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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Etatvergabe des Bundespresseamtes (G-SIG: 16011689)

Streitfall um das Vergabeverfahren zur Entwicklung von Kommunikationsstrategien im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung durch das BPA: Bewerbungen und Aufforderungen zur Angebotsabgabe, Bildung und Besetzung der Bewertungskommission, Eignungsprüfung und Auswahl des Unternehmens Pergamon, Nachprüfungsauftrag vor dem Bundeskartellamt, Konsequenzen aus den Entscheidungen <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

23.02.2007

Antwortdauer

18 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/429105. 02. 2007

Etatvergabe des Bundespresseamtes

der Abgeordneten Dr. Lothar Bisky, Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Petra Sitte, Cornelia Hirsch, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Bundeskartellamt hat im Streitfall um das Auswahlverfahren zur Vergabe eines Dienstleistungs-Rahmenvertrags über die Konzeption und Entwicklung von Kommunikationsstrategien, die Planung und Entwicklung von Gestaltungskonzeptionen, die Umsetzung dieser Strategien und Konzeptionen sowie Beratungsleistungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung durch das Bundespresseamt (BPA) einen Schiedsspruch gefällt. Drei Mitbewerber hatten zuvor den Zuschlag an das ursprünglich im Wettbewerb siegreiche Unternehmen Pergamon angefochten. Die Zweite Kammer des Kartellamtes wies deren Anliegen zwar zurück, bescheinigte dem BPA jedoch in drei, jeweils über 40 Seiten umfassenden Beschlüssen, eklatante Mängel im Vergabeverfahren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche Unternehmen reichten eine Bewerbung ein, und welche Bewerber wurden vom Bundespresseamt (BPA) zur Angebotsabgabe aufgefordert?

2

Welche Faktoren waren im Einzelnen maßgebend dafür, dass das BPA acht Unternehmen zur Angebotspräsentation einlud?

3

Wann wurde die Bewertungskommission des BPA ursprünglich gebildet, und wer gehörte ihr ursprünglich an?

4

Wer wurde wann und aus welchem Grund bei der endgültigen Auswahl der Mitglieder der Bewertungskommission und im Unterschied zur ursprünglichen Zusammensetzung nicht berücksichtigt?

5

In welcher Form erfolgte die Eignungsprüfung der vom BPA zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen?

6

Wie erklärt sich die Bundesregierung den Sachverhalt, dass in den Nachprüfungsverfahren des Bundeskartellamtes (VK 2 – 125/06, VK 2 – 128/06, VK 2 –131/06) sechs von acht der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen den originären Eignungskriterien des BPA nicht entsprachen?

7

Weshalb wurde das erst im Juni 2006 gegründete Unternehmen Pergamon, das zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keine Referenzen vorweisen konnte, noch keine Umsätze erzielt hatte und mit dem Geschäftsführer lediglich über einen Mitarbeiter kraft Anstellungsvertrag verfügte, vom BPA überhaupt zur Angebotsabgabe aufgefordert?

8

Wie wurden die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen nach der Präsentation ihrer Arbeitsproben am 5. und 6. September 2006 in den fünf vorgegebenen qualitativen Kategorien von der Bewertungskommission des BPA jeweils konkret nach vergebenen Punkten bewertet?

9

Wie wurde das qualitative Angebot des Unternehmens Pergamon von den einzelnen Mitgliedern der Bewertungskommission nach dessen Präsentation jeweils konkret nach vergebenen Punkten bewertet?

10

Welche Reihenfolge nach konkret vergebenen Punkten wurde von den Mitgliedern der Bewertungskommission für die einzelnen zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen nach deren Präsentation unter Berücksichtigung der Kategorie Preis festgelegt?

11

Wie erklärt die Bundesregierung den von der Zweiten Kammer des Bundeskartellamtes festgestellten Sachverhalt, dass der von dem Unternehmen Pergamon in seiner Präsentation Anfang September 2006 vorgestellte Claim „Es geht voran“ mit dem vom BPA zuvor intern entwickelten, geheimen, erst am 3. Oktober 2006 öffentlich vorgestellten Slogan „Es geht voran in Deutschland“ nahezu deckungsgleich war?

12

Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass – trotz der Ähnlichkeit des von dem Unternehmen Pergamon vorgeschlagenen Claims „Es geht voran“ mit dem intern vom BPA entwickelten Slogan – dieser Sachverhalt selbst von jenen Mitgliedern der Bewertungskommission, die ihn kannten, nicht zum Gegenstand einer offiziellen Besprechung in der Kommission gemacht wurde?

13

Warum wurde das Unternehmen Pergamon nicht vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, als es entgegen dem erkennbaren Anliegen der Ausschreibung nicht nur Muster, sondern eine komplette Kampagne vorlegte und sich – wie von der Zweiten Kammer des Bundeskartellamts festgestellt – gegenüber den Mitbewerbern, die sich an die Beschränkungen des Ausschreibungstextes hielten, einen Vorteil verschaffte?

14

Ist es richtig, dass das BPA gegenüber einem der vor der Zweiten Kammer des Bundeskartellamtes einen Nachprüfungsantrag führenden Unternehmen, wie von diesem in einer Pressemeldung dargelegt („Johanssen + Kretschmer erklärt zur Entscheidung des Bundeskartellamtes zur Vergabe des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung“. Quelle: http://www.jk-kom.de/jk-kom/ Download: 26. Januar 2007), „durch die wiederholte Androhung von Strafanzeigen“ entgegengetreten ist, und wenn ja, wie lauteten die vorgebrachten Anschuldigungen konkret?

15

Wurden auch die beiden anderen, vor dem Bundeskartellamt einen Nachprüfungsantrag führenden Unternehmen von Seiten des BPA mit ähnlichen oder anderslautenden Anschuldigungen konfrontiert, und wenn ja, wie lauteten diese?

16

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Entscheidungen der Zweiten Kammer des Bundeskartellamtes?

17

Mit welcher Begründung hat das Unternehmen Pergamon als ursprünglicher Gewinner der Ausschreibung sein Angebot zurückgezogen?

Berlin, den 1. Februar 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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