Umsetzung des Betätigungsverbots der Organisation Islamischer Staat
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Annette Groth, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 12. September 2014 wurde vom Bundesministerium des Innern ein Betätigungsverbot gegen die Organisation „Islamischer Staat“ (IS) nach dem Vereinsgesetz verhängt. Begründet wurde das Verbot damit, dass sich der IS gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung richte. Nach der Einnahme der irakischen Großstadt Mosul im Juni 2015 hatte die Gruppierung ein über Teile des Irak und Syrien reichendes „Kalifat“ ausgerufen. Unter der Herrschaft des IS kommt es dort zu Kriegsverbrechen und schwersten Menschenrechtsverletzungen, insbesondere an Angehörigen religiöser und ethnischer Minderheiten sowie generell an Frauen. Auch aus Deutschland haben sich hunderte Dschihadisten der Terrororganisation angeschlossen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Über welche Strukturen verfügt der IS nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland, und welche Maßnahmen wurden gegen diese Strukturen seit Verhängung des Betätigungsverbots mit welchem Ergebnis ergriffen?
Über wie viele Mitglieder, Sympathisanten und Anhänger verfügt der IS nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und wo befinden sich regionale Schwerpunkte ihrer Aktivität?
Wie viele und welche Vereine, Moscheevereine, Stiftungen und sonstige Verbände und Einrichtungen, die dem IS angehören, ihn unterstützen oder von IS-Anhängern frequentiert oder genutzt werden, sind der Bundesregierung bekannt, und welche Maßnahmen wurden bislang gegen diese Vereinigungen ergriffen?
Inwieweit, in welcher Form und mit welchem Erfolg wurden von welchen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung welche Maßnahmen gegen vom Ausland gesteuerte deutschsprachige bzw. auf Deutschland zielende propagandistische Internetaktivitäten des IS ergriffen, und welche Probleme stellten sich bislang bei einer Verfolgung derartiger Internetaktivitäten?
a) Wie viele und welche Websites, die für den IS werben und sich an ein Publikum in Deutschland richten, sind der Bundesregierung bekannt?
b) Welche Reichweite haben diese Seiten nach Kenntnis der Bundesregierung?
c) Aus welchen Ländern werden diese Seiten betrieben?
d) Wie viele und welche dieser Websites wurden bereits aufgrund welcher rechtlichen Grundlage gesperrt?
e) In welchen und in wie vielen Fällen konnten Betreiberinnen und Betreiber solcher Seiten festgestellt und strafrechtlich mit welchem Ergebnis verfolgt werden?
f) Welche Maßnahmen im Einzelnen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Verbreitung einschlägiger IS-Werbevideos über soziale Netzwerke zu verhindern, und welchen Erfolg haben diese Maßnahmen bislang gezeigt?
Wie viele deutsche Staatsbürger bzw. in Deutschland lebende Personen haben sich bislang nach Kenntnis der Bundesregierung dem IS angeschlossen, wie viele von ihnen sind in das vom IS kontrollierte Gebiet in Syrien und dem Irak ausgereist, wie viele von ihnen haben sich dort an Kampfhandlungen beteiligt, wie viele von ihnen stehen im Verdacht der Beteiligung an Kriegsverbrechen, wie viele von ihnen kamen im Nahen Osten ums Leben, und wie viele sind wieder nach Deutschland zurückgekehrt?
Gegen wie viele mutmaßliche IS-Mitglieder wurde und werden nach Kenntnis der Bundesregierung wie viele Strafverfahren aufgrund welcher Straftatbestände geführt (bei bereits abgeschlossenen Verfahren bitte Ergebnis benennen), wie viele Tatverdächtige halten sich derzeit in Deutschland auf, wie viele von ihnen befinden sich in Untersuchungshaft, und wie viele werden im IS-kontrollierten Gebiet im Nahen Osten vermutet?
In welcher Form und mit welchem Erfolg rekrutiert der IS nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland neue Kämpfer sowie sonstige Unterstützerinnen und Unterstützer für eine Ausreise in die von ihm kontrollierten Gebiete des Irak und Syriens, und welche polizeilichen und rechtlichen Maßnahmen wurden bislang mit welchem Ergebnis gegen eine solche Rekrutierung ergriffen?
Inwieweit finden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland Spendensammlungen zugunsten des IS statt, und welche Maßnahmen wurden auf welcher rechtlichen Grundlage von welchen Behörden mit welchem Ergebnis dagegen eingeleitet?
Wie viele Strafverfahren wegen welcher (mutmaßlichen) Verstöße im Einzelnen gegen das Betätigungsverbot des IS wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang gegen wie viele Personen und mit welchem Ergebnis eingeleitet?
In wie vielen und welchen Fällen gegen wie viele Personen wurden wann, in welchem Zeitraum und auf Anordnung welcher Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung aufgrund des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betätigungsverbot für den IS eingeleitet?
In wie vielen und welchen Fällen wurden wann und auf Anordnung welcher Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung Durchsuchungen welcher Objekte aufgrund des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betätigungsverbot für den IS eingeleitet?
In welchen und wie vielen Fällen wurde wann nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die Verwendung welcher zu welchem Anlass gezeigten Symbole des IS im Einzelnen strafrechtlich vorgegangen?
In wie vielen und welchen Fällen wurden wann und auf Anordnung welcher Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung Internetseiten oder Seiten von sozialen Netzwerken aufgrund eines Verstoßes gegen das Betätigungsverbot für den IS veranlasst?
Inwieweit, in welcher Höhe und in welcher Form wurden wann und wo nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund des Betätigungsverbots Vermögenswerte des IS zugunsten des Bundes eingezogen?
Inwieweit, in welcher Höhe und in welcher Form wurden wann und wo nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund des Betätigungsverbots Sachen Dritter beschlagnahmt und eingezogen, die durch eine Überlassung an den IS dessen verfassungswidrige Bestrebungen in Deutschland gefördert haben oder zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt waren?
Inwieweit, in welcher Höhe und Form wurden wann und wo nach Kenntnis der Bundesregierung Forderungen Dritter gegen den IS beschlagnahmt und eingezogen, die nach Art, Umfang oder Zweck eine vorsätzliche Förderung der verfassungswidrigen Bestrebungen des IS darstellen oder begründet wurden, um Vermögenswerte des IS dem behördlichen Zugriff zu entziehen oder den Wert des Vermögens des IS zu mindern?
Inwieweit und in welcher Form werden die Polizei- und Justizbehörden des Bundes – und nach Kenntnis der Bundesregierung – der Länder im Umgang mit und dem Erkennen von Strukturen und Symbolen des IS geschult?
Welche rechtlichen, politischen, organisatorischen und sonstigen Schwierigkeiten und Probleme ergaben sich bislang nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Umsetzung des Betätigungsverbots gegen den IS?
Welche Reaktionen vonseiten des IS, seiner Mitglieder, Funktionäre und Anhänger auf das Betätigungsverbot sind der Bundesregierung wann, und in welcher Form, und mit welchem Inhalt bekannt geworden?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob und in welcher Form von Betroffenen von Verfolgungsmaßnahmen aufgrund des Betätigungsverbots gegen den IS gegen das Verbot oder damit verbundene Maßnahmen juristische Schritte ergriffen wurden?
Wie beurteilt die Bundesregierung insgesamt die Wirksamkeit des Betätigungsverbots gegen den IS sowie weiterer gegen den IS in Deutschland eingeleiteter Maßnahmen, und wo sieht sie noch weiteren gesetzlichen, politischen und gesellschaftlichen Handlungsbedarf?