[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5626
18. Wahlperiode 22.07.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tom Koenigs, Omid Nouripour,
Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5514 –
Zehn Jahre Schutzverantwortung – Anspruch und Wirklichkeit der Umsetzung des
Konzepts durch Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2015 ist das zehnjährige Jubiläum des Millenniumsgipfels der
Vereinten Nationen (VN), auf dem im Jahr 2005 die „Responsibility to Protect
(RtoP)“, die Schutzverantwortung, beschlossen wurde (A/RES/60/1). Im Jahr
2008 ernannte der VN-Generalsekretär einen Sonderberater für die
Schutzverantwortung, der in einem gemeinsamen Büro mit dem Sonderbeauftragten für
die Prävention von Völkermord arbeitet. Im Jahr 2009 veröffentlichte der VN-
Generalsekretär seinen ersten jährlichen Bericht zur Schutzverantwortung, in
dem er die in der Resolution aus dem Jahr 2005 genannten drei Säulen der
Schutzverantwortung aufgriff und ausformulierte: (1) die Verantwortung des
Staates zum Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger, (2) die Verpflichtung der
internationalen Gemeinschaft, Staaten bei der Umsetzung dieser
Verantwortung zu unterstützen, und (3) die Verpflichtung der internationalen
Gemeinschaft, angemessene diplomatische, humanitäre oder andere Mittel
einzusetzen, um Bevölkerungen zu schützen, wenn ein Staat nicht fähig oder nicht
willens ist, dies selbst zu tun. Die Berichte des VN-Generalsekretärs werden
seitdem stets im Rahmen der Generalversammlung in sogenannten
informellen, interaktiven Dialogen debattiert.
Die Schutzverantwortung ist eine politische Norm und begründet keine neuen
völkerrechtlichen Rechte oder Pflichten. Ihre Wirkungskraft hängt daher von
ihrer Glaubwürdigkeit und Akzeptanz ab. Engagement für die
Schutzverantwortung muss auch Werbe- und Profilierungsarbeit sein. Das VN-Sekretariat
hat sich dementsprechend in den letzten Jahren bemüht, das Konzept der
Schutzverantwortung zu konkretisieren und Missverständnisse aus dem Weg
zu räumen. So richtet sich heute der Fokus der Debatte auf die primäre
Verantwortung von Staaten gegenüber ihren eigenen Bürgerinnen und Bürgern sowie
deren Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft. Durch den
Schwerpunkt auf diese Präventionspflichten sollen dem Einsatz militärischer
Mittel und der Anwendung von Gewalt vorgebeugt werden. Gleichzeitig leistet
das VN-Sekretariat im Rahmen von VN-geführten Friedensmissionen durch Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. Juli 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5626 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeden Schutz von Zivilisten (Protection of Civilians) einen konkreten Beitrag zur
Umsetzung der Schutzverantwortung.
Deutschland hat sich als Mitglied der Freundesgruppe der
Schutzverantwortung bei den VN in New York an der konzeptionellen Ausgestaltung der
Schutzverantwortung beteiligt und auch das Büro der Sonderberater des VN-
Generalsekretärs für die Schutzverantwortung und die Verhütung von
Völkermord finanziell unterstützt. Im Jahr 2012 hat das Auswärtige Amt einen Focal
Point für die Schutzverantwortung bestimmt.
Die Europäische Union (EU) hat sich ebenfalls immer wieder zur
Schutzverantwortung bekannt. Sie kann damit zum einen als Vorbild für ihre
Mitgliedstaaten wirken, aber auch selbst Präventions- und Reaktionskapazitäten
einsetzen. Darüber hinaus bietet die EU eine Plattform für die Koordination des
Engagements ihrer Mitglieder zur Schutzverantwortung. So trafen sich im Jahr
2013 erstmals die europäischen Focal Points und im selben Jahr forderte das
europäische Parlament die Ernennung eines EU-Focal-Point zur
Schutzverantwortung im Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD).
Die Schutzverantwortung wirksam umzusetzen, ist eine der zentralen
Herausforderungen für wirksamen Menschenrechtsschutz im 21. Jahrhundert.
Allerdings sind die Parameter der Umsetzung nach wie vor strittig. Es ist daher
wichtig, das Konzept nicht zu überfrachten, sondern ganz konkret als politische
Aufforderung zu verstehen. Nun gilt es, die Norm in ihrer Komplexität
wirksam zu operationalisieren und in den politischen Alltag zu integrieren. Der
Erfolg steht und fällt dabei mit der Fähigkeit und der Bereitschaft der einzelnen
Staaten, sich frühzeitig, effektiv und mit den notwendigen Fähigkeiten
ausgestattet in Krisensituationen zu engagieren und damit dazu beizutragen,
schwerste Menschenrechtsverletzungen zu verhindern.
1. Welche Funktionen hat der Focal Point für die Schutzverantwortung im
Auswärtigen Amt?
Bearbeitet der oder die Verantwortliche auch andere Aufgabengebiete?
Wenn ja, welche?
Zu den Funktionen des Focal Point für die Schutzverantwortung im
Auswärtigen Amt gehört es, die Umsetzung der Schutzverantwortung im nationalen
Rahmen zu koordinieren und einen internationalen Erfahrungsaustausch darüber zu
führen. Er bzw. sie ist in das Netzwerk der internationalen Focal Points
eingebunden und vertritt Deutschland zum Thema Schutzverantwortung nach außen.
Deutscher Focal Point ist seit Juli 2015 die Stellvertretende Leiterin der neu
geschaffenen Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung und
Konfliktnachsorge. Sie ist zudem auch die Beauftragte für Humanitäre Hilfe,
Krisenprävention und Friedenskonsolidierung sowie zuständig für das
Abteilungsmanagement.
2. Welchen Aktivitäten ist der Focal Point seit der Schaffung der Funktion
nachgegangen?
Der Focal Point hat seit seiner Schaffung im Jahr 2012 durch zahlreiche Beiträge
auf nationalen und internationalen Foren zur Weiterentwicklung und Festigung
des Konzepts der Schutzverantwortung beigetragen. Er bzw. sie hat im
internationalen Kontext für die Schutzverantwortung geworben und sich gegen
vorhandene Vorbehalte eingesetzt. Auf nationaler Ebene hat er bzw. sie den Austausch
mit der Zivilgesellschaft gepflegt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/56263. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem Prinzip der
Schutzverantwortung in ihrer Außen- und Sicherheitspolitik bei?
Die Verhinderung von Massenverbrechen weltweit, welches das Ziel der
Schutzverantwortung ist, hat für die Bundesregierung einen sehr hohen
Stellenwert. Die Bundesregierung hat daher die Umsetzung des Konzepts der
Schutzverantwortung von Anfang an sowohl auf politischer Ebene wie auch in der
praktischen Anwendung gemeinsam mit der Europäischen Union aktiv
unterstützt.
Die Zivile Krisenprävention ist über einen entsprechenden Ressort-Arbeitskreis
schon lange fest in der Arbeit der Bundesregierung verankert. Der Ressortkreis
Zivile Krisenprävention setzt sich aus Vertretern der verschiedenen, mit
Krisenprävention befassten, Bundesministerien, zusammen. Er dient der Integration
der Krisenprävention als Querschnittaufgabe und bietet ein Forum für den
Austausch über Verfahren („best practices“) zu Krisenprävention und
Krisenfrüherkennung.
Die Schaffung der neuen Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung,
Konfliktnachsorge und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt unterstreicht, dass
die Bundesregierung ihr Engagement zur frühzeitigen Erkennung, Verhinderung
und Bearbeitung von Krisen noch einmal verstärkt, dazu gehört natürlich auch
die frühzeitige Erkennung und Verhütung von Massenverbrechen.
4. Mit welchen Auslandsvertretungen arbeitet der Focal Point für die
Schutzverantwortung besonders eng zusammen?
Der Focal Point arbeitet besonders eng mit den Ständigen Vertretungen
Deutschlands bei den Vereinten Nationen in New York und in Genf zusammen. Andere
Auslandsvertretungen werden je nach Lage verstärkt mit der
Schutzverantwortung befasst; ihre Berichte bilden – zusammen mit anderen Erkenntnisquellen –
eine wichtige Grundlage für das frühzeitige Erkennen sich abzeichnender
Risiken.
5. Wie engagiert sich Deutschland im internationalen Netzwerk der RtoP-
Focal-Points?
Der Focal Point nimmt regelmäßig an den unterschiedlichen Formaten von
Treffen der internationalen Focal Points teil und bringt aktiv die Positionen
Deutschlands ein. Er bzw. sie wirbt auch für die Einrichtung von Focal Points bei
Staaten, die bislang über keine nationalen Focal Points verfügen.
6. Welche Instrumente stehen dem Focal Point für die Schutzverantwortung
für internen Informationsaustausch und Koordination zur Verfügung, und
inwiefern werden diese eingesetzt, insbesondere mit
a) den Bundesministerien,
b) den Auslandsvertretungen und
c) dem Bundesnachrichtendienst?
Dem Focal Point stehen alle üblichen Mittel der mündlichen und schriftlichen
Kommunikation mit den Ressorts, den Auslandsvertretungen und dem
Bundesnachrichtendienst zur Verfügung. Für den Austausch zwischen den
Bundesministerien hat sich insbesondere der Ressortkreis zivile Krisenprävention als
das zentrale interministerielle Austausch- und Informationsgremium bewährt.
Durch Ansiedelung in der neu geschaffenen Abteilung für Krisenprävention,
Drucksache 18/5626 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeStabilisierung und Konfliktnachsorge seit Juli 2015 wurde insbesondere die
Kommunikation im Bereich Frühwarnung vereinfacht.
7. Berichten die Auslandsvertretungen regelmäßig zum Thema
Schutzverantwortung an die Zentrale des Auswärtigen Amts, zum Beispiel im Rahmen
ihrer Menschenrechtsberichte?
Das Auswärtige Amt hat seine Auslandsvertretungen angewiesen, wo
erforderlich, die Umsetzung der Schutzverantwortung zum Thema von Gesprächen mit
der Gastregierung und mit EU-Partnern und Internationalen Organisationen zu
machen und regelmäßig darüber zu berichten. Auslandsvertretungen in
Krisenländern kommen dieser Pflicht regelmäßig im Rahmen ihrer politischen
Berichterstattung nach. Die anlassbezogene Berichterstattung wird ergänzt durch die
jährlichen Berichte über die Menschenrechtslage im Empfangsstaat.
8. Welche Frühwarnmechanismen nutzt die Bundesregierung, um drohende
Massenverbrechen einzuschätzen?
Inwieweit koordiniert und kooperiert sie mit den Frühwarnmechanismen
anderer Länder und Organisationen, wie zum Beispiel dem Sonderberater
des VN-Generalsekretärs für die Verhütung von Völkermord?
Die Bundesregierung stützt sich bei der Bewertung des Risikos für drohende
Massenverbrechen auf die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente der
Krisenfrüherkennung. Hier ist in erster Linie die Frühwarnung durch die
Berichterstattung der deutschen Auslandsvertretungen zu nennen, aber auch der politische
Dialog, den die Auslandsvertretungen in ihren jeweiligen Gastländern zum
Thema Schutzverantwortung führen. Dazu gehören auch die Beachtung und
Auswertung der diversen VN-Berichte zu Ländersituationen sowie der Berichte
von Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs und von VN-
Sonderberichterstattern und deren Diskussion im Rahmen des Menschenrechtsrats (Interaktive
Dialoge, allgemeine Aussprachen und im Rahmen der Universellen
Periodischen Überprüfung) oder der VN-Generalversammlung (insbesondere im
Dritten Ausschuss). Die Sondersitzungen im VN-Menschenrechtsrat ermöglichen
die zeitnahe Reaktion auf akute menschenrechtliche Krisen. Deutschland (und
die EU) unterstützte beispielsweise die Einberufung von Sondersitzungen zu
Irak am 1. September 2014 und zu Boko Haram am 1. April 2015.
Darüber hinaus greift die Bundesregierung auf die sogenannten
Krisenfrüherkennungs-Analysen zurück, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden
und Konfliktrisiken identifizieren; dabei wird insbesondere auch auf die
Menschenrechtslage und mögliche Risiken für Massenverbrechen abgestellt.
Mit dem neu geschaffenen Referat S04 („Frühwarnung und Szenarienplanung“),
das im Herbst 2015 seine Arbeit aufnehmen wird, hat das Auswärtige Amt
zudem eine zentrale Stelle für die Krisenfrüherkennung geschaffen, die zu einer
effektiven gemeinsamen Krisenfrüherkennung der Bundesregierung beitragen
soll.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/56269. Werden Diplomatinnen und Diplomaten oder Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
GmbH und anderer staatlicher Entsendeorganisationen speziell geschult,
um Warnzeichen für schwerste Menschenrechtsverletzungen zu erkennen
und zu melden, und nutzen sie Analyseinstrumente, wie das von den VN
veröffentlichte Framework of Analysis for Atrocity Crimes?
Der Schutz der Menschenrechte ist ein wichtiges Thema in der Ausbildung der
Anwärterinnen und Anwärter aller Laufbahnen im Auswärtigen Amt und wird
themenübergreifend in verschiedenen Seminaren behandelt.
Einen besonderen Platz nimmt das Thema Menschenrechtsschutz in den
Blockseminaren zum Völkerrecht ein. Hier beschäftigen sich die Anwärterinnen und
Anwärter mit den Grundlagen des Völkergewohnheitsrechts, von
Menschenrechtsschutzverträgen und des Systems der Europäischen
Menschenrechtskonvention; in diesem Rahmen spielt auch die Schutzverantwortung eine
wachsende Rolle. Ab dem Jahr 2015 wird außerdem die Umsetzung der VN-
Sicherheitsratsresolution 1325 und somit die Rolle von Frauen in der
Friedenssicherung und in Konflikten einen eigenen Platz innerhalb des Völkerrechtseminars
einnehmen.
Daneben wird dem Thema Menschenrechte ein eigenes Seminar gewidmet, bei
dem die Attachés die praktische Arbeit (Institutionen, Ansprechpartner,
Austausch mit der Zivilgesellschaft) im Bereich Menschrechte kennenlernen und
mit den jeweiligen Vertretern diskutieren.
Zudem finden im Rahmen der Fortbildung Seminare zum Thema
Menschenrechte statt, bei denen Menschenrechtsverletzungen und Schutzverantwortung
thematisiert werden. Diese stehen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
Auswärtigen Amts – insbesondere im Rahmen der Postenvorbereitung – offen.
Zur Schulung der Mitarbeiter deutscher staatlicher Entsendeorganisationen
kommen jeweils eigene Fortbildungsmodule zur Anwendung: Im Rahmen der
Regelvorbereitung der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ),
die sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gemeinnützigen Bereiches
der GIZ sowie die Beschäftigtengruppe der Entwicklungshelfer (EH) richtet,
gibt es ein Modul zum Menschenrechtsansatz sowie den weiteren
Schlüsselthemen Armutsbekämpfung, Gleichberechtigung der Geschlechter und
Frauenrechte. Ein für alle neuen Mitarbeiter verbindliches Format wird derzeit
konzipiert und voraussichtlich Anfang des Jahres 2016 eingeführt. Das
Fortbildungsangebot bezieht sich schwerpunktmäßig auf die verbindlichen Vorgaben
des Konzepts des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung „Menschenrechte in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“
sowie Handlungsansätze für die menschenrechtsbasierte Programmgestaltung in
der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Alle Mitarbeiter der KfW
Entwicklungsbank werden im Kontext verschiedener Schulungen und Instrumente
zum Thema Menschenrechte sensibilisiert.
Das Framework of Analysis for Atrocity Crimes wurde Ende des Jahres 2014
vom Sonderberater des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für die
Verhütung von Völkermord, Adama Dieng, veröffentlicht und wird im Zuge des
Aufbaus der Kapazitäten zur Frühwarnung in der neu geschaffenen Abteilung S im
Auswärtigen Amt berücksichtigt werden.
Drucksache 18/5626 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode10. Wie werden entsprechende Berichte von Auslandsvertretungen vom
Auswärtigen Amt bzw. von dem Beauftragten für die Schutzverantwortung
verwertet?
Berichte der Auslandsvertretungen zum Thema Schutzverantwortung werden
vom Focal Point und den jeweils betroffenen Referaten des Auswärtigen Amts
analysiert. Anregungen und Erkenntnisse der Berichte fließen in die Beiträge
des Focal Point auf nationaler und internationaler Ebene ein. Sie werden von den
Länder- und Fachreferaten in ihre politischen Lagebewertungen und
Gesprächsunterlagen aufgenommen und dienen auch zur Einschätzung möglicher
Projekte. Die Berichte werden auch an andere betroffene Bundesministerien
weitergegeben.
11. Ist der im Jahr 2012 von Genocide Alert, Human Rights Watch und der
Gesellschaft für bedrohte Völker geforderte Bericht der Bundesregierung
zu den Instrumenten, die der Bundesregierung zur Umsetzung der
Schutzverantwortung zur Verfügung stehen, in Planung?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung berichtet regelmäßig über ihre Menschenrechtspolitik und
ihre Maßnahmen zur Zivilen Krisenprävention. Ein gesonderter Bericht zur
Umsetzung der Schutzverantwortung ist nicht vorgesehen.
12. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um das Prinzip der
Schutzverantwortung im Rahmen der VN und der EU wirksam zu
operationalisieren und in den politischen Alltag zu integrieren?
Die Schutzverantwortung ist bereits über regelmäßige Treffen der Focal Points
der Europäischen Union bzw. die Behandlung in der EU-Ratsarbeitsgruppe zu
den Vereinten Nationen und die Sonderbeauftragten für die Verhütung von
Völkermord und für die Schutzverantwortung fest in die Arbeit der EU und der
VN integriert. Die Bundesregierung bringt sich hier regelmäßig inhaltlich und
unterstützend ein. Zudem hat die Bundesregierung das Büro des
Sonderbeauftragten für die Schutzverantwortung auch finanziell unterstützt. Deutschland
setzt sich zusammen mit anderen Partnern in der EU auch für die Benennung
eines EU Focal Points ein.
13. Welche Instrumente stehen der Bundesregierung zum
Informationsaustausch und zur Koordination auf internationaler Ebene zur Verfügung?
Wie hat sie von diesen Instrumenten bisher Gebrauch gemacht (bitte
einzeln für andere Länder, die EU, die NATO und die VN aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung steht insbesondere über den Focal Point in regelmäßigem
Austausch mit anderen Staaten und Internationalen Organisationen. In der
Ratsarbeitsgruppe der Europäischen Union zu den Vereinten Nationen („CONUN“)
ist die Schutzverantwortung regelmäßig Thema, die Focal Points der
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union treffen sich regelmäßig. Bei den Vereinten
Nationen in New York ist Deutschland von Anfang an Mitglied der
Freundesgruppe der Schutzverantwortung und bringt sich aktiv in alle Veranstaltungen
und Prozesse in den Vereinten Nationen zur Schutzverantwortung ein. Die
Bundesregierung steht zudem in engem Kontakt zum Sonderberater des
Generalsekretärs der Vereinten Nationen für die Verhütung von Völkermord, Adama
Dieng, sowie zu der Sonderberaterin des Generalsekretärs der Vereinten Natio-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5626nen für die Schutzverantwortung, Jennifer Welsh. Deutschland ist auch Mitglied
in der neu entstandenen Freundesgruppe der Schutzverantwortung in Genf.
14. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Arbeit des Büros der
Sonderberater des VN-Generalsekretärs für die Schutzverantwortung und für
die Verhütung von Völkermord?
Die Bundesregierung steht mit dem Büro der Sonderberater des VN-
Generalsekretärs für die Schutzverantwortung und für die Verhütung von Völkermord in
regelmäßigem Austausch. Sowohl der Sonderberater des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen für die Verhütung von Völkermord, Adama Dieng, als auch
die Sonderberaterin des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für die
Schutzverantwortung, Jennifer Welsh, haben Deutschland mehrfach besucht und mit
Vertretern der Bundesregierung Gespräche geführt. Die Bundesregierung hat
das Büro des Sonderberaters in der Vergangenheit auch durch eine
Stellenfinanzierung unterstützt. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung gegenwärtig
Möglichkeiten einer projektbasierten finanziellen Unterstützung des Büros
durch das Auswärtige Amt.
15. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen bzw.
der Entwicklungszusammenarbeit konkrete Maßnahmen mit Bezug auf
die Schutzverantwortung umgesetzt?
Wenn ja, welche (bitte einzelne Projekte mit Zeit, Ort, Art der Aktivität
und Thema auflisten)?
Die Bundesregierung setzt in der Entwicklungszusammenarbeit konkrete
Maßnahmen zur Stärkung der Schutzverantwortung um, insbesondere bei der
Unterstützung der Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur (APSA).
Die APSA geht auf die Gründungsverträge der Afrikanischen Union (AU) aus
dem Jahr 2002 zurück. Aus dem Mandat der APSA geht hervor, dass die AU in
Zusammenarbeit mit acht Regionalen Wirtschaftsgemeinschaften (RECs) und
zwei Regionalen Mechanismen (RMs) Instrumente zur Krisenprävention
(Konfliktfrühwarnsystem, Diplomatie), Konfliktbearbeitung (Mediation, African
Standby Force – ASF) und zur Friedenskonsolidierung aufbauen soll.
Deutschland unterstützt den Aufbau der APSA seit mehr als zehn Jahren auf allen drei
Ebenen (AU, REC/RM und Trainingszentren) und fördert so die AU und die
Regionalorganisationen dabei, eigene afrikanische Lösungen für Konflikt- und
Krisensituationen auf dem Kontinent zu finden und umzusetzen. Diese
Maßnahmen haben direkten Bezug zu allen drei Dimensionen der Schutzverantwortung:
der Krisenprävention („responsibility to prevent“), der Krisenreaktion
(„responsibility to react“) und dem Wiederaufbau („responsibility to rebuild“):
Förderung durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Programmname Region/
Organisation
Laufzeit
Kurzbeschreibung
Förderung der AU beim
Aufbau einer
Afrikanischen Friedens- und
Sicherheitsarchitektur
(APSA)
AU seit
2005
Unterstützung der Entwicklung von Instrumenten der
Konfliktprävention (z.B. Konfliktfrühwarnsystem
CEWS; Panel of the Wise), Stärkung der zivilen
Dimension von Friedensmissionen (z. B. Etablierung
eines Fachkräfte-Rosters (African Standby Capacity);
Regelwerk der AU zu Protection of Civilians in
Friedensmissionen) sowie des Politikrahmens zum
krisenpräventiven Wiederaufbau.
Drucksache 18/5626 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeFörderung durch das Auswärtige Amt
Im weiteren Sinne tragen auch von Deutschland finanzierte Projekte im Bereich
zivile Krisenprävention („responsibility to prevent“) sowie Programme im
Rahmen der Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen – Flüchtlinge
reintegrieren“ und der Übergangshilfe insbesondere im Förderbereich „Wiederaufbau von
Förderung von Frieden
und Sicherheit
EAC
(East African
Community)
2010–
2014
Eindämmung der Verbreitung von Kleinwaffen;
Stärkung der Kapazitäten des EAC-Direktorates Frieden
und Sicherheit (Konfliktfrühwarnsystem, Mediation).
Stärkung der zivilen
Komponente und der
Organisation des Eastern African
Standby Force
Coordination Mechanism
EASF
(East African
Standby Force)
seit
2008
Unterstützung des EASF-Sekretariats bei der
Entwicklung von Trainingsstandards sowie
Organisations- und Managementberatung; Unterstützung bei
der Durchführung von Übungen der EASF.
Unterstützung des Kofi
Annan International
Peacekeeping Training
Centre (KAIPTC), Accra/
Ghana
Westafrika seit
2004
Stärkung afrikanischer Kapazitäten im Bereich
Konfliktprävention und Friedensmissionen durch
Unterstützung bei Entwicklung bedarfsorientierter
Trainingskurse für Peacekeeper (u. a. Menschenrechte;
Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration
(DDR)); Organisations- und Managementberatung
und Förderung der regionalen Kooperation.
Beratung der ECOWAS-
Kommission bei der
Stärkung der wirtschaftlichen
und politischen
Integration innerhalb der
ECOWAS-Region
ECOWAS
(Economic
Community of
Western African
States)
seit
2005
Förderung der Zusammenarbeit und Stärkung
institutioneller Kapazitäten in der Abteilung Political
Affairs Peace and Security; Unterstützung des
Konfliktfrühwarnsystem ECOWARN; Beratung der
zivilen Komponente der ECOWAS Standby Force.
Unterstützung von
Frieden, Sicherheit und Good
Governance in der SADC-
Region
SADC
(Southern
African
Development
Community)
seit
2006
Förderung von Frieden und Sicherheit in der SADC-
Region durch die Stärkung regionaler Kooperations-
Strukturen und die Stärkung des Aufbaus der zivilen
Elemente der SADC-Standby Force inklusive
Training.
Titel Zeit Ort Art Aktivität Thema
Förderung der Stelle von
Ed Luck/R2P Adviser im
UN Office on Genocide
01.01.–
31.12.2012
New York,
USA
Projekt
Stellenförderung
Schutzverantwortung
Responsibility to Protect 01.01.–
31.08.2013
Kenia Projekt Studie,
Informationsgespräche
Schutzverantwortung
„Bridging the Genocide
Gap – Genocide
prevention seen by journalists,
scholars and practitioners
of international justice“
01.09.–
31.12.2014
Überregional Projekt Workshop
Genozidprävention
Afrikanisches Netzwerk
zur Genozidprävention
08.09.2014–
09.01.2015
Uganda,
Tansania
Projekt Fortbildung,
Workshops
Schutzverantwortung
Programmname Region/
Organisation
Laufzeit
Kurzbeschreibung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5626Basisinfrastruktur“ („responsibility to rebuild“) zur Stärkung der
Schutzverantwortung bei.
16. Welche Kriterien benutzt die Bundesregierung, um zwischen Projekten
mit dem spezifischen Fokus zur Verhinderung von schwersten
Menschenrechtsverletzungen und solchen der zivilen Krisenprävention zu
unterscheiden?
Das Auswärtige Amt unterstützt Projekte zur Förderung der Menschenrechte
sowie internationale Maßnahmen auf den Gebieten Krisenprävention,
Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung. In Zweifelsfällen wird der Schwerpunkt eines
Projektvorschlags im Einzelfall geprüft.
17. Ist bei der diesjährigen Generalversammlung der VN die Entwicklung
oder Verabschiedung neuer multilateraler Initiativen zur
Schutzverantwortung geplant, und wenn ja, inwiefern werden diese von der
Bundesregierung unterstützt?
Anfang September 2015 (in der 69. Generalversammlung der VN) findet der
jährliche informelle, interaktive Dialog der Generalversammlung zur
Schutzverantwortung statt. Deutschland wird sich an der Debatte beteiligen. In der
diesjährigen Ministerwoche zur Eröffnung der 70. Generalversammlung ist bisher
keine neue multilaterale Initiative zur Schutzverantwortung geplant. Allerdings
ist eine Hochrangige Veranstaltung der Generalversammlung zur
Schutzverantwortung während der 70. Generalversammlung (September 2015 bis September
2016) durch den Präsidenten der Generalversammlung angedacht.
18. Wie schätzt die Bundesregierung die Akzeptanz der einzelnen „Säulen“
der Norm der Schutzverantwortung (RtoP) bei den einzelnen Mitgliedern
des VN-Sicherheitsrats ein (bitte einzelne Bewertung aller drei Säulen
vornehmen)?
Das Konzept der Schutzverantwortung in seinen drei Säulen ist von allen
Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen mit dem Abschlussdokument des
Weltgipfels der Vereinten Nationen 2005 angenommen worden. Der Sicherheitsrat
hat in seiner regelmäßig wechselnden Zusammensetzung seitdem wiederholt
Bezug auf die Schutzverantwortung als Ganzes genommen. Die
Bundesregierung geht daher von einer Akzeptanz aller drei Säulen der Schutzverantwortung
im Sinne des Abschlussdokuments des Weltgipfels aus dem Jahr 2005 bei allen
Mitgliedern des Sicherheitsrates aus.
19. Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die
Umsetzung der Sicherheitsratsresolution 1973 (2011) in Libyen, die sich
explizit auf die Schutzverantwortung bezog, auf potentielle zukünftige,
auf der Schutzverantwortung basierende Mandate, z. B. im Kampf gegen
ISIS?
Die Resolution 1973 forderte einen sofortigen Waffenstillstand, ein Ende der
Gewalthandlungen und die Einstellung der Angriffe gegen Zivilisten. Die
Resolution ermächtigte zudem die Mitgliedstaaten, alle notwendigen Mittel zum
Schutz der Zivilbevölkerung einzusetzen. Der darauf folgende Einsatz von
militärischer Gewalt zum Schutz der libyschen Zivilbevölkerung war jedoch nicht
unumstritten. Da es sich um schwierige Abwägungsprozesse handelt, werden
auch künftig die Diskussionen zum Einsatz von militärischer Gewalt zum
Drucksache 18/5626 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeSchutz von Zivilisten im VN-Sicherheitsrat nicht einfach sein. An
Spekulationen über mögliche künftige Mandate beteiligt sich die Bundesregierung nicht.
20. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die brasilianische Initiative
„Responsibility while protecting“, um Monitoring und Berichterstattung
von Mitgliedstaaten, die VN-mandatierte Militäreinsätze umsetzen, zu
vergrößern, und wenn ja, durch welche Aktivitäten (z. B. durch „sunset
clauses“ für Mandate oder die Einsetzung von Expertenausschüssen)?
Die Bundesregierung betrachtet die brasilianische Initiative „Responsibility
while protecting“ aus dem Jahr 2011 als einen wichtigen Beitrag in der
internationalen Diskussion zur Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Konzepts der
Schutzverantwortung. Die Initiative hat auch bereits Eingang in die
konzeptionelle Arbeit der Sonderberaterin des VN-Generalsekretärs zur
Weiterentwicklung der Schutzverantwortung gefunden.
21. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung (selbst oder im
europäischen Rahmen), um die „Human Rights up Front“-Initiative der VN zu
fördern und
a) das Hochkommissariat für Menschenrechte zu unterstützen,
Das Auswärtige Amt unterstützt die Arbeit des VN-Hochkommissariats für
Menschenrechte durch einen jährlichen freiwilligen Beitrag (im Jahr 2015:
5 Mio. Euro) und fördert damit auch dessen Beteiligung an der Umsetzung der
„Human Rights up Front“-Initiative der Vereinten Nationen.
Ein wichtiges Anliegen deutscher Entwicklungspolitik ist die
Weiterentwicklung des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte
(EIDHR), über das vorrangig zivilgesellschaftliche, aber auch internationale
und regionale Menschenrechtsorganisationen gefördert werden. Die
Bundesregierung hat sich bei der Erarbeitung des EIDHR-Jahresaktionsplans 2015 für
die weitere Förderung des VN-Hochkommissariats für Menschenrechte
eingesetzt. Aus den Projektmitteln des EIDHR sind im Jahr 2015 für die direkte
Förderung des VN-Hochkommissariats für Menschenrechte 4 Mio. Euro
vorgesehen.
b) die Frühwarnung für den Sicherheitsrat durch das VN-Sekretariat zu
fördern,
Während der Zeit als nichtständiges Mitglied im VN-Sicherheitsrat hat sich
Deutschland stets dafür eingesetzt, einen stärkeren Fokus auf präventive Arbeit
des VN-Sicherheitsrats zu legen. So hat sich Deutschland z. B. aktiv an den vom
damaligen Leiter der politischen Abteilung des VN-Sekretariats (DPA)
initiierten „over the horizon-Debatten“ im VN-Sicherheitsrat beteiligt.
c) die Verhinderung schwerster Menschenrechtsverletzungen als eine
Priorität von VN-Institutionen wie dem UNDP in der
Entwicklungszusammenarbeit zu fördern,
Die Bundesregierung fördert unmittelbar die Umsetzung der „Human Rights up
Front“-Initiative der VN über die Entwicklungsgruppe der Vereinten Nationen
(UNDG). In den Jahren 2014 und 2015 wurden insgesamt 1,23 Mio. US-Dollar
in den entsprechenden Treuhandfonds der UNDG (Human Rights
Mainstreaming Funds – HRM-F) eingezahlt, der Maßnahmen auf nationaler, regionaler
und globaler Ebene finanziert. Damit wurden unter anderem Aktivitäten des
Bevölkerungsprogramms der VN (UNFPA), des Entwicklungsprogramms der VN
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5626(UNDP), des Kinderhilfswerks der VN (UNICEF) und weiterer
Entwicklungsorganisationen der VN finanziert. Der deutsche Beitrag ist insbesondere für die
bessere Koordination der VN-Aktivitäten auf Länderebene vorgesehen (http://
mptf.undp.org/factsheet/fund/HRM00).
d) über eigene Auslandsvertretungen einen menschenrechtlichen Fokus
der Arbeit von UN-Country-Teams in Risikoländern zu ermöglichen
(z. B. durch die hochrangige Teilnahme an
Menschenrechtskoordinationstreffen der UN)?
Die Auslandsvertretungen sind gehalten, im Rahmen des Menschenrechts-
Mainstreamings Schutz und Förderung der Menschenrechte als
Querschnittsaufgabe zu betrachten. Dazu gehört auch die Teilnahme an entsprechenden
multilateralen Formaten und Koordinierungstreffen.
22. Inwiefern hat sich Deutschlands Engagement für die Umsetzung der
Schutzverantwortung in der Restrukturierung des Auswärtigen Amts
infolge des Review-Prozesses im Jahr 2014 niedergeschlagen?
Infolge des Review-Prozesse hat das Auswärtige Amt mit der Abteilung für
Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge und Humanitäre Hilfe
(Abteilung S) eine Struktur geschaffen, die Personal, Mittel und Kompetenzen unter
einem Dach bündelt, um eine vorsorgende Krisenpolitik zu gewährleisten. Die
Abteilung S ist darauf ausgerichtet, Krisen und insbesondere gewaltsame
Konflikte frühzeitig zu erkennen. Mit dem neu geschaffenen Referat S04
(„Frühwarnung und Szenarienplanung“), das im Herbst 2015 seine Arbeit aufnehmen
wird, hat das Auswärtige Amt eine zentrale Stelle für die Krisenfrüherkennung
geschaffen, die zu einer effektiven gemeinsamen Krisenfrüherkennung der
Bundesregierung beitragen soll. In ihren operativen Arbeitseinheiten bündelt die
Abteilung ihre vielfältigen Instrumente zur Verhinderung bzw. Einhegung
gewaltsamer Konflikte und zur Förderung politischer Friedensprozesse.
Da der bzw. die Beauftragte für Humanitäre Hilfe, Krisenprävention und
Friedenskonsolidierung in der Abteilung S gleichzeitig deutscher Focal Point für die
Schutzverantwortung ist, wird diese als normative Verpflichtung der
Bundesregierung ein Querschnittsthema deutscher Krisenpolitik, sowohl bei der
Prävention und Stabilisierung als auch der Konfliktnachsorge. Damit trägt die
Bundesregierung der Tatsache Rechnung, dass das Risiko für Massenverbrechen in
fragilen und krisenhaften Kontexten am größten ist.
23. Welche Pläne gibt es, die Verhinderung von Massenverbrechen als
zentrale Aufgabe der deutschen und europäischen Sicherheitspolitik zu
definieren (ähnlich der Presidential Study Directive 10 der USA)?
Deutschland setzt sich als Mitbegründer des Internationalen Strafgerichtshofes
und Unterstützer diverser Ad-hoc-Tribunale seit Jahren aktiv für Verhinderung,
Aufklärung und angemessene Strafverfolgung von schwersten Verbrechen,
welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren, ein.
Die Bundesregierung ist zudem ein aktiver Unterstützer der französischen
Initiative einer „Selbstverpflichtung aller ständigen Sicherheitsrats-Mitglieder“ auf
die Einlegung eines Vetos in Fällen von Genozid und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit zu verzichten.
Drucksache 18/5626 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode24. Inwieweit ist der Schutz der Zivilbevölkerung (Protection of Civilians) als
Ziel militärischer Maßnahmen in die Arbeit der Bundeswehr integriert
(bitte für die Kategorien Ausbildung, Strategie, Aktivitäten und
Ausstattung aufschlüsseln)?
Das Thema „Schutz der Zivilbevölkerung“ ist in der Bundeswehr auf
unterschiedlichen Ebenen in die Ausbildung integriert (u. a. Führungsakademie der
Bundeswehr, VN-Ausbildungszentrum der Bundeswehr, Zentrum Innere
Führung). Die Ausbildung und Ausstattung für Einsätze der Bundeswehr entspricht
den Bedingungen in den jeweiligen Einsatzländern. Die strategische
Ausrichtung der Bundeswehr erfolgt im Einklang mit bündnisinternen Vorgaben oder
sonstigen internationalen Vereinbarungen.
25. Erwägt die Bundesregierung die Einrichtung eines Beirats zur Verhütung
von Massenverbrechen, wie das Atrocities Prevention Board (APB) in den
USA?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, einen Beirat zur Verhütung von
Massenverbrechen nach dem Vorbild des US-amerikanischen Mass Atrocities
Prevention Board einzurichten. Aktuelle Krisen und Konflikte werden je nach
Anlass in unterschiedlichen interministeriellen Arbeitsgruppen und Ressortkreisen
behandelt, die gegebenenfalls Handlungsempfehlungen entwickeln. Zu den in
diesem Rahmen verfolgten Entwicklungen gehört auch das Risiko von
Massenverbrechen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
26. Wird die Verhinderung von Massenverbrechen eine Rolle im
gegenwärtigen Weißbuchprozess spielen?
Das neue „Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der
Bundeswehr“, das im Jahr 2016 erscheinen soll, wird sich mit den
sicherheitspolitischen Herausforderungen, vor die sich die Bundesrepublik Deutschland
gestellt sieht, ebenso befassen wie mit den Instrumenten und Mitteln, die
deutscher Sicherheitspolitik zur Verfügung stehen, um diesen Herausforderungen zu
begegnen.
27. Gibt es gezielte Schulungen und Planungen bei der Bundeswehr, um im
Falle schwerster Menschenrechtsverletzungen einsatzfähig zu sein, wie
beispielsweise die MARO (Mass Atrocity Response Operations) in den
USA?
Den Mass Atrocity Response Operations (MARO) vergleichbare Planungen
bestehen in der Bundeswehr nicht.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]