[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5639
18. Wahlperiode 24.07.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Lazar, Irene Mihalic,
Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5488 –
Stand der polizeilichen Überprüfung möglicher rechter Tötungsdelikte
in den Jahren 1990 bis 2011
Seit gut 25 Jahren wird in Deutschland über die korrekte Zahl derjenigen
Menschen gestritten, die seit dem Jahr 1990 durch rechte Gewalt zu Tode gekommen
sind.
Immer wieder ergaben sich – im Zuge journalistischer Recherchen (vgl. die von
DER TAGESSPIEGEL bzw. DIE ZEIT für die Jahre 1990 bis 2010
veröffentlichte so genannte Jansen-Liste von 137 Todesopfern rechter Gewalt) sowie
parlamentarischer Anfragen des Deutschen Bundestages – erhebliche
Diskrepanzen zu den von der Bundesregierung veröffentlichten Zahlen.
Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zu der Serie von Morden und
Anschlägen der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU)
hatte in seinem Abschlussbericht zu diesem Thema Folgendes empfohlen: Die
polizeiliche Überprüfung der ungeklärten – möglicherweise rechten –
Todesfälle müsse „mit Hochdruck vorangetrieben“ und die Ergebnisse dieser
Untersuchung müssten „transparent öffentlich gemacht und im Bundestag debattiert“
werden (Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 861).
Nun hat am 29. Juni 2015 das Ministerium des Innern und für Kommunales des
Landes Brandenburg die Ergebnisse einer umfassenden Studie zur
„Überprüfung umstrittener Altfälle von Todesopfern rechtsextremer und rassistischer
Gewalt im Land Brandenburg seit 1990“ vorgestellt.
Brandenburg hatte nämlich – ebenso wie der Freistaat Sachsen und Sachsen-
Anhalt – eine eigenständige Prüfung solcher Altfälle durchgeführt: In Sachsen
war in den Jahren 2012 und 2014 bei insgesamt drei Fällen (vgl. Potsdamer
Neueste Nachrichten vom 9. Februar 2012 und DER TAGESSPIEGEL vom
26. Juni 2015) und in Sachsen-Anhalt ebenfalls im Jahr 2012 in ebenfalls drei
Fällen nachträglich eine rechte Tatmotivation festgestellt worden (vgl. „Rechts
motiviert? Bericht zur Untersuchung ausgewählter Tötungsdelikte der Jahre
1993 bis 2008 in Sachsen-Anhalt“, Magdeburg, 2013).Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 22. Juli 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5639 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie jetzt vorgelegte Brandenburger Studie ist nun aber aus vier Gründen
beachtlich:
Zum einen sei es hier gelungen – so der Brandenburger Innenminister Karl-
Heinz Schröter in einer Erklärung am 29. Juni 2015 –, „in vielen Fällen neues
Licht auf Hintergründe und Motive“ der untersuchten Todesfälle zu werfen.
Und das führte dazu, dass zahlreiche – bislang unberücksichtigte – Todesfälle
nunmehr in die offizielle Statistik aufgenommen werden müssen. De facto
verdoppelt sich die Zahl rechts motivierter Morde in Brandenburg damit von neun
auf 18 Fälle.
Die Studie kommt – zweitens – zu dem Schluss, dass das im Jahr 2001
reformierte System des polizeilichen Staatsschutzes zur Erfassung „Politisch
motivierter Kriminalität“ zwar „deutlich leistungsfähiger und angemessener“ sei als
die zuvor verwendete Systematik (S. 5). Gleichwohl zeige aber auch das
gegenwärtige Erfassungssystem in den Fällen Schwächen, in denen der bzw. die Täter
zwar klare Anzeichen einer rechtsextremen bzw. rassistischen Gesinnung zeige
bzw. zeigen – für das konkrete Tatgeschehen jedoch eine solche
handlungsleitende rechte Tatmotivation nicht hinreichend nachweisbar war. Hier erweise
sich – so die Autoren dieser Studie – der Begriff der „Politischen Motivation“
als „zu eng“ (S. 13).
Der dritte hervorstechende Aspekt dieser Studie war, dass das Innenministerium
Brandenburg mit dessen Durchführung nicht die Polizei, sondern einen
zivilgesellschaftlichen Akteur, nämlich das Moses Mendelssohn Zentrum für
europäisch-jüdische Studien e. V. (MMZ) an der Universität Potsdam, beauftragt
hatte. Dies hatte seine Ursache darin, dass das Land Brandenburg – so Karl-
Heinz Schröter – „der Überzeugung war und ist, dass eine Überprüfung der
Hintergründe dieser Todesfälle ausschließlich durch die Sicherheits- und
Strafverfolgungsbehörden die Akzeptanz der Ergebnisse in der Öffentlichkeit nicht
ausreichend gewährleisten kann“.
Das aber vielleicht wichtigste Ergebnis dieser Studie ist in Folgendem zu
erkennen: Das MMZ berief zur Begleitung seiner Arbeit einen eigens eingerichteten
Expertenarbeitskreis. Dieser setzte sich nicht nur aus Vertreterinnen und
Vertretern staatlicher Behörden zusammen (Generalstaatsanwaltschaft,
Innenministerium, das Landeskriminalamt, die Fachhochschule der Polizei sowie die
Integrationsbeauftragte der Landesregierung), sondern umfasste auch
zivilgesellschaftliche Institutionen, wie die Amadeu Antonio Stiftung, das
Brandenburgische Institut für Gemeinwesenberatung, das Aktionsbündnis gegen Gewalt,
Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit sowie den Verein
Opferperspektive e. V. Und in diesem Kreis ist es – nach einvernehmlicher Sicht aller seiner
Mitglieder – gelungen, zwischen den Beteiligten aus Staat und Zivilgesellschaft
nicht nur ein gegenseitiges Verständnis für die unterschiedlichen Ansätze des
jeweils anderen zu erzeugen, sondern vor allem zu einer gemeinsamen
inhaltlichen Bewertung fast aller untersuchten Todesfälle zu kommen (S. 184).
Angesichts jahrzehntelanger Sprachlosigkeit zwischen den einschlägigen Akteuren
aus Staat und Zivilgesellschaft ist eine solche gemeinsame Erklärung ein
eminent wichtiger Fortschritt – auf den in Zukunft nunmehr aufgebaut werden kann.
Dem vorbildlichen Handeln in Brandenburg steht nun das Agieren des Bundes
gegenüber.
Hier führt nämlich innerhalb des „Gemeinsamen Abwehrzentrums
Rechtsextremismus“ (GAR) die so genannte Arbeitsgruppe (AG) Fallanalyse seit Mitte des
Jahres 2012 (unter der Geschäftsführung des Bundeskriminalamts) eine
umfassende Prüfung bislang unaufgeklärter Todesfälle durch:
● Im Rahmen einer ersten Prüfungsstufe wurde untersucht, ob in insgesamt
3 300 Fällen die jeweilige Tathandlung in Kausalzusammenhang mit einem
extra erarbeiteten Opferindikatoren-Katalog stehen könnte. Bei 745
Tötungsdelikten und -versuchen (mit insgesamt 849 Opfern) meinte man,
Anhaltspunkte für ein möglicherweise rechtes Tatmotiv gefunden zu haben.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5639● In einem zweiten Schritt sollten dann diese 745 Verdachtsfälle nach
„Hinweisen“ untersucht werden „auf einen etwaigen rechtsextremistischen/-
terroristischen Hintergrund“ bzw. auf „einen Zusammenhang mit Straftaten
des NSU“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1786).
Im Hinblick auf diese, durch den Bund koordinierte, Altfallprüfung gab und
gibt es eine Reihe von Bedenken:
1. Hier werden nämlich zivilgesellschaftliche Akteure – anders als in
Brandenburg – ausdrücklich nicht eingebunden. Damit aber werden ausgerechnet
diejenigen ausgrenzt, deren jahrelange akribische Recherche die
maßgebliche Grundlage für diese Altfallprüfung erst geschaffen haben.
2. Diese Hermetik führt zur Intransparenz: Konzeption, Durchführung und
Evaluation dieser Arbeit finden jenseits einer öffentlichen bzw.
parlamentarischen Kontrolle – nämlich ausschließlich im Rahmen der so genannten
Innenministerkonferenz (IMK) – statt.
3. Es gibt drittens die Befürchtung (einem Bericht der taz vom 30. Juni 2015
zufolge soll dieses Faktum sogar angeblich bereits feststehen), dass
insbesondere der zweite Teil dieser Altfallprüfung methodisch so angelegt sein
könnte, dass kaum einer der zunächst identifizierten 745 Verdachtsfälle am
Ende übrig bleiben dürfte:
Denn zunächst sucht die AG Fallanalyse in ihrer zweiten Prüfungsstufe
lediglich nach einem möglicherweise „rechtsextremistischen/-terroristischen“
Hintergrund der Tat – und bedient sich damit ausgerechnet der Methodik,
die doch eigentlich mit der so genannten Reform aus dem Jahr 2001 zur
„Erfassung politisch motivierter Kriminalität“ überwunden werden sollte
(nämlich, dass ein rechtes Tötungsdelikt gleichzeitig auch die Absicht haben
müsse, bestimmte Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Kraft zu
setzen).
Zum anderen erscheint fraglich, bei welchen Delikten man – Jahre nach dem
Auffliegen des NSU-Trios „Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe“ – noch
ernsthaft einen „Zusammenhang mit Straftaten des NSU“ entdecken will.
4. Viertens wurde – zumindest die erste Stufe der Altfallprüfung – auf
Grundlage eines so genannten Indikatorenkatalogs durchgeführt, welcher sich
jedoch selbst diskriminierender Merkmale bediente. Im Frühjahr 2014 wurde
dieser Indikatorenkatalog neu gefasst. Damit wollte man – so das
Bundesministerium des Innern (BMI) – auf die Kritik u. a. von der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (vgl. Bundestagsdrucksache 18/740)
eingehen (vgl. Ausschussdrucksache 18(4)76). Doch vermag auch die
überarbeitete Fassung die fragestellende Fraktion inhaltlich nach wie vor nicht zu
überzeugen.
5. Weder der Auftrag noch die Konzeption dieser Altfallprüfung umfasst eine
Analyse von Schwachstellen im Hinblick auf die damalige polizeiliche
Ermittlungstätigkeit (Bundestagsdrucksache 18/1786, S. 13). Die
Bundesregierung rechtfertigte diesen eingeschränkten Untersuchungsauftrag
damit, dass man im Rahmen der Altfallprüfung „eigene Ermittlungsstände
autark generieren“ wolle – „losgelöst“ von dem konkreten polizeilichen
Ermittlungsverfahren (zitiert nach Ausschussdrucksache 18(4)166).
6. Und schließlich lieferte die Bundesregierung im Hinblick auf den
anstehenden Ergebnisbericht dieser Altfallprüfung bislang nur unzureichende bzw.
sich widersprechende Informationen:
Zunächst hieß es, dem der IMK „nachgeordneten Gremienstrang“ sei im
Juni 2014 ein Evaluationsbericht zugeleitet worden – die Kommission
Staatsschutz der IMK plane bereits, diesen auf ihrer Sitzung am 25./26. Juni
2014 zur Kenntnis zu nehmen (Bundestagsdrucksache 18/1786, S. 3).
Im Oktober 2014 sprach das BMI dann davon, der Evaluationsbericht würde
der IMK „bislang“ noch gar nicht vorliegen. Gleichwohl sei geplant, dass
dieser Bericht bereits wenige Woche später – nämlich auf der Herbstsitzung
der IMK im Dezember 2014 – beschlossen werden solle (zitiert nach Aus-
Drucksache 18/5639 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeschussdrucksache 18(4)166). Tatsächlich aber ist ein solcher IMK-Beschluss
bislang nicht nur nicht erfolgt – dieser Evaluationsbericht stand (soweit den
Fragestellern ersichtlich) noch nicht einmal auf der Tagesordnung, weder
des zuständigen Arbeitskreises II noch auf der damaligen noch auf der
jetzigen Frühjahrssitzung der IMK im Juni 2015.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die nach der Aufdeckung der NSU-Mordserie angestoßene und von der
Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) auf ihrer
Frühjahreskonferenz im Jahr 2012 beschlossene Überprüfung von Altfällen, die
mit dem NSU vergleichbare Tatmodalitäten oder mögliche Bezüge zur Politisch
motivierten Kriminalität (PMK) – rechts – aufweisen, wird durch das
„Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum gegen Rechtsextremismus/
Rechtsterrorismus“ (GETZ-R, ehemals GAR) koordiniert und dort in der AG
Fallanalyse wahrgenommen. Das GETZ-R ist Bestandteil des „Gemeinsamen
Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums“ (GETZ).
Unter der Geschäftsführung des Bundeskriminalamtes (BKA) wird hier im
Rahmen der „Polizeilichen Informations- und Analysestelle“ (PIAS-R) mit
Vertretern aller Landeskriminalämter (LKÄ) auf fachlicher Ebene das gemeinsame
Vorgehen zur Altfallprüfung erarbeitet. Die auf Arbeitsebene vorbereiteten
Vorschläge, Konzepte und Ergebnisse werden dem polizeilichen Gremienstrang zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Zur systematischen Auswertung sogenannter Altfälle wurde ein Konzept mit
einem bundesweit einheitlichen Erhebungsraster entwickelt, das sich
insbesondere an einem Straftatenkatalog von Gewaltdelikten mit denkbarem Hintergrund
aus dem Bereich PMK-rechts und an opferbezogenen Indikatoren orientiert.
Dabei standen Straftaten im Blickpunkt, bei denen in Würdigung der Umstände
der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass
sie gegen Personen gerichtet sind aufgrund
– ihrer Herkunft, Nationalität, Volkszugehörigkeit, ethnokulturellen
Zugehörigkeit oder ihrer Hautfarbe (insbesondere Ausländer, aber auch deutsche
Staatsangehörige mit Migrationshintergrund),
– ihrer Religion (insbesondere Menschen jüdischen oder islamischen
Glaubens) oder ihrer Weltanschauung,
– ihrer politischen Einstellung (insbesondere Mitglieder linkspolitischer
Parteien und Organisationen, aber auch Einrichtungen linksautonomer
Organisationen), ihres einschlägigen Engagements, ihrer Einstellung und
Betätigung als Islamisten oder wegen ihres Ausstiegs aus der rechten Szene,
– ihres äußeren Erscheinungsbildes oder ihrer Kleidung,
– ihrer Behinderungen,
– ihrer sexuellen Orientierung (z. B. Homosexuelle, Transsexuelle),
– ihrer Ehe- bzw. Liebesbeziehung als Deutsche mit ausländischen Partnern,
– ihrer Funktion als staatliche Repräsentanten oder als Angehörige
ausländischer Streitkräfte,
– ihres gesellschaftlichen Status (z. B. Obdachlose, Drogenabhängige),
– ihres Bekanntwerdens als Sexualstraftäter, Angehörige des kriminellen
Milieus bzw. sonstige mutmaßliche Straftäter
und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang stehen könnte.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5639Bei der Sichtung der Falldaten zu den Tötungsdelikten sollten, neben den oben
aufgeführten „harten“ Opferkriterien, auch so genannte weiche Kriterien
berücksichtigt werden, also z. B. die Tatörtlichkeit selbst oder eine ggf.
vorliegende räumliche bzw. zeitliche Nähe zu Veranstaltungen. Mithilfe dieser
Indikatoren sollten jene Tötungsdelikte identifiziert werden, die einen möglichen
„rechten Bezug“ aufweisen könnten.
Im Ergebnis sollten drei Fragestellungen beantwortet werden:
1. In wie vielen Fällen konnte ein Bezug zu den Taten NSU nachgewiesen
werden?
2. Wie viele neue Ermittlungsansätze hat die Überprüfung der Fälle ergeben?
3. In wie vielen Fällen erfolgte eine Umbewertung eines untersuchten Falles als
politisch motivierte Straftat – rechts?
Der Überprüfungszeitraum wurde auf die Jahre 1990 bis 2011 festgelegt. Mit
dem Ansatz – losgelöst und unabhängig vom bisherigen Vorgehen, einen
Überprüfungsrahmen mit objektiven Kriterien zu schaffen – sollte eine Gesamtschau
aller ungeklärten Tötungsdelikte der Jahre 1990 bis 2011 anhand der
Ermittlungsakten erfolgen. Sämtliche Fälle, bei denen zumindest ein Opferkriterium
vorlag und ein möglicher Zusammenhang mit der Tatausführung denkbar war,
sollten einem systematischen Datenabgleich zugeführt werden.
Neben der Prüfung auf eine nicht erkannte politische Tatmotivation war die
Zielsetzung, Erkenntnisse zu den Taten zu verdichten und so neue
Ermittlungsansätze im Hinblick auf einen etwaigen rechtsextremistischen bzw. -terroristischen
Hintergrund zu gewinnen. In einem ersten Schritt sollten mittels eines
systematischen Datenabgleichs im BKA dazu die relevanten Informationen aus den
Ländern auf Querbezüge oder auf Bezüge zu sonstigen relevanten Datenbeständen
der Sicherheitsbehörden verglichen werden.
Entsprechende bei dem Datenabgleich ermittelte Bezüge sollten an die Länder
zurückgemeldet werden und ihnen anschließend ermöglichen, unter
Einbeziehung dieser neuen Erkenntnisse eine erneute Prüfung ihrer Bewertung als
politisch oder unpolitisch motiviert vorzunehmen.
In der ersten Phase der Altfallanalyse wurden ungeklärte vollendete und
versuchte Tötungsdelikte ohne Tatverdächtige überprüft („Phase 1a“).
In diese Phase mit einbezogen wurde auch die von Journalisten der Zeitungen
„DER TAGESSPIEGEL“ und „DIE ZEIT“ für den Zeitraum seit dem Jahr 1990
recherchierte Liste von 137 Todesopfern rechter Gewalt („Opferliste“).
Die zeit- und personalintensive Prüfung einschlägiger Altfallakten erfolgte in
der Zuständigkeit der Länder. Bundesweit wurde in ca. 3 300 Fällen anhand der
Opferindikatoren überprüft, ob die Tathandlung in Kausalzusammenhang mit
den Opferindikatoren stehen könnte. Die Länder haben dabei 628 Fälle
identifiziert, auf die die Opferindikatoren zutrafen und an die Geschäftsführung der AG
Fallanalyse im GETZ-R gemeldet. Die gleichzeitig in die Überprüfung
einbezogenen 117 Fälle der „Opferliste“, mit insgesamt 137 Toten, wurden ebenfalls der
Geschäftsführung der AG Fallanalyse im GETZ-R übermittelt.
Von den Ländern wurden zum Abgleich Informationen zu den insgesamt
745 Fällen an das BKA übermittelt, in einer Auswertedatei im BKA gespeichert,
mit anderen relevanten Datenbeständen abgeglichen und auf Hinweise auf eine
mögliche politisch rechte Tatmotivation ausgewertet. Dieser systematisierte
Datenabgleich führte zu 240 Dateitreffern, die sämtlich an die jeweils zuständigen
Länder zur Überprüfung weitergeleitet wurden. Aus den Rückmeldungen
ergaben sich aus der Trefferabarbeitung keine weiteren Ermittlungsansätze im
Hinblick auf einen etwaigen rechtsextremistischen bzw. -terroristischen
Hintergrund.
Drucksache 18/5639 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Ergebnisse der ersten Überprüfungsphase wurden im Rahmen einer
Evaluation zusammengetragen und den polizeilichen Gremien zur Entscheidung
über das weitere Vorgehen vorgelegt.
1. Wie viele Personen sind in Deutschland seit dem Jahr 1990 Opfer eines
vollendeten bzw. eines versuchten rechtsmotivierten Tötungsdeliktes
geworden (bitte nach Jahren, nach Versuch bzw. Vollendung sowie nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
a) Inwiefern hat die Bundesregierung hierbei auch die neun Fälle
berücksichtigt, bei denen im Zuge der in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten Brandenburger Studie nachträglich eine rechte Tatmotivation
festgestellt wurde, sowie die insgesamt sechs Todesfälle, die in den
Jahren 2012 und 2014 aus Sachsen sowie aus Sachsen-Anhalt
nachgemeldet worden sind?
b) Gab es in den letzten drei Jahren weitere Nachmeldungen aus anderen
Bundesländern, und wenn ja, welche (bitte nach Datum der Tat,
Bundesland, Datum der Nachmeldung aufschlüsseln)?
Die Fragen 1, 1a und 1b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Erfassung und Bewertung politisch motivierter Straftaten obliegt den
zuständigen Landesbehörden, die diese an das BKA weiterleiten. Ausweislich der
im Rahmen kriminalpolizeilicher Meldedienste (KPMD-S und ab dem Jahr
2001 KPMD-PMK); einschließlich Nachmeldungen erfassten Daten sind seit
dem Jahr 1990 im Phänomenbereich der PMK – rechts – insgesamt 69 politisch
motivierte Gewalttaten verübt worden, bei denen insgesamt 75 Opfer zu Tode
gekommen sind.
Im Einzelnen:
Lfd. Nr. Jahr Tatort Bundesland Todesopfer
1 1990 Lübbenau Brandenburg 1
2 1990 Eberswalde Brandenburg 1
3 1991 Dresden Sachsen 1
4 1991 Friedrichshafen Baden-Württemberg 1
5 1991 Schwedt Brandenburg 1
6 1991 Saarlouis Saarland 1
7 1991 Hohenselchow Brandenburg 1
8 1991 Meuro Brandenburg 1
9 1992 Saal Mecklenburg-Vorpommern 1
10 1992 Buxtehude Niedersachsen 1
11 1992 Flensburg Schleswig-Holstein 1
12 1992 Berlin Berlin 1
13 1992 Magdeburg Sachsen-Anhalt 1
14 1992 Neuruppin Brandenburg 1
15 1992 Ostfildern-Kemnat Baden-Württemberg 1
16 1992 Geierswalde Sachsen 1
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5639Lfd. Nr. Jahr Tatort Bundesland Todesopfer
17 1992 Lehnin Brandenburg 1
18 1992 Wuppertal Nordrhein-Westfalen 1
19 1992 Berlin Berlin 1
20 1992 Mölln Schleswig-Holstein 3
21 1993 Arnstadt Thüringen 1
22 1993 Hoyerswerda Sachsen 1
23 1993 Mülheim/Ruhr Nordrhein-Westfalen 1
24 1993 Obhausen Sachsen-Anhalt 1
25 1993 Belzig Brandenburg 1
26 1993 Solingen Nordrhein-Westfalen 5
27 1993 Fürstenwalde Brandenburg 1
28 1993 Marl Nordrhein-Westfalen 1
29 1996 Oberwald (Stausee) Sachsen 1
30 1996 Bergisch-Gladbach Nordrhein-Westfalen 1
31 1996 Brandenburg/Havel Brandenburg 1
32 1996 Dorsten Nordrhein-Westfalen 1
33 1996 Leipzig Sachsen 1
34 1997 Magdeburg Sachsen-Anhalt 1
35 1997 Roseburg Schleswig-Holstein 1
36 1997 Königs Wusterhausen Brandenburg 1
37 1997 Cottbus Brandenburg 1
38 1997 Angermünde Brandenburg 1
39 1998 Leipzig/Markkleeberg Sachsen 1
40 1999 Guben Brandenburg 1
41 1999 Eschede Niedersachsen 1
42 1999 Kolbermoor Bayern 1
43 1999 Hohenstein-Ernsttal Sachsen 1
44 1999 Löbejün Sachsen-Anhalt 1
45 1999 Halle Sachsen-Anhalt 1
46 2000 Eberswalde Brandenburg 1
47 2000 Dessau Sachsen-Anhalt 1
48 2000 Ahlbeck Mecklenburg-Vorpommern 1
49 2000 Nürnberg Bayern 1
50 2000 Schleswig Schleswig-Holstein 1
51 2000 Greifswald Mecklenburg-Vorpommern 1
52 2001 Nürnberg Bayern 1
53 2001 Hamburg Hamburg 1
Drucksache 18/5639 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie neun Fälle, bei denen im Zuge der Brandenburger Studie nachträglich eine
rechte Tatmotivation festgestellt wurde (siehe vorstehende Tabelle, laufende
Nummern 1, 5, 7, 14, 25, 27, 37, 38, 46) sowie die insgesamt sechs Todesfälle,
die in den Jahren 2012 und 2014 aus Sachsen (siehe vorstehende Tabelle,
laufende Nummern 33, 43, 57) und Sachsen-Anhalt (siehe vorstehende Tabelle,
laufende Nummern 24, 44, 45) nachgemeldet worden sind, finden dabei ebenso
Berücksichtigung wie die beiden nachgemeldeten Tötungsdelikte aus
Mecklenburg-Vorpommern (Tötungsdelikt vom 1. Oktober 2012; Nachmeldung am
2. Dezember 2014; siehe vorstehende Tabelle, laufende Nummer 68) bzw.
Hessen (Tötungsdelikt vom 23. Oktober 2014; Nachmeldung am 2. Juni 2015; siehe
vorstehende Tabelle, laufende Nummer 69).
Ausweislich der im Rahmen kriminalpolizeilicher Meldedienste (KPMD-S und
KPMD-PMK) erfassten Daten wurden seit dem Jahr 1990 im Phänomenbereich
der PMK – rechts – 170 versuchte Tötungsdelikte verübt, bei denen insgesamt
142 Opfer körperlich verletzt wurden.
Im Einzelnen:
Lfd. Nr. Jahr Tatort Bundesland Todesopfer
54 2001 Dahlewitz Brandenburg 1
55 2001 München Bayern 1
56 2002 Potzlow Brandenburg 1
57 2003 Leipzig Sachsen 1
58 2004 Rostock Mecklenburg-Vorpommern 1
59 2005 Nürnberg Bayern 1
60 2005 München Bayern 1
61 2006 Dortmund Nordrhein-Westfalen 1
62 2006 Kassel Hessen 1
63 2007 Heilbronn Baden-Württemberg 1
64 2008 Templin Brandenburg 1
65 2008 Magdeburg Sachsen-Anhalt 1
66 2009 Dresden Sachsen 1
67 2010 Leipzig Sachsen 1
68 2012 Butzow Mecklenburg-Vorpommern 1
69 2014 Limburg Hessen 1
Lfd. Nr. Jahr Tatort Bundesland Opfer
1 1991 Emmendingen Baden-Württemberg 0
2 1991 Ostfildern Baden-Württemberg 1
3 1991 Erkelenz-Neuhaus Nordrhein-Westfalen 0
4 1991 Reilingen Baden-Württemberg 0
5 1992 Waldkirch Baden-Württemberg 20
6 1992 Wendisch-Rietz Brandenburg 1
7 1992 Radolfzell Baden-Württemberg 0
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5639Lfd. Nr. Jahr Tatort Bundesland Opfer
8 1992 Ketzin Brandenburg 0
9 1992 Hemsbach Baden-Württemberg 2
10 1992 Alteno Brandenburg 0
11 1992 Hamburg Hamburg 1
12 1992 Liebenwalde Brandenburg 0
13 1992 Villingen-Schwenningen Baden-Württemberg 0
14 1992 Hülfingen Baden-Württemberg 0
15 1992 Esslingen Baden-Württemberg 0
16 1992 Eberswalde Brandenburg 3
17 1992 München Bayern 0
18 1993 Hamburg Hamburg 1
19 1993 Halle/Saale Sachsen-Anhalt 1
20 1993 Aalen Baden-Württemberg 0
21 1993 Thannhausen Bayern 0
22 1993 Erkelenz-Neuhaus Nordrhein-Westfalen 0
23 1993 Solingen Nordrhein-Westfalen 1
24 1993 Kamp-Lintfort Nordrhein-Westfalen 0
25 1993 Baden-Baden Baden-Württemberg 1
26 1993 Meckenbeuren Baden-Württemberg 0
27 1993 Billerbeck Nordrhein-Westfalen 0
28 1993 Bietigheim-Bissingen Baden-Württemberg 1
29 1993 Borkheide Brandenburg 1
30 1993 Kirchheim-Teck Baden-Württemberg 0
31 1993 Steinfurt Nordrhein-Westfalen 1
32 1993 Küssaberg Baden-Württemberg 0
33 1994 Halle/Saale Sachsen-Anhalt 1
34 1994 Hamm Nordrhein-Westfalen 1
35 1994 Murg Baden-Württemberg 0
36 1994 Bielefeld Nordrhein-Westfalen 0
37 1994 Kulmbach Bayern 0
38 1994 Essen Nordrhein-Westfalen 1
39 1995 Haldensleben Sachsen-Anhalt 1
40 1995 Sommerfeld Brandenburg 1
41 1995 Uelzen Niedersachsen 1
42 1995 Hauzenberg Bayern 0
43 1995 Castrop-Rauxel Nordrhein-Westfalen 1
44 1995 Neuruppin Brandenburg 1
Drucksache 18/5639 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeLfd. Nr. Jahr Tatort Bundesland Opfer
45 1995 Ranzig Brandenburg 2
46 1995 Remshalden Baden-Württemberg 1
47 1995 Halle/Saale Sachsen-Anhalt 1
48 1995 Friedrichshain Brandenburg 3
49 1996 Flecken Zechlin Brandenburg 0
50 1996 Magdeburg Sachsen-Anhalt 1
51 1996 Essen Nordrhein-Westfalen 1
52 1996 Lippetal Nordrhein-Westfalen 0
53 1996 Hettstedt Sachsen-Anhalt 0
54 1996 Filderstadt Baden-Württemberg 1
55 1996 Trebbin Brandenburg 1
56 1996 Winterlingen Baden-Württemberg 0
57 1997 Reddigau Sachsen-Anhalt 1
58 1997 Halberstadt Sachsen-Anhalt 1
59 1997 Berlin Berlin 1
60 1997 Wellendingen-Wilfingen Baden-Württemberg 0
61 1997 Schönebeck Sachsen-Anhalt 1
62 1997 Pritzwalk Brandenburg 2
63 1997 Dortmund Nordrhein-Westfalen 1
64 1997 Henningsdorf Brandenburg 1
65 1997 Eberswalde Brandenburg Unbekannt
66 1997 Schönerlinde Brandenburg 0
67 1998 Magdeburg Sachsen-Anhalt 1
68 1998 Angermünde Brandenburg 1
69 1998 Wittstock Brandenburg 0
70 1998 Asperg Baden-Württemberg 0
71 1998 Ahaus Nordrhein-Westfalen 0
72 1998 Pforzheim Baden-Württemberg 1
73 1998 Aichach Bayern 0
74 1998 Bedburg-Hau Nordrhein-Westfalen 0
75 1998 Dedelow Brandenburg 1
76 1998 Rhinow Brandenburg 1
77 1998 Weißwasser Sachsen 2
78 1999 Borna Sachsen 0
79 1999 Wittstock Brandenburg 0
80 1999 Schwedt Brandenburg 1
81 1999 Magdeburg Sachsen-Anhalt 1
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5639Lfd. Nr. Jahr Tatort Bundesland Opfer
82 1999 Hamburg Hamburg 0
83 1999 Wismar Mecklenburg-Vorpommern 2
84 1999 Neuburg/Donau Bayern 0
85 1999 Eggesin Mecklenburg-Vorpommern 2
86 1999 Jöhstadt Sachsen 0
87 1999 Herne Nordrhein-Westfalen 1
88 1999 Nidderau Hessen 2
89 2000 Aichach Bayern 1
90 2000 Owingen Baden-Württemberg 0
91 2000 Wriezen Brandenburg 1
92 2000 Ditzingen Baden-Württemberg 1
93 2000 Belzig Brandenburg 0
94 2000 Ludwigshafen Rheinland-Pfalz 3
95 2000 Wismar Mecklenburg-Vorpommern 0
96 2000 Hamburg Hamburg 1
97 2000 Waiblingen Baden-Württemberg 2
98 2000 Wuppertal Nordrhein-Westfalen 0
99 2000 Neustadt/Dosse Brandenburg 1
100 2001 München Bayern 1
101 2001 Arnsdorf Sachsen 2
102 2001 Hemmingen Baden-Württemberg 1
103 2001 Empfingen Baden-Württemberg 0
104 2001 Jeßnitz Sachsen-Anhalt 0
105 2001 Gadebusch Mecklenburg-Vorpommern 0
106 2001 Wildau Brandenburg 0
107 2001 Neustadt a.d. Weinstraße Rheinland-Pfalz 1
108 2001 Reichenbach Sachsen 0
109 2001 Zittau Sachsen 0
110 2001 Köthen Sachsen-Anhalt 0
111 2001 Aystetten Bayern 0
112 2002 Berlin Berlin 1
113 2002 Schorndorf Baden-Württemberg 1
114 2002 Erpolzheim Rheinland-Pfalz 0
115 2002 Wildau Brandenburg 0
116 2002 Delmenhorst Niedersachsen 1
117 2002 Apen Niedersachsen 1
118 2002 Jöhstadt Sachsen 0
Drucksache 18/5639 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeLfd. Nr. Jahr Tatort Bundesland Opfer
119 2002 Rostock Mecklenburg-Vorpommern 0
120 2002 Ludwigsfelde Brandenburg 1
121 2002 Wismar Mecklenburg-Vorpommern 0
122 2002 Chemnitz Sachsen 0
123 2003 Rottenburg am Neckar Baden-Württemberg 0
124 2003 Backnang Baden-Württemberg 1
125 2003 Marbach am Neckar Baden-Württemberg 1
126 2003 Freiberg Sachsen 2
127 2003 Hennigsdorf Brandenburg 0
128 2004 Brück Brandenburg 0
129 2004 Dornstetten Baden-Württemberg 0
130 2004 Wegeleben Sachsen-Anhalt 2
131 2004 Berlin Berlin 1
132 2004 Pforzheim Baden-Württemberg 0
133 2004 Brandenburg/Havel Brandenburg 1
134 2005 Weissach i. T. Baden-Württemberg 0
135 2006 Bad Windsheim Bayern 0
136 2007 Gräfenhainichen Sachsen-Anhalt 2
137 2007 Sangerhausen Sachsen-Anhalt 1
138 2008 Berlin Berlin 1
139 2008 Berlin Berlin 0
140 2008 Berlin Berlin 1
141 2008 Fürstenzell Bayern 1
142 2009 Biberach a. d. Riß Baden-Württemberg 2
143 2009 Frankfurt/M Hessen 3
144 2009 Berlin Berlin 1
145 2009 Berlin Berlin 2
146 2009 Hamburg Hessen 1
147 2010 Wetzlar Hessen 0
148 2010 Nürnberg Bayern 1
149 2010 Dresden Sachsen 0
150 2010 Dresden Sachsen 0
151 2010 Markgröningen Baden-Württemberg 0
152 2010 Frankfurt/M Hessen 1
153 2011 Winterbach Baden-Württemberg 1
154 2011 Westerstede Niedersachsen 1
155 2011 Wassenberg Nordrhein-Westfalen 1
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5639Stand der durch den Bund koordinierten Altfallprüfung
2. Wie lautete der Arbeitsauftrag dieser Altfallprüfung bzw. ihrer beiden
Prüfungsabschnitte (bitte ausführen)?
Die AG Fallanalyse sollte im Lichte der Entdeckung der mehrere Jahre
zurückliegenden Mordtaten des NSU eine systematische Datenerfassung und
Datenauswertung von bislang ungeklärten Fällen der allgemeinen Gewaltkriminalität,
die bislang nicht der PMK – rechts – zugeordnet wurden, durchführen. Ziel war
es, im Kontext zu anderen Taten oder im Rahmen neuer Ermittlungsansätze
Hinweise auf eine politisch rechte Tatmotivation zu erlangen.
Unter der Geschäftsführung des BKA wurde mit den Ländern ein bundesweit
einheitliches Erhebungsraster zur Feststellung weiterer möglicher
Verdachtsfälle rechtsextremistischer bzw. -terroristischer Aktivitäten entwickelt, das eine
systematische Auswertung ermöglichte.
Auf Grundlage dieses gemeinsam mit den Ländern erarbeiteten Rasters sollten
(auch retrograd) recherchefähige Daten von Fällen erhoben werden, die seitens
der zuständigen örtlichen Dienststelle bislang nicht als PMK – rechts –
eingestuft wurden bzw. bei denen ein Bezug zur PMK – rechts – nicht eindeutig
festgestellt wurde und somit dem BKA auch nicht im Rahmen des
Kriminalpolizeilichen Meldedienstes PMK gemeldet wurden. Diese Falldaten wurden in einer
zentralen Auswertedatei im Bundeskriminalamt erfasst.
Die Auswertedatei sollte einen bundesweiten Abgleich der eingestellten Daten
hinsichtlich etwaiger Kreuztreffer („Fall bis Fall“) ermöglichen.
Des Weiteren sollte ein Abgleich mit den Datensystemen in den
Landeskriminalämtern und im BKA sowie mit Dateien des Bundesamtes für
Verfassungsschutz erfolgen, um Hinweise auf einen möglichen PMK – rechts – Hintergrund
zu erhalten (Kreuztreffer „Fall – PMK – rechts – “).
Lfd. Nr. Jahr Tatort Bundesland Opfer
156 2011 Albstadt Baden-Württemberg 1
157 2011 Riegel Baden-Württemberg 1
158 2011 Berlin Berlin 1
159 2012 Haigerloch Baden-Württemberg 3
160 2012 Berlin Berlin 1
161 2012 Weferlingen Sachsen-Anhalt 0
162 2012 Berlin Berlin 1
163 2012 Bremen Bremen 1
164 2012 Zwickau Sachsen 2
165 2012 Mannheim Baden-Württemberg 0
166 2013 Coburg Bayern 1
167 2013 Berlin Berlin 1
168 2013 Bernburg/Saale Sachsen-Anhalt 1
169 2014 Berlin Berlin 1
170 2015 Wuppertal Nordrhein-Westfalen 1
Drucksache 18/5639 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode3. Wie viele der im ersten Prüfungsabschnitt ermittelten 745 Tötungsdelikte
wurden welchem der zehn Parameter des offiziellen Indikatorenkatalogs
(vgl. Ausschussdrucksache 18(4)76)
a) Herkunft, Nationalität, Volkszugehörigkeit, ethnokulturelle
Zugehörigkeit, Hautfarbe (insbesondere Ausländerinnen bzw. Ausländer, aber
auch deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund),
b) Religion (insbesondere jüdischer oder islamischer Glauben) bzw.
Weltanschauung,
c) politische Einstellung des Tatopfers (insbesondere Mitglieder
linkspolitischer Parteien und Organisationen, aber auch Einrichtungen
linksautonomer Organisationen) bzw. einschlägiges Engagement bzw.
Inerscheinungtreten als Islamist bzw. Ausstieg aus der rechten Szene,
d) äußeres Erscheinungsbild bzw. Kleidung,
e) Behinderungen,
f) sexuelle Orientierung (z. B. Homosexuelle, Transsexuelle),
g) Bekanntwerden des Tatopfers als Sexualstraftäter bzw. als Angehöriger
des kriminellen Milieus bzw. als sonstiger mutmaßlicher Straftäter,
h) gesellschaftlicher Status (z. B. Obdachlose, Drogenabhängige),
i) Ehe- bzw. Liebesbeziehung als Deutsche bzw. Deutscher mit
ausländischen Partnerinnen bzw. Partnern,
j) staatlicher Repräsentant bzw. Angehöriger ausländischer Streitkräfte
zugeordnet (bitte – auch bezogen auf die hier genannten Untergruppen –
aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 und 3a bis 3j werden wegen ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die durch die Länder anhand des Opferindikatorenkatalogs 628 ausgewählten
Verdachtsfälle wurden dem BKA im Format der „Sondermeldung GAR“
übersandt. Darin ist unter den Angaben zum Opfer ein Auswahlfeld enthalten,
welches nach Faktoren bzw. Lebensumständen des Opfers fragt, die die Tat
beeinflusst oder begünstigt haben. Mehrfachnennungen waren dabei möglich.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5639Die Fälle können den Rubriken der Fragen 3a bis 3j wie folgt zugeordnet
werden:
4. Blieben bei diesen zunächst ermittelten 745 Tötungsdelikten Fälle aus der
so genannten Jansen-Liste (die dieser Altfallprüfung zugrunde gelegt
worden war; vgl. Bundestagsdrucksache 18/343) unberücksichtigt, und wenn
ja, welche Fälle aus der Jansen-Liste wurden bereits in der ersten
Prüfungsstufe nicht berücksichtigt (bitte anhand der Jansen-Liste aufschlüsseln)?
In die Erhebung zur Phase 1a wurden die von Journalisten der Zeitungen „DER
TAGESSPIEGEL“ und „DIE ZEIT“ für den Zeitraum der Jahre 1990 bis 2011
recherchierte Liste von 117 Fällen mit 137 Todesopfern rechter Gewalt
(„Opferliste“) einbezogen.
5. Fand der Indikatorenkatalog auch im zweiten Prüfungsabschnitt dieser
Altfallprüfung Anwendung, und wenn ja, welche der beiden Fassungen (die
ursprüngliche oder die überarbeitete Fassung)?
Der sich an die Erhebung anschließende systematische Datenabgleich im BKA
sowie die Prüfung der „Treffer“ erfolgten auf Grundlage der mittels des
Indikatorenkatalogs erhobenen Fälle. Insofern ist der Indikatorenkatalog maßgeblich
für die gesamte „Altfallprüfung“ der AG Fallanalyse.
Der ursprünglich mit den polizeiexternen Wissenschaftlern entwickelte
Opferindikatorenkatalog wurde bis März 2014 verwandt.
Der Anregung in der 3. Sitzung des Innenausschusses des Deutschen
Bundestages vom 12. Februar 2014 entsprechend wurde der Indikatorenkatalog für
zukünftige Anwendungen korrigiert.
Indikator Anzahl
a Herkunft, Nationalität, Volkszugehörigkeit, ethnokulturelle Zugehörigkeit, Hautfarbe
(insbesondere Ausländerinnen/Ausländer, aber auch deutsche Staatsangehörige mit
Migrationshintergrund)
292
b Religion (insbesondere jüdischer oder islamischer Glauben)/Weltanschauung 13
c politische Einstellung des Tatopfers (insbesondere Mitglieder linkspolitischer Parteien und
Organisationen, aber auch Einrichtungen linksautonomer Organisationen) bzw. einschlägiges
Engagements bzw. In-Erscheinung-Treten als Islamist bzw. Ausstieg aus der rechten Szene,
äußeres Erscheinungsbild bzw. Kleidung
29
d äußeres Erscheinungsbild bzw. Kleidung 0
e Behinderungen 8
f sexuelle Orientierung (z. B. Homosexuelle, Transsexuelle) 74
g Bekanntwerden des Tatopfers als Sexualstraftäter bzw. als Angehöriger des kriminellen
Milieus bzw. als sonstiger mutmaßliche Straftäter
84
h gesellschaftlicher Status (z. B. Obdachlose, Drogenabhängige) 172
i Ehe-/Liebesbeziehung als Deutsche/Deutscher mit ausländischen Partnerinnen/Partnern 8
j staatlicher Repräsentant bzw. Angehöriger ausländischer Streitkräfte (bitte aufschlüsseln –
auch bezogen auf die hier genannten Untergruppen)
0
Anmerkung: In der Summe entspricht die Aufstellung aufgrund von Mehrfachnennungen und Fällen, in denen eine Zuordnung zu einem der
Indikatoren des Katalogs nicht möglich war, nicht der Anzahl der 628 identifizierten Fälle (die 117 Fälle der „Opferliste“ wurden mit einbezogen).
Drucksache 18/5639 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAm 21. März 2014 wurde die Neufassung des Opferindikatorenkatalogs an alle
Mitglieder der Kommission Staatsschutz übersandt.
6. Ist der zweite Prüfungsabschnitt inzwischen abgeschlossen worden?
a) Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
b) Wenn ja, bei wie vielen der ursprünglich 745 Verdachtsfälle konnten
Hinweise „auf einen etwaigen rechtsextremistischen/-terroristischen
Hintergrund“ bzw. auf „einen Zusammenhang mit Straftaten des NSU“
festgestellt werden (bitte nach diesen beiden Parametern aufschlüsseln)?
Die Fragen 6, 6a und 6b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der systematische Datenabgleich der Phase 1a im BKA sowie die anschließende
Prüfung der „Abgleichtreffer“ auf Ermittlungsrelevanz durch die
Länderpolizeien wurde im Jahr 2014 beendet. Im Anschluss haben die
Landeskriminalämter unter Federführung des BKA das Ergebnis sowie die Vorgehensweise
evaluiert.
Die Geschäftsführung der AG Fallanalyse im GETZ-R hat dem polizeilichen
Gremienstrang im Frühjahr 2014 einen entsprechenden Bericht vorgelegt, den
die Kommission Staatsschutz am 25./26. Juni 2014 zur Kenntnis genommen hat.
Auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse soll im Gremienstrang der IMK über
die Ergebnisse und das weitere Vorgehen entschieden werden.
7. Werden die nachgemeldeten Fälle aus Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie aus
Brandenburg in der zweiten Prüfungsstufe berücksichtigt werden, und
wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen der Phase 1a wurden auch die aufgeführten Fälle überprüft. Es wird
auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
8. Kann die Bundesregierung die Darstellung der „taz“ vom 30. Juni 2015
bestätigen, dass bei der durch den Bund koordinierten Altfallprüfung „kein
einziger der 745 Verdachtsfälle neu als rechtsextrem motiviert eingestuft“
worden sei?
Die Bewertung und Bekanntgabe von Ergebnissen der in den Ländern
durchgeführten Altfallprüfungen obliegt der IMK. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
„Konkrete Ermittlungen zur Prüfung möglicher rechtsextremer und/oder
rassistischer Hintergründe bei ungeklärten vollendeten und versuchten
Tötungsdelikten in den Jahren 1990 bis 2011“ vom 19. Juni 2014 auf Bundestagsdrucksache
18/1786 verwiesen.
9. Hat sich dieser Indikatorenkatalog – der sich zum Teil deutlich vom derzeit
geltenden „Themenfeldkatalog-PMK“ unterscheidet – aus Sicht der
Bundesregierung bewährt?
a) Wenn ja, hält die Bundesregierung es für sinnvoll, diesen
Indikatorenkatalog in die laufende Evaluation des polizeilichen Definitionssystems
PMK einzuspeisen?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/5639b) Wenn nein, warum hat sich dieser Katalog (bzw. einzelne Elemente
dessen) nicht bewährt?
Die Fragen 9, 9a und 9b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Opferindikatorenkatalog wurde von Polizei, polizeiexternen
Wissenschaftlern und unter Einbeziehung der PMK-Definitionsmerkmale entwickelt, um
Tötungsdelikte zu erfassen, die einen rechten Tathintergrund haben könnten.
Mit Hilfe des Indikatorenkatalogs konnten für den gesamten Zeitraum aus
3 300 Tötungsdelikten, bei denen zuvor keine Tatverdächtigen festgestellt
wurden, 628 Verdachtsfälle identifiziert werden. Insofern hat sich der
Indikatorenkatalog als Instrument zur Fallauswahl bewährt.
Zur Schaffung einheitlicher Kriterien- und Prüfkataloge hat das
Bundesministerium des Innern als Diskussionsgrundlage den Opferindikatorenkatalog in die
Bund-Länder Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Definitionssystems Politisch
motivierte Kriminalität (PMK) eingebracht.
10. Wie können aus Sicht der Bundesregierung im Zuge eines „autarken“
Prüfungsvorgangs – „losgelöst“ vom konkreten polizeilichen
Ermittlungsverfahren – überhaupt Schwachstellen erkannt und analysiert bzw.
Verbesserungsvorschläge ermittelt werden, um Fehlleistungen im
Ermittlungsverfahren in Zukunft zu vermeiden bzw. zu verringern, die diese
Altfallprüfung erst nötig machten?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. „Konkrete Ermittlungen zur Prüfung möglicher
rechtsextremer und/oder rassistischer Hintergründe bei ungeklärten vollendeten
und versuchten Tötungsdelikten in den Jahren 1990 bis 2011“ vom 19. Juni 2014
auf Bundestagsdrucksache 18/1786 verwiesen.
11. Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, dass im Rahmen der von ihr
koordinierten Altfallprüfung (im Hinblick auf die 745 Fälle, bei denen im
Zuge der ersten Prüfungsstufe Anhaltspunkte eines möglicherweise
rechten Tatmotivs offenbar wurden – hier zumindest stichprobenartig bzw.
bei etwaigen Fällen aber, bei denen im Zuge des zweiten
Prüfungsabschnittes eine rechte, rechtsextreme oder rechtsterroristische
Tatmotivation festgestellt wurde – dann aber in jedem Einzelfall) noch einmal die
Faktoren untersucht werden, die diesbezügliche Fehlleistungen im
Ermittlungsverfahren verursacht bzw. begünstigt haben, und wenn nein, warum
nicht?
Die AG Fallanalyse hat sich in der Phase 1a mit ungeklärten Tötungsdelikten
befasst. Die Frage der Tatmotivation ist bei Fällen mit unbekanntem Täter häufig
nicht zu beantworten. Die AG Fallanalyse ist darauf ausgerichtet, mittels
systematischen Datenabgleichs neue Ermittlungsansätze zur Tataufklärung zu
generieren.
Darüber hinaus hat die AG Fallanalyse die 117 Fälle mit 137 Opfern der
„Opferliste“ in den systematischen Datenabgleich einbezogen. Hierbei handelt
es sich um weitestgehend ausermittelte Fälle, bei denen in der Regel ein
Tatverdächtiger ermittelt und anschließend verurteilt wurde. Hier kann ein Ergebnis
der AG Fallanalyse sein, dass durch den systematischen Datenabgleich
zusätzliche Informationen gewonnen werden, die zu einer Umbewertung eines Falles
als politisch oder unpolitisch motiviert führen können.
Eine Diskrepanz zwischen dem Ergebnis konventioneller Ermittlungstätigkeit
und dem Resultat eines bundesweiten, systematischen Datenabgleichs muss
Drucksache 18/5639 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedurch die ermittlungsführende Dienststelle untersucht werden. Diese Prüfung ist
nicht vom Auftrag an die AG Fallanalyse umfasst.
Bericht über die durch den Bund koordinierten Altfallprüfungen
12. Wer hat den Evaluierungsbericht verfasst, der der IMK im Juni 2014
angeblich vorgelegt wurde?
Auf welchen Prüfungsabschnitt dieser Altfallprüfung bezog sich dieser
Bericht, wie lang ist er, und wie lauten die wichtigsten Ergebnisse?
Der Evaluierungsbericht (138 Seiten) zur Phase 1a der AG Fallanalyse wurde
von allen Ländern unter Federführung des BKA verfasst. Die Bewertung der
Evaluierung und die Schlussfolgerungen für das weitere Vorgehen obliegen der
IMK und ihren nachgeordneten Gremien.
13. Wann wurde dieser Evaluierungsbericht innerhalb welcher Gremien der
IMK beraten (bitte nach Gremium und Datum aufschlüsseln), und zu
welchem Ergebnis kamen diese IMK-Gremien?
Die Kommission Staatsschutz hat am 25./26. Juni 2014 den „Evaluationsbericht
zur Phase 1a – Ungeklärte Tötungsdelikte ohne Tatverdächtige im Zeitraum
1990 bis 2011 (einschließlich Versuche), VS – NUR FÜR DEN DIENSTGE-
BRAUCH, (Stand: 1. Juli 2014)“ der AG Fallanalyse im GAR (jetzt GETZ-R)
zur Kenntnis genommen. Am 9./10. September 2014 wurde diese Thematik in
der 175. Tagung der AG Kripo erörtert. Die weitere Befassung im
Gremienstrang der IMK dauert aktuell noch an.
14. Wurde zwischenzeitlich ein überarbeiteter Bericht bzw. der Entwurf eines
Abschlussberichts erstellt?
Wenn ja, wann wird dieser in die Gremienstruktur der IMK eingespeist?
Wenn nein, wann ist damit zu rechnen, dass den Gremien der IMK ein
solcher überarbeiteter Bericht bzw. der Entwurf eines Abschlussberichts
vorlegt wird?
Der Evaluierungsbericht der AG Fallanalyse zur Phase 1a wird aufgrund der
Projektergebnisse sowie der Nachmeldungen aus Brandenburg überarbeitet. Das
„Moses Mendelssohn Zentrum Potsdam“ (MMZ) hat das Forschungsprojekt
„Überprüfung umstrittener Altfälle Todesopfer rechtsextremer und rassistischer
Gewalt im Land Brandenburg seit 1990“ abgeschlossen. Das Ergebnis wurde
der Öffentlichkeit am 29. Juni 2015 im Rahmen einer gemeinsamen
Pressekonferenz des Ministeriums für Inneres und Kommunales Brandenburg präsentiert.
Von den 33 Brandenburger Fällen wurden die Akten zu 21 strittigen Fällen
geprüft.
Im Ergebnis hat der Minister des Innern des Landes Brandenburg auf Anregung
des MMZ neun weitere Fälle als PMK – rechts – eingestuft. Von den insgesamt
33 Fällen werden nunmehr insgesamt 18 Fälle als Todesfälle rechter Gewalt
(PMK-rechts) gezählt. Sieben dieser Fälle werden in der „Opferliste“ genannt,
zwei Fälle entstammen der Auflistung weiterer Prüffälle.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/563915. Waren am Konzept, an der Durchführung der Altfallprüfung bzw. an der
Erstellung und Beratung des Evaluierungs- oder Abschlussberichts dieser
Altfallprüfung auch
a) externe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,
b) Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft bzw. der
Beratungsstellen gegen rechte Gewalt,
c) Journalistinnen oder Journalisten bzw.
d) Mitglieder des Deutschen Bundestages bzw. eines Landesparlaments
(und sei es auch nur in Teilbereichen) beteiligt?
Wenn ja, wer war mit welchen Handlungskompetenzen an welchen
Bereichen dieser Altfallprüfung beteiligt?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 15 und 15a bis 15d werden wegen ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Durchführung der Phase 1a unter Einbeziehung der publizierten
„Opferliste“ erfolgte anhand von „Opferindikatoren“. Hinsichtlich der
„Opferindikatoren“ wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Im Mai 2012 wurde hierzu ein
Workshop, u. a. mit externen Wissenschaftlern durchgeführt, um die
„Opferindikatoren“ zu erörtern. Teilnehmer waren Prof. Dr. Uwe Backes
(Politikwissenschaftler, Dresden), Prof. Dr. Roland Eckert (Soziologe, Trier), Dr. Klaus Baier
(Soziologe, Hannover), Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughber
(Politikwissenschaftler/Soziologe, Köln/Bonn) und Dr. Michael Kohlstruck (Sozialwissenschaftler/
Politologe, Berlin).
Eine darüber hinausgehende Beteiligung externer Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler, Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft bzw. der
Beratungsstellen gegen rechte Gewalt, Journalistinnen oder Journalisten bzw.
Mitglieder des Deutschen Bundestages bzw. eines Landesparlaments erfolgte
nicht.
Folgen der Brandenburger Altfallprüfung
16. Würde sich der Bundesminister des Innern der Auffassung seines
Brandenburger Amtskollegen anschließen, dass im Hinblick auf die Akzeptanz
der Ergebnisse einer solchen Altfallprüfung in der Öffentlichkeit die
aktive Einbeziehung der Zivilgesellschaft – zumindest – hilfreich sein kann?
Wenn ja, wieso wurde die Zivilgesellschaft bei der durch den Bund
koordinierten Altfallprüfung dennoch ausgeschlossen?
Wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)?
Die Konzeption zur Fallanalyse wurde von der IMK beschlossen. Sie sieht
bereits die Einbeziehung der Wissenschaft bei der Erstellung des
Opferindikatorenkatalogs vor. Auf Grundlage der Konzeption erfolgte die Bewertung von
Tötungsdelikten auf einen möglicherweise nicht erkannten rechts motivierten
Hintergrund in Eigenverantwortung der Länder. Zu der Frage, ob eine
weitergehende Einbeziehung der Zivilgesellschaft hilfreich ist, wird sich die
Bundesregierung im Rahmen der Beratungen der IMK eine Meinung bilden.
Drucksache 18/5639 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode17. Hat das MMZ aus Sicht der Bundesregierung im Hinblick auf die
Ermittlung nunmehr als rechtsmotiviert erkannter Tötungsdelikte valide
Ergebnisse vorgelegt, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung verfügt nicht über erforderlichen Informationen, um
hierzu eine Aussage treffen zu können.
18. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung im Hinblick auf die durch den Bund
koordinierten Altfallprüfungen inhaltliche Aspekte, die – anders als in
Brandenburg – nur durch staatliche Behörden und nicht nur unabhängige
Forschungsinstitute geprüft und bewertet werden können, und wenn ja,
welche?
Die Altfallprüfung dient auch der Generierung neuer Ermittlungsansätze. Ziel
ist, die relevanten polizeilichen Fallinformationen miteinander sowie mit
relevanten polizeilichen Dateien abzugleichen, um daraus neue Ermittlungsansätze
zu gewinnen. Dieser Prozess der polizeiinternen Informationsverdichtung kann
nur durch das BKA als polizeiliche Zentralstelle im Zusammenwirken mit den
Polizeien der Länder erfolgen.
19. Gibt es im Gegenzug aus Sicht der Bundesregierung auch Aspekte, die es
einem zivilgesellschaftlichen Institut bei einer solchen Altfallprüfung
vielleicht leichter machen, effektiv zu untersuchen bzw. kritisch zu
hinterfragen, als wenn eine Behörde die Tätigkeit von Kolleginnen und
Kollegen evaluiert, und wenn ja, welche Aspekte könnten das sein?
Hierzu wird sich die Bundesregierung im Rahmen der Beratungen in der IMK
eine Meinung bilden.
20. Inwieweit hält es die Bundesregierung für sachgerecht, dass sich die
derzeitige Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Evaluierung des PMK-
Definitionssystems mit der Brandenburger Studie, in der dezidiert nach den
Ursachen von Fehlleistungen in den zugrunde liegenden
Ermittlungsverfahren gefragt wurde bzw. man sich dort differenziert mit den Erfahrungen
bei der Anwendung des so genannten PMK-Definitionssystems aus dem
Jahr 2001 auseinandergesetzt hat, eingehend auseinandersetzt?
Wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)?
Die Bundesregierung hält es für sachgerecht, die Erkenntnisse aus der
Brandenburger Studie in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu erörtern. Aus dem in der
Antwort zu Frage 16 genannten Grund obläge es jedoch dem Land Brandenburg,
diese einzubringen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/563921. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Ansatz der Brandenburger
Landesregierung, die ein zivilgesellschaftliches Forschungsinstitut mit
der Konzeption und Durchführung einer solchen Altfallprüfung beauftragt
hat?
Wenn ja, warum (bitte ausführen)?
Wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)?
22. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung, dass für die Altfallprüfung ein
begleitender Expertenarbeitskreis eingerichtet wird, in dem Vertreterinnen
und Vertreter staatlicher Behörden mit solchen zivilgesellschaftlichen
Institutionen zusammenarbeiten?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 21 und 22 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
23. Wäre es nicht auch im Hinblick auf die durch den Bund koordinierte
Altfallprüfung ein wünschenswertes und zukunftsweisendes Prozessergebnis
gewesen, wenn man zwischen Beteiligten aus Staat und Zivilgesellschaft
– aus einer gemeinsamen Zusammenarbeit heraus – gegenseitiges
Verständnis für die unterschiedlichen Ansätze des jeweils anderen hätte
hervorrufen und vielleicht sogar – wie in Brandenburg – zu einer
gemeinsamen fachlichen Bewertung der untersuchten Fälle hätte kommen können,
und wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)?
24. Wird die Bundesregierung – im Licht der Ergebnisse der Brandenburger
Studie – anderen Bundesländern empfehlen, eine solche Altfallprüfung
unter aktiver Einbeziehung der Zivilgesellschaft durchzuführen, und wenn
nein, warum nicht (bitte ausführen)?
Die Fragen 23 und 24 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 16 und 19 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]