[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5443
18. Wahlperiode 02.07.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen),
Dr. Julia Verlinden, Dr. Tobias Lindner, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5185 –
Energetische Sanierung im Gebäudebestand der Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verfügt gegenwärtig über
einen Bestand von rund 42 000 Wohnungen und Gebäuden. Damit hat die
Bundesregierung durch ihre Liegenschaftspolitik einen maßgeblichen bau- und
wohnungspolitischen Einfluss. Insbesondere im Bereich Energiesparen und
Klimaschutz sollte die Bundesregierung daher ihrer Vorbildfunktion durch
ambitionierte Maßnahmen im eigenen Gebäudebestand gerecht werden. Bei
der energetischen Sanierung der Bundesimmobilien sollten mehrere Aspekte
umgesetzt werden; eine deutlich höhere Sanierungsquote als im
Bundesdurchschnitt, ein deutlich höherer Anteil von erneuerbaren Energien sowie eine weit
überdurchschnittliche CO2-Einsparung durch die jeweiligen
Sanierungsmaßnahmen.
Seit dem Jahr 2011 hat die BImA in Zusammenarbeit mit der Deutschen
Energie-Agentur (dena) einen Sanierungsfahrplan für die Dienstliegenschaften in
ihrem Eigentum erstellt.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Dienstliegenschaften der BImA sollen im Rahmen des Energetischen
Sanierungsfahrplans Bundesliegenschaften (ESB) vorbildlich energetisch saniert
werden. Ziele sind die Reduzierung des Wärmebedarfs bis zum Jahr 2020 um
20 Prozent und die Minderung des Primärenergiebedarfs um ca. 80 Prozent bis
zum Jahr 2050 (Bezugsjahre: 2010).
Als Nachweisgröße für das Ziel „Reduzierung des Wärmebedarfs um 20 Prozent
bis 2020“ wird dabei entsprechend der zugehörigen technischen Regeln des
Energieeinsparrechts die „Endenergie“ verwendet. Im ESB werden daher im
Wege einer ganzheitlichen Betrachtung alle Maßnahmen (Optimierung des
Betriebs, Modernisierung der Gebäudetechnik, Sanierung der Gebäudehülle, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 30. Juni 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5443 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEinsatz erneuerbarer Energien) zur Reduktion des Endenergieverbrauchs
berücksichtigt.
Die Erreichung dieser Ziele durch wirtschaftliche Maßnahmen steht im Fokus
des ESB. Dabei soll die Nutzung erneuerbarer Energien vorbildlich ausgebaut
werden. Die Option, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
durch Anwendung des § 7 (Ersatzmaßnahmen) erfüllen zu können, soll so
restriktiv wie möglich genutzt werden.
Der ESB dient auch zur Umsetzung von Artikel 5 der europäischen
Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU („Vorbildcharakter der Gebäude öffentlicher
Einrichtungen“).
Die konzeptionellen Vorarbeiten zum ESB werden in einem Bericht
beschrieben, den das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit den Ressorts alsbald zur Endabstimmung vorlegen wird. Kernstück
des Berichts ist das sogenannte Scoring-Modell. Dabei handelt es sich um ein
Werkzeug, dass es ermöglicht, für große Liegenschaftsbestände den jeweilige
Sanierungsbedarf und die Sanierungstiefe je Liegenschaft abzuschätzen und
danach die Reihenfolge der zu sanierenden Liegenschaften festzulegen.
Die BImA hat mit der Vorbereitung der operativen Umsetzung des ESB für die
zivilen Bundesliegenschaften bereits begonnen. Im ersten Schritt wurde die
Erstellung von rund 300 Liegenschaftsenergiekonzepten (ESB-LEK) veranlasst.
Derzeit liegen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit und der BImA zehn Liegenschaftsenergiekonzepte zur
baufachlichen Überprüfung vor.
Weitere ca. 50 ESB-LEKe sind fertiggestellt und befinden sich in den als Organe
für den Bund tätigen Bauverwaltungen in den Ländern zur Prüfung und
Erstellung der Prüfberichte.
Die übrigen ESB-LEKe befinden sich noch bei den freiberuflich tätigen
Ingenieurbüros in Bearbeitung. Diese sollen in den Jahren 2015/2016 fertiggestellt
werden.
1. Wie viel Prozent der Nutzflächen von beheizten oder gekühlten Gebäuden
auf Liegenschaften im Besitz der BImA werden von der unmittelbaren und
mittelbaren Bundesverwaltung (zivile Dienstliegenschaften) und vom
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) genutzt
(militärische Dienstliegenschaften)?
Die zivilen Dienstliegenschaften im Eigentum der BImA werden gemäß dem
„Gesetz zur Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – BImA-
Errichtungsgesetz“ vom 9. Dezember 2004 (BImAG) im „Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement“ (ELM) unmittelbar durch die jeweilige Bundesbehörde im
Rahmen eines Vermieter-Mieter-Modells genutzt.
Von den Dienstliegenschaften im ELM (ohne Bundeswehr) verfügt ein Anteil
von etwa 80 Prozent über beheizte und/oder gekühlte Gebäude, rund 20 Prozent
der Liegenschaften haben keine Energierelevanz (z. B. nicht bebaute Flächen
oder nicht beheizte Gebäude).
Von den Dienstliegenschaften der Bundeswehr im ELM verfügt ein Anteil von
etwa 55 Prozent über beheizte und/oder gekühlte Gebäude, der übrige Anteil
von rund 45 Prozent hat ebenfalls keine Energierelevanz.
Eine Differenzierung nach „beheizte“/„gekühlte“ Gebäudenutzflächen hält die
BImA systemseitig nicht vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5443Die Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung besitzen und verwalten
ihre Liegenschaften in der Regel in eigener Verantwortung. Daten dazu liegen
der BImA nicht vor.
2. Wie hoch waren die Sanierungsquoten auf zivilen und militärischen
Dienstliegenschaften im Jahr 2014?
Mit welchen Sanierungsquoten rechnet die Bundesregierung bis zum Jahr
2020 (bitte auch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Da sich der ESB momentan in der Planungsphase befindet (Arbeitsentwurf),
kann zur aktuellen Sanierungsquote derzeit keine Aussage getroffen werden.
3. Wie ist die Verteilung des Gebäudebestandes der zivilen und militärischen
Dienstliegenschaften im Hinblick auf Gebäudealtersklassen,
Sanierungszustand, Beheizungsart und Heizenergieträger?
Aus dem Arbeitsentwurf zum ESB lässt sich momentan die nachfolgende
Struktur des Gebäudebestandes ableiten:
● zivile Dienstliegenschaften – zwei Drittel wurden vor dem Jahr 1979 erbaut,
ca. 80 Prozent der Fassaden sind nicht bzw. mäßig gedämmt;
● militärische Dienstliegenschaften – drei Viertel wurden vor dem Jahr 1979
erbaut.
Eine detailliertere Darstellung der Struktur des Gebäudebestandes kann erst
nach Vorliegen der Endfassung zum ESB für die Dienstliegenschaften erfolgen.
4. Wieviel Prozent der einzelnen Gebäudealtersklassen müssen einer
energetischen Sanierung unterzogen werden, damit die Bundesregierung ihre
Klimaziele erreicht, z. B. Senkung des Wärmebedarfs bis zum Jahr 2020 um
20 Prozent gegenüber dem Jahr 2010?
Eine Prozentangabe ist derzeit nicht möglich, da zunächst die entsprechenden
Liegenschaftsenergiekonzepte aufgestellt und abschließend geprüft sowie
Festlegungen zu den konkreten Baumaßnahmen getroffen werden müssen. Die
Zielerreichung wird nicht nur durch die Anzahl der Sanierungsmaßnahmen
bestimmt, sondern insbesondere auch durch die jeweilige technische und
wirtschaftlich realisierbare Sanierungstiefe.
5. Wie hoch waren die jährlichen Wärmeenergieverbräuche (absolut und
relativ je Quadratfläche Netto-Grundfläche – m2 NGF) in den Jahren 2010 bis
2014 der zivilen Dienstliegenschaften und der militärischen
Dienstliegenschaften?
Die inländischen Dienstliegenschaften des Bundes wurden schrittweise ab dem
Jahr 2005 bis zum Jahr 2013 in das Eigentum der BImA und das Einheitliche
Liegenschaftsmanagement (ELM) überführt.
Die sequentielle Überführung der Liegenschaften in das ELM führte zu starken
Schwankungen der Bezugsgrößen, so dass erst das Jahr 2013 als Basis- und
Bezugsjahr für die Energie- und Medienverbräuche herangezogen werden kann.
Ein Vergleich zu den Vorjahren ist aus den vorgenannten Gründen nicht
darstellbar. Eine Aufstellung über die jeweiligen Ressorts für den Zeitraum 2010 bis
2012 für die bis dahin noch in eigener Verantwortung verwalteten und bewirt-
Drucksache 18/5443 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeschafteten Dienstliegenschaften ist im Rahmen der Beantwortung zeitlich nicht
möglich.
Im Jahr 2013 weisen die zivilen Dienstliegenschaften in Zuständigkeit der
BImA einen absoluten Gesamtwärmeenergieverbrauch in Höhe von rund
800 Millionen Kilowattstunden (kWh) auf. Der flächenbezogene
Wärmeenergieverbrauch im gewichteten Mittel liegt bei rund 80 kWh/(m2 · a). Im Jahr 2014
betrug der absolute Gesamtwärmeenergieverbrauch nach vorläufiger Erhebung
etwa 850 Millionen kWh, im gewichteten Mittel etwa 79 kWh/(m2 · a).
Endgültige Zahlen für 2014 liegen der BImA noch nicht vor.
Für die militärisch genutzten Dienstliegenschaften stellen sich die
Wärmeenergieverbräuche wie folgt dar:
Die Tabellenangaben beziehen sich auf alle militärisch genutzten
Liegenschaften (nicht nur die im Zusammenhang mit der Umsetzung der EED zu Artikel 5
gemeldeten Flächen der „Zentralregierung“). Bei den Werten für 2014 handelt
es sich um vorläufige Erhebungen, die noch abschließend qualitätsgesichert
werden müssen.
6. Stellt die Bundesregierung das Inventar nach Artikel 5 Absatz 5 der EU-
Energieeffizienz-Richtlinie (2012/27/EU), das ein Inventar der gekühlten
und bzw. oder beheizten Gebäude, die sich im Eigentum der
Zentralregierung befinden und eine Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m2 aufweisen,
beinhaltet, aktuell öffentlich zur Verfügung?
Wenn ja, wo?
Wenn nein, warum nicht, und bis wann plant die Bundesregierung die
Veröffentlichung?
Ein Gebäudeinventar der gekühlten und/oder beheizten Gebäude, die sich im
Eigentum der Zentralregierung befinden wird derzeit im Rahmen eines
Forschungsprojektes des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung
(BBSR) erarbeitet. Es soll ab 2016 öffentlich verfügbar sein. Vor Erstellung
eines solchen Inventars waren erst noch Fragen im Zusammenhang mit der
Anwendung des Artikel 5 der EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) zu
klären. Insbesondere ging es um die Klärung folgender Fragen:
● Welche nationalen Institutionen sind zu berücksichtigen bzw. der in der
Richtlinie verwendeten Terminologie „Zentralregierung“ zuzuordnen?
● Welche nationalen Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz
sind zu verwenden?
● Für welche Gebäudekategorien soll die Richtlinie in Deutschland
angewendet werden?
7. Welches Ressort ist zuständig für die Aufstellung dieses öffentlich
zugänglichen Inventars?
Zuständig ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit.
Jahr 2010 2011 2012 2013 2014
MWh (absolut) 3 639 975 3 028 506 3 170 039 3 233 968 2 691 318
kWh/m2 (relativ) 149,80 141,85 137,92 152,72 152,12
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5443 8. Was genau ist Inhalt des Energetischen Sanierungsfahrplans
Bundesliegenschaften (ESB), der von der dena und der BImA für die bundeseigenen
Dienstliegenschaften entwickelt wurde?
Ziel des ESB ist es, für die BImA ein systematisches Entscheidungs- und
Steuerungswerkzeug zu entwickeln, mit dessen Hilfe die schrittweise energetische
Sanierung der Bundesbauten am effizientesten vorangebracht und der
Sanierungsfortschritt kontrolliert werden kann. Dabei werden dem ESB zwei
wesentliche Anforderungen zugrunde gelegt:
● Wahrung des Wirtschaftlichkeitsgebots nach § 7 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO),
● Umsetzung der im Erlass des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit vom 10. Juni 2014 festgeschriebenen
Sanierungsanforderung zur „Energetischen Vorbildfunktion von Bundesbauten –
Vorgaben zur Unterschreitung der Anforderungen zur Energieeinsparverordnung
2013“ (EnEV-Erlass 2014).
Daneben erfolgt ein Abgleich, inwieweit die Energieziele der Bundesregierung
für den Gebäudebestand mit den gegebenen Anforderungen erreicht werden
können.
9. Welche energetischen Kriterien liegen dem ESB zugrunde?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 8
wird verwiesen.
10. Werden mit dem ESB die Vorgaben der EU-Energieeffizienz-Richtlinie
2012/27/EU umgesetzt?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
11. Wird mit dem ESB die seit dem 1. Januar 2014 geltende 3-Prozent-
Sanierungsquote des Artikels 5 Absatz 1 der Richtlinie 2012/27/EU
eingehalten?
Die EU-Richtlinie lässt auch eine Verringerung der formulierten jährlichen
Sanierungsquote von 3 Prozent pro Jahr zu, sofern die Sanierungsgüte die
nationalen Mindestanforderungen übersteigt. In diesem Fall ist durch die
Mitgliedstaaten sicher zu stellen, dass die gleichen Energieeinsparungen erzielt werden,
wie im Fall einer 3 Prozent Sanierungsquote und einer Sanierungsgüte gemäß
den nationalen Mindestanforderungen.
Durch den Erlass BI3-8133-2/3 „Energetische Vorbildfunktion von
Bundesbauten – Vorgaben zur Unterschreitung der Anforderungen zur
Energieeinsparverordnung 2013“ vom 10. Juni 2014 ist festgelegt, dass bei Baumaßnahmen des
Bundes die Anforderungen der Energieeinsparverordnung in einem bestimmten
Maß unter Beachtung von § 7 BHO unterschritten werden müssen. Diese selbst
auferlegte Übererfüllung der nationalen Mindestanforderungen an die
Gesamtenergieeffizienz führt dazu, dass die geforderte jährliche Sanierungsquote um
etwa 0,5 Prozent gesenkt werden kann und demnach nur noch 2,5 Prozent pro
Jahr beträgt.
Drucksache 18/5443 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode12. Auf welchen zivilen und militärischen Dienstliegenschaften wurden
bereits Baumaßnahmen im Rahmen des ESB abgeschlossen?
Die konkreten Maßnahmen des ESB befinden sich derzeit in der Planungsphase.
13. Wird der ESB veröffentlicht?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Über eine
Veröffentlichung wird im Rahmen der Ressortabstimmung entschieden.
14. Wie definiert die Bundesregierung das „Niedrigstenergiegebäude“, also
den Standard, den Dienstliegenschaften des Bundes nach der EU-
Gebäuderichtlinie 2010/31/EU ab dem 31. Dezember 2018 (neue Gebäude, die von
Behörden als Eigentümer genutzt werden) beziehungsweise ab dem 31.
Dezember 2020 (alle neuen Gebäude) erfüllen müssen?
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wird im Jahr 2016 weiterentwickelt, um
gemäß EU-Gebäuderichtlinie für Neubauten den
Niedrigstenergiegebäudestandard einzuführen. Aussagen zum Niedrigstenergiegebäudestandard können zum
jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. Derzeit laufen hierzu die
gutachterlichen Untersuchungen betreffend die technische und wirtschaftliche
Machbarkeit im Einzelnen.
15. Wie hoch ist der Anteil der Nutzflächen von Gebäuden auf militärischen
und zivilen Dienstliegenschaften, die bereits aufgrund des
Sanierungsfahrplans der dena und der BImA saniert worden sind?
Um welche Liegenschaften handelt es sich konkret (bitte auch nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
16. Welche Baumaßnahmen befinden sich derzeit in Planung und Umsetzung
zur Sicherstellung der Sanierungsquoten auf zivilen und auf militärischen
Dienstliegenschaften?
Für die vorerst ausgewählten rund 300 Dienstliegenschaften wird mit der
Fertigstellung der ESB-LEKe zunächst die Grundlage für weitergehende Planungen
geschaffen. Daher ist derzeit eine konkrete Auflistung von geplanten
Baumaßnahmen nicht möglich.
17. Bis wann plant die Bundesregierung, die Sanierung aller
Dienstliegenschaften der BImA durchzuführen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/544318. Wie hoch sind die Treibhausgas-Emissionen aller Dienstliegenschaften
absolut im aktuellen Sanierungszustand, und um welchen Betrag konnten
diese bereits aufgrund des ESB reduziert werden?
19. Wie hoch ist die von der Bundesregierung erwartete Reduktion der
Treibhausgas-Emissionen durch die Sanierung aller Dienstliegenschaften
absolut und in Prozent gegenüber dem Zustand vor dem ESB?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 18 und 19 gemeinsam
beantwortet.
Die im ESB erfassten zivil genutzten Liegenschaften des Bundes hatten im Jahr
2010 einen Wärmeverbrauch von etwa 1,02 Terawattstunden (TWh) und einen
Stromverbrauch von etwa 0,48 TWh. Mit diesem Energieeinsatz waren CO2-
Emissionen in der Höhe von etwa 575 000 Tonnen (t)/Jahr gekoppelt. Die
Maßnahmen im Zusammenhang zum ESB sind gerade in der Planungsphase und
haben daher noch nicht zu einer Einsparung bei den CO2-Emissionen führen
können.
Es gibt eine Selbstverpflichtung der Bundesregierung, die CO2-Emissionen aus
ihrem Geschäftsbereich um 50 Prozent bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 zu
reduzieren (Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung, Beschluss vom
6. Dezember 2010).
Welche Einsparungen an CO2-Emissionen nach Umsetzung des ESB erzielt
werden können, ließe sich grundsätzlich berechnen. Die Emissionsminderungen
hängen jedoch maßgeblich von den jeweiligen Maßnahmen in den Bereichen
„Wärme“ und „Elektroenergie“ ab.
Die Bedeutung der energetischen Ertüchtigung öffentlicher Liegenschaften für
den Klimaschutz wurde von der Bundesregierung auch im Aktionsprogramm
Klimaschutz 2020 anerkannt. Hier wurde davon ausgegangen, dass durch die
Erstellung energetischer Sanierungsfahrpläne für die öffentliche Hand auf
Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene im Jahr 2020 zwischen 0,1 und 1,7
Millionen t CO2-Äquivalenten eingespart werden können.
20. Wird der ESB das durchschnittliche jährliche Bauvolumen der
Baumaßnahmen der Bundesregierung erhöhen?
Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen.
21. Stehen bei der BImA und bei den für die Bundesregierung tätigen
Bauverwaltungen ausreichend personelle Ressourcen zur Verfügung, damit ein
erhöhtes Bauvolumen auch tatsächlich im Kosten- und Terminrahmen
sachgerecht umgesetzt werden kann?
In Abstimmung mit der BImA erstellen die für die Bundesregierung tätigen
Bauverwaltungen derzeit für rund 300 Dienstliegenschaften im Bestand der BImA
sogenannte Liegenschaftsenergiekonzepte (ESB-LEK), auf deren Grundlage
dann liegenschaftsweise – unter Berücksichtigung des sonstigen
Sanierungsbedarfs – das energetische Sanierungspotenzial und der daraus resultierende
Baubedarf ermittelt wird. Erst auf dieser Grundlage können abschließend
Entscheidungen über Baumaßnahmen getroffen und die damit verbundenen
Bauvolumina liegenschaftsscharf ermittelt werden.
Drucksache 18/5443 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode22. Warum berücksichtigt die BImA nur ihre Dienstliegenschaften im ESB
und nicht ihren kompletten Gebäudebestand einschließlich
Konversionsliegenschaften?
Gemäß Beschluss des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung
vom 6. Dezember 2010 hat die Bundesregierung einen energetischen
Sanierungsfahrplan unter Beteiligung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für
die Gebäude der Bundesressorts sowie der Behörden der Geschäftsbereiche zu
erstellen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
23. Wie hoch ist derzeit die Sanierungsrate des Gesamtgebäudebestandes der
BImA (bitte auch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Der sehr heterogene Gesamtgebäudebestand der BImA besteht zum
überwiegenden Teil aus Dienstliegenschaften im ELM (Anlagevermögen), die in die
energetische Betrachtung im Rahmen des ESB einbezogen sind. Daneben
gehören zum Gebäudebestand der BImA aber auch Liegenschaften des
Umlaufvermögens (Konversionsliegenschaften u. a.), die für Bundeszwecke entbehrlich
und daher grundsätzlich zur Verwertung bestimmt sind. Über eine
Sanierungsrate zum Gesamtgebäudebestand verfügt die BImA nicht.
24. Wie ist der energetische Zustand der Konversionsliegenschaften der
BImA?
Die im Eigentum der BImA befindlichen Konversionsliegenschaften weisen
einen höchst unterschiedlichen, aus der militärischen Vornutzung resultierenden
energetischen Zustand auf. Konversionsliegenschaften sind zur Verwertung
bestimmt. Die zivile Nachnutzung der Konversionsliegenschaften unterliegt
immer einer entsprechenden Bauleitplanung der jeweiligen Kommune. Vor diesem
Hintergrund kann die BImA eine konkrete Antwort zum allgemeinen
energetischen Zustand der Konversionsliegenschaften der BImA daher nicht abgeben.
Der energetische Zustand der im Rahmen der Umsetzung der
Stationierungsentscheidung zur Abgabe an die BImA geplanten militärischen Liegenschaften
wurde seitens des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) nicht mehr
erfasst.
25. Wie alt sind die Heizungsanlagen im Bestand der BImA im Durchschnitt
(bitte auch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Derzeit wird der Anlagenbestand in Hinblick auf § 10 Absatz 1 der
Energieeinsparverordnung (EnEV) 2013 geprüft und aktualisiert. Erst im Ergebnis kann zu
den Heizungsanlagen im Bestand der BImA eine Aussage getroffen und nach
Bundesländern sowie Anlagenalter aufgeschlüsselt werden.
26. Wie viele der Heizungsanlagen sind älter als fünf Jahre, zehn Jahre,
20 Jahre, 30 Jahre, 40 Jahre (bitte auch nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/544327. Wie hoch ist der Anteil der erneuerbaren Energien für die Wärme- und
Kälteerzeugung in Gebäuden auf zivilen und militärischen
Dienstliegenschaften der BImA (bitte auch nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Zivil genutzte Dienstliegenschaften:
Der Anteil der Erneuerbaren Energien für die Wärme- und Kälteerzeugung wird
systemseitig bei der BImA nicht erfasst.
Die Abbildung im internen IT-System der Bundesanstalt ist geplant, eine
entsprechende Entwicklung ist in Vorbereitung. Voraussichtlich kann der Anteil der
Erneuerbaren Energien erstmalig für das Bezugsjahr 2016 durch die BImA
separat erfasst und ausgewertet werden.
Militärisch genutzte Dienstliegenschaften:
Der Anteil Erneuerbarer Energien im Jahr 2014 an der Gesamtwärmeerzeugung
militärischer Liegenschaften betrug 8,32 Prozent – bei absolut 223 817
Megawattstunden (MWh). Darin enthalten sind 70 274 m2 · a Fernwärme aus
Erneuerbare-Energien-Anlagen der Fernwärmelieferanten.
Die Differenzsumme von 153 543 MWh verteilt sich wie folgt auf die einzelnen
Bundesländer:
28. Wie hoch sind die Energiekosten der BImA aktuell, und wie haben sie sich
seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte auch nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Bei den Energiekosten ist die sequentielle Überführung der
Dienstliegenschaften ins ELM ausschlaggebend dafür, dass als Bezugsjahr die Daten aus dem Jahr
2013 dienen. Für den Bezug von elektrischer Energie (Strom) und Heizenergie
(Wärme) fielen im Basisjahr 2013 Kosten in Höhe von rund 160 Mio. Euro an.
Für das Jahr 2014 sind nach derzeitigem Stand Energiekosten in Höhe von rund
148 Mio. Euro entstanden. Dabei handelt es sich um ein vorläufiges Ergebnis,
da die Energiekosten für das Jahr 2014 noch nicht abschließend abgerechnet
wurden. In der nachstehenden Abbildung sind die Energiekosten nach
Bundesländern aufgeschlüsselt.
Brandenburg 2 582 MWh
Baden-Württemberg 2 995 MWh
Bayern 50 459 MWh
Hessen 4 742 MWh
Niedersachsen 21 247 MWh
Nordrhein-Westfalen 23 587 MWh
Rheinland-Pfalz 17 845 MWh
Sachsen-Anhalt 5 265 MWh
Schleswig-Holstein 16 583 MWh
Sachsen 4 253 MWh
Thüringen 3 985 MWh
Drucksache 18/5443 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode29. Wie hoch ist im Bestand der BImA der Anteil an Wärmeenergie, die über
die Energieträger Öl, Gas, Solarthermie, Pellets, Hackschnitzel, Kohle,
Fernwärme und Elektroenergie bereitgestellt werden (bitte die
Aufstellung nach Bereitstellung der Wärmeenergie für Kälte und Wärme
differenzieren)?
Eine Differenzierung zwischen der Wärmeenergie für Kälte und Wärme erfolgt
durch die BImA systemseitig nicht. In den Jahren 2013 und 2014 ist der Anteil
an Wärmeenergie gleichbleibend auf die einzelnen Energieträger verteilt. Beim
Bezug von Wärmeenergie stehen hauptsächlich drei Energieträger im
Vordergrund. Gas (inkl. Flüssiggas) und Fernwärme haben beim
Wärmeenergieverbrauch mit insgesamt rund der Hälfte bzw. rund einem Viertel den größten
Anteil. An dritter Stelle steht Heizöl mit ebenfalls fast einem Viertel. Die übrigen
Energieträger, wie Kohle, Holzhackschnitzel und Holzpellets sowie sonstige
Energieträger haben einen Anteil am Wärmeenergieverbrauch von unter 1
Prozent.
30. Bis wann sollen nach dem ESB die Ölheizungen im Bestand der BImA
spätestens ausgetauscht werden, und welche Technologien sollen dabei
zum Einsatz kommen?
Der jeweilige Austauschzeitpunkt sowie die anschließende Art der
Wärmeerzeugung werden erst im Rahmen von Liegenschaftsenergiekonzepten konkret
ermittelt.
31. Wie hoch ist der Ölverbrauch der Ölheizungen im Bestand der BImA pro
Jahr?
Für die Jahre 2013 und 2014 wurden für die zivilen Dienstliegenschaften der
BImA rund 20 Millionen Liter Heizöl eingekauft. Die eingekaufte Menge ist
nicht gleich dem Verbrauch an Heizöl zu setzen. Eine Kennzahl zur Abbildung
des tatsächlichen Heizölverbrauchs pro qm beheizte Fläche und pro Jahr
befindet sich bei der BImA in Vorbereitung. Aktuell liegen ihr dazu keine Daten vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/544332. Wie hoch ist der Anteil der Gebäude im Bestand der BImA mit KfW-
Standard 55, 70, 85, 100, 115 und KfW-Effizienzhaus?
Die BImA hält in Bezug auf ihren Gebäudebestand keine spezifischen Daten zu
KfW-Standards vor.
33. Werden bei der energetischen Sanierung im Rahmen des ESB nur
ökonomische und energetische Anforderungen berücksichtigt, oder werden
auch weitergehende ökologische Anforderungen gestellt, wie z. B. an den
Schadstoffgehalt in Dämmmaterialien?
Im ESB werden explizit keine weitergehenden ökologischen Anforderungen
bezüglich der Umweltwirkungen eingebauter Baustoffe gestellt.
Für den Bundesbau ist grundsätzlich der Leitfaden Nachhaltiges Bauen mit der
Einführung gemäß Erlass vom März 2011, auch bei
Gebäudesanierungsmaßnahmen, zu beachten. Mit dem darauf bezogenen Bewertungssystem Nachhaltiges
Bauen (BNB), Version 2011, werden erstmalig eingesetzte Baustoffe
systematisch erfasst und einer qualitativen Bewertung unterzogen, mit dem Ziel negative
Umweltwirkungen zu vermeiden.
Weiterhin stellt der Bund auf dem Informationsportal des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit WECOBIS
(
www.wecobis.de) umfangreiche Daten zu Baustoffen bereit, die auf
mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefahren von Baumaterialien hinweisen und als
Planungs- und Ausschreibungshilfen bei der Baustoffauswahl genutzt werden
können.
34. Wurden bei Baumaßnahmen im Geschäftsbereich der Bundesregierung in
den vergangenen Jahren Dämmstoffe eingesetzt, in denen besonders
besorgniserregende Stoffe (SVHC) aus der entsprechenden Liste der
Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung
chemischer Stoffe der EU enthalten sind?
Die Bundesregierung kann keine zuverlässigen belastbaren Aussagen dazu
machen, geht jedoch davon aus, dass auch Dämmstoffe mit besonders
besorgniserregenden Stoffen (SVHC) zum Einsatz gekommen sind, die nach der heute
aktuellen Kandidatenliste der REACH-Verordnung als besonders
besorgniserregend eingestuft werden.
35. Ist die Bundesregierung ihrer Vorbildrolle nachgekommen und hat
aufgrund der seit Jahren vorliegenden Erkenntnisse zu Gesundheits- und
Umweltgefahren den Einsatz von Dämmstoffen mit dem Inhaltsstoff
Hexabromocyclododecane (HBCD) bei Bundesbaumaßnahmen reguliert, z. B.
durch einen Verwaltungserlass?
Eine Regulierung in Form von Verwaltungserlassen zum Einsatz von HBCD bei
Bundesbauten liegt nicht vor. Mit der Qualitätsanforderung „Silber“ bei der
Bewertung durch das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), das bei
Bundesbauten verpflichtend anzuwenden ist, soll der Einsatz der vorgenannten
Schadstoffe vermieden werden.
Das Umweltbundesamt (UBA) hat entsprechende Empfehlungen und
Informationen zusammengestellt, warum der Stoff nicht mehr verwendet werden soll,
welche Übergangsfristen voraussichtlich in der EU gelten, welche Alternativen
es gibt und wie HBCD-haltige Dämmstoffe zu entsorgen sind.
Drucksache 18/5443 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode36. Wurden seit dem Jahr 2013 Baumaßnahmen auf zivilen oder militärischen
Dienstliegenschaften durchgeführt, bei denen Dämmstoffe mit dem
Inhaltsstoff HBCD verbaut wurden?
Wenn ja, bei welchen Baumaßnahmen wurden derartige Dämmstoffe
verwendet?
Dazu liegen der Bundesregierung keine belastbaren Aufstellungen zu einzelnen
Gebäuden vor. Konkrete Angaben liegen nur für das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) vor, das mit der BNB-Version 2011 nach
Fertigstellung abschließend zertifiziert wurde. Dort kam nach den vorliegenden
Materialdeklarationen kein HBCD mehr zum Einsatz. Gleiches gilt für den Neubau
eines Bürogebäudes des UBA in Berlin-Marienfelde.
37. Wurden Dämmstoffe mit dem Inhaltsstoff HBCD auch in
Anwendungsbereichen eingesetzt, bei denen Alternativen zur Verfügung gestanden
hätten (z. B. im Fassadenbereich)?
Auf die Antwort zu Frage 36 wird verwiesen.
38. Wurden Dämmstoffe mit dem Inhaltsstoff HBCD bei der Baumaßnahme
des gerade fertiggestellten Neubaus des Bundesministeriums des Innern
verbaut?
Bei der Dämmung der Fassade des Neubaus des Bundesministeriums des Innern
kamen Steinwolle-Fassadendämmplatten zur Ausführung. Diese enthalten kein
HBCD.
39. Verfügt die Bundesregierung über ein zentrales Register der Einbauorte
von Dämmstoffen mit dem Inhaltsstoff HBCD oder anderer SVHC?
Ein zentrales Register existiert nicht. Im Rahmen der Einführung des
rechnerbasierten Bewertungsinstruments eBNB in 2016 wird es zukünftig zumindest
für zertifizierte Gebäude möglich sein, detaillierte Einbausituationen
abzufragen.
40. Wird die Bundesregierung den Einsatz von ökologischen und
nachwachsenden Dämmstoffen bei eigenen Baumaßnahmen im Rahmen des ESB
befördern?
Entsprechend einer Erlasslage des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit werden alle großen Baumaßnahmen der
Bundesregierung nach dem Leitfaden für nachhaltiges Bauen errichtet oder
modernisiert und haben dabei den sogenannten Silber-Standard zu erreichen. Dabei ist
auch eine Ökobilanz für das Gebäude durchzuführen. Im Rahmen dieser Bilanz
werden auch die eingesetzten Dämmstoffe bewertet. Eine einseitige
Vorfestlegung auf einen bestimmten Dämmstoff verbietet sich aus bautechnischen,
wettbewerbsrechtlichen und ökonomischen Gründen.
Alle notwendigen Daten, die zur Umsetzung des Leitfadens benötigt werden, hat
das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
kostenfrei (auch für private Systemanbieter) im Internet auf den Internetseiten
des Informationsportals Nachhaltiges Bauen zur Verfügung gestellt. Es handelt
sich insbesondere um Daten für die Ökobilanzierung von Bauprodukten und
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5443-prozessen, Daten für die Nutzungsdauer von Bauteilen sowie umweltbezogene
Baustoffinformationen.
Mit Einführung des Leitfadens „Nachhaltiges Bauen“ werden auch
Koordinatoren in der Bauverwaltung mit dem Ziel ausgebildet, den ganzheitlichen
Nachhaltigkeitsansatz in Verbindung mit den Berechnungs- und Bewertungsregeln
des BNB bei der konkreten Baumaßnahme sicherzustellen.
41. Betreibt die BImA in den von ihr betriebenen Gebäuden ein umfassendes
Energiemanagement auf der Basis eines kontinuierlichen
Verbesserungsprozesses, z. B. nach ISO 50001, oder ein vergleichbares
Energiemanagementsystem?
Die BImA führt momentan ein umfassendes Energie- und Umweltmanagement
für die im Eigentum befindlichen zivilen Dienstliegenschaften mit dem
übergeordneten Ziel eines effizienten Energieeinsatzes bei optimalen
Nutzungsbedingungen ein. Zudem hat sich die BImA im Hinblick auf das diversifizierte
Immobilienportfolio der zivilen Dienstliegenschaften des Bundes die Aufgabe
gestellt, sowohl mit der Kampagne zum energiebewussten Nutzerverhalten, der
„missionE“, als auch mit der eigenkonzipierten Umweltmanagementstruktur
LUMAS® die Klima- und Umweltbelastungen durch den Betrieb der
Dienstliegenschaften signifikant zu reduzieren. Die Umweltmanagementstruktur
LUMAS® sieht eine ganzheitliche Integration des normierten
Energiemanagements auf Basis der DIN EN 16001 bzw. ISO 50001 vor.
42. Wie stellt die BImA ein Kostencontrolling der Energie- und
Medienverbräuche sicher?
Wirkt sich ein unnötig hoher Energieverbrauch negativ auf die
gebäudenutzenden Dienststellen aus?
Zur Sicherstellung eines zuverlässigen und wirtschaftlichen Betriebs arbeitet die
BImA auf Basis der Richtlinie für die Durchführung der Bauaufgaben des
Bundes (RBBau) mit den Betriebsüberwachungsstellen der Landesbauverwaltungen
zusammen. In Abstimmung mit dem vormaligen Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) – jetzt Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) –, dem Bundesinstitut
für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und Vertretern der
Landesbauverwaltungen hat die BImA eigens die sogenannten BALIMA-EMIS-Schnittstelle
entwickelt. BALIMA bedeutet Basis- und Liegenschafts-Informations- und
Managementsystem und stellt das Kernsystem in der elektronischen
Datenerfassung und -verwaltung der BImA dar. EMIS steht für das Energie- und
Medieninformationssystem des Bundes und der Länder und dient zur Erfassung sowie
Auswertung der Kosten- und Energieverbrauchsdaten von baulichen Anlagen.
Zum Zwecke der Betriebsüberwachung werden gemäß K15 RBBau die Energie-
und Medienverbrauchsdaten der zivilen Dienstliegenschaften seitens der BImA
zum Teil bereits zentral ausgewertet und jährlich an das BBSR zur
Datenvalidierung übermittelt. Den Betriebsüberwachungsstellen der
Landesbauverwaltungen obliegt die Aufgabe, Vorschläge für betriebliche Maßnahmen aufzuzeigen,
die zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und zur Reduzierung des
Energieverbrauchs und damit den Energiekosten führen.
Drucksache 18/5443 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode43. Welche Anreize und Möglichkeiten zur Reduktion des Energieverbrauchs
bietet die Bundesregierung den gebäudenutzenden Dienststellen?
In Zusammenarbeit mit der EnergieAgentur.NRW hat die BImA eine
Motivationskampagne für energiebewusstes Nutzerverhalten entwickelt, die „missionE“.
Sie ist speziell auf alle zivilen Beschäftigten in den Dienstliegenschaften des
Bundes ausgerichtet. Mit der Umsetzung der Kampagne strebt die BImA nicht
nur eine Reduzierung des Energieverbrauchs in den von ihr verwalteten zivilen
Dienstliegenschaften an, sondern versucht mittels Multiplikatoren-Schulungen
und Aktionswochen die Themen Energie und Umwelt stärker in den Fokus der
Beschäftigten zu rücken und somit auch im privaten Umfeld der Beschäftigten
einen nachhaltigen Umgang mit endlichen Ressourcen zu erreichen.
Die BImA plant im Rahmen der „missionE“ ein Auszeichnungsverfahren zu
initiieren, mit dem Ziel, für die Beschäftigten ein Anreiz zu einer weiteren
nachhaltigen Nutzung energetischer Ressourcen und einer aktiven Unterstützung der
Klimaschutzziele der Bundesregierung zu schaffen. Nachdem im April 2012 der
Startschuss für die langfristig angelegte Motivationskampagne gegeben wurde,
konnte die BImA mit der „missionE“ bereits 25 Aktionswochen bzw.
Aktionstage in der ersten Heizperiode (2012/2013) in den zivilen Dienstliegenschaften
des Bundes durchführen. In den letzten drei Heizperioden (2012/2013, 2013/
2014 und 2014/2015) konnten so bislang schon rund 30 000 Beschäftigte vor
Ort erreicht werden. Auch in der kommenden Heizperiode 2015/2016 ist die
BImA bestrebt, die Intensität der Kampagne weiter zu erhöhen. Im gesamten
Bundesgebiet werden voraussichtlich an über 55 Standorten Aktionswochen
und Aktionstage stattfinden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]