaltungspersonal zum Aufbau
der GDWS Zentrale in Bonn beantragt. Auch diese sollen nach Bewilligung
umgehend ausgeschrieben und besetzt werden. Vorbereitungen hierzu laufen
ebenfalls bereits.
Die Aufnahme von Plan- bzw. Stellen in darauf folgenden Haushaltsplänen ist
Gegenstand der kommenden Haushaltsaufstellungsverfahren.
c) Welche Kosten für zusätzliche Stellen in der WSV fielen im Jahr 2014
an und werden für die einzelnen Jahre 2015 bis 2018 voraussichtlich
anfallen?
Die mit der Ausbringung neuer Plan- bzw. Stellen in den Jahren 2014 bis 2016
im Zusammenhang stehenden Ausgaben wurden durch Einsparung im
Einzelplan 12 kompensiert. Die Veranschlagung von Personalausgaben in darauf
folgenden Haushaltsplänen ist Gegenstand der kommenden
Haushaltsaufstellungsverfahren.
Drucksache 18/5559 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode9. a) Mit welchen Maßnahmen geht die Bundesregierung gegen den
drohenden Fachkräftemangel, resultierend aus sinkenden Nautik- und
Seefachschulabsolventen, (
www.ndr.de vom 25. November 2014
„Kapitänsausbildung vor dem Aus?“) vor, und wie wird sie zukünftig eine
hochwertige Ausbildung vor Ort sowie eine Attraktivität der WSV für
Absolventen oder Berufseinsteiger sicherstellen?
b) Inwieweit spielen dabei Weiterqualifizierungs- und
Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der WSV eine Rolle?
c) Mit welchen Maßnahmen geht die Bundesregierung gegen den
drohenden Fachkräftemangel, resultierend aus dem Tarifrecht des Bundes, vor,
und wie wird sie diese Hürde zukünftig versuchen zu beheben?
Die Frage 9a bis 9c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die WSV ist derzeit noch bis auf Ausnahmefälle in der Lage, die erforderlichen
Fachkräfte auch in den bekannten Mangelbereichen (insb. Technik, Nautik und
Informationstechnik) zu gewinnen. Die Bewerbungszahlen sind in diesen
Bereichen regional sehr unterschiedlich, jedoch insgesamt auf einem geringer
werdenden Niveau. Dienstposten des technischen Dienstes mit nautischer
Fachrichtung werden in der WSV durchgehend ausgeschrieben und besetzt. Eine
vorherige Freigabe von Stellen zur Nachbesetzung ist nicht erforderlich (nautische
Reserve). Die Bewerberzahlen sind in der jüngeren Vergangenheit deutlich
gestiegen. Die WSV versucht zudem – in enger Kooperation mit den
Seefahrtsschulen – die Laufbahnen für Nautiker in der Verwaltung zu bewerben.
BMVI und WSV haben in Bezug auf die entscheidenden Erfolgsfaktoren bei der
Personalgewinnung bereits Maßnahmen zur Erleichterung eingeleitet:
1. Die Attraktivität der Arbeitsplätze ist der wichtigste Erfolgsfaktor für die
Gewinnung und den Erhalt qualifizierten Personals. Die WSV hat als
bundesweite Flächenverwaltung einen natürlichen Nachteil gegenüber sonstigen
Arbeitgebern, insbesondere Länder und Kommunen, da sie i. d. R. keine
dauerhaften Standortgarantien geben kann. Deshalb werden flexible Formen der
Arbeitszeit- und Arbeitsplatzgestaltung (Teilzeit, Telearbeit, disloziertes
Arbeiten) angeboten; Maßnahmen der sozialen Betreuung und der betrieblichen
Gesundheitsförderung werden ausgeweitet, das bereits sehr umfassende
System der dienstlichen und beruflichen Fortbildung wird überprüft.
2. Qualifizierung internen Personals: Die WSV wird die bereits vielfältigen
Möglichkeiten der Personalentwicklung qualitativ und quantitativ weiter
ausbauen. Dies betrifft die Angebote der beruflichen Fortbildung nach dem
Berufsbildungsgesetz (wie Wasserbaumeisterin bzw. Wasserbaumeister,
Schichtleiterin bzw. Schichtleiter an Schleusenanlagen usw.) sowie die
sonstigen internen Fortbildungen bzw. Studienangebote für Tarifbeschäftigte,
aber auch die Möglichkeiten des Laufbahnaufstiegs im Beamtenbereich
(Technik, Nautik, allgemeine Verwaltung).
3. Ausbildungsleistungen: Die WSV wird auch künftig Ausbildungsplätze in
zahlenmäßig hohem Umfang anbieten, um dadurch für die Zukunft das
erforderliche Personal für den Betrieb und die Unterhaltung der
Bundeswasserstraßen sicherstellen zu können. Darüber hinaus wird sich die WSV in ihren
Bemühungen an der neuen „Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015–2018“
ausrichten, die Bundesregierung, Gewerkschaften und Länder gemeinsam
auf den Weg gebracht haben.
4. Personalmarketing: Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
(BAV) wurde mit der Entwicklung und Einführung eines professionellen
Personalmarketings für den gesamten Geschäftsbereich beauftragt, um das Haus
und insbesondere die Geschäftsbereichsbehörden als Arbeitgeber am Markt
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5559besser zu positionieren. Erste Maßnahmen (z. B. Messeauftritte) wurden
bereits durchgeführt.
5. Einsatz moderner Personalgewinnungsinstrumente: Das BMVI nutzt sowohl
im Beamten- als auch im Tarifbereich die Attraktivität und die Vorteile sog.
dualer Studiengänge. Tarifrechtliche Regelungslücken werden derzeit im
Bundesministerium des Innern (BMI) geklärt.
6. Nutzung vorhandener tariflicher und außertariflicher Möglichkeiten: Die
Tarifvertragsparteien haben in der neuen Entgeltordnung des Bundes vor dem
Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels bestimmte Tätigkeiten
von einzelnen, dauerhaft besonders gesuchten Berufsgruppen höheren
Entgeltgruppen als bisher zugeordnet. Dazu gehören im Wesentlichen die
Ingenieurinnen und Ingenieure, Beschäftigte in der Informationstechnik, staatlich
geprüfte Techniker, staatlich geprüfte Meister und Nautisches Personal.
Insgesamt ermöglicht die neue Entgeltordnung durch die Reduzierung und
Neufassung der Tätigkeitsmerkmale einen flexibleren und effizienteren
Personaleinsatz.
Weitere bereits durch BMI eingeführte außertarifliche Einkommensanreize,
wie z. B. der vorgezogene Stufenaufstieg, und die Regelungen für IT-
Personal werden im Bedarfsfall geprüft.
7. Einführung zusätzlicher außertariflicher Einkommensanreize zur besseren
Gewinnung und Haltung von Fachkräften: Die Bundesregierung prüft
derzeit, ob Kandidatinnen und Kandidaten in den technischen Mangelberufen
bei der Einstellung höhere Erfahrungsstufen gewährt werden können, auch
wenn das hierfür normalerweise erforderliche Maß an beruflicher Erfahrung
noch nicht vorliegt. Dadurch könnte in den Mangelberufen eine deutlich
höhere Einstiegsbezahlung erfolgen, ohne das Bezahlungsniveau
grundsätzlich zu verändern.
10. Plant die Bundesregierung einen neuen Standort des WSA Stuttgart bzw.
wird dessen Umsiedlung bereits vollzogen, und welche Mitarbeiteranzahl
sowie welche Aufgabenaufteilung ist jeweils für den Standort WSA
Stuttgart sowie das Amt für Neckarausbau Heidelberg heute bzw. bis zum Jahr
2020 vorgesehen?
Es gibt derzeit keine diesbezüglichen Planungen.
11. a) Welche Planungen sieht die Bundesregierung vor bei der Errichtung
einer neuen Management- und Planungsgesellschaft für den
Wasserstraßenbau, und durch welche Maßnahmen könnte diese für gut
ausgebildete Fachkräfte attraktiver sein als die Konstruktion der heutigen
WSV?
b) Aus welchen Gründen plant die Bundesregierung die Einrichtung
dieser Gesellschaft, und über welche Struktur und Gesellschaftsform soll
diese verfügen und wie an die bisherige WSV angebunden sein?
c) Mit wie vielen Mitarbeitern soll diese Gesellschaft ausgestattet sein,
und welche Aufgaben soll sie genau in welchen Abteilungen betreuen?
d) Wo soll die neue Gesellschaft mit welchen Schnittstellen angebunden
werden (GDWS, BMVI etc.)?
e) Soll für diese neue Gesellschaft hauptsächlich auf Mitarbeiter aus der
bestehenden WSV zurückgegriffen werden, und wie viele Mitarbeiter
plant die Bundesregierung, für diese Gesellschaft neu einzustellen?
Drucksache 18/5559 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodef) Welche Projekte plant die Bundesregierung, durch die Management-
und Planungsgesellschaft schneller zu realisieren als durch die WSV?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 11a bis 11f gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung prüft derzeit, wie eine zeit- und bedarfsgerechte
Personalausstattung für die Planung und Realisierung von dringenden Projekten am
besten realisiert werden kann. Hierzu gehört auch die Möglichkeit der Gründung
einer Planungsgesellschaft im Eigentum des Bundes, die auch
Bauherrenaufgaben übernehmen kann. Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.
12. a) Aus welchen Gründen verzögert sich die angekündigte
Wasserstraßenmaut?
b) Aus welchen Gründen verfolgt die Bundesregierung die Einführung
einer Wasserstraßenmaut nicht weiter, obwohl das
Bundesgebührengesetz die Bundesregierung dazu verpflichtet (DER TAGESSPIEGEL
vom 13. November 2014,
www.tagesspiegel.de/berlin/gewaesser-
inberlin-und-brandenburg-boote-und-schiffe-sollen-maut-zahlen/
10965742. html)?
Die Fragen 12a und 12b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zur Vermeidung von mit dem Bundesgebührengesetz (BGebG) nicht
beabsichtigten Wettbewerbsnachteilen sollen die Schifffahrtsgebühren für die Nutzung
der Bundeswasserstraßen nicht auf der Grundlage des BGebG erhoben werden.
Stattdessen soll ein vom BMVI noch zu erarbeitendes Spezialgesetz als
Grundlage dienen.
c) Welchen Sachstand hat die Erarbeitung einer allgemeinen
Gebührenverordnung der Bundesregierung, und bis wann ist mit deren
Veröffentlichung mit welchen voraussichtlichen Auswirkungen auf die
Erhebung von Wasserstraßennutzungsgebühren zu rechnen?
Die allgemeine Gebührenverordnung ist am 19. Februar 2015 veröffentlicht
worden und am 20. Februar 2015 in Kraft getreten. Die Federführung liegt beim
Bundesministerium des Innern (BMI).
d) Durch welche Maßnahmen plant die Bundesregierung den Erhalt der
touristischen Wasserstraßen langfristig sicherzustellen?
Die Bundesregierung wird in dieser Legislaturperiode ein
Wassertourismuskonzept vorlegen.
13. Aus welchen Gründen wird eine gemeinsame Bereederung der
Bundesschiffe (See und Binnen) sämtlicher betroffener Ressorts und damit auch
für Schiffe der WSV weiterhin nicht in Betracht gezogen
(Bundestagsdrucksache 17/11444)?
Auf der Grundlage des Ergebnisberichtes der Arbeitsgruppe „Küstenwache des
Bundes“ ist ein „Technikgremium“ als gemeinsame Einrichtung unter
Beteiligung der nachgeordneten Bereiche des BMI, des Bundesministeriums der
Finanzen, des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, des
Bundesministeriums der Verteidigung und des BMVI gebildet worden. Das
Technikgremium hat Aktivitäten zu einem partnerschaftlichen
Informationsmanagement, zur ressortübergreifenden Nutzung fachlicher Kompetenzen und Ressour-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5559cen, zur Anpassung an technische Entwicklungen und zur Effizienzsteigerung
von Beschaffungsprozessen aufgenommen. Darüber hinaus haben sich
Kooperationen entwickelt, zum Beispiel zur Nutzung von Rahmenverträgen der
Bundeswehr zur Treibstoffversorgung von WSV-Schiffen und zur logistischen und
technischen Zusammenarbeit für die maritime Aufgabenwahrnehmung von
Bundespolizei und Zoll.
14. a) Welcher aktuelle Sachstand besteht bezüglich der Einführung eines
Controlling-Systems und einer Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
in der WSV?
Zur Einführung eines Controllings in der WSV wird u. a. eine Projektgruppe
beim Leiter der GDWS eingerichtet. Der Projektauftrag, die personelle
Zusammensetzung und die Schnittstellen zum Dezernat Haushalt und Controlling
werden derzeit innerhalb der GDWS abgestimmt. Prioritär wird die Projektgruppe
an der Vervollständigung der bereits bestehenden Kosten- und
Leistungsrechnung (KLR) und der WSV-Anlagenbuchhaltung arbeiten.
b) Welchen Stand haben die im Jahr 2014 aufgenommenen
Verhandlungen der Bundesregierung mit der für die Einführung der KLR
zuständigen Personalvertretung in der WSV?
Die im Jahr 2014 aufgenommenen Verhandlungen zur Einführung der KLR mit
den zuständigen Personalvertretungen in der WSV werden in der neuen Struktur
mit der Einrichtung der Stabsstelle „Controlling“ wieder aufgenommen.
15. a) Bis wann wird die Bundesregierung durch welche Maßnahmen
Voraussetzungen schaffen, um das bisher nur teilweise bewertete
Sachanlagevermögen der Bundeswasserstraßen (Schreiben des
Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 13. März 2014) vollständig zu bewerten?
b) Bewertungen von welchen Wasserstraßen und welchem weiteren
Sachanlagevermögen liegen der Bundesregierung im Bereich WSV
bereits vor, und aus welchen Gründen konnten bisher keine darüber
hinaus gehenden Bewertungen vorgenommen werden?
Die Fragen 15a und 15b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bilanzierung der Verkehrsinfrastruktur ist ein wichtiges Anliegen, das vom
BMVI aktiv angegangen wird. Arbeitsgrundlage für eine monetäre Bewertung
bilden die gemäß § 49a des Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts
des Bundes und der Länder (HGrG) entwickelten „Standards staatlicher
Doppik“ (SsD). Eine den SsD entsprechende Bilanzierung des
Verkehrsinfrastrukturvermögens in Form eines harmonisierten Erfassungs- und
Bewertungsverfahrens für die Verkehrsinfrastruktur stellt eine umfängliche Aufgabe dar.
Die im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung bereits bestehende
Anlagenbuchhaltung beruht auf einer Erfassungs- und Bewertungsrichtlinie aus
dem Jahr 2009. Diese genügt aber im Hinblick auf die damalige alleinige
Ausrichtung auf Belange der Kosten- und Leistungsrechnung nicht den SsD. Zudem
wurde dort bislang vorrangig das so genannte Standardvermögen
(Betriebsvermögen) der WSV erfasst und bewertet. Mit Erlass vom 29. August 2014 wurde
festgelegt, dass die vollständige Aufnahme und Erstbewertung des
Infrastrukturvermögens als einmalige, temporär abgegrenzte Aufgabe als Projekt der
GDWS durchzuführen ist. In diesem Zusammenhang führte die GDWS
zwischenzeitlich eine Ist-Ermittlung zum erfassten Anlagenbestand sowie zur
Personalausstattung im Aufgabenbereich Anlagenbuchhaltung durch.
Drucksache 18/5559 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode16. a) Welcher Terminvorlauf für Untersuchungen zur Erlangung einer
Fahrtauglichkeitsuntersuchung bei der ZSUK (Zentralstelle
Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt) ist derzeit von Kunden
einzuplanen (bitte nach Standorten aufschlüsseln)?
Für Untersuchungen zur Erlangung einer Fahrtauglichkeitsuntersuchung bei der
ZSUK ist für die einzelnen Standorte derzeit folgender (zwischenzeitlich
reduzierter) Terminvorlauf einzuplanen:
Hamburg: 15 Wochen.
Berlin: 3 Wochen.
Magdeburg: 7 Wochen.
Duisburg: 6 Wochen.
Mannheim: 6 Wochen.
Durch die Nachbesetzung eines Sachverständigenpostens in Hamburg wird sich
der Terminvorlauf kurz- bis mittelfristig entspannen.
b) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus dem niederländischen Modell („Class Agreements“), nach
dem alle Zertifizierungen für Binnenschiffe an Klassifizierungs- bzw.
Sachverständigenbüros übertragen wurden?
Die Bundesregierung sieht keine Vorteile im niederländischen Modell, das nach
hiesigem Kenntnisstand und den Äußerungen des Gewerbes bei der Ausstellung
der endgültigen Fahrtauglichkeitsbescheinigungen keine signifikante
Beschleunigung der gesamten Bearbeitungszeiten erreicht.
c) Inwieweit ist dieses Modell nach Einschätzung der Bundesregierung
auch auf Deutschland übertragbar, um staatliche Aufgaben
dienstleistungsorientiert für die Kunden zu erbringen?
Eine Übertragung des niederländischen Modells auf Deutschland würde für das
Gewerbe erheblich höhere Kosten bedeuten, ohne einen Mehrwert zu
generieren.
d) Inwieweit kann nach Auffassung der Bundesregierung die aktuelle
Umstrukturierung des Eisenbahn-Bundesamtes bezüglich der
Zulassung von Zügen auch für die Zulassung von Binnenschiffen als Vorbild
dienen (vgl.
www.welt.de vom 19. November 2014: „Künftig dürfen
auch TÜV und Dekra Züge prüfen“)?
Die ZSUK arbeitet bereits heute nach diesem Verfahren.
17. Bis wann wird die Bundesregierung das bereits seit dem Jahr 2008 und
zuletzt für Mitte 2015 angekündigte Wassertourismus-Konzept vorlegen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12d verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/555918. Bis wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen
Siebten Fortschrittsbericht vorlegen, und welche Maßnahmen mit welchen
Teilschritten aus dem Fünften bzw. Sechsten Bericht wird sie bis dahin
umgesetzt haben?
Die Bundesregierung wird den ersten Fortschrittsbericht zur WSV-Reform den
benannten Ausschüssen des Deutschen Bundestags zum 31. August 2015
vorlegen. Da sich derzeit einige Maßnahmen in der Umsetzung befinden, wird
bezüglich des Umsetzungszeitpunkts von Teilschritten auf den Bericht verwiesen.
Drucksache 18/5559 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage zu Frage 7a
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5559 Anlage zu Frage 7a
Drucksache 18/5559 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAnlage zu Frage 7e
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/5559Anlage zu Frage 7e
Drucksache 18/5559 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAnlage zu Frage 7f
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/5559Anlage zu Frage 7g
Drucksache 18/5559 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAnlage zu Frage 7h
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/5559Anlage zu Frage 7i
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