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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Rentenpakets der Großen Koalition

(Kosten)Bilanz der Leistungskomponenten des Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz): Ausweitung der anrechenbaren Kindererziehungszeiten (Mütterrente), abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Rente ab 63), Verbesserungen der Erwerbsminderungsrente sowie bei den Leistungen für Rehabilitation<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

06.07.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/528117.06.2015

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Rentenpakets der Großen Koalition

der Abgeordneten Markus Kurth, Kerstin Andreae, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Ekin Deligöz, Dr. Thomas Gambke, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 1. Juli 2014 trat das Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz (sogenanntes Rentenpaket) in Kraft. Neben der Ausweitung der anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor dem Jahr 1992 geborene Kinder um zwölf Monate (sogenannte Mütterrente) und der modifizierten Altersrente für besonders langjährig Versicherte (sogenannte Rente ab 63) beinhaltet es Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sowie bei den Leistungen für Rehabilitation.

Von Anbeginn stand das Rentenpaket vor allem deshalb in der Kritik, weil es falsche Prioritäten setzte und zulasten der Personengruppen ging, die es eigentlich am nötigsten haben (siehe etwa Bundestagsdrucksache 18/1498). Aber auch die Finanzierung aus den Mitteln der Rentenkasse, also durch die Rentnerinnen und Rentner sowie durch die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, wurde kritisiert. Insbesondere die Kosten der Mütterrente von jährlich rund 6,7 Mrd. Euro schlagen zu Buche. Zudem war die Kostenkalkulation der Rente ab 63 höchst intransparent und musste bereits wenige Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes durch die Bundesregierung nach oben korrigiert werden (siehe Ausschussdrucksache 18(11)275). Nun ist es an der Zeit, eine erste (Kosten-)Bilanz zu ziehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie viele Personen profitieren im Einführungsjahr von der Mütterrente, und wie hoch sind die tatsächlichen Kosten für diese Leistung?

2

Wie viele Frauen profitieren tatsächlich von der neuen Mütterente, d. h. auch nach Abzug derjenigen Frauen, die etwa aufgrund der Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter oder der Nichterfüllung der Wartezeit faktisch nichts von der Mütterrente haben?

3

a) Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, die Mütterrente noch in dieser Legislatur sachgerecht aus Steuern zu finanzieren und die vorgesehene Beteiligung des Bundes an dieser Leistung aufzustocken, und wenn nein, warum nicht?

b) Wie lange und in welcher Größenordnung sind auch über das Jahr 2030 hinaus, Ausgaben durch die sogenannte Mütterrente zu erwarten?

4

Wie viele Frauen befinden sich unter den Altersrentenzugängen des Jahres 2014, die allein aufgrund der neuen Mütterrente erstmalig die Wartezeit für einen Rentenanspruch erfüllen (bitte nach Ost und West getrennt ausweisen)?

5

Welchen Einfluss hat die Mütterrente auf die Entwicklung des durchschnittlichen Zugangsalters in Altersrenten von Frauen?

6

Wie viele Personen haben

a) innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Rentenpakets und

b) im Jahr 2014 die abschlagsfreie Rente ab 63 in Anspruch genommen (bitte nach Frauen und Männern sowie Ost- und Westdeutschland getrennt ausweisen), und wie viele Personen gehören jeweils zu den freiwillig Versicherten?

7

a) Wie viele Anträge auf die Rente ab 63 gab es im Jahr 2014, und wie viele davon wurden abgelehnt?

b) Was waren die Hauptgründe für die Ablehnung, und wie viele Personen haben der Ablehnung widersprochen?

c) Wie viele Personen weisen bei der Wartezeit von mindestens 45 Jahren auch Arbeitslosenzeiten auf?

8

Wie erklärt sich die Bundesregierung die Differenz zwischen ihrer ursprünglichen Annahme von bis zu 240 000 Begünstigten im Einführungsjahr gegenüber der tatsächlichen Inanspruchnahme der Rente ab 63?

9

a) Wie hoch ist die Durchschnittsrente all der Personen, die bereits heute abschlagsfrei mit 63 in Rente gegangen sind (bitte nach Frauen und Männern getrennt ausweisen)?

b) Wie hoch ist die Durchschnittsrente derjenigen Personen ohne die freiwillig Versicherten, die bereits heute abschlagsfrei mit 63 in Rente gegangen sind (bitte nach Frauen und Männern getrennt ausweisen)?

10

Wie hoch waren im Jahr 2014

a) die Mehrausgaben in der Rentenversicherung,

b) die Beitragsausfälle in der Rentenversicherung,

c) die Kosten für die freiwillig Versicherten,

d) die Be- und Entlastungen anderer Sozialversicherungsträger durch die zum 1. Juli 2014 eingeführte Rente ab 63, und

e) welchen Anteil machen die sogenannten Vorzieheffekte aus, d. h. die Kosten für solche Begünstigten, die ohne die neue Rente noch weiter gearbeitet hätten?

11

Ist es richtig, dass die Prüfung durch die Bundesregierung, ob Mutterschutzzeiten bei der Berücksichtigung der Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden, negativ ausgefallen ist (siehe Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 18/3700), und wenn nein, ist der Abschluss einer solchen Prüfung noch in dieser Legislatur angedacht?

12

Wie hat sich das durchschnittliche Zugangsalter von Männern bei allen Altersrentenzugängen im Vergleich der Jahre 2013 und 2014 verändert, und welchen Einfluss hatte hierbei die Rente ab 63?

13

Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten der durch das Rentenpaket beschlossenen Leistungen bei der Erwerbsminderungsrente sowie bei den Mitteln für die Rehabilitation?

14

Inwiefern konnten die jeweiligen Leistungen des Rentenpakets

a) zur Verhinderung von Einkommensarmut beitragen sowie

b) den Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter verhindern?

15

Wie verändern sich auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten die Kostenschätzungen des Rentenpakets bis zum Jahr 2030, und welche Auswirkungen haben diese auf die Entwicklung des Rentenniveaus und der Rentenversicherungsbeiträge bis zum Jahr 2030?

16

Wie verändert sich auf Grundlage der tatsächlichen Kosten des Rentenpakets im Jahr 2014

a) der Anteil der Kosten für die Mütterrente von bisher rund 66 Prozent (3,3 Mrd. Euro) und

b) der Anteil der Kosten für die Rente ab 63 von bisher bis zu 30 Prozent (inklusive möglicher Beitragsausfälle rund 1,5 Mrd. Euro, s. Ausschussdrucksache 18(11)275) an den durch die Bundesregierung ursprünglich geschätzten Gesamtkosten von bis zu 5 Mrd. Euro für das Rentenpaket im Einführungsjahr?

17

Wie verändert sich auf Grundlage der tatsächlichen Kosten des Rentenpakets im Jahr 2014

a) der Anteil der Kosten für die Mütterrente von bisher rund 67 Prozent (6,7 Mrd. Euro) und

b) der Anteil der Kosten für die Rente ab 63 von bisher bis zu 29 Prozent (inklusive möglicher Beitragsausfälle rund 2,9 Mrd. Euro, s. Ausschussdrucksache 18(11)275) an den durch die Bundesregierung ursprünglich geschätzten Gesamtkosten von bis zu 10 Mrd. Euro für das Rentenpaket im Jahr 2015?

18

Welche eigenen inhaltlichen Positionen vertritt die Bundesregierung innerhalb der im Nachgang des parlamentarischen Beratungsverfahrens zum Rentenpaket eingerichteten Koalitionsarbeitsgruppe zu den flexiblen Rentenübergängen, und wird die Bundesregierung ihrerseits gesetzesinitiativ, sollten sich die Koalitionsfraktionen auch bis zur diesjährigen parlamentarischen Sommerpause nicht auf einen gemeinsamen Abschlussbericht verständigen können?

Berlin, den 17. Juni 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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