Vorzeitiger Grunderwerb für den Bau von Autobahngroßprojekten in Niedersachsen
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Sven-Christian Kindler, Peter Meiwald, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die geplanten Autobahn-Neubauten Bundesautobahn 39 (A 39) zwischen Lüneburg und Wolfsburg sowie A 20 zwischen Bad Segeberg und Westerstede sind umstritten. Allein die Kosten der A 39 (sieben Abschnitte) und der sieben niedersächsischen Abschnitte der A 20 (Westerstede–AD A 20/A 26 östlich Drochtersen) belaufen sich nach Angaben der niedersächsischen Auftragsverwaltung zusammen auf über 2,7 Mrd. Euro. Hinzu kommen im Zuge der A 20 die Kosten für den geplanten Anschluss an die A 26 (Fünfter Bauabschnitt – 5. BA) westlich von Hamburg sowie für die geplante Elbquerung bei Drochtersen. Alle niedersächsischen Abschnitte der beiden Gesamtvorhaben sind durch das Land zur Prüfung für die Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2015 angemeldet. Bisher wurde erst für jeweils zwei Abschnitte der beiden Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren eröffnet. In der „Übersicht über die laufenden und die für den BVWP neu vorgeschlagenen Vorhaben der Bundesfernstraßen“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI; Stand: 5. September 2014) werden daher alle niedersächsischen Abschnitte der beiden Straßenprojekte als „zu untersuchende Vorhaben“ aufgeführt. Gemäß der Grundkonzeption für den BVWP 2015 sollen alle Projekte, die bisher noch nicht begonnen wurden bzw. im Jahr 2015 nicht in den Bau gehen, erneut bewertet werden. Dabei muss der Bund nachweisen, dass „ein erwogenes Projekt gesamtwirtschaftlich sinnvoll und notwendig ist“ (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/bundesverkehrswegeplan.html).
Trotz dieses vom Bund vorgegebenen Verfahrens erteilte das BMVI am 19. Dezember 2014 die Zustimmung zum „vorzeitigen Grunderwerb“ für die Großprojekte A 20 mit Elbquerung und Anschluss an die A 26 (5. BA) und die A 39. Diese hatte das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zuvor beantragt (Schreiben des BMVI an das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr „Vorzeitiger Grunderwerb für Großprojekte in Niedersachsen“ vom 19. Dezember 2014). Es bleibt fraglich, ob dies im Sinne einer ergebnisoffenen Bewertung ist, die eigentlich für alle bis zum Jahr 2015 noch nicht in Bau gegangenen Projekte gelten sollte (Projekte ohne so genannten Bezugsfall).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen48
a) Auf welcher rechtlichen Grundlage kann das BMVI eine Zustimmung zum vorzeitigen Grunderwerb für ein Neu- oder Ausbau von Bundesfernstraßen erteilen?
b) Welche Bedingungen müssen demnach für die Zustimmung zum vorzeitigen Grunderwerb erfüllt sein?
c) Inwiefern unterscheiden sich die Bestimmungen für die Zustimmung zum vorzeitigen Erwerb von Trassenflächen und dem vorzeitigen Erwerb von Kompensationsflächen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen?
d) Inwiefern ist der Planungsstand der einzelnen Planungsabschnitte eines Bundesfernstraßenvorhabens maßgeblich für die Zustimmung des BMVI zum vorzeitigen Grunderwerb?
e) Inwiefern ist der Zeitpunkt des geplanten Baubeginns eines einzelnen Planungsabschnittes eines Bundesfernstraßenvorhabens maßgeblich für die Zustimmung des BMVI zum vorzeitigen Grunderwerb?
f) Bestehen zwischen dem BMVI und dem niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Absprachen, die eine flexible Auslegung bestehender Regelungen zum vorzeitigen Grunderwerb für Bundesfernstraßenvorhaben erlauben, und wenn ja, welche?
Inwiefern hat vor der Zustimmung zum vorzeitigen Grunderwerb für die niedersächsischen Autobahngroßprojekte eine Einzelfallprüfung der Vorhaben stattgefunden, und inwiefern wurde diese für jeden Planungsabschnitt durchgeführt?
Welche Kostenentwicklung für ländliche Grundstücke (Bodenpreise) gab es nach Kenntnissen der Bundesregierung seit dem Jahr 2007 in Niedersachsen und in Schleswig-Holstein (bitte getrennt nach Bundesländern, in Euro je Quadratmeter sowie prozentuale Steigerung aufführen), und mit welchen Mehrkosten für die Planungen der Projekte A 20 und A 39 rechnet die Bundesregierung dadurch?
a) Inwiefern gilt die im Dezember 2014 erteilte Zustimmung zum vorzeitigen Grunderwerb für die Großprojekte A 20 mit Elbquerung und Anschluss an die A 26 (5. BA) und die A 39 für alle Planungsabschnitte der beiden Vorhaben unabhängig von ihrem Planungsstand?
b) Umfasst die Zustimmung auch die Planungsabschnitte, für die bisher kein „Gesehen-Vermerk“ erteilt wurde (bitte für die einzelnen Planungsabschnitte gesondert antworten)? Wenn ja, warum?
c) Wenn nein, warum nicht, für welche Abschnitte der A 39 und für welche Abschnitte der A 20 gilt die Zustimmung zum vorzeitigen Grunderwerb?
Inwiefern wurde die bisherige und zukünftige Preisentwicklung für landwirtschaftlich nutzbare Flächen in Niedersachsen bei der Entscheidung über die Zustimmung zum vorzeitigen Grunderwerb für die niedersächsischen Großprojekte berücksichtigt?
Trifft es zu, dass die sieben Planungsabschnitte der A 39 als bisher nicht im Bau befindliche Vorhaben zurzeit einer erneuten Bewertung im Zuge der Aufstellung des BWVP 2015 unterzogen werden (bitte jeweils begründen)?
a) Wie begründete das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr seinen Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Grunderwerb für das Vorhaben A 39 zwischen Lüneburg-Nord und Wolfsburg gegenüber dem BMVI?
b) Welche Projektdaten wurden bei der Begründung des Antrags an das BMVI übermittelt?
c) Haben im Vorfeld des Antrags Gespräche zwischen dem BMVI und dem niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr stattgefunden? Wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt? Wenn nein, warum nicht?
d) Warum und auf welcher rechtlichen Grundlage hat das BMVI dem Antrag zum vorzeitigen Grunderwerb für das Vorhaben A 39 zugestimmt?
e) Inwiefern wurde der Planungsstand der einzelnen Abschnitte des Vorhabens A 39 bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt (bitte für jeden Abschnitt gesondert begründen)?
f) Warum ist die Zustimmung zum Neubauvorhaben für das Gesamtprojekt A 39 zwischen Lüneburg-Nord und Wolfsburg erfolgt, obwohl der „Gesehen-Vermerk“ für vier der sieben Abschnitte bisher nicht erteilt wurde (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5016)?
g) Rechnet das BMVI mit einem Baubeginn für das Vorhaben innerhalb der nächsten drei Jahre (bitte für jeden Abschnitt gesondert beantworten)? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
a) Wie viel Fläche wird nach jetzigem Planungsstand im Zuge des Neubaus der A 39 in Niedersachsen versiegelt bzw. dauerhaft in Anspruch genommen?
b) Wie viel Fläche wird entsiegelt?
a) Wie viel Fläche wird insgesamt für den Bau der Trasse für den Neubau A 39 benötigt (bitte nach Planungsabschnitten und Landkreisen aufschlüsseln)?
b) Wie viel Fläche ist dafür bereits durch die Niedersächsische Landgesellschaft erworben worden, und welche Kosten sind dafür bisher angefallen (bitte nach Planungsabschnitten, Landkreisen, Gesamtkosten und den durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter aufschlüsseln)?
c) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Kauf der noch fehlenden Baufläche (bitte nach Planungsabschnitt, Landkreisen, den Gesamtkosten und den durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter aufschlüsseln)?
a) Wie viel Fläche wird im Zuge des Neubaus der A 39 in Niedersachsen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zur Erstaufforstung benötigt (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)?
b) Wie viel Fläche ist dafür bereits durch die Niedersächsische Landgesellschaft erworben worden, und welche Kosten sind dafür bisher angefallen (bitte nach Landkreisen, Gesamtkosten und durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter aufschlüsseln)?
c) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Kauf der noch fehlenden Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (bitte nach Landkreisen, Gesamtkosten und durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter aufschlüsseln)?
Trifft es zu, dass die Planungsabschnitte der A 20 (Westerstede–AD A 20/ A 26 östlich Drochtersen) einschließlich der Elbquerung sowie dem Vorhaben A 26 (Drochtersen–Stade) als bisher nicht im Bau befindliche Vorhaben zurzeit einer erneuten Bewertung im Zuge der Aufstellung des BWVP 2015 unterzogen werden (bitte begründen)?
a) In welchem Planungsstand befinden sich die einzelnen Planfeststellungsabschnitte der A 20 von Bad Segeberg bis Westerstede aktuell, und wann rechnet die Bundesregierung mit den Planfeststellungsbeschlüssen für die im Planungsverfahren befindlichen Abschnitte (bitte für jeden Abschnitt gesondert ausweisen)?
b) Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Baurecht für die einzelnen Abschnitte (bitte für jeden Abschnitt gesondert ausweisen)?
Wann wurde die letzte Aktualisierung der Gesamtkostenberechnung für die Realisierung des Neubauvorhabens A 20 zwischen Bad Segeberg und Westerstede vorgenommen?
a) Von welchen aktualisierten Gesamtkosten geht die Bundesregierung für dieses Verkehrsbauvorhaben aus, und wie verteilen sich diese auf die einzelnen Planfeststellungsabschnitte in Niedersachsen und Schleswig-Holstein (bitte abschnittsweise angeben)?
b) Wie hoch sind die kalkulierten Kosten je Kilometer (bitte abschnittsweise angeben)?
Mit welcher durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung rechnet die Bundesregierung nach Fertigstellung des Neubaus der A 20 auf Basis der Verkehrsprognose 2030 (bitte abschnittsweise angeben und Lkw-Anteil aufzeigen)?
a) Wie begründete das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr seinen Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Grunderwerb für das Vorhaben A 20 mit Elbquerung und Anschluss an die A 26 (5. BA) gegenüber dem BMVI?
b) Welche Projektdaten wurden bei der Begründung des Antrags an das BMVI übermittelt?
c) Haben im Vorfeld des Antrages Gespräche zwischen dem BMVI und dem niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr stattgefunden? Wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt? Wenn nein, warum nicht?
d) Warum und auf welcher rechtlicher Grundlage hat das BMVI dem Antrag zu vorzeitigem Grunderwerb für das Vorhaben A 20 mit Elbquerung und Anschluss an die A 26 (5. BA) zugestimmt?
e) Inwiefern rechnet das BMVI mit einem Baubeginn für die niedersächsischen Abschnitte des Vorhabens innerhalb der nächsten drei Jahre (bitte für jeden Abschnitt einzeln beantworten)?
a) Wie viel Fläche wird nach jetzigem Planungsstand im Zuge des Neubaus der A 20 in Niedersachsen versiegelt bzw. dauerhaft in Anspruch genommen?
b) Wie viel Fläche wird entsiegelt?
a) Wie viel Fläche wird insgesamt für den Bau der Trasse für den Neubau A 20 in Niedersachsen benötigt (bitte nach Planungsabschnitten und Landkreisen aufschlüsseln)?
b) Wie viel Fläche ist dafür bereits durch die Niedersächsische Landgesellschaft erworben worden, und welche Kosten sind dafür bisher angefallen (bitte nach Planungsabschnitten, Landkreisen, Gesamtkosten und den durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter aufschlüsseln)?
c) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Kauf der noch fehlenden Baufläche (bitte nach Landkreisen, den Gesamtkosten und den durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter aufschlüsseln)?
a) Wie viel Fläche wird im Zuge des Neubaus der A 20 in Niedersachsen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zur Erstaufforstung benötigt (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)?
b) Wie viel Fläche ist dafür bereits durch die Niedersächsische Landgesellschaft erworben worden, und welche Kosten sind dafür bisher angefallen (bitte nach Landkreisen, Gesamtkosten und durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter aufschlüsseln)?
c) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Kauf der noch fehlenden Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (bitte nach Landkreisen, Gesamtkosten und durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter aufschlüsseln)?