Stand der polizeilichen Überprüfung möglicher rechter Tötungsdelikte in den Jahren 1990 bis 2011
der Abgeordneten Monika Lazar, Irene Mihalic, Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Katja Keul, Renate Künast, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit gut 25 Jahren wird in Deutschland über die korrekte Zahl derjenigen Menschen gestritten, die seit dem Jahr 1990 durch rechte Gewalt zu Tode gekommen sind.
Immer wieder ergaben sich – im Zuge journalistischer Recherchen (vgl. die von DER TAGESSPIEGEL bzw. DIE ZEIT für die Jahre 1990 bis 2010 veröffentlichte so genannte Jansen-Liste von 137 Todesopfern rechter Gewalt) sowie parlamentarischer Anfragen des Deutschen Bundestages – erhebliche Diskrepanzen zu den von der Bundesregierung veröffentlichten Zahlen.
Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zu der Serie von Morden und Anschlägen der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) hatte in seinem Abschlussbericht zu diesem Thema Folgendes empfohlen: Die polizeiliche Überprüfung der ungeklärten – möglicherweise rechten – Todesfälle müsse „mit Hochdruck vorangetrieben“ und die Ergebnisse dieser Untersuchung müssten „transparent öffentlich gemacht und im Bundestag debattiert“ werden (Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 861).
Nun hat am 29. Juni 2015 das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg die Ergebnisse einer umfassenden Studie zur „Überprüfung umstrittener Altfälle von Todesopfern rechtsextremer und rassistischer Gewalt im Land Brandenburg seit 1990“ vorgestellt.
Brandenburg hatte nämlich – ebenso wie der Freistaat Sachsen und Sachsen-Anhalt – eine eigenständige Prüfung solcher Altfälle durchgeführt: In Sachsen war in den Jahren 2012 und 2014 bei insgesamt drei Fällen (vgl. Potsdamer Neueste Nachrichten vom 9. Februar 2012 und DER TAGESSPIEGEL vom 26. Juni 2015) und in Sachsen-Anhalt ebenfalls im Jahr 2012 in ebenfalls drei Fällen nachträglich eine rechte Tatmotivation festgestellt worden (vgl. „Rechts motiviert? Bericht zur Untersuchung ausgewählter Tötungsdelikte der Jahre 1993 bis 2008 in Sachsen-Anhalt“, Magdeburg, 2013).
Die jetzt vorgelegte Brandenburger Studie ist nun aber aus vier Gründen beachtlich:
Zum einen sei es hier gelungen – so der Brandenburger Innenminister Karl-Heinz Schröter in einer Erklärung am 29. Juni 2015 –, „in vielen Fällen neues Licht auf Hintergründe und Motive“ der untersuchten Todesfälle zu werfen. Und das führte dazu, dass zahlreiche – bislang unberücksichtigte – Todesfälle nunmehr in die offizielle Statistik aufgenommen werden müssen. De facto verdoppelt sich die Zahl rechts motivierter Morde in Brandenburg damit von neun auf 18 Fälle.
Die Studie kommt – zweitens – zu dem Schluss, dass das im Jahr 2001 reformierte System des polizeilichen Staatsschutzes zur Erfassung „Politisch motivierter Kriminalität“ zwar „deutlich leistungsfähiger und angemessener“ sei als die zuvor verwendete Systematik (S. 5). Gleichwohl zeige aber auch das gegenwärtige Erfassungssystem in den Fällen Schwächen, in denen der bzw. die Täter zwar klare Anzeichen einer rechtsextremen bzw. rassistischen Gesinnung zeige bzw. zeigen – für das konkrete Tatgeschehen jedoch eine solche handlungsleitende rechte Tatmotivation nicht hinreichend nachweisbar war. Hier erweise sich – so die Autoren dieser Studie – der Begriff der „Politischen Motivation“ als „zu eng“ (S. 13).
Der dritte hervorstechende Aspekt dieser Studie war, dass das Innenministerium Brandenburg mit dessen Durchführung nicht die Polizei, sondern einen zivilgesellschaftlichen Akteur, nämlich das Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien e. V. (MMZ) an der Universität Potsdam, beauftragt hatte. Dies hatte seine Ursache darin, dass das Land Brandenburg – so Karl-Heinz Schröter – „der Überzeugung war und ist, dass eine Überprüfung der Hintergründe dieser Todesfälle ausschließlich durch die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden die Akzeptanz der Ergebnisse in der Öffentlichkeit nicht ausreichend gewährleisten kann“.
Das aber vielleicht wichtigste Ergebnis dieser Studie ist in Folgendem zu erkennen: Das MMZ berief zur Begleitung seiner Arbeit einen eigens eingerichteten Expertenarbeitskreis. Dieser setzte sich nicht nur aus Vertreterinnen und Vertretern staatlicher Behörden zusammen (Generalstaatsanwaltschaft, Innenministerium, das Landeskriminalamt, die Fachhochschule der Polizei sowie die Integrationsbeauftragte der Landesregierung), sondern umfasste auch zivilgesellschaftliche Institutionen, wie die Amadeu Antonio Stiftung, das Brandenburgische Institut für Gemeinwesenberatung, das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit sowie den Verein Opferperspektive e. V. Und in diesem Kreis ist es – nach einvernehmlicher Sicht aller seiner Mitglieder – gelungen, zwischen den Beteiligten aus Staat und Zivilgesellschaft nicht nur ein gegenseitiges Verständnis für die unterschiedlichen Ansätze des jeweils anderen zu erzeugen, sondern vor allem zu einer gemeinsamen inhaltlichen Bewertung fast aller untersuchten Todesfälle zu kommen (S. 184).
Angesichts jahrzehntelanger Sprachlosigkeit zwischen den einschlägigen Akteuren aus Staat und Zivilgesellschaft ist eine solche gemeinsame Erklärung ein eminent wichtiger Fortschritt – auf den in Zukunft nunmehr aufgebaut werden kann.
Dem vorbildlichen Handeln in Brandenburg steht nun das Agieren des Bundes gegenüber.
Hier führt nämlich innerhalb des „Gemeinsamen Abwehrzentrums Rechtsextremismus“ (GAR) die so genannte Arbeitsgruppe (AG) Fallanalyse seit Mitte des Jahres 2012 (unter der Geschäftsführung des Bundeskriminalamts) eine umfassende Prüfung bislang unaufgeklärter Todesfälle durch:
- Im Rahmen einer ersten Prüfungsstufe wurde untersucht, ob in insgesamt 3 300 Fällen die jeweilige Tathandlung in Kausalzusammenhang mit einem extra erarbeiteten Opferindikatoren-Katalog stehen könnte. Bei 745 Tötungsdelikten und -versuchen (mit insgesamt 849 Opfern) meinte man, Anhaltspunkte für ein möglicherweise rechtes Tatmotiv gefunden zu haben.
- In einem zweiten Schritt sollten dann diese 745 Verdachtsfälle nach „Hinweisen“ untersucht werden „auf einen etwaigen rechtsextremistischen/-terroristischen Hintergrund“ bzw. auf „einen Zusammenhang mit Straftaten des NSU“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1786).
Im Hinblick auf diese, durch den Bund koordinierte, Altfallprüfung gab und gibt es eine Reihe von Bedenken:
- 1. Hier werden nämlich zivilgesellschaftliche Akteure – anders als in Brandenburg – ausdrücklich nicht eingebunden. Damit aber werden ausgerechnet diejenigen ausgegrenzt, deren jahrelange akribische Recherche die maßgebliche Grundlage für diese Altfallprüfung erst geschaffen haben.
- 2. Diese Hermetik führt zur Intransparenz: Konzeption, Durchführung und Evaluation dieser Arbeit finden jenseits einer öffentlichen bzw. parlamentarischen Kontrolle – nämlich ausschließlich im Rahmen der so genannten Innenministerkonferenz (IMK) – statt.
- 3. Es gibt drittens die Befürchtung (einem Bericht der taz vom 30. Juni 2015 zufolge soll dieses Faktum sogar angeblich bereits feststehen), dass insbesondere der zweite Teil dieser Altfallprüfung methodisch so angelegt sein könnte, dass kaum einer der zunächst identifizierten 745 Verdachtsfälle am Ende übrig bleiben dürfte: Denn zunächst sucht die AG Fallanalyse in ihrer zweiten Prüfungsstufe lediglich nach einem möglicherweise „rechtsextremistischen/-terroristischen“ Hintergrund der Tat – und bedient sich damit ausgerechnet der Methodik, die doch eigentlich mit der so genannten Reform aus dem Jahr 2001 zur „Erfassung politisch motivierter Kriminalität“ überwunden werden sollte (nämlich, dass ein rechtes Tötungsdelikt gleichzeitig auch die Absicht haben müsse, bestimmte Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Kraft zu setzen). Zum anderen erscheint fraglich, bei welchen Delikten man – Jahre nach dem Auffliegen des NSU-Trios „Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe“ – noch ernsthaft einen „Zusammenhang mit Straftaten des NSU“ entdecken will.
- 4. Viertens wurde – zumindest die erste Stufe der Altfallprüfung – auf Grundlage eines so genannten Indikatorenkatalogs durchgeführt, welcher sich jedoch selbst diskriminierender Merkmale bediente. Im Frühjahr 2014 wurde dieser Indikatorenkatalog neu gefasst. Damit wollte man – so das Bundesministerium des Innern (BMI) – auf die Kritik u. a. von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (vgl. Bundestagsdrucksache 18/740) eingehen (vgl. Ausschussdrucksache 18(4)76). Doch vermag auch die überarbeitete Fassung die fragestellende Fraktion inhaltlich nach wie vor nicht zu überzeugen.
- 5. Weder der Auftrag noch die Konzeption dieser Altfallprüfung umfasst eine Analyse von Schwachstellen im Hinblick auf die damalige polizeiliche Ermittlungstätigkeit (Bundestagsdrucksache 18/1786, S. 13). Die Bundesregierung rechtfertigte diesen eingeschränkten Untersuchungsauftrag damit, dass man im Rahmen der Altfallprüfung „eigene Ermittlungsstände autark generieren“ wolle – „losgelöst“ von dem konkreten polizeilichen Ermittlungsverfahren (zitiert nach Ausschussdrucksache 18(4)166).
- 6. Und schließlich lieferte die Bundesregierung im Hinblick auf den anstehenden Ergebnisbericht dieser Altfallprüfung bislang nur unzureichende bzw. sich widersprechende Informationen: Zunächst hieß es, dem der IMK „nachgeordneten Gremienstrang“ sei im Juni 2014 ein Evaluationsbericht zugeleitet worden – die Kommission Staatsschutz der IMK plane bereits, diesen auf ihrer Sitzung am 25./26. Juni 2014 zur Kenntnis zu nehmen (Bundestagsdrucksache 18/1786, S. 3). Im Oktober 2014 sprach das BMI dann davon, der Evaluationsbericht würde der IMK „bislang“ noch gar nicht vorliegen. Gleichwohl sei geplant, dass dieser Bericht bereits wenige Woche später – nämlich auf der Herbstsitzung der IMK im Dezember 2014 – beschlossen werden solle (zitiert nach Ausschussdrucksache 18(4)166). Tatsächlich aber ist ein solcher IMK-Beschluss bislang nicht nur nicht erfolgt – dieser Evaluationsbericht stand (soweit den Fragestellern ersichtlich) noch nicht einmal auf der Tagesordnung, weder des zuständigen Arbeitskreises II noch auf der damaligen noch auf der jetzigen Frühjahrssitzung der IMK im Juni 2015.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie viele Personen sind in Deutschland seit dem Jahr 1990 Opfer eines vollendeten bzw. eines versuchten rechtsmotivierten Tötungsdeliktes geworden (bitte nach Jahren, nach Versuch bzw. Vollendung sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?
a) Inwiefern hat die Bundesregierung hierbei auch die neun Fälle berücksichtigt, bei denen im Zuge der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Brandenburger Studie nachträglich eine rechte Tatmotivation festgestellt wurde, sowie die insgesamt sechs Todesfälle, die in den Jahren 2012 und 2014 aus Sachsen sowie aus Sachsen-Anhalt nachgemeldet worden sind?
b) Gab es in den letzten drei Jahren weitere Nachmeldungen aus anderen Bundesländern, und wenn ja, welche (bitte nach Datum der Tat, Bundesland, Datum der Nachmeldung aufschlüsseln)?
Wie lautete der Arbeitsauftrag dieser Altfallprüfung bzw. ihrer beiden Prüfungsabschnitte (bitte ausführen)?
Wie viele der im ersten Prüfungsabschnitt ermittelten 745 Tötungsdelikte wurden welchem der zehn Parameter des offiziellen Indikatorenkatalogs (vgl. Ausschussdrucksache 18(4)76)
a) Herkunft, Nationalität, Volkszugehörigkeit, ethnokulturelle Zugehörigkeit, Hautfarbe (insbesondere Ausländerinnen bzw. Ausländer, aber auch deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund),
b) Religion (insbesondere jüdischer oder islamischer Glauben) bzw. Weltanschauung,
c) politische Einstellung des Tatopfers (insbesondere Mitglieder linkspolitischer Parteien und Organisationen, aber auch Einrichtungen linksautonomer Organisationen) bzw. einschlägiges Engagement bzw. Inerscheinungtreten als Islamist bzw. Ausstieg aus der rechten Szene,
d) äußeres Erscheinungsbild bzw. Kleidung,
e) Behinderungen,
f) sexuelle Orientierung (z. B. Homosexuelle, Transsexuelle),
g) Bekanntwerden des Tatopfers als Sexualstraftäter bzw. als Angehöriger des kriminellen Milieus bzw. als sonstiger mutmaßlicher Straftäter,
h) gesellschaftlicher Status (z. B. Obdachlose, Drogenabhängige),
i) Ehe- bzw. Liebesbeziehung als Deutsche bzw. Deutscher mit ausländischen Partnerinnen bzw. Partnern,
j) staatlicher Repräsentant bzw. Angehöriger ausländischer Streitkräfte zugeordnet (bitte – auch bezogen auf die hier genannten Untergruppen – aufschlüsseln)?
Blieben bei diesen zunächst ermittelten 745 Tötungsdelikten Fälle aus der so genannten Jansen-Liste (die dieser Altfallprüfung zugrunde gelegt worden war; vgl. Bundestagsdrucksache 18/343) unberücksichtigt, und wenn ja, welche Fälle aus der Jansen-Liste wurden bereits in der ersten Prüfungsstufe nicht berücksichtigt (bitte anhand der Jansen-Liste aufschlüsseln)?
Fand der Indikatorenkatalog auch im zweiten Prüfungsabschnitt dieser Altfallprüfung Anwendung, und wenn ja, welche der beiden Fassungen (die ursprüngliche oder die überarbeitete Fassung)?
Ist der zweite Prüfungsabschnitt inzwischen abgeschlossen worden?
a) Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
b) Wenn ja, bei wie vielen der ursprünglich 745 Verdachtsfälle konnten Hinweise „auf einen etwaigen rechtsextremistischen/-terroristischen Hintergrund“ bzw. auf „einen Zusammenhang mit Straftaten des NSU“ festgestellt werden (bitte nach diesen beiden Parametern aufschlüsseln)?
Werden die nachgemeldeten Fälle aus Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie aus Brandenburg in der zweiten Prüfungsstufe berücksichtigt werden, und wenn nein, warum nicht?
Kann die Bundesregierung die Darstellung der „taz“ vom 30. Juni 2015 bestätigen, dass bei der durch den Bund koordinierten Altfallprüfung „kein einziger der 745 Verdachtsfälle neu als rechtsextrem motiviert eingestuft“ worden sei?
Hat sich dieser Indikatorenkatalog – der sich zum Teil deutlich vom derzeit geltenden „Themenfeldkatalog-PMK“ unterscheidet – aus Sicht der Bundesregierung bewährt?
a) Wenn ja, hält die Bundesregierung es für sinnvoll, diesen Indikatorenkatalog in die laufende Evaluation des polizeilichen Definitionssystems PMK einzuspeisen?
b) Wenn nein, warum hat sich dieser Katalog (bzw. einzelne Elemente dessen) nicht bewährt?
Wie können aus Sicht der Bundesregierung im Zuge eines „autarken“ Prüfungsvorgangs – „losgelöst“ vom konkreten polizeilichen Ermittlungsverfahren – überhaupt Schwachstellen erkannt und analysiert bzw. Verbesserungsvorschläge ermittelt werden, um Fehlleistungen im Ermittlungsverfahren in Zukunft zu vermeiden bzw. zu verringern, die diese Altfallprüfung erst nötig machten?
Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, dass im Rahmen der von ihr koordinierten Altfallprüfung (im Hinblick auf die 745 Fälle, bei denen im Zuge der ersten Prüfungsstufe Anhaltspunkte eines möglicherweise rechten Tatmotivs offenbar wurden – hier zumindest stichprobenartig bzw. bei etwaigen Fällen aber, bei denen im Zuge des zweiten Prüfungsabschnittes eine rechte, rechtsextreme oder rechtsterroristische Tatmotivation festgestellt wurde – dann aber in jedem Einzelfall) noch einmal die Faktoren untersucht werden, die diesbezügliche Fehlleistungen im Ermittlungsverfahren verursacht bzw. begünstigt haben, und wenn nein, warum nicht?
Wer hat den Evaluierungsbericht verfasst, der der IMK im Juni 2014 angeblich vorgelegt wurde? Auf welchen Prüfungsabschnitt dieser Altfallprüfung bezog sich dieser Bericht, wie lang ist er, und wie lauten die wichtigsten Ergebnisse?
Wann wurde dieser Evaluierungsbericht innerhalb welcher Gremien der IMK beraten (bitte nach Gremium und Datum aufschlüsseln), und zu welchem Ergebnis kamen diese IMK-Gremien?
Wurde zwischenzeitlich ein überarbeiteter Bericht bzw. der Entwurf eines Abschlussberichts erstellt? Wenn ja, wann wird dieser in die Gremienstruktur der IMK eingespeist? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen, dass den Gremien der IMK ein solcher überarbeiteter Bericht bzw. der Entwurf eines Abschlussberichts vorlegt wird?
Waren am Konzept, an der Durchführung der Altfallprüfung bzw. an der Erstellung und Beratung des Evaluierungs- oder Abschlussberichts dieser Altfallprüfung auch
a) externe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,
b) Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft bzw. der Beratungsstellen gegen rechte Gewalt,
c) Journalistinnen oder Journalisten bzw.
d) Mitglieder des Deutschen Bundestages bzw. eines Landesparlaments (und sei es auch nur in Teilbereichen) beteiligt? Wenn ja, wer war mit welchen Handlungskompetenzen an welchen Bereichen dieser Altfallprüfung beteiligt? Wenn nein, warum nicht?
Würde sich der Bundesminister des Innern der Auffassung seines Brandenburger Amtskollegen anschließen, dass im Hinblick auf die Akzeptanz der Ergebnisse einer solchen Altfallprüfung in der Öffentlichkeit die aktive Einbeziehung der Zivilgesellschaft – zumindest – hilfreich sein kann? Wenn ja, wieso wurde die Zivilgesellschaft bei der durch den Bund koordinierten Altfallprüfung dennoch ausgeschlossen? Wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)?
Hat das MMZ aus Sicht der Bundesregierung im Hinblick auf die Ermittlung nunmehr als rechtsmotiviert erkannter Tötungsdelikte valide Ergebnisse vorgelegt, und wenn nein, warum nicht?
Gibt es aus Sicht der Bundesregierung im Hinblick auf die durch den Bund koordinierten Altfallprüfungen inhaltliche Aspekte, die – anders als in Brandenburg – nur durch staatliche Behörden und nicht nur unabhängige Forschungsinstitute geprüft und bewertet werden können, und wenn ja, welche?
Gibt es im Gegenzug aus Sicht der Bundesregierung auch Aspekte, die es einem zivilgesellschaftlichen Institut bei einer solchen Altfallprüfung vielleicht leichter machen, effektiv zu untersuchen bzw. kritisch zu hinterfragen, als wenn eine Behörde die Tätigkeit von Kolleginnen und Kollegen evaluiert, und wenn ja, welche Aspekte könnten das sein?
Inwieweit hält es die Bundesregierung für sachgerecht, dass sich die derzeitige Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Evaluierung des PMK-Definitionssystems mit der Brandenburger Studie, in der dezidiert nach den Ursachen von Fehlleistungen in den zugrunde liegenden Ermittlungsverfahren gefragt wurde bzw. man sich dort differenziert mit den Erfahrungen bei der Anwendung des so genannten PMK-Definitionssystems aus dem Jahr 2001 auseinandergesetzt hat, eingehend auseinandersetzt? Wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Ansatz der Brandenburger Landesregierung, die ein zivilgesellschaftliches Forschungsinstitut mit der Konzeption und Durchführung einer solchen Altfallprüfung beauftragt hat? Wenn ja, warum (bitte ausführen)? Wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung, dass für die Altfallprüfung ein begleitender Expertenarbeitskreis eingerichtet wird, in dem Vertreterinnen und Vertreter staatlicher Behörden mit solchen zivilgesellschaftlichen Institutionen zusammenarbeiten? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Wäre es nicht auch im Hinblick auf die durch den Bund koordinierte Altfallprüfung ein wünschenswertes und zukunftsweisendes Prozessergebnis gewesen, wenn man zwischen Beteiligten aus Staat und Zivilgesellschaft – aus einer gemeinsamen Zusammenarbeit heraus – gegenseitiges Verständnis für die unterschiedlichen Ansätze des jeweils anderen hätte hervorrufen und vielleicht sogar – wie in Brandenburg – zu einer gemeinsamen fachlichen Bewertung der untersuchten Fälle hätte kommen können, und wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)?
Wird die Bundesregierung – im Licht der Ergebnisse der Brandenburger Studie – anderen Bundesländern empfehlen, eine solche Altfallprüfung unter aktiver Einbeziehung der Zivilgesellschaft durchzuführen, und wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)?