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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Chancengleichheit im europäischen Forschungsraum

Verankerung von Genderaspekten in nationalen und europäischen Forschungsprogrammen sowie der Nachwuchsförderung, Zukunft des Programms &quot;Frauen an die Spitze&quot;, Fördermaßnahmen und Bundesmittel seit Veröffentlichung der EFR-Strategie, Geschlechterquote, Umsetzung des Kaskadenmodells, Frauen in Führungspositionen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Entwicklung in MINT-Fächern sowie Geistes- und Sozialwissenschaften, Verbesserungsbedarf, Sanktionen, Mittelaufstockung des Professorinnen-Programms, nächster &quot;European Research Area Monitoring Mechanism&quot; (EMM)<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

27.07.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/546902.07.2015

Chancengleichheit im europäischen Forschungsraum

der Abgeordneten Kai Gehring, Ulle Schauws, Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In der Roadmap zur Strategie der Bundesregierung zum Europäischen Forschungsraum (Bundestagsdrucksache 18/2260) nehmen sowohl die Gleichstellung der Geschlechter als auch die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der Forschung unter Priorität 4 einen prominenten Platz ein. Die ambitionierten Ziele werden in der vorliegenden Roadmap allerdings nur sehr zurückhaltend mit konkreten Maßnahmen unterfüttert. Die wenigen konkreten Einzelbeispiele für Fördermaßnahmen durch die Bundesregierung laufen in Kürze aus oder sind unterfinanziert. Verstärkt wird der Handlungsbedarf der Bundesregierung dadurch, dass Deutschland bei der Verwirklichung der Chancengleichheit im Wissenschaftssystem in vielen Feldern noch deutlich hinter anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zurückliegt. So belegt Deutschland laut dem Europäischen-Forschungsraum-Fortschrittsbericht 2014 der Europäischen Kommission (COM(2014) 575) beispielsweise Rang 24 bezüglich des Frauenanteils im Forschungsbereich (Jahr 2011). Hier stellt sich die Frage, welche neuen Fördermaßnahmen, Anreizsysteme und sonstige Maßnahmen die Bundesregierung plant, um die verbindlich gemeinsam vereinbarten Ziele „Gleichstellung der Geschlechter und Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der Forschung“ zu erreichen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche konkreten Maßnahmen der Bundesregierung zur Verwirklichung des Ziels „Stärkere Verankerung der Genderdimension in nationalen und europäischen Forschungsprogrammen“ sind in Planung bzw. wurden bereits im Rahmen welcher Vorhaben umgesetzt?

2

Wie viele Mittel stehen hierfür zur Verfügung (bitte einzeln und nach Jahren gestaffelt aufführen)?

3

Soll das in der Roadmap als herausragendes Beispiel genannte Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Frauen an die Spitze“, das in den Jahren 2007 bis 2015 Forschungsvorhaben förderte, verlängert werden, und wenn ja, wird es identisch mit dem alten Programm sein, oder wird es gegenüber der ersten Phase verändert?

Wenn ja, inwiefern?

4

In welchem Umfang wird es ggf. neu aufgelegt?

5

Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung für die Verwirklichung des Roadmap-Ziels „Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses unter Genderaspekten“?

6

Wurden hierzu seit Veröffentlichung der EFR-Strategie (EFR: Europäischer Forschungsraum) der Bundesregierung Fördermaßnahmen aufgelegt, und wenn ja, welche?

7

Wie viele Mittel stehen hierfür zur Verfügung (bitte nach Maßnahmen und Jahren aufführen)?

8

Wie begründet die Bundesregierung, dass sie eine Beteiligung von 30 Prozent Frauen an wissenschaftlichen Gremien als Zielgröße nennt, obwohl die Europäische Kommission eine Geschlechterquote von 40 Prozent für angemessen hält (Mitteilung der Europäischen Kommission COM(2012) 392, S. 15)?

9

Welche Fortschritte sind bezüglich der Umsetzung des von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz empfohlenen Kaskadenmodells seit November 2011 erzielt worden?

In welchem Umfang hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seitdem die Zahl der Wissenschaftlerinnen in Führungspositionen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen erhöht?

Welche Rolle hat dabei nach Auffassung der Bundesregierung jeweils der Pakt für Forschung und Innovation gespielt und welche Rolle die Deutsche Forschungsgemeinschaft?

Welche Entwicklung kann die Bundesregierung speziell in den MINT-Fächern (MINT: Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) belegen?

Welche Entwicklung kann die Bundesregierung speziell in den Geistes-, Gesellschafts- und Sozialwissenschaften erkennen?

10

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den von den außeruniversitären Forschungseinrichtungen aufgelegten Maßnahmen für mehr Chancengleichheit, und wo sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarfe?

11

Sieht die Bundesregierung das Kaskadenmodell als Verpflichtung zur aktiven geschlechtergerechten Personalrekrutierung?

Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für Forschungseinrichtungen, die keine aktive Politik zur Förderung der Chancengleichheit betreiben?

Wenn nein, warum nicht?

12

Plant die Bundesregierung Sanktionen für den Fall, dass die außeruniversitären Forschungseinrichtungen ihren Verpflichtungen der Förderung der Chancengleichheit im Rahmen des Paktes für Forschung und Innovation nicht nachkommen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

13

Setzt sich die Bundesregierung für eine Mittelaufstockung des in der Roadmap als gezielte Initiative zur Gleichstellung hervorgehobene Professorinnen-Programms, bei dem aktuell durch fehlende Mittel 51 Anträge auf der Warteliste stehen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 71 des Abgeordneten Kai Gehring auf Bundestagsdrucksache 18/4908)?

Wenn nein, warum nicht?

14

Wann wird der nächste „European Research Area Monitoring Mechanism“ (EMM), mit dem der Stand der Umsetzung der einzelnen Prioritäten überprüft wird, durchgeführt?

15

In welcher Form wird der Deutsche Bundestag über das Ergebnis des EMM unterrichtet?

16

Zu welchem Zeitpunkt vor Ende der Legislaturperiode wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag über den Stand der Umsetzung der Strategie zum EFR berichten?

Berlin, den 30. Juni 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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