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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Sport und Integration

Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund am Sport, Ehrenamtliches Engagement, Förderung sportlicher Aktivitäten Geflüchteter, Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Integration: Förderrichtlinien, Zielvereinbarungen bzgl. unterrepräsentierter Gruppen (Frauen und Mädchen, Ältere sowie sozial Benachteiligte), Bundesprogramm "Integration durch Sport", Länder- und sonstige Programme, Netzwerkförderung, interkulturelle Öffnung, Unterstützung von Migrantenorganisationen, Sensibilisierungskampagnen, Förderung sportwissenschaftlicher Forschung, Einsatz für Toleranz und Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung und Rassismus; Auswirkungen des Bundesfreiwilligendienstes und des Mindestlohngesetzes<br /> (insgesamt 56 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

27.07.2015

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/528717.06.2015

Sport und Integration

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5287 18. Wahlperiode 17.06.2015Kleine Anfrage der Abgeordneten Özcan Mutlu, Monika Lazar, Volker Beck (Köln), Renate Künast, Luise Amtsberg, Katja Keul, Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sport und Integration Der Sport erreicht weite Teile der Bevölkerung als sportlich Aktive wie auch als Fans des Sports und verfügt über ein großes Integrationspotenzial. Sport fördert die Begegnung von Menschen unterschiedlicher sozialer, kultureller und ethnischer Herkunft. Er trägt dazu bei, Berührungsängste zu überwinden oder gar nicht erst entstehen zu lassen. Damit leistet der Sport einen wichtigen Beitrag zur Verständigung und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen, unabhängig von Herkunft, Nationalität, Sprache, Kultur und Religion. Dies gilt umso mehr, als dass der Sport vom Teamgeist, vom Fair Play und von der Akzeptanz allgemeiner Regeln lebt. Aber klar ist auch: Integration im Sport und Integration durch Sport ist kein Selbstläufer. Der Sport baut auf dem spezifischen Engagement vieler Menschen auf, insbesondere von ehrenamtlich Engagierten. Diese müssen daher kontinuierlich unterstützt werden. Gleichzeitig gelingt Integration im Sport und Integration durch Sport nur dann, wenn sie als ein dauerhafter Veränderungsprozess begriffen wird: Sowohl im Sinne einer interkulturellen Öffnung bestehender Vereins- und Verbandstrukturen als auch einer intensiven Zusammenarbeit mit Sportverbänden aus den verschiedenen Migrantencommunities. Integration ist, auch im Sport, eine Querschnittsaufgabe. Es bedarf daher eines aufeinander abgestimmten Vorgehens von Bund, Ländern und Kommunen sowie Verbänden, Vereinen und Migrantenorganisationen. Dies gilt es zu aktivieren und zu fördern. In der Realität sind vier große Problembereiche zu identifizieren (vgl. hierzu die Feststellungen im zehnten Lagebericht der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 195 bis 200): Erstens: Migrantinnen und Migranten sind im organisierten Sport deutlich unterrepräsentiert. Dies gilt auch für die Zahl ehrenamtlich Engagierter mit Migrationshintergrund in Sportvereinen. Dieser Befund gilt – zweitens – für den Bereich des außerschulischen Vereinssports, im Besonderen für Mädchen und Frauen aus Zuwandererfamilien. Drittens hängt das Engagement in einem Sportverein stark von zwei Variablen ab: a) der sozialen Schichtzugehörigkeit bzw. b) aus welcher Zuwanderungsgeneration die jeweilige Person stammt. Und viertens schließlich ist der Sport wie die Gesamtgesellschaft nicht frei von verdeckter, aber auch offener und mitunter gewaltförmig ausgetragener Diskriminierung und Rassismus. Vor diesem Hintergrund sind aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vier Handlungsfelder erkennbar, um die integrativen Momente des Sports besser zu aktivieren: Drucksache 18/5287 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode● die Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund am organisierten Sport – und hierbei insbesondere auch des Anteils von Mädchen und Frauen aus Einwandererfamilien, ● die Beseitigung von Zugangshürden zum Sportleben, z. B. für Flüchtlinge und deren Kinder, ● die interkulturelle Öffnung von Sportvereinen (sowohl im Hinblick auf die verbandseigenen Strukturen, als auch mehr Ehrenamtliche mit Migrationshintergrund für eine Mitarbeit in den Sportvereinen zu gewinnen) bzw. die bessere Zusammenarbeit mit Sportvereinen aus den verschiedenen Migrantencommunities, ● der Kampf für Akzeptanz und Gleichberechtigung – und gegen Diskriminierung und Rassismus. In diesem Sinne hat auch die Bundesregierung ihr diesbezügliches Handeln im Rahmen des von ihr selbst initiierten „Nationalen Aktionsplans Integration“ im Jahr 2012 unter zwei strategische Ziele gestellt: erstens die Verbesserung der Integration in den Sport (also die Heranführung und die Erweiterung von Teilhabemöglichkeiten von bislang im Sport unterrepräsentierten Gruppen an den vereinsorganisierten Sport) und zweitens die Verbesserung der Integration durch den Sport (also die Aktivierung der mittelbaren integrativen Momente des Sports, wie Menschen mit Migrationshintergrund durch sportliche Aktivitäten im Hinblick auf ihre Integration und Teilhabechancen profitieren können, indem sie beim bzw. durch den Sport z. B. ihre Deutschkenntnisse verbessern können oder soziale Netzwerke knüpfen können). Die erste strategische Zielvorgabe („Verbesserung der Integration in den Sport“) führte aufseiten des Bundes zu sechs operativen Zielen: 1. „Migranten-Mainstreaming“ (gemeint ist damit u. a. eine Erweiterung der Zielgruppen, die durch Sportverbände als sportlich Aktive erreicht werden, z. B. durch eine kultursensible sowie alters- und geschlechtsspezifisch adäquate Ansprache sowie durch eine Ausweitung zielgruppenspezifischer Sportangebote), 2. „Gender-Mainstreaming“ (sowohl bei sportlich Aktiven als auch bei Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern), 3. Ausweitung der interkulturellen Öffnung von Sportverbänden und Sportvereinen (u. a. auch durch eine Sensibilisierung für die Querschnittscharakter von Integration), 4. verstärkte Einbeziehung von Migrantensportvereinen, 5. Unterstützung lokaler Netzwerkarbeit, 6. Ausbau der diesbezüglichen sportwissenschaftlichen Forschung. Diese operativen Ziele wiederum mündeten – im Rahmen des „Nationalen Aktionsplans Integration“ – in einer Vielzahl von Selbstverpflichtungen der Bundesregierung, und zwar bezogen sowohl auf das eigene Handeln bzw. als auch auf die vom Bund unterstützten nationalen Sportverbände, wie z. B. den Deutschen Olympischen Sportbund e. V. (DOSB) und Deutschen Fußball-Bund e. V. (DFB). Ungeachtet dessen ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesregierung Maßnahmen zur Förderung von Integration in und durch den Sport seit vielen Jahren mit mehreren Millionen Euro jährlich finanziert und einige strategische Programme und Projekte initiiert hat, wie z. B. das Bundesprogramm „Integration durch Sport“. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5287Ziel dieser Kleinen Anfrage ist eine genauere Problemanalyse und eine Nachfrage im Hinblick auf die Umsetzung der Selbstverpflichtungen der Bundesregierung im Rahmen des „Nationalen Aktionsplans Integration“. Wir fragen die Bundesregierung: Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund am Sport 1. Wie hat sich die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund in den Jahren von 2009 bis 2014 entwickelt (bitte nach Alter, Geschlecht sowie im Vergleich zur Bevölkerung ohne Migrationshintergrund aufschlüsseln)? Ist es zutreffend, dass hier, entgegen der Intention z. B. des „Nationalen Aktionsplans Integration“, ein Rückgang zu beklagen ist? Wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung diesen Rückgang, und was wird die Bundesregierung dagegen unternehmen? 2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Sportvereine, in denen Menschen mit Migrationshintergrund aktiv sind, in den Jahren von 2009 bis 2014 entwickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 3. In welchen Vereinssportarten sind nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen mit Migrationshintergrund aktiv (bitte für die Jahre von 2009 bis 2014 nach Sportart, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)? 4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. plant die Bundesregierung zu ergreifen, um älteren Menschen mit Migrationshintergrund einen besseren Zugang zu verschiedenen Sportarten zu ermöglichen? 5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Beteiligung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund am Sportunterricht bzw. an schulischen Sport-Arbeitsgemeinschaften vor? a) Kann die Bundesregierung diesbezüglich die Beobachtung ihrer Integrationsbeauftragten bestätigen, dass – aus Sicht gerade auch von Schülerinnen mit einem Migrationshintergrund – die Teilnahmebarrieren bei einer Sport-Arbeitsgemeinschaft an der Schule deutlich niedriger seien, als bei einem Sportverein (Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 197)? b) Kann die Bundesregierung auch den Befund bestätigen, dass z. B. das Interesse türkischstämmiger Mädchen, Sport zu treiben, keinesfalls geringer ausgeprägt ist als bei Mädchen ohne Migrationshintergrund – diese vielmehr die höchste Teilnahmequote aller Herkunftsgruppen an einer Sport- Arbeitsgemeinschaft in der Schule aufweisen (ebd.)? c) Kann die Bundesregierung die Feststellung der im Jahr 2009 erschienenen Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) „Muslimisches Leben in Deutschland“ bestätigen, wonach sich weniger als 1 Prozent aller muslimischen Schülerinnen „aus religiösen Gründen“ weigern, am gemischtgeschlechtlichen Sport- und Schwimmunterricht teilzunehmen („Muslimisches Leben in Deutschland“, S. 183 bis 188)? d) Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen? 6. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Befund ihrer Integrationsbeauftragten, dass die Teilnahme von Menschen mit Migrationshintergrund am Vereinssport maßgeblich von den Faktoren: a) Geschlecht, b) soziale Schichtzugehörigkeit, Drucksache 18/5287 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodec) Einwanderergeneration, d) faktische Zugangsmöglichkeiten zu zielgruppenspezifischen Angeboten (insbesondere von Mädchen mit Migrationshintergrund, vgl. Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 196 ff.) abhängt? 7. Welche Maßnahmen ergreift bzw. plant die Bundesregierung zu ergreifen, um finanzielle Hürden für Kinder und Jugendliche aus prekären Verhältnissen zu beseitigen und so ihre Teilnahme am Sport zu ermöglichen? 8. Für wie viele Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund wurde in den Jahren von 2011 bis 2014 ein Antrag auf Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets hinsichtlich der Teilnahme an Sportangeboten gestellt, und wie viele dieser Kinder und Jugendlichen haben im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets an Sportangeboten teilnehmen können (bitte nach Jahren differenziert und im Vergleich zur gleichen Alterskohorte von Kindern und Jugendlichen ohne Migrationshintergrund aufführen)? Ehrenamtliches Engagement 9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das ehrenamtliche Engagement von Menschen mit Migrationshintergrund in den Jahren von 2009 bis 2014 entwickelt (bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln)? a) In wie vielen Vereinen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen mit Migrationshintergrund in diesen Jahren ehrenamtlich engagiert? b) Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund waren nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Jahren innerhalb von Sportvereinen ehrenamtlich auf der Ausführungsebene, und wie viele waren auf der Vorstandsebene aktiv? 10. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass hier, entgegen der Intention z. B. des „Nationalen Aktionsplan Integration“, zum Teil signifikante Rückgänge zu beklagen sind? Wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung diese Rückgänge, und was wird die Bundesregierung dagegen unternehmen? 11. Was waren die Ergebnisse bzw. wie lauten die Handlungsempfehlungen der durch die Bundesregierung geförderten und durch die „Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände“ durchgeführten Kampagne „Mach mit im Verein“ zur Erhöhung des Anteils von Personen mit Migrationshintergrund im Ehrenamt, und wie wird die Bundesregierung diese Ergebnisse und Handlungsempfehlungen umsetzen? Förderung sportlicher Aktivitäten von Geflüchteten 12. Welche rechtlichen (z. B. die trotz Lockerungen fortbestehende Residenzpflicht) oder sportverbandsrechtlichen Vorschriften sind nach Einschätzung der Bundesregierung geeignet, die vereinssportliche Aktivität von Asylsuchenden und Geduldeten zu behindern, und was unternimmt die Bundesregierung, um diese Hürden abzubauen? 13. Inwiefern können Vereinsmannschaften, die von Geflüchteten gegründet worden sind (wie z. B. „Welcome United 03“ in Potsdam, „FC Lampedusa“ aus Hamburg oder „Champions ohne Grenzen“ aus Berlin) nach Kenntnis der Bundesregierung am Ligabetrieb des DFB teilnehmen, und was unternimmt die Bundesregierung, um etwaige diesbezüglich bestehende Hürden zu beseitigen? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5287Hält die Bundesregierung es für angezeigt, dieses spezifische Engagement von Flüchtlingssportvereinen durch Bund oder Länder bzw. über die entsprechenden Dachverbände des Sports finanziell zu fördern? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung diesbezüglich zu unternehmen? Wenn nein, warum nicht? 14. Inwiefern wird es in Deutschland lebenden Geflüchteten durch das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ erleichtert, Sport zu treiben? a) Können von Initiativen und sonstigen Akteuren Gelder im Rahmen des Programms abgerufen werden? b) Falls bereits finanzielle Unterstützung beantragt wurde, in welcher Höhe wurden Gelder bewilligt (bitte nach Projektnehmer, Projekt, Förderhöhe und Förderzeitraum aufschlüsseln)? c) Falls keine Unterstützung für Geflüchtete durch das Programm „Integration durch Sport“ möglich ist, warum nicht? d) Gibt es andere Möglichkeiten für Akteure des Sports, den Zugang von Geflüchteten zum Sport mit Geldern des Bundes zu fördern? Wenn ja, welche? 15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Initiativen vor, die Sportvereine unabhängig vom Programm „Integration durch Sport“ durchführen, um Geflüchteten den Zugang zum Sport als aktiv Sporttreibende oder als Zuschauerinnen und Zuschauer zu ermöglichen (bitte nach Verein, Sportart und Zugangsangebot aufschlüsseln)? 16. Hält es die Bundesregierung für angezeigt, dass Bundesprogramm „Integration durch Sport“ dahingehend fortzuentwickeln, um Geflüchtete verstärkt zu erreichen? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung diesbezüglich zu unternehmen? Wenn nein, warum nicht? Umsetzung des „Nationalen Aktionsplans Integration“ A. Förderrichtlinien und Zielvereinbarungen 17. Hat die Bundesregierung ihre Selbstverpflichtung aus dem „Nationalen Aktionsplan Integration“ umgesetzt, die Richtlinien zur Spitzensportförderung zu überarbeiten oder diese zu ergänzen, um gesellschaftspolitische Themen wie Integration und interkulturelle Kompetenz als Förderziele hinzuzufügen? Wenn ja, wann? Wenn nein, wann plant sie, diese Selbstverpflichtung einzulösen? 18. Hat der DOSB nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen seine Selbstverpflichtung aus dem „Nationalen Aktionsplan Integration“ umgesetzt, im Rahmen des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ Zielvereinbarungen zu implementieren a) zur Schaffung von zielgruppenspezifischen Sportmöglichkeiten und Sportangeboten, um bestehende Zugangsbarrieren für unterrepräsentierte Gruppen (wie Mädchen und Frauen, Erwachsene und Ältere sowie sozial Benachteiligte) abzubauen sowie b) zur Entwicklung und Umsetzung eines novellierten Kommunikationskonzepts zur aktiven Ansprache eben dieser bislang unterrepräsentierten Zielgruppen? Drucksache 18/5287 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeWenn ja, wann? Wenn nein, wann plant der DOSB nach Kenntnis der Bundesregierung, diese Selbstverpflichtung einzulösen? B. Projektförderung des Bundes im Bereich des Sports I. Bundesprogramm „Integration durch Sport“ 19. Welche Maßnahmen und Projekte wurden in den Jahren von 2009 bis 2014 über das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ gefördert? 20. Welche Bundesmittel wurden hierfür in den Jahren von 2009 bis 2015 verausgabt (bitte unter Angabe des Haushaltstitels nach Jahren und den geförderten Projekten bzw. Maßnahmen aufschlüsseln)? 21. Welche der auf das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ bezogenen Selbstverpflichtungen aus dem „Nationalen Aktionsplan Integration“ hat die Bundesregierung inzwischen umgesetzt, und welche noch nicht bzw. noch nicht vollständig (bitte im Hinblick auf die jeweilige Selbstverpflichtung sowie den Einsatz von Bundesmitteln aufschlüsseln)? 22. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um welche Ergebnisse der Evaluierung des Bundesprogrammes „Integration durch Sport“ umzusetzen, die die Universität Potsdam im Jahr 2009 vorgelegt hat? 23. Plant die Bundesregierung, das Programm „Integration durch Sport“ erneut zu evaluieren oder ggf. auch ohne eine erneute Evaluation konzeptionell bzw. methodisch fortzuentwickeln und auszubauen? Wenn ja, in welchem Rahmen, und bis wann soll dies geschehen? Wenn nein, warum nicht? II. Länderprogramme 24. Welche Länderprogramme zur Förderung sportlicher Aktivitäten von Menschen mit Migrationshintergrund (innerhalb und außerhalb von Sportvereinen) kennt die Bundesregierung, und wie wurden diese Programme in den Jahren von 2009 bis 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Bundesländer mit Landesmitteln gefördert? 25. Welche ihrer auf das Programm des Landes Nordrhein-Westfalen „spin – sport interkulturell“ bezogenen Selbstverpflichtungen aus dem „Nationalen Aktionsplan Integration“, a) Förderung von jährlich 5 000 Mädchen und 100 Übungsleiterinnen mit Migrationshintergrund sowie 25 Partnervereinen, b) Einbindung von „spin – sport interkulturell“ in die kommunalen Bildungslandschaften, c) Etablierung von Kooperationen zwischen (Ganztags-)Schulen und Vereinen sowie d) Förderung und Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements zur Stärkung der Wahrnehmung der Integration als Querschnittsthema, hat die Bundesregierung inzwischen umgesetzt, und welche noch nicht bzw. noch nicht vollständig (bitte im Hinblick auf die jeweilige Selbstverpflichtung sowie den Einsatz von Bundesmitteln aufschlüsseln)? 26. Unterstützt der Bund noch andere Länderprogramme, und wenn ja, welche Programme in welcher Höhe? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5287III. Sonstige Projekte im Rahmen des „Nationalen Aktionsplan Integration“ 27. Welche Rolle nehmen aus Sicht der Bundesregierung die Schulsportwettbewerbe „Jugend trainiert für Paralympics“ und „Jugend trainiert für Olympia“ ein, um junge Menschen mit Migrationshintergrund an den Sport heranzuführen? 28. Was waren die Ergebnisse bzw. wie lauten die elf Handlungsempfehlungen des durch die Bundesregierung geförderten Projekts „Junges Engagement im Sport“ (JETST) zur Förderung der Aktivitäten muslimischer Mädchen und junger Frauen im Sport- und Schwimmbereich, und wie gedenkt die Bundesregierung, diese Ergebnisse und Handlungsempfehlungen umzusetzen? 29. Gibt es aktuell weitere durch den Bund oder nach Kenntnis der Bundesregierung durch ein Bundesland geförderte Projekte, die das Ziel haben, sportliche Aktivitäten speziell von muslimischen Mädchen und jungen Frauen zu fördern? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 30. Haben das Bundesministerium des Innern sowie der DOSB, wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt, zwei kommunale Modellprojekte zur Steigerung der Attraktivität von Sportvereinen für Menschen mit Migrationshintergrund und ihrer Aktivierung zu Teilhabe sowie Engagement im Sportverein begonnen? a) Wenn ja, an welchen Standorten? Und wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg bzw. die Nachhaltigkeit der hierbei erprobten Maßnahmen? b) Wenn nein, warum nicht? 31. Wurde das Projekt „Bunter Mädchenfußball“ tatsächlich, wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt, auf fünf weitere Modellregionen ausgedehnt? a) Wenn ja, an wie vielen Standorten wird dieses Projekt inzwischen durchgeführt? Wie viele Fußballerinnen werden hierdurch erreicht? Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg bzw. die Nachhaltigkeit der hierbei erprobten Maßnahmen? b) Wenn nein, warum nicht? 32. Wurde tatsächlich, wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt, an zehn Modellstandorten des Projekts „Fußball ohne Abseits“ versucht, die Sprachförderung zu berücksichtigen? a) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg bzw. die Nachhaltigkeit der hierbei erprobten Maßnahmen? b) Wenn nein, warum nicht? 33. Hat der DOSB nach Kenntnis der Bundesregierung, wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt, das Projekt „Bewegungsgestützte Spracherziehung“ gestartet? a) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg bzw. die Nachhaltigkeit der hierbei erprobten Maßnahmen? b) Wenn nein, warum nicht? Drucksache 18/5287 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode34. In welcher Form erfolgte die Ausweitung der Zusammenarbeit von Sportverbänden und Sportvereinen mit Integrationskursträgern zur Förderung der praxisnahen Sprachanwendung im Sport, und wann erwartet die Bundesregierung eine flächendeckende Zusammenarbeit? IV. Netzwerkförderung 35. Welche Kooperationsprojekte der Netzwerkpartner des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ wurden mit welchen Zielsetzungen umgesetzt? 36. Inwieweit und in welcher Form (z. B. im Ausbau örtlicher Netzwerke durch Schaffung wohnortnaher Sport- und Begegnungsstätten) werden Belange des Sports in die Programme der Städtebauförderung aktiv einbezogen (bitte nach Programm und soweit möglich nach bereitgestellten Finanzmitteln aufschlüsseln)? 37. Wurden die Förderprogramme des DOSB nach Kenntnis der Bundesregierung verstärkt auf die Unterstützung von Netzwerkarbeit ausgerichtet, und in welcher Form ist dieses geschehen? C. Interkulturelle Öffnung 38. Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund sind nach Kenntnis der Bundesregierung beim DOSB selber bzw. den beim DOSB organisierten olympischen Verbänden (wie DFB, dem Deutschen Tennis Bund e. V., der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V. etc.) hauptamtlich als Funktionäre bzw. im jeweiligen Vorstand beschäftigt (bitte den jeweiligen Verbänden und Funktionsebenen sowie nach Geschlecht aufschlüsseln)? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, wird die Bundesregierung zumindest bei den Vereinigungen, die durch den Bund gefördert werden, auf eine derartige Erhebung drängen, und falls nein, warum nicht? 39. Haben der DOSB bzw. seine Mitgliedsverbände nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich, wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt, Integrationsbeauftragte benannt und für diese Beauftragten ein spezifisches Aufgabenprofil entwickelt (bitte auch für jeden Mitgliedsverband einzeln erläutern)? a) Wenn ja, wann, und wie sieht dieses aus? b) Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies nachgeholt werden? 40. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Profisportlerinnen und Profisportler mit Migrationshintergrund bei welchen Sportvereinen angestellt sind? 41. Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund, die ehrenamtlich bzw. hauptamtlich in den Vorständen wie im Ausbildungssystem des Sports tätig sind, zu erhöhen? a) Wenn ja, welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für sachgerecht? b) Wenn nein, warum nicht? I. Unterstützung von Migrantenorganisationen 42. Teilt die Bundesregierung die Feststellung einer Expertise des DOSB, dass die vier Typen von Migrantensportvereinen (Aussiedlersportverein, ethnischer bzw. multiethnischer Sportverein und instrumenteller Sportverein) „einen wichtigen Integrationsbeitrag leisten, indem sie Personen erreichen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5287und im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Integration aktivieren, zu denen Organisationen der Mehrheitsgesellschaft kaum Zugang haben“ (Migrantensportvereine als Partner der Integrations- und Verbandsarbeit, Frankfurt 2012, S. 52)? a) Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dieser Feststellung? b) Wenn nein, warum nicht? 43. Sind Migrantensportvereine inzwischen Zielgruppe einer spezifischen Förderung des Bundes und bzw. oder nach Kenntnis der Bundesregierung eines Landes oder des DOSB? a) Wenn ja, in welcher Form und mit welchen öffentlichen Mitteln wurden die einzelnen Migrantensportvereine in den Jahren von 2009 bis 2014 durch Haushaltsmittel des Bundes oder der Länder unterstützt? b) Wenn nein, warum nicht? 44. Wie lauten die wichtigsten Ergebnisse des durch das BAMF beauftragten und im Jahr 2011 abgeschlossenen Forschungsprojekts „Migrantenorganisationen mit sportbezogenen Handlungsfeldern“? a) Wurde dieser Forschungsbericht durch das BAMF veröffentlicht? Wenn ja, wann, und wo ist er verfügbar? Wenn nein, warum nicht? b) Wurden die Ergebnisse dieses Forschungsprojekts, wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt, umgesetzt? Wenn ja, in welcher Form, und durch den Einsatz welcher Bundesmittel? Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies nachgeholt werden? 45. Arbeiten die Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesländer im Sportbereich auch mit außersportlichen Migrantenorganisationen als Kooperations- und Netzwerkpartner zusammen? a) Wenn ja, wo erfolgt mit welcher Organisation eine solche Zusammenarbeit? b) Wenn nein, warum nicht? 46. Hat das BAMF, wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt, Migrantenorganisationen als Akteure im Bereich Sport und Förderung von Kooperationen mit sonstigen Vereinen „unterstützt“? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies nachgeholt werden? II. Sensibilisierungskampagnen 47. Wie viele Personen mit Migrationshintergrund haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2009 bis 2014 an der Qualifizierungsmaßnahme „Sport interkulturell“ zur Sensibilisierung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern, Trainerinnen und Trainern und Funktionärinnen und Funktionären teilgenommen (bitte nach Jahren, Bundesländern und Geschlecht aufschlüsseln)? 48. Kann die Bundesregierung den Befund der Evaluation dieser Qualifizierungsmaßnahme für das Jahr 2012 bestätigen, dass hiervon sozial benachteiligte bzw. bildungsferne Personen „auffallend“ selten erreicht werden konnten, und wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung hier gegenzusteuern? Drucksache 18/5287 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode49. Inwiefern hat nach Kenntnis der Bundesregierung z. B. der DFB tatsächlich, wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt, a) jährlich eine interkulturelle Sensibilisierung von 5 000 Trainerinnen und Trainern bzw. Betreuerinnen und Betreuern im Bereich des Breitenfußballs durchgeführt, b) das Praxishandbuch „Integration“ bzw. das Nachschlagewerk „Integration A– Z“ zur interkulturellen Sensibilisierung der Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer bzw. für die Vereins- und Verbandsfunktionäre entwickelt und verbreitet, bzw. c) jährlich 10 000 Übungsleiterinnen und Übungsleiter für die Verwendung der deutschen Sprache in der Praxis und im Wettkampf sensibilisiert? D. Förderung der sportwissenschaftlichen Forschung 50. Wurden, wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt, die Fragemodule im Sportentwicklungsbericht überprüft? a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? b) Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies nachgeholt werden? 51. Wurden die Ergebnisse des Forschungsprojekts „Sportvereinsbezogene Sozialisation“, wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt, im Hinblick auf die Abstinenz von Mädchen und Frauen im Sportverein „ausgewertet und umgesetzt“? a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? b) Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies nachgeholt werden? Einsatz für Toleranz und Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung und Rassismus 52. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über a) die Diskriminierung von Menschen mit Migrationshintergrund, b) politisch rechtsmotivierte Straf- und Gewalttaten gegen Menschen mit Migrationshintergrund, c) das Engagement rechtsextremer Vereine bzw. Netzwerke im Kontext des deutschen Vereinssports (sei es durch andere Verbandsfunktionärinnen oder -funktionäre, Sportlerinnen oder Sportler oder „Fans“)? 53. Hat die Bundesregierung im Rahmen des „Nationalen Aktionsplans Integration“ Selbstverpflichtungen zum Kampf gegen Diskriminierung und Rassismus im Sport abgegeben (wenn ja, bitte einzeln aufführen)? 54. Hat die Bundesregierung diese Selbstverpflichtungen inzwischen umgesetzt? a) Wenn ja, in welcher Form, und durch den Einsatz welcher Bundesmittel? b) Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies nachgeholt werden? Sonstiges 55. Welche Auswirkungen auf den Sport haben der Wegfall des Zivildienstes und die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes im Juli 2011 auf die Integrationsmaßnahmen in den Sportverbänden nach Kenntnis der Bundesregierung gehabt? Konnten die Sportverbände aus Sicht der Bundesregierung mit den Auswirkungen umgehen? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/528756. Zu welchem Ergebnis kam die Bundesregierung bei der für April 2015 angekündigten Prüfung der Auswirkungen des Mindestlohngesetzes im Hinblick auf die Arbeit in Sportvereinen (vgl. www.faz.net/aktuell/politik/ inland/koalition-einig-bei-mietpreisbremse-pruefung-bei-mindestlohn- 13448397.html)? Berlin, den 17. Juni 2015 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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