Verstetigung der Mehrgenerationenhäuser
der Abgeordneten Doris Wagner, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Mehrgenerationenhäuser (MGHs) leisten einen wichtigen Beitrag zum generationenübergreifenden Dialog und für das bürgerschaftliche Engagement vor Ort in den Kommunen und Stadtteilen.
Sie wurden im Jahr 2006 ins Leben gerufen und zunächst bis zum Jahr 2012 im Rahmen eines Aktionsprogramms finanziert. Für die Dauer von maximal fünf Jahren erhielt jedes MGH jährlich 40 000 Euro; dabei wurden 200 der 500 Häuser aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert. Die Gesamtfördersumme betrug 100 Mio. Euro.
Im Jahr 2012 folgte das zweite Aktionsprogramm mit einer Laufzeit bis Ende des Jahres 2014, welches die Handlungsfelder und die Zahl der Häuser reduzierte. Das zweite Aktionsprogramm wurde entgegen verfassungsrechtlicher Bedenken des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und des Bundesrechnungshofes (www.b-b-e.de „Nachhaltige Engagementinfrastrukturen: Kommentar am Rechtsgutachten von Prof. Igl im Auftrag des BMFSFJ“) um ein weiteres Jahr – bis Ende 2015 – verlängert.
Es wurde von Anfang an verpasst, mit der Einrichtung der Häuser und der Aktionsprogramme eine ganzheitliche Strategie vorzulegen, die auf einen nachhaltigen Aufbau der MGHs und anderer engagementfördernder Instrumente setzt. Eine symbolhafte Einzelförderung im Rahmen eines befristeten Aktionsprogramms ist nicht nachhaltig. Damit die MGHs auf Dauer bestehen können, braucht es einen ganzheitlichen Ansatz, der engagementfördernde Infrastruktur von unten stärkt und die Kommunen finanziell in die Lage versetzt, Instrumente wie die MGHs selber tragen zu können.
Bei der Jahreskonferenz der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) am 21. und 22. Mai 2015 in Perl haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die JFMK eine Rahmenvereinbarung zur nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung der MGHs unterzeichnet. Die Kommunalen Spitzenverbände sollen ebenfalls zur Unterzeichnung bewegt werden.
Doch auch diese Vereinbarung schafft keine Klarheit darüber, in welcher Form die MGHs in Zukunft konkret finanziert und konzeptionell aufgestellt werden. Diese Kleine Anfrage dient der Information über die zukünftige Finanzierung im kommenden Jahr sowie mögliche Konzepte für eine dauerhafte und selbsttragende Finanzierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
a) Welche konkreten Absprachen enthält die Rahmenvereinbarung zwischen dem BMFSFJ und der JFMK?
b) Welche Absichtserklärungen enthält die Rahmenvereinbarung?
Haben die kommunalen Spitzenverbände die Rahmenvereinbarung unterzeichnet?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, welche Begründung haben sie für ihre Ablehnung geliefert?
Wird es weitere Gespräche über eine gemeinsame Vereinbarung geben?
Wie sollen die MGHs im Jahr 2016 konkret finanziert werden?
a) Welchen Anteil trägt der Bund, und aus welchem Einzelplan?
b) Welchen Anteil tragen die Länder?
c) Welchen Anteil tragen die Kommunen?
d) Welchen Anteil tragen die Europäische Union (EU) bzw. europäischen Förderprogramme?
Wie sollen die MGHs ab dem Jahr 2017 finanziert werden?
Welche Rolle spielen verfassungsrechtliche Bedenken bei den jeweiligen Optionen (drittes Aktionsprogramm, die Verlängerung des zweiten Aktionsprogramms, Regelfinanzierung)?
Welche Einschätzung hinsichtlich der Bundesförderung hat das BMF, das zusammen mit dem Bundesrechnungshof bereits verfassungsrechtliche Bedenken zur Fortführung des Aktionsprogramms II oder eines dritten Aktionsprogramms geäußert hatte?
In welcher Höhe wird das BMFSFJ nach dem Jahr 2015 Kosten für die wissenschaftliche Begleitung, Evaluation und Beratung der MGHs übernehmen (bitte nach Jahren und Einzelpunkten aufschlüsseln)?
Wird sich das BMFSFJ personell und finanziell an der Vernetzung der MGHs beteiligen?
Wenn ja, inwiefern?
Werden die Kommunen vom Bund konkret entlastet werden, um die MGHs zu finanzieren?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Unterstützung von Bundesseite ist für finanzschwache Kommunen vorgesehen, damit auch sie ihre MGHs weiterführen können?
In welchem Zeitraum soll die „Einbindung in das Sozialrecht“ (vgl. Rahmenvereinbarung) geprüft werden, und welche Art der Einbindung strebt die Bundesregierung an?
Bleibt es bei dem nach Auskunft der Rambøll Management Consulting GmbH vom 3. November 2014 bisher nicht erreichten Ziel, dass sich die MGHs selbst finanzieren können?
Wenn ja, welche Pläne gibt es, dieses Ziel umzusetzen?
Wie viele MGHs sollen ab dem Jahr 2016 gefördert werden?
Welche Schwerpunkte bzw. Handlungsfelder sollen ab dem Jahr 2016 gefördert werden?
Bleibt es bei der Beschränkung auf die bestehenden vier Schwerpunkte?
Welche Einschätzung hat das BMFSFJ hinsichtlich einer Erweiterung der Handlungsfelder von MGHs um den Schwerpunkt „Kommunale Zeitpolitik“?
Inwieweit unterstützt das BMFSFJ eine Einbindung der MGHs in kommunale Netzwerke der Frühen Hilfen mit Hinblick auf deren Verstetigung und Weiterentwicklung für ältere Kinder?
Verabschiedet sich die Bundesregierung von ihrem Ziel des ersten Aktionsprogramms, in jedem Landkreis bzw. in jeder kreisfreien Stadt ein MGH zu haben?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, wie soll der Aufbau von MGHs in bisher nicht versorgten Städten und Landkreisen angeschoben werden?
Wie soll erreicht werden, dass sich die Wirkung der einzelnen MGHs über den eigenen Standort bzw. das Quartier hinaus entfaltet?
Welche engagementpolitische Flankierung ist bei der Verstetigung der MGHs geplant?
Wer wird in Zukunft bei den Bund-Länder-Besprechungen auf Ressortebene und bei der programmbegleitenden Kooperationsgruppe federführend sein?