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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Bericht über die Veruntreuung von Mitteln an der Deutschen Schule in Istanbul

Mutmaßliche Veruntreuung von Geldern durch den Vorstand der Deutschen Schule in Istanbul, Schadensumfang, Thematisierung in der Öffentlichkeit, mögliche Kenntnisse des Deutschen Generalkonsulats, Strafanzeige gegen die mutmaßlich Verantwortlichen, Konsequenzen aus den Vorgängen in Istanbul<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

10.07.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/533523.06.2015

Bericht über die Veruntreuung von Mitteln an der Deutschen Schule in Istanbul

der Abgeordneten Claudia Roth (Augsburg), Omid Nouripour, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Durch einen Bericht der Nachrichtenagentur „dpa“ vom 16. Juni 2015 wurde bekannt, dass durch den Vorstand der Deutschen Schule in Istanbul in den vergangenen Jahren Millionenbeträge veruntreut wurden. Die deutsche Schule in Istanbul genießt in der türkischen Schul- und Bildungslandschaft einen hervorragenden Ruf und hat zahlreiche erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen vorzuweisen. Nach den vorliegenden Informationen wird der Vorstand durch einen Trägerverein gewählt; ihm gehört aber auch ein Diplomat des Generalkonsulats an. Das Generalkonsulat in Istanbul hat Strafanzeige gegen die mutmaßlich Verantwortlichen gestellt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche Gelder fehlen in welcher Höhe, und inwiefern sind davon auch Steuergelder betroffen?

2

Wieso wurden die Vorwürfe, die intern schon seit dem Jahr 2013 bekannt wurden, bislang nicht öffentlich thematisiert?

3

Sind auch die Vertreter des Generalkonsulats im Vorstand des Trägervereins, dem Veruntreuung der Gelder vorgeworfen wird, unter den Verdächtigen? Wenn ja, welche dienstrechtlichen Konsequenzen sind daraus gezogen worden?

4

Inwiefern hat das Deutsche Generalkonsulat von der Praxis der Bareinzahlung von Schulgeldern gewusst und diese hingenommen?

5

Wurde die Strafanzeige gegen den gesamten Vorstand oder nur gegen einen Teil davon gestellt?

6

Wie hat das Deutsche Generalkonsulat in den vergangenen Jahren auf einzelne Beschwerden von Eltern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Schule Istanbul reagiert?

7

Inwiefern gibt es einen Zusammenhang zwischen der nach Informationen der Fragesteller im vergangenen Jahr entschiedenen Trennung der Schule von fünf Mitgliedern der Schulleitung und acht weiteren Lehrerinnen und Lehrern und den Untreuevorwürfen?

8

Inwiefern ist durch diese beiden Vorgänge mit Konsequenzen für den Ablauf des Schulbetriebs im Schuljahr 2015 bzw. 2016 zu rechnen?

9

Inwieweit hat der Vertreter des Deutschen Generalkonsulats im Vorstand die Entscheidung, sich von 13 Mitgliedern der Schulleitung und des Lehrkörpers zu trennen, mitgetragen, und aus welchen Gründen?

10

Wie ist der Stand der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung mit der ehemaligen stellvertretenden Schulleiterin?

11

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um den guten Ruf der Schule aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen?

12

Inwiefern ist es eine gängige Praxis bei der Organisation von Auslandsschulen, dass die Trägervereine aus einem eng begrenzten Kreis an Mitgliedern bestehen?

13

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Vorgängen in Istanbul für die Kontrolle der deutschen Auslandsschulen?

Berlin, den 23. Juni 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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