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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zehn Jahre Schutzverantwortung - Anspruch und Wirklichkeit der Umsetzung des Konzepts durch Deutschland

Stellenwert und Umsetzung des Prinzips der Schutzverantwortung in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik, Funktionen, Instrumente und Aktivitäten des Focal Point im Auswärtigen Amt, Kooperation mit Auslandsvertretungen, internationales Netzwerk der RtoP-Focal-Points, Einschätzung und Verhinderung drohender Massenverbrechen, Frühwarnmechanismen, Förderung des Prinzips der Schutzverantwortung im Rahmen der VN und der EU, "Human Rights up Front"-Initiative der VN, Folgen der Sicherheitsratsresolution 1973 (2011) in Libyen<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

22.07.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/551407.07.2015

Zehn Jahre Schutzverantwortung – Anspruch und Wirklichkeit der Umsetzung des Konzepts durch Deutschland

der Abgeordneten Tom Koenigs, Omid Nouripour, Agnieszka Brugger, Cem Özdemir, Katja Keul, Kordula Schulz-Asche, Jürgen Trittin, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Uwe Kekeritz, Dr. Tobias Lindner, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Jahr 2015 ist das zehnjährige Jubiläum des Millenniumsgipfels der Vereinten Nationen (VN), auf dem im Jahr 2005 die „Responsibility to Protect (RtoP)“, die Schutzverantwortung, beschlossen wurde (A/RES/60/1). Im Jahr 2008 ernannte der VN-Generalsekretär einen Sonderberater für die Schutzverantwortung, der in einem gemeinsamen Büro mit dem Sonderbeauftragten für die Prävention von Völkermord arbeitet. Im Jahr 2009 veröffentlichte der VN-Generalsekretär seinen ersten jährlichen Bericht zur Schutzverantwortung, in dem er die in der Resolution aus dem Jahr 2005 genannten drei Säulen der Schutzverantwortung aufgriff und ausformulierte: (1) die Verantwortung des Staates zum Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger, (2) die Verpflichtung der internationalen Gemeinschaft, Staaten bei der Umsetzung dieser Verantwortung zu unterstützen, und (3) die Verpflichtung der internationalen Gemeinschaft, angemessene diplomatische, humanitäre oder andere Mittel einzusetzen, um Bevölkerungen zu schützen, wenn ein Staat nicht fähig oder nicht willens ist, dies selbst zu tun. Die Berichte des VN-Generalsekretärs werden seitdem stets im Rahmen der Generalversammlung in sogenannten informellen, interaktiven Dialogen debattiert.

Die Schutzverantwortung ist eine politische Norm und begründet keine neuen völkerrechtlichen Rechte oder Pflichten. Ihre Wirkungskraft hängt daher von ihrer Glaubwürdigkeit und Akzeptanz ab. Engagement für die Schutzverantwortung muss auch Werbe- und Profilierungsarbeit sein. Das VN-Sekretariat hat sich dementsprechend in den letzten Jahren bemüht, das Konzept der Schutzverantwortung zu konkretisieren und Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. So richtet sich heute der Fokus der Debatte auf die primäre Verantwortung von Staaten gegenüber ihren eigenen Bürgerinnen und Bürgern sowie deren Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft. Durch den Schwerpunkt auf diese Präventionspflichten sollen dem Einsatz militärischer Mittel und der Anwendung von Gewalt vorgebeugt werden. Gleichzeitig leistet das VN-Sekretariat im Rahmen von VN-geführten Friedensmissionen durch den Schutz von Zivilisten (Protection of Civilians) einen konkreten Beitrag zur Umsetzung der Schutzverantwortung.

Deutschland hat sich als Mitglied der Freundesgruppe der Schutzverantwortung bei den VN in New York an der konzeptionellen Ausgestaltung der Schutzverantwortung beteiligt und auch das Büro der Sonderberater des VN-Generalsekretärs für die Schutzverantwortung und die Verhütung von Völkermord finanziell unterstützt. Im Jahr 2012 hat das Auswärtige Amt einen Focal Point für die Schutzverantwortung bestimmt.

Die Europäische Union (EU) hat sich ebenfalls immer wieder zur Schutzverantwortung bekannt. Sie kann damit zum einen als Vorbild für ihre Mitgliedstaaten wirken, aber auch selbst Präventions- und Reaktionskapazitäten einsetzen. Darüber hinaus bietet die EU eine Plattform für die Koordination des Engagements ihrer Mitglieder zur Schutzverantwortung. So trafen sich im Jahr 2013 erstmals die europäischen Focal Points und im selben Jahr forderte das europäische Parlament die Ernennung eines EU-Focal-Point zur Schutzverantwortung im Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD).

Die Schutzverantwortung wirksam umzusetzen, ist eine der zentralen Herausforderungen für wirksamen Menschenrechtsschutz im 21. Jahrhundert. Allerdings sind die Parameter der Umsetzung nach wie vor strittig. Es ist daher wichtig, das Konzept nicht zu überfrachten, sondern ganz konkret als politische Aufforderung zu verstehen. Nun gilt es, die Norm in ihrer Komplexität wirksam zu operationalisieren und in den politischen Alltag zu integrieren. Der Erfolg steht und fällt dabei mit der Fähigkeit und der Bereitschaft der einzelnen Staaten, sich frühzeitig, effektiv und mit den notwendigen Fähigkeiten ausgestattet in Krisensituationen zu engagieren und damit dazu beizutragen, schwerste Menschenrechtsverletzungen zu verhindern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Welche Funktionen hat der Focal Point für die Schutzverantwortung im Auswärtigen Amt?

Bearbeitet der oder die Verantwortliche auch andere Aufgabengebiete?

Wenn ja, welche?

2

Welchen Aktivitäten ist der Focal Point seit der Schaffung der Funktion nachgegangen?

3

Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem Prinzip der Schutzverantwortung in ihrer Außen- und Sicherheitspolitik bei?

4

Mit welchen Auslandsvertretungen arbeitet der Focal Point für die Schutzverantwortung besonders eng zusammen?

5

Wie engagiert sich Deutschland im internationalen Netzwerk der RtoP-Focal-Points?

6

Welche Instrumente stehen dem Focal Point für die Schutzverantwortung für internen Informationsaustausch und Koordination zur Verfügung, und inwiefern werden diese eingesetzt, insbesondere mit

a) den Bundesministerien,

b) den Auslandsvertretungen und

c) dem Bundesnachrichtendienst?

7

Berichten die Auslandsvertretungen regelmäßig zum Thema Schutzverantwortung an die Zentrale des Auswärtigen Amts, zum Beispiel im Rahmen ihrer Menschenrechtsberichte?

8

Welche Frühwarnmechanismen nutzt die Bundesregierung, um drohende Massenverbrechen einzuschätzen?

Inwieweit koordiniert und kooperiert sie mit den Frühwarnmechanismen anderer Länder und Organisationen, wie zum Beispiel dem Sonderberater des VN-Generalsekretärs für die Verhütung von Völkermord?

9

Werden Diplomatinnen und Diplomaten oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und anderer staatlicher Entsendeorganisationen speziell geschult, um Warnzeichen für schwerste Menschenrechtsverletzungen zu erkennen und zu melden, und nutzen sie Analyseinstrumente, wie das von den VN veröffentlichte Framework of Analysis for Atrocity Crimes?

10

Wie werden entsprechende Berichte von Auslandsvertretungen vom Auswärtigen Amt bzw. von dem Beauftragten für die Schutzverantwortung verwertet?

11

Ist der im Jahr 2012 von Genocide Alert, Human Rights Watch und der Gesellschaft für bedrohte Völker geforderte Bericht der Bundesregierung zu den Instrumenten, die der Bundesregierung zur Umsetzung der Schutzverantwortung zur Verfügung stehen, in Planung?

Wenn nein, warum nicht?

12

Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um das Prinzip der Schutzverantwortung im Rahmen der VN und der EU wirksam zu operationalisieren und in den politischen Alltag zu integrieren?

13

Welche Instrumente stehen der Bundesregierung zum Informationsaustausch und zur Koordination auf internationaler Ebene zur Verfügung?

Wie hat sie von diesen Instrumenten bisher Gebrauch gemacht (bitte einzeln für andere Länder, die EU, die NATO und die VN aufschlüsseln)?

14

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Arbeit des Büros der Sonderberater des VN-Generalsekretärs für die Schutzverantwortung und für die Verhütung von Völkermord?

15

Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen bzw. der Entwicklungszusammenarbeit konkrete Maßnahmen mit Bezug auf die Schutzverantwortung umgesetzt?

Wenn ja, welche (bitte einzelne Projekte mit Zeit, Ort, Art der Aktivität und Thema auflisten)?

16

Welche Kriterien benutzt die Bundesregierung, um zwischen Projekten mit dem spezifischen Fokus zur Verhinderung von schwersten Menschenrechtsverletzungen und solchen der zivilen Krisenprävention zu unterscheiden?

17

Ist bei der diesjährigen Generalversammlung der VN die Entwicklung oder Verabschiedung neuer multilateraler Initiativen zur Schutzverantwortung geplant, und wenn ja, inwiefern werden diese von der Bundesregierung unterstützt?

18

Wie schätzt die Bundesregierung die Akzeptanz der einzelnen „Säulen“ der Norm der Schutzverantwortung (RtoP) bei den einzelnen Mitgliedern des VN-Sicherheitsrats ein (bitte einzelne Bewertung aller drei Säulen vornehmen)?

19

Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Umsetzung der Sicherheitsratsresolution 1973 (2011) in Libyen, die sich explizit auf die Schutzverantwortung bezog, auf potentielle zukünftige, auf der Schutzverantwortung basierende Mandate, z. B. im Kampf gegen ISIS?

20

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die brasilianische Initiative „Responsibility while protecting“, um Monitoring und Berichterstattung von Mitgliedstaaten, die VN-mandatierte Militäreinsätze umsetzen, zu vergrößern, und wenn ja, durch welche Aktivitäten (z. B. durch „sunset clauses“ für Mandate oder die Einsetzung von Expertenausschüssen)?

21

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung (selbst oder im europäischen Rahmen), um die „Human Rights up Front“-Initiative der VN zu fördern und

a) das Hochkommissariat für Menschenrechte zu unterstützen,

b) die Frühwarnung für den Sicherheitsrat durch das VN-Sekretariat zu fördern,

c) die Verhinderung schwerster Menschenrechtsverletzungen als eine Priorität von VN-Institutionen wie dem UNDP in der Entwicklungszusammenarbeit zu fördern,

d) über eigene Auslandsvertretungen einen menschenrechtlichen Fokus der Arbeit von UN-Country-Teams in Risikoländern zu ermöglichen (z. B. durch die hochrangige Teilnahme an Menschenrechtskoordinationstreffen der UN)?

22

Inwiefern hat sich Deutschlands Engagement für die Umsetzung der Schutzverantwortung in der Restrukturierung des Auswärtigen Amts infolge des Review-Prozesses im Jahr 2014 niedergeschlagen?

23

Welche Pläne gibt es, die Verhinderung von Massenverbrechen als zentrale Aufgabe der deutschen und europäischen Sicherheitspolitik zu definieren (ähnlich der Presidential Study Directive 10 der USA)?

24

Inwieweit ist der Schutz der Zivilbevölkerung (Protection of Civilians) als Ziel militärischer Maßnahmen in die Arbeit der Bundeswehr integriert (bitte für die Kategorien Ausbildung, Strategie, Aktivitäten und Ausstattung aufschlüsseln)?

25

Erwägt die Bundesregierung die Einrichtung eines Beirats zur Verhütung von Massenverbrechen, wie das Atrocities Prevention Board (APB) in den USA?

Wenn nein, warum nicht?

26

Wird die Verhinderung von Massenverbrechen eine Rolle im gegenwärtigen Weißbuchprozess spielen?

27

Gibt es gezielte Schulungen und Planungen bei der Bundeswehr, um im Falle schwerster Menschenrechtsverletzungen einsatzfähig zu sein, wie beispielsweise die MARO (Mass Atrocity Response Operations) in den USA?

Berlin, den 30. Juni 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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