[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5717
18. Wahlperiode 05.08.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Dieter Janecek,
Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5486 –
Maritime Koordination der Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Amt des Maritimen Koordinators der Bundesregierung (Maritimer
Koordinator) wurde im Jahr 2000 geschaffen. Seitdem soll der Maritime
Koordinator die regelmäßig stattfindenden Maritimen Konferenzen organisieren und
versuchen, das Querschnittsthema Maritime Wirtschaft besser mit anderen
Themenfeldern zu verzahnen. Die Bundesregierung beschreibt die Aufgaben
des maritimen Koordinators folgendermaßen: „Zu seinem Aufgabenbereich
gehört die Koordinierung und Bündelung der Maßnahmen der
Bundesregierung zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Standorts
Deutschland in den Bereichen Schiffbau, Seeschifffahrt, Hafenwirtschaft und
Meerestechnik.“ (
www.bund.de/Content/DE/DEBehoerden/K/Koordinator-der-
Bundesregierung-fuer-die-maritime-Wirtschaft/Koordinator-der-
Bundesregierung-fuer-die-maritime-Wirtschaft.html?nn=4641496).
Nach den Bundestagswahlen gab es immer wieder das Verlangen, das Amt mit
mehr Befugnissen auszustatten, da die Amtsbezeichnung falsche Hoffnungen
weckt, insbesondere während der seit dem Jahr 2008 andauernden
Schifffahrtskrise. Der Maritime Koordinator der Bundesregierung ist im
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) angesiedelt. Allerdings sind seine
Kompetenzen begrenzt, so ist bei Fragen des Seehafenhinterlandverkehrs
weiterhin vorrangig das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) zuständig und der Maritime Koordinator wird gegebenenfalls gehört.
Eine Vetowirkung hat die Beteiligung des Maritimen Koordinators nicht. Es ist
daher zu hinterfragen, welchen Themen sich der neue Maritime Koordinator
seit Anfang des Jahres 2014 mit welcher Wirkung und welchem Erfolg widmet.
1. a) Welche Themen sind durch den Maritimen Koordinator innerhalb der
Bundesregierung vorrangig zu betreuen (bitte Rechtsgrundlage
angeben)?
b) Welche Themen werden darüber hinaus durch den Maritimen
Koordinator betreut, bzw. welche Themen kann der Maritime Koordinator an sich Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
3. August 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5717 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeziehen, wenn er es für erforderlich hält, und wie oft ist dies bei welchen
Themen seit dem Jahr 2014 geschehen?
c) Bei welchen Vorhaben wurde seit Anfang des Jahres 2014 nach der
Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (§ 21 Absatz 1
GGO) der Maritime Koordinator durch andere Bundesministerien als
dem BMWi befasst (bitte jeweils das Bundesministerium nennen sowie
kurze Themenbeschreibung angeben)?
d) Von welchen Vorhaben hat der Maritime Koordinator seit Anfang des
Jahres 2014 andere Ministerien neben dem BMWi über maritime
Themen in Kenntnis gesetzt (§ 21 Absatz 2 GGO)?
e) Im Zuge welcher Vorhaben der Bundesregierung wurde gemäß § 45
Absatz 3 GGO der Maritime Koordinator in welcher Form und mit
welchem Ergebnis seit dem Jahr 2014 beteiligt?
f) Im Zuge welcher Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union wurde
gemäß § 74 GGO der Maritime Koordinator in welcher Form und mit
welchem Ergebnis seit dem Jahr 2014 beteiligt?
g) Aus welchen Gründen ist der Maritime Koordinator nicht ausdrücklich
bei jedem Verfahren zu beteiligen, sofern es maritime Aspekte betrifft
oder sofern sich maritime Aspekte mit eventuell höherrangigen
Belangen anderer Bundesministerien überschneiden (z. B. Verkehrsbelange,
Verteidigungsbelange, Umweltbelange etc.)?
Die Fragen 1a bis 1g werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die erstmalige Bestellung des Koordinators für die maritime Wirtschaft
(Maritimer Koordinator) geht auf den Kabinettsbeschluss der damaligen
Bundesregierung vom 5. Juli 2000 zurück. Dem Koordinator wurde die Aufgabe
zugewiesen, alle Maßnahmen zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit
des Standortes Deutschland in den Bereichen Schiffbau, Seeschifffahrt und
Hafenwirtschaft zu koordinieren. Von Beginn an gehört es dabei zum
Grundverständnis des Amtes, dass die Ressortzuständigkeiten gemäß
Geschäftsordnung der Bundesregierung unangetastet bleiben. Schon aus
arbeitsökonomischen Gründen sollte der jeweilige „fachliche Unterbau“ – unabhängig davon,
welchem Ressort der Maritime Koordinator zugeordnet ist – beim jeweils
federführendem Ressort verbleiben. Damit wurde auch der Notwendigkeit Rechnung
getragen, sachlich zusammenhängende Fragen – z. B. komplexe
Fragestellungen der Verkehrsinfrastruktur – gebündelt in dem fachlich federführenden
Ressort zu bearbeiten. Es ist insoweit beabsichtigt und gewährleistet, dass die
entsprechenden Ressorts eng mit dem Maritimen Koordinator zusammenarbeiten.
Der Koordinator wird von diesen Ressorts in allen grundlegenden Fragen der
maritimen Wirtschaft einbezogen. Bei seiner Arbeit wird er durch eine im
BMWi eingerichtete Geschäftsstelle unterstützt. Der Maritime Koordinator legt
vor dem Hintergrund aktueller wirtschaftlicher Entwicklungen und zentraler
strategischer Fragestellungen politische Schwerpunkte und setzt sich ressort-
und branchenübergreifend dafür ein, die maritime Wirtschaft in Deutschland in
ihrer Gesamtheit zu stärken. Hierzu gehört auch der enge Dialog mit den
Bundesländern und den Branchenverbänden.
Ein zentrales Instrument der maritimen Koordinierung ist die Durchführung der
alle zwei Jahre stattfindenden Nationalen Maritimen Konferenzen (NMK) im
Auftrag der Bundeskanzlerin, mit denen die strategischen Weichen für die
Zukunftsfähigkeit der maritimen Branche gestellt werden. Über die Tätigkeit des
Maritimen Koordinators und der Bundesregierung wird der Deutsche Bundestag
jeweils zwei Monate vor der NMK in einem Bericht umfassend informiert.
Der Maritime Koordinator hat bisher die Schwerpunkte seiner Tätigkeit
insbesondere auf folgende Themenfelder gerichtet:
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5717Im Bereich Schiffbau nimmt die Finanzierungsthematik in der maritimen
Koordinierung der Bundesregierung einen wichtigen Stellenwert ein. Im
regelmäßigen Dialog mit allen Akteuren, insbesondere Werften, norddeutschen
Küstenländern und Banken, werden die aktuelle Entwicklung und der bestehende
Handlungsbedarf analysiert. Dies betrifft z. B. die Neugestaltung der
Innovationsförderung des Bundes sowie Verbesserungen bei den
Exportkreditgarantien.
Im Bereich Schifffahrt nimmt der Dialog über die Fortentwicklung des
Maritimen Bündnisses für Ausbildung und Beschäftigung in der Seeschifffahrt
(Maritimes Bündnis) mit den Akteuren der maritimen Wirtschaft einen breiten Raum
ein; zu den Einzelheiten wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Weitere
Schwerpunkte sind in dieser Legislaturperiode die
versicherungssteuerrechtliche Freistellung von Schiffserlöspools und die Infrastrukturpolitik; vgl. hierzu
die Antworten zu den Fragen 6 sowie 9, 10 und 14.
Im Bereich Meerestechnik setzt sich der Maritime Koordinator für die
Umsetzung und Weiterentwicklung des Nationalen Masterplans Maritime
Technologien (NMMT) ein, um die Wahrnehmung und Wettbewerbsfähigkeit der
deutschen meerestechnischen Industrie auf den nationalen und internationalen
Wachstumsmärkten zu sichern und signifikant zu erhöhen. Dazu gehört die
bedarfsgerechte Ausgestaltung der spezifischen FuE-Förderprogramme des
Bundes sowie die Durchführung von Fachveranstaltung zur Umsetzung der Ziele
des NMMT.
Ein weiterer Schwerpunkt der maritimen Koordinierung ist die
Außenwirtschaftsförderung. Ziel ist es, durch eine regelmäßige Teilnahme an
Delegationsreisen, Messen und Fachveranstaltungen im Ausland die Sichtbarkeit der
Branche zu erhöhen und die Anliegen der deutschen Unternehmen zu vertreten.
Der Maritime Koordinator der Bundesregierung begleitet zudem konstruktiv die
Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene. Zudem fördert er die
inhaltliche Diskussion über die für die maritime Wirtschaft bedeutsamen EU-
Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler Ebene.
2. a) Welche maritimen Themen sind mit Abteilungen, Unterabteilungen und
Referaten im BMWi angesiedelt?
Im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie haben mehrere Abteilungen
bzw. Referate inhaltliche Bezüge zur maritimen Wirtschaft. Die Abteilung für
Industriepolitik ist federführend zuständig für die maritime Industrie, welche die
Werften, die Offshore- und Schiffbauzulieferindustrie sowie die Meerestechnik
(inklusive zivile maritime Sicherheitstechnik) umfasst. Dort ist auch die
Geschäftsstelle des Maritimen Koordinators angesiedelt. Die Industrieabteilung ist
für die Ausgestaltung spezifischer Förderprogramme zuständig, darunter das
FuE-Programm „Maritime Technologien der nächsten Generation“, das
Innovationsförderprogramm „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige
Arbeitsplätze“ sowie die CIRR-Zinsausgleichsgarantien. Ebenfalls liegt in der
Abteilung für Industriepolitik die Verantwortung für das Zulassungsverfahren
für private Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen sowie für Fragen des
Tiefseebergbaus. Sie ist zudem zuständig für den Rechtsrahmen für die Aufsuchung
und Gewinnung von Rohstoffen im maritimen Hoheitsbereich der
Bundesrepublik Deutschland.
Die für die maritime Wirtschaft wichtigen Themen Offshore-Windenergie sowie
alternative Kraftstoffe werden von den beiden Energieabteilungen des BMWi
betreut. Die Abteilung für Außenwirtschaftspolitik ist insbesondere für die
Bereiche Exportkreditfinanzierung, Ausfuhrkontrolle, Messeförderung und
Markterschließungsreisen in Bezug auf die maritime Wirtschaft sowie die Beziehun-
Drucksache 18/5717 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodegen zur Internationalen Meeresbodenbehörde zuständig. Auch die
Förderprogramme der Mittelstandsabteilung und der Abteilung für Digital- und
Innovationspolitik sind für die maritime Wirtschaft relevant. Weitere Referate des
BMWi spiegeln Themen mit maritimem Bezug in anderen Ressorts, darunter
fallen beispielsweise Themen mit Bezug zur Umwelt-, Verkehrs- oder
Verteidigungspolitik.
b) Werden sämtliche in der Frage 2a genannten maritimen Themen, die das
BMWi betreffen, auch durch den Maritimen Koordinator vorrangig nach
außen vertreten, und wenn nein, welche Themen werden durch welchen
Parlamentarischen Staatssekretär oder den Bundesminister vorrangig
nach außen vertreten?
Maritime Themen und Positionen des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie werden durch den Minister und schwerpunktmäßig durch den
Maritimen Koordinator nach außen vertreten. Hierbei setzt der Maritime Koordinator
die o. g. Schwerpunkte.
3. a) Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung die Funktion des
Maritimen Koordinators nach 15 Jahren seit Einführung dieses Amtes
aufwerten?
b) Wenn die Bundesregierung keine Aufwertung des Amtes verfolgt,
warum nicht?
c) Aus welchen Gründen ist in dieser Bundesregierung eine Ansiedlung
des Maritimen Koordinators beim BMWi erfolgt?
d) Aus welchen Gründen ist in dieser Bundesregierung die Ansiedlung des
Maritimen Koordinators nicht beim BMVI erfolgt?
Die Fragen 3a bis 3d werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Ansiedlung des Maritimen Koordinators im BMWi hat sich in der
Vergangenheit bewährt und wird daher von der Regierungskoalition in der 18.
Legislaturperiode fortgeführt. Hierdurch erfährt das Amt des Maritimen Koordinators
die für eine erfolgreiche Tätigkeit notwendige politische Unterstützung.
4. a) Inwieweit verhandelt der Maritime Koordinator im Auftrag der
Bundesregierung mit den anderen Bündnispartnern im Maritimen Bündnis (so
genannte Lübeck-Absprachen) zwischen Bund, Ländern, Reedern und
Gewerkschaft?
b) Welche Rolle nimmt hier das BMVI ein?
c) Welche Rolle nimmt hier das Bundesministerium des Innern (BMI) ein?
d) Welche Rolle nimmt hier das Bundeskanzleramt ein?
Die Fragen 4a bis 4d werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Partner des Maritimen Bündnisses sind die Bundesregierung, die fünf
norddeutschen Länder, der Verband Deutscher Reeder und die Gewerkschaft ver.di. Die
Bundesregierung wird vertreten durch die Ressorts BMVI, BMWi und das
Bundesministerium der Finanzen (BMF). Sachthemenbezogen nehmen auch das
Bundeskanzleramt und andere Bundesressorts an den Sitzungen des Maritimen
Bündnisses teil, die vom BMVI organisiert und geleitet werden. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5717e) Inwieweit wird der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
umgesetzt, in dem es heißt, das „Maritime Bündnis für Ausbildung und
Beschäftigung entwickeln wir weiter“?
Durch das Maritime Bündnis für Ausbildung und Beschäftigung in der
Seeschifffahrt konnten in den vergangenen Jahren viele positive Impulse gesetzt
werden. Die lange anhaltende Krise in der Seeschifffahrt hat jedoch auch
Auswirkungen auf die maritime Ausbildung und Beschäftigung. Die
Bundesregierung stellt sich diesen Herausforderungen. Gemeinsam mit den Partnern des
Maritimen Bündnisses entwickelt sie aktuell ein Maßnahmenpaket zur Stärkung
der Wettbewerbsfähigkeit des Schifffahrtsstandortes Deutschland.
5. a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der seit dem Jahr
2008 anhaltenden Schifffahrtskrise, und durch welche konkreten
Maßnahmen wird sie ihre Schifffahrtspolitik den veränderten Bedürfnissen
der Seeschifffahrt anpassen?
b) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die
Wettbewerbsfähigkeit von Schiffen unter deutscher Flagge im internationalen
Verkehr zu verbessern (vgl. Bundestagsdrucksache 18/4027, Frage 10)?
Die Fragen 5a und 5b werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Bundesregierung steht zu der im Koalitionsvertrag für die 18.
Legislaturperiode getroffenen Aussage „Unser Ziel ist eine leistungsfähige Schifffahrt
[…]“. Im Branchenforum „Seeschifffahrt“ am 16. Juni 2015 zur Vorbereitung
der Neunten Nationalen Maritimen Konferenz hat die Bundesregierung
angekündigt, eine neue Richtlinie zur Senkung der Lohnnebenkosten zu erarbeiten,
um die Schifffahrtsförderung bedarfsgerecht weiter zu entwickeln. Darüber
hinaus sind zusätzliche Maßnahmen notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit von
Schiffen unter deutscher Flagge zu verbessern. Dazu planen die Partner des
Maritimen Bündnisses ein umfassendes Maßnahmenpaket.
c) Wird die Bundesregierung, wie durch den Parlamentarischen
Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Enak
Ferlemann, am 16. Juni 2015 im Rahmen des Branchenforums
Seeschifffahrt angekündigt, die Schiffsbesetzungsverordnung anpassen, um
Wettbewerbsnachteile der deutschen Flagge zu verringern (vgl. DVZ
vom 19. Juni 2015, S. 9), und wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Im Branchenforum haben sich der Verband Deutscher Reeder und die
Gewerkschaft ver.di darauf verständigt, Gespräche über eine mögliche Änderung der
Schiffsbesetzungsverordnung zu führen. Ziel soll es sein, der Bundesregierung
einen einvernehmlichen Vorschlag zu unterbreiten. Die Bundesregierung ist
grundsätzlich für Änderungen der Schiffsbesetzungsverordnung innerhalb des
EU-rechtlich zulässigen Rahmens offen.
6. a) Zu wie vielen Treffen zur Krise in der Schiffsfinanzierung bzw. zur
Krise der deutschen Seeschifffahrt hat der Maritime Koordinator seit
dem Jahr 2014 eingeladen (bitte jeweiliges Datum sowie Teilnehmer
nennen)?
Der Maritime Koordinator ist in ständigem Kontakt mit Vertretern von
Reedereien in Deutschland und diskutiert in zahlreichen Einzelgesprächen die aktuelle
Lage der Seeschifffahrtsbranche sowie Lösungsansätze zur Verbesserung der
Drucksache 18/5717 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeRahmenbedingungen für die Unternehmen. Im genannten Zeitraum hat der
Maritime Koordinator u. a. folgende Sitzungen und Veranstaltungen initiiert:
b) Welche Maßnahmen sind bei den Treffen jeweils beraten worden, und
welche Maßnahmen sollen zur Überwindung der Krise in der
Seeschifffahrt bzw. in der Schiffsfinanzierung weiter verfolgt werden?
Die Bundesregierung setzt sich für einen leistungsfähigen Schifffahrtstandort
Deutschland ein. Der Krise in der Seeschifffahrt kann am besten durch eine
Stärkung der Rahmenbedingungen in Deutschland und durch die Umstellung der
Veranstaltung/
Sitzung/Einzelgespräch
Ort Datum Teilnehmer
Sitzung Berlin 12.03.2014 Hans-Hermann Lückert, Bundeslotsenkammer
Kap. Uwe Jepsen,
Bundesverband der See- und Hafenlotsen
Frank Wessels,
Deutscher Nautischer Verein
Thorsten Harms, Verband Deutscher Schiffsausrüster
Kap. Wilhelm Mertens,
Verband Deutscher Kapitäne und Schiffsoffiziere
Dr. Alexander Geisler,
Zentralverband Deutscher Schiffsmakler
Sitzung Berlin 09.04.2014 Dr. Achim Kassow, Oldenburgische Landesbank
Dr. Thomas Bretzger, Oldenburgische Landesbank
Jörg Höhling, Oldenburgische Landesbank
Karin Katerbau, Oldenburgische Landesbank
Hilger Koenig, Oldenburgische Landesbank
Veranstaltung
„3. Schifffahrtsdialog“
Hamburg 17.04.2014 Vertreter von maritimen Verbänden,
schiffsfinanzierenden Banken und Unternehmen der maritimen Wirtschaft
Sitzung Hamburg 17.04.2014 Vertreter von ver.di
Sitzung Bremen 21.11.2014 Joachim Zeppenfeld,
Bremer Bereederungsgesellschaft mbH & Co.KG
Robert Völkl, Bremer Rhederverein
Hylke H. Boerstra, Carl Büttner GmbH & Co.KG
Michael Vinnen, F.A. Vinnen & Co. (GmbH & Co.KG)
Peter Grönwoldt,
Harren & Partner Ship Management GmbH & Co.KG
Dirk O. Rogge, D. Oltmann Reederei GmbH & Co.KG
Veranstaltung
„4. Schifffahrtsdialog“
Hamburg 08.06.2015 Vertreter von maritimen Verbänden,
schiffsfinanzierenden Banken und Unternehmen der maritimen Verbände
Veranstaltung
„Branchenforum
Seeschifffahrt“
Berlin 16.06.2015 Vertreter von maritimen Verbänden, Gewerkschaften und
Unternehmen der maritimen Wirtschaft, Vertreter von
Bundesministerien und Ministerien der Küstenländer,
Mitglieder des Deutschen Bundestages, Vertreter von
maritimen Forschungseinrichtungen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5717Branche auf die veränderten Marktbedingungen begegnet werden. In den
aufgeführten Gesprächen und Veranstaltungen wurden daher u. a. Themen des
maritimen Bündnisses, die Problematik der Versicherungssteuer bei Erlöspools, die
jetzt einer dauerhaften Lösung zugeführt wird, oder Möglichkeiten, wie die
Branche selbst auf die Krise reagieren kann, diskutiert.
c) Mit welchen Ergebnissen hat die Bundesregierung die Problematik der
Besteuerung des sogenannten Unterschiedsbetrags bei
Schiffsgesellschaften im Falle des Verkaufs oder der Verschrottung von Schiffen im
Zusammenhang mit der Kapazitätsreduzierung der deutschen
Schiffsflotte überprüft, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Auf die Besteuerung des Unterschiedsbetrags kann aus steuersystematischen
und auch aus EU-rechtlichen Gründen nicht verzichtet werden. Wird ein Antrag
auf Tonnagebesteuerung gestellt, sind gemäß § 5a Absatz 4 des
Einkommensteuergesetzes (EStG) die stillen Reserven der unmittelbar dem Betrieb von
Handelsschiffen im internationalen Verkehr dienenden Wirtschaftsgüter in Form
der Unterschiedsbeträge zwischen Teilwert und Buchwert zum Schluss des
Wirtschaftsjahres, das der erstmaligen Anwendung der Tonnagebesteuerung
vorangeht (Übergangsjahr), in ein besonderes Verzeichnis aufzunehmen. Ein
solcher Unterschiedsbetrag ist nach § 5a Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 und 2 EStG
dann gewinnerhöhend aufzulösen und dem laufendem Gewinn hinzuzurechnen,
wenn die Gewinnermittlung nach der Tonnage beendet wird, das Wirtschaftsgut
aus dem Betriebsvermögen ausscheidet oder nicht mehr unmittelbar dem
Schifffahrtsbetrieb dient. Durch die Auflösung des Unterschiedsbetrags werden die in
der Zeit vor dem Wechsel zur Tonnagegewinnermittlung gebildeten stillen
Reserven nachträglich einer Besteuerung zugeführt. Die spätere Auflösung des
Unterschiedsbetrages entspricht dem Charakter einer Steuerstundung, weil die
Besteuerung der Unterschiedsbeträge eigentlich bereits im Übergangsjahr hätte
erfolgen müssen.
Die Tonnagesteuer ist eine Subventionsvorschrift, deren konkrete Ausgestaltung
von der Europäischen Kommission genehmigt worden ist und von der daher
nicht abgewichen werden darf.
7. Welche „konkreten Maßnahmen zur Sicherung des beruflichen
Nachwuchses“, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beschlossen,
hat die Bundesregierung die maritime Ausbildung betreffend in
Abstimmung mit den Bundesländern bereits umgesetzt, und welche konkreten
Maßnahmen werden bis zum Jahr 2017 folgen (bitte sowohl für Primär- als
auch Sekundärbereich ausführen)?
Die Bundesregierung hat die bisherige Ausbildungsplatzförderung
übergangsweise für zwei Jahre bis Ende des Jahres 2015 fortgeführt. Sie wird diese
bedarfsgerecht weiterentwickeln.
8. a) Durch welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung die im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beschlossene
„Vernetzung der maritimen Wirtschaft mit der Offshore-Windenergiebranche“
voranbringen?
b) Inwieweit ist an der Entwicklung von Maßnahmen der Maritime
Koordinator beteiligt, und welche seiner Vorschläge konnten bereits
umgesetzt werden?
Die Fragen 8a und 8b werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Drucksache 18/5717 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDer von der Stiftung Offshore-Windenergie betreute und vom BMWi geförderte
Arbeitskreis „Vernetzung der maritimen Wirtschaft mit der Branche der
Offshore-Windenergie“ hat in den vergangen Jahren eine Reihe von Fachgruppen
zu spezifischen Themen eingerichtet und hier erhebliche Verbesserungen
erreicht; dazu gehören u. a. die Felder Häfen bzw. Investoren von Offshore-
Windparks, Internationale Vorschriften und Normung, Aus- und Weiterbildung und
Offshore Code of Practice. Konkret wurden z. B. mit der inzwischen im
Bundesanzeiger erfolgten Veröffentlichung des nationalen „Codes für den Bau, die
Ausrüstung und den Betrieb von Offshore-Servicefahrzeugen“
Wettbewerbsnachteile für deutsche Reedereien beseitigt. Später wurden zudem der Runde Tisch
Maritime Sicherheitspartnerschaft sowie der Arbeitskreis Offshore-Design
Genehmigungsfähigkeit gegründet. Der „Arbeitskreis Vernetzung“, der selbst zwei
Mal im Jahr tagt, hat eine Vielzahl von Konferenzen, Workshops und Sitzungen
zu den Themen abgehalten. Der Maritime Koordinator und seine Geschäftsstelle
sind eng in die Aktivitäten des Arbeitskreises eingebunden.
9. a) Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung die im
Koalitionsvertrag beschlossene Funktionsfähigkeit des Nord-Ostsee-Kanals
sicherstellen (bitte abschnittsweise geplante Ausbau- bzw.
Erneuerungsmaßnahmen mit den jeweiligen aktuellen Kosten nennen)?
Der Erhalt der Funktionsfähigkeit des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) wird durch
folgende Maßnahmen sichergestellt: Bau der fünften Schleusenkammer in
Brunsbüttel, Sanierung der vorhandenen Kammern in Brunsbüttel (Baubeginn
nach Verkehrsfreigabe der fünften Kammer), Sanierung der Schleusen in Kiel-
Holtenau (Vorplanungsphase), Ersatz der Levensauer Hochbrücke
(Planfeststellungsverfahren). Zu den letzten drei Maßnahmen können verlässliche Angaben
zu den Kosten erst dann gemacht werden, wenn die entsprechende
Entwurfsplanung oder die notwendigen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind.
Gerade beim Bau im Bestand ist ein vollständiger Umfang der Maßnahmen erst auf
Grundlage detaillierter Planungsgrundlagen absehbar. Neben den prioritären
Maßnahmen zum Erhalt des NOK erfolgt der Ausbau der Oststrecke, um den
gestiegenen verkehrlichen Anforderungen gerecht zu werden (Kosten nach
derzeitigem Kenntnisstand 278 Mio. Euro). Eine weitere Vertiefung des gesamten
Kanals um einen Meter wird im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans (BVWP)
2015 bewertet.
b) Ist die Funktionsfähigkeit des Nord-Ostsee-Kanals zum heutigen
Zeitpunkt dauerhaft sichergestellt, und wenn nein, warum nicht?
Es ist das Ziel, die vorhandenen großen Schleusen in Brunsbüttel so weit zu
ertüchtigen, dass die Schifffahrt in den Jahren bis zur Verkehrsfreigabe der fünften
Schleusenkammer zuverlässig auf die vorhandenen großen Schleusenkammern
setzen kann. Im Zusammenhang mit den in der Antwort zu Frage 9a genannten
Maßnahmen bleibt damit die Funktionsfähigkeit des NOK erhalten.
c) Zu welchem Zeitpunkt wird die neue Brunsbütteler Schleusenkammer
in Betrieb gehen, welche Zeitplanung hat die Bundesregierung
bezüglich der Teilschritte der Baumaßnahme, und wird nach aktuellem
Zeitplan, wie durch den Bundesminister für Verkehr und digitale
Infrastruktur, Alexander Dobrindt, angekündigt, das erste Schiff im Jahr 2020 die
Schleuse passieren können, und wenn nein, wann wird die
Verkehrsfreigabe stattfinden (
www.fr-online.de/newsticker/dobrindt--2020-
passierterstes-schiff-neue-kanalschleuse,26577320,26419350.html)?
Sofern sich im Rahmen der weiteren Baumaßnahmen keine unerwarteten
Komplikationen ergeben, hat der Zeitplan mit einer Verkehrsfreigabe im zweiten
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5717Halbjahr 2020 und einem Abschluss der Baumaßnahmen im Jahr 2021
unverändert Bestand.
d) Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Kosten des Bauprojekts
„5. Schleuse Brunsbüttel“ bei den bisher veranschlagten 540 Mio.
Euro (insgesamt einschließlich Vorkosten) bleiben werden, und wenn
nein, warum nicht, und von welchen Kostensteigerungen geht sie aus?
Der Bau der fünften Schleusenkammer Brunsbüttel erfordert Haushaltsmittel in
Höhe von rund 485 Mio. Euro. Dazu kommen noch rund 55 Mio. Euro an
Ausgaben für Planung, Bauleitung und vorbereitende Maßnahmen, die zu einem
großen Teil bereits ausgegeben wurden, in der Summe also Ausgaben in Höhe
von etwa 540 Mio. Euro. Sofern sich im Rahmen der weiteren Baumaßnahmen
keine unerwarteten Komplikationen ergeben, hat der Kostenrahmen unverändert
Bestand.
10. a) Bis wann wird die Bundesregierung einen im Koalitionsvertrag
vorgesehenen Verkehrsinfrastrukturbericht vorlegen, welche Konsequenzen
wird sie daraus für den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur ziehen, und bis
wann wird sie den angekündigten Maßnahmenplan für den Erhalt der
Bundeswasserstraßen vorlegen?
Es wird angestrebt, den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
angekündigten Verkehrsinfrastrukturbericht im vierten Quartal 2015 zu
veröffentlichen. Ein konkretes Datum kann derzeit nicht genannt werden. Das
Finanzvolumen für Erhaltungs- bzw. Ersatzinvestitionsmaßnahmen in die verkehrliche
Infrastruktur wird im BVWP 2015 dargestellt werden.
b) Inwieweit wurde bzw. wird der Maritime Koordinator an der
Erstellung des Verkehrsinfrastrukturberichts beteiligt, wann ist eine
Beteiligung vorgesehen, und falls keine Beteiligung erfolgt, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
11. a) In welcher Form wird die Bundesregierung den Entwicklungsplan
Meer gemäß Koalitionsvertrag umsetzen (bitte Maßnahmen,
Teilschritte und jeweiligen Zeitplan nennen)?
Der „Entwicklungsplan Meer“ analysiert die bestehenden und absehbaren
Herausforderungen, Lösungsansätze und Chancen und leitet daraus in die Zukunft
gerichtete strategische Rahmenziele und politische Schwerpunkte ab. Er bildet
die politische Plattform, auf deren Grundlage staatliche und nichtstaatliche
Akteure in transparente Entscheidungsprozesse und in die Weiterentwicklung von
Zielen, politischen Schwerpunkten, Verfahren, Instrumenten und Projekten
eingebunden werden.
Für die Durchführung der zahlreichen Einzelmaßnahmen des Aktionsplans
(siehe auch: Anlage zum Entwicklungsplan Meer,
www.bmvi.de/SharedDocs/
DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Wasser/meerespolitik-aktionsplan-
entwicklungsplan-meer.pdf?__blob=publicationFile) sind unterschiedliche
Dienststellen der Bundesregierung und entsprechend der föderalen
Zuständigkeiten weitere Stellen der Länder unmittelbar verantwortlich.
b) Inwieweit und durch welche konkreten Maßnahmen ist der Maritime
Koordinator an der Umsetzung des Entwicklungsplans Meer beteiligt?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Drucksache 18/5717 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode12. a) Bis wann und durch welche konkreten Maßnahmen wird die
Bundesregierung die Flaggenstaatsverwaltung „grundlegend modernisieren
und vereinheitlichen“, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD beschlossen?
Die Modernisierung der Flaggenstaatverwaltung ist ein fortwährender Prozess.
Mit der Webseite
www.deutsche-flagge.de wurde eine einheitliche digitale
Anlaufstelle für die maritimen Dienstleistungen geschaffen, die ständig angepasst
wird. Anträge im Bereich der Seeschifffahrt können elektronisch gestellt
werden. Deutschland erteilt seit Januar 2015 für Schiffe in der nationalen Fahrt
elektronische Schiffssicherheitszeugnisse. Ein gemeinsamer Auftritt des
Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie und der Dienststelle
Schiffssicherheit durch einen Rund-um-die-Uhr-Dienst (24/7) in deutscher und englischer
Sprache ist im Aufbau.
b) Inwieweit ist im Prozess der Modernisierung und Vereinheitlichung
der Flaggenstaatsverwaltung der Maritime Koordinator beteiligt, und
welche Treffen unter Beteiligung des BMWi und welcher weiterer
Ressorts der Bundesregierung fanden bisher dazu seit dem Jahr 2014 statt?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
13. a) Welche konkreten Regularien des Schifffahrtsrechts wird die
Bundesregierung bis wann, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD beschlossen, „modernisieren“?
Im Rahmen der Modernisierung des Schifffahrtsrechts wurde die Überarbeitung
des Schiffssicherheitsrechts als vorrangig identifiziert. Es sind Änderungen im
Seeaufgabengesetz sowie eine grundlegende Neufassung des
Schiffssicherheitsgesetzes und der Schiffsicherheitsverordnung beabsichtigt. Als ersten Schritt
bereitet das BMVI derzeit eine Verordnung zur Änderung der
Schiffssicherheitsverordnung vor, um die technischen Anforderungen an Schiffe unter deutscher
Flagge, die nicht internationalen Regelungen unterliegen, übersichtlich, klar und
lückenlos zu formulieren. Der entsprechende Referentenentwurf soll Ende des
Jahres 2015 vorliegen. Gleichzeitig wird der Änderungsbedarf im
Seeaufgabengesetz erhoben, der auch zukünftig internationale und europäische
Entwicklungen berücksichtigen soll.
b) Inwieweit hatte der Maritime Koordinator das Thema Modernisierung
des Schifffahrtsrechts seit dem Jahr 2014 aufgegriffen und Vorschläge
innerhalb der Bundesregierung eingebracht bzw. an die Öffentlichkeit
gegeben?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
c) Welche Termine hatte der Maritime Koordinator dazu bisher
wahrgenommen, und welche Treffen unter Beteiligung des BMWi fanden
bisher dazu seit dem Jahr 2014 statt?
Auf die Antwort zu Frage 6a wird verwiesen.
d) Wie bewertet die Bundesregierung die Akzeptanz des neuen
Seehandelsrechts, wird sie die Auswirkungen überprüfen, und liegen ihr
Erkenntnisse vor, wie viele Schifffahrts- und Logistikunternehmen das
deutsche Seehandelsrecht in ihre Vertragsbeziehungen integrieren?
Die Bundesregierung bewertet die Akzeptanz des neuen Seehandelsrechts
positiv. Das am 25. April 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Seehandels-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5717rechts hat eine mehrjährige intensive Zusammenarbeit mit Wissenschaft und
Praxis zur Modernisierung der im Handelsgesetzbuch verankerten
seehandelsrechtlichen Vorschriften erfolgreich zum Abschluss gebracht. Durch die
frühzeitige Einbindung von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Justiz,
Anwaltschaft und verschiedenen Verbänden wurden die Voraussetzungen für eine
hohe Akzeptanz des neuen Seehandelsrechts geschaffen. Die Bundesregierung
wird die Auswirkungen der Reform in der Praxis weiter beobachten. Darüber,
welche einzelnen Schifffahrts- und Logistikunternehmen das deutsche
Seehandelsrecht in ihre Vertragsbeziehungen integrieren, liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse vor.
14. Wie war bzw. ist das BMWi sowie der maritime Koordinator bisher am
Prozess der Erarbeitung und Fortschreibung des Nationalen
Hafenkonzepts beteiligt, und welche Maßnahmen werden durch das BMWi sowie
den Maritimen Koordinator noch bis zur vorgesehenen Veröffentlichung
bis zum Herbst 2015 eingebracht?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
15. a) Welche Ergebnisse hat die durch den Bund beauftragte Studie zum
Bund-Länder-Verhältnis in der Hafenpolitik, und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (vgl.
www.hafenausschuss.
bremische-buergerschaft.de/sixcms/media.php/13/Vorlage%
20Studie%20Bund-L%E4nder-Verh%E4ltnis%20in%20der%
20Hafenpolitik.pdf)?
Die Studie ist noch nicht abgeschlossen.
b) Sollte noch kein Ergebnis vorliegen, bis wann wird die Studie
fertiggestellt sein?
Die Studie soll im dritten Quartal 2015 fertiggestellt sein.
16. Bis wann wird die Bundesregierung zum Erhalt der Traditionsschifffahrt
welche konkreten Maßnahmen und Regelungen erarbeiten, wie im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beschlossen?
Die Bundesregierung hat einen ersten Entwurf für eine Neufassung der
Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe erarbeitet; federführend ist hier das BMVI.
Der Entwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung. Das Inkrafttreten der
Verordnung ist für Mitte des Jahres 2016 vorgesehen.
17. Welche verpflichtende Beteiligung des Maritimen Koordinators beim
Prozess der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes war
bisher vorgesehen, und welche Punkte wurden durch den Maritimen
Koordinator in den Prozess eingebracht?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
18. Inwieweit ist der Maritime Koordinator im BLANO (Bund-Länder-
Ausschuss Nord- und Ostsee) eingebunden, und inwieweit bringt sich der
Maritime Koordinator bei der Beseitigung der Munitionsaltlasten in Nord-
Drucksache 18/5717 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeund Ostsee, die mit unterschiedlichen Zuständigkeiten eine gemeinsame
Aufgabe von Bund und Küstenländern ist, koordinierend ein?
Soweit Munitionsaltlasten im Meer im regionalen Zuständigkeitsbereich des
Bundes betroffen sind, hat die Bundesregierung wegen einer Vielzahl
betroffener Einzelaspekte im Jahr 2009 ein informelles Netzwerk des Bundes unter
gemeinsamer Leitung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit (BMUB) und des Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) zwecks gegenseitiger Information und zeitnaher
Reaktion zu Munitionsaltlasten im Meer gebildet.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
19. Welche Zuständigkeit hat der Maritime Koordinator im Bereich
Meeresschutz, durch welche Maßnahmen hat er sich hier seit dem Jahr 2014
eingebracht, und wie ist er in die Erarbeitung der Maßnahmenpläne zur
Umsetzung der Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL) eingebunden?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
20. Welche Zuständigkeit hat der Maritime Koordinator bei der deutschen
oder europäischen Gesetzgebung für Offshore-Ölförderungen und
Offshore-Gasförderungen, wie wurde er seit dem Jahr 2014 dazu tätig, und
inwieweit wurde er durch andere Bundesministerien an dieser Thematik
beteiligt?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
21. a) Welche Zuständigkeiten hat der Maritime Koordinator im Bereich der
Küstenwachfunktionen der Einrichtungen des Bundes und der Länder
im Rahmen des Maritimen Sicherheitszentrums, und welche
Bundesbehörde ist hier federführend?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
b) Welche direkte oder indirekte Einflussmöglichkeit hat der Maritime
Koordinator auf das gemeinsame Havariekommando des Bundes und
der Küstenländer, und welche Bundesbehörde ist hier federführend?
Das Havariekommando ist nach dem Organisationserlass bundesseitig eine dem
BMVI unmittelbar nachgeordnete Behörde.
c) Welche Beteiligungsmöglichkeit hat der Maritime Koordinator bei der
Verwaltung und strategischen Ausrichtung der Europäischen Agentur
für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), und welche
Bundesbehörde(n) vertritt die Bundesregierung regelmäßig in deren Gremien?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
22. a) Inwieweit wird der Maritime Koordinator im Rahmen von
Entscheidungen des BMWi oder des Bundesministeriums der Verteidigung
(BMVg) zu Rüstungsexporten, etwa für Marineschiffe bzw. -boote,
mitbeteiligt oder dessen Auffassung mitberücksichtigt?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5717b) Inwieweit wird der Maritime Koordinator im Rahmen von
Entscheidungen des BMVg zu Rüstungsaufträgen, etwa für Marineschiffe bzw.
-boote, mitbeteiligt oder dessen Auffassung mitberücksichtigt?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
23. a) Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung zwischenzeitlich aus
dem Gesetz zur Zertifizierung von Sicherheitsdiensten an Bord
deutscher Schiffe gezogen (Gesetz zur Einführung eines
Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen,
Bundestagsdrucksache 17/10960)?
Das deutsche Zulassungsverfahren für Bewachungsunternehmen auf
Seeschiffen ist seit nunmehr zwei Jahren in Kraft. Das BMWi hat dem Deutschen
Bundestag am 30. Juni 2015 einen Bericht des Bundesamtes für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle zu dessen bisherigen Erfahrungen mit den Regelungen der
Seeschiffbewachungsdurchführungsverordnung vorgelegt (Bundestagsdrucksache
18/5456). Auf diesen Bericht aufbauend wird das BMWi dem Deutschen
Bundestag einen Erfahrungsbericht in Bezug auf die Regelungen der
Seeschiffbewachungsverordnung vorlegen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/13525). Die
Seeschiffbewachungsverordnung und die
Seeschiffbewachungsdurchführungsverordnung konkretisieren die Regelungen des § 31 der Gewerbeordnung (GewO),
die durch das Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für
Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen (Bundestagsdrucksache 17/10960)
geschaffen wurden. Die Erfahrungen aus den ersten beiden Jahren haben gezeigt,
dass das Verfahren eine gute Resonanz findet und für eine Qualitätsprüfung der
bis dahin unkontrolliert operierenden Unternehmen sorgt. Nach Aussage des
Verbands Deutscher Reeder decken die zugelassenen Unternehmen die Schiffe
unter deutsche Flagge ausreichend ab.
b) Wie viele Schiffe haben davon bisher Gebrauch gemacht?
Vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie wurden bislang 58
Genehmigungen zu dem dafür erforderlichen Zusatz zum Gefahrenabwehrplan auf
dem Schiff erteilt, davon 41 Genehmigungen im Jahr 2013, 15 im Jahr 2014 und
zwei im Jahr 2015.
c) Wie viele Sicherheitsunternehmen und wie viele Sicherheitskräfte
wurden seitdem nach diesem Gesetz erfolgreich bzw. nicht erfolgreich
zertifiziert?
Von 20 Bewachungsunternehmen, die bislang einen Antrag auf Zulassung nach
§ 31 GewO gestellt haben, wurden 13 Unternehmen zugelassen. Ein
zugelassenes Unternehmen hat seinen Geschäftsbetrieb zwischenzeitlich eingestellt.
Einzelheiten zu den Antragszahlen und Verfahrensbeendigungen sind im
Erfahrungsbericht des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf Seite 6 f.
dargestellt (Bundestagsdrucksache 18/5456).
Das für die Zulassung der maritimen Bewachungsunternehmen zuständige
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellt ferner auf seiner Webseite
eine Liste der zugelassenen Bewachungsunternehmen zur Verfügung und
aktualisiert diese fortlaufend (
www.bafa.de/bafa/de/weitere_aufgaben/
seeschiffbewachung/zugelassene_betriebe/index.html).
Da das Zulassungsverfahren einem unternehmensbezogenen Prüfungsansatz
unterliegt, werden einzelne Wachpersonen nicht gesondert zugelassen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]