[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5621
18. Wahlperiode 22.07.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock,
Jürgen Trittin, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5283 –
Energieaußen- und Klimapolitik in Folge der G7-Beschlüsse von Elmau
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vom 7. bis 8. Juni 2015 kamen die Staats- und Regierungschefs der G7 unter
deutscher Präsidentschaft im bayerischen Elmau zusammen. Gemäß der
Abschlusserklärung des Gipfels bekannten sich die Staats- und Regierungschefs
zum Ziel, den globalen Anstieg der Temperatur auf maximal 2 Grad zu
begrenzen – ein Ziel, dass bereits in Kopenhagen (im Jahr 2009) und auch Cancun (im
Jahr 2010) im Rahmen der Weltklimakonferenz beschlossen wurde.
Außerdem erkennen die G7-Staaten die Erkenntnisse des jüngsten
Weltklimaberichts (IPCC – Fünfter Sachstandsbericht) an und schlussfolgern daraus eine
langfristige Etablierung einer kohlenstoffarmen Weltwirtschaft, tiefe
Einschnitte bei den weltweiten Treibhausgasemissionen und eine „damit
einhergehende Dekarbonisierung der Weltwirtschaft im Laufe dieses Jahrhunderts“.
Im Hinblick auf die kommende Weltklimakonferenz in Paris bekräftigten die
G7 ihre „feste Entschlossenheit, im Rahmen der Klimakonferenz im Dezember
dieses Jahres in Paris (COP21) ein Protokoll, eine andere rechtliche
Übereinkunft oder ein vereinbartes Ergebnis mit rechtlicher Wirkung unter dem
Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
(UNFCCC) zu erzielen, was für alle Vertragsparteien gelten soll und
ambitioniert, tragfähig und alles umfassend ist, und sich entwickelnde nationale
Gegebenheiten spiegelt“ (
www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/
G8_G20/2015-06-08-g7-abschluss-deu.pdf?_blob=publicationFile&v=4).
In Deutschland aber hat es die Bundesregierung bisher versäumt, die eigenen
Ziele mit konkreten Maßnahmen zu ihrer Umsetzung zu unterlegen. Die Pro-
Kopf-Emissionen der Deutschen gehören zu den höchsten innerhalb der
Europäischen Union (EU) und sind ca. 27 Prozent höher als der Durchschnitt in der
EU. Deutschland senkte dennoch seine Emissionen zwischen den Jahren 2005
und 2013 nur um 3,8 Prozent. Ziel waren 4,5 Prozent. Deutschland wird
deshalb nach Auffassung der Fragesteller das selbstgesteckte Ziel der
Emissionsminderung bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent nicht mehr erreichen.
Deutschlands Emissionen im Energiesektor sind höher als im EU-Durch-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
16. Juli 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5621 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeschnitt, vor allem durch die zu starke Rolle von Kohle im Energiemix. Diese
wird von der Bundesregierung auch weiterhin geschont.
Auf europäischer Ebene wird derzeit an der Etablierung einer Energieunion
gearbeitet. Diese setzt aber vor allem auf die Diversifizierung fossiler
Energieressourcen.
Das G7-Mitglied USA plant, aufgrund des Fracking-Booms ab dem Jahr 2016
zum Exporteur von Flüssiggas (LNG) zu werden. G7-Mitglied Kanada ist
bereits seit Jahren Netto-Exporteur fossiler Energien. Das G20-
Präsidentschaftsland Australien strebt an, den bisherigen Spitzenreiter im LNG-Markt Katar
von Platz eins zu verdrängen.
Innerhalb der G7 sowie der G20 werden also die Weichen in Richtung einer
forcierten fossilen Infrastruktur gestellt. Diese sind mit hohen Investitionen
verbunden. Ein Ausstieg aus der fossilen Energiebereitstellung bis zum Jahr
2050 würde diese Investitionen gefährden.
Die Abschlusserklärung von Elmau versucht mit der erneuten Festlegung auf
das 2-Grad-Limit sowie dem Bekenntnis zu einer Dekarbonisierung den
Eindruck einer ambitionierten Klima- und Energiepolitik durch die G7-Staaten zu
erwecken. Doch die aktuelle Politik in sämtlichen G7-Staaten zeigt tatsächlich
das Gegenteil. Vielmehr steht die deutsche, europäische und internationale
Klimapolitik teilweise sogar noch immer im Widerspruch zu diesen ohnehin
unverbindlichen Beschlüssen.
1. Welche konkreten energie- und welche konkreten wirtschaftspolitischen
Maßnahmen wurden unter den G7-Mitgliedstaaten im Elmau diskutiert, um
im Laufe des Jahrhunderts eine kohlenstoffarme Weltwirtschaft bzw.
Energiewirtschaft zu erreichen?
2. Welche Vorbehalte verhinderten ein Bekenntnis zu einer weitgehend CO2-
emissionsfreien Energiewirtschaft der G7-Staaten bereits bis zur Mitte des
Jahrhunderts?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Klima- und Energiepolitik sind Schwerpunktthemen unter der deutschen G7-
Präsidentschaft im Jahr 2015. Während des G7-Gipfels in Elmau haben die Staats-
und Regierungschefs bekräftigt, dass tiefe Einschnitte bei den weltweiten
Treibhausgasemissionen erforderlich sind, einhergehend mit einer Dekarbonisierung
der Weltwirtschaft im Laufe des Jahrhunderts. Demgemäß haben sich die G7-
Staaten dazu bekannt, gemeinsam mit allen Vertragsparteien des
Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) die
Treibhausgase bis 2050 im Vergleich zum Jahr 2010 entsprechend dem oberen
Ende der jüngsten Empfehlungen des Weltklimaberichts (IPCC) von 40 bis
70 Prozent zu reduzieren.
Die G7-Staaten streben dazu bis zum Jahr 2050 einen Umbau der
Energiewirtschaft an und haben sich zu diesem Zweck dazu verpflichtet, langfristige
nationale kohlenstoffarme Strategien zu entwickeln. Für die Entwicklung der
jeweiligen nationalen kohlenstoffarmen Strategien sind die G7-Staaten selbst
verantwortlich. Deutschland setzt mit der Energiewende eine ambitionierte
langfristige nationale kohlenstoffarme Strategie um, indem es anstrebt, 80 bis
95 Prozent der Treibhausgase gegenüber dem Jahr 1990 bis zum Jahr 2050 zu
reduzieren.
Die G7-Staaten haben darüber hinaus konkrete Maßnahmen beschlossen, die zu
einer Verbesserung der nachhaltigen Energiesicherheit beitragen. Zu diesen
Maßnahmen gehören die weitere Analyse von Schwachstellen im
Energiesystem, insbesondere im Strombereich und bei der Integration von großen Anteilen
fluktuierender erneuerbarer Energien, eine enge Zusammenarbeit im Bereich
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5621der Cyber-Sicherheit im Energiesektor, verstärkte Kooperation im Bereich der
Energieeffizienz und bei Forschung, Entwicklung und Demonstration von
sauberen Energien, insbesondere von erneuerbaren Energien und kohlenstoffarmen
Energien, sowie die Verbesserung von Widerstandsfähigkeit und Flexibilität von
Gasmärkten.
Zur Verbesserung der internationalen Kooperation im Bereich der
Energieeffizienz haben die G7-Staaten beschlossen, Energieeffizienznetzwerke zu
fördern, eine Analyse der kosteneffizientesten Energieeffizienzmaßnahmen
durchzuführen sowie gemeinsam mit der Europäischen Kommission die Errichtung
von energiebezogenen Produktdatenbanken zu erwägen.
Die G7-Staaten haben außerdem beschlossen, den Zugang zu erneuerbaren
Energien in Afrika und in Entwicklungsländern anderer Regionen zu
beschleunigen und bis zu 10 000 MW zusätzliche Kapazität an erneuerbaren Energien bis
zum Jahr 2020 zu erreichen, um die Energiearmut zu verringern.
3. Wie definiert die Bundesregierung „kohlenstoffarme Weltwirtschaft“, und
gibt es ein gemeinsames Verständnis unter den G7 für diese
Zielvorstellung?
7. Wie definiert die Bundesregierung „Dekarbonisierung“, und gibt es ein
gemeinsames Verständnis unter den G7 für diese Zielvorstellung?
Die Fragen 3 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Gemeinsame Grundlage der G7 für die Begriffe der „Dekarbonisierung“ und
„kohlenstoffarme Wirtschaft“ bildet der Fünfte Sachstandsbericht der AG III des
Weltklimarates aus dem Jahr 2014, insbesondere die Reduktionszenarien, bei
denen das 2-Grad-Ziel eingehalten wird.
Unter dem Begriff „Dekarbonisierung“ versteht die Bundesregierung die
Umstellung auf kohlenstoffarmes Wirtschaften. Unter einer „kohlenstoffarmen
Weltwirtschaft“ versteht die Bundesregierung eine Weltwirtschaft, deren CO2-
Emissionen im Einklang mit dem globalen Ziel stehen, den Temperaturanstieg
entsprechend den Empfehlungen des o. g. Sachstandsberichtes auf unter 2 Grad
gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
4. Was versteht die Bundesregierung konkret unter „Entwicklung und Einsatz
innovativer Technologien“ im Hinblick auf die Zielformulierung einer
kohlenstofffreien Energiewirtschaft?
Fallen Carbon Capture and Storage (CCS), Carbon Capture and Use (CCU),
Bio-Energie mit CCS (BECCS), Atomenergie aus Kernspaltung und
Kernfusion unter diese Zielvorstellung?
Welche G7-Staaten werden nach Kenntnis der Bundesregierung das Ziel
einer kohlenstofffreien Energiewirtschaft mittels Carbon Capture and
Storage (CCS), Carbon Capture and Use (CCU), Bio-Energie mit CCS
(BECCS) oder Atomenergie aus Kernspaltung und Kernfusion zu erreichen
versuchen?
Unter „Entwicklung und Einsatz innovativer Technologien“ versteht die
Bundesregierung insbesondere den Einsatz von Energieeffizienztechnologien sowie
den Ausbau erneuerbarer Energien und deren Weiterentwicklung einschließlich
Innovationen. Zu nennen sind des Weiteren Technologien, die im Rahmen der
Energiewende der Optimierung des gesamten Energiesystems sowie der Markt-
Drucksache 18/5621 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeund Systemintegration von erneuerbaren Energien dienen, einschließlich
Forschung und Entwicklung in diesem Bereich.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass hinsichtlich der CCS-Technologie
zum jetzigen Zeitpunkt die großtechnische Demonstration von CCS Priorität
hat. Erst im Laufe der Demonstrationsphase und nach Evaluierung aller
Erkenntnisse wird sich zeigen, wie und in welchem Umfang und möglicherweise
mittels welcher Maßnahmen die CCS-Technologie weiterverfolgt werden sollte.
In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD wurde verabredet,
die Fusionsforschung auf dem festgelegten, begrenzten Niveau fortzuführen.
Deutschland hat im Jahr 2011 beschlossen, schrittweise aus der Nutzung der
Kernenergie zur Stromerzeugung auszusteigen. Das letzte Kernkraftwerk soll
spätestens im Jahr 2022 vom Netz gehen.
Welche Technologien in den jeweiligen Ländern angewandt werden, fällt unter
die Souveränität der einzelnen Staaten, den eigenen Energiemix zu bestimmen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung will Japan bis zum Jahr 2030 den Anteil der
Kernenergie an der Stromversorgung, der vor dem Unfall von Fukushima bei
ca. 30 Prozent lag und in der Folge drastisch reduziert wurde, wieder auf ca.
20 bis 22 Prozent erhöhen.
Die europäischen G7-Staaten Frankreich und das Vereinigte Königreich werden
auf absehbare Zeit auf den Einsatz von Kernenergie zur Energieversorgung
setzen. Während die italienische Regierung ab dem Jahr 2008 zunächst den
Wiedereinstieg in die Kernenergie und den Neubau von Kernkraftwerken plante,
sprach sich die Bevölkerung im Jahr 2011 in einem Referendum hiergegen aus.
Dieses Referendum wird von der gegenwärtigen Regierung beachtet.
Bis auf Kanada sind alle G7-Staaten direkt oder – wie im Fall der
Mitgliedstaaten der EU – mittelbar über EURATOM an dem Fusionsforschungsprojekt ITER
beteiligt.
ITER soll zeigen, ob mit der gewählten Technologie ein Fusionskraftwerk
grundsätzlich realisiert werden kann.
Sehr großes Interesse an einer breiten Anwendung von CCS haben insbesondere
das Vereinigte Königreich, die USA und Kanada. Diese drei Staaten werden das
Ziel einer kohlendioxidarmen Energiewirtschaft auch mittels CCS erreichen
wollen. In den übrigen G7-Staaten wird CCS derzeit nicht dieselbe hohe
Priorität eingeräumt wie im Vereinigten Königreich, USA und Kanada. Im Hinblick
auf den Ausstoß von Treibhausgasen in den jeweiligen Energiesystemen
ermutigen die G7-Energieminister gemäß ihrer Abschlusserklärung vom 12. Mai
2015 die Länder, die sich für CCS entscheiden, gemeinsame große
Demonstrationsprojekte zu erarbeiten. Deutschland und Frankreich stehen im Hinblick auf
das großtechnische Demonstrationsprojekt ROAD in Rotterdam, Niederlanden,
auf Arbeitsebene miteinander in Kontakt.
5. Wurde auf dem G7-Gipfel von Elmau explizit über Bio-Energie mit CCS
(BECCS) gesprochen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus diesem Austausch?
Nein, auf dem Gipfel von Elmau wurde nicht explizit über Bio-Energie mit CCS
gesprochen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/56216. Was wird die Bundesregierung unternehmen, „um die Koordinierung und
Transparenz von Forschung, Entwicklung und Demonstration im Bereich
der sauberen Energien insgesamt zu verbessern“, und welche Formen der
Energiegewinnung gelten für die Bundesregierung als „sauber“?
Die Bundesregierung hat Transparenz, Abstimmung und Koordination als
übergeordnete Leitlinien der Förderpolitik im Energieforschungsprogramm
identifiziert. Daher werden auf nationaler Ebene die bestehenden Instrumente,
beispielsweise die Koordinierungsplattform Energieforschung, der Bundesbericht
Energieforschung, das Informationssystem EnArgus, die Landkarte der
Energieforschung sowie die Dialogplattform Forschungsforum Energiewende genutzt
und weiterentwickelt. Information, Transparenz und Koordinierung gewinnen
auch in der europäischen Forschungszusammenarbeit an Bedeutung. Die
Nationalen Kontaktstellen beispielsweise dienen als Anlaufstelle für Anfragen zu
Fördermöglichkeiten im europäischen Rahmenprogramm für Forschung und
Innovation „Horizont 2020“. Die Bundesregierung intensiviert die multilaterale
Zusammenarbeit in der Energieforschung auch international, beispielsweise im
Rahmen des Technologienetzwerks der Internationalen Energieagentur (IEA)
und der Mitarbeit in der Internationalen Organisation für Erneuerbare Energien
(IRENA).
Die Bundesregierung macht sich keine spezielle Definition von „sauberer“
Energiegewinnung zu eigen. Zu den Kriterien für eine umwelt- und
klimaverträgliche Energieversorgung gehören neben dem Kriterium niedriger CO2-
Emissionen auch Fragen der Risikobewertung, des Immissionsschutzes
(insbesondere Luft- und Wasserverschmutzung), der Landschaftsnutzung und des
Naturschutzes sowie Fragen der Abfallentsorgung bzw. Endlagerung.
Vor diesem Hintergrund hält die Bundesregierung den Umbau unseres
Energieversorgungssystems auf Basis erneuerbarer Energien und Energieeffizienz für
den richtigen Weg, unabhängig davon, welche Technologien sich in diesen
Bereichen langfristig durchsetzen.
8. Welchen Einfluss auf das Ziel einer „kohlenstoffarmen Weltwirtschaft“
haben aus Sicht der Bundesregierung die Ankündigungen der USA
(
www.telegraph.co.uk vom 26. April 2015 „US to launch blitz of gas
exports, eyes global energy dominance“) und Australiens (
www.reuters.com
vom 29. September 2011 „Australia to overtake Qatar as top LNG
supplier“), ab dem Jahr 2020 mehr Flüssiggas als Katar exportieren zu wollen?
9. Um wie viel erhöht sich nach Einschätzung der Bundesregierung die
handelbare Menge an fossilen Brennstoffen auf dem Weltmarkt, wenn die USA
und Australien die genannten Ziele erreichen?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Durch die zunehmenden LNG-Exporte der USA und Australiens werden
zusätzliche Gasmengen auf den Weltmarkt kommen und den internationalen
Gashandel voraussichtlich spürbar beleben. Nach dem Medium-Term Market Report
2015 der IEA wird der globale Gashandel bis zum Jahr 2020 um ca. 40 Prozent
auf 790 Milliarden Kubikmeter p. a. anwachsen.
In dem Umfang, in dem Erdgas in Zukunft Kohle als Energieträger verdrängt,
kann dies positive Auswirkungen auf eine kohlenstoffarme Weltwirtschaft
haben.
Drucksache 18/5621 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode10. Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung das in der statischen
Reichweite fossiler Energien gebundene globale Kapital, und wie hoch schätzt
sie den Abschreibungsbedarf bei Einhaltung des 2-Grad-Ziels, für das
nicht einmal mehr die Hälfte dieser Ressourcen verbrannt werden darf?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Zahlen vor.
11. In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung Bund oder
Bundesländer mittel- oder unmittelbar (z. B. durch Fonds oder Anlagen)
an Firmen (bitte auflisten) beteiligt, die an der Exploration von fossilen
Energieträgern beteiligt sind oder in diese investieren?
12. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung das CO2-Äquivalent der
fossilen Energieträger, über die diese Firmen aktuell verfügen (bitte
auflisten) inklusive der noch nicht explorierten, aber in Besitz befindlichen
Lagerstätten?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Die Unternehmensbeteiligungen des Bundes sind im Beteiligungsbericht, der
auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) unter
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/
Bundesvermoegen/Privatisierungs_und_Beteiligungspolitik/Beteiligungen_
des_Bundes/Beteiligungsbericht-2014.html abrufbar ist, dargestellt. Zu den
60 wesentlichen unmittelbaren Beteiligungen ist im ausführlichen Teil unter den
Abschnitte B bis J auch der jeweilige Unternehmensgegenstand aufgeführt.
Keines dieser 60 Unternehmen und ihrer Tochterunternehmen ist mit der
Exploration von fossilen Energieträgern befasst.
Anlageentscheidungen, etwa in Fonds, zählen zum operativen Geschäft, das der
jeweiligen Geschäftsleitung obliegt. Diese Fragen unterliegen dem
unternehmerischen bzw. organisationsinternen Verantwortungsbereich der Unternehmen
und sind nicht vom parlamentarischen Fragerecht erfasst. Der Ausschuss für
Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat dies in seinem auf
Bundestagsdrucksache 13/6149 wiedergegebenen Beschluss festgestellt. Auch die
Tätigkeit der Bundesländer fällt nicht unter das Fragerecht des Deutschen
Bundestages.
13. Wird sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der G7-Beschlüsse
für eine Erhöhung der europäischen CO2-Reduktionsziele, die Anhebung
eines verbindlichen Ausbauziels für erneuerbare Energien und für
Energieeffizienz einsetzen, und wenn ja, bis wann?
14. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass das G7-Ziel einer
kohlenstoffarmen Energieversorgung auch auf die EU-Energie- und
Klimapolitik übertragen und als Zielbestimmung für die Energieunion und
ihrer Governance formuliert wird?
Wenn nein, warum nicht?
22. In welcher Weise wird das Ziel einer Dekarbonisierung der Weltwirtschaft
Konsequenzen für die Ausgestaltung der Energieunion der EU haben –
insbesondere im Hinblick auf den Ausbau erneuerbarer Energien und die
Steigerung der Energieeffizienz?
Die Fragen 13, 14 und 22 werden gemeinsam beantwortet.
Mit den Beschlüssen des Europäischen Rates vom 23. und 24. Oktober 2014 hat
sich die EU bereits ehrgeizige Klima- und Energieziele bis zum Jahr 2030 ge-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5621setzt. Diese umfassen ein EU-internes Treibhausgas-Reduktionsziel von
mindestens 40 Prozent im Verhältnis zum Jahr 1990, eine Erhöhung des Anteils
erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch auf mindestens 27 Prozent
sowie eine Reduktion des Energieverbrauchs um mindestens 27 Prozent mit der
Option, dieses Ziel in einer Überprüfung noch vor dem Jahr 2020 auf 30 Prozent
zu erhöhen. Dieser Erfolg beruht nicht zuletzt auf dem Einsatz der
Bundesregierung. Jetzt muss es darum gehen, diese Beschlüsse verlässlich umzusetzen.
Das als Mindestwert formulierte Klimaziel lässt die Möglichkeit offen, die
Ambition über das 40-Prozent-Ziel hinaus im Kontext eines globalen Abkommens
mit der Option der Nutzung von internationalen
Emissionsminderungsgutschriften weiter zu steigern. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass dies
zu gegebener Zeit, auch im EU-Rahmen, wieder erörtert wird. Hinsichtlich des
Effizienzzieles hatte sich die Bundesregierung schon im Vorfeld des
Europäischen Rates vom 23. und 24. Oktober 2014 für ein höheres Ziel ausgesprochen
und setzt sich auch weiterhin für eine Erhöhung auf 30 Prozent ein.
Die Dekarbonisierung der Wirtschaft ist eine der fünf sogenannten
„Dimensionen“ der Energieunion und daher wesentlicher Bestandteil der klima- und
energiepolitischen Zielsetzungen der EU. Diese fünf „Dimensionen“, zu denen auch
Energieeffizienz gehört, sind eng miteinander verbunden und verstärken sich
gegenseitig. Die Kommissionsmitteilung vom 25. Februar 2015 zu einer
Rahmenstrategie für eine Energieunion mit einer vorausschauenden Klimapolitik,
sowie die hierauf aufbauenden Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom
19. und 20. März 2015 und des Energierates vom 8. Juni 2015 bekräftigen
explizit das Ziel der Dekarbonisierung der Wirtschaft. Es ist damit bereits heute fest
in den energiepolitischen Zielsetzungen der EU verankert.
Die Bundesregierung erwartet und unterstützt die positive Impulswirkung der
Beschlüsse von Elmau für die Umsetzung der entsprechenden Zielsetzung der
Energieunion in der EU und darüber hinaus und wertet diese insbesondere als
starkes Signal für die internationalen Klimaverhandlungen im Hinblick auf den
Abschluss eines globalen Klimaabkommens Ende des Jahres in Paris. Die
Bundesregierung teilt dabei die Auffassung der Kommission, dass die EU zur
Dekarbonisierung eine Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien übernehmen
muss.
15. Wie deckt sich die Zielformulierung der kohlenstoffarmen
Energiegewinnung mit der Deklaration für eine regionale Kooperation zur
Versorgungssicherheit im Rahmen des Energiebinnenmarktes und dem darin erneut
bestätigten Recht, selbstständig und national über den Energiemix zu
entscheiden (
www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/joint-
declarationfor-regional-cooperation-on-security-of-electricity-supply-in-the-
framework-of-the-internal-energy-market,property=pdf,bereich=bmwi,
sprache=de,rwb=true.pdf)?
Jeder Mitgliedstaat kann über seinen Energiemix frei entscheiden (Artikel 194
AEUV). Die Erklärung der „12 elektrischen Nachbarn“ zur gemeinsamen
Zusammenarbeit bei der Versorgungssicherheit bezieht sich auf dieses Recht.
Unabhängig hiervon haben die EU-Mitgliedstaaten in der Vergangenheit
regelmäßig bekräftigt, ihre Treibhausgasemissionen reduzieren zu wollen. Die EU-
Staats- und Regierungschefs haben sich im Oktober 2014 auf neue
Klimaschutzziele bis zum Jahr 2030 geeinigt. Die Treibhausgasemissionen sollen bis zum
Jahr 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 sinken. Die
konkrete Vorgabe eines bestimmten Energiemixes ist für die Erreichung dieses Ziels
nicht notwendig und hiermit nicht verbunden.
Drucksache 18/5621 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode16. Plant die Bundesregierung anlässlich des in Elmau erneut verabschiedeten
Bekenntnisses zum Abbau ineffizienter Subventionen für fossile
Brennstoffe einen Abbau der umweltschädlichen Subventionen in Deutschland
(etwa des ungedeckelten Dienstwagenprivilegs, vgl.
www.umweltbundes-
amt.de vom 15. Dezember 2014 „Umweltschädliche Subventionen liegen
bei über 52 Milliarden Euro“), die nach Berechnungen des
Umweltbundesamtes in Deutschland zuletzt rund 52 Mrd. Euro jährlich betragen
haben, und wann ist mit einer entsprechenden Initiative zu rechnen?
Wie definiert die Bundesregierung „ineffiziente Subventionen für fossile
Brennstoffe“, und hält sie die Befreiung der Braunkohletagebaue von der
Wasserabgabe (
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/
publikationen/umweltschaedliche_subventionen_2014_0.pdf) für eine
solche ineffiziente Subvention, wenn nicht, warum nicht?
Eine Änderung der steuerlichen Regelungen zur Nutzung von Dienstwagen ist
derzeit nicht geplant. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob die Länder eine
Änderung der Regelungen zur Erhebung von Wasserabgaben anstreben.
17. Wie gedenkt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des in Elmau
verabschiedeten Bekenntnisses zum Abbau ineffizienter Subventionen für
fossile Brennstoffe darauf hinzuwirken, dass die Investitionen der KfW
Bankengruppe am 2-Grad-Limit ausgerichtet werden?
Wie hoch soll der genaue Mittelaufwuchs für den Klimaschutz, den die
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in der G7-Abschlusserklärung
verkündet hatte, in den kommenden Jahren gestaltet sein (bitte pro Jahr
angeben und Aufwuchspfad erläutern)?
Die Nachhaltigkeitsleitsätze der KfW Bankengruppe geben vor, dass die
Zusagen im Schwerpunkt Klimawandel und Umwelt rund ein Drittel am
Gesamtneuzusagevolumen des Konzerns betragen sollen (2014: 36 Prozent). Die KfW hat
in den Jahren 2006 bis 2014 insgesamt Zusagen in Höhe von 64 Mrd. Euro für
Erneuerbare-Energien-Vorhaben und 104 Mrd. Euro für
Energieeffizienzinvestitionen zugesagt. Dem stehen im selben Zeitraum rund 3 Mrd. Euro für
Kohle(heiz-)kraftwerke gegenüber. Mit den neuen Leitlinien der KfW zur
internationalen Kohlekraftwerksfinanzierung, die sich an dem diesbezüglichen
Bericht der Bundesregierung vom 22. Dezember 2014 ausrichten, hat die KfW die
Finanzierung von Kohlekraftwerken unter den Vorbehalt zusätzlicher,
restriktiver Kriterien gestellt. Dazu gehört insbesondere die Auflage, dass Vorhaben
nur in Ländern verfolgt werden, die über eine nationale Klimaschutzpolitik und
Klimaschutzstrategie verfügen, die von einer gezielten Politik zum Ausbau
erneuerbarer Energien bzw. zur Steigerung der Energieeffizienz flankiert wird.
Die Vorhaben müssen zugleich mit dieser Klimaschutzpolitik kohärent sein.
Insofern ist davon auszugehen, dass der Anteil der Kohlefinanzierung am
Neuzusagevolumen der KfW in den kommenden Jahren sinken wird.
Die grundsätzliche Frage der Kompatibilität von Investitionen mit der 2-Grad-
Obergrenze geht über die Frage der Kohlefinanzierung und über den
Energiesektor hinaus und betrifft auch Investitionen in anderen Sektoren und in andere
Technologien. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im Kontext der
deutschen G7-Präsidentschaft ein Forschungsgutachten vergeben. Ein
Zwischenbericht ist auf der G7-Webseite zu finden (
www.g7germany.de/Content/
DE/_Anlagen/G8_G20/2015-06-01-investments-global-temperature-increase.
html?nn=1282190). Die Bundesregierung wird nach Fertigstellung des
Endberichts prüfen, welcher Handlungsbedarf sich daraus ergibt.
Die Staats- und Regierungschefs der G7-Staaten haben in der
Abschlusserklärung von Schloss Elmau bekräftigt, dass sie ihre Anstrengungen fortsetzen
werden, verstärkt Finanzmittel aus öffentlichen und privaten Quellen bereitzustellen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5621und zu mobilisieren und zu zeigen, dass die G7 und andere auf einem guten Weg
sind, das Ziel von 100 Mrd. US-Dollar (Zusagen auf der Weltklimakonferenz
2009 in Kopenhagen) zu erreichen.
In diesem Sinne hatte die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Vorfeld des
G7-Gipfels auf dem Petersberger Klimadialog im Mai 2015 erklärt, dass
Deutschland eine Verdoppelung seiner internationalen Klimafinanzierung bis
zum Jahr 2020, bezogen auf das Jahr 2014, anstrebt. Basis ist der
Eckwertebeschluss für den Haushalt 2016 und die Finanzplanung bis zum Jahr 2019. Es
besteht innerhalb der Bundesregierung Einvernehmen, dass die im
Finanzplanungszeitraum veranschlagten Mittel ausreichen, um die Klimaschutzzusagen
der Bundesregierung zu erfüllen.
18. Welche konkreten Maßnahmen plant bzw. prüft die Bundesregierung, um
verstärkt Finanzmittel aus öffentlichen und privaten Quellen für die
internationale Klimafinanzierung bereitzustellen?
Eine Übersicht der Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der
internationalen Klimafinanzierung ist im Zweijährigen Bericht Deutschlands unter der
Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen 2014 enthalten (
www.unfccc.
int/national_reports/biennial_reports_and_iar/submitted_biennial_reports/
items/7550.php).
Die Bundesregierung strebt wie bisher an, klimabezogene Aspekte in die
Vorhaben der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zu integrieren. Eine weitere
Maßnahme zur öffentlichen Klimafinanzierung ist die Mobilisierung von
Mitteln am Kapitalmarkt durch öffentliche Finanzinstitute (u. a. KfW-
Entwicklungskredite) sowie die Nutzung marktmittelfinanzierter FZ-Instrumente
(Förderkredite). Über die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft
(DEG) sollen insbesondere klimafreundliche Privatinvestitionen in
Entwicklungsländern ko-finanziert werden. Darüber hinaus setzt sich die
Bundesregierung dafür ein, einen positiven Investitionsrahmen für klimapolitische Vorhaben
zu schaffen. Hier können beispielhaft Projektvorschläge, die aus dem „Global
Innovative Lab for Climate Finance“ hervorgegangen sind und deren
Umsetzung die Bundesregierung derzeit prüft, genannt werden.
Ein weiterer Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung erfolgt über den
„Grünen Klimafonds“ (GCF) und die „Globale Umweltfazilität“ (GEF) sowie
multilaterale Institutionen wie die Weltbank und regionale
Entwicklungsbanken.
19. Plant die Bundesregierung, neue und zusätzliche Haushaltsmittel
bereitzustellen, um dem G7-Versprechen, bis zum Jahr 2020 400 Millionen mehr
Menschen Zugang zu direkten und indirekten Versicherungsleistungen bei
klimabedingten Katastrophen zur Verfügung zu stellen, Rechnung zu
tragen, und wenn ja, wie hoch sind diese, und in welchem Haushaltstitel
sollen sie abgebildet werden?
Die Bundesregierung plant, die Initiative in enger Abstimmung mit den anderen
G7-Partnern schrittweise zu konkretisieren.
In diesem Zusammenhang hat der Bundesminister für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, bei der G7-Stakeholder-
Konferenz zu Klimarisikoversicherungen am 7. Mai 2015 in Berlin angekündigt,
150 Mio. Euro als ersten Schritt bereitzustellen.
Die Planung zur Ausgestaltung der Initiative ist noch nicht abgeschlossen. Die
Mittel zur Finanzierung erster Maßnahmen werden sich aus Mitteln des Einzel-
Drucksache 18/5621 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeplans 23 (bilaterale und multilaterale Entwicklungszusammenarbeit)
zusammensetzen.
20. In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland Investitionen im Bereich der Infrastruktur für fossile Energieträger
geplant (z. B. Pipelines, Speicher, LNG-Terminals etc.), für die öffentliche
Mittel zur Verfügung gestellt werden und bzw. oder beantragt sind (bitte
auflisten)?
21. Welche Abschreibungszeiträume fließen nach Kenntnis der
Bundesregierung für die jeweiligen geplanten Projekte (Frage 20) in die Berechnung
des Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) ein?
Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass für entsprechende
Investitionen in Deutschland öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt bzw.
beantragt wurden.
23. Welchen geplanten Anteil haben Investitionen in Energieinfrastrukturen
und Erzeugungsstrukturen für fossile und bzw. oder atomare Energieträger
beim gerade aufgelegten Europäischen Fonds für strategische
Investitionen (EFSI)?
24. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die angestrebten
Investitionen mit Hilfe des EFSI dem Ziel „Dekarbonisierung in diesem
Jahrhundert“ unterzuordnen?
Die Fragen 23 und 24 werden gemeinsam beantwortet.
Der Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) soll die
Entwicklung des Energiesektors im Einklang mit den Prioritäten der Energieunion,
einschließlich der Sicherheit der Energieversorgung, und den Klima- und
Energiezielen der Jahre 2020, 2030 und 2050 fördern, insbesondere durch
a) den Ausbau der Nutzung oder Bereitstellung von erneuerbarer Energien,
b) Energieeffizienz und Energieeinsparungen (mit einem besonderen
Schwerpunkt auf der Senkung der Nachfrage mittels bedarfsseitiger Steuerung und
Gebäudesanierung),
c) Entwicklung und Modernisierung von Energieinfrastrukturen (insbesondere
Verbundnetze, intelligente Netze auf der Verteilungsebene,
Energiespeicherung und Synchronisierung von Netzen).
Sektorale oder regionale Investitionsquoten sind in der Verordnung zum EFSI
nicht festgelegt. Über die Investitionsvorhaben entscheiden die politisch
unabhängigen Gremien des EFSI und die Europäische Investitionsbank (EIB).
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der derzeit laufenden Überarbeitung
der Finanzierungsstrategie der EIB im Klimabereich dafür ein, dass die EIB in
ihrer Förderpolitik, die grundsätzlich auch auf EFSI-geförderte Projekte
Anwendung findet, europäische und international vereinbarte Klima- und
Energieziele einhält und fördert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/562125. Teilt die Bundesregierung diesbezüglich die Auffassung der Fragesteller,
dass ohne eine entsprechende Emissionsminderung im fossilen
Kraftwerkspark die Glaubwürdigkeit Deutschlands beim Klimaschutz
gefährdet wäre (bitte begründen)?
Um die kurz- und langfristigen Klimaziele Deutschlands zu erreichen, sind auch
Emissionsminderungen im fossilen Kraftwerkspark erforderlich. Mit dem am
1. Juli 2015 beschlossenen Maßnahmenpaket zur CO2-Minderung stellt die
Bundesregierung sicher, dass die im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020
festgelegte Minderung von 22 Millionen t CO2 unter besonderer Berücksichtigung
des Stromsektors und des europäischen Zertifikatehandels erreicht wird. Dies ist
ein wichtiger Baustein, um den CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2020 insgesamt um
40 Prozent gegenüber dem 1990 zu reduzieren und so unser nationales
Klimaschutzziel zu erreichen.
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ISSN 0722-8333]