[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5493
18. Wahlperiode 08.07.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Sven-Christian Kindler,
Peter Meiwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5298 –
Vorzeitiger Grunderwerb für den Bau von Autobahngroßprojekten
in Niedersachsen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die geplanten Autobahn-Neubauten Bundesautobahn 39 (A 39) zwischen
Lüneburg und Wolfsburg sowie A 20 zwischen Bad Segeberg und Westerstede sind
umstritten. Allein die Kosten der A 39 (sieben Abschnitte) und der sieben
niedersächsischen Abschnitte der A 20 (Westerstede–AD A 20/A 26 östlich
Drochtersen) belaufen sich nach Angaben der niedersächsischen Auftragsverwaltung
zusammen auf über 2,7 Mrd. Euro. Hinzu kommen im Zuge der A 20 die Kosten
für den geplanten Anschluss an die A 26 (Fünfter Bauabschnitt – 5. BA) westlich
von Hamburg sowie für die geplante Elbquerung bei Drochtersen.
Alle niedersächsischen Abschnitte der beiden Gesamtvorhaben sind durch
das Land zur Prüfung für die Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans
(BVWP) 2015 angemeldet. Bisher wurde erst für jeweils zwei Abschnitte der
beiden Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren eröffnet. In der „Übersicht
über die laufenden und die für den BVWP neu vorgeschlagenen Vorhaben der
Bundesfernstraßen“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI; Stand: 5. September 2014) werden daher alle
niedersächsischen Abschnitte der beiden Straßenprojekte als „zu untersuchende
Vorhaben“ aufgeführt. Gemäß der Grundkonzeption für den BVWP 2015 sollen
alle Projekte, die bisher noch nicht begonnen wurden bzw. im Jahr 2015 nicht
in den Bau gehen, erneut bewertet werden. Dabei muss der Bund nachweisen,
dass „ein erwogenes Projekt gesamtwirtschaftlich sinnvoll und notwendig ist“
(
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/bundesverkehrswegeplan.html).
Trotz dieses vom Bund vorgegebenen Verfahrens erteilte das BMVI am 19.
Dezember 2014 die Zustimmung zum „vorzeitigen Grunderwerb“ für die
Großprojekte A 20 mit Elbquerung und Anschluss an die A 26 (5. BA) und die A 39.
Diese hatte das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Verkehr zuvor beantragt (Schreiben des BMVI an das niedersächsische
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr „Vorzeitiger Grunderwerb für
Großprojekte in Niedersachsen“ vom 19. Dezember 2014). Es bleibt fraglich, ob
dies im Sinne einer ergebnisoffenen Bewertung ist, die eigentlich für alle bis
zum Jahr 2015 noch nicht in Bau gegangenen Projekte gelten sollte (Projekte
ohne so genannten Bezugsfall).Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 6. Juli 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5493 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. a) Auf welcher rechtlichen Grundlage kann das BMVI eine Zustimmung
zum vorzeitigen Grunderwerb für ein Neu- oder Ausbau von
Bundesfernstraßen erteilen?
c) Inwiefern unterscheiden sich die Bestimmungen für die Zustimmung
zum vorzeitigen Erwerb von Trassenflächen und dem vorzeitigen
Erwerb von Kompensationsflächen für naturschutzrechtliche
Ausgleichsmaßnahmen?
Die Frage 1a und 1c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
unterliegt bei der Zustimmung zum sogenannten vorzeitigen Grunderwerb
haushaltsrechtlichen Bindungen, welche insbesondere die Beachtung der Grundsätze der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vorsehen. Grunderwerb darf insofern nur
getätigt werden, wenn dieser zur Erfüllung von Baulastaufgaben des Bundes in
absehbarer Zeit notwendig ist. Gegebenenfalls sind für die benötigten
Grundstücke Wertermittlungen durch die Straßenbauverwaltungen der Länder
(Auftragsverwaltungen) aufzustellen. Hierbei sind die Wertermittlungsrichtlinien in
der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Über die in der Antwort zu Frage 1b genannten Anforderungen sind weitere, im
Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 11/2010 vom 14. Juli 2010
genannte, fachliche Anforderungen zu erfüllen, wenn es sich um Grunderwerb für
vorgezogene naturschutzrechtliche Maßnahmen handelt.
b) Welche Bedingungen müssen demnach für die Zustimmung zum
vorzeitigen Grunderwerb erfüllt sein?
Um die Wahrung der haushaltsrechtlichen Grundsätze im Innenverhältnis
zwischen Bund und Ländern sicherzustellen, sieht die Zweite Allgemeine
Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen vor, dass für
Grunderwerbskosten, die nicht im Zusammenhang mit im Haushalt
genehmigten Bauvorhaben stehen, die Genehmigung des BMVI einzuholen ist. Zur
zeitgerechten und praktikablen Abwicklung von Aus- und Neubaumaßnahmen ist
mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 5/1992 vom 28. Januar
1992 festgelegt worden, dass diese Genehmigung von den obersten
Straßenbaubehörden der Länder bzw. den von ihnen beauftragten Mittelbehörden erteilt
wird, wenn der RE-Vorentwurf für die Maßnahme dem BMVI vorgelegen hat,
der Gesehenvermerk erteilt wurde und mit dem Baubeginn binnen der nächsten
drei Jahre zu rechnen ist. In allen anderen Fällen ist weiterhin die Zustimmung
des BMVI einzuholen.
d) Inwiefern ist der Planungsstand der einzelnen Planungsabschnitte eines
Bundesfernstraßenvorhabens maßgeblich für die Zustimmung des
BMVI zum vorzeitigen Grunderwerb?
Der Planungstand der einzelnen Planungsabschnitte eines
Bundesfernstraßenvorhabens kann maßgeblich für die Zustimmung des BMVI zum vorzeitigen
Grunderwerb sein, wenn die detaillierte Trassenführung in einzelnen Bereichen
noch nicht feststeht. Diese Einschränkung ist allerdings eher theoretisch, da bei
Neubauprojekten regelmäßig ein großer Bedarf an Tauschflächen sowohl für die
Trasse als auch für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen besteht. Eine
wirtschaftliche Verwertung von nicht exakt in der Trasse liegenden Flächen ist daher
regelmäßig als Ersatzland gesichert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5493e) Inwiefern ist der Zeitpunkt des geplanten Baubeginns eines einzelnen
Planungsabschnittes eines Bundesfernstraßenvorhabens maßgeblich für
die Zustimmung des BMVI zum vorzeitigen Grunderwerb?
Nach den genannten Regularien dürfen die Länder über den vorzeitigen
Grunderwerb eigenständig entscheiden, wenn mit dem Baubeginn binnen der nächsten
drei Jahre zu rechnen ist. Die Zustimmung des BMVI kommt daher in aller
Regel zum Tragen, wenn die Realisierung einen längeren Zeitraum benötigt.
Eine Obergrenze hinsichtlich des Zeithorizonts ist nicht geregelt.
f) Bestehen zwischen dem BMVI und dem niedersächsischen Ministerium
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Absprachen, die eine flexible
Auslegung bestehender Regelungen zum vorzeitigen Grunderwerb für
Bundesfernstraßenvorhaben erlauben, und wenn ja, welche?
Ja. Das BMVI und das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Verkehr haben sich darauf verständigt, über den vorzeitigen Grunderwerb nicht
für jeden einzelnen Erwerbsvorgang zu entscheiden. Zur Gewährleistung einer
rechtzeitigen Flächenbereitstellung in den Flurbereinigungs- und
Planfeststellungsverfahren und zur Vermeidung eines ausufernden Verwaltungsaufwandes
für die große Anzahl der Erwerbsvorgänge wurde der vorzeitige Grunderwerb
betreffend die Großprojekte A 20 mit Elbquerung und Anschluss an die A 26
(5. BA) sowie A 39 pauschal vom Bund genehmigt.
2. Inwiefern hat vor der Zustimmung zum vorzeitigen Grunderwerb für die
niedersächsischen Autobahngroßprojekte eine Einzelfallprüfung der
Vorhaben stattgefunden, und inwiefern wurde diese für jeden Planungsabschnitt
durchgeführt?
Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 1f verwiesen. Die
Realisierungsperspektive für die genannten Großprojekte ist insgesamt und nicht für jeden
Planungsabschnitt erörtert und bewertet worden. Für verschiedene
Bauabschnitte der A 20 und A 39 konnte allerdings auf Grundlage des ARS 5/1992 der
vorzeitige Grunderwerb bereits durch die AV Niedersachsen genehmigt werden,
weil der Gesehenvermerk durch das BMVI schon erteilt und teilweise die
Planfeststellungsverfahren eingeleitet worden sind.
3. Welche Kostenentwicklung für ländliche Grundstücke (Bodenpreise) gab
es nach Kenntnissen der Bundesregierung seit dem Jahr 2007 in
Niedersachsen und in Schleswig-Holstein (bitte getrennt nach Bundesländern, in
Euro je Quadratmeter sowie prozentuale Steigerung aufführen), und mit
welchen Mehrkosten für die Planungen der Projekte A 20 und A 39 rechnet
die Bundesregierung dadurch?
Aus dem Landesgrundstücksmarktbericht 2015 für den Bereich des Landes
Niedersachsen ergeben sich folgende Entwicklungen: Preisniveau für
Ackerflächen in Niedersachsen im Jahr 2007 (bzw. im Jahr 2014) bei durchschnittlich
1,40 Euro/m2 (2,64 Euro/m2), für Grünland bei 0,81 Euro/m2 (1,34 Euro/m2).
Danach sind die Werte für Ackerflächen vom Jahr 2007 bis zum Jahr 2014 im
Mittel um rund 89 Prozent gestiegen, die für Grünland um 65 Prozent.
Dabei handelt es sich um Durchschnittswerte, die von Region zu Region und je
nach Wertigkeit der konkreten Einzelflächen variieren. Für Forstflächen mit
Bestand wird ein Wert von durchschnittlich 1,10 Euro/m2 ausgewiesen.
Beim überwiegenden Teil des Flächenbedarfs für den Bau der A 20 und A 39
handelt es sich um Ackerland, Grünland oder Forstfläche.
Drucksache 18/5493 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAuf die Grunderwerbskosten zum Zeitpunkt des Flächenerwerbs werden sich
die Bodenpreise selbstverständlich auswirken. Diese Auswirkungen lassen sich
jedoch nicht prozentual hochrechnen. Hierbei ist der Bezugshorizont
entscheidend. Es müssten regionale Entwicklungen, Entschädigungssummen für
Nutzungseinschränkungen und -erschwernisse berücksichtigt werden. Die
tatsachlich Inanspruchnahme und Wertigkeit von privaten landwirtschaftlichen Flächen
wird zudem erst im Zuge der Planfeststellungs- bzw. erst im Zuge der
Flurbereinigungsverfahren festgelegt. Zunächst müssen bei der Maßnahmenplanung
öffentliche Flächen berücksichtigt werden.
Das Statistikamt Nord ermittelt für Schleswig-Holstein die Bodenpreise zum
einen nach Größenklassen und zum anderen nach Ertragsmesszahlen (und nicht
getrennt nach Grün- und Ackerland). Aus dem Grundstücksmarktbericht 2014
des Statistikamtes Nord für den Bereich des Landes Schleswig-Holstein ergibt
sich, dass sich das Preisniveau für landwirtschaftliche Flächen von
durchschnittlich 1,20 Euro/m2 im Jahr 2007 auf 2,63 Euro/m2 im Jahr 2014 entwickelte.
Damit stiegen die Werte im Mittel um rund 119 Prozent. Dabei handelt es sich
um Durchschnittswerte, die von Region zu Region und je nach Wertigkeit der
konkreten Einzelflächen variieren.
Für Forstflächen werden durchschnittlich 60 Prozent des umliegenden
landwirtschaftlichen Bodenpreises gezahlt.
Regional beschränkt liegen Auswertungen derzeit nur für die Kreise Segeberg
und Steinburg vor, in denen das Gros der Ankäufe erfolgte.
Mehrkosten für die Planung entstehen aufgrund der Preissteigerungen derzeit
nicht. Durch rechtzeitigen Grunderwerb wird dem Trend der Preissteigerungen
bei den Bodenpreisen entgegengewirkt.
4. a) Inwiefern gilt die im Dezember 2014 erteilte Zustimmung zum
vorzeitigen Grunderwerb für die Großprojekte A 20 mit Elbquerung und
Anschluss an die A 26 (5. BA) und die A 39 für alle Planungsabschnitte der
beiden Vorhaben unabhängig von ihrem Planungsstand?
Die im Dezember 2014 erteilte Zustimmung zum vorzeitigen Grunderwerb für
die Großprojekte A 20 mit Elbquerung und Anschluss an die A 26 (5. BA) und
die A 39 gilt für alle (zustimmungspflichtigen) Planungsabschnitte der beiden
Vorhaben unabhängig von ihrem Planungstand.
b) Umfasst die Zustimmung auch die Planungsabschnitte, für die bisher
kein „Gesehen-Vermerk“ erteilt wurde (bitte für die einzelnen
Planungsabschnitte gesondert antworten)?
Wenn ja, warum?
Die Zustimmung umfasst sämtliche Planungsabschnitte.
c) Wenn nein, warum nicht, für welche Abschnitte der A 39 und für welche
Abschnitte der A 20 gilt die Zustimmung zum vorzeitigen Grunderwerb?
Entfällt.
Bodenpreise 2007 2013 Steigerung
Kreis Segeberg 1,24 Euro/m2 2,29 Euro/m2 85 Prozent
Kreis Steinburg 1,12 Euro/m2 1,90 Euro/m2 70 Prozent
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/54935. Inwiefern wurde die bisherige und zukünftige Preisentwicklung für
landwirtschaftlich nutzbare Flächen in Niedersachsen bei der Entscheidung
über die Zustimmung zum vorzeitigen Grunderwerb für die
niedersächsischen Großprojekte berücksichtigt?
Die bisherige und zukünftige Preisentwicklung für landwirtschaftlich nutzbare
Flächen in Niedersachsen hat bei der Entscheidung über die Zustimmung zum
vorzeitigen Grunderwerb für die niedersächsischen Großprojekte allenfalls eine
untergeordnete Rolle gespielt. Entscheidend sind vielmehr planungsrechtliche
und naturschutzfachliche Anforderungen an eine rechtzeitige
Flächenbereitstellung.
Grunderwerb für das Neubauvorhaben A 39
6. Trifft es zu, dass die sieben Planungsabschnitte der A 39 als bisher nicht im
Bau befindliche Vorhaben zurzeit einer erneuten Bewertung im Zuge der
Aufstellung des BWVP 2015 unterzogen werden (bitte jeweils begründen)?
Im Zuge der Aufstellung des BVWP 2015 wird das Gesamtprojekt A 39 von der
AS Lüneburg-N (B 216) bis AS Weyhausen (B 188) einer Bewertung
unterzogen.
7. a) Wie begründete das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr seinen Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen
Grunderwerb für das Vorhaben A 39 zwischen Lüneburg-Nord und Wolfsburg
gegenüber dem BMVI?
Ein Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Grunderwerb für das Vorhaben
A 39 war nur für die Bauabschnitte 3 bis 6 (Bad Bevensen–Ehra) erforderlich,
da für die übrigen Bauabschnitte bereits der Gesehenvermerk erteilt wurde und
teilweise die Planfeststellungsverfahren bereits eingeleitet worden waren.
Als Begründung hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf den
erheblichen Flächenbedarf für die Trassen und die notwendigen Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen verwiesen.
b) Welche Projektdaten wurden bei der Begründung des Antrags an das
BMVI übermittelt?
Bei der Begründung des Antrags ist der geschätzte Haushaltsmittelbedarf für
den Grunderwerb an das BMVI übermittelt worden.
c) Haben im Vorfeld des Antrags Gespräche zwischen dem BMVI und dem
niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
stattgefunden?
Wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt?
Wenn nein, warum nicht?
Ja. Es hat ein Gespräch am 26. August 2014 zwischen dem BMVI und dem
Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr stattgefunden.
Inhaltlich wurden die Realisierungsperspektiven der einzelnen Bauabschnitte
sowie die Gründe für eine vorzeitige Flächenbereitstellung erörtert.
Drucksache 18/5493 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioded) Warum und auf welcher rechtlichen Grundlage hat das BMVI dem
Antrag zum vorzeitigen Grunderwerb für das Vorhaben A 39 zugestimmt?
Zur Begründung ist auf planungsrechtliche Erfordernisse zu verweisen, welche
durch die Auftragsverwaltung Niedersachsen in ihrem Antrag plausibel
dargestellt worden sind.
Als Rechtsgrundlage für die Zustimmung dient die Bundeshaushaltsordnung,
welche den Erwerb von Grundstücken erlaubt, wenn diese zur Erfüllung der
Aufgaben des Bundes in absehbarer Zeit erforderlich sind.
e) Inwiefern wurde der Planungsstand der einzelnen Abschnitte des
Vorhabens A 39 bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt (bitte für jeden
Abschnitt gesondert begründen)?
Der Planungstand des Vorhabens A 39 wurde für das Gesamtprojekt betrachtet
und nicht differenziert für jeden Abschnitt berücksichtigt.
f) Warum ist die Zustimmung zum Neubauvorhaben für das Gesamtprojekt
A 39 zwischen Lüneburg-Nord und Wolfsburg erfolgt, obwohl der
„Gesehen-Vermerk“ für vier der sieben Abschnitte bisher nicht erteilt
wurde (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5016)?
Die Zustimmung des BMVI zum vorzeitigen Grunderwerb umfasst nicht die
Zustimmung zur Realisierung des Neubauvorhabens für das Gesamtprojekt A 39
zwischen Lüneburg-Nord und Wolfsburg. Von einer Zustimmung zum Bau darf
erst ausgegangen werden, wenn die Bau-freigabe erfolgt ist. Voraussetzung
hierfür ist das Vorliegen des Baurechts sowie entsprechende
Finanzierungsmöglichkeiten.
g) Rechnet das BMVI mit einem Baubeginn für das Vorhaben innerhalb der
nächsten drei Jahre (bitte für jeden Abschnitt gesondert beantworten)?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Derzeit werden alle für den Bundesverkehrswegeplan 2015 (BVWP)
angemeldeten Projekte, darunter auch die A 39 zwischen Lüneburg-Nord und
Wolfsburg, gesamtwirtschaftlich bewertet und hinsichtlich netzkonzeptioneller,
raumordnerischer, städtebaulicher und naturschutzfachlicher Aspekte beurteilt.
Auf Basis dieser Ergebnisse sind unter Berücksichtigung des verfügbaren
Finanzvolumens die Dringlichkeitsreihungen der erwogenen Projekte zu
erarbeiten und der Arbeitsentwurf des BVWP aufzustellen. Dieser wird mit den
Vorhabenträgern diskutiert, der Referentenentwurf entwickelt und einem öffentlichen
Konsultationsverfahren zugeführt.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Konsultationsverfahrens wird das
Bundeskabinett den neuen BVWP beschließen. Er ist dann Grundlage für die
Beratung der neuen Bedarfspläne für die Bundesschienenwege, die
Bundesfernstraßen und die Bundeswasserstraßen durch den Deutschen Bundestag. Mit der
Verabschiedung der Ausbauänderungsgesetze trifft der Bundestag die
abschließende Entscheidung zur Aufnahme und zur Dringlichkeitseinstufung eines
Vorhabens in die Bedarfspläne.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/54938. a) Wie viel Fläche wird nach jetzigem Planungsstand im Zuge des Neubaus
der A 39 in Niedersachsen versiegelt bzw. dauerhaft in Anspruch
genommen?
b) Wie viel Fläche wird entsiegelt?
Die Fragen 8a und 8b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Entsprechend der Planungsstände kann zum jetzigen Zeitpunkt für den
gesamten Neubau der A 39 von ca. 844 ha versiegelter und ca. 16 ha entsiegelter
Fläche ausgegangen werden. Die dauerhaft entzogene (also von Privatpersonen
käuflich zu erwerbende) Fläche lässt sich in zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund
des frühen Planungsstandes nicht ermitteln. Die geschätzte
Gesamtflächeninanspruchnahme (Erwerb und Beschränkung, sowie öffentliche Flächen) für Bau
und Kompensationsmaßnahmen beläuft sich auf ca. 2 637 ha.
9. a) Wie viel Fläche wird insgesamt für den Bau der Trasse für den Neubau
A 39 benötigt (bitte nach Planungsabschnitten und Landkreisen
aufschlüsseln)?
b) Wie viel Fläche ist dafür bereits durch die Niedersächsische
Landgesellschaft erworben worden, und welche Kosten sind dafür bisher angefallen
(bitte nach Planungsabschnitten, Landkreisen, Gesamtkosten und den
durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter aufschlüsseln)?
Die Niedersächsische Landgesellschaft (NLG) erwirbt teilweise Flächen in
eigener Verantwortung und auf eigene Kosten. In welchem Umfang die NLG im
Bereich der geplanten A 39 Flächen im Rahmen der eigenen Zuständigkeiten
erworben hat, ist nicht bekannt. Auch über die gezahlten Preise liegen keine
Informationen vor.
c) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Kauf der noch
fehlenden Baufläche (bitte nach Planungsabschnitt, Landkreisen, den
Gesamtkosten und den durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter
aufschlüsseln)?
Die voraussichtlichen Grunderwerbskosten können zum derzeitigen Stand nicht
durchgängig für alle Abschnitte in die Kosten für Trasse und
Kompensationsmaßnahmen aufgeteilt werden. Eine Aufstellung, welche Flächen in welchen
A 39
Bauabschnitt
Benötigte Baufläche
(Trasse inkl. Baufeld)
betroffene
Landkreise
ha
Lüneburg-Nord (L 216) – östl. Lüneburg (B 216) 95 Lüneburg
östl. Lüneburg (B 216) – Bad Bevensen (L 253) 207 Lüneburg
Bad Bevensen (L 253) – Uelzen (B 71) 200
Uelzen (B 71) – Bad Bodenteich (L 265) 122
Bad Bodenteich (L 265) – Wittingen (B 244) 190 Gifhorn
Wittingen (B 244) – Ehra (L 289) 180 Gifhorn
Ehra (L 289) – Wolfsburg (B 188) 145 Gifhorn
Summe 1 139
Drucksache 18/5493 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeGemarkungen erworben werden, wird regelmäßig erst mit Aufstellung des
Grunderwerbsverzeichnisses zur Planfeststellung erstellt. Die voraussichtlichen
Grunderwerbskosten werden daher hier insgesamt angegeben.
Die gesamten Grunderwerbskosten enthalten auch Entschädigungskosten und
teilweise Kosten für den Aufkauf von Gebäuden, sowie Vermessung und
Vermarkung. Der errechnete Mittelwert bietet also keinerlei Rückschlüsse auf die
herrschenden Bodenpreise.
10. a) Wie viel Fläche wird im Zuge des Neubaus der A 39 in Niedersachsen
für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zur Erstaufforstung
benötigt (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)?
Landkreisgrenzen sind für die Kompensations- und Entwurfsplanung nicht
relevant. Eine detaillierte Aufschlüsselung liegt nicht vor. Es sind lediglich die
voraussichtlich betroffenen Landkreise benannt. Änderungen an den
Kompensationsmaßnahmen sind noch bis zum Abschluss des
Flurbereinigungsverfahrens möglich. Die hier angegebenen Flächen sind also ebenfalls als vorläufig zu
betrachten und basieren lediglich auf den derzeitigen Planungsständen. Es
erfolgt keine Differenzierung zwischen Aufkauf und Beschränkung von Flächen
und auch keine Differenzierung von öffentlichen und privaten Flächen.
A 39
Bauabschnitt
Voraussichtliche
Grunderwerbskosten
Mittelwert je qm
Gesamtflächeninanspruchnahme
Landkreise
Mio. Euro Euro/qm
Lüneburg-Nord (L 216) – östl. Lüneburg (B 216) 8,2 6,11 Lüneburg
östl. Lüneburg (B 216) – Bad Bevensen (L 253) 10,5 2,30 Lüneburg
Bad Bevensen (L 253) – Uelzen (B 71) 9,5 2,11
Uelzen (B 71) – Bad Bodenteich (L 265) 6,6 1,84
Bad Bodenteich (L 265) – Wittingen (B 244) 5,0 1,16 Gifhorn
Wittingen (B 244) – Ehra (L 289) 6,9 1,70 Gifhorn
Ehra (L 289) – Wolfsburg (B 188) 12,8 3,19 Gifhorn
A 39
Bauabschnitt
Kompensationsmaßnahmen
davon für
Ersatzaufforstungen Landkreis
ha ha
Lüneburg-Nord (L 216) – östl. Lüneburg (B 216) 39 2 Lüneburg
östl. Lüneburg (B 216) – Bad Bevensen (L 253) 248 26 Lüneburg
Bad Bevensen (L 253) – Uelzen (B 71) 250 12
Uelzen (B 71) – Bad Bodenteich (L 265) 237 7
Bad Bodenteich (L 265) – Wittingen (B 244) 240 20 Gifhorn
Wittingen (B 244) – Ehra (L 289) 227 76 Gifhorn
Ehra (L 289) – Wolfsburg (B 188) 256 37 Gifhorn
Summe 1 498 180
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5493b) Wie viel Fläche ist dafür bereits durch die Niedersächsische
Landgesellschaft erworben worden, und welche Kosten sind dafür bisher
angefallen (bitte nach Landkreisen, Gesamtkosten und
durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 9b wird verwiesen.
c) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Kauf der
noch fehlenden Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (bitte
nach Landkreisen, Gesamtkosten und durchschnittlichen Kosten pro
Quadratmeter aufschlüsseln)?
Die Kosten für den Ankauf von Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
sind in den Grunderwerbskosten (siehe Antwort zu Frage 9b) enthalten. Da ein
wesentlicher Teil der Kompensationsmaßnahmen auf Flächen im öffentlichen
Eigentum (Bundesforst, Landesforst etc.) umgesetzt wird, ist ein Flächenankauf
in vielen Fällen nicht erforderlich. Weiter reduziert wird der Ankauf durch die
geplanten Bewirtschaftungsbeschränkungen, die sich noch in der Abstimmung
befinden.
Grunderwerb für das Neubauvorhaben A 20
11. Trifft es zu, dass die Planungsabschnitte der A 20 (Westerstede–AD A 20/
A 26 östlich Drochtersen) einschließlich der Elbquerung sowie dem
Vorhaben A 26 (Drochtersen–Stade) als bisher nicht im Bau befindliche
Vorhaben zurzeit einer erneuten Bewertung im Zuge der Aufstellung des
BWVP 2015 unterzogen werden (bitte begründen)?
Im Zuge der Aufstellung des BVWP 2015 wird das Gesamtprojekt A 20 von AD
A 28/A 20 (Westerstede) bis Hohenfelde (A 23) mit der A 26 einer Bewertung
unterzogen.
12. a) In welchem Planungsstand befinden sich die einzelnen
Planfeststellungsabschnitte der A 20 von Bad Segeberg bis Westerstede aktuell,
und wann rechnet die Bundesregierung mit den
Planfeststellungsbeschlüssen für die im Planungsverfahren befindlichen Abschnitte
(bitte für jeden Abschnitt gesondert ausweisen)?
Streckenabschnitt Länge in km aktueller Planungsstand
vsl.
Planfeststellungsbeschluss
aktuelle Gesamtkosten
[Mio. Euro]
absolut Kosten/km
Westerstede (A 28) –
Jaderberg (A 29)
13,0 im
Planfeststellungsverfahren,
Erörterungstermin in Vorbereitung
Mitte 2017 161 12,4
Jaderberg (A 29) –
Schwei (B 437)
22,5 Vorentwurf zur Erteilung
des Gesehenvermerks
dem BMVI vorgelegt
407 18,1
Schwei (B 437) –
östl. Weserquerung (L 121)
10,4 Vorentwurf zur Erteilung
des Gesehenvermerks
dem BMVI vorgelegt
133 12,8
östl. Weserquerung (L 121) –
Heerstedt (B 71)
22,7 in der
Vorentwurfsaufstellung
260 11,4
Drucksache 18/5493 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Baurecht für die einzelnen
Abschnitte (bitte für jeden Abschnitt gesondert ausweisen)?
Auf die Antwort zu Frage 12a wird verwiesen. Für die sich in der Planung
befindenden Abschnitte kann aufgrund dieses frühen Planungsstadiums keine
Aussage zum erwarteten Zeitpunkt des Baurechts getroffen werden.
13. Wann wurde die letzte Aktualisierung der Gesamtkostenberechnung für
die Realisierung des Neubauvorhabens A 20 zwischen Bad Segeberg und
Westerstede vorgenommen?
Die Kosten für die A 20 zwischen Weede und Westerstede haben die
Auftragsverwaltungen Niedersachsen und Schleswig-Holstein im Rahmen der Vorlagen
der RE-Vorentwürfe zur Erteilung des Gesehenvermerkes bzw. zur Anmeldung
des Projektes zum BVWP 2015 aktualisiert.
14. a) Von welchen aktualisierten Gesamtkosten geht die Bundesregierung
für dieses Verkehrsbauvorhaben aus, und wie verteilen sich diese auf
Streckenabschnitt Länge in km aktueller Planungsstand
vsl.
Planfeststellungsbeschluss
aktuelle Gesamtkosten
[Mio. Euro]
absolut Kosten/km
Heerstedt (B 71) –
Bremervörde (B 495)
20,5 in der
Vorentwurfsaufstellung
192 9,4
Bremervörde (B 495) –
Elm (L 114)
12,4 im
Planfeststellungsverfahren,
Erörterungstermin in Vorbereitung
Mitte 2017 133 10,8
Elm (L 114) –
AD: A 20/A 26
(östl. Drochtersen)
18,6 Vorentwurf zur Erteilung
des Gesehenvermerks
dem BMVI vorgelegt
303 16,3
Elbquerung –
A 26 (K28) Drochtersen,
Teil NI
6,8
Planfeststellungsbeschluss liegt vor
30.03.2015 727 107,0
Elbquerung –
A 26 (K 28) Drochtersen,
Teil SH
3,4
Planfeststellungsbeschluss liegt vor
30.12.2014 375 55,1
A 23 (AK Steinburg) –
B 431(AS Glückstadt)
15,2 im
Planfeststellungsverfahren
vsl. in 2015 172 11,3
L 114 – A 23 (AK Steinburg) 9,3 im
Planfeststellungsverfahren
vsl. in 2015 86 9,3
A 7 – L 114 15,1 im
Planfeststellungsverfahren
vsl. in 2015 129 8,5
B 206 (Wittenborn) – A 7 19,7 im
Planfeststellungsverfahren
vsl. in 2015 126 6,4
Weede – B 206 (Wittenborn) 9,9 Planergänzungsverfahren
erforderlich
150 15,2
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5493die einzelnen Planfeststellungsabschnitte in Niedersachsen und
Schleswig-Holstein (bitte abschnittsweise angeben)?
b) Wie hoch sind die kalkulierten Kosten je Kilometer (bitte
abschnittsweise angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
15. Mit welcher durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung rechnet die
Bundesregierung nach Fertigstellung des Neubaus der A 20 auf Basis der
Verkehrsprognose 2030 (bitte abschnittsweise angeben und Lkw-Anteil
aufzeigen)?
Die Verkehrsprognose (durchschnittlich tägliche Verkehrsstärke (DTV)) für
die A 20 in Niedersachsen mit dem Prognosehorizont 2030 ist in
nachfolgender Tabelle angegeben.
In der nachfolgender Tabelle sind die Verkehrszahlen der Bedarfsplanprognose
2030 für die A 20 in Schleswig-Holstein angegeben. Die Aktualisierung der
projektspezifischen Verkehrsprognose für die A 20 in Schleswig-Holstein mit
dem Prognosehorizont 2030 wird derzeit erstellt.
16. a) Wie begründete das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr seinen Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen
Grunderwerb für das Vorhaben A 20 mit Elbquerung und Anschluss an
die A 26 (5. BA) gegenüber dem BMVI?
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
begründete seinen Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Grunderwerb für das
Vorhaben A 20 mit Elbquerung und Anschluss an die A 26 (5. BA) gegenüber dem
Streckenabschnitt DTV 2030 [Kfz/24 h] SV-Anteil [%]
Westerstede (A 28) – Jaderberg (A 29) 23 400 bis 22 300 19 bis 20
Jaderberg (A 29) – Schwei (B 437) 29 700 bis 29 100 26 bis 25
Schwei (B 437) – östl. Weserquerung (L 121) 29 400 bis 35 000 25 bis 23
östl. Weserquerung (L 121) – Heerstedt (B 71) 36 000 bis 34 600 23 bis 22
auf A 20/A 27 gemeinsam 57 700 bis 54 100 20 bis 19
Heerstedt (B 71) – Bremervörde (B 495) 30 300 bis 28 600 24 bis 25
Bremervörde (B 495) – Elm (L 114) 33 000 21
Elm (L 114) – AD: A 20/A 26 (östl. Drochtersen) 38 800 bis 46 300 19 bis 16
Elbquerung 43 600 12
Streckenabschnitt DTV 2030 [Kfz/24 h] SV-Anteil [%]
A 23 (AK Steinburg) – B 431(AS Glückstadt) 37 000 30
L 114 – A 23 (AK Steinburg) 28 000 21
A 7 – L 114 34 000 bis 27 000 21 bis 22
B 206 (Wittenborn) – A 7 31 000 13
Weede – B 206 (Wittenborn) 23 000 bis 38 000 17 bis 13
Drucksache 18/5493 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBMVI mit den gleichen Argumenten wie für das Vorhaben A 39 (Antwort zu
Frage 7a).
b) Welche Projektdaten wurden bei der Begründung des Antrags an das
BMVI übermittelt?
Bei der Begründung des Antrags ist der geschätzte Haushaltsmittelbedarf für
den Grunderwerb an das BMVI übermittelt worden.
c) Haben im Vorfeld des Antrages Gespräche zwischen dem BMVI und
dem niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
stattgefunden?
Wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt?
Wenn nein, warum nicht?
Es hat am 26. August 2014 ein Gespräch zwischen dem BMVI und dem
Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr stattgefunden.
Inhaltlich wurden die Realisierungsperspektiven der einzelnen Bauabschnitte
sowie die Gründe für eine vorzeitige Flächenbereitstellung erörtert.
d) Warum und auf welcher rechtlicher Grundlage hat das BMVI dem
Antrag zu vorzeitigem Grunderwerb für das Vorhaben A 20 mit
Elbquerung und Anschluss an die A 26 (5. BA) zugestimmt?
Zur Begründung ist auf planungsrechtliche Erfordernisse zu verweisen, welche
durch die Auftragsverwaltung Niedersachsen in ihrem Antrag plausibel
dargestellt worden sind.
Als Rechtsgrundlage für die Zustimmung dient die Bundeshaushaltsordnung,
welche den Erwerb von Grundstücken erlaubt, wenn diese zur Erfüllung der
Aufgaben des Bundes in absehbarer Zeit erforderlich sind.
e) Inwiefern rechnet das BMVI mit einem Baubeginn für die
niedersächsischen Abschnitte des Vorhabens innerhalb der nächsten drei Jahre
(bitte für jeden Abschnitt einzeln beantworten)?
Auf die Antwort zu Frage 12b wird verwiesen.
17. a) Wie viel Fläche wird nach jetzigem Planungsstand im Zuge des
Neubaus der A 20 in Niedersachsen versiegelt bzw. dauerhaft in Anspruch
genommen?
b) Wie viel Fläche wird entsiegelt?
Die Fragen 17a und 17b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Entsprechend der Planungsstände kann zum jetzigen Zeitpunkt für den
gesamten Neubau der A 20 von ca. 361,6 ha Fläche versiegelter und ca. 31,81 ha
entsiegelter Fläche ausgegangen werden. Die ver- und entsiegelte Fläche für die
Abschnitte 4 und 5 lässt sich derzeit aufgrund der noch laufenden Vorplanung
nicht abschätzen. Die dauerhaft entzogene (also von Privatpersonen käuflich zu
erwerbende) Fläche lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht ermitteln (siehe
Einleitung). Die geschätzte Gesamtflächeninanspruchnahme (Erwerb und
Beschränkung, sowie öffentliche Flächen) für Bau und Kompensationsmaßnahmen
beläuft sich auf ca. 3 448 ha.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/549318. a) Wie viel Fläche wird insgesamt für den Bau der Trasse für den Neubau
A 20 in Niedersachsen benötigt (bitte nach Planungsabschnitten und
Landkreisen aufschlüsseln)?
b) Wie viel Fläche ist dafür bereits durch die Niedersächsische
Landgesellschaft erworben worden, und welche Kosten sind dafür bisher
angefallen (bitte nach Planungsabschnitten, Landkreisen,
Gesamtkosten und den durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter
aufschlüsseln)?
Die Niedersächsische Landgesellschaft (NLG) erwirbt teilweise Flächen in
eigener Verantwortung und auf eigene Kosten. In welchem Umfang die NLG im
Bereich der geplanten A 20 Flächen im Rahmen der eigenen Zuständigkeiten
erworben hat, ist nicht vollständig bekannt. Auch über die gezahlten Preise liegen
keine Informationen vor.
Es ist bekannt, dass die NLG im Abschnitt 6 der A 20 55 ha in die begleitenden
Flurbereinigungsverfahren einbringt. Eine Übernahme in Bundeseigentum ist
noch nicht erfolgt.
c) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Kauf der
noch fehlenden Baufläche (bitte nach Landkreisen, den Gesamtkosten
und den durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter aufschlüsseln)?
Die voraussichtlichen Grunderwerbskosten können zum derzeitigen Stand nicht
durchgängig für alle Abschnitte in die Kosten für Trasse und
Kompensationsmaßnahmen aufgeteilt werden. Eine Aufstellung welche Flächen in welchen
Gemarkungen erworben werden wird regelmäßig erst mit Aufstellung des
Grunderwerbsverzeichnisses zur Planfeststellung erstellt. Die voraussichtlichen
Grunderwerbskosten werden daher hier insgesamt angegeben.
Bauabschnitt
Benötigte Baufläche
(Trasse inkl. Baufeld)
Landkreis
ha
Westerstede (A 28) – Jaderberg (A 29) 190
Ammerland
Friesland
Jaderberg (A 29) – Schwei (B 437) 333
Ammerland
Friesland
Wesermarsch
Schwei (B 437) – östl. Weserquerung (L 121) 67 Wesermarsch
östl. Weserquerung (L 121) – Heerstedt (B 71) 105 Cuxhaven
Heerstedt (B 71) – Bremervörde (B 495) 160
Cuxhaven
Rotenburg (W)
Bremervörde (B 495) – Elm (L 114) 91
Cuxhaven
Rotenburg (W)
Stade
Elm (L 114) – AD: A 20/A 26 (östl. Drochtersen) 174 Stade
Elbquerung – Teil Niedersachsen 27 Stade
Summe 1 147
Drucksache 18/5493 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie gesamten Grunderwerbskosten enthalten auch Entschädigungskosten und
teilweise Kosten für den Aufkauf von Gebäuden sowie Vermessung und
Vermarkung. Der errechnete Mittelwert bietet also keinerlei Rückschlüsse auf die
herrschenden Bodenpreise.
19. a) Wie viel Fläche wird im Zuge des Neubaus der A 20 in Niedersachsen
für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zur Erstaufforstung
benötigt (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)?
Landkreisgrenzen sind für die Kompensations- und Entwurfsplanung nicht
relevant. Eine detaillierte Aufschlüsselung liegt nicht vor. Es sind lediglich die
voraussichtlich betroffenen Landkreise benannt. Änderungen an den
Kompensationsmaßnahmen sind noch bis zum Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens
möglich. Die hier angegebenen Flächen sind also ebenfalls als vorläufig zu
betrachten und basieren lediglich auf den derzeitigen Planungsständen. Es erfolgt
keine Differenzierung zwischen Aufkauf und Beschränkung von Flächen und
auch keine Differenzierung von öffentlichen und privaten Flächen.
Bauabschnitt
Voraussichtliche
Grunderwerbskosten
(entsprechend
Meldung BVWP)
Mittelwert
je qm
Gesamtflächeninanspruchnahme
Landkreis
Mio. Euro Euro/qm
Westerstede (A 28) –
Jaderberg (A 29)
13,6 2,8
Ammerland
Friesland
Jaderberg (A 29) –
Schwei (B 437)
26,1 3,8
Ammerland
Friesland
Wesermarsch
Schwei (B 437) –
östl. Weserquerung (L 121)
6,5 2,2 Wesermarsch
östl. Weserquerung (L 121) –
Heerstedt (B 71) 13,4 4,5 Cuxhaven
Heerstedt (B 71) –
Bremervörde (B 495)
15,9 2,2
Cuxhaven
Rotenburg (W)
Bremervörde (B 495) –
Elm (L 114) 9,1 3,8
Cuxhaven
Rotenburg (W)
Stade
Elm (L 114) – AD: A 20/A 26
(östl. Drochtersen)
15,4 2,8 Stade
Elbquerung – Teil Niedersachsen 11,6 7,8 Stade
Summe 111,6
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5493b) Wie viel Fläche ist dafür bereits durch die Niedersächsische
Landgesellschaft erworben worden, und welche Kosten sind dafür bisher
angefallen (bitte nach Landkreisen, Gesamtkosten und
durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 18b wird verwiesen.
c) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Kauf der
noch fehlenden Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (bitte
nach Landkreisen, Gesamtkosten und durchschnittlichen Kosten pro
Quadratmeter aufschlüsseln)?
Die Kosten für die Ausgleichs- und Ersatzmaßahmen sind in den
Gesamtgrunderwerbskosten enthalten.
Bauabschnitt
Gesamtflächeninanspruchnahme
für
Kompensationsmaßnahmen
Landkreis davon
Erstaufforstung
ha ha
Westerstede (A 28) – Jaderberg (A 29) 295
Friesland
83
Ammerland
Jaderberg (A 29) – Schwei (B 437) 350
Ammerland
7,5
Wesermarsch
Schwei (B 437) – östl. Weserquerung (L 121) 240 Wesermarsch –
östl. Weserquerung (L 121) – Heerstedt (B 71) 194 Cuxhaven ca. 6
Heerstedt (B 71) – Bremervörde (B 495) 581
Cuxhaven
ca. 7
Rotenburg (W)
Bremervörde (B 495) – Elm (L 114) 143
Rotenburg (W)
7,1
Stade
Elm (L 114) – AD: A 20/A 26 (östl. Drochtersen) 378 Stade 0,7
Elbquerung – Teil Niedersachsen 28 Stade –
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ISSN 0722-8333]