Maritime Koordination der Bundesregierung
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Dieter Janecek, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Amt des Maritimen Koordinators der Bundesregierung (Maritimer Koordinator) wurde im Jahr 2000 geschaffen. Seitdem soll der Maritime Koordinator die regelmäßig stattfindenden Maritimen Konferenzen organisieren und versuchen, das Querschnittsthema Maritime Wirtschaft besser mit anderen Themenfeldern zu verzahnen. Die Bundesregierung beschreibt die Aufgaben des maritimen Koordinators folgendermaßen: „Zu seinem Aufgabenbereich gehört die Koordinierung und Bündelung der Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland in den Bereichen Schiffbau, Seeschifffahrt, Hafenwirtschaft und Meerestechnik.“ (www.bund.de/Content/DE/DEBehoerden/K/Koordinator-der-Bundesregierungfuer-die-maritime-Wirtschaft/Koordinator-der-Bundesregierung-fuer-die-maritime-Wirtschaft.html?nn=4641496).
Nach den Bundestagswahlen gab es immer wieder das Verlangen, das Amt mit mehr Befugnissen auszustatten, da die Amtsbezeichnung falsche Hoffnungen weckt, insbesondere während der seit dem Jahr 2008 andauernden Schifffahrtskrise. Der Maritime Koordinator der Bundesregierung ist im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) angesiedelt. Allerdings sind seine Kompetenzen begrenzt, so ist bei Fragen des Seehafenhinterlandverkehrs weiterhin vorrangig das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zuständig und der Maritime Koordinator wird gegebenenfalls gehört. Eine Vetowirkung hat die Beteiligung des Maritimen Koordinators nicht. Es ist daher zu hinterfragen, welchen Themen sich der neue Maritime Koordinator seit Anfang des Jahres 2014 mit welcher Wirkung und welchem Erfolg widmet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen57
a) Welche Themen sind durch den Maritimen Koordinator innerhalb der Bundesregierung vorrangig zu betreuen (bitte Rechtsgrundlage angeben)?
b) Welche Themen werden darüber hinaus durch den Maritimen Koordinator betreut, bzw. welche Themen kann der Maritime Koordinator an sich ziehen, wenn er es für erforderlich hält, und wie oft ist dies bei welchen Themen seit dem Jahr 2014 geschehen?
c) Bei welchen Vorhaben wurde seit Anfang des Jahres 2014 nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (§ 21 Absatz 1 GGO) der Maritime Koordinator durch andere Bundesministerien als dem BMWi befasst (bitte jeweils das Bundesministerium nennen sowie kurze Themenbeschreibung angeben)?
d) Von welchen Vorhaben hat der Maritime Koordinator seit Anfang des Jahres 2014 andere Ministerien neben dem BMWi über maritime Themen in Kenntnis gesetzt (§ 21 Absatz 2 GGO)?
e) Im Zuge welcher Vorhaben der Bundesregierung wurde gemäß § 45 Absatz 3 GGO der Maritime Koordinator in welcher Form und mit welchem Ergebnis seit dem Jahr 2014 beteiligt?
f) Im Zuge welcher Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union wurde gemäß § 74 GGO der Maritime Koordinator in welcher Form und mit welchem Ergebnis seit dem Jahr 2014 beteiligt?
g) Aus welchen Gründen ist der Maritime Koordinator nicht ausdrücklich bei jedem Verfahren zu beteiligen, sofern es maritime Aspekte betrifft oder sofern sich maritime Aspekte mit eventuell höherrangigen Belangen anderer Bundesministerien überschneiden (z. B. Verkehrsbelange, Verteidigungsbelange, Umweltbelange etc.)?
a) Welche maritimen Themen sind mit Abteilungen, Unterabteilungen und Referaten im BMWi angesiedelt?
b) Werden sämtliche in der Frage 2a genannten maritimen Themen, die das BMWi betreffen, auch durch den Maritimen Koordinator vorrangig nach außen vertreten, und wenn nein, welche Themen werden durch welchen Parlamentarischen Staatssekretär oder den Bundesminister vorrangig nach außen vertreten?
a) Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung die Funktion des Maritimen Koordinators nach 15 Jahren seit Einführung dieses Amtes aufwerten?
b) Wenn die Bundesregierung keine Aufwertung des Amtes verfolgt, warum nicht?
c) Aus welchen Gründen ist in dieser Bundesregierung eine Ansiedlung des Maritimen Koordinators beim BMWi erfolgt?
d) Aus welchen Gründen ist in dieser Bundesregierung die Ansiedlung des Maritimen Koordinators nicht beim BMVI erfolgt?
a) Inwieweit verhandelt der Maritime Koordinator im Auftrag der Bundesregierung mit den anderen Bündnispartnern im Maritimen Bündnis (so genannte Lübeck-Absprachen) zwischen Bund, Ländern, Reedern und Gewerkschaft?
b) Welche Rolle nimmt hier das BMVI ein?
c) Welche Rolle nimmt hier das Bundesministerium des Innern (BMI) ein?
d) Welche Rolle nimmt hier das Bundeskanzleramt ein?
e) Inwieweit wird der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD umgesetzt, in dem es heißt, das „Maritime Bündnis für Ausbildung und Beschäftigung entwickeln wir weiter“?
a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der seit dem Jahr 2008 anhaltenden Schifffahrtskrise, und durch welche konkreten Maßnahmen wird sie ihre Schifffahrtspolitik den veränderten Bedürfnissen der Seeschifffahrt anpassen?
b) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Wettbewerbsfähigkeit von Schiffen unter deutscher Flagge im internationalen Verkehr zu verbessern (vgl. Bundestagsdrucksache 18/4027, Frage 10)?
c) Wird die Bundesregierung, wie durch den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Enak Ferlemann, am 16. Juni 2015 im Rahmen des Branchenforums Seeschifffahrt angekündigt, die Schiffsbesetzungsverordnung anpassen, um Wettbewerbsnachteile der deutschen Flagge zu verringern (vgl. DVZ vom 19. Juni 2015, S. 9), und wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
a) Zu wie vielen Treffen zur Krise in der Schiffsfinanzierung bzw. zur Krise der deutschen Seeschifffahrt hat der Maritime Koordinator seit dem Jahr 2014 eingeladen (bitte jeweiliges Datum sowie Teilnehmer nennen)?
b) Welche Maßnahmen sind bei den Treffen jeweils beraten worden, und welche Maßnahmen sollen zur Überwindung der Krise in der Seeschifffahrt bzw. in der Schiffsfinanzierung weiter verfolgt werden?
c) Mit welchen Ergebnissen hat die Bundesregierung die Problematik der Besteuerung des sogenannten Unterschiedsbetrags bei Schiffsgesellschaften im Falle des Verkaufs oder der Verschrottung von Schiffen im Zusammenhang mit der Kapazitätsreduzierung der deutschen Schiffsflotte überprüft, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Welche „konkreten Maßnahmen zur Sicherung des beruflichen Nachwuchses“, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beschlossen, hat die Bundesregierung die maritime Ausbildung betreffend in Abstimmung mit den Bundesländern bereits umgesetzt, und welche konkreten Maßnahmen werden bis zum Jahr 2017 folgen (bitte sowohl für Primär- als auch Sekundärbereich ausführen)?
a) Durch welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beschlossene „Vernetzung der maritimen Wirtschaft mit der Offshore-Windenergiebranche“ voranbringen?
b) Inwieweit ist an der Entwicklung von Maßnahmen der Maritime Koordinator beteiligt, und welche seiner Vorschläge konnten bereits umgesetzt werden?
a) Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag beschlossene Funktionsfähigkeit des Nord-Ostsee-Kanals sicherstellen (bitte abschnittsweise geplante Ausbau- bzw. Erneuerungsmaßnahmen mit den jeweiligen aktuellen Kosten nennen)?
b) Ist die Funktionsfähigkeit des Nord-Ostsee-Kanals zum heutigen Zeitpunkt dauerhaft sichergestellt, und wenn nein, warum nicht?
c) Zu welchem Zeitpunkt wird die neue Brunsbütteler Schleusenkammer in Betrieb gehen, welche Zeitplanung hat die Bundesregierung bezüglich der Teilschritte der Baumaßnahme, und wird nach aktuellem Zeitplan, wie durch den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, angekündigt, das erste Schiff im Jahr 2020 die Schleuse passieren können, und wenn nein, wann wird die Verkehrsfreigabe stattfinden (www.fr-online.de/newsticker/dobrindt--2020-passierterstes-schiff-neue-kanalschleuse,26577320,26419350.html)?
d) Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Kosten des Bauprojekts „5. Schleuse Brunsbüttel“ bei den bisher veranschlagten 540 Mio. Euro (insgesamt einschließlich Vorkosten) bleiben werden, und wenn nein, warum nicht, und von welchen Kostensteigerungen geht sie aus?
a) Bis wann wird die Bundesregierung einen im Koalitionsvertrag vorgesehenen Verkehrsinfrastrukturbericht vorlegen, welche Konsequenzen wird sie daraus für den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur ziehen, und bis wann wird sie den angekündigten Maßnahmenplan für den Erhalt der Bundeswasserstraßen vorlegen?
b) Inwieweit wurde bzw. wird der Maritime Koordinator an der Erstellung des Verkehrsinfrastrukturberichts beteiligt, wann ist eine Beteiligung vorgesehen, und falls keine Beteiligung erfolgt, warum nicht?
a) In welcher Form wird die Bundesregierung den Entwicklungsplan Meer gemäß Koalitionsvertrag umsetzen (bitte Maßnahmen, Teilschritte und jeweiligen Zeitplan nennen)?
b) Inwieweit und durch welche konkreten Maßnahmen ist der Maritime Koordinator an der Umsetzung des Entwicklungsplans Meer beteiligt?
a) Bis wann und durch welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung die Flaggenstaatsverwaltung „grundlegend modernisieren und vereinheitlichen“, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beschlossen?
b) Inwieweit ist im Prozess der Modernisierung und Vereinheitlichung der Flaggenstaatsverwaltung der Maritime Koordinator beteiligt, und welche Treffen unter Beteiligung des BMWi und welcher weiterer Ressorts der Bundesregierung fanden bisher dazu seit dem Jahr 2014 statt?
a) Welche konkreten Regularien des Schifffahrtsrechts wird die Bundesregierung bis wann, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beschlossen, „modernisieren“?
b) Inwieweit hatte der Maritime Koordinator das Thema Modernisierung des Schifffahrtsrechts seit dem Jahr 2014 aufgegriffen und Vorschläge innerhalb der Bundesregierung eingebracht bzw. an die Öffentlichkeit gegeben?
c) Welche Termine hatte der Maritime Koordinator dazu bisher wahrgenommen, und welche Treffen unter Beteiligung des BMWi fanden bisher dazu seit dem Jahr 2014 statt?
d) Wie bewertet die Bundesregierung die Akzeptanz des neuen Seehandelsrechts, wird sie die Auswirkungen überprüfen, und liegen ihr Erkenntnisse vor, wie viele Schifffahrts- und Logistikunternehmen das deutsche Seehandelsrecht in ihre Vertragsbeziehungen integrieren?
Wie war bzw. ist das BMWi sowie der maritime Koordinator bisher am Prozess der Erarbeitung und Fortschreibung des Nationalen Hafenkonzepts beteiligt, und welche Maßnahmen werden durch das BMWi sowie den Maritimen Koordinator noch bis zur vorgesehenen Veröffentlichung bis zum Herbst 2015 eingebracht?
a) Welche Ergebnisse hat die durch den Bund beauftragte Studie zum Bund-Länder-Verhältnis in der Hafenpolitik, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (vgl. www.hafenausschuss.bremische-buergerschaft.de/sixcms/media.php/13/Vorlage%20Studie%20Bund-L%E4nder-Verh%E4ltnis%20in%20der%20Hafenpolitik.pdf)?
b) Sollte noch kein Ergebnis vorliegen, bis wann wird die Studie fertiggestellt sein?
Bis wann wird die Bundesregierung zum Erhalt der Traditionsschifffahrt welche konkreten Maßnahmen und Regelungen erarbeiten, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beschlossen?
Welche verpflichtende Beteiligung des Maritimen Koordinators beim Prozess der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes war bisher vorgesehen, und welche Punkte wurden durch den Maritimen Koordinator in den Prozess eingebracht?
Inwieweit ist der Maritime Koordinator im BLANO (Bund-Länder-Ausschuss Nord- und Ostsee) eingebunden, und inwieweit bringt sich der Maritime Koordinator bei der Beseitigung der Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee, die mit unterschiedlichen Zuständigkeiten eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Küstenländern ist, koordinierend ein?
Welche Zuständigkeit hat der Maritime Koordinator im Bereich Meeresschutz, durch welche Maßnahmen hat er sich hier seit dem Jahr 2014 eingebracht, und wie ist er in die Erarbeitung der Maßnahmenpläne zur Umsetzung der Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL) eingebunden?
Welche Zuständigkeit hat der Maritime Koordinator bei der deutschen oder europäischen Gesetzgebung für Offshore-Ölförderungen und Offshore-Gasförderungen, wie wurde er seit dem Jahr 2014 dazu tätig, und inwieweit wurde er durch andere Bundesministerien an dieser Thematik beteiligt?
a) Welche Zuständigkeiten hat der Maritime Koordinator im Bereich der Küstenwachfunktionen der Einrichtungen des Bundes und der Länder im Rahmen des Maritimen Sicherheitszentrums, und welche Bundesbehörde ist hier federführend?
b) Welche direkte oder indirekte Einflussmöglichkeit hat der Maritime Koordinator auf das gemeinsame Havariekommando des Bundes und der Küstenländer, und welche Bundesbehörde ist hier federführend?
c) Welche Beteiligungsmöglichkeit hat der Maritime Koordinator bei der Verwaltung und strategischen Ausrichtung der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), und welche Bundesbehörde(n) vertritt die Bundesregierung regelmäßig in deren Gremien?
a) Inwieweit wird der Maritime Koordinator im Rahmen von Entscheidungen des BMWi oder des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) zu Rüstungsexporten, etwa für Marineschiffe bzw. -boote, mitbeteiligt oder dessen Auffassung mitberücksichtigt?
b) Inwieweit wird der Maritime Koordinator im Rahmen von Entscheidungen des BMVg zu Rüstungsaufträgen, etwa für Marineschiffe bzw. -boote, mitbeteiligt oder dessen Auffassung mitberücksichtigt?
a) Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung zwischenzeitlich aus dem Gesetz zur Zertifizierung von Sicherheitsdiensten an Bord deutscher Schiffe gezogen (Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen, Bundestagsdrucksache 17/10960)?
b) Wie viele Schiffe haben davon bisher Gebrauch gemacht?
c) Wie viele Sicherheitsunternehmen und wie viele Sicherheitskräfte wurden seitdem nach diesem Gesetz erfolgreich bzw. nicht erfolgreich zertifiziert?