Aktueller Stand der vom Generalbundesanwalt und dem Bundeskriminalamt geführten Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund
der Abgeordneten Martina Renner, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Petra Pau, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit der Selbstenttarnung des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) hat der Generalbundesanwalt vor dem Oberlandesgericht (OLG) München Anklage gegen Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, A. E., C. S. und H. G. erhoben, über die der 6. Strafsenat des OLG München seit dem 6. Mai 2013 in öffentlicher Hauptverhandlung verhandelt. Darüber hinaus führt der Generalbundesanwalt laut Medienberichten neun weitere Ermittlungsverfahren gegen neun namentlich bekannte Beschuldigte, die zum engen Kreis des NSU-Unterstützerinnen- und -Unterstützer-Netzwerks gehören (vgl. Augsburger Allgemeine vom 19. April 2015, „NSU-Prozess: Ermittlungen gegen neun weitere Verdächtige“, www.augsburger-allgemeine.de/bayern/NSU-Prozess-Ermittlungen-gegen-neun-weitere-Verdaechtige-id33760032.html) sowie ein zehntes Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt, das als so genanntes Strukturermittlungsverfahren geführt wird (vgl. „Der NSU-Prozess: Zwischenstand aus München, Teil 2, Antifaschistisches Infoblatt, Ausgabe 4/2014, www.antifainfoblatt.de/ artikel/der-nsu-prozess-0 und Blog „Nebenklage NSU-Prozess“ vom 21. Oktober 2014, „Generalbundesanwalt zaubert eine Vernehmung aus dem Nichts hervor“, www.nsu-nebenklage.de/blog/2014/10/21/21-10-2014/). Zudem ermittelt der Generalbundesanwalt wegen eines Sprengstoffdelikts, das nach Aussagen von C. S. am 11. Juni 2013 in der Hauptverhandlung ebenfalls vom NSU verübt wurde und bei dem ein Kellner türkischer Herkunft im Juni 1999 durch einen in einer Taschenlampe versteckten Sprengsatz schwer verletzt wurde (vgl. u. a. Blog „Nebenklage NSU-Prozess“ vom 11. Juni 2013, „Angeklagter Schultze gibt Hinweis auf weiteren Bombenanschlag des NSU“, www.nsu-nebenklage.de/ blog/2013/06/11/11-06-2013/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern wird im Zusammenhang mit dem so genannten Strukturermittlungsverfahren, dem zehnten Ermittlungsverfahren, das der Generalbundesanwalt im NSU-Komplex führt, ermittelt (unter Angabe der jeweiligen Personenanzahl, Bundesland, Stadt bzw. Ort und Straftatbestand)?
Wie viele Durchsuchungen fanden im Zusammenhang mit dem so genannten Strukturermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex wann und in welchen Bundesländern statt (bitte nach Bundesländern, Stadt bzw. Ort und Datum auflisten)?
Wie viele Zeuginnen und Zeugen wurden im Rahmen des so genannten Strukturermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex bis jetzt vernommen?
Wie viele Zeuginnen und Zeugen wurden im Rahmen des so genannten Strukturermittlungsverfahrens im Wege von Rechtshilfeersuchen in anderen Ländern vernommen (bitte nach Anzahl und Ländern aufschlüsseln)?
Wie viele ehemalige neonazistische V-Personen des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurden im Rahmen des so genannten Strukturermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex als Zeuginnen bzw. Zeugen vernommen?
Wie viele ehemalige neonazistische V-Personen von welchen Landesämtern für Verfassungsschutz (LfVs) wurden im Rahmen des so genannten Strukturermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex als Zeuginnen bzw. Zeugen vernommen (bitte Anzahl nach Bundesländern bzw. LfVs aufschlüsseln)?
Wie viele V-Personen-Führer des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurden im Rahmen des so genannten Strukturermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex als Zeuginnen bzw. Zeugen vernommen?
Wie viele V-Personen-Führer von welchen Landesämtern für Verfassungsschutz wurden im Rahmen des so genannten Strukturermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex als Zeuginnen bzw. Zeugen vernommen (bitte Anzahl nach Bundesländern bzw. LfVs aufschlüsseln)?
Wie viele aktuelle und ehemalige Referatsleiterinnen und Referatsleiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurden im Rahmen des so genannten Strukturermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex als Zeuginnen bzw. Zeugen vernommen?
Wie viele aktuelle und ehemalige Referatsleiterinnen und Referatsleiter von LfVs wurden im Rahmen des so genannten Strukturermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex als Zeuginnen bzw. Zeugen vernommen (bitte nach Bundesländern bzw. LfVs aufschlüsseln)?
Wie viele aktuelle und ehemalige Präsidentinnen bzw. Präsidenten oder Behördenleiterinnen und Behördenleiter von LfVs wurden im Rahmen des so genannten Strukturermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex als Zeuginnen bzw. Zeugen vernommen (bitte nach Bundesländern bzw. LfVs aufschlüsseln)?
Wie viele aktuelle und ehemalige Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurden im Rahmen des so genannten Strukturermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex als Zeugen vernommen?
Gegen wie viele Beamtinnen und Beamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz ermittelt das Bundeskriminalamt bzw. der Generalbundesanwalt nach Kenntnis der Bundesregierung im NSU-Komplex (bitte gegebenenfalls unter Angabe der Tatvorwürfe)?
Zu welchem Zeitpunkt fanden bei den neun Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die letzten Ermittlungshandlungen statt?
Bei wie vielen der neun Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Verjährung der Tatvorwürfe im Laufe des Jahres 2015 zu rechnen?
Bei wie vielen der neun Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Verjährung der Tatvorwürfe im Laufe des Jahres 2016 zu rechnen?
Bei wie vielen der neun Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Anklageerhebung im Laufe des Jahres 2015 zu rechnen?
Bei wie vielen der neun Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Anklageerhebung im Laufe des Jahres 2016 zu rechnen?
Ist im Ermittlungsverfahren wegen des Sprengstoffanschlags in einer Gaststätte im Juni 1999 in Nürnberg, der nach Aussage von C. S. ebenfalls dem NSU zugerechnet werden muss, nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Anklageerhebung durch den Generalbundesanwalt zu rechnen?