[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5356
18. Wahlperiode 17.06.2015Kleine Anfrage
der Abgeordneten Irene Mihalic, Monika Lazar, Volker Beck (Köln),
Luise Amtsberg, Katja Keul, Renate Künast, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz,
Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Politisch motivierte Kriminalität in Deutschland im Jahr 2014
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zum so genannten
Nationalsozialistischen Untergrund (PUA-NSU) hatte in seinem Abschlussbericht das
derzeitige polizeiliche System zu Erfassung politisch motivierter Kriminalität
(PMK) scharf kritisiert: So sei das polizeiliche Instrumentarium zur Analyse
rechtsextremistischer Gewalt über den gesamten Untersuchungszeitraum
„fehlerhaft“ gewesen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass das Lagebild des
polizeilichen Staatsschutzes über den Rechtsextremismus in Deutschland
„unzutreffend“ gewesen sei (Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 861).
Trotz dieses Befundes weichen auch in der aktuellen Statistik die PMK-
Ergebnisse wieder signifikant von den Erhebungen der zivilgesellschaftlichen
Opferberatungsstellen ab. Zudem ist fraglich, ob einige der in dieser Statistik
angewandten Kategorien zur Abbildung der gesellschaftlichen Realität geeignet
sind:
I. Anfang Mai 2015 hat das Bundesministerium des Innern (BMI) seine
Jahresstatistik zum Aufkommen von PMK in Deutschland im Jahr 2014 vorgestellt
(
www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/05/pks-und-
pmk-2014.html).
Die wichtigsten Ergebnisse lauten:
● Die Zahl der PMK-Delikte ist demnach im letzten Jahr erneut angestiegen
(+ 3,3 Prozent, bzw. absolut: 32 700). PMK-rechts-Delikte sind – wenn auch
auf hohem Niveau – nahezu gleich geblieben (– 0,1 Prozent, bzw. absolut:
17 020). Die Zahl der PMK-links-Delikte sank demgegenüber um 6,5
Prozent, bzw. absolut: 8 113).
● Deutlich gestiegen ist die Zahl von PMK-Gewaltdelikten (+ 18,3 Prozent,
bzw. absolut: 3 368). Die Fälle rechter Gewalt haben sich deutlich erhöht
(+ 23 Prozent, bzw. absolut: 1 029). Demgegenüber ist die Zahl politisch
links motivierter Gewaltdelikte fast gleich geblieben (+ 0,3 Prozent, bzw.
absolut: 1 664).
● Im Jahr 2014 gab es ein Viertel mehr politisch motivierte
Körperverletzungsdelikte (absolut: 2 285), bei denen – so das BMI – 2 059 Personen verletzt
wurden (+ 10 Prozent). 38 Prozent der Opfer wurden durch rechtsmotivierte,
39 Prozent durch linke Gewalt verletzt.
● Das BMI registrierte zudem 15 versuchte PMK-Tötungsdelikte.
Drucksache 18/5356 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode● Und schließlich meldet das BMI für das Jahr 2014 einen Anstieg der so
genannten fremdenfeindlich motivierten Straftaten um 21,5 Prozent (absolut:
3 945). Die Zahl der antisemitischen Straftaten hat sich sogar um 25,2
Prozent erhöht (absolut: 1 596). Dramatisch angestiegen sind im letzten Jahr
auch die Angriffe auf Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte. 203 Überfälle zählte
die Polizei – in 175 Fällen sei hier von einer rechtsmotivierten Tatmotivation
auszugehen (2013: 58).
Auffallend ist auch die Entwicklung im Phänomenbereich „PMK-Ausländer“:
Insgesamt wurden 2 549 Delikte hier registriert – ein Anstieg in nur einem Jahr
um 192 Prozent. Die Zahl von Gewaltdelikten hat sich hier um 134 Prozent auf
390 Fälle erhöht und die der Körperverletzungen sogar um 153 Prozent (auf
insgesamt 278). 2 014 der PMK-Ausländerdelikte – also rund 80 Prozent – wurden
als extremistisch eingestuft (+ 270 Prozent) – bei den PMK-Gewaltdelikten lag
diese „Extremismusquote“ bei 66 Prozent (absolut: 259 Fälle – eine Steigerung
von 240 Prozent).
II. Am 27. April 2015 haben die Beratungsstellen für Betroffene rechter,
rassistischer und antisemitischer Gewalt der ostdeutschen Bundesländer und Berlin
erneut ihre Fallzahlen für das Jahr 2014 vorgelegt. Erneut fällt auf, dass diese
zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen zum Teil deutlich höhere Zahlen
erfassen, als die PMK-Statistik des Bundeskriminalamtes (BKA).
III. Darüber hinaus weist die vom BMI vorlegte PMK-Statistik nach
Auffassung der Fragesteller große Lücken auf – so dass sich auch nicht einmal
annähernderweise ein valides Bild der PMK in Deutschland ergibt:
● Hasskriminalität: Hier weist das BMI erneut nur Daten für die
Themenbereiche Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus aus, nicht aber die Zahl von
Hassverbrechen aufgrund der sexuellen Orientierung bzw. aufgrund des
gesellschaftlichen Status (insbesondere gegen Wohnungslose) bzw. Hassdelikte
gegen Behinderte, gegen Muslime oder gegen Sinti und Roma in
Deutschland.
● Tötungsdelikte: Das BMI unterlässt es erneut, die politisch motivierten
Todesfälle (zumindest durch Orts- und Datumsangabe) näher zu bezeichnen.
Das macht es unmöglich, diese Angaben kritisch zu überprüfen.
● Gewalttaten gegen Polizistinnen bzw. Polizisten: Die BMI-Statistik enthält
keine Angaben über politisch motivierte Gewalttaten gegen Polizistinnen
bzw. Polizisten in Deutschland.
● Aufklärungsquote: Diese liegt bei 43 Prozent (PMK-insgesamt) bzw. bei
57 Prozent (bei PMK-Gewaltdelikte). Unklar ist jedoch, ob es hier
Unterschiede zwischen den Bereichen „Rechts“, „Links“ bzw. „Ausländer“ gibt.
● „Extremismusquote“: Das BMI erklärt, dass im letzten Jahr 73 Prozent aller
PMK-Delikte einen „extremistischen“ Charakter gehabt hätten (die also – so
die offizielle Definition – „darauf abzielten, bestimmte
Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen“). Dieser Befund ist
undifferenziert. Denn seit Jahren lassen sich, wenn man die PMK-Statistik des
BKA mit der des Bundesamtes für Verfassungsschutz abgleicht (vgl.
Verfassungsschutzbericht 2013, S. 38 und 43), signifikante Unterschiede zwischen
den PMK-Bereichen „Rechts“ und „Links“ nachweisen: Bei PMK-rechts-
Straftaten insgesamt – aber auch bei der Teilmenge rechter Gewalt- und
Körperverletzungsdelikte – liegt die „Extremismusquote“ seit mindestens sieben
Jahren zwischen 95 und 98 Prozent (2014: 97 Prozent insgesamt bzw. 96
Prozent bei rechten Gewaltdelikten). Im selben Zeitraum wurde bei
linksmotivierten Straftaten in deutlich weniger Fällen eine „extremistische“
Motivation vermutet (2014: 55 Prozent insgesamt bzw. 60 Prozent bei
Gewaltdelikten). Fast die Hälfte aller linksmotivierten Straftaten hatten demnach
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5356also auch im Jahr 2014 zwar einen politischen, aber keinen „extremistischen“
Hintergrund.
● Abbildung von Demonstrationsdelikten in der PMK-Statistik: Die dem
Bereich PMK-links zugeordneten Straftaten stehen auffallend häufig im
Zusammenhang mit Demonstrationen. Die offizielle Statistik schlüsselt diese Daten
aber nicht auf. Nur händisch konnte die Bundesregierung – auf eine
entsprechende Nachfrage hin – ermitteln, dass sich die PMK-links zugeschriebenen
Demonstrationsdelikte zu rund einem Viertel (24 Prozent) aus Fällen der
Nötigung sowie gewaltlosen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz
zusammensetzen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1724, S. 7 bzw. 19).
Wir fragen die Bundesregierung:
PMK-Delikte – Allgemein
1. Wie viele PMK-Gewaltdelikte (entsprechend dem offiziellen Katalog
Politisch motivierter Gewaltdelikte) wurden in den Jahren 2001 bis 2014 durch
die Polizei aufgenommen (bitte nach Jahren sowie nach den PMK-
Phänomenbereichen „Rechts“, „Links“, „Ausländer“ bzw. „Sonstige“
aufschlüsseln)?
a) Wie viele Fälle einer politisch motivierten
● Sachbeschädigung,
● Nötigung und Bedrohung,
● Widerstandshandlung gegen die Polizei
wurden in den Jahren 2001 bis 2014 durch die Polizei registriert (bitte
nach Jahren sowie nach den PMK-Phänomenbereichen „Rechts“,
„Links“, „Ausländer“ bzw. „Sonstige“ aufschlüsseln)?
b) Wie viele gewaltlose PMK-Delikte, aufgeschlüsselt nach Verstößen gegen
das Versammlungsgesetz, gegen das Waffenrecht, Propagandadelikten
(bitte nach Verbreiten von Propaganda, Verwenden verbotener
Kennzeichen, Volksverhetzung, Störung der Totenruhe aufschlüsseln), anderen
Straftaten, wurden in den Jahren 2001 bis 2014 durch die Polizei erfasst
(bitte nach Jahren sowie nach den PMK-Phänomenbereichen „Rechts“,
„Links“, „Ausländer“ bzw. „Sonstige“ aufschlüsseln)?
2. Wie sortierten sich die PMK-Delikte in den Jahren 2001 bis 2014 inhaltlich
(bitte nach Jahren, nach den vier PMK-Phänomenbereichen „Rechts“,
„Links“, „Ausländer“ bzw. „Sonstige“ sowie nach den Ober- und
Unterthemen des „Themenfeldkatalogs – PMK“ aufschlüsseln, vgl.
Bundestagsdrucksache 18/1724, S. 20, Antwort zu Frage 10a)?
3. Wie viele Schändungen von NS-Denkmälern (NS – Nationalsozialismus)
bzw. NS-Gedenkstätten hat die Polizei in den Jahren 2001 bis 2014 registriert
(bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
In welchen Ober- bzw. Unterthemen wurden bzw. werden diese Schändungen
innerhalb des PMK-Themenfeldkatalogs einsortiert?
4. Wie viele Straftaten und wie viele Gewalttaten wurden in den Jahren 2001 bis
2014 im Unterthema „Autonomer Nationalismus“ innerhalb des
Themenfeldes „Nationalsozialismus/Sozialdarwinismus“ registriert?
5. Wie erklärt sich die Bundesregierung den Anstieg der Fallzahlen im
Phänomenbereich „PMK-Ausländer“ im Jahr 2014 gegenüber dem Jahr 2013?
a) Könnte es sein, dass hierfür u. a. auch ein Zusammenhang mit Protesten
gegen den Terror des „Islamischen Staat[s]“ (IS) in Syrien bzw. dem Irak
besteht?
Drucksache 18/5356 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung z. B. darüber, wie viele
der PMK-Ausländer-Delikte (z. B. bei Demonstrationen von Yeziden
oder Kurden in Deutschland gegen den Terror des „Islamischen Staat[s]“
in Syrien bzw. dem Irak) das Ziel hatten, in Deutschland
Verfassungsgrundsätze zu beseitigen bzw. außer Geltung zu setzen?
6. Wird der gewaltbereite Islamismus bzw. Salafismus inzwischen innerhalb
des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte
Kriminalität“ (KPMD-PMK) erfasst?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, innerhalb welcher Ober- bzw. Unterbegriffe werden diese Delikte
innerhalb des PMK-Themenfeldkatalogs einsortiert?
a) Wurden in diesem Themenfeldkatalog diesbezüglich neue Ober- bzw.
Unterbegriffe eingefügt, und wenn ja, wann wurden welche neuen
Begriffe dort aufgenommen?
b) Inwiefern wird in der PMK-Statistik unterschieden, ob es sich um
Straftaten handelte, die islamistische Ziele bzw. das Vorgehen des IS
unterstützen bzw. die sich dagegen richteten?
7. Wie haben sich die Fallzahlen in den Deliktsbereichen des gewaltbereiten
Islamismus bzw. Salafismus in den letzten vier Jahren entwickelt?
8. Bei wie viele Straftaten bzw. Gewaltdelikten, die die Polizei im Jahr 2014
in den Phänomenbereich „PMK-Ausländer“ einsortiert hat, handelt es sich
um Straftaten, die im Ausland begangen wurden, um die Verhältnisse und
Entwicklungen in Deutschland zu beeinflussen, und auf welchem Wege
wurden diese Auslandsdelikte dem BKA bekannt?
Hasskriminalität
9. Wie viele politisch motivierte Straftaten hat die Bundesregierung im Jahr
2001 bis 2014 registriert, die
a) aus Fremdenfeindlichkeit,
b) aufgrund der sexuellen Orientierung,
c) aufgrund des gesellschaftlichen Status des Tatopfers (insbesondere
Wohnungslose) erfolgten, bzw. die aus
d) behindertenfeindlichen,
e) antisemitischen,
f) islamfeindlichen, bzw.
g) antiziganistischen Motiven begangen wurden
(bitte jeweils aufschlüsseln nach den Phänomenbereichen „Rechts“,
„Links“, „Ausländer“ bzw. „Sonstige“ sowie nach den Straftatengruppen
Tötungsdelikte, differenziert nach vollendet bzw. versucht,
Körperverletzungen, differenziert nach den §§ 223, 224, 226, 227 und 231 des
Strafgesetzbuches – StGB), Brand- und Sprengstoffdelikte, Propagandadelikte,
Sachbeschädigungen)?
10. Wie viele dieser in den Jahren 2001 bis 2014 erfassten Hassdelikte hatten
nach Ansicht der Bundesregierung das Ziel, in Deutschland
Verfassungsgrundsätze zu beseitigen bzw. außer Geltung zu setzen (bitte entsprechend
der Auflistung in Frage 9 sowie nach Jahren aufschlüsseln)?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/535611. Nach welchen, und in welcher Dienstvorschrift enthaltenen Grundsätzen
wird entschieden, wann in einem Hassdelikt erkennbar ist, dass diese Tat
mit der Absicht verübt wurde, in Deutschland bestimmte
Verfassungsgrundsätze zu beseitigen bzw. außer Geltung zu setzen?
12. Wie viele der in den Jahren 2001 bis 2014 erfassten antisemitischen
Straftaten wurden im Themenfeld „Hasskriminalität“, und wie viele im
Oberthema „Krisenherde/Bürgerkriege“ (Unterthema „Antiisraelisch“)
einsortiert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
13. Wie viele Schändungen jüdischer Friedhöfe hat die Polizei in den Jahren
2001 bis 2014 registriert?
a) Werden diese Friedhofsschändungen in der PMK-Statistik als
Gewaltdelikte erfasst, und wenn nein, warum nicht, bzw. als was werden diese
Delikte in der PMK-Statistik ausgewiesen?
b) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2001 bis
2014 die Aufklärungsquote bei den Schändungen jüdischer Friedhöfe
entwickelt?
14. Wie viele der im Jahr 2014 erfassten 203 Angriffe auf Asyl- und
Flüchtlingsunterkünfte wurden mit der Absicht verübt, bestimmte (welche?)
Verfassungsgrundsätze zu beseitigen bzw. außer Geltung zu setzen?
a) Wie viele der im Jahr 2014 erfassten 28 Angriffe auf Asyl- und
Flüchtlingsunterkünfte, die als nicht rechtsmotiviert eingestuft worden sind,
wurden aus welchen tatumständlichen Überlegungen heraus, einem
anderen (welchem?) PMK-Phänomenbereichen zugeordnet (bitte
aufschlüsseln)?
b) Wie viele dieser 28 nicht rechtsmotiviert eingestuften Angriffe auf Asyl-
und Flüchtlingsunterkünfte wurden nach Ansicht der Bundesregierung
mit der Absicht verübt, bestimmte (welche?) Verfassungsgrundsätze zu
beseitigen bzw. außer Geltung zu setzen?
15. Kann die Bundesregierung die Befunde der Beratungsstellen für Betroffene
rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt der ostdeutschen
Bundesländer und Berlin für das Jahr 2014 bestätigen:
a) Anstieg rassistischer Gewalttaten um mehr als 30 Prozent,
b) dass rassistische Gewalttaten mehr als die Hälfte (60 Prozent) aller der in
Ostdeutschland bzw. in Berlin dokumentierten Angriffe ausmachen,
c) 131 rechtsmotivierte Angriffe auf (vermeintliche) politische
Gegnerinnen bzw. Gegner,
d) 99 rechtsmotivierte Angriffe gegen nichtrechte bzw. alternative
Personen,
e) 31 rechtsmotivierte homophobe Gewalttaten,
f) 23 rechtsmotivierte antisemitische Gewalttaten,
g) sieben rechtsmotivierte Angriffe gegen Journalistinnen bzw.
Journalisten,
h) sechs rechtsmotivierte Angriffe gegen Menschen mit einer Behinderung,
i) vier sozialdarwinistische Überfälle auf Wohnungslose
(bitte aufschlüsseln), und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen
zieht die Bundesregierung daraus?
Drucksache 18/5356 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode16. Wenn nein, wie lauten die diesbezüglichen Daten in der PMK-Statistik des
BKA bezogen auf die ostdeutschen Bundesländer und Berlin für das Jahr
2014 (bitte nach Bundesländer aufschlüsseln)?
Mögliche Differenz zwischen polizeilicher und zivilgesellschaftlicher PMK-
Statistik
17. Wie setzen sich die im Jahr 2014 von der Polizei erfassten 1 029
rechtsmotivierten Gewalttaten zusammen (bitte entsprechend dem offiziellen
Katalog Politisch motivierter Gewaltdelikte aufschlüsseln), und wie verteilten
sich diese rechten Gewaltdelikte auf die einzelnen Bundesländer?
18. Wie verteilten sich die im Jahr 2014 von der Polizei erfassten 900 Opfer
rechter Körperverletzungsdelikte auf die einzelnen Bundesländer?
19. Erkennt die Bundesregierung signifikante Unterschiede zwischen den
PMK-Zahlen des BKA und denen der Beratungsstellen, und wenn ja,
welche?
Welche Ursachen haben diese möglichen statistischen Unterschiede aus
Sicht der Bundesregierung?
20. Könnte es sein, dass der Polizei nur ein Ausschnitt des Gesamtaufkommens
rechter Straftaten bekannt wird bzw. sie diese entsprechend erfasst?
Wenn ja, könnte dies die Qualität des polizeilichen Lagebilds über den
Rechtsextremismus in Deutschland beeinträchtigen?
21. Hat die Bundesregierung Vorschläge entwickelt, um diese möglichen
Unstimmigkeiten zwischen den polizeilichen und den zivilgesellschaftlichen
Statistiken in Zukunft gegebenenfalls zu minimieren?
Aufklärungsquote
22. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2001 bis
2014 die Aufklärungsquote bei den PMK-Delikten insgesamt bzw. bei den
PMK-Gewaltdelikten entwickelt (bitte nach den PMK-Phänomenbereichen
„Rechts“, „Links“, „Ausländer“ bzw. „Sonstige“ aufschlüsseln)?
23. Wie erklärt sich die Bundesregierung mögliche unterschiedliche
Aufklärungsquoten zwischen diesen vier PMK-Phänomenbereichen?
„Extremistische“ PMK-Gewaltdelikte
24. Ist es zutreffend, dass bei den PMK-rechts-Straftaten insgesamt, aber auch
bei der Teilmenge rechter Gewalt- und Körperverletzungsdelikte – seit
mindestens sieben Jahren in 95 bis 98 Prozent der Fälle auch eine
„extremistische“ Motivation angenommen wurde (vgl. auch Bundesamt für
Verfassungsschutz, Jahresbericht 2013, S. 37 f.)?
25. Ist es ebenfalls zutreffend, dass im selben Zeitraum bei linksmotivierten
Straftaten in lediglich der Hälfte aller Fälle (46 Prozent bis 55 Prozent) eine
„extremistische“ Motivation erkannt wurde (vgl. auch Bundesamt für
Verfassungsschutz, Jahresbericht 2013, S. 43)?
26. Wie bewertet die Bundesregierung die strukturell unterschiedliche
„extremistische“ Qualität von PMK-rechts-Delikten und PMK-links-Delikten,
und welche Schlussfolgerungen gedenkt die Bundesregierung aus diesem
Faktum zu ziehen?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/535627. a) Hat sich das Definitionssystem-PMK vor dem Hintergrund einer seit
Jahren durchgängigen fast 100-prozentigen „Extremismusquote“ von
PMK-rechts-Delikten aus Sicht der Bundesregierung dabei bewährt, das
selbstgesteckte Ziel umzusetzen, nämlich auch solche rechtsmotivierten
Straftaten zu erfassen, die bis zum Jahr 2001 (aufgrund des
Extremismus-Erfordernisses der damaligen „Polizeilichen Kriminalstatistik –
Staatsschutz“) nicht registriert wurden, und wenn ja, wo tauchen diese
nichtextremistischen PMK-rechts-Delikte in der heutigen PMK-Statistik
auf?
b) Oder werden PMK-rechts-Straftaten heute grundsätzlich als
extremistisch eingestuft?
c) Oder werden auch heute noch rechte Straftaten erst dann als solche
erfasst, wenn sie bereits eine „extremistische“ Qualität angenommen
haben, was aus Sicht der Fragesteller zur Folge haben dürfe, dass die
nichtrechtsextremen Straftaten nach wie vor nicht in der PMK-Statistik
abgebildet werden?
Politisch motivierte Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten
28. Wie viele politisch motivierte Straftaten richteten sich im Jahr 2014 gegen
Polizeibeamtinnen und -beamte?
29. Wie setzten sich diese politisch motivierten Straftaten gegen Polizistinnen
und Polizisten im Jahr 2014 zusammen (bitte zum einen aufschlüsseln nach
den PMK-Phänomenbereichen „Rechts“, „Links“, „Ausländer“ bzw.
„Sonstige“ sowie nach den Straftatengruppen Tötungsdelikte, vollendet bzw.
versucht, Körperverletzungen, einzeln aufschlüsseln nach den §§ 223, 224,
226, 227 und 231 StGB, Brand- und Sprengstoffdelikte;
Meinungsäußerungsdelikte, gewaltsame Widerstandshandlungen und
Nötigungshandlungen)?
30. Wie viele der politisch motivierten Straftaten gegen Polizistinnen und
Polizisten wurden in dem Themenfeld Hasskriminalität (Unterthema:
„gesellschaftlicher Status“), und wie viele in dem Themenfeld Innen- und
Sicherheitspolitik (Unterthema: „Polizei“), im Themenfeld „Konfrontation/
Politische Einstellung“ (Unterthema: „gegen den Staat, seine Einrichtungen und
Symbole“) oder in einem anderen Themenbereich (welchem?) abgelegt?
a) Werden diese Vorkommnisse ggf. mehrfach (also parallel in
verschiedenen Rubriken) registriert, und wenn ja, welche Folge hat dies für die
Zählweise dieser PMK-Delikte?
b) Hat die mögliche Erfassung von politisch motivierten Straftaten gegen
Polizistinnen und Polizisten in verschiedenen PMK-Themenfeldern
Folgen für die Erstellung bzw. für die Übersichtlichkeit polizeilicher
Lagebilder, und wenn nein, warum nicht?
31. Nach welcher Dienstvorschrift werden die hier abgefragten Straftaten gegen
Polizeibeamtinnen und -beamte den Themenfeldern „Hasskriminalität“,
„Innen- und Sicherheitspolitik“ bzw. „Konfrontation/Politische
Einstellung“ oder einem anderen Themenbereich zugordnet?
Erfassung von Demonstrationsdelikten in der PMK-Statistik des BKA
32. Werden die im Zuge von Demonstrationen erfolgten PMK-Delikte
gesondert erfasst?
Wenn nein, warum nicht – angesichts dessen, dass sich z. B. linke Gewalt,
so der Jahresbericht 2014 des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf
Drucksache 18/5356 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeSeite 137, sich vornehmlich „als sogenannte Massenmilitanz […] im
Zusammenhang mit Demonstrationen […]“ ergibt?
Wenn ja, wie setzten sich in den Jahren 2009 bis 2014 die im Zuge von
Demonstrationen erfolgten PMK-Delikte zusammen (bitte nach Jahren, nach
Bundesländern und den vier PMK-Phänomenbereichen „Rechts“, „Links“,
„Ausländer“ bzw. „Sonstige“ sowie anhand der Parameter
a) Gewaltdelikte, also Tötungsdelikte, differenziert nach vollendet bzw.
versucht, Körperverletzungen, differenziert nach den §§ 223, 224, 226,
227 und 231 StGB, Landfriedensbruch, Brandstiftung, Eingriffe in den
Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr,
b) Sachbeschädigungen, Nötigungen, Bedrohung sowie Widerstand gegen
die Polizei, bzw.
c) gewaltlose Delikte, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz bzw. gegen
das Waffengesetz sowie Propagandadelikte aufschlüsseln)?
33. Wie setzten sich in den Jahren 2009 bis 2014 im Unterthema
„Demonstrationen gegen rechts“ die PMK-links-Delikte zusammen (bitte nach Jahren,
nach Bundesländern und nach den Parametern
a) Gewaltdelikte, also Tötungsdelikte, differenziert nach vollendet bzw.
versucht, Körperverletzungen, differenziert nach den §§ 223, 224, 226,
227 und 231 StGB, Landfriedensbruch, Brandstiftung, Eingriffe in den
Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr,
b) Sachbeschädigungen, Nötigungen, Bedrohung sowie Widerstand gegen
die Polizei, bzw.
c) gewaltlose Delikte, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz bzw. gegen
das Waffengesetz sowie Propagandadelikte aufschlüsseln)?
34. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe (z. B. über
ein entsprechendes Großereignis) dafür, dass rund die Hälfte aller im Jahr
2013 PMK-links zugordneten Verstöße gegen das Versammlungsgesetz
(1 010 Fälle) in nur einem Monat (Juni 2013) begangen worden sein sollen
(Bundestagsdrucksache 18/1724, S. 13)?
35. Angesichts der Darstellung der Bundesregierung, dass „[politisch
motivierte] Straftaten des sog. ‚bürgerlichen Spektrums‘ [in der PMK-Statistik]
dem Bereich PMK-Sonstige zuzuordnen sind, wenn keine Anhaltspunkte
für eine anderweitige Tatmotivation erkennbar sind“
(Bundestagsdrucksache 18/1724, S. 21), ist zu fragen, mit welchen Ereignissen die in der PMK-
Statistik auffälligen Zuordnungen in den Monaten August und September
2013 zusammenhängen (im August 2013 gab es 572 PMK-„Sonstige“-
Sachbeschädigungen sowie 537 PMK-„Sonstige“-Verstöße gegen das
Versammlungsgesetz und im September 2013 wurden 662 PMK-„Sonstige“-
Sachbeschädigungen erfasst, vgl. ebd. S. 15 f.)?
Erfassung von PMK-Delikten gegen die sog. Gentrifizierung von Stadtteilen
36. Werden in der PMK-Statistik auch solche politisch motivierten Straftaten
erfasst, die sich mittel- oder unmittelbar gegen die sog. Umstrukturierung
(„Gentrifizierung“) bestimmter Stadtviertel richten?
Wenn ja, wie viele dieser Anti-Gentrifizierungs-Straftaten wurden dort in
den Jahren 2001 bis 2014 erfasst (bitte aufschlüsseln nach Jahren, nach den
PMK-Phänomenbereichen „Rechts“, „Links“, „Ausländer“ bzw. „Sonstige“
sowie differenziert nach den Straftatengruppen Tötungsdelikte,
aufgeschlüsselt nach vollendet bzw. versucht, Körperverletzungen, aufgeschlüs-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5356selt nach den §§ 223, 224, 226, 227 und 231 StGB, Brand- und
Sprengstoffdelikte, Sachbeschädigungen)?
37. Ist es zutreffend, dass Anti-Gentrifizierungs-Straftaten, wie z. B.
„Brandanschläge auf Nobelkarossen“, zum einen innerhalb des Oberbegriffs
„Hasskriminalität“ erfasst werden (als vermeintliche „Straftaten aufgrund des
gesellschaftlichen Status“, vgl. Bundestagsdrucksache 18/740, S. 5), dass
gleichzeitig aber innerhalb des Themenfeldkatalogs-PMK unter dem
bestehenden Oberbegriff „Sozialpolitik“ aber auch das Unterthema
„Umstrukturierung“ existiert mit den erläuternden Stichpunkten „Hausbesetzungen,
Wohnraum- und Hauptstadtproblematik“?
a) Werden diese Vorkommnisse ggf. mehrfach, also parallel in
verschiedenen Rubriken, registriert, und wenn ja, welche Folge hat dies für die
Zählweise dieser PMK-Delikte?
b) Hat die mögliche Erfassung von politisch motivierten Straftaten von
Anti-Gentrifizierungs-Straftaten in verschiedenen PMK-Themenfeldern
Folgen für die Erstellung bzw. für die Übersichtlichkeit polizeilicher
Lagebilder, und wenn nein, warum nicht?
38. Nach welcher Dienstvorschrift werden die Straftaten gegen die
Gentrifizierung von Stadtteilen den Themenfeldern „Hasskriminalität“, „Innen- und
Sicherheitspolitik“ bzw. „Konfrontation/Politische Einstellung“ oder einem
anderen Themenbereich zugeordnet?
PMK-Tötungsdlikte
39. Welche der 15 politisch motivierten Tötungsdelikte (vollendet bzw.
versucht) wurden im Jahr 2014 den Phänomenbereichen „Rechts“, „Links“,
„Ausländer“ bzw. „Sonstige“ zugeordnet (bitte neben den jeweiligen
Phänomenbereich auch nach Datum, Ort, Angaben zum Tatopfer bzw. zum
Tathergang wie auf Bundestagsdrucksache 18/1724, S. 22 sowie zum
jeweiligen Themenbereich, also Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus,
Antiziganismus, Islamfeindlichkeit, Behindertenfeindlichkeit, Homophobie,
gesellschaftlicher Status oder Gewalt gegen Polizisten etc. aufschlüsseln)?
Berlin, den 17. Juni 2015
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]