Energieaußen- und Klimapolitik in Folge der G7-Beschlüsse von Elmau
der Abgeordneten Annalena Baerbock, Jürgen Trittin, Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Bärbel Höhn, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Doris Wagner, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Peter Meiwald, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Vom 7. bis 8. Juni 2015 kamen die Staats- und Regierungschefs der G7 unter deutscher Präsidentschaft im bayerischen Elmau zusammen. Gemäß der Abschlusserklärung des Gipfels bekannten sich die Staats- und Regierungschefs zum Ziel, den globalen Anstieg der Temperatur auf maximal 2 Grad zu begrenzen – ein Ziel, dass bereits in Kopenhagen (im Jahr 2009) und auch Cancun (im Jahr 2010) im Rahmen der Weltklimakonferenz beschlossen wurde.
Außerdem erkennen die G7-Staaten die Erkenntnisse des jüngsten Weltklimaberichts (IPCC – Fünfter Sachstandsbericht) an und schlussfolgern daraus eine langfristige Etablierung einer kohlenstoffarmen Weltwirtschaft, tiefe Einschnitte bei den weltweiten Treibhausgasemissionen und eine „damit einhergehende Dekarbonisierung der Weltwirtschaft im Laufe dieses Jahrhunderts“.
Im Hinblick auf die kommende Weltklimakonferenz in Paris bekräftigten die G7 ihre „feste Entschlossenheit, im Rahmen der Klimakonferenz im Dezember dieses Jahres in Paris (COP21) ein Protokoll, eine andere rechtliche Übereinkunft oder ein vereinbartes Ergebnis mit rechtlicher Wirkung unter dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) zu erzielen, was für alle Vertragsparteien gelten soll und ambitioniert, tragfähig und alles umfassend ist, und sich entwickelnde nationale Gegebenheiten spiegelt“ (www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/G8_G20/2015-06-08-g7-abschluss-deu.pdf?_blob=publicationFile&v=4).
In Deutschland aber hat es die Bundesregierung bisher versäumt, die eigenen Ziele mit konkreten Maßnahmen zu ihrer Umsetzung zu unterlegen. Die Pro-Kopf-Emissionen der Deutschen gehören zu den höchsten innerhalb der Europäischen Union (EU) und sind ca. 27 Prozent höher als der Durchschnitt in der EU. Deutschland senkte dennoch seine Emissionen zwischen den Jahren 2005 und 2013 nur um 3,8 Prozent. Ziel waren 4,5 Prozent. Deutschland wird deshalb nach Auffassung der Fragesteller das selbstgesteckte Ziel der Emissionsminderung bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent nicht mehr erreichen. Deutschlands Emissionen im Energiesektor sind höher als im EU-Durchschnitt, vor allem durch die zu starke Rolle von Kohle im Energiemix. Diese wird von der Bundesregierung auch weiterhin geschont.
Auf europäischer Ebene wird derzeit an der Etablierung einer Energieunion gearbeitet. Diese setzt aber vor allem auf die Diversifizierung fossiler Energieressourcen.
Das G7-Mitglied USA plant, aufgrund des Fracking-Booms ab dem Jahr 2016 zum Exporteur von Flüssiggas (LNG) zu werden. G7-Mitglied Kanada ist bereits seit Jahren Netto-Exporteur fossiler Energien. Das G20-Präsidentschaftsland Australien strebt an, den bisherigen Spitzenreiter im LNG-Markt Katar von Platz eins zu verdrängen.
Innerhalb der G7 sowie der G20 werden also die Weichen in Richtung einer forcierten fossilen Infrastruktur gestellt. Diese sind mit hohen Investitionen verbunden. Ein Ausstieg aus der fossilen Energiebereitstellung bis zum Jahr 2050 würde diese Investitionen gefährden.
Die Abschlusserklärung von Elmau versucht mit der erneuten Festlegung auf das 2-Grad-Limit sowie dem Bekenntnis zu einer Dekarbonisierung den Eindruck einer ambitionierten Klima- und Energiepolitik durch die G7-Staaten zu erwecken. Doch die aktuelle Politik in sämtlichen G7-Staaten zeigt tatsächlich das Gegenteil. Vielmehr steht die deutsche, europäische und internationale Klimapolitik teilweise sogar noch immer im Widerspruch zu diesen ohnehin unverbindlichen Beschlüssen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Welche konkreten energie- und welche konkreten wirtschaftspolitischen Maßnahmen wurden unter den G7-Mitgliedstaaten im Elmau diskutiert, um im Laufe des Jahrhunderts eine kohlenstoffarme Weltwirtschaft bzw. Energiewirtschaft zu erreichen?
Welche Vorbehalte verhinderten ein Bekenntnis zu einer weitgehend CO2-emissionsfreien Energiewirtschaft der G7-Staaten bereits bis zur Mitte des Jahrhunderts?
Wie definiert die Bundesregierung „kohlenstoffarme Weltwirtschaft“, und gibt es ein gemeinsames Verständnis unter den G7 für diese Zielvorstellung?
Was versteht die Bundesregierung konkret unter „Entwicklung und Einsatz innovativer Technologien“ im Hinblick auf die Zielformulierung einer kohlenstofffreien Energiewirtschaft?
Fallen Carbon Capture and Storage (CCS), Carbon Capture and Use (CCU), Bio-Energie mit CCS (BECCS), Atomenergie aus Kernspaltung und Kernfusion unter diese Zielvorstellung?
Welche G7-Staaten werden nach Kenntnis der Bundesregierung das Ziel einer kohlenstofffreien Energiewirtschaft mittels Carbon Capture and Storage (CCS), Carbon Capture and Use (CCU), Bio-Energie mit CCS (BECCS) oder Atomenergie aus Kernspaltung und Kernfusion zu erreichen versuchen?
Wurde auf dem G7-Gipfel von Elmau explizit über Bio-Energie mit CCS (BECCS) gesprochen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Austausch?
Was wird die Bundesregierung unternehmen, „um die Koordinierung und Transparenz von Forschung, Entwicklung und Demonstration im Bereich der sauberen Energien insgesamt zu verbessern“, und welche Formen der Energiegewinnung gelten für die Bundesregierung als „sauber“?
Wie definiert die Bundesregierung „Dekarbonisierung“, und gibt es ein gemeinsames Verständnis unter den G7 für diese Zielvorstellung?
Welchen Einfluss auf das Ziel einer „kohlenstoffarmen Weltwirtschaft“ haben aus Sicht der Bundesregierung die Ankündigungen der USA (www.telegraph.co.uk vom 26. April 2015 „US to launch blitz of gas exports, eyes global energy dominance“) und Australiens (www.reuters.com vom 29. September 2011 „Australia to overtake Qatar as top LNG supplier“), ab dem Jahr 2020 mehr Flüssiggas als Katar exportieren zu wollen?
Um wie viel erhöht sich nach Einschätzung der Bundesregierung die handelbare Menge an fossilen Brennstoffen auf dem Weltmarkt, wenn die USA und Australien die genannten Ziele erreichen?
Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung das in der statischen Reichweite fossiler Energien gebundene globale Kapital, und wie hoch schätzt sie den Abschreibungsbedarf bei Einhaltung des 2-Grad-Ziels, für das nicht einmal mehr die Hälfte dieser Ressourcen verbrannt werden darf?
In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung Bund oder Bundesländer mittel- oder unmittelbar (z. B. durch Fonds oder Anlagen) an Firmen (bitte auflisten) beteiligt, die an der Exploration von fossilen Energieträgern beteiligt sind oder in diese investieren?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung das CO2-Äquivalent der fossilen Energieträger, über die diese Firmen aktuell verfügen (bitte auflisten) inklusive der noch nicht explorierten, aber in Besitz befindlichen Lagerstätten?
Wird sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der G7-Beschlüsse für eine Erhöhung der europäischen CO2-Reduktionsziele, die Anhebung eines verbindlichen Ausbauziels für erneuerbare Energien und für Energieeffizienz einsetzen, und wenn ja, bis wann?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass das G7-Ziel einer kohlenstoffarmen Energieversorgung auch auf die EU-Energie- und Klimapolitik übertragen und als Zielbestimmung für die Energieunion und ihrer Governance formuliert wird?
Wenn nein, warum nicht?
Wie deckt sich die Zielformulierung der kohlenstoffarmen Energiegewinnung mit der Deklaration für eine regionale Kooperation zur Versorgungssicherheit im Rahmen des Energiebinnenmarktes und dem darin erneut bestätigten Recht, selbstständig und national über den Energiemix zu entscheiden (www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/joint-declaration-forregional-cooperation-on-security-of-electricity-supply-in-the-frameworkof-the-internal-energy-market,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de, rwb=true.pdf)?
Plant die Bundesregierung anlässlich des in Elmau erneut verabschiedeten Bekenntnisses zum Abbau ineffizienter Subventionen für fossile Brennstoffe einen Abbau der umweltschädlichen Subventionen in Deutschland (etwa des ungedeckelten Dienstwagenprivilegs, vgl. www.umweltbundesamt.de vom 15. Dezember 2014 „Umweltschädliche Subventionen liegen bei über 52 Milliarden Euro“), die nach Berechnungen des Umweltbundesamtes in Deutschland zuletzt rund 52 Mrd. Euro jährlich betragen haben, und wann ist mit einer entsprechenden Initiative zu rechnen?
Wie definiert die Bundesregierung „ineffiziente Subventionen für fossile Brennstoffe“, und hält sie die Befreiung der Braunkohletagebaue von der Wasserabgabe (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/umweltschaedliche_subventionen_2014_0.pdf) für eine solche ineffiziente Subvention, wenn nicht, warum nicht?
Wie gedenkt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des in Elmau verabschiedeten Bekenntnisses zum Abbau ineffizienter Subventionen für fossile Brennstoffe darauf hinzuwirken, dass die Investitionen der KfW Bankengruppe am 2-Grad-Limit ausgerichtet werden?
Wie hoch soll der genaue Mittelaufwuchs für den Klimaschutz, den die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in der G7-Abschlusserklärung verkündet hatte, in den kommenden Jahren gestaltet sein (bitte pro Jahr angeben und Aufwuchspfad erläutern)?
Welche konkreten Maßnahmen plant bzw. prüft die Bundesregierung, um verstärkt Finanzmittel aus öffentlichen und privaten Quellen für die internationale Klimafinanzierung bereitzustellen?
Plant die Bundesregierung, neue und zusätzliche Haushaltsmittel bereitzustellen, um dem G7-Versprechen, bis zum Jahr 2020 400 Millionen mehr Menschen Zugang zu direkten und indirekten Versicherungsleistungen bei klimabedingten Katastrophen zur Verfügung zu stellen, Rechnung zu tragen, und wenn ja, wie hoch sind diese, und in welchem Haushaltstitel sollen sie abgebildet werden?
In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland Investitionen im Bereich der Infrastruktur für fossile Energieträger geplant (z. B. Pipelines, Speicher, LNG-Terminals etc.), für die öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt werden und bzw. oder beantragt sind (bitte auflisten)?
Welche Abschreibungszeiträume fließen nach Kenntnis der Bundesregierung für die jeweiligen geplanten Projekte (Frage 20) in die Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) ein?
In welcher Weise wird das Ziel einer Dekarbonisierung der Weltwirtschaft Konsequenzen für die Ausgestaltung der Energieunion der EU haben – insbesondere im Hinblick auf den Ausbau erneuerbarer Energien und die Steigerung der Energieeffizienz?
Welchen geplanten Anteil haben Investitionen in Energieinfrastrukturen und Erzeugungsstrukturen für fossile und bzw. oder atomare Energieträger beim gerade aufgelegten Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die angestrebten Investitionen mit Hilfe des EFSI dem Ziel „Dekarbonisierung in diesem Jahrhundert“ unterzuordnen?
Teilt die Bundesregierung diesbezüglich die Auffassung der Fragesteller, dass ohne eine entsprechende Emissionsminderung im fossilen Kraftwerkspark die Glaubwürdigkeit Deutschlands beim Klimaschutz gefährdet wäre (bitte begründen)?