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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Politisch motivierte Kriminalität in Deutschland im Jahr 2014

Polizeiliche statistische Erfassung politisch motivierter Kriminalität (PMK): PMK-Delikte nach Phänomenbereichen und Deliktarten, Zuordnung zu Motivlagen (Themenfeldkatalog-PMK), Erfassung des gewaltbereiten Islamismus, Hasskriminalität (Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Antiziganismus, Homophobie, Behindertenfeindlichkeit u.a.), Differenz zwischen polizeilicher und zivilgesellschaftlicher PMK-Statistik, Aufklärungsquote, &quot;extremistische&quot; PMK-Gewaltdelikte, PMK-Delikte gegen Polizisten, Abbildung von Demonstrationsdelikten, Anti-Gentrifizierungs-Straftaten, PMK-Tötungsdelikte<br /> (insgesamt 39 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

12.08.2015

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/535617.06.2015

Politisch motivierte Kriminalität in Deutschland im Jahr 2014

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5356 18. Wahlperiode 17.06.2015Kleine Anfrage der Abgeordneten Irene Mihalic, Monika Lazar, Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Katja Keul, Renate Künast, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Politisch motivierte Kriminalität in Deutschland im Jahr 2014 Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zum so genannten Nationalsozialistischen Untergrund (PUA-NSU) hatte in seinem Abschlussbericht das derzeitige polizeiliche System zu Erfassung politisch motivierter Kriminalität (PMK) scharf kritisiert: So sei das polizeiliche Instrumentarium zur Analyse rechtsextremistischer Gewalt über den gesamten Untersuchungszeitraum „fehlerhaft“ gewesen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass das Lagebild des polizeilichen Staatsschutzes über den Rechtsextremismus in Deutschland „unzutreffend“ gewesen sei (Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 861). Trotz dieses Befundes weichen auch in der aktuellen Statistik die PMK- Ergebnisse wieder signifikant von den Erhebungen der zivilgesellschaftlichen Opferberatungsstellen ab. Zudem ist fraglich, ob einige der in dieser Statistik angewandten Kategorien zur Abbildung der gesellschaftlichen Realität geeignet sind: I. Anfang Mai 2015 hat das Bundesministerium des Innern (BMI) seine Jahresstatistik zum Aufkommen von PMK in Deutschland im Jahr 2014 vorgestellt (www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/05/pks-und- pmk-2014.html). Die wichtigsten Ergebnisse lauten: ● Die Zahl der PMK-Delikte ist demnach im letzten Jahr erneut angestiegen (+ 3,3 Prozent, bzw. absolut: 32 700). PMK-rechts-Delikte sind – wenn auch auf hohem Niveau – nahezu gleich geblieben (– 0,1 Prozent, bzw. absolut: 17 020). Die Zahl der PMK-links-Delikte sank demgegenüber um 6,5 Prozent, bzw. absolut: 8 113). ● Deutlich gestiegen ist die Zahl von PMK-Gewaltdelikten (+ 18,3 Prozent, bzw. absolut: 3 368). Die Fälle rechter Gewalt haben sich deutlich erhöht (+ 23 Prozent, bzw. absolut: 1 029). Demgegenüber ist die Zahl politisch links motivierter Gewaltdelikte fast gleich geblieben (+ 0,3 Prozent, bzw. absolut: 1 664). ● Im Jahr 2014 gab es ein Viertel mehr politisch motivierte Körperverletzungsdelikte (absolut: 2 285), bei denen – so das BMI – 2 059 Personen verletzt wurden (+ 10 Prozent). 38 Prozent der Opfer wurden durch rechtsmotivierte, 39 Prozent durch linke Gewalt verletzt. ● Das BMI registrierte zudem 15 versuchte PMK-Tötungsdelikte. Drucksache 18/5356 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode● Und schließlich meldet das BMI für das Jahr 2014 einen Anstieg der so genannten fremdenfeindlich motivierten Straftaten um 21,5 Prozent (absolut: 3 945). Die Zahl der antisemitischen Straftaten hat sich sogar um 25,2 Prozent erhöht (absolut: 1 596). Dramatisch angestiegen sind im letzten Jahr auch die Angriffe auf Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte. 203 Überfälle zählte die Polizei – in 175 Fällen sei hier von einer rechtsmotivierten Tatmotivation auszugehen (2013: 58). Auffallend ist auch die Entwicklung im Phänomenbereich „PMK-Ausländer“: Insgesamt wurden 2 549 Delikte hier registriert – ein Anstieg in nur einem Jahr um 192 Prozent. Die Zahl von Gewaltdelikten hat sich hier um 134 Prozent auf 390 Fälle erhöht und die der Körperverletzungen sogar um 153 Prozent (auf insgesamt 278). 2 014 der PMK-Ausländerdelikte – also rund 80 Prozent – wurden als extremistisch eingestuft (+ 270 Prozent) – bei den PMK-Gewaltdelikten lag diese „Extremismusquote“ bei 66 Prozent (absolut: 259 Fälle – eine Steigerung von 240 Prozent). II. Am 27. April 2015 haben die Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt der ostdeutschen Bundesländer und Berlin erneut ihre Fallzahlen für das Jahr 2014 vorgelegt. Erneut fällt auf, dass diese zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen zum Teil deutlich höhere Zahlen erfassen, als die PMK-Statistik des Bundeskriminalamtes (BKA). III. Darüber hinaus weist die vom BMI vorlegte PMK-Statistik nach Auffassung der Fragesteller große Lücken auf – so dass sich auch nicht einmal annähernderweise ein valides Bild der PMK in Deutschland ergibt: ● Hasskriminalität: Hier weist das BMI erneut nur Daten für die Themenbereiche Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus aus, nicht aber die Zahl von Hassverbrechen aufgrund der sexuellen Orientierung bzw. aufgrund des gesellschaftlichen Status (insbesondere gegen Wohnungslose) bzw. Hassdelikte gegen Behinderte, gegen Muslime oder gegen Sinti und Roma in Deutschland. ● Tötungsdelikte: Das BMI unterlässt es erneut, die politisch motivierten Todesfälle (zumindest durch Orts- und Datumsangabe) näher zu bezeichnen. Das macht es unmöglich, diese Angaben kritisch zu überprüfen. ● Gewalttaten gegen Polizistinnen bzw. Polizisten: Die BMI-Statistik enthält keine Angaben über politisch motivierte Gewalttaten gegen Polizistinnen bzw. Polizisten in Deutschland. ● Aufklärungsquote: Diese liegt bei 43 Prozent (PMK-insgesamt) bzw. bei 57 Prozent (bei PMK-Gewaltdelikte). Unklar ist jedoch, ob es hier Unterschiede zwischen den Bereichen „Rechts“, „Links“ bzw. „Ausländer“ gibt. ● „Extremismusquote“: Das BMI erklärt, dass im letzten Jahr 73 Prozent aller PMK-Delikte einen „extremistischen“ Charakter gehabt hätten (die also – so die offizielle Definition – „darauf abzielten, bestimmte Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen“). Dieser Befund ist undifferenziert. Denn seit Jahren lassen sich, wenn man die PMK-Statistik des BKA mit der des Bundesamtes für Verfassungsschutz abgleicht (vgl. Verfassungsschutzbericht 2013, S. 38 und 43), signifikante Unterschiede zwischen den PMK-Bereichen „Rechts“ und „Links“ nachweisen: Bei PMK-rechts- Straftaten insgesamt – aber auch bei der Teilmenge rechter Gewalt- und Körperverletzungsdelikte – liegt die „Extremismusquote“ seit mindestens sieben Jahren zwischen 95 und 98 Prozent (2014: 97 Prozent insgesamt bzw. 96 Prozent bei rechten Gewaltdelikten). Im selben Zeitraum wurde bei linksmotivierten Straftaten in deutlich weniger Fällen eine „extremistische“ Motivation vermutet (2014: 55 Prozent insgesamt bzw. 60 Prozent bei Gewaltdelikten). Fast die Hälfte aller linksmotivierten Straftaten hatten demnach Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5356also auch im Jahr 2014 zwar einen politischen, aber keinen „extremistischen“ Hintergrund. ● Abbildung von Demonstrationsdelikten in der PMK-Statistik: Die dem Bereich PMK-links zugeordneten Straftaten stehen auffallend häufig im Zusammenhang mit Demonstrationen. Die offizielle Statistik schlüsselt diese Daten aber nicht auf. Nur händisch konnte die Bundesregierung – auf eine entsprechende Nachfrage hin – ermitteln, dass sich die PMK-links zugeschriebenen Demonstrationsdelikte zu rund einem Viertel (24 Prozent) aus Fällen der Nötigung sowie gewaltlosen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz zusammensetzen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1724, S. 7 bzw. 19). Wir fragen die Bundesregierung: PMK-Delikte – Allgemein 1. Wie viele PMK-Gewaltdelikte (entsprechend dem offiziellen Katalog Politisch motivierter Gewaltdelikte) wurden in den Jahren 2001 bis 2014 durch die Polizei aufgenommen (bitte nach Jahren sowie nach den PMK- Phänomenbereichen „Rechts“, „Links“, „Ausländer“ bzw. „Sonstige“ aufschlüsseln)? a) Wie viele Fälle einer politisch motivierten ● Sachbeschädigung, ● Nötigung und Bedrohung, ● Widerstandshandlung gegen die Polizei wurden in den Jahren 2001 bis 2014 durch die Polizei registriert (bitte nach Jahren sowie nach den PMK-Phänomenbereichen „Rechts“, „Links“, „Ausländer“ bzw. „Sonstige“ aufschlüsseln)? b) Wie viele gewaltlose PMK-Delikte, aufgeschlüsselt nach Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, gegen das Waffenrecht, Propagandadelikten (bitte nach Verbreiten von Propaganda, Verwenden verbotener Kennzeichen, Volksverhetzung, Störung der Totenruhe aufschlüsseln), anderen Straftaten, wurden in den Jahren 2001 bis 2014 durch die Polizei erfasst (bitte nach Jahren sowie nach den PMK-Phänomenbereichen „Rechts“, „Links“, „Ausländer“ bzw. „Sonstige“ aufschlüsseln)? 2. Wie sortierten sich die PMK-Delikte in den Jahren 2001 bis 2014 inhaltlich (bitte nach Jahren, nach den vier PMK-Phänomenbereichen „Rechts“, „Links“, „Ausländer“ bzw. „Sonstige“ sowie nach den Ober- und Unterthemen des „Themenfeldkatalogs – PMK“ aufschlüsseln, vgl. Bundestagsdrucksache 18/1724, S. 20, Antwort zu Frage 10a)? 3. Wie viele Schändungen von NS-Denkmälern (NS – Nationalsozialismus) bzw. NS-Gedenkstätten hat die Polizei in den Jahren 2001 bis 2014 registriert (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? In welchen Ober- bzw. Unterthemen wurden bzw. werden diese Schändungen innerhalb des PMK-Themenfeldkatalogs einsortiert? 4. Wie viele Straftaten und wie viele Gewalttaten wurden in den Jahren 2001 bis 2014 im Unterthema „Autonomer Nationalismus“ innerhalb des Themenfeldes „Nationalsozialismus/Sozialdarwinismus“ registriert? 5. Wie erklärt sich die Bundesregierung den Anstieg der Fallzahlen im Phänomenbereich „PMK-Ausländer“ im Jahr 2014 gegenüber dem Jahr 2013? a) Könnte es sein, dass hierfür u. a. auch ein Zusammenhang mit Protesten gegen den Terror des „Islamischen Staat[s]“ (IS) in Syrien bzw. dem Irak besteht? Drucksache 18/5356 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung z. B. darüber, wie viele der PMK-Ausländer-Delikte (z. B. bei Demonstrationen von Yeziden oder Kurden in Deutschland gegen den Terror des „Islamischen Staat[s]“ in Syrien bzw. dem Irak) das Ziel hatten, in Deutschland Verfassungsgrundsätze zu beseitigen bzw. außer Geltung zu setzen? 6. Wird der gewaltbereite Islamismus bzw. Salafismus inzwischen innerhalb des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK) erfasst? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, innerhalb welcher Ober- bzw. Unterbegriffe werden diese Delikte innerhalb des PMK-Themenfeldkatalogs einsortiert? a) Wurden in diesem Themenfeldkatalog diesbezüglich neue Ober- bzw. Unterbegriffe eingefügt, und wenn ja, wann wurden welche neuen Begriffe dort aufgenommen? b) Inwiefern wird in der PMK-Statistik unterschieden, ob es sich um Straftaten handelte, die islamistische Ziele bzw. das Vorgehen des IS unterstützen bzw. die sich dagegen richteten? 7. Wie haben sich die Fallzahlen in den Deliktsbereichen des gewaltbereiten Islamismus bzw. Salafismus in den letzten vier Jahren entwickelt? 8. Bei wie viele Straftaten bzw. Gewaltdelikten, die die Polizei im Jahr 2014 in den Phänomenbereich „PMK-Ausländer“ einsortiert hat, handelt es sich um Straftaten, die im Ausland begangen wurden, um die Verhältnisse und Entwicklungen in Deutschland zu beeinflussen, und auf welchem Wege wurden diese Auslandsdelikte dem BKA bekannt? Hasskriminalität 9. Wie viele politisch motivierte Straftaten hat die Bundesregierung im Jahr 2001 bis 2014 registriert, die a) aus Fremdenfeindlichkeit, b) aufgrund der sexuellen Orientierung, c) aufgrund des gesellschaftlichen Status des Tatopfers (insbesondere Wohnungslose) erfolgten, bzw. die aus d) behindertenfeindlichen, e) antisemitischen, f) islamfeindlichen, bzw. g) antiziganistischen Motiven begangen wurden (bitte jeweils aufschlüsseln nach den Phänomenbereichen „Rechts“, „Links“, „Ausländer“ bzw. „Sonstige“ sowie nach den Straftatengruppen Tötungsdelikte, differenziert nach vollendet bzw. versucht, Körperverletzungen, differenziert nach den §§ 223, 224, 226, 227 und 231 des Strafgesetzbuches – StGB), Brand- und Sprengstoffdelikte, Propagandadelikte, Sachbeschädigungen)? 10. Wie viele dieser in den Jahren 2001 bis 2014 erfassten Hassdelikte hatten nach Ansicht der Bundesregierung das Ziel, in Deutschland Verfassungsgrundsätze zu beseitigen bzw. außer Geltung zu setzen (bitte entsprechend der Auflistung in Frage 9 sowie nach Jahren aufschlüsseln)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/535611. Nach welchen, und in welcher Dienstvorschrift enthaltenen Grundsätzen wird entschieden, wann in einem Hassdelikt erkennbar ist, dass diese Tat mit der Absicht verübt wurde, in Deutschland bestimmte Verfassungsgrundsätze zu beseitigen bzw. außer Geltung zu setzen? 12. Wie viele der in den Jahren 2001 bis 2014 erfassten antisemitischen Straftaten wurden im Themenfeld „Hasskriminalität“, und wie viele im Oberthema „Krisenherde/Bürgerkriege“ (Unterthema „Antiisraelisch“) einsortiert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 13. Wie viele Schändungen jüdischer Friedhöfe hat die Polizei in den Jahren 2001 bis 2014 registriert? a) Werden diese Friedhofsschändungen in der PMK-Statistik als Gewaltdelikte erfasst, und wenn nein, warum nicht, bzw. als was werden diese Delikte in der PMK-Statistik ausgewiesen? b) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2001 bis 2014 die Aufklärungsquote bei den Schändungen jüdischer Friedhöfe entwickelt? 14. Wie viele der im Jahr 2014 erfassten 203 Angriffe auf Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte wurden mit der Absicht verübt, bestimmte (welche?) Verfassungsgrundsätze zu beseitigen bzw. außer Geltung zu setzen? a) Wie viele der im Jahr 2014 erfassten 28 Angriffe auf Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, die als nicht rechtsmotiviert eingestuft worden sind, wurden aus welchen tatumständlichen Überlegungen heraus, einem anderen (welchem?) PMK-Phänomenbereichen zugeordnet (bitte aufschlüsseln)? b) Wie viele dieser 28 nicht rechtsmotiviert eingestuften Angriffe auf Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte wurden nach Ansicht der Bundesregierung mit der Absicht verübt, bestimmte (welche?) Verfassungsgrundsätze zu beseitigen bzw. außer Geltung zu setzen? 15. Kann die Bundesregierung die Befunde der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt der ostdeutschen Bundesländer und Berlin für das Jahr 2014 bestätigen: a) Anstieg rassistischer Gewalttaten um mehr als 30 Prozent, b) dass rassistische Gewalttaten mehr als die Hälfte (60 Prozent) aller der in Ostdeutschland bzw. in Berlin dokumentierten Angriffe ausmachen, c) 131 rechtsmotivierte Angriffe auf (vermeintliche) politische Gegnerinnen bzw. Gegner, d) 99 rechtsmotivierte Angriffe gegen nichtrechte bzw. alternative Personen, e) 31 rechtsmotivierte homophobe Gewalttaten, f) 23 rechtsmotivierte antisemitische Gewalttaten, g) sieben rechtsmotivierte Angriffe gegen Journalistinnen bzw. Journalisten, h) sechs rechtsmotivierte Angriffe gegen Menschen mit einer Behinderung, i) vier sozialdarwinistische Überfälle auf Wohnungslose (bitte aufschlüsseln), und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Drucksache 18/5356 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode16. Wenn nein, wie lauten die diesbezüglichen Daten in der PMK-Statistik des BKA bezogen auf die ostdeutschen Bundesländer und Berlin für das Jahr 2014 (bitte nach Bundesländer aufschlüsseln)? Mögliche Differenz zwischen polizeilicher und zivilgesellschaftlicher PMK- Statistik 17. Wie setzen sich die im Jahr 2014 von der Polizei erfassten 1 029 rechtsmotivierten Gewalttaten zusammen (bitte entsprechend dem offiziellen Katalog Politisch motivierter Gewaltdelikte aufschlüsseln), und wie verteilten sich diese rechten Gewaltdelikte auf die einzelnen Bundesländer? 18. Wie verteilten sich die im Jahr 2014 von der Polizei erfassten 900 Opfer rechter Körperverletzungsdelikte auf die einzelnen Bundesländer? 19. Erkennt die Bundesregierung signifikante Unterschiede zwischen den PMK-Zahlen des BKA und denen der Beratungsstellen, und wenn ja, welche? Welche Ursachen haben diese möglichen statistischen Unterschiede aus Sicht der Bundesregierung? 20. Könnte es sein, dass der Polizei nur ein Ausschnitt des Gesamtaufkommens rechter Straftaten bekannt wird bzw. sie diese entsprechend erfasst? Wenn ja, könnte dies die Qualität des polizeilichen Lagebilds über den Rechtsextremismus in Deutschland beeinträchtigen? 21. Hat die Bundesregierung Vorschläge entwickelt, um diese möglichen Unstimmigkeiten zwischen den polizeilichen und den zivilgesellschaftlichen Statistiken in Zukunft gegebenenfalls zu minimieren? Aufklärungsquote 22. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2001 bis 2014 die Aufklärungsquote bei den PMK-Delikten insgesamt bzw. bei den PMK-Gewaltdelikten entwickelt (bitte nach den PMK-Phänomenbereichen „Rechts“, „Links“, „Ausländer“ bzw. „Sonstige“ aufschlüsseln)? 23. Wie erklärt sich die Bundesregierung mögliche unterschiedliche Aufklärungsquoten zwischen diesen vier PMK-Phänomenbereichen? „Extremistische“ PMK-Gewaltdelikte 24. Ist es zutreffend, dass bei den PMK-rechts-Straftaten insgesamt, aber auch bei der Teilmenge rechter Gewalt- und Körperverletzungsdelikte – seit mindestens sieben Jahren in 95 bis 98 Prozent der Fälle auch eine „extremistische“ Motivation angenommen wurde (vgl. auch Bundesamt für Verfassungsschutz, Jahresbericht 2013, S. 37 f.)? 25. Ist es ebenfalls zutreffend, dass im selben Zeitraum bei linksmotivierten Straftaten in lediglich der Hälfte aller Fälle (46 Prozent bis 55 Prozent) eine „extremistische“ Motivation erkannt wurde (vgl. auch Bundesamt für Verfassungsschutz, Jahresbericht 2013, S. 43)? 26. Wie bewertet die Bundesregierung die strukturell unterschiedliche „extremistische“ Qualität von PMK-rechts-Delikten und PMK-links-Delikten, und welche Schlussfolgerungen gedenkt die Bundesregierung aus diesem Faktum zu ziehen? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/535627. a) Hat sich das Definitionssystem-PMK vor dem Hintergrund einer seit Jahren durchgängigen fast 100-prozentigen „Extremismusquote“ von PMK-rechts-Delikten aus Sicht der Bundesregierung dabei bewährt, das selbstgesteckte Ziel umzusetzen, nämlich auch solche rechtsmotivierten Straftaten zu erfassen, die bis zum Jahr 2001 (aufgrund des Extremismus-Erfordernisses der damaligen „Polizeilichen Kriminalstatistik – Staatsschutz“) nicht registriert wurden, und wenn ja, wo tauchen diese nichtextremistischen PMK-rechts-Delikte in der heutigen PMK-Statistik auf? b) Oder werden PMK-rechts-Straftaten heute grundsätzlich als extremistisch eingestuft? c) Oder werden auch heute noch rechte Straftaten erst dann als solche erfasst, wenn sie bereits eine „extremistische“ Qualität angenommen haben, was aus Sicht der Fragesteller zur Folge haben dürfe, dass die nichtrechtsextremen Straftaten nach wie vor nicht in der PMK-Statistik abgebildet werden? Politisch motivierte Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten 28. Wie viele politisch motivierte Straftaten richteten sich im Jahr 2014 gegen Polizeibeamtinnen und -beamte? 29. Wie setzten sich diese politisch motivierten Straftaten gegen Polizistinnen und Polizisten im Jahr 2014 zusammen (bitte zum einen aufschlüsseln nach den PMK-Phänomenbereichen „Rechts“, „Links“, „Ausländer“ bzw. „Sonstige“ sowie nach den Straftatengruppen Tötungsdelikte, vollendet bzw. versucht, Körperverletzungen, einzeln aufschlüsseln nach den §§ 223, 224, 226, 227 und 231 StGB, Brand- und Sprengstoffdelikte; Meinungsäußerungsdelikte, gewaltsame Widerstandshandlungen und Nötigungshandlungen)? 30. Wie viele der politisch motivierten Straftaten gegen Polizistinnen und Polizisten wurden in dem Themenfeld Hasskriminalität (Unterthema: „gesellschaftlicher Status“), und wie viele in dem Themenfeld Innen- und Sicherheitspolitik (Unterthema: „Polizei“), im Themenfeld „Konfrontation/ Politische Einstellung“ (Unterthema: „gegen den Staat, seine Einrichtungen und Symbole“) oder in einem anderen Themenbereich (welchem?) abgelegt? a) Werden diese Vorkommnisse ggf. mehrfach (also parallel in verschiedenen Rubriken) registriert, und wenn ja, welche Folge hat dies für die Zählweise dieser PMK-Delikte? b) Hat die mögliche Erfassung von politisch motivierten Straftaten gegen Polizistinnen und Polizisten in verschiedenen PMK-Themenfeldern Folgen für die Erstellung bzw. für die Übersichtlichkeit polizeilicher Lagebilder, und wenn nein, warum nicht? 31. Nach welcher Dienstvorschrift werden die hier abgefragten Straftaten gegen Polizeibeamtinnen und -beamte den Themenfeldern „Hasskriminalität“, „Innen- und Sicherheitspolitik“ bzw. „Konfrontation/Politische Einstellung“ oder einem anderen Themenbereich zugordnet? Erfassung von Demonstrationsdelikten in der PMK-Statistik des BKA 32. Werden die im Zuge von Demonstrationen erfolgten PMK-Delikte gesondert erfasst? Wenn nein, warum nicht – angesichts dessen, dass sich z. B. linke Gewalt, so der Jahresbericht 2014 des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf Drucksache 18/5356 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeSeite 137, sich vornehmlich „als sogenannte Massenmilitanz […] im Zusammenhang mit Demonstrationen […]“ ergibt? Wenn ja, wie setzten sich in den Jahren 2009 bis 2014 die im Zuge von Demonstrationen erfolgten PMK-Delikte zusammen (bitte nach Jahren, nach Bundesländern und den vier PMK-Phänomenbereichen „Rechts“, „Links“, „Ausländer“ bzw. „Sonstige“ sowie anhand der Parameter a) Gewaltdelikte, also Tötungsdelikte, differenziert nach vollendet bzw. versucht, Körperverletzungen, differenziert nach den §§ 223, 224, 226, 227 und 231 StGB, Landfriedensbruch, Brandstiftung, Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr, b) Sachbeschädigungen, Nötigungen, Bedrohung sowie Widerstand gegen die Polizei, bzw. c) gewaltlose Delikte, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz bzw. gegen das Waffengesetz sowie Propagandadelikte aufschlüsseln)? 33. Wie setzten sich in den Jahren 2009 bis 2014 im Unterthema „Demonstrationen gegen rechts“ die PMK-links-Delikte zusammen (bitte nach Jahren, nach Bundesländern und nach den Parametern a) Gewaltdelikte, also Tötungsdelikte, differenziert nach vollendet bzw. versucht, Körperverletzungen, differenziert nach den §§ 223, 224, 226, 227 und 231 StGB, Landfriedensbruch, Brandstiftung, Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr, b) Sachbeschädigungen, Nötigungen, Bedrohung sowie Widerstand gegen die Polizei, bzw. c) gewaltlose Delikte, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz bzw. gegen das Waffengesetz sowie Propagandadelikte aufschlüsseln)? 34. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe (z. B. über ein entsprechendes Großereignis) dafür, dass rund die Hälfte aller im Jahr 2013 PMK-links zugordneten Verstöße gegen das Versammlungsgesetz (1 010 Fälle) in nur einem Monat (Juni 2013) begangen worden sein sollen (Bundestagsdrucksache 18/1724, S. 13)? 35. Angesichts der Darstellung der Bundesregierung, dass „[politisch motivierte] Straftaten des sog. ‚bürgerlichen Spektrums‘ [in der PMK-Statistik] dem Bereich PMK-Sonstige zuzuordnen sind, wenn keine Anhaltspunkte für eine anderweitige Tatmotivation erkennbar sind“ (Bundestagsdrucksache 18/1724, S. 21), ist zu fragen, mit welchen Ereignissen die in der PMK- Statistik auffälligen Zuordnungen in den Monaten August und September 2013 zusammenhängen (im August 2013 gab es 572 PMK-„Sonstige“- Sachbeschädigungen sowie 537 PMK-„Sonstige“-Verstöße gegen das Versammlungsgesetz und im September 2013 wurden 662 PMK-„Sonstige“- Sachbeschädigungen erfasst, vgl. ebd. S. 15 f.)? Erfassung von PMK-Delikten gegen die sog. Gentrifizierung von Stadtteilen 36. Werden in der PMK-Statistik auch solche politisch motivierten Straftaten erfasst, die sich mittel- oder unmittelbar gegen die sog. Umstrukturierung („Gentrifizierung“) bestimmter Stadtviertel richten? Wenn ja, wie viele dieser Anti-Gentrifizierungs-Straftaten wurden dort in den Jahren 2001 bis 2014 erfasst (bitte aufschlüsseln nach Jahren, nach den PMK-Phänomenbereichen „Rechts“, „Links“, „Ausländer“ bzw. „Sonstige“ sowie differenziert nach den Straftatengruppen Tötungsdelikte, aufgeschlüsselt nach vollendet bzw. versucht, Körperverletzungen, aufgeschlüs- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5356selt nach den §§ 223, 224, 226, 227 und 231 StGB, Brand- und Sprengstoffdelikte, Sachbeschädigungen)? 37. Ist es zutreffend, dass Anti-Gentrifizierungs-Straftaten, wie z. B. „Brandanschläge auf Nobelkarossen“, zum einen innerhalb des Oberbegriffs „Hasskriminalität“ erfasst werden (als vermeintliche „Straftaten aufgrund des gesellschaftlichen Status“, vgl. Bundestagsdrucksache 18/740, S. 5), dass gleichzeitig aber innerhalb des Themenfeldkatalogs-PMK unter dem bestehenden Oberbegriff „Sozialpolitik“ aber auch das Unterthema „Umstrukturierung“ existiert mit den erläuternden Stichpunkten „Hausbesetzungen, Wohnraum- und Hauptstadtproblematik“? a) Werden diese Vorkommnisse ggf. mehrfach, also parallel in verschiedenen Rubriken, registriert, und wenn ja, welche Folge hat dies für die Zählweise dieser PMK-Delikte? b) Hat die mögliche Erfassung von politisch motivierten Straftaten von Anti-Gentrifizierungs-Straftaten in verschiedenen PMK-Themenfeldern Folgen für die Erstellung bzw. für die Übersichtlichkeit polizeilicher Lagebilder, und wenn nein, warum nicht? 38. Nach welcher Dienstvorschrift werden die Straftaten gegen die Gentrifizierung von Stadtteilen den Themenfeldern „Hasskriminalität“, „Innen- und Sicherheitspolitik“ bzw. „Konfrontation/Politische Einstellung“ oder einem anderen Themenbereich zugeordnet? PMK-Tötungsdlikte 39. Welche der 15 politisch motivierten Tötungsdelikte (vollendet bzw. versucht) wurden im Jahr 2014 den Phänomenbereichen „Rechts“, „Links“, „Ausländer“ bzw. „Sonstige“ zugeordnet (bitte neben den jeweiligen Phänomenbereich auch nach Datum, Ort, Angaben zum Tatopfer bzw. zum Tathergang wie auf Bundestagsdrucksache 18/1724, S. 22 sowie zum jeweiligen Themenbereich, also Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Antiziganismus, Islamfeindlichkeit, Behindertenfeindlichkeit, Homophobie, gesellschaftlicher Status oder Gewalt gegen Polizisten etc. aufschlüsseln)? Berlin, den 17. Juni 2015 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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