[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5209
18. Wahlperiode 10.06.2015Kleine Anfrage
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Anja Hajduk, Katja Keul,
Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz,
Brigitte Pothmer, Ulle Schauws, Hans-Christian Ströbele, Markus Tressel und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zehn Jahre Integrationskurse in Deutschland
Im Jahr 2005 trat das mit der Mehrheit der Fraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossene Zuwanderungsgesetz in Kraft.
Damit wurde die Integrationspolitik in Deutschland auf eine gesetzliche Grundlage
gestellt: Während bis dahin weniger als 10 Prozent der Neueinwanderinnen und
Neueinwanderer ein Sprachkurs angeboten wurde, geht seitdem mit der
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in der Regel ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an
einem Integrationskurs einher. Dieser integrationspolitische Neuanfang wurde
maßgeblich durch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erreicht. Die Fragesteller
fühlen sich daher dem Gelingen der Integrationskurse in besonderem Maße
verpflichtet.
Nach zehn Jahren praktischer Erfahrung mit den Integrationskursen ist es an der
Zeit, eine Zwischenbilanz zu ziehen. Es ist festzustellen: Die Integrationskurse
sind – allen Unkenrufen zum Trotz – auf ein beispielloses Interesse gestoßen
(
www.bamf.de „Geschäftsstatistik zum Integrationskurs“, Stand: 10. Juni 2015):
● Mehr als eine Million Menschen haben einen Integrationskurs besucht.
● Die Nachfrage steigt ungebrochen: im Jahr 2014 wurden etwa 200 000
Teilnahmeberechtigungen ausgestellt – der mit Abstand höchste Wert seit dem
Jahr 2005.
● Die Zahl der Teilnehmenden – und damit auch die Zahl neu begonnener
Integrationskurse – ist weiter gestiegen.
● Rund zwei Drittel aller Teilnehmenden nehmen freiwillig an den
Integrationskursen teil.
Dennoch lohnt ein kritischer Blick auf das bislang Erreichte, um Möglichkeiten
und Notwendigkeiten für eine dynamische Weiterentwicklung des
Integrationskursangebotes auszuloten:
● Immer noch schaffen es nur knapp ein Drittel aller Teilnahmeberechtigten
(und weniger als die Hälfte aller Teilnehmenden), das eigentliche Ziel des
Integrationskurses zu erreichen (vgl. Bundestagsdrucksache 14/7387, S. 81),
nämlich den Erwerb der für eine Aufenthaltsverfestigung erforderlichen
ausreichenden Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
Drucksache 18/5209 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode● Nach bisheriger Rechtslage haben Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnissen aus
humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen nach den §§ 22, 23
Absatz 1, §§ 23a, 25 Absatz 3, 4 Satz 2, Absatz 5 oder § 25a des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) immer noch keinen Anspruch auf Teilnahme an den
Integrationskursen. Sie können lediglich gemäß § 44 Absatz 4 AufenthG im
Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden.
● Immer noch sind Asylsuchende und Geduldete nach den Vorschriften der
Integrationskursverordnung (IntV) von der Teilnahme am Integrationskurs
ausgeschlossen.
● Der Frauenanteil bei der Integrationskursteilnahme sinkt („Geschäftsstatistik
zum Integrationskurs“, Stand: 10. Juni 2015).
● Die wirtschaftliche Situation der Integrationskurs-Lehrkräfte bleibt prekär
(Bundestagsdrucksache 17/7004).
Die Große Koalition hat sich im Hinblick auf die Integrationskurse viel
vorgenommen. So heißt es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD: „Wir
wollen die Integrationskurse qualitativ weiter verbessern (Differenzierung nach
Zielgruppen, Kursgrößen und angemessene Honorierung der Lehrkräfte). Wir
werden die Teilnahme von Unionsbürgern weiterhin sicherstellen. Die
Wirtschaft soll dabei mit einbezogen und muss ihrer Verantwortung gerecht werden.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Entwicklung der Teilnahme
1. Wie viele Personen haben in den Jahren 2005 bis 2014 eine Berechtigung zur
Teilnahme an einem Integrationskurs erhalten (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
2. Wie viele Personen haben in den Jahren 2005 bis 2014 tatsächlich einen
Integrationskurs begonnen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
3. Wie viele Teilnahmeberechtigungen sind seit dem Jahr 2005 letztlich
verfallen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
4. Wie viele Personen haben in den Jahren 2005 bis 2011 einen Integrationskurs
ohne Abschluss beendet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
5. Ist es zutreffend, dass in den Jahren 2005 bis 2011 mehr als 30 Prozent aller
Teilnahmeberechtigungen nicht wahrgenommen wurden?
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe, aus denen
Teilnahmeberechtigungen nicht wahrgenommen wurden bzw. werden?
7. Sieht sich die Bundesregierung in der integrationspolitischen Verantwortung,
Teilnahmeberechtigte zum tatsächlichen Kursbesuch zu motivieren?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, was hat die Bundesregierung diesbezüglich unternommen?
8. Ist es zutreffend, dass in den Jahren 2005 bis 2014 rund 30 Prozent der
Teilnehmenden einen Kurs nicht abgeschlossen haben?
9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe, aus denen ein
begonnener Kurs abgebrochen wurde bzw. wird?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/520910. Sieht sich die Bundesregierung in der integrationspolitischen
Verantwortung, Teilnehmende zum Abschluss eines begonnenen Integrationskurses zu
motivieren?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, was hat die Bundesregierung (ursachenorientiert) unternommen,
um diese Menschen zum Abschluss eines begonnenen Kurses zu ermutigen
bzw. zu befähigen?
11. Wie hat sich die freiwillige Kursteilnahme in den letzten fünf Jahren (im
Vergleich zu der verpflichtenden Teilnahme) aus Sicht der Bundesregierung
entwickelt?
12. Wie hat sich die Kursteilnahme sogenannter Alteinwanderinnen und
Alteinwanderer aus Sicht der Bundesregierung im Hinblick auf die Aspekte
a) absolute und relative Teilnahmezahlen,
b) Geschlechterverhältnis bei den Teilnehmenden,
c) Verhältnis von freiwilliger und verpflichtender Teilnahme,
d) Kurstypen
entwickelt?
13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Teilnahme deutscher
Staatsangehöriger ohne ausreichende Deutschkenntnisse an den Integrationskursen, und
welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus ihrer
Beurteilung für die Fortentwicklung der Integrationskurse für diese
Personengruppe?
14. Ist der Befund der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung
zutreffend, dass insbesondere in ländlichen Gebieten – aufgrund der oftmals zu
geringen Zahl potentieller Teilnehmerinnen und Teilnehmer –
zielgruppenspezifische Kurse häufig „nicht immer zustande kommen, obwohl ein
entsprechender Bedarf besteht“ (Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 42)?
a) Wenn ja, welche Folgen hat dies für die Kursinteressenten, und worin
liegen nach Auffassung der Bundesregierung die strukturellen Ursachen
dieses Missstandes?
b) Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung ihre
Selbstverpflichtung aus dem „Nationalen Aktionsplan Integration“ aus dem Jahr 2012
umgesetzt (vgl. S. 238), „auch im ländlichen Raum ein
Mindestkursangebot sicherzustellen“?
c) Hat die Bundesregierung – wie geplant – die „Einführung ergänzender
Ausschreibungsverfahren“ geprüft (ebd.)?
Um welche ergänzenden Ausschreibungsverfahren handelt es sich
gegebenenfalls, und zu welchen Ergebnissen haben sie geführt?
Entwicklung der Prüfungsabschlüsse
15. Wie viele Personen haben in den Jahren 2005 bis 2014 welches
Sprachniveau erreicht (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
16. Ist es zutreffend, dass in den Jahren 2005 bis 2014 rund 30 Prozent der
Kursabsolventinnen und Kursabsolventen und rund 60 Prozent derjenigen, die
einen Integrationskurs ursprünglich begonnen haben, das Sprachniveau B1
nicht erreicht haben?
Drucksache 18/5209 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe, aus denen
das Sprachniveau B1 nicht erreicht wurde bzw. wird, und welche
Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus?
18. Was tut die Bundesregierung angesichts dessen, dass die Mittel für die so
genannten ESF-BAMF-Kurse für die kommenden Jahre um ein Drittel
gesenkt worden sind (vgl. Bundestagsdrucksache 18/4537), um den
Teilnehmenden, die das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben, ein sinnvolles
Folgeangebot zu unterbreiten?
19. Wie viele Kurswiederholerinnen und Kurswiederholer haben in den Jahren
2005 bis 2014 welches Sprachniveau erreicht (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Abschneiden der
Teilnehmenden von Jugend-, Eltern- bzw. Frauenkursen sowie von
Alphabetisierungskursen bei der Abschlussprüfung ihres Kurses (bitte für die
Jahre 2011 bis 2014 aufschlüsseln, vgl. Bundestagsdrucksache 17/7075,
S. 11)?
21. Wie wird die Bundesregierung den Vorschlag ihrer Integrationsbeauftragten
umsetzen, bei älteren Migrantinnen und Migranten die Anforderungen für
einen erfolgreichen Kursabschluss abzusenken (vgl. Bundestagsdrucksache
18/3015, S. 44) vor dem Hintergrund, dass diese Personengruppe besondere
Schwierigkeiten hat, das für eine Aufenthaltsverfestigung erforderliche
Sprachniveau B1 zu erreichen?
Öffnung der Integrationskurse
22. Ist es zutreffend, dass Asylsuchende derzeit – sofern sie nicht von
vornherein ein Sprachniveau A1 vorweisen können – keinen Zugang zu einem
Sprachförderangebot des Bundes haben?
Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung, damit der Zugang von
Asylsuchenden zum Arbeitsmarkt nicht mangels tatsächlicher Möglichkeit des
Erwerbs von Deutschkenntnissen faktisch ins Leere läuft?
Wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)?
23. Hat die Bundesregierung – 17 Monate nach dem entsprechenden
Bundesratsbeschluss – inzwischen geprüft, ob Asylsuchenden und Geduldeten ein
Anspruch auf einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs eingeräumt
werden kann (Bundestagsdrucksache 18/445)?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht, und wann ist mit den Prüfungsergebnissen der
Bundesregierung zu rechnen?
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Rechtsauffassung ihrer
Integrationsbeauftragten, dass die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Kursteilnahme
für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger „geboten“ sei, „um die
europarechtlich verbotene Diskriminierung von Unionsbürgerinnen und -bürgern
gegenüber eigenen Staatsangehörigen, hier Spätaussiedlerinnen und -
siedlern, zu beenden“ (Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 40)?
25. Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung der Fragesteller, dass
subsidiär geschützten Personen bereits heute gemäß Artikel 34 der Richtlinie
2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie) derselbe Zugang zu
nationalstaatlichen Integrationsprogrammen (und damit auch zum
Integrationskursprogramm) zu gewährleisten ist, wie anerkannten Flüchtlingen im Sinne der
Genfer Flüchtlingskonvention?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5209Wenn ja:
a) wie stellt sich die diesbezügliche nationale Rechtspraxis vor dem
Hintergrund dar, dass Richtlinien nach Ablauf der Umsetzungsfrist unmittelbar
anwendbar sind, wenn sie klar und genau formuliert,
bedingungsunabhängig und ihrem Wesen nach geeignet sind, unmittelbare Wirkungen zu
entfalten und es zu ihrer Ausführung keiner weiteren Rechtsvorschriften
bedarf (EuGH Rs. 152/84 Slg. 1986, 723 f. – „Marshall“),
b) wann wird die Bundesregierung die Vorschrift ausdrücklich in nationales
Recht umsetzen?
Wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)?
26. Hat die Bundesregierung die Prüfung (vgl. Bundestagsdrucksache 18/4199,
S. 5) des diesbezüglichen Beschlusses des Bundesrates (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/4097, S. 69, Anlage 3) bzw. der Forderung ihrer
Integrationsbeauftragten (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 40)
abgeschlossen, Personen mit humanitären Aufenthaltstiteln nach § 23a, § 25 Absatz 3,
Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5 sowie § 25a Absatz 2 AufenthG einen
Rechtsanspruch auf Teilnahme am Integrationskurs einzuräumen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht, und wann ist mit einer Entscheidung der
Bundesregierung in dieser Sache zu rechnen?
27. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Inhaberinnen und
Inhaber weiterer Aufenthaltstitel, die bislang nicht in § 44 Absatz 1 AufenthG
aufgeführt sind, ein Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs
eingeräumt wird?
Wenn ja, wie wird sie dabei vorgehen, und wann wird sie einen
entsprechenden Gesetzentwurf einbringen?
Wenn nein, aufgrund welcher integrationspolitischer Erwägungen hält sie es
für nicht oder weniger erforderlich, dass diese Personengruppen im Rahmen
der Integrationskurse Deutschkenntnisse erwerben, vor dem Hintergrund,
dass sie teilweise dauerhaft in Deutschland bleiben werden?
28. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
im Hinblick auf die Öffnung der Integrationskurse für Asylsuchende daraus,
dass in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (etwa in
Schweden,
www.informationsverige.se „From Asylum to work“) für
Asylsuchende die Teilnahme an einem vergleichbaren Integrationsprogramm
möglich ist?
Sanktionierung der Teilnahmepflicht
29. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber,
a) wie viele Personen zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet
worden sind (§ 44a Absatz 1 Nummer 1 und 3 AufenthG), und
b) in wie vielen Fällen Personen ihrer Verpflichtung zur Teilnahme am
Integrationskurs (§ 44a Absatz 1 AufenthG) schuldhaft nicht
nachgekommen sind (bitte jeweils für die Jahre 2010 bis 2014 aufschlüsseln)?
30. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in wie vielen Fällen
a) ein Bußgeld angedroht bzw. verhängt wurde (§ 98 Absatz 2 Nummer 4
AufenthG),
b) die Nichtverlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 8 Absatz 3
AufenthG angedroht bzw. vollzogen wurde,
Drucksache 18/5209 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodec) eine Ausweisung gemäß § 55 Absatz 2 Nummer 2 AufenthG verfügt
wurde, bzw.
d) Verwaltungszwang angeordnet wurde (bitte jeweils für die Jahre 2010
bis 2014 aufschlüsseln)?
31. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die
Ausländerbehörden der Länder Statistiken zu der Zahl von
Integrationskurverpflichteten, etwaigen Verstößen und deren Sanktionierung führen (vgl.
Innenausschuss des Deutschen Bundestages, Ausschussdrucksache 17(4)140)?
32. In wie vielen Fällen wurde – nach Kenntnis der Bundesregierung – von der
im Jahr 2011 eingeführten Möglichkeit Gebrauch gemacht, die
Aufenthaltserlaubnis von Personen, die zur Teilnahme an einem Integrationskurs
verpflichtet worden sind, jeweils nur um „höchstens ein Jahr“ zu verlängern,
solange die Betroffenen den Integrationskurs noch nicht erfolgreich
abgeschlossen oder nicht den Nachweis erbracht haben, dass ihre Integration in
das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist (§ 8 Absatz 3
Satz 6 AufenthG)?
33. Sind der Bundesregierung hierbei rechtliche Anwendungsprobleme bekannt
geworden (z. B. bei der Beurteilung, ob die Integration in das
gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist), und wenn ja, welche?
Situation der Lehrkräfte der Integrationskurse
34. Wie viele Lehrkräfte haben in den Jahren 2011 bis 2014 bei den
zugelassenen Integrationskursträgern gearbeitet (bitte nach Frauen und Männern
aufschlüsseln)?
a) Wie viele von ihnen waren mit welchem Stundenumfang fest angestellt
(bitte nach Frauen und Männern aufschlüsseln)?
b) Wie viele von ihnen haben in welchem Stundenumfang als
Honorarkräfte gearbeitet (bitte nach Frauen und Männern aufschlüsseln)?
35. Wie werden die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und wie die
Honorarkräfte – nach Kenntnis der Bundesregierung – durchschnittlich
vergütet (bitte monatlich und pro Zeitstunde)?
36. Welche neueren Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
unterschiedliche Entlohnung bzw. Vergütung
a) von männlichen und weiblichen Lehrkräften bzw.
b) von Lehrkräften bei gemeinnützigen, kirchlichen und kommunalen
Trägern bzw. bei privaten Sprachschulen (vgl. Erfahrungsbericht der
Bundesregierung zur Durchführung und Finanzierung der Integrationskurse;
Bundestagsdrucksache 16/6043)?
37. Inwieweit ist es Haltung der Bundesregierung, dass die im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Ende des Jahres 2013 angekündigte
Einführung einer „angemessenen Honorierung der Lehrkräfte“ mit der
Erhöhung des Kostenerstattungssatzes zum 1. Januar 2013 bereits erfolgt und
dass eine weitere Anhebung des Kostenerstattungssatzes derzeit nicht
geplant sei (bitte begründen)?
Wenn ja, wie ist es möglich, ein Ende des Jahres 2013 getätigtes
Versprechen der neuen Koalitionsregierung durch einen Vorgang als erfüllt
darzustellen, der noch in den Verantwortungsbereich der Vorgängerregierung
fällt?
Wenn nein, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die
versprochene „angemessene[n] Honorierung der Lehrkräfte“ Wirklichkeit
werden zu lassen?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/520938. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Forderung der neunten
Integrationsministerkonferenz vom 19./20. März 2015 (TOP 4.5), den
Kostenerstattungssatz in Höhe von derzeit 20 Euro zu erhöhen?
39. Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung im zehnten Lagebericht
ihrer Integrationsbeauftragten, dass der eigentliche Zweck der
Kostenerstattungssatzerhöhung dadurch unterlaufen wird, dass die zusätzlichen Mittel
von den Kursträgern offenbar nur „zu einem geringem Teil zur
Verbesserung der Lehrkräftevergütung“ verwendet werden (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 45), und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen
zieht sie daraus?
40. Wird die Bundesregierung die strukturelle Schwäche bei der Durchsetzung
einer sozialen Zweckbindung der Mittelerhöhung korrigieren?
Wenn ja, wann, und durch welche Maßnahmen?
41. Ist es zutreffend, dass die Zulassung von Integrationskursträgern durch das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) derzeit daran geknüpft
wird, dass den Lehrkräften ein Honorar von mindestens 20 Euro pro
Unterrichtseinheit gezahlt wird bzw. dass andernfalls die Zulassung auf ein Jahr
beschränkt wird?
42. Bei wie vielen Kursträgern hat das BAMF in den Jahren 2011 und 2014 im
Zuge sogenannter Vor-Ort-Kontrollen u. a. auch die Vergütung der dort
beschäftigten Lehrkräfte geprüft (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
43. In wie vielen Fällen wurde eine Vergütung
a) von 20 Euro und mehr,
b) zwischen 15 und 20 Euro,
c) zwischen 10 und 15 Euro,
d) unter 10 Euro
festgestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
44. In wie vielen Fällen wurde die Zulassung von Kursträgern im Zeitraum der
Jahre 2011 bis 2014 mit Verweis auf die Zahlung von weniger als 20 Euro
Stundenhonorar auf ein Jahr befristet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
a) In wie vielen Fällen und aus welchen Gründen wurde die Zulassung nach
einem Jahr nicht verlängert bzw. widerrufen (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
b) In wie vielen Fällen wurde eine erneute, befristete Verlängerung der
Zulassung ausgesprochen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Wie hat sich die Vergütung bei den betroffenen Kursträgern entwickelt?
d) Ist es möglich, dass Kursträger mit einer immer wieder erneuerten, auf
zwölf Monate befristeten Zulassung arbeiten, ohne sich an die
Mindestvergütungsgrenze des BAMF zu halten?
Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung dies, und inwiefern wird sie
die Änderung dieser Praxis veranlassen?
45. Wie viele Honorarkräfte bezogen in den Jahren 2011bis 2014 nach Kenntnis
der Bundesregierung ergänzende Sozialleistungen, und welche
Gesamtkosten sind dadurch nach Kenntnis bzw. Einschätzung der Bundesregierung für
die öffentliche Hand entstanden?
Drucksache 18/5209 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode46. Ermittelt das BAMF im Zuge seiner Kursträger-Kontrollen nunmehr auch,
wie viele Lehrkräfte aufgrund der unzureichenden Vergütung als
sogenannte Aufstocker auf Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind?
Wenn ja, wie viele (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2993, Antwort zu
Frage 29)?
Wenn nein, warum nicht?
47. Sind der Bundesregierung aus den Jahren 2011 bis 2014
Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung oder arbeitsgerichtliche Verfahren
bekannt, in denen die Frage einer möglichen Scheinselbstständigkeit von
freiberuflichen Integrationskurslehrkräften verhandelt worden ist?
Wenn ja, welche, und wie wurden sie abgeschlossen?
48. Hat sich die sogenannte Integrationskurs-Bewertungskommission (§ 21
IntV) seit dem Jahr 2009 mit der Frage der Vergütung der Lehrkräfte der
Integrationskurse beschäftigt?
Wenn ja, mit welcher Fragestellung und welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
49. Ist es zutreffend, dass die Bewertungskommission auf ihrer letzten Sitzung
am 11. November 2014 empfohlen hat, das Rahmencurriculum der
Integrationskurse „im Hinblick auf die Frage der Scheinselbstständigkeit von
freiberuflichen Lehrkräften anzupassen“?
Wenn ja, in welcher Hinsicht, und mit welcher sozialrechtlichen Intention
sollte das Rahmencurriculum nach Ansicht der Kommission und nach
Ansicht der Bundesregierung angepasst werden?
50. Ist diese Anpassung inzwischen erfolgt?
Wenn ja, wann, und wo ist diese Änderung dokumentiert?
Wenn nein, warum nicht, und wann ist mit dieser Anpassung zu rechnen?
51. Hat die von der Bewertungskommission geplante Unterarbeitsgruppe
(UAG) „Scheinselbstständigkeit“ inzwischen ihre Arbeit aufgenommen?
Wenn ja, welchen Arbeitsauftrag hat sie, und welchen Zeitplan verfolgt sie?
Wenn nein, warum nicht?
Wann ist mit einer Arbeitsaufnahme zu rechnen?
52. Ist das Protokoll der 24. Sitzung der Bewertungskommission insoweit
zutreffend, dass die Bundesregierung in dieser UAG nicht vertreten ist?
Wenn ja, warum nicht?
Wenn nein, wer vertritt die Bundesregierung in der UAG (bitte genaue
Angabe)?
Fahrtkostenerstattung
53. Aus welchen Gründen stellt sich das bislang angewandte Verfahren zur
Fahrtkostenvergütung von Kursteilnehmenden aus Sicht des BAMF als zu
verwaltungsaufwändig dar (Protokoll der 23. Sitzung der
Bewertungskommission, TOP 3b), und wie bewertet die Bundesregierung diese Feststellung
des Bundesamtes?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/520954. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Bedenken des
Bundesrechnungshofes im Hinblick auf das „Kooperationsmodell Fahrtkosten“ (ebd.),
und wenn ja, inwieweit unterstützt sie die Forderung des Rechnungshofes,
das diesbezügliche Verfahren zu vereinheitlichen (ebd.)?
55. Mithilfe welcher Maßnahmen hat die Bundesregierung beschlossen, die
Fahrtkostenerstattung an Kursteilnehmende neu zu regeln (Protokoll der
24. Sitzung der Bewertungskommission, TOP 4), und für wann plant die
Bundesregierung eine diesbezügliche Änderung der
Integrationskursverordnung?
Möglichkeiten zur Qualitätssteigerung des Integrationskursangebots
A. Umsetzung des Koalitionsvertrags
56. Durch welche Maßnahmen plant die Bundesregierung wann, die
Integrationskurse im Hinblick auf die Differenzierung nach Zielgruppen bzw. im
Hinblick auf die Kursgrößen qualitativ weiter zu verbessern?
57. Inwiefern wird die Bundesregierung den Vorschlag ihrer
Integrationsbeauftragten (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 47) umsetzen, anstelle der
bisher sieben verschiedenen Kursarten künftig Kurse von unterschiedlicher
Dauer ohne spezifische Zielgruppenzuordnung anzubieten, damit
Teilnehmende entsprechend ihrem individuellem Lerntempo diese Kurse
absolvieren können?
58. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den
Vorschlag der sogenannten Bewertungskommission vom 11. November
2014 (TOP 2), die Teilnehmendengruppe der Zugelassenen und die
Teilnehmenden am Deutsch-Test für Zuwanderinnen und Zuwanderer künftig
stärker zu differenzieren?
B. Motivationskampagne für bestimmte Zielgruppen
59. Hält die Bundesregierung daran fest, nach Möglichkeiten zu suchen, um
potenzielle Zielgruppen adäquat zu adressieren und so zu einer Teilnahme am
Integrationskurs zu motivieren (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7075, S. 8)?
Wenn ja, welche Zielgruppen (z. B. im Spektrum der sogenannten
Altzuwanderer) hat die Bundesregierung diesbezüglich im Blick, und wie viele
Haushaltsmittel stehen ihr hierfür in den Jahren 2012 bis 2015 zur
Verfügung?
Wenn nein, warum nicht?
60. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der wenig
erfolgreichen Motivationskampagne für Eltern „Deutsch lernen, Deutschland
kennen lernen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 43), die das
Bundesministerium des Innern und die Integrationsbeauftragte der
Bundesregierung in der letzten Wahlperiode lanciert haben?
61. Könnte der geringe Erfolg auch damit zu tun haben, dass die
Bundesregierung für diese Kampagne (zumindest im Zeitraum 2009 bis 2011) lediglich
55 000 Euro pro Jahr investiert hat (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7075,
S. 15)?
Drucksache 18/5209 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeC. Evaluation des Übergangs vom niederschwelligen Frauenkurs in den
Integrationskurs
62. Ungeachtet dessen, dass es „ein wichtiges, aber nicht das alleinige
Anliegen“ der sogenannten niederschwelligen Frauenkurse ist, den
Teilnehmerinnen den Weg in einen Integrationskurs zu ebnen (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/4056, S. 3), ist zu fragen, welche Kenntnisse die Bundesregierung
darüber hat, wie viele Teilnehmerinnen dieser Frauenkurse tatsächlich im
Anschluss daran einen Integrationskurs besuchen?
63. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, eine qualitative
Studie zum Übergang von den Frauenkursen zu den Integrationskursen und
zu möglichen Ansätzen, um diesen Übergang zu erleichtern bzw. effektiver
zu gestalten, in Auftrag zu geben, vor dem Hintergrund, dass sie die
„flächendeckende und verpflichtende“ Erfassung für „zu aufwändig“ (ebd.)
hält?
D. Evaluation des Übergangs vom Vorintegrationskurs im Herkunftsland in den
deutschen Integrationskurs
64. In welchen Ländern werden Vorintegrationskurse angeboten?
a) Welche Inhalte werden in solchen Vorintegrationskursen vermittelt?
b) Wie viele Personen haben an solchen Kursen in den Jahren 2009 bis 2014
teilgenommen?
c) In wie vielen Fällen wurde ein solcher Vorintegrationskurs mit einem
Sprachtest auf welchem GER-Sprachniveau abgeschlossen (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
d) Wie viele Haushaltsmittel wurden hierfür seitens des Bundes in den
Jahren 2009 bis 2014 bereitgestellt?
65. Inwiefern sind die Curricula dieser Vorintegrationskurse kompatibel mit den
Curricula der anschließenden Integrationskurse im Inland?
66. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die intendierte
Anschlussfähigkeit von Vorintegrationskurs und Integrationskurs in der
Praxis – sowohl aus Sicht der Teilnehmenden als auch der Lehrkräfte –
realisiert werden konnte bzw. welche Probleme sich hier ergeben haben?
E. Evaluation des Übergangs vom Integrationskurs zu Angeboten der
beruflichen Sprachförderung
67. Ist es im Rahmen eines Integrationskurses möglich, Sprachkenntnisse über
das Niveau B1 hinaus zu erwerben?
68. Gibt es innerhalb des Integrationskurses einzelne Module, in denen
berufsbezogene Sprachkenntnisse erworben werden können?
Wenn nein, durch welche Maßnahmen versucht die Bundesregierung, die
Integrationskurse und die Angebote zur berufsbezogenen Sprachbildung
anschlussfähig auszugestalten?
69. Wird die Bundesregierung den Vorschlag ihrer Integrationsbeauftragten
(vgl. Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 47) umsetzen, die
unterschiedlichen Sprachförderangebote des Bundes, der Länder und der Kommunen
künftig besser miteinander zu verzahnen?
Wenn ja, wann, und durch welche Maßnahmen?
Wenn nein, warum nicht?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5209F. Verzahnung von Integrationskursen und Migrationsberatung
70. Sieht die Bundesregierung Optimierungsmöglichkeiten im Hinblick auf
eine bessere Verzahnung von Integrationskursen und der
Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer, und wenn ja, welche?
G. Modernisierung des didaktischen Lehrangebotes
71. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung ihre Selbstverpflichtung
aus dem „Nationalen Aktionsplan Integration“ aus dem Jahr 2012
umgesetzt (vgl. S. 236 f.), künftig auch digitale Medien zur Vorbereitung,
Ergänzung und Fortführung der Integrationskurse auszuprobieren?
72. Hat die Bundesregierung diesbezüglich – wie geplant – Modellprojekte ins
Leben gerufen?
Wenn ja, mit welchem (Evaluations-)Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
H. Investition in die Qualität der Lehrkräfte
73. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung ihre Selbstverpflichtung
aus dem „Nationalen Aktionsplan Integration“ aus dem Jahr 2012
umgesetzt (S. 236 f.),
a) ein Konzept für ein erweitertes System zur Zusatzqualifizierung von
Lehrkräften in Integrationskursen (z. B. für Lehrkräfte in
Alphabetisierungskursen) zu erstellen bzw.
b) flexible, begleitende und bedarfsorientierte Weiterbildungsangebote für
Lehrkräfte zu entwickeln?
I. Schließen der statistischen Lücken in der Integrationskursgeschäftsstatistik
74. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung die Effizienz und ein etwaiger
Nachsteuerungsbedarf bei den Integrationskursen ermittelt werden im
Hinblick darauf,
a) dass die Bundesregierung die IntV lediglich so ausgestaltet hat, dass das
BAMF weder die Nachfrageseite der Integrationskurse (also
insbesondere die Anträge auf Kurszulassung) noch den Aufenthaltsstatus einer
teilnehmenden Person noch Angaben zur Kostenbefreiung bzw.
Fahrtkostenzuschüsse (sondern hier lediglich Härtefälle) erfasst bzw. abbildet
(Bundestagsdrucksache 17/7075, S. 16 f.), und
b) dass die Integrationskursgeschäftsstatistik des BAMF keine Angaben
darüber enthält, ob bzw. mit welchem Erfolg die Teilnehmenden der Eltern-
und Frauen-, den Jugend- und den Alphabetisierungskursen ihren
jeweiligen Kurs abschließen konnten?
75. Wäre eine diesbezügliche Änderung der Integrationskursverordnung bzw.
der Integrationskursgeschäftsstatistik des BAMF möglich bzw. aus Sicht
der Bundesregierung auch sinnvoll, und wenn nein, warum nicht?
J. Evaluierung des Deutsch-Tests für Zuwanderinnen und Zuwanderer
76. Hat die Bundesregierung ihre Selbstverpflichtung aus dem „Nationalen
Aktionsplan Integration“ aus dem Jahr 2012 umgesetzt (S. 238 f.), die
Deutsch-Tests für Zuwanderinnen und Zuwanderer (DTZ) zu evaluieren
(z. B. durch ein standardisiertes Prüfverfahren und Auditierung), und wenn
ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Drucksache 18/5209 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeK. Kurzzulassung bzw. Kursfinanzierung
77. Erkennt die Bundesregierung einen Evaluierungsbedarf im Hinblick auf die
Vor- und Nachteile des derzeitigen teilnehmerbezogenen
Kursfinanzierungsmodells (z. B. im Vergleich zu dem bis zum Jahr 2005 angebotenen
kursbezogenen Angeboten des „Sprachverbandes Deutsch“)?
Wenn ja, welchen?
Wenn nein, warum nicht?
78. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung ihre Selbstverpflichtung
aus dem „Nationalen Aktionsplan Integration“ aus dem Jahr 2012
umgesetzt (S. 238 f.),
a) das Trägerzulassungsverfahren zu reformieren (z. B. durch ein
Punktesystem),
b) modellhaft die Idee sogenannter Koordinations- und
Unterstützungsstellen zu erproben (z. B. durch die Stärkung von
Entscheidungskompetenzen auf lokaler Ebene bzw. durch Übertragung von Zuweisungsrechten
auf die Regionalkoordinatoren)?
Wenn ja, mit welchen Maßnahmen und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 9. Juni 2015
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und FraktionGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]