[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5650
18. Wahlperiode 27.07.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Özcan Mutlu, Monika Lazar, Volker Beck
(Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5287 –
Sport und Integration
Vorbemerkung der Fragesteller
Der Sport erreicht weite Teile der Bevölkerung als sportlich Aktive wie auch
als Fans des Sports und verfügt über ein großes Integrationspotenzial. Sport
fördert die Begegnung von Menschen unterschiedlicher sozialer, kultureller
und ethnischer Herkunft. Er trägt dazu bei, Berührungsängste zu überwinden
oder gar nicht erst entstehen zu lassen. Damit leistet der Sport einen wichtigen
Beitrag zur Verständigung und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen,
unabhängig von Herkunft, Nationalität, Sprache, Kultur und Religion. Dies gilt
umso mehr, als dass der Sport vom Teamgeist, vom Fair Play und von der
Akzeptanz allgemeiner Regeln lebt.
Aber klar ist auch: Integration im Sport und Integration durch Sport ist kein
Selbstläufer. Der Sport baut auf dem spezifischen Engagement vieler
Menschen auf, insbesondere von ehrenamtlich Engagierten. Diese müssen daher
kontinuierlich unterstützt werden. Gleichzeitig gelingt Integration im Sport
und Integration durch Sport nur dann, wenn sie als ein dauerhafter
Veränderungsprozess begriffen wird: Sowohl im Sinne einer interkulturellen Öffnung
bestehender Vereins- und Verbandstrukturen als auch einer intensiven
Zusammenarbeit mit Sportverbänden aus den verschiedenen Migrantencommunities.
Integration ist, auch im Sport, eine Querschnittsaufgabe. Es bedarf daher eines
aufeinander abgestimmten Vorgehens von Bund, Ländern und Kommunen
sowie Verbänden, Vereinen und Migrantenorganisationen. Dies gilt es zu
aktivieren und zu fördern.
In der Realität sind vier große Problembereiche zu identifizieren (vgl. hierzu
die Feststellungen im zehnten Lagebericht der Integrationsbeauftragten der
Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 195 bis 200): Erstens:
Migrantinnen und Migranten sind im organisierten Sport deutlich
unterrepräsentiert. Dies gilt auch für die Zahl ehrenamtlich Engagierter mit
Migrationshintergrund in Sportvereinen. Dieser Befund gilt – zweitens – für den Bereich
des außerschulischen Vereinssports, im Besonderen für Mädchen und Frauen
aus Zuwandererfamilien. Drittens hängt das Engagement in einem Sportverein
stark von zwei Variablen ab: a) der sozialen Schichtzugehörigkeit bzw. b) aus
welcher Zuwanderungsgeneration die jeweilige Person stammt. Und viertens Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 23. Juli 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5650 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeschließlich ist der Sport wie die Gesamtgesellschaft nicht frei von verdeckter,
aber auch offener und mitunter gewaltförmig ausgetragener Diskriminierung
und Rassismus.
Vor diesem Hintergrund sind aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN vier Handlungsfelder erkennbar, um die integrativen Momente des
Sports besser zu aktivieren:
● die Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund am
organisierten Sport – und hierbei insbesondere auch des Anteils von Mädchen
und Frauen aus Einwandererfamilien,
● die Beseitigung von Zugangshürden zum Sportleben, z. B. für Flüchtlinge
und deren Kinder,
● die interkulturelle Öffnung von Sportvereinen (sowohl im Hinblick auf die
verbandseigenen Strukturen, als auch mehr Ehrenamtliche mit
Migrationshintergrund für eine Mitarbeit in den Sportvereinen zu gewinnen) bzw. die
bessere Zusammenarbeit mit Sportvereinen aus den verschiedenen
Migrantencommunities,
● der Kampf für Akzeptanz und Gleichberechtigung – und gegen
Diskriminierung und Rassismus.
In diesem Sinne hat auch die Bundesregierung ihr diesbezügliches Handeln im
Rahmen des von ihr selbst initiierten „Nationalen Aktionsplans Integration“ im
Jahr 2012 unter zwei strategische Ziele gestellt: erstens die Verbesserung der
Integration in den Sport (also die Heranführung und die Erweiterung von
Teilhabemöglichkeiten von bislang im Sport unterrepräsentierten Gruppen an den
vereinsorganisierten Sport) und zweitens die Verbesserung der Integration
durch den Sport (also die Aktivierung der mittelbaren integrativen Momente
des Sports, wie Menschen mit Migrationshintergrund durch sportliche
Aktivitäten im Hinblick auf ihre Integration und Teilhabechancen profitieren können,
indem sie beim bzw. durch den Sport z. B. ihre Deutschkenntnisse verbessern
können oder soziale Netzwerke knüpfen können).
Die erste strategische Zielvorgabe („Verbesserung der Integration in den
Sport“) führte aufseiten des Bundes zu sechs operativen Zielen:
1. „Migranten-Mainstreaming“ (gemeint ist damit u. a. eine Erweiterung der
Zielgruppen, die durch Sportverbände als sportlich Aktive erreicht werden,
z. B. durch eine kultursensible sowie alters- und geschlechtsspezifisch
adäquate Ansprache sowie durch eine Ausweitung zielgruppenspezifischer
Sportangebote),
2. „Gender-Mainstreaming“ (sowohl bei sportlich Aktiven als auch bei
Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern),
3. Ausweitung der interkulturellen Öffnung von Sportverbänden und
Sportvereinen (u. a. auch durch eine Sensibilisierung für die
Querschnittscharakter von Integration),
4. verstärkte Einbeziehung von Migrantensportvereinen,
5. Unterstützung lokaler Netzwerkarbeit,
6. Ausbau der diesbezüglichen sportwissenschaftlichen Forschung.
Diese operativen Ziele wiederum mündeten – im Rahmen des „Nationalen
Aktionsplans Integration“ – in einer Vielzahl von Selbstverpflichtungen der
Bundesregierung, und zwar bezogen sowohl auf das eigene Handeln bzw. als auch
auf die vom Bund unterstützten nationalen Sportverbände, wie z. B. den
Deutschen Olympischen Sportbund e. V. (DOSB) und Deutschen Fußball-Bund
e. V. (DFB).
Ungeachtet dessen ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesregierung
Maßnahmen zur Förderung von Integration in und durch den Sport seit vielen Jahren
mit mehreren Millionen Euro jährlich finanziert und einige strategische
Programme und Projekte initiiert hat, wie z. B. das Bundesprogramm „Integration
durch Sport“.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5650Ziel dieser Kleinen Anfrage ist eine genauere Problemanalyse und eine
Nachfrage im Hinblick auf die Umsetzung der Selbstverpflichtungen der
Bundesregierung im Rahmen des „Nationalen Aktionsplans Integration“.
Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund am Sport
1. Wie hat sich die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund in den
Jahren von 2009 bis 2014 entwickelt (bitte nach Alter, Geschlecht sowie im
Vergleich zur Bevölkerung ohne Migrationshintergrund aufschlüsseln)?
Ist es zutreffend, dass hier, entgegen der Intention z. B. des „Nationalen
Aktionsplans Integration“, ein Rückgang zu beklagen ist?
Wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung diesen Rückgang, und was
wird die Bundesregierung dagegen unternehmen?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren statistischen Erhebungen
bezüglich der Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund am Sport vor. Im
Übrigen wird auf die Ergebnisse des Mikrozensus des Statistischen
Bundesamtes verwiesen:
www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Bevoelkerung/
MigrationIntegration/Migrationshintergrund.html
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Sportvereine,
in denen Menschen mit Migrationshintergrund aktiv sind, in den Jahren von
2009 bis 2014 entwickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Anteil an Sportvereinen, in denen Menschen mit Migrationshintergrund
Mitglied sind:
Quelle: Sportentwicklungsbericht
Breuer, C. & Feiler, S. (2015a). Sportvereine in Deutschland – ein Überblick. In C. Breuer (Hrsg.),
Sportentwicklungsbericht 2013/2014. Analyse zur Situation der Sportvereine in Deutschland (S. 15 bis 50) Köln:
Sportverlag Strauß).
Gebiet/Angaben in Prozent 2010 2012
gesamt 56,0 66,6
Bayern 59,6 73,2
Baden-Württemberg 63,4 79,1
Berlin 63,0 73,2
Brandenburg 32,5 39,0
Bremen 45,7 70,7
Hamburg 52,4 79,6
Hessen 64,6 75,6
Mecklenburg-Vorpommern 31,6 40,3
Niedersachsen 52,9 66,2
Nordrhein-Westfalen 62,8 71,8
Rheinland-Pfalz 62,4 76,5
Saarland 61,3 69,4
Sachsen 33,1 39,8
Sachsen-Anhalt 32,6 30,2
Schleswig-Holstein 52,1 63,4
Thüringen 28,1 33,5
Drucksache 18/5650 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBei dem Sportentwicklungsbericht handelt es sich um eine
Organisationsuntersuchung der Sportvereine. Die Daten zum Thema Integration von Menschen mit
Migrationshintergrund sind die Schätzwerte einer im Verein auskunftgebenden
Person. Das persönliche Merkmal Migrationshintergrund kann bei
Organisationsuntersuchungen wegen des spezifischen Erhebungsdesigns nicht erhoben
werden.
Der Sportentwicklungsbericht erhebt in einem zweijährigen Rhythmus seine
Daten. Kürzere Intervalle wären wegen der Trägheit gesellschaftlicher
Strukturen wenig aussagekräftig. Dieser Sachverhalt trifft auch auf die rund 91 000
Sportvereine zu. Deshalb liegen nur Daten für die Jahre 2010 und 2012 vor.
3. In welchen Vereinssportarten sind nach Kenntnis der Bundesregierung
Menschen mit Migrationshintergrund aktiv (bitte für die Jahre von 2009 bis
2014 nach Sportart, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)?
Nach den Analysen des Sportentwicklungsberichtes steigt die
Wahrscheinlichkeit signifikant, dass Menschen mit Migrationshintergrund an Aktivitäten des
Sportvereins teilnehmen, wenn der Sportverein die Sportarten Fußball, Boxen,
Judo, Tischtennis oder Turnen anbietet.
Die häufigsten Sportarten, die von Migrantensportvereinen (Sportvereine, die
mindestens 75 Prozent Menschen mit Migrationshintergrund aufweisen)
anbieten, sind: Fußball mit einem Anteil von 87,9 Prozent, Tanzsport mit 12,1 Prozent
und Fitness bzw. Aerobic 8,6 Prozent; des Weiteren bieten 3,4 Prozent der
Migrantensportvereine Kampfsport, Gesundheitssport, Hockey, Turnen und
Tischtennis an. Weitere Angaben, differenziert nach Jahr, Sportart, Alter und
Geschlecht liegen nicht vor. Der Sportentwicklungsbericht kann als
Organisationsuntersuchung dazu keine Auskunft geben.
4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. plant die
Bundesregierung zu ergreifen, um älteren Menschen mit Migrationshintergrund
einen besseren Zugang zu verschiedenen Sportarten zu ermöglichen?
Das Bundesministerium für Gesundheit führt seit dem Jahr 2014 bis zum Jahr
2016 mit dem Deutschen Olympischer Sportbund (DOSB) das Projekt
„Zugewandert und geblieben“ (ZUG) durch. Ziel ist es, ältere Migranten für
bewegungsorientierte Sportangebote sowie Erkenntnisse über das Sport- und
Bewegungsverhalten dieser Personengruppe zu gewinnen.
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Beteiligung von
Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund am Sportunterricht
bzw. an schulischen Sport-Arbeitsgemeinschaften vor?
a) Kann die Bundesregierung diesbezüglich die Beobachtung ihrer
Integrationsbeauftragten bestätigen, dass – aus Sicht gerade auch von
Schülerinnen mit einem Migrationshintergrund – die Teilnahmebarrieren bei
einer Sport-Arbeitsgemeinschaft an der Schule deutlich niedriger seien,
als bei einem Sportverein (Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 197)?
b) Kann die Bundesregierung auch den Befund bestätigen, dass z. B. das
Interesse türkischstämmiger Mädchen, Sport zu treiben, keinesfalls
geringer ausgeprägt ist als bei Mädchen ohne Migrationshintergrund –
diese vielmehr die höchste Teilnahmequote aller Herkunftsgruppen an
einer Sport-Arbeitsgemeinschaft in der Schule aufweisen (ebd.)?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5650c) Kann die Bundesregierung die Feststellung der im Jahr 2009
erschienenen Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
„Muslimisches Leben in Deutschland“ bestätigen, wonach sich weniger
als 1 Prozent aller muslimischen Schülerinnen „aus religiösen Gründen“
weigern, am gemischtgeschlechtlichen Sport- und Schwimmunterricht
teilzunehmen („Muslimisches Leben in Deutschland“, S. 183 bis 188)?
d) Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen
Erkenntnissen?
Der Bundesregierung liegen mangels Zuständigkeit im Schulbereich keine
gesicherten Erkenntnisse zu fehlenden Teilnahmebarrieren oder
Motivationsfragen im Schulsport vor. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine von der
Studie „Muslimisches Leben in Deutschland“ abweichende oder aktuellere
Erkenntnisse zur Frage der Teilnahme am gemischtgeschlechtlichen
Schwimmoder Sportunterricht vor. Laut der Studie wird ein gemischtgeschlechtlicher
Schwimm- und Sportunterricht häufig gar nicht angeboten und spielt damit in
der Lebenspraxis keine besondere Rolle.
Von der Bundesbeauftragten für Migration und Flüchtlinge werden die
Aktionstage „Schule, Sport und Integration“ durchgeführt. Ziel der Aktionstage ist es
zum einen, Mädchen und ihre Familien über Angebote des organisierten Sports
zu informieren und sie dafür zu motivieren, Sport zu treiben und in einen
Sportverein einzutreten. Zum anderen soll die Zusammenarbeit zwischen Schulen
und Sportvereinen im Sozialraum verbessert werden, da die Zielgruppe durch
niedrigschwellige Angebote in den Schulen besonders gut erreicht und darüber
auch für eine Mitgliedschaft in Sportvereinen gewonnen werden kann. Daher
werden die Aktionstage in Kooperation mit den ortsansässigen Sportvereinen
durchgeführt. Bislang haben Aktionstage in Ludwigshafen, Hamburg, Berlin,
Essen, Hannover und Leipzig stattgefunden. Bei den Aktionstagen wird auch die
Broschüre „Los geht’s! Sport und Bewegung für Mädchen und Frauen“ verteilt,
die das Bundesministerium des Innern gemeinsam mit der Beauftragten der
Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und in
Zusammenarbeit mit dem DOSB in Umsetzung einer Selbstverpflichtung aus dem
Nationalen Aktionsplan Integration herausgegeben hat.
6. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dem Befund ihrer Integrationsbeauftragten, dass die Teilnahme von
Menschen mit Migrationshintergrund am Vereinssport maßgeblich von den
Faktoren:
a) Geschlecht,
b) soziale Schichtzugehörigkeit,
c) Einwanderergeneration,
d) faktische Zugangsmöglichkeiten zu zielgruppenspezifischen Angeboten
(insbesondere von Mädchen mit Migrationshintergrund, vgl.
Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 196 ff.) abhängt?
Im Bereich der Integrationsmaßnahmen des Bundes ist in Bezug auf Sport in
erster Linie das Programm Integration durch Sport die relevante
Fördermaßnahme. Die Maßnahmen und Aktivitäten der Stützpunktvereine aus dem
Programm „Integration durch Sport für und mit Migranten“ richten sich regelmäßig
nach den Bedarfen vor Ort. Der DOSB achtet bei seiner Förderung von
Maßnahmen und Vereinen über die Landessportbünde insbesondere auch auf die
Belange von Frauen und Mädchen. Im Übrigen zielt das Programm auf ein
gesellschaftliches Miteinander von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund,
ohne speziell auf bestimmte soziale oder persönliche Umstände abzustellen.
Drucksache 18/5650 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode7. Welche Maßnahmen ergreift bzw. plant die Bundesregierung zu ergreifen,
um finanzielle Hürden für Kinder und Jugendliche aus prekären
Verhältnissen zu beseitigen und so ihre Teilnahme am Sport zu ermöglichen?
Die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe von Kindern, Jugendlichen und
jungen Erwachsenen werden bereits nach geltendem Recht in der
Grundsicherung für Arbeitsuchende, in der Sozialhilfe, nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz sowie für Familien mit Bezug von Kinderzuschlag oder Wohngeld
berücksichtigt. Hierzu gehört bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auch der
Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft,
z. B. der Mitgliedsbeitrag für den Sportverein. Ein solcher Teilhabebedarf
hilfebedürftiger Kinder und Jugendlicher wird in Höhe von bis zu 10 Euro monatlich
gedeckt. Insofern wird die Teilnahme an Sportveranstaltungen bereits
ermöglicht.
8. Für wie viele Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund wurde in
den Jahren von 2011 bis 2014 ein Antrag auf Leistungen im Rahmen des
Bildungs- und Teilhabepakets hinsichtlich der Teilnahme an
Sportangeboten gestellt, und wie viele dieser Kinder und Jugendlichen haben im
Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets an Sportangeboten teilnehmen
können (bitte nach Jahren differenziert und im Vergleich zur gleichen
Alterskohorte von Kindern und Jugendlichen ohne Migrationshintergrund
aufführen)?
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Informationen zur Zahl der
Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund vor, für die in den Jahren 2011
bis 2014 ein Antrag auf Leistungen im Rahmen des Bildungs- und
Teilhabepakets hinsichtlich der Teilnahme an Sportangeboten gestellt wurde.
Ehrenamtliches Engagement
9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das ehrenamtliche
Engagement von Menschen mit Migrationshintergrund in den Jahren von 2009
bis 2014 entwickelt (bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln)?
a) In wie vielen Vereinen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung
Menschen mit Migrationshintergrund in diesen Jahren ehrenamtlich
engagiert?
Laut Sportentwicklungsbericht 2013/2014 weisen 18 000 Vereine
Ehrenamtliche mit Migrationshintergrund auf, unabhängig vom Geschlecht. 7 700
Vereine haben mindestens ehrenamtliche Frauen, 15 400 Vereine haben mindestens
ehrenamtliche Männer im Verein. Der Sportentwicklungsbericht erhebt seine
Daten in einem zweijährigen Rhythmus (siehe Antwort zu Frage 2).
Der Index zeigt die prozentualen Veränderungen vom Jahr 2009 bis 2012 auf.
Geschlecht/Angaben in Prozent 2012 Vereine gesamt Index (2009=0)
gesamt 19,8 18 000 –25,9***
Frauen 18,4 17 700 –39,9***
Männer 16,9 15 400 –28,3***
(Erläuterung:*** = höchstsignifikant, d. h. Fehlerwahrscheinlichkeit der Berechnung ist gleich/kleiner als 0,1 Prozent)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5650b) Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund waren nach Kenntnis
der Bundesregierung in diesen Jahren innerhalb von Sportvereinen
ehrenamtlich auf der Ausführungsebene, und wie viele waren auf der
Vorstandsebene aktiv?
Ehrenamtliche Positionen, die im Jahr 2012 von Menschen mit
Migrationshintergrund besetzt waren:
10. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass hier, entgegen
der Intention z. B. des „Nationalen Aktionsplan Integration“, zum Teil
signifikante Rückgänge zu beklagen sind?
Wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung diese Rückgänge, und was
wird die Bundesregierung dagegen unternehmen?
Die statistischen Analysen des Sportentwicklungsberichtes zeigen zwei
gegenläufige Entwicklungen. Die Anzahl der Sportvereine, bei denen auch Menschen
mit Migrationshintergrund aktiv sind, hat zugenommen; dagegen hat der
durchschnittliche Anteil der Mitglieder mit Migrationshintergrund abgenommen.
Die Daten der Bevölkerungsbefragung des Freiwilligensurveys besagen, dass
vom Jahr 2004 auf das Jahr 2009 die Menschen mit Migrationshintergrund, die
sich am Sport aktiv beteiligen, von 36,5 Prozent auf 37,4 Prozent zugenommen
haben. Damit liegt die Aktivitätsquote im Jahr 2009 aber immer noch rund
5 Prozentpunkte unter den Werten für die Bevölkerung ohne
Zuwanderungsgeschichte. Integration im Sport und durch Sport findet nicht automatisch statt.
Ziel des Programms „Integration durch Sport“ ist daher nach wie vor die
Heranführung von Menschen mit Migrationshintergrund an regelmäßiges Sporttreiben
und die Übernahme ehrenamtlicher Funktionen im Verein (Integration in den
Sport) und die Unterstützung der Integration in Aufnahmegesellschaft und in
das Wohnumfeld (Integration durch Sport). Um mehr Mädchen und junge
Frauen mit Einwanderungsgeschichte als Übungsleiterinnen und Trainerinnen
zu gewinnen, fördert auch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration in den Jahren 2014 und 2015 das Projekt „Fußball
Coach werden – migrantische jugendliche Mädchen qualifizieren“ des Instituts
„Integration durch Sport und Bildung e. V.“ mit insgesamt 80 000 Euro. In dem
Projekt werden an bundesweit zwölf Standorten ca. 200 Mädchen und junge
Frauen zu Fußball-Coaches qualifiziert.
Geschlecht/Ebene/Angaben
in Anzahl Positionen
Migranten
gesamt
Index
(2009=0)
gesamt Ausführungsebene 31 000 –38,7**
Frauen 16 400 k.A.
Männer 24 600 –38,3**
gesamt Vorstandsebene 14 600 –43,8***
Frauen 12 700 –51,1***
Männer 11 900 –41,7***
(Erläuterung: ** = sehr signifikant, d. h. Fehlerwahrscheinlichkeit der Berechnung ist gleich/kleiner als
1 Prozent
*** = höchstsignifikant, d. h. Fehlerwahrscheinlichkeit der Berechnung ist gleich/kleiner
als 0,1 Prozent)
Der Index zeigt die prozentualen Veränderungen vom Jahr 2009 bis zum Jahr 2012 auf.
Datenquelle: Sportentwicklungsbericht 2013/2014
Drucksache 18/5650 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode11. Was waren die Ergebnisse bzw. wie lauten die Handlungsempfehlungen
der durch die Bundesregierung geförderten und durch die
„Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände“ durchgeführten Kampagne
„Mach mit im Verein“ zur Erhöhung des Anteils von Personen mit
Migrationshintergrund im Ehrenamt, und wie wird die Bundesregierung diese
Ergebnisse und Handlungsempfehlungen umsetzen?
Die Kampagne „Mach mit im Verein“ wurde landesweit in Hessen durchgeführt
und vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport gefördert.
Förderung sportlicher Aktivitäten von Geflüchteten
12. Welche rechtlichen (z. B. die trotz Lockerungen fortbestehende
Residenzpflicht) oder sportverbandsrechtlichen Vorschriften sind nach
Einschätzung der Bundesregierung geeignet, die vereinssportliche Aktivität von
Asylsuchenden und Geduldeten zu behindern, und was unternimmt die
Bundesregierung, um diese Hürden abzubauen?
Sportverbandliche Regelungen obliegen dem organisierten Sport, der seine
Angelegenheiten selbständig und in eigener Verantwortung (Autonomie des
Sports) regelt und damit einer Einflussnahme durch die Bundesregierung
entzogen ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
13. Inwiefern können Vereinsmannschaften, die von Geflüchteten gegründet
worden sind (wie z. B. „Welcome United 03“ in Potsdam, „FC
Lampedusa“ aus Hamburg oder „Champions ohne Grenzen“ aus Berlin) nach
Kenntnis der Bundesregierung am Ligabetrieb des DFB teilnehmen, und
was unternimmt die Bundesregierung, um etwaige diesbezüglich
bestehende Hürden zu beseitigen?
Hält die Bundesregierung es für angezeigt, dieses spezifische Engagement
von Flüchtlingssportvereinen durch Bund oder Länder bzw. über die
entsprechenden Dachverbände des Sports finanziell zu fördern?
Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung diesbezüglich zu
unternehmen?
Wenn nein, warum nicht?
Alle Vereine, die am Ligaspielbetrieb des Deutschen Fußball-Bundes e. V. (DFB)
teilnehmen möchten, müssen sich zunächst beim Amtsgericht eintragen lassen.
Unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen können die dann eingetragenen
Vereine die Aufnahme in den jeweiligen Landessportbund bzw. Landesverband
beantragen und nach erfolgter Aufnahme am Ligaspielbetrieb teilnehmen.
Dieses Verfahren gilt auch für Vereine, die von Geflüchteten gegründet worden sind.
Neben der Gründung eines eigenständigen eingetragenen Vereins besteht nach
Kenntnis der Bundesregierung auch die Möglichkeit der Eingliederung einer
Mannschaft in die Strukturen eines bestehenden und im DFB organisierten
Vereins, wie beispielsweise im Fall der aufgeführten Mannschaft „Welcome
United 03“.
Das Team „Welcome United 03“ wurde im Jahr 2014 von „SV Babelsberg 03“
in seine Vereinsstrukturen integriert. Die Spieler von „Welcome United 03“
wurden folglich Mitglieder des „SV Babelsberg 03“ und erhielten die gleichen
Rechte und Pflichten wie die anderen Mannschaften des Vereins. Über den „SV
Babelsberg 03“ soll „Welcome United 03“ demnächst für den regulären
Spielbetrieb in der Kreisliga angemeldet werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5650Nach dem Grundsatz der Autonomie des organisierten Sports haben Vereine und
Verbände das Recht, ihre eigenen inneren Angelegenheiten selbständig und in
eigener Verantwortung zu regeln. Die Organisation und Zulassung zum
Ligabetrieb eines Bundessportfachverbandes – hier des DFB – fallen in diesen
Regelungsbereich, der nicht der Disposition der Bundesregierung unterliegt.
Unabhängig davon sieht die Bundesregierung im Sport großes Potenzial, um die
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund Erfolg versprechend und
grundsätzlich leichter als in anderen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern.
Siehe in Bezug auf das Programm Integration durch Sport die Antworten zu den
Fragen 19 ff.
Darüber hinaus hat der DFB die Bundesregierung darüber unterrichtet, dass ihm
das Thema Integration seit vielen Jahren ein wichtiges Anliegen ist. Der DFB
unternimmt daher diverse Anstrengungen, um bestehende Vereine und
Strukturen für die Aufgaben hinsichtlich der Integration von Flüchtlingen zu
unterstützen. So hat die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration im März 2015 gemeinsam mit dem Deutschen Fußball-Bund die
Broschüre „Willkommen im Verein! Fußball mit Flüchtlingen“ herausgegeben.
Die Broschüre bietet Hinweise für die Vereinspraxis und die ehrenamtliche
Arbeit mit Flüchtlingen und zeigt Möglichkeiten auf, Flüchtlingen den Einstieg in
den organisierten Vereinssport zu erleichtern. Sie bietet einen Überblick zu
Themen wie Versicherungsschutz, Vereinsmitgliedschaft, Spielberechtigungen und
Unterstützungsmöglichkeiten.
14. Inwiefern wird es in Deutschland lebenden Geflüchteten durch das
Bundesprogramm „Integration durch Sport“ erleichtert, Sport zu treiben?
a) Können von Initiativen und sonstigen Akteuren Gelder im Rahmen des
Programms abgerufen werden?
b) Falls bereits finanzielle Unterstützung beantragt wurde, in welcher
Höhe wurden Gelder bewilligt (bitte nach Projektnehmer, Projekt,
Förderhöhe und Förderzeitraum aufschlüsseln)?
c) Falls keine Unterstützung für Geflüchtete durch das Programm
„Integration durch Sport“ möglich ist, warum nicht?
Anerkannte Flüchtlinge und Migranten mit sonstigem dauerhaften
Aufenthaltsstatus haben Zugang zum Programm „Integration durch Sport“. Was die Höhe
der Projektmittel angeht, wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. Zukünftig
sollen auch Geduldete und Asylbewerber, die nicht aus sicheren
Herkunftsländern stammen und seit mehr als drei Monaten in Deutschland leben, die
Möglichkeit erhalten, im Rahmen des Programms sportbasierte Bewegungsangebote
zu nutzen.
d) Gibt es andere Möglichkeiten für Akteure des Sports, den Zugang von
Geflüchteten zum Sport mit Geldern des Bundes zu fördern?
Wenn ja, welche?
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
unterstützt in den Jahren 2015 und 2016 mit jeweils 150 000 Euro pro Jahr das
Projekt „1:0 für ein Willkommen“ der DFB-Stiftung Egidius Braun. Im Rahmen
des Projekts erhalten pro Jahr bis zu 600 Fußballvereine, die bereits
Zugangsangebote für Flüchtlinge machen, eine Unterstützung in Höhe von 500 Euro, um
etwa offene Sportangebote, die Bereitstellung von Trainingskleidung, die
Organisation von Fahrdiensten, Besuche in den Übergangswohnheimen und
ähnliches finanzieren zu können. Bislang haben bereits über 400 Fußballvereine
eine Unterstützung erhalten.
Drucksache 18/5650 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeZudem unterstützt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration in den Jahren 2015 und 2016 mit jeweils 150 000 Euro pro
Jahr das Projekt „Willkommen im Fußball!“ der Bundesliga-Stiftung in
Kooperation mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung. Bei dem Projekt werden
an bis zu 20 Standorten der Ersten und Zweiten Bundesliga lokale Bündnisse
unter Einbeziehung der Profivereine ins Leben gerufen, die Fußball- und
Bildungsangebote für junge Flüchtlinge bis 27 Jahren organisieren.
Die offenen Trainingsangebote und regelmäßigen Projektturniere, die auch als
mobile Angebote aufsuchend in den Unterkünften der Flüchtlinge durchgeführt
werden, werden dabei mit Bildungs-, Beratungs- und Begegnungsangeboten
verknüpft, um die Kompetenzen der Jugendlichen umfassend zu stärken.
15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Initiativen vor,
die Sportvereine unabhängig vom Programm „Integration durch Sport“
durchführen, um Geflüchteten den Zugang zum Sport als aktiv
Sporttreibende oder als Zuschauerinnen und Zuschauer zu ermöglichen (bitte nach
Verein, Sportart und Zugangsangebot aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Erhebungen über die derzeit
vielerorts engagierten Vereine, Organisationen und Ehrenamtliche vor, die sich
verantwortlich fühlen, vor Ort aktive Hilfe leisten und zu einer gelebten
Willkommenskultur beitragen.
16. Hält es die Bundesregierung für angezeigt, dass Bundesprogramm
„Integration durch Sport“ dahingehend fortzuentwickeln, um Geflüchtete
verstärkt zu erreichen?
Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung diesbezüglich zu unternehmen?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
Umsetzung des „Nationalen Aktionsplans Integration“
A. Förderrichtlinien und Zielvereinbarungen
17. Hat die Bundesregierung ihre Selbstverpflichtung aus dem „Nationalen
Aktionsplan Integration“ umgesetzt, die Richtlinien zur
Spitzensportförderung zu überarbeiten oder diese zu ergänzen, um gesellschaftspolitische
Themen wie Integration und interkulturelle Kompetenz als Förderziele
hinzuzufügen?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, wann plant sie, diese Selbstverpflichtung einzulösen?
Die Bundesregierung wird ihre Selbstverpflichtung aus dem „Nationalen
Aktionsplan Integration“ (NAPI) umsetzen. Ein bereits vorliegender
Referentenentwurf zur Neufassung der Sportförderrichtlinien enthält eine entsprechende
Erweiterung um gesellschaftspolitische Themen. Seine Verabschiedung wurde
allerdings zurückgestellt, da die geplante Neustrukturierung des Spitzensports
auch Auswirkungen auf die Förderrichtlinie haben wird.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/565018. Hat der DOSB nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen seine
Selbstverpflichtung aus dem „Nationalen Aktionsplan Integration“
umgesetzt, im Rahmen des Bundesprogramms „Integration durch Sport“
Zielvereinbarungen zu implementieren
a) zur Schaffung von zielgruppenspezifischen Sportmöglichkeiten und
Sportangeboten, um bestehende Zugangsbarrieren für
unterrepräsentierte Gruppen (wie Mädchen und Frauen, Erwachsene und Ältere
sowie sozial Benachteiligte) abzubauen sowie
b) zur Entwicklung und Umsetzung eines novellierten
Kommunikationskonzepts zur aktiven Ansprache eben dieser bislang
unterrepräsentierten Zielgruppen?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, wann plant der DOSB nach Kenntnis der Bundesregierung,
diese Selbstverpflichtung einzulösen?
Zielvereinbarungen zwischen den Landeskoordinatoren und dem DOSB wurden
implementiert und stellen ein regelmäßiges Steuerungsinstrument dar. Inhaltlich
beziehen sich diese Vereinbarungen auf die Programm-, Kommunikations- und
Fortbildungskonzepte, die aus der Evaluation des Programms „Integration durch
Sport“ hervorgegangen sind. Diese sehen vor, dass integrative Angebote
zielgruppenspezifisch zu gestalten und kommunizieren sind. Diese Konzepte
wurden im November 2010 fertiggestellt. Die Auswahl zu fördernder
Stützpunktvereine orientiert sich ebenfalls an diesen Vorgaben.
Ferner wurde im Dezember 2014 auf der Website des Programms ein
praxisorientierter Handlungsleitfaden „Zielgruppenorientierte Integrationsarbeit“
veröffentlicht, welches eine Orientierungshilfe für die Ansprache von
Migrantinnen, Älteren und sozial benachteiligten Menschen bietet.
B. Projektförderung des Bundes im Bereich des Sports
I. Bundesprogramm „Integration durch Sport“
19. Welche Maßnahmen und Projekte wurden in den Jahren von 2009 bis 2014
über das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ gefördert?
Der DOSB erhält 5,4 Mio. Euro pro Jahr zur Umsetzung des Programms
„Integration durch Sport“. Mit diesen Fördermitteln werden in den 16 Bundesländern
mehrere tausend regelmäßig oder einmalig stattfindende ein- und mehrjährige
Maßnahmen umgesetzt.
Drucksache 18/5650 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode20. Welche Bundesmittel wurden hierfür in den Jahren von 2009 bis 2015
verausgabt (bitte unter Angabe des Haushaltstitels nach Jahren und den
geförderten Projekten bzw. Maßnahmen aufschlüsseln)?
Zuwendungen für „Integration durch Sport“ stammen aus Kapitel/Titel 06 03 –
684 14. Die Zuwendungen verteilen sich auf die einzelnen Haushaltsjahre wie
folgt:
Im Jahr 2013 wurde eine zusätzliche Zuwendung in Höhe von 600 000 Euro für
„Integration durch Sport“-flankierende Maßnahmen (ausschließlich integrative
Maßnahmen ohne Verwaltungs- oder Personalaufwendungen) gewährt.
21. Welche der auf das Bundesprogramm „Integration durch Sport“
bezogenen Selbstverpflichtungen aus dem „Nationalen Aktionsplan Integration“
hat die Bundesregierung inzwischen umgesetzt, und welche noch nicht
bzw. noch nicht vollständig (bitte im Hinblick auf die jeweilige
Selbstverpflichtung sowie den Einsatz von Bundesmitteln aufschlüsseln)?
Auf IDS bezogene Selbstverpflichtungen aus dem NAPI:
Jahr Fördersumme in Euro
2009 5 427 926
2010 5 400 000
2011 5 400 000
2012 5 400 000
2013 5 400 000
2014 5 400 000
2015 5 400 000
Selbstverpflichtung: Stand der Umsetzung: eingesetzte
Bundesmittel:
Der DOSB wird im Rahmen des
Programms IDS Sportmöglichkeiten schaffen
und Sportangebote entwickeln, die sich an
den Motiven der Zielgruppe zum
Sporttreiben orientieren und deren spezifischen
Bedürfnissen Rechnung tragen.
Der DOSB hat mit den 16
Landessportbünden/-sportjugenden
Zielvereinbarungen zur Aufnahme entsprechender
Sportangebote getroffen.
im Rahmen der
regulären jährlichen
Programm-Förderung
von 5,4 Mio. Euro
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5650Selbstverpflichtung: Stand der Umsetzung: eingesetzte
Bundesmittel:
Verbesserung der Informationslage von
a) lokalen Akteuren der Integration
(BAMF-Regionalkoordinatoren/
-innen) und
b) Migranten/innen über den
organisierten Sport und lokale Angebote
Grundlagen für die Verbesserung der
Informationslagen verschiedener Akteure
sind die Kommunikations- und
Fortbildungskonzepte des Programms
„Integration durch Sport“. Die Umsetzung durch
die hauptamtlichen Landeskoordinatoren
der Landessportbünde im Rahmen
konkreter Maßnahmen (zum Beispiel die
Durchführung von Seminaren „Sport
Interkulturell“, die Erstellung von
Publikationen, Beratungs- und
Unterstützungsleistungen für Stützpunktvereine und
andere sportbezogene Akteure vor Ort)
werden über
Zielvereinbarungsgespräche mit dem DOSB gesteuert.
Die BAMF-Regionalkoordinatoren, die
u. a. in den lokalen
Integrationsnetzwerken vertreten sind, führen mindestens zu
Beginn eines Jahres Gespräche mit den
Landeskoordinatoren der
Landessportbünde zum Stand des Programms
„Integration durch Sport“ und zur Auswahl
neuer Stützpunktvereine.
im Rahmen der
regulären jährlichen
Programm-Förderung
von 5,4 Mio. Euro
Der DOSB wird im Bundesprogramm IDS
einen Schwerpunkt der künftigen Arbeit
auf bislang im Sport unterrepräsentierte
Gruppen, wie z. B. Mädchen und Frauen
legen.
Der DOSB hat mit den 16
Landessportbünden/-sportjugenden
Zielvereinbarungen zur Ergreifung von spezifischen
Maßnahmen zur Erreichung der
Zielgruppe Mädchen/Frauen getroffen.
im Rahmen der
regulären jährlichen
Programm-Förderung
von 5,4 Mio. Euro
Bereitstellung interkultureller Schulungen
für Funktionsträger/-innen
a) Qualifizierungsmaßnahme
„Sport interkulturell“
b) Erstellung eines Konzepts zur weiteren
Vorgehensweise im Prozess der
interkulturellen Öffnung des Sports
Das Fortbildungsmodul „Sport
Interkulturell“ wird durch alle Landessportbünde
angeboten und steht allen Interessierten,
unabhängig von einer Mitwirkung im
Rahmen von „Integration durch Sport“,
offen. Die Anerkennung dieses Moduls
für den Lizenzerwerb und deren
Verlängerung durch die verschiedenen Sport-
und Fachverbände soll verbessert
werden.
Um die Inhalte von „Sport Interkulturell“
für die verschiedenen Funktionsebenen
des Sports (Trainerinnen und Trainer,
Vorstandsmitglieder, ehrenamtlich
Helfende und Sporttreibende,
Verbandsvertreter) gezielter und nachhaltiger
transportieren zu können, werden aktuell
Handlungsempfehlungen ausgearbeitet
und umgesetzt.
im Rahmen der
regulären jährlichen
Programm-Förderung
von 5,4 Mio. Euro
Drucksache 18/5650 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeSelbstverpflichtung: Stand der Umsetzung: eingesetzte
Bundesmittel:
Im Rahmen des Programms IDS wird der
Zuwendungsgeber dafür Sorge tragen,
dass die Zielgruppenansprache
kultursensibel und geschlechtsspezifisch organisiert
sowie das Angebot
zielgruppenspezifischer Sportarten ausgeweitet wird.
Die Maßnahmen des novellierten
Kommunikationskonzeptes wurden
umgesetzt. Eine Publikation über
zielgruppenorientierte Ansprache wurde
veröffentlicht. Schwerpunkt der Arbeit liegt nun
auf unterrepräsentierten Gruppen wie
Mädchen oder Frauen. Dies wurde in den
Zielvereinbarungen mit den
Landessportbünden berücksichtigt.
im Rahmen der
regulären jährlichen
Programm-Förderung
von 5,4 Mio. Euro
Der DOSB wird im Rahmen der
Umsetzung des Bundesprogramms IDS die
Zielgruppenerweiterung mit spezifischen
Sportangeboten unterstützen.
Die Aufnahme von Maßnahmen/
Projekten zur Heranführung der Zielgruppe
durch aktive Ansprache/
zielgruppenspezifische Sportangebote zur
Minderung der Zugangsbarrieren wurde in den
Zielvereinbarungen mit den
Landessportbünden berücksichtigt.
im Rahmen der
regulären jährlichen
Programm-Förderung
von 5,4 Mio. Euro
Der DOSB wird im Rahmen des
Bundesprogramms IDS gezielte
Kooperationsprojekte umsetzen und die Zusammenarbeit
mit Netzwerkpartnern forcieren.
Die Aufgaben der Landeskoordinationen
der Landessportbünde umfassen
ebenfalls die Initiierung und Unterstützung
von Kooperationen zwischen
Stützpunktvereinen mit weiteren lokalen
Akteuren im Rahmen von „Integration
durch Sport“. Dazu gehört auch die
Schaffung von Plattformen zum
Erfahrungsaustausch, zum Beispiel im
Rahmen von Veranstaltungen. Die Steuerung
erfolgt über Zielvereinbarungsgespräche
mit dem DOSB.
im Rahmen der
regulären jährlichen
Programm-Förderung
von 5,4 Mio. Euro
Erstellung einer Schriftenreihe zur
stärkeren Gewichtung der Zusammenarbeit mit
Migrantenvereinen im Rahmen des
Bundesprogramms IDS
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit von
„Integration durch Sport“ werden
regelmäßig Best-Practice-Projekte vorgestellt.
Hierbei werden nicht nur besonders
aktive oder engagierte Vereine präsentiert,
sondern auch Stellungnahmen bekannter
Personen aus dem Sport, teils mit eigener
Migrationserfahrung zur Unterstützung
des Programms.
Daneben betreibt der DOSB einen
vierteljährlich erscheinenden
Informationsdienst, mit dem eine Auswahl
wissenswerter Beiträge zur Arbeit des
Programms „Integration durch Sport“
zusammengestellt wird.
im Rahmen der
regulären jährlichen
Programm-Förderung
von 5,4 Mio. Euro
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5650Selbstverpflichtung: Stand der Umsetzung: eingesetzte
Bundesmittel:
Mitwirkung in bundesweiten Netzwerken
mit dem Ziel einer gemeinsamen
Abstimmung von Projekten und Maßnahmen vor
Ort im Rahmen des Bundesprogramms
IDS
Das BAMF steht im Rahmen von
„Integration durch Sport“ im engen Kontakt
mit dem DOSB und nimmt an den
jährlichen Arbeitstreffen aller
Landeskoordinationen teil.
Daneben besuchen Vertreter des BAMF
vereinzelt besondere IDS-
Veranstaltungen (Tage der Offenen Tür,
herausragende Sportveranstaltungen wie dem
Finale der der Fair-Play-Soccer-Tour)
und Wochenendeseminare „Sport
Interkulturell“, um auch mit Aktiven auf der
Ebene der lokalen Sportvereine ins
Gespräch zu kommen und so direktes
Feedback zu erhalten.
Darüber hinaus ist das BAMF in den
Beiräten von „spin – sport interkulturell“
(NRW-Modellprojekt) und
„Zugewandert und Geblieben – Sport für Ältere aus
aller Welt“ vertreten.
Der DOSB wird die Umsetzung des
Bundesprogramms IDS mit
Kommunikationsmaßnahmen entsprechend den Inhalten des
neuformulierten IDS-
Kommunikationskonzepts begleiten und so das Bewusstsein
für Integration als Querschnittsthema
verankern
Das Kommunikationskonzept stellt die
Basis für die Öffentlichkeitsarbeit des
DOSB und der Landessportbünde dar.
Die Umsetzung einzelner Maßnahmen
(Pflege der Homepages, Erstellung von
Publikationen, Vorstellung von Best-
Practice-Maßnahmen, Vereinsportraits,
Durchführung von Veranstaltungen, etc.)
werden durch
Zielvereinbarungsgespräche zwischen Landeskoordination und
DOSB gesteuert.
im Rahmen der
regulären jährlichen
Programm-Förderung
von 5,4 Mio. Euro
Berücksichtigung des Themas Sport und
Gesundheit nach Bedarf im Rahmen des
Bundesprogramms IDS
Bundesweit werden integrative
Angebote mit ausdrücklich
gesundheitsförderlichen Aspekten im Rahmen von
„Integration durch Sport“ durchgeführt und
gefördert.
im Rahmen der
regulären jährlichen
Programm-Förderung
von 5,4 Mio. Euro
Berücksichtigung des Themas „Sport für
Senioren/innen mit und ohne MH“ nach
Bedarf im Rahmen des Bundesprogramms
IDS
Die Zielgruppe der Seniorinnen und
Senioren wird nach Bedarf im Rahmen der
Stützpunktvereinsförderung abgedeckt.
Neben Frauen und Mädchen stellt diese
eine weitere Schwerpunktgruppe dar.
Eine durch den DOSB geplante und
durch das BAMF befürwortete
gemeinsame Förderung durch BAMF und
BMFSFJ des Programms „Zugewandert
und Geblieben – Sport für Ältere aus aller
Welt“ kam nicht zustande. Das Projekt
„Zugewandert und Geblieben – Sport für
Ältere aus aller Welt“ wird
zuwendungsrechtlich von „Integration durch Sport“
getrennt durch den DOSB und
verschiedene Landessportbünde, gefördert durch
das BMFSFJ, durchgeführt.
im Rahmen der
regulären jährlichen
Programm-Förderung
von 5,4 Mio. Euro
Drucksache 18/5650 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode22. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um welche
Ergebnisse der Evaluierung des Bundesprogrammes „Integration durch
Sport“ umzusetzen, die die Universität Potsdam im Jahr 2009 vorgelegt
hat?
Als Ergebnis aus der Evaluation im Jahr 2009 wurden u. a. folgende Schritte
festgelegt und in der Folgezeit umgesetzt:
● Eine Zielgruppenerweiterung durch Einbeziehung weiterer
Zuwanderergruppen neben Spätaussiedlern, sowie insbesondere von Frauen und Mädchen aus
muslimischen Kulturkreisen sowie älterer Migranten.
● Die Entwicklung zielgruppenspezifischer sportlicher und außersportlicher
Maßnahmen, d. h. auch eine Ausweitung der Sportangebotspalette.
● Die interkulturelle Öffnung der Stützpunktvereine durch die Ausweitung des
Qualifizierungsangebots „Sport Interkulturell“.
Diese Zielsetzungen sind Inhalt der Zielvereinbarungen des DOSB mit seinen
Landessportbünden und haben in den letzten Jahren zu einem deutlichen
Anstieg von Frauen und Mädchen im Sport geführt. Ebenso wurden Programme
entwickelt, neue Sportarten zu etablieren wie z. B. Gorodki (russisches
Stockwurfspiel). Derzeit arbeitet der DOSB in Zusammenarbeit mit der
Führungsakademie des DOSB an Maßnahmen, das sehr erfolgreiche Qualifizierungsangebot
„Sport interkulturell“ passgenauer für einzelne Zielgruppen im Sport
aufzubereiten.
Ältere Migranten versucht der DOSB seit dem Jahr 2014 über das vom
Bundesgesundheitsministerium geförderte Projekt „ZUG“ (siehe Antwort zu Frage 4)
vermehrt zu erreichen.
Eine weitere Zielgruppenerweiterung des Programms „Integration durch Sport“
ist mit der Öffnung des Programms für Geduldete und Asylbewerber nach einer
Aufenthaltsdauer von drei Monaten beabsichtigt.
23. Plant die Bundesregierung, das Programm „Integration durch Sport“
erneut zu evaluieren oder ggf. auch ohne eine erneute Evaluation
konzeptionell bzw. methodisch fortzuentwickeln und auszubauen?
Wenn ja, in welchem Rahmen, und bis wann soll dies geschehen?
Wenn nein, warum nicht?
Auf der Basis der in den Jahren 2007 bis 2009 durchgeführten umfangreichen
Evaluation des Programms „Integration durch Sport“ und seiner
Programmelemente wurden im Jahr 2010 Handlungsempfehlungen abgeleitet. Darüber
hinaus hat der DOSB zum Beispiel Konzeptpapiere zum Programm „Integration
durch Sport“ überarbeitet, Expertisen zu einzelnen Themenschwerpunkten und
Evaluationen der Qualifizierungsmaßnahme „sport interkulturell“ in Auftrag
gegeben sowie eine Überarbeitung der Grundsatzerklärung „Sport und
Zuwanderung“ auf den Weg gebracht.
Von Mai 2013 bis Februar 2014 fand eine weitere Evaluation des Programms
„Integration durch Sport“ statt. Ziel der erneuten wissenschaftlichen Evaluation
war es, auf der Basis qualitativer Interviews mit den Landeskoordinatorinnen
und -koordinatoren sowie Ansprechpartnerinnen und -partnern in
Stützpunktvereinen Informationen über die bisherige Umsetzung der
Handlungsempfehlungen in die soziale Praxis der Vereinsarbeit und die Weiterentwicklung des
Programms zu erhalten sowie Aufschluss über die Möglichkeiten, Grenzen und
den Erfolg der im Anschluss an die Evaluation implementierten Maßnahmen
herauszuarbeiten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/5650In der aktuellen Förderperiode für die Jahre 2015 bis 2017 wird eine
fortlaufende wissenschaftliche Begleitung des Programms „Integration durch Sport“
stattfinden.
II. Länderprogramme
24. Welche Länderprogramme zur Förderung sportlicher Aktivitäten von
Menschen mit Migrationshintergrund (innerhalb und außerhalb von
Sportvereinen) kennt die Bundesregierung, und wie wurden diese Programme
in den Jahren von 2009 bis 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung
durch die Bundesländer mit Landesmitteln gefördert?
Die Bundesregierung hat hierüber keine Kenntnis.
25. Welche ihrer auf das Programm des Landes Nordrhein-Westfalen „spin –
sport interkulturell“ bezogenen Selbstverpflichtungen aus dem
„Nationalen Aktionsplan Integration“,
a) Förderung von jährlich 5 000 Mädchen und 100 Übungsleiterinnen mit
Migrationshintergrund sowie 25 Partnervereinen,
b) Einbindung von „spin – sport interkulturell“ in die kommunalen
Bildungslandschaften,
c) Etablierung von Kooperationen zwischen (Ganztags-)Schulen und
Vereinen sowie
d) Förderung und Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements
zur Stärkung der Wahrnehmung der Integration als Querschnittsthema,
hat die Bundesregierung inzwischen umgesetzt, und welche noch nicht
bzw. noch nicht vollständig (bitte im Hinblick auf die jeweilige
Selbstverpflichtung sowie den Einsatz von Bundesmitteln aufschlüsseln)?
Nach hiesigem Kenntnisstand wurden alle Selbstverpflichtungen aus dem
Programm des Landes NRW „spin – sport interkulturell“ umgesetzt.
Am 12. Juni 2015 fand die Abschlussveranstaltung „spin – sport interkulturell“
(NRW-Modellprojekt) statt, auf der ebenfalls die Ergebnisse der begleitenden
Evaluation durch die Humboldt-Universität zu Berlin (HU Berlin) präsentiert
wurden.
26. Unterstützt der Bund noch andere Länderprogramme, und wenn ja, welche
Programme in welcher Höhe?
Nein.
III. Sonstige Projekte im Rahmen des „Nationalen Aktionsplan Integration“
27. Welche Rolle nehmen aus Sicht der Bundesregierung die
Schulsportwettbewerbe „Jugend trainiert für Paralympics“ und „Jugend trainiert für
Olympia“ ein, um junge Menschen mit Migrationshintergrund an den
Sport heranzuführen?
Mit etwa 800 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist JUGEND TRAINIERT
FÜR OLYMPIA der größte Schulsportwettbewerb der Welt. Viele Kinder und
Jugendliche, die hieran im Rahmen ihrer Schulmannschaften teilnehmen,
verfügen über einen Migrationshintergrund. Die genaue Anzahl ist der
Bundesregierung nicht bekannt. Dieser Wettbewerb zielt ebenso wie JUGEND TRAINIERT
Drucksache 18/5650 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeFÜR PARALYMPICS nicht darauf ab, speziell die Gruppe von Kindern und
Jugendlichen mit Migrationshintergrund an den Sport heranzuführen.
Gleichwohl stellen beide Schulsportwettbewerbe Angebote dar, Kinder und
Jugendliche mit Migrationshintergrund für den Sport zu begeistern.
28. Was waren die Ergebnisse bzw. wie lauten die elf
Handlungsempfehlungen des durch die Bundesregierung geförderten Projekts „Junges
Engagement im Sport“ (JETST) zur Förderung der Aktivitäten muslimischer
Mädchen und junger Frauen im Sport- und Schwimmbereich, und wie
gedenkt die Bundesregierung, diese Ergebnisse und
Handlungsempfehlungen umzusetzen?
Die im Rahmen des Projekts „JETST“ (Projektlaufzeit: 1. Januar 2009 bis
31. März 2012) erarbeiteten elf Handlungsempfehlungen sind im
Abschlussbericht der Evaluation und wissenschaftlichen Begleitung des Instituts für
Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS, Frankfurt a. M., 2012) zusammengefasst
und erläutert worden. Sie lauten:
Nr. 1: Triff eine Entscheidung!
Nr. 2: Nimm dir Zeit und handele bewusst!
Nr. 3: Gehe aktiv auf die Jugendlichen zu!
Nr. 4: Baue auf Beziehungen!
Nr. 5: Entwickle dein Selbstverständnis!
Nr. 6: Orientiere dich an der Lebenswelt der jungen Menschen!
Nr. 7: Schaffe Mehrwert für alle und lasse ihn sichtbar werden!
Nr. 8: Kooperiere …
Nr. 9: … und sorge für Schnittstellen in den Vereinen und Verbänden!
Nr. 10: Heiße die „Neuen“ willkommen!
Nr. 11: Biete Qualifizierung!
Einen Handlungsschwerpunkt bildete die Qualifikation zur Übungs- und
Schwimmleiterin von ca. 20 muslimischen Mädchen und jungen Frauen mit
Migrationshintergrund im Alter von 16 bis 25 Jahren mit dem Ziel, sie später als
Multiplikatorinnen in neue und bereits bestehende Angebote der Sport- und
Schwimmvereine zu integrieren. Mit der beidseitigen interkulturellen Öffnung
durch deutsche und muslimische Übungs- und Schwimmleiterinnen sollte von
Beginn an die Möglichkeit des gegenseitigen Austausches von Teilnehmerinnen
an den Sport- und Schwimmangeboten geschaffen werden. Wichtiges Kriterium
war hierbei die Vernetzung von Sportvereinen mit Migrantenorganisationen, die
mit gemeinsamen Angeboten die kulturelle Vielfalt innerhalb der Gruppen
beleben und somit zur dauerhaften Begegnung zwischen den Jugendlichen beitragen
können.
Die Handlungsempfehlungen wurden im Rahmen einer Publikation der
Deutschen Sportjugend (dsj) veröffentlicht und den Strukturen des organisierten
Sports bereitgestellt. Mit der Ergänzung um Entscheidungs- und Arbeitshilfen
sollen sie dazu beitragen, die Verantwortlichen im organisierten Sport bei der
Ansprache und der Arbeit mit der Zielgruppe zu unterstützen.
29. Gibt es aktuell weitere durch den Bund oder nach Kenntnis der
Bundesregierung durch ein Bundesland geförderte Projekte, die das Ziel haben,
sportliche Aktivitäten speziell von muslimischen Mädchen und jungen
Frauen zu fördern?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/5650Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Ziel des Programmes „Integration durch Sport“ ist es u. a., die Anzahl der
Frauen und Mädchen – insbesondere auch mit muslimischem Glauben – als
Teilnehmerinnen an Sportmaßnahmen sowie in Bezug auf die Übernahme von
Funktionen zu steigern. Hierzu gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen der
Stützpunktvereine und der Landessportbünde vor Ort, die aus dem Programm
gefördert werden. Eine Aufstellung der einzelnen Maßnahmen erfolgt seitens des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nicht.
30. Haben das Bundesministerium des Innern sowie der DOSB, wie im
„Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt, zwei kommunale
Modellprojekte zur Steigerung der Attraktivität von Sportvereinen für Menschen mit
Migrationshintergrund und ihrer Aktivierung zu Teilhabe sowie
Engagement im Sportverein begonnen?
a) Wenn ja, an welchen Standorten?
Und wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg bzw. die
Nachhaltigkeit der hierbei erprobten Maßnahmen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Für die Bundesregierung ist nicht einzuordnen, auf welche etwaige Zusage im
Nationalen Aktionsplan Integration bezüglich zwei kommunaler
Modellprojekte sich die Frage bezieht.
31. Wurde das Projekt „Bunter Mädchenfußball“ tatsächlich, wie im
„Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt, auf fünf weitere Modellregionen
ausgedehnt?
a) Wenn ja, an wie vielen Standorten wird dieses Projekt inzwischen
durchgeführt?
Wie viele Fußballerinnen werden hierdurch erreicht?
Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg bzw. die Nachhaltigkeit
der hierbei erprobten Maßnahmen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Hierüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Ausweislich des
Nationalen Aktionsplans Integration sind für das Projekt „Bunter
Mädchenfußball“ das Hessisches Ministerium des Innern und für Sport sowie der DFB
verantwortlich.
32. Wurde tatsächlich, wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt,
an zehn Modellstandorten des Projekts „Fußball ohne Abseits“ versucht,
die Sprachförderung zu berücksichtigen?
a) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg bzw. die
Nachhaltigkeit der hierbei erprobten Maßnahmen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Hierüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Ausweislich des
Nationalen Aktionsplans Integration ist hierfür der DFB verantwortlich.
Drucksache 18/5650 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode33. Hat der DOSB nach Kenntnis der Bundesregierung, wie im „Nationalen
Aktionsplan Integration“ zugesagt, das Projekt „Bewegungsgestützte
Spracherziehung“ gestartet?
a) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg bzw. die
Nachhaltigkeit der hierbei erprobten Maßnahmen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Hierüber hat die Bundesregierung keine Kenntnis.
34. In welcher Form erfolgte die Ausweitung der Zusammenarbeit von
Sportverbänden und Sportvereinen mit Integrationskursträgern zur Förderung
der praxisnahen Sprachanwendung im Sport, und wann erwartet die
Bundesregierung eine flächendeckende Zusammenarbeit?
Eine entsprechende Zusammenarbeit findet nicht statt und ist auch nicht
beabsichtigt.
IV. Netzwerkförderung
35. Welche Kooperationsprojekte der Netzwerkpartner des
Bundesprogramms „Integration durch Sport“ wurden mit welchen Zielsetzungen
umgesetzt?
In dem durch das Bundesministerium für Gesundheit geförderten Projekt
„Bewegung und Gesundheit – mehr Migrantinnen in den Sport“ (in den Jahren 2008
bis 2012) arbeiteten unter der Leitung des DOSB der Deutsche Ju-Jutsu-
Verband, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, der Deutsche Turner-Bund,
der Landessportverband Baden-Württemberg und die Sportjugend des
Landessportbundes Berlin in einem Netzwerk zusammen. Ziel der Verbände war es,
in Kooperation mit kommunalen Partnern neue Zugänge zu den Lebenswelten
der Migrantinnen zu schaffen und ihnen mit Hilfe des Sports neue Wege in der
Freizeitgestaltung aufzuzeigen. Es wurden bundesweit 21 verschiedene
Teilprojekte mit 70 kombinierten Angeboten umgesetzt.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Beauftragte der
Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration haben das Projekt
„Gewinnung und Qualifizierung von Funktionärinnen und Funktionären,
Übungsleiterinnen und Übungsleitern und Trainerinnen und Trainern mit
Migrationshintergrund“ (in den Jahren 2011 bis 2014) der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände (BAGIV) gefördert. Kooperationspartner war
der Hessische Sportbund. Ziel war die Heranführung von Menschen mit
Migrationshintergrund aus den Mitgliedsorganisationen der BAGIV an den
organisierten Sport, um diese als Multiplikatoren für eine aktive ehrenamtliche
Mitwirkung in Sportvereinen zu gewinnen.
36. Inwieweit und in welcher Form (z. B. im Ausbau örtlicher Netzwerke
durch Schaffung wohnortnaher Sport- und Begegnungsstätten) werden
Belange des Sports in die Programme der Städtebauförderung aktiv
einbezogen (bitte nach Programm und soweit möglich nach bereitgestellten
Finanzmitteln aufschlüsseln)?
Mit der Förderung des Städtebaus unterstützt der Bund die Städte und
Kommunen bei ihrer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Dafür stehen im
Programmjahr 2015 aktuell insgesamt 700 Mio. Euro an Bundesmitteln zur
Verfügung, welche im Rahmen der Drittelfinanzierung durch Länder und Kommunen
zu komplettieren sind.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/5650Maßnahmen der Schaffung, Erhaltung und Sanierung von Sportstätten in
städtebaulichen Gesamtmaßnahmen sind in allen Programmen der
Städtebauförderung förderfähig. Die Maßnahmen erfolgen im Rahmen der integrierten
Stadtentwicklung (Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzepte). Ziel ist die
Ausstattung von Quartieren auch mit Gemeinbedarfseinrichtungen zur
Sicherung der Wohn- und Lebensqualität.
Eine Zuordnung des konkreten Mitteleinsatzes in den Programmen für Zwecke
der Sportstättenförderung ist nicht möglich; entsprechende Daten liegen dem
Bund hierzu nicht vor.
37. Wurden die Förderprogramme des DOSB nach Kenntnis der
Bundesregierung verstärkt auf die Unterstützung von Netzwerkarbeit ausgerichtet, und
in welcher Form ist dieses geschehen?
Der DOSB verstärkt seine Ausrichtung auf eine Zusammenarbeit mit
Migrantenorganisationen. Zu diesem Zweck hat auch eine entsprechende Tagung des
DOSB mit Migrantenorganisationen im Jahr 2014 stattgefunden.
C. Interkulturelle Öffnung
38. Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund sind nach Kenntnis der
Bundesregierung beim DOSB selber bzw. den beim DOSB organisierten
olympischen Verbänden (wie DFB, dem Deutschen Tennis Bund e. V., der
Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V. etc.) hauptamtlich als
Funktionäre bzw. im jeweiligen Vorstand beschäftigt (bitte den jeweiligen
Verbänden und Funktionsebenen sowie nach Geschlecht aufschlüsseln)?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, wird die Bundesregierung zumindest bei den
Vereinigungen, die durch den Bund gefördert werden, auf eine derartige Erhebung
drängen, und falls nein, warum nicht?
Hierüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Beschäftigung
von Menschen mit Migrationshintergrund als hauptamtliche Funktionäre bzw.
im Vorstand des DOSB bzw. den beim DOSB organisierten olympischen
Verbänden fällt unter die Autonomie des organisierten Sports und entzieht sich
damit einer Einflussnahme durch die Bundesregierung.
39. Haben der DOSB bzw. seine Mitgliedsverbände nach Kenntnis der
Bundesregierung tatsächlich, wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“
zugesagt, Integrationsbeauftragte benannt und für diese Beauftragten ein
spezifisches Aufgabenprofil entwickelt (bitte auch für jeden
Mitgliedsverband einzeln erläutern)?
a) Wenn ja, wann, und wie sieht dieses aus?
b) Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies nachgeholt werden?
Im Rahmen des Programms „Integration durch Sport“ werden
Integrationsbeauftragte auf allen Ebenen des organisierten Sports benannt, um die Themen
„Integration“ und „Interkulturelle Öffnung“ als einen bei sämtlichen
Entscheidungen zu berücksichtigenden Aspekt zu etablieren.
Im Rahmen der Auswahl von lokalen Stützpunktvereinen sind die Verankerung
des Themas „Integration“ in die Vereinsstrukturen und die Vorstandsarbeit eines
der Entscheidungskriterien.
Drucksache 18/5650 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBeim DOSB liegt die Verantwortung für die Koordination des Programms
„Integration durch Sport“ im Geschäftsbereich Sportentwicklung, Ressort
Chancengleichheit und Diversity, Sport und Integration.
40. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele
Profisportlerinnen und Profisportler mit Migrationshintergrund bei welchen
Sportvereinen angestellt sind?
Die Bundesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor.
41. Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, den Anteil von Menschen mit
Migrationshintergrund, die ehrenamtlich bzw. hauptamtlich in den
Vorständen wie im Ausbildungssystem des Sports tätig sind, zu erhöhen?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für
sachgerecht?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hält es für sinnvoll, den Anteil von Menschen mit
Migrationshintergrund in allen Bereichen des Sports zu erhöhen und deren Teilhabe zu
stärken. Deshalb wurde und wird das Programm „Integration durch Sport“ aus
Bundesmitteln gefördert, das darauf gerichtet ist, entsprechende Maßnahmen
des organisierten Sports, seiner Vereine und Verbände zu unterstützen und die
interkulturelle Sensibilisierung von Migranten und der Aufnahmegesellschaft
zu fördern. Mit dem Ziel, die Akteure der Integrationsarbeit vor Ort zu stärken
und den Weg für Migranten in alle Funktionen des Sports zu öffnen, finden
darüber hinaus in allen Bundesländern Qualifizierungsmaßnahmen „Sport
interkulturell“ statt.
I. Unterstützung von Migrantenorganisationen
42. Teilt die Bundesregierung die Feststellung einer Expertise des DOSB, dass
die vier Typen von Migrantensportvereinen (Aussiedlersportverein,
ethnischer bzw. multiethnischer Sportverein und instrumenteller Sportverein)
„einen wichtigen Integrationsbeitrag leisten, indem sie Personen erreichen
und im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Integration aktivieren, zu
denen Organisationen der Mehrheitsgesellschaft kaum Zugang haben“
(Migrantensportvereine als Partner der Integrations- und Verbandsarbeit,
Frankfurt 2012, S. 52)?
a) Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dieser
Feststellung?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung teilt die Feststellung, dass Migrantensportvereine einen
wichtigen Integrationsbeitrag leisten insoweit, als sie davon ausgeht, dass u. a.
durch die sportliche Betätigung und im Wettkampf mit anderen Sportvereinen
Begegnungen von Zuwanderern mit Vertretern der Aufnahmegesellschaft
stattfinden und so Integration unterstützt wird. Deshalb wird im Rahmen des
Bundesprogramms „Integration durch Sport“ nicht spezifisch zwischen
Migrantensportvereinen und Nichtmigrantensportvereinen unterschieden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/565043. Sind Migrantensportvereine inzwischen Zielgruppe einer spezifischen
Förderung des Bundes und bzw. oder nach Kenntnis der Bundesregierung
eines Landes oder des DOSB?
a) Wenn ja, in welcher Form und mit welchen öffentlichen Mitteln
wurden die einzelnen Migrantensportvereine in den Jahren von 2009 bis
2014 durch Haushaltsmittel des Bundes oder der Länder unterstützt?
b) Wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen des Programms „Integration durch Sport“ wird nicht zwischen
Migrantensportvereinen und Nichtmigrantensportvereinen unterschieden. Die
Zugangsmöglichkeiten und -voraussetzungen zu den Angeboten des Programms
sind für Vereine grundsätzlich gleich.
44. Wie lauten die wichtigsten Ergebnisse des durch das BAMF beauftragten
und im Jahr 2011 abgeschlossenen Forschungsprojekts
„Migrantenorganisationen mit sportbezogenen Handlungsfeldern“?
a) Wurde dieser Forschungsbericht durch das BAMF veröffentlicht?
Wenn ja, wann, und wo ist er verfügbar?
Wenn nein, warum nicht?
b) Wurden die Ergebnisse dieses Forschungsprojekts, wie im „Nationalen
Aktionsplan Integration“ zugesagt, umgesetzt?
Wenn ja, in welcher Form, und durch den Einsatz welcher
Bundesmittel?
Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies nachgeholt werden?
Die wesentlichen Ergebnisse der Studie lauten:
● Migrantenorganisationen im Sport sind eine relevante und wachsende
Gruppe.
● Es besteht eine große Vielfalt von Migrantenorganisationen im Sport.
● Die Eigen- und Fremdwahrnehmung der Migrantenorganisationen weichen
zum Teil deutlich voneinander ab.
Aus dem Forschungsprojekt ist ein Kongresskonzept hervorgegangen, das in
Form eines Kongresses am 18. Juni 2012 mit dem Titel: „Wissen – schaf(f)t –
Teilhabe: Integration und Sport“ umgesetzt wurde. Im Rahmen des Kongresses
wurden zentrale Ergebnisse der Studie erstmals öffentlichkeitswirksam
vorgestellt, die dargestellten Ergebnisse ausführlich diskutiert und im Hinblick auf
sportpolitische Konsequenzen bewertet.
Die Ergebnisse des Kongresses wurden in einer Tagungsdokumentation
schriftlich festgehalten und können im Internet auf den Webseiten der HU Berlin sowie
des Programms „Integration durch Sport“ abgerufen werden. Im Rahmen des
Kongresses wurde eine Zusammenfassung zentraler Ergebnisse der Studie
(ca. 20 Seiten) zur Verfügung gestellt. Die Publikation wurde im Internet
öffentlich zugänglich gemacht.
Das BAMF nutzt seine jährlichen Fachtagungen für Migrantenorganisationen,
um das Thema „Sport als Engagementfeld“ zu platzieren und Kooperationen mit
sonstigen Vereinen zu unterstützen. Insgesamt haben jeweils rund 100 Vertreter
von Migrantenorganisationen an diesen Veranstaltungen teilgenommen,
darunter auch eine Vielzahl von Sportvereinen, mit denen insbesondere die Rolle des
Sports zur Stärkung des sozialen Engagements erörtert wurde.
Drucksache 18/5650 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode45. Arbeiten die Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung
die Bundesländer im Sportbereich auch mit außersportlichen
Migrantenorganisationen als Kooperations- und Netzwerkpartner zusammen?
a) Wenn ja, wo erfolgt mit welcher Organisation eine solche
Zusammenarbeit?
b) Wenn nein, warum nicht?
Von Oktober 2011 bis Oktober 2014 wurde vom BAMF und der Beauftragten
der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration gemeinsam das
Sportprojekt “Gewinnung und Qualifizierung von Funktionärinnen und
Funktionäre, Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie Trainerinnen und Trainer
mit Migrationshintergrund” gefördert. Das Projekt wurde durch die
außersportliche Migrantenorganisation der BAGIV mit Unterstützung des Hessischen
Sportbundes durchgeführt.
46. Hat das BAMF, wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt,
Migrantenorganisationen als Akteure im Bereich Sport und Förderung von
Kooperationen mit sonstigen Vereinen „unterstützt“?
a) Wenn ja, in welcher Form?
b) Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies nachgeholt werden?
In den Jahren 2010 bis 2013 wurde vom BAMF das Projekt „Stärkung der
Erziehungskompetenz von Menschen mit Migrationshintergrund und Integration
von Migrantinnen in den organisierten Vereinssport“ des Berliner
Fußballverbands e. V. gefördert, das in Kooperation mit dem Türkischen Bund Berlin
Brandenburg (TBB) durchgeführt wurde.
Das BAMF hat gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für
Migration, Flüchtlinge und Integration das Projekt „Gewinnung und Qualifizierung
von Funktionärinnen und Funktionärinnen, Übungsleiterinnen und
Übungsleitern sowie Trainerinnen und Trainern mit Migrationshintergrund“ (in den
Jahren 2011 bis 2014) der BAGIV mit Unterstützung des Hessischen Sportbundes
gefördert (siehe Antwort zu Frage 35).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 42 verwiesen.
II. Sensibilisierungskampagnen
47. Wie viele Personen mit Migrationshintergrund haben nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren von 2009 bis 2014 an der
Qualifizierungsmaßnahme „Sport interkulturell“ zur Sensibilisierung von
Übungsleiterinnen und Übungsleitern, Trainerinnen und Trainern und Funktionärinnen
und Funktionären teilgenommen (bitte nach Jahren, Bundesländern und
Geschlecht aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor.
48. Kann die Bundesregierung den Befund der Evaluation dieser
Qualifizierungsmaßnahme für das Jahr 2012 bestätigen, dass hiervon sozial
benachteiligte bzw. bildungsferne Personen „auffallend“ selten erreicht werden
konnten, und wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung hier
gegenzusteuern?
Die Durchführung und Umsetzung der Qualifizierungsmaßnahme „Sport
interkulturell“ obliegt dem DOSB und seinen einzelnen Sportbünden. Erhebungen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/5650bezüglich im Ehrenamt tätiger Personen haben ergeben, dass sich generell – auch
im Sport – vermehrt Menschen mit höheren Bildungsabschlüssen ehrenamtlich
betätigen. Derzeit arbeitet der DOSB daran, das Qualifizierungsangebot noch
passgenauer auf einzelne Zielgruppen zuzuschneiden, um spezifische
Personengruppen besser erreichen zu können.
49. Inwiefern hat nach Kenntnis der Bundesregierung z. B. der DFB
tatsächlich, wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt,
a) jährlich eine interkulturelle Sensibilisierung von 5 000 Trainerinnen
und Trainern bzw. Betreuerinnen und Betreuern im Bereich des
Breitenfußballs durchgeführt,
b) das Praxishandbuch „Integration“ bzw. das Nachschlagewerk
„Integration A– Z“ zur interkulturellen Sensibilisierung der Trainerinnen und
Trainer, Betreuerinnen und Betreuer bzw. für die Vereins- und
Verbandsfunktionäre entwickelt und verbreitet, bzw.
c) jährlich 10 000 Übungsleiterinnen und Übungsleiter für die
Verwendung der deutschen Sprache in der Praxis und im Wettkampf
sensibilisiert?
Der Bundesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor.
D. Förderung der sportwissenschaftlichen Forschung
50. Wurden, wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt, die
Fragemodule im Sportentwicklungsbericht überprüft?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies nachgeholt werden?
Die Fragemodule wurden überprüft und den Bedarfen von Sportpraxis und
Beratung angepasst. Es wurden umfangreiche Auswertungen realisiert (s. Breuer,
C. & Feiler, S., 2015, Integration von Migranten im Sportverein, in C. Breuer
(Hrsg.), Sportentwicklungsbericht 2013/2014. Analyse zur Situation der
Sportvereine in Deutschland, S. 231 bis 267, Köln, Sportverlag Strauß).
51. Wurden die Ergebnisse des Forschungsprojekts „Sportvereinsbezogene
Sozialisation“, wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt, im
Hinblick auf die Abstinenz von Mädchen und Frauen im Sportverein
„ausgewertet und umgesetzt“?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies nachgeholt werden?
Die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Sportvereinsbezogene Sozialisation“
zeigen, dass der kulturelle Hintergrund der Herkunftsfamilien eine besondere
Bedeutung hat. Insbesondere in türkisch-muslimischen Milieus gebe es eine
gänzlich andere Bewegungskultur. Sport und Bewegung seien demnach für die
Herkunftsfamilien insbesondere bei Mädchen nicht sinnstiftend.
Der Studie zufolge beeinflussen soziale Faktoren der Familie mit zunehmendem
Alter das Sportverhalten der Mädchen mit Migrationshintergrund, während die
Jungen in diesen Familien immer mehr Freiheiten genießen können.
Die sportbezogene Sozialisation verlaufe in Familien ohne
Migrationshintergrund wesentlich geschlechtshomogener.
Drucksache 18/5650 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeReligiöse Migrantinnen und Migranten mit christlicher Konfession beteiligten
sich häufiger im Sportverein als nichtreligiöse Zuwanderer ohne konfessionelle
Bindung. Bei muslimischen Jugendlichen sind die Ergebnisse komplexer:
Männliche Muslime seien umso häufiger im Sportverein aktiv, je religiöser sie
seien. Bei den Mädchen und Frauen variiere der Einfluss der Religion auf das
vereinsorganisierte Sporttreiben mit dem Alter. Die jüngeren Mädchen seien
ebenfalls umso mehr im Sportverein aktiv, je religiöser sie seien. Spätestens im
Alter von 16 Jahren seien religiösere Migrantinnen seltener im Sportverein
aktiv. Muslimische Bekleidungs-, Berührungs- und Beaufsichtigungsgebote sowie
Normen der Geschlechtertrennung würden dann an Verbindlichkeit gewinnen
und könnten die Fortsetzung des Sportengagements im Verein behindern.
Die Projektergebnisse wurden projektbegleitend veröffentlicht. Hinsichtlich
weiterer Einzelheiten wird auf die folgende Veröffentlichung verwiesen:
Ulrike Burrmann, Michael Mutz, Ursula Zender (Hrsg., 2015, Jugend,
Migration und Sport. Kulturelle Unterschiede und die Sozialisation zum Vereinssport,
Wiesbaden, Springer VS.
Der DOSB und seine Landessportbünde haben sich eine Steigerung des Anteils
von Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund im organisierten Sport wie
auch in entsprechenden Funktionen zum Ziel gesetzt. Der Anteil konnte in den
letzten Jahren angehoben werden. Es handelt sich dabei um einen laufenden,
noch nicht abgeschlossenen Prozess.
Einsatz für Toleranz und Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung und
Rassismus
52. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über
a) die Diskriminierung von Menschen mit Migrationshintergrund,
Mehr als ein Viertel aller Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle
des Bundes betreffen die Themen „Rassismus“ und „ethnische Herkunft“. Wer
einen ausländisch klingenden Namen hat, wird z. B. häufig bei der
Wohnungssuche abgewiesen. Die Chancen, zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu
werden, sind für Menschen mit einem ausländisch klingenden Namen bis zu
24 Prozent geringer.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat im Jahr 2014 das Themenjahr
gegen rassistische Diskriminierung unter dem Motto „Gleiche Chancen. Immer.“
veranstaltet. Die Benachteiligungen von Sinti und Roma sowie
Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt standen dabei im Fokus.
b) politisch rechtsmotivierte Straf- und Gewalttaten gegen Menschen mit
Migrationshintergrund,
Nach den Grundsätzen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes „Politisch
motivierte Kriminalität“ werden Straf- und Gewalttaten aufgrund der Motivation
des Täters und/oder den Umständen der Tat erfasst. Insofern werden Straf- und
Gewalttaten die sich aus Sicht des Täters gegen Personen aufgrund ihrer
Herkunft richten nach der phänomenologischen Zuordnung in dem Themenfeld
„Hasskriminalität“ sowie dem Unterthemenfeld „Fremdenfeindlich“ erfasst.
Eine schlagwortartige Zuordnung der Sachverhalte, wie beispielsweise
„Vereinssport“, wird nicht vorgenommen. Insofern ist der Bundesregierung eine
Auswertung der Straftatsachverhalte in Verbindung mit dem deutschen
Vereinssport nicht möglich.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/5650c) das Engagement rechtsextremer Vereine bzw. Netzwerke
im Kontext des deutschen Vereinssports (sei es durch andere
Verbandsfunktionärinnen oder -funktionäre, Sportlerinnen oder Sportler oder
„Fans“)?
Bei Hooligan- oder Ultra-Gruppen handelt es sich in der Regel nicht um
Bestrebungen im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 1 des
Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG), insofern findet eine strukturierte Beobachtung nicht statt.
Gleichwohl haben die Verfassungsschutzbehörden im Rahmen ihres
gesetzlichen Auftrages Verbindungen zwischen Rechtsextremisten und Fußballfans
festgestellt. Diese gründen sich größtenteils auf persönliche Beziehungen.
Zu der Strategie von Rechtsextremisten – insbesondere bei legalistisch
ausgerichteten Organisationen wie rechtsextremistischen Parteien – gehört es, mehr
Akzeptanz in der Bevölkerung zu erreichen. Beispielsweise regte die NPD an,
Engagement in unpolitischen (Sport-)Vereinen auszuüben bzw. standen im
Kommunalwahlkampf des Jahres 2014 der Partei „Die Rechte“ Verbindungen
zur Fußballfanszene im Mittelpunkt. Damit sollen Vorbehalte gegenüber
Rechtsextremisten bzw. ihren Organisationen und Parteien abgebaut werden.
Auch fielen in den vergangenen Jahren vereinzelte Hinweise zu Aktivitäten von
Rechtsextremisten in Sportvereinen an. Inwiefern hierbei eine ideologische
rechtsextremistische Einflussnahme auf die übrigen Vereinsmitglieder stattfand,
kann nicht eingeschätzt werden. Meist zogen sich diese Rechtsextremisten nach
Bekanntwerden ihrer politischen Einstellung aus ihrer Vereinsfunktion zurück.
Eine flächendeckende oder systematische (versuchte) Einflussnahme durch
Rechtsextremisten im Vereinssport ist nicht erkennbar.
Den Verfassungsschutzbehörden sind mitunter rechtsextremistische,
überwiegend regional agierende Gruppierungen bekannt, die sportliche Aktivitäten in
den Vordergrund stellen (z. B. Fußballmannschaften). Inwiefern solche
Gruppierungen Mitglied bei einem offiziellen deutschen Sportbund sind oder eine
Mitgliedschaft anstreben, ist nicht bekannt.
53. Hat die Bundesregierung im Rahmen des „Nationalen Aktionsplans
Integration“ Selbstverpflichtungen zum Kampf gegen Diskriminierung und
Rassismus im Sport abgegeben (wenn ja, bitte einzeln aufführen)?
Auf die Antwort zu Frage 54 wird verwiesen.
54. Hat die Bundesregierung diese Selbstverpflichtungen inzwischen
umgesetzt?
a) Wenn ja, in welcher Form, und durch den Einsatz welcher
Bundesmittel?
b) Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies nachgeholt werden?
Gemeinsam mit dem Sport als Partner soll Rassismus und Diskriminierung im
und mit den Mitteln des Sports, z. B. durch entsprechende Wertevermittlung und
Stärkung von Fair Play, bekämpft werden.
Dazu wurde zusammen mit anderen Partnern aus Politik und Sport, z. B. dem
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, DOSB/dsj, DFB
und der Sportministerkonferenz, vor viereinhalb Jahren die Kampagne „Sport
und Politik verein(t) gegen Rechtsextremismus“ gestartet, die vom
Bundesministerium des Innern koordiniert wird. Seither wurden zahlreiche
Maßnahmen umgesetzt bzw. angestoßen, u. a. Öffentlichkeitsmaßnahmen – auch
individuell für Vereine und Institutionen – sowie die Erstellung inhaltlicher Materia-
Drucksache 18/5650 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodelien wie z. B. Spots, Handreichungen für Vereine und Schulungsmodule für
Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter.
Daneben hat das Bundesministerium des Innern die Foto-Wanderausstellung
„VorBILDER – Sport und Politik vereint gegen Rechtsextremismus“ erstellen
lassen, die seit September 2014 bundesweit gezeigt wird. Sie soll vor Ort Anlass
sein, das Thema aufzugreifen, dafür zu sensibilisieren und örtliche Akteure noch
stärker zu vernetzen. Derzeit wird ergänzend zur Ausstellung im Auftrag des
Bundesministeriums des Innern durch das Deutsche Forum Kriminalprävention
eine Handreichung für die pädagogische Arbeit in Schulen und Vereinen bzw.
Verbänden erarbeitet.
Sonstiges
55. Welche Auswirkungen auf den Sport haben der Wegfall des Zivildienstes
und die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes im Juli 2011 auf die
Integrationsmaßnahmen in den Sportverbänden nach Kenntnis der
Bundesregierung gehabt?
Konnten die Sportverbände aus Sicht der Bundesregierung mit den
Auswirkungen umgehen?
Ein Zivildienst konnte nur im sozialen und ökologischen Bereich geleistet
werden. Deshalb konnten Kriegsdienstverweigerer nur im Bereich des sozialen
Sports, wie zum Beispiel Koronarsport und Seniorensport, oder im Rahmen der
Förderung als Spitzensportler Berücksichtigung finden. Erst durch den
Bundesfreiwilligendienst ist die Möglichkeit geschaffen worden, im gesamten
Sportbereich einen freiwilligen Dienst abzuleisten. Insofern sind mit dem
Bundesfreiwilligendienst ab Juni 2011 den Sportverbänden große Potentiale eingeräumt
worden, die auch genutzt werden. Ob dies Auswirkungen auf
Integrationsmaßnahmen der Sportverbände gehabt hat, kann nicht beurteilt werden, da
diesbezüglich keine Daten erhoben werden.
56. Zu welchem Ergebnis kam die Bundesregierung bei der für April 2015
angekündigten Prüfung der Auswirkungen des Mindestlohngesetzes im
Hinblick auf die Arbeit in Sportvereinen (vgl.
www.faz.net/aktuell/politik/
inland/koalition-einig-bei-mietpreisbremse-pruefung-bei-mindestlohn-
13448397.html)?
Ein besonderes Augenmerk hat die Bundesregierung auf das Verhältnis von
Mindestlohn und Sport sowie Ehrenamt allgemein gelegt. Der Mindestlohn
kommt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur
Anwendung. Dies gilt auch für Tätigkeiten, die in Sportvereinen im Rahmen eines
Arbeitsverhältnisses erbracht werden.
Ehrenamtliche Tätigkeiten sind vom Anwendungsbereich des
Mindestlohngesetzes explizit ausgenommen. Hier konnte die Bundesregierung im
Zusammenwirken mit Sportverbänden schon viele Fragen klären und durch Information
Unsicherheiten auf Seiten der Vereine abbauen helfen. Gleichwohl soll die
Ausnahme des Ehrenamtes im Mindestlohngesetz durch eine definitorische
Klarstellung im BGB verbessert werden, welche die Bundesregierung derzeit
erarbeitet. Werden Tätigkeiten in einem Arbeitsverhältnis erbracht, so gilt der
Mindestlohn. Das schließt allerdings ein darüber hinausgehendes ehrenamtliches
Engagement neben einer geringfügigen Beschäftigung zum Beispiel im
Sportverein nicht aus. Es muss sich jedoch aus dem Arbeitsvertrag ergeben, welche
Leistungen Bestandteil des Minijobs sind, damit eine klare Abgrenzung zu der
ehrenamtlichen Tätigkeit gegeben ist. Damit bleibt die Kombination eines Mi-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/5650nijobs mit der Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale, wie sie in vielen
Sportvereinen aus dem Breitensportbereich anzutreffen ist, weiter möglich.
Die Koalitionsfraktionen und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
haben bereits während des Gesetzgebungsprozesses das gemeinsame
Verständnis zum Ausdruck gebracht, dass Vertragsamateure nicht unter das
Mindestlohngesetz fallen (Bundestagsdrucksache 18/2010 [neu] S. 15). Das gilt selbst dann,
wenn der Vertragsamateur als geringfügig Beschäftigter angemeldet ist. In der
Regel gilt zwar, und dies aus gutem Grund, dass bei Anmeldung eines Mini-Jobs
auch eine Arbeitnehmereigenschaft vermutet wird. Ist der Vertragsamateur
jedoch kein Arbeitnehmer im Sinne der arbeitsrechtlichen Grundsätze, ändert die
Anmeldung eines Minijobs, der ja lediglich eine sozialversicherungsrechtliche
Kategorie darstellt, nichts an seinem arbeitsrechtlichen Status, der Minijob ist
vielmehr lediglich eines von vielen Indizien, anhand derer die
Arbeitnehmereigenschaft zu prüfen ist.
Damit wird den Sportvereinen insgesamt eine gut handhabbare Umsetzung des
Mindestlohngesetzes ermöglicht, welche eine Fortführung der bisherigen Praxis
weitestgehend zulässt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]