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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zehn Jahre Integrationskurse in Deutschland

Entwicklung der Teilnahme, Prüfungsabschlüsse (Sprachniveau), Öffnung der Integrationskurse für weitere Personengruppen (Asylbewerber, Geduldete, Unionsbürger u.a.), Sanktionierung der Teilnahmepflicht, Situation der Lehrkräfte (Vergütung, Scheinselbständigkeit u.a.), Zulassung und Kontrolle der Integrationskursträger, Fahrkostenerstattung an Kursteilnehmende, Maßnahmen zur Qualitätssteigerung: Zielgruppenadressierung, Übergänge aus niederschwelligen Frauen- sowie Vorintegrationskursen in Herkunftsländern in Integrationskurse, Anschlussfähigkeit beruflicher Sprachförderung, Migrationsberatung, Lehrangebot und Qualifizierung der Lehrkräfte, statistische Erfassung, Finanzierung<br /> (insgesamt 78 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

21.07.2015

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/520910.06.2015

Zehn Jahre Integrationskurse in Deutschland

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5209 18. Wahlperiode 10.06.2015Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Anja Hajduk, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Brigitte Pothmer, Ulle Schauws, Hans-Christian Ströbele, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zehn Jahre Integrationskurse in Deutschland Im Jahr 2005 trat das mit der Mehrheit der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossene Zuwanderungsgesetz in Kraft. Damit wurde die Integrationspolitik in Deutschland auf eine gesetzliche Grundlage gestellt: Während bis dahin weniger als 10 Prozent der Neueinwanderinnen und Neueinwanderer ein Sprachkurs angeboten wurde, geht seitdem mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in der Regel ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs einher. Dieser integrationspolitische Neuanfang wurde maßgeblich durch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erreicht. Die Fragesteller fühlen sich daher dem Gelingen der Integrationskurse in besonderem Maße verpflichtet. Nach zehn Jahren praktischer Erfahrung mit den Integrationskursen ist es an der Zeit, eine Zwischenbilanz zu ziehen. Es ist festzustellen: Die Integrationskurse sind – allen Unkenrufen zum Trotz – auf ein beispielloses Interesse gestoßen (www.bamf.de „Geschäftsstatistik zum Integrationskurs“, Stand: 10. Juni 2015): ● Mehr als eine Million Menschen haben einen Integrationskurs besucht. ● Die Nachfrage steigt ungebrochen: im Jahr 2014 wurden etwa 200 000 Teilnahmeberechtigungen ausgestellt – der mit Abstand höchste Wert seit dem Jahr 2005. ● Die Zahl der Teilnehmenden – und damit auch die Zahl neu begonnener Integrationskurse – ist weiter gestiegen. ● Rund zwei Drittel aller Teilnehmenden nehmen freiwillig an den Integrationskursen teil. Dennoch lohnt ein kritischer Blick auf das bislang Erreichte, um Möglichkeiten und Notwendigkeiten für eine dynamische Weiterentwicklung des Integrationskursangebotes auszuloten: ● Immer noch schaffen es nur knapp ein Drittel aller Teilnahmeberechtigten (und weniger als die Hälfte aller Teilnehmenden), das eigentliche Ziel des Integrationskurses zu erreichen (vgl. Bundestagsdrucksache 14/7387, S. 81), nämlich den Erwerb der für eine Aufenthaltsverfestigung erforderlichen ausreichenden Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Drucksache 18/5209 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode● Nach bisheriger Rechtslage haben Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen nach den §§ 22, 23 Absatz 1, §§ 23a, 25 Absatz 3, 4 Satz 2, Absatz 5 oder § 25a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) immer noch keinen Anspruch auf Teilnahme an den Integrationskursen. Sie können lediglich gemäß § 44 Absatz 4 AufenthG im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden. ● Immer noch sind Asylsuchende und Geduldete nach den Vorschriften der Integrationskursverordnung (IntV) von der Teilnahme am Integrationskurs ausgeschlossen. ● Der Frauenanteil bei der Integrationskursteilnahme sinkt („Geschäftsstatistik zum Integrationskurs“, Stand: 10. Juni 2015). ● Die wirtschaftliche Situation der Integrationskurs-Lehrkräfte bleibt prekär (Bundestagsdrucksache 17/7004). Die Große Koalition hat sich im Hinblick auf die Integrationskurse viel vorgenommen. So heißt es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD: „Wir wollen die Integrationskurse qualitativ weiter verbessern (Differenzierung nach Zielgruppen, Kursgrößen und angemessene Honorierung der Lehrkräfte). Wir werden die Teilnahme von Unionsbürgern weiterhin sicherstellen. Die Wirtschaft soll dabei mit einbezogen und muss ihrer Verantwortung gerecht werden.“ Wir fragen die Bundesregierung: Entwicklung der Teilnahme 1. Wie viele Personen haben in den Jahren 2005 bis 2014 eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs erhalten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 2. Wie viele Personen haben in den Jahren 2005 bis 2014 tatsächlich einen Integrationskurs begonnen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 3. Wie viele Teilnahmeberechtigungen sind seit dem Jahr 2005 letztlich verfallen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 4. Wie viele Personen haben in den Jahren 2005 bis 2011 einen Integrationskurs ohne Abschluss beendet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 5. Ist es zutreffend, dass in den Jahren 2005 bis 2011 mehr als 30 Prozent aller Teilnahmeberechtigungen nicht wahrgenommen wurden? 6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe, aus denen Teilnahmeberechtigungen nicht wahrgenommen wurden bzw. werden? 7. Sieht sich die Bundesregierung in der integrationspolitischen Verantwortung, Teilnahmeberechtigte zum tatsächlichen Kursbesuch zu motivieren? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was hat die Bundesregierung diesbezüglich unternommen? 8. Ist es zutreffend, dass in den Jahren 2005 bis 2014 rund 30 Prozent der Teilnehmenden einen Kurs nicht abgeschlossen haben? 9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe, aus denen ein begonnener Kurs abgebrochen wurde bzw. wird? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/520910. Sieht sich die Bundesregierung in der integrationspolitischen Verantwortung, Teilnehmende zum Abschluss eines begonnenen Integrationskurses zu motivieren? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was hat die Bundesregierung (ursachenorientiert) unternommen, um diese Menschen zum Abschluss eines begonnenen Kurses zu ermutigen bzw. zu befähigen? 11. Wie hat sich die freiwillige Kursteilnahme in den letzten fünf Jahren (im Vergleich zu der verpflichtenden Teilnahme) aus Sicht der Bundesregierung entwickelt? 12. Wie hat sich die Kursteilnahme sogenannter Alteinwanderinnen und Alteinwanderer aus Sicht der Bundesregierung im Hinblick auf die Aspekte a) absolute und relative Teilnahmezahlen, b) Geschlechterverhältnis bei den Teilnehmenden, c) Verhältnis von freiwilliger und verpflichtender Teilnahme, d) Kurstypen entwickelt? 13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Teilnahme deutscher Staatsangehöriger ohne ausreichende Deutschkenntnisse an den Integrationskursen, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus ihrer Beurteilung für die Fortentwicklung der Integrationskurse für diese Personengruppe? 14. Ist der Befund der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung zutreffend, dass insbesondere in ländlichen Gebieten – aufgrund der oftmals zu geringen Zahl potentieller Teilnehmerinnen und Teilnehmer – zielgruppenspezifische Kurse häufig „nicht immer zustande kommen, obwohl ein entsprechender Bedarf besteht“ (Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 42)? a) Wenn ja, welche Folgen hat dies für die Kursinteressenten, und worin liegen nach Auffassung der Bundesregierung die strukturellen Ursachen dieses Missstandes? b) Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung ihre Selbstverpflichtung aus dem „Nationalen Aktionsplan Integration“ aus dem Jahr 2012 umgesetzt (vgl. S. 238), „auch im ländlichen Raum ein Mindestkursangebot sicherzustellen“? c) Hat die Bundesregierung – wie geplant – die „Einführung ergänzender Ausschreibungsverfahren“ geprüft (ebd.)? Um welche ergänzenden Ausschreibungsverfahren handelt es sich gegebenenfalls, und zu welchen Ergebnissen haben sie geführt? Entwicklung der Prüfungsabschlüsse 15. Wie viele Personen haben in den Jahren 2005 bis 2014 welches Sprachniveau erreicht (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 16. Ist es zutreffend, dass in den Jahren 2005 bis 2014 rund 30 Prozent der Kursabsolventinnen und Kursabsolventen und rund 60 Prozent derjenigen, die einen Integrationskurs ursprünglich begonnen haben, das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben? Drucksache 18/5209 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe, aus denen das Sprachniveau B1 nicht erreicht wurde bzw. wird, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus? 18. Was tut die Bundesregierung angesichts dessen, dass die Mittel für die so genannten ESF-BAMF-Kurse für die kommenden Jahre um ein Drittel gesenkt worden sind (vgl. Bundestagsdrucksache 18/4537), um den Teilnehmenden, die das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben, ein sinnvolles Folgeangebot zu unterbreiten? 19. Wie viele Kurswiederholerinnen und Kurswiederholer haben in den Jahren 2005 bis 2014 welches Sprachniveau erreicht (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Abschneiden der Teilnehmenden von Jugend-, Eltern- bzw. Frauenkursen sowie von Alphabetisierungskursen bei der Abschlussprüfung ihres Kurses (bitte für die Jahre 2011 bis 2014 aufschlüsseln, vgl. Bundestagsdrucksache 17/7075, S. 11)? 21. Wie wird die Bundesregierung den Vorschlag ihrer Integrationsbeauftragten umsetzen, bei älteren Migrantinnen und Migranten die Anforderungen für einen erfolgreichen Kursabschluss abzusenken (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 44) vor dem Hintergrund, dass diese Personengruppe besondere Schwierigkeiten hat, das für eine Aufenthaltsverfestigung erforderliche Sprachniveau B1 zu erreichen? Öffnung der Integrationskurse 22. Ist es zutreffend, dass Asylsuchende derzeit – sofern sie nicht von vornherein ein Sprachniveau A1 vorweisen können – keinen Zugang zu einem Sprachförderangebot des Bundes haben? Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung, damit der Zugang von Asylsuchenden zum Arbeitsmarkt nicht mangels tatsächlicher Möglichkeit des Erwerbs von Deutschkenntnissen faktisch ins Leere läuft? Wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)? 23. Hat die Bundesregierung – 17 Monate nach dem entsprechenden Bundesratsbeschluss – inzwischen geprüft, ob Asylsuchenden und Geduldeten ein Anspruch auf einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs eingeräumt werden kann (Bundestagsdrucksache 18/445)? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht, und wann ist mit den Prüfungsergebnissen der Bundesregierung zu rechnen? 24. Wie bewertet die Bundesregierung die Rechtsauffassung ihrer Integrationsbeauftragten, dass die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Kursteilnahme für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger „geboten“ sei, „um die europarechtlich verbotene Diskriminierung von Unionsbürgerinnen und -bürgern gegenüber eigenen Staatsangehörigen, hier Spätaussiedlerinnen und - siedlern, zu beenden“ (Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 40)? 25. Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung der Fragesteller, dass subsidiär geschützten Personen bereits heute gemäß Artikel 34 der Richtlinie 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie) derselbe Zugang zu nationalstaatlichen Integrationsprogrammen (und damit auch zum Integrationskursprogramm) zu gewährleisten ist, wie anerkannten Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5209Wenn ja: a) wie stellt sich die diesbezügliche nationale Rechtspraxis vor dem Hintergrund dar, dass Richtlinien nach Ablauf der Umsetzungsfrist unmittelbar anwendbar sind, wenn sie klar und genau formuliert, bedingungsunabhängig und ihrem Wesen nach geeignet sind, unmittelbare Wirkungen zu entfalten und es zu ihrer Ausführung keiner weiteren Rechtsvorschriften bedarf (EuGH Rs. 152/84 Slg. 1986, 723 f. – „Marshall“), b) wann wird die Bundesregierung die Vorschrift ausdrücklich in nationales Recht umsetzen? Wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)? 26. Hat die Bundesregierung die Prüfung (vgl. Bundestagsdrucksache 18/4199, S. 5) des diesbezüglichen Beschlusses des Bundesrates (vgl. Bundestagsdrucksache 18/4097, S. 69, Anlage 3) bzw. der Forderung ihrer Integrationsbeauftragten (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 40) abgeschlossen, Personen mit humanitären Aufenthaltstiteln nach § 23a, § 25 Absatz 3, Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5 sowie § 25a Absatz 2 AufenthG einen Rechtsanspruch auf Teilnahme am Integrationskurs einzuräumen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht, und wann ist mit einer Entscheidung der Bundesregierung in dieser Sache zu rechnen? 27. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Inhaberinnen und Inhaber weiterer Aufenthaltstitel, die bislang nicht in § 44 Absatz 1 AufenthG aufgeführt sind, ein Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs eingeräumt wird? Wenn ja, wie wird sie dabei vorgehen, und wann wird sie einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringen? Wenn nein, aufgrund welcher integrationspolitischer Erwägungen hält sie es für nicht oder weniger erforderlich, dass diese Personengruppen im Rahmen der Integrationskurse Deutschkenntnisse erwerben, vor dem Hintergrund, dass sie teilweise dauerhaft in Deutschland bleiben werden? 28. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Öffnung der Integrationskurse für Asylsuchende daraus, dass in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (etwa in Schweden, www.informationsverige.se „From Asylum to work“) für Asylsuchende die Teilnahme an einem vergleichbaren Integrationsprogramm möglich ist? Sanktionierung der Teilnahmepflicht 29. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, a) wie viele Personen zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet worden sind (§ 44a Absatz 1 Nummer 1 und 3 AufenthG), und b) in wie vielen Fällen Personen ihrer Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs (§ 44a Absatz 1 AufenthG) schuldhaft nicht nachgekommen sind (bitte jeweils für die Jahre 2010 bis 2014 aufschlüsseln)? 30. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in wie vielen Fällen a) ein Bußgeld angedroht bzw. verhängt wurde (§ 98 Absatz 2 Nummer 4 AufenthG), b) die Nichtverlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 8 Absatz 3 AufenthG angedroht bzw. vollzogen wurde, Drucksache 18/5209 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodec) eine Ausweisung gemäß § 55 Absatz 2 Nummer 2 AufenthG verfügt wurde, bzw. d) Verwaltungszwang angeordnet wurde (bitte jeweils für die Jahre 2010 bis 2014 aufschlüsseln)? 31. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die Ausländerbehörden der Länder Statistiken zu der Zahl von Integrationskurverpflichteten, etwaigen Verstößen und deren Sanktionierung führen (vgl. Innenausschuss des Deutschen Bundestages, Ausschussdrucksache 17(4)140)? 32. In wie vielen Fällen wurde – nach Kenntnis der Bundesregierung – von der im Jahr 2011 eingeführten Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Aufenthaltserlaubnis von Personen, die zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet worden sind, jeweils nur um „höchstens ein Jahr“ zu verlängern, solange die Betroffenen den Integrationskurs noch nicht erfolgreich abgeschlossen oder nicht den Nachweis erbracht haben, dass ihre Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist (§ 8 Absatz 3 Satz 6 AufenthG)? 33. Sind der Bundesregierung hierbei rechtliche Anwendungsprobleme bekannt geworden (z. B. bei der Beurteilung, ob die Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist), und wenn ja, welche? Situation der Lehrkräfte der Integrationskurse 34. Wie viele Lehrkräfte haben in den Jahren 2011 bis 2014 bei den zugelassenen Integrationskursträgern gearbeitet (bitte nach Frauen und Männern aufschlüsseln)? a) Wie viele von ihnen waren mit welchem Stundenumfang fest angestellt (bitte nach Frauen und Männern aufschlüsseln)? b) Wie viele von ihnen haben in welchem Stundenumfang als Honorarkräfte gearbeitet (bitte nach Frauen und Männern aufschlüsseln)? 35. Wie werden die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und wie die Honorarkräfte – nach Kenntnis der Bundesregierung – durchschnittlich vergütet (bitte monatlich und pro Zeitstunde)? 36. Welche neueren Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die unterschiedliche Entlohnung bzw. Vergütung a) von männlichen und weiblichen Lehrkräften bzw. b) von Lehrkräften bei gemeinnützigen, kirchlichen und kommunalen Trägern bzw. bei privaten Sprachschulen (vgl. Erfahrungsbericht der Bundesregierung zur Durchführung und Finanzierung der Integrationskurse; Bundestagsdrucksache 16/6043)? 37. Inwieweit ist es Haltung der Bundesregierung, dass die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Ende des Jahres 2013 angekündigte Einführung einer „angemessenen Honorierung der Lehrkräfte“ mit der Erhöhung des Kostenerstattungssatzes zum 1. Januar 2013 bereits erfolgt und dass eine weitere Anhebung des Kostenerstattungssatzes derzeit nicht geplant sei (bitte begründen)? Wenn ja, wie ist es möglich, ein Ende des Jahres 2013 getätigtes Versprechen der neuen Koalitionsregierung durch einen Vorgang als erfüllt darzustellen, der noch in den Verantwortungsbereich der Vorgängerregierung fällt? Wenn nein, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die versprochene „angemessene[n] Honorierung der Lehrkräfte“ Wirklichkeit werden zu lassen? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/520938. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Forderung der neunten Integrationsministerkonferenz vom 19./20. März 2015 (TOP 4.5), den Kostenerstattungssatz in Höhe von derzeit 20 Euro zu erhöhen? 39. Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung im zehnten Lagebericht ihrer Integrationsbeauftragten, dass der eigentliche Zweck der Kostenerstattungssatzerhöhung dadurch unterlaufen wird, dass die zusätzlichen Mittel von den Kursträgern offenbar nur „zu einem geringem Teil zur Verbesserung der Lehrkräftevergütung“ verwendet werden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 45), und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus? 40. Wird die Bundesregierung die strukturelle Schwäche bei der Durchsetzung einer sozialen Zweckbindung der Mittelerhöhung korrigieren? Wenn ja, wann, und durch welche Maßnahmen? 41. Ist es zutreffend, dass die Zulassung von Integrationskursträgern durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) derzeit daran geknüpft wird, dass den Lehrkräften ein Honorar von mindestens 20 Euro pro Unterrichtseinheit gezahlt wird bzw. dass andernfalls die Zulassung auf ein Jahr beschränkt wird? 42. Bei wie vielen Kursträgern hat das BAMF in den Jahren 2011 und 2014 im Zuge sogenannter Vor-Ort-Kontrollen u. a. auch die Vergütung der dort beschäftigten Lehrkräfte geprüft (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 43. In wie vielen Fällen wurde eine Vergütung a) von 20 Euro und mehr, b) zwischen 15 und 20 Euro, c) zwischen 10 und 15 Euro, d) unter 10 Euro festgestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 44. In wie vielen Fällen wurde die Zulassung von Kursträgern im Zeitraum der Jahre 2011 bis 2014 mit Verweis auf die Zahlung von weniger als 20 Euro Stundenhonorar auf ein Jahr befristet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? a) In wie vielen Fällen und aus welchen Gründen wurde die Zulassung nach einem Jahr nicht verlängert bzw. widerrufen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? b) In wie vielen Fällen wurde eine erneute, befristete Verlängerung der Zulassung ausgesprochen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? c) Wie hat sich die Vergütung bei den betroffenen Kursträgern entwickelt? d) Ist es möglich, dass Kursträger mit einer immer wieder erneuerten, auf zwölf Monate befristeten Zulassung arbeiten, ohne sich an die Mindestvergütungsgrenze des BAMF zu halten? Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung dies, und inwiefern wird sie die Änderung dieser Praxis veranlassen? 45. Wie viele Honorarkräfte bezogen in den Jahren 2011bis 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung ergänzende Sozialleistungen, und welche Gesamtkosten sind dadurch nach Kenntnis bzw. Einschätzung der Bundesregierung für die öffentliche Hand entstanden? Drucksache 18/5209 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode46. Ermittelt das BAMF im Zuge seiner Kursträger-Kontrollen nunmehr auch, wie viele Lehrkräfte aufgrund der unzureichenden Vergütung als sogenannte Aufstocker auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind? Wenn ja, wie viele (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2993, Antwort zu Frage 29)? Wenn nein, warum nicht? 47. Sind der Bundesregierung aus den Jahren 2011 bis 2014 Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung oder arbeitsgerichtliche Verfahren bekannt, in denen die Frage einer möglichen Scheinselbstständigkeit von freiberuflichen Integrationskurslehrkräften verhandelt worden ist? Wenn ja, welche, und wie wurden sie abgeschlossen? 48. Hat sich die sogenannte Integrationskurs-Bewertungskommission (§ 21 IntV) seit dem Jahr 2009 mit der Frage der Vergütung der Lehrkräfte der Integrationskurse beschäftigt? Wenn ja, mit welcher Fragestellung und welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 49. Ist es zutreffend, dass die Bewertungskommission auf ihrer letzten Sitzung am 11. November 2014 empfohlen hat, das Rahmencurriculum der Integrationskurse „im Hinblick auf die Frage der Scheinselbstständigkeit von freiberuflichen Lehrkräften anzupassen“? Wenn ja, in welcher Hinsicht, und mit welcher sozialrechtlichen Intention sollte das Rahmencurriculum nach Ansicht der Kommission und nach Ansicht der Bundesregierung angepasst werden? 50. Ist diese Anpassung inzwischen erfolgt? Wenn ja, wann, und wo ist diese Änderung dokumentiert? Wenn nein, warum nicht, und wann ist mit dieser Anpassung zu rechnen? 51. Hat die von der Bewertungskommission geplante Unterarbeitsgruppe (UAG) „Scheinselbstständigkeit“ inzwischen ihre Arbeit aufgenommen? Wenn ja, welchen Arbeitsauftrag hat sie, und welchen Zeitplan verfolgt sie? Wenn nein, warum nicht? Wann ist mit einer Arbeitsaufnahme zu rechnen? 52. Ist das Protokoll der 24. Sitzung der Bewertungskommission insoweit zutreffend, dass die Bundesregierung in dieser UAG nicht vertreten ist? Wenn ja, warum nicht? Wenn nein, wer vertritt die Bundesregierung in der UAG (bitte genaue Angabe)? Fahrtkostenerstattung 53. Aus welchen Gründen stellt sich das bislang angewandte Verfahren zur Fahrtkostenvergütung von Kursteilnehmenden aus Sicht des BAMF als zu verwaltungsaufwändig dar (Protokoll der 23. Sitzung der Bewertungskommission, TOP 3b), und wie bewertet die Bundesregierung diese Feststellung des Bundesamtes? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/520954. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Bedenken des Bundesrechnungshofes im Hinblick auf das „Kooperationsmodell Fahrtkosten“ (ebd.), und wenn ja, inwieweit unterstützt sie die Forderung des Rechnungshofes, das diesbezügliche Verfahren zu vereinheitlichen (ebd.)? 55. Mithilfe welcher Maßnahmen hat die Bundesregierung beschlossen, die Fahrtkostenerstattung an Kursteilnehmende neu zu regeln (Protokoll der 24. Sitzung der Bewertungskommission, TOP 4), und für wann plant die Bundesregierung eine diesbezügliche Änderung der Integrationskursverordnung? Möglichkeiten zur Qualitätssteigerung des Integrationskursangebots A. Umsetzung des Koalitionsvertrags 56. Durch welche Maßnahmen plant die Bundesregierung wann, die Integrationskurse im Hinblick auf die Differenzierung nach Zielgruppen bzw. im Hinblick auf die Kursgrößen qualitativ weiter zu verbessern? 57. Inwiefern wird die Bundesregierung den Vorschlag ihrer Integrationsbeauftragten (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 47) umsetzen, anstelle der bisher sieben verschiedenen Kursarten künftig Kurse von unterschiedlicher Dauer ohne spezifische Zielgruppenzuordnung anzubieten, damit Teilnehmende entsprechend ihrem individuellem Lerntempo diese Kurse absolvieren können? 58. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Vorschlag der sogenannten Bewertungskommission vom 11. November 2014 (TOP 2), die Teilnehmendengruppe der Zugelassenen und die Teilnehmenden am Deutsch-Test für Zuwanderinnen und Zuwanderer künftig stärker zu differenzieren? B. Motivationskampagne für bestimmte Zielgruppen 59. Hält die Bundesregierung daran fest, nach Möglichkeiten zu suchen, um potenzielle Zielgruppen adäquat zu adressieren und so zu einer Teilnahme am Integrationskurs zu motivieren (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7075, S. 8)? Wenn ja, welche Zielgruppen (z. B. im Spektrum der sogenannten Altzuwanderer) hat die Bundesregierung diesbezüglich im Blick, und wie viele Haushaltsmittel stehen ihr hierfür in den Jahren 2012 bis 2015 zur Verfügung? Wenn nein, warum nicht? 60. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der wenig erfolgreichen Motivationskampagne für Eltern „Deutsch lernen, Deutschland kennen lernen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 43), die das Bundesministerium des Innern und die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung in der letzten Wahlperiode lanciert haben? 61. Könnte der geringe Erfolg auch damit zu tun haben, dass die Bundesregierung für diese Kampagne (zumindest im Zeitraum 2009 bis 2011) lediglich 55 000 Euro pro Jahr investiert hat (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7075, S. 15)? Drucksache 18/5209 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeC. Evaluation des Übergangs vom niederschwelligen Frauenkurs in den Integrationskurs 62. Ungeachtet dessen, dass es „ein wichtiges, aber nicht das alleinige Anliegen“ der sogenannten niederschwelligen Frauenkurse ist, den Teilnehmerinnen den Weg in einen Integrationskurs zu ebnen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/4056, S. 3), ist zu fragen, welche Kenntnisse die Bundesregierung darüber hat, wie viele Teilnehmerinnen dieser Frauenkurse tatsächlich im Anschluss daran einen Integrationskurs besuchen? 63. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, eine qualitative Studie zum Übergang von den Frauenkursen zu den Integrationskursen und zu möglichen Ansätzen, um diesen Übergang zu erleichtern bzw. effektiver zu gestalten, in Auftrag zu geben, vor dem Hintergrund, dass sie die „flächendeckende und verpflichtende“ Erfassung für „zu aufwändig“ (ebd.) hält? D. Evaluation des Übergangs vom Vorintegrationskurs im Herkunftsland in den deutschen Integrationskurs 64. In welchen Ländern werden Vorintegrationskurse angeboten? a) Welche Inhalte werden in solchen Vorintegrationskursen vermittelt? b) Wie viele Personen haben an solchen Kursen in den Jahren 2009 bis 2014 teilgenommen? c) In wie vielen Fällen wurde ein solcher Vorintegrationskurs mit einem Sprachtest auf welchem GER-Sprachniveau abgeschlossen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? d) Wie viele Haushaltsmittel wurden hierfür seitens des Bundes in den Jahren 2009 bis 2014 bereitgestellt? 65. Inwiefern sind die Curricula dieser Vorintegrationskurse kompatibel mit den Curricula der anschließenden Integrationskurse im Inland? 66. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die intendierte Anschlussfähigkeit von Vorintegrationskurs und Integrationskurs in der Praxis – sowohl aus Sicht der Teilnehmenden als auch der Lehrkräfte – realisiert werden konnte bzw. welche Probleme sich hier ergeben haben? E. Evaluation des Übergangs vom Integrationskurs zu Angeboten der beruflichen Sprachförderung 67. Ist es im Rahmen eines Integrationskurses möglich, Sprachkenntnisse über das Niveau B1 hinaus zu erwerben? 68. Gibt es innerhalb des Integrationskurses einzelne Module, in denen berufsbezogene Sprachkenntnisse erworben werden können? Wenn nein, durch welche Maßnahmen versucht die Bundesregierung, die Integrationskurse und die Angebote zur berufsbezogenen Sprachbildung anschlussfähig auszugestalten? 69. Wird die Bundesregierung den Vorschlag ihrer Integrationsbeauftragten (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 47) umsetzen, die unterschiedlichen Sprachförderangebote des Bundes, der Länder und der Kommunen künftig besser miteinander zu verzahnen? Wenn ja, wann, und durch welche Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5209F. Verzahnung von Integrationskursen und Migrationsberatung 70. Sieht die Bundesregierung Optimierungsmöglichkeiten im Hinblick auf eine bessere Verzahnung von Integrationskursen und der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer, und wenn ja, welche? G. Modernisierung des didaktischen Lehrangebotes 71. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung ihre Selbstverpflichtung aus dem „Nationalen Aktionsplan Integration“ aus dem Jahr 2012 umgesetzt (vgl. S. 236 f.), künftig auch digitale Medien zur Vorbereitung, Ergänzung und Fortführung der Integrationskurse auszuprobieren? 72. Hat die Bundesregierung diesbezüglich – wie geplant – Modellprojekte ins Leben gerufen? Wenn ja, mit welchem (Evaluations-)Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? H. Investition in die Qualität der Lehrkräfte 73. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung ihre Selbstverpflichtung aus dem „Nationalen Aktionsplan Integration“ aus dem Jahr 2012 umgesetzt (S. 236 f.), a) ein Konzept für ein erweitertes System zur Zusatzqualifizierung von Lehrkräften in Integrationskursen (z. B. für Lehrkräfte in Alphabetisierungskursen) zu erstellen bzw. b) flexible, begleitende und bedarfsorientierte Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte zu entwickeln? I. Schließen der statistischen Lücken in der Integrationskursgeschäftsstatistik 74. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung die Effizienz und ein etwaiger Nachsteuerungsbedarf bei den Integrationskursen ermittelt werden im Hinblick darauf, a) dass die Bundesregierung die IntV lediglich so ausgestaltet hat, dass das BAMF weder die Nachfrageseite der Integrationskurse (also insbesondere die Anträge auf Kurszulassung) noch den Aufenthaltsstatus einer teilnehmenden Person noch Angaben zur Kostenbefreiung bzw. Fahrtkostenzuschüsse (sondern hier lediglich Härtefälle) erfasst bzw. abbildet (Bundestagsdrucksache 17/7075, S. 16 f.), und b) dass die Integrationskursgeschäftsstatistik des BAMF keine Angaben darüber enthält, ob bzw. mit welchem Erfolg die Teilnehmenden der Eltern- und Frauen-, den Jugend- und den Alphabetisierungskursen ihren jeweiligen Kurs abschließen konnten? 75. Wäre eine diesbezügliche Änderung der Integrationskursverordnung bzw. der Integrationskursgeschäftsstatistik des BAMF möglich bzw. aus Sicht der Bundesregierung auch sinnvoll, und wenn nein, warum nicht? J. Evaluierung des Deutsch-Tests für Zuwanderinnen und Zuwanderer 76. Hat die Bundesregierung ihre Selbstverpflichtung aus dem „Nationalen Aktionsplan Integration“ aus dem Jahr 2012 umgesetzt (S. 238 f.), die Deutsch-Tests für Zuwanderinnen und Zuwanderer (DTZ) zu evaluieren (z. B. durch ein standardisiertes Prüfverfahren und Auditierung), und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 18/5209 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeK. Kurzzulassung bzw. Kursfinanzierung 77. Erkennt die Bundesregierung einen Evaluierungsbedarf im Hinblick auf die Vor- und Nachteile des derzeitigen teilnehmerbezogenen Kursfinanzierungsmodells (z. B. im Vergleich zu dem bis zum Jahr 2005 angebotenen kursbezogenen Angeboten des „Sprachverbandes Deutsch“)? Wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht? 78. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung ihre Selbstverpflichtung aus dem „Nationalen Aktionsplan Integration“ aus dem Jahr 2012 umgesetzt (S. 238 f.), a) das Trägerzulassungsverfahren zu reformieren (z. B. durch ein Punktesystem), b) modellhaft die Idee sogenannter Koordinations- und Unterstützungsstellen zu erproben (z. B. durch die Stärkung von Entscheidungskompetenzen auf lokaler Ebene bzw. durch Übertragung von Zuweisungsrechten auf die Regionalkoordinatoren)? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Berlin, den 9. Juni 2015 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und FraktionGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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