[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5745
18. Wahlperiode 10.08.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Höger, Niema Movassat, Wolfgang
Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5582 –
Mögliche Menschrechtsverletzungen und Umweltzerstörung durch Uranabbau
in Niger und Mali
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesrepublik Deutschland hat nach der Katastrophe von Fukushima den
Atomausstieg beschlossen. Trotzdem wurde in Deutschland laut
Umweltbundesamt im Jahr 2012 18,1 Prozent des Bruttostroms aus Uran hergestellt
(
www.umweltbundesamt.de/daten/energie-als-ressource/
primaerenergiegewinnung-importe). Deutschland hat in den Jahren 2000 bis
2009 über 4 700 Tonnen Uran importiert.
Der Abbau von Uran birgt größte Gefahren für Mensch und Umwelt und in
vielen Uran abbauenden Staaten, wie z. B. Niger, ist die effektive Einhaltung von
Gesetzen und Auflagen zum Schutz von Mensch und Umwelt nicht garantiert.
Radioaktiver Abraum wird unter freiem Himmel gelagert, Grundwasser und
Boden werden über Generationen hinweg kontaminiert und die Menschen
leiden an durch die Radioaktivität verursachten Krebserkrankungen. Neben den
Abbauländern ist auch Deutschland als Uranimporteur nach Auffassung der
Fragesteller mitverantwortlich für die Gefahren des Uranabbaus.
Damit sich die Bundesregierung dieser Verantwortung stellen kann, ist
vollständige Transparenz über die Herkunft des – über Drittländer – nach
Deutschland importierten Urans unabdingbar. Die Bundesregierung hat im Jahr 2011
erklärt: „Den rechtlichen Rahmen der Uranimporte in die Europäische Union
(EU) bilden die bilateralen Abkommen zwischen der Europäischen
Atomgemeinschaft (Euratom) und diversen Drittstaaten (z. B. Australien, Kanada,
Südafrika). Die privaten Lieferverträge sind der Europäischen
Versorgungsagentur mit Sitz in Luxemburg anzuzeigen und unterliegen der Vertraulichkeit“
(Bundestagsdrucksache 17/6310). Gleichzeitig besteht aufgrund der
Gesundheits- und Umweltschäden, die Uranabbau mit sich bringt, ein großes
öffentliches Interesse an Informationen über die Herkunft des Urans, mit dem
deutsche Atomkraftwerke beliefert werden.
Die Extractive Industries Transparency Initative (EITI) engagiert sich dafür,
dass Zahlungen der Rohstoff fördernden Unternehmen an den Staat und deren
Verwendung transparent und öffentlich gemacht werden. Das betrifft auch
Uran abbauende Unternehmen. Nach Informationen des Bundesverbandes der
Deutschen Industrie e. V. plant die Bundesregierung, im Rahmen der G7-Prä-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 6. August 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5745 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodesidentschaft im Jahr 2015 das offizielle Bewerbungsformular als EITI-
Kandidat einreichen zu können (
www.bdi.eu/19599.htm).
Mehr als 20 Prozent des weltweit geförderten Uranerzes stammt aus Afrika.
Erst im Jahr 1957 wurde Uran in Niger vom französischen Bureau de
Recherches Géologiques et Minières (BRGM – Büro für Geologie- und
Bergbauforschung) entdeckt. Heute ist das Land der vierte Uranlieferant mit etwa 9
Prozent der weltweiten Versorgung. Allein im Jahr 2011 wurden 4 351 Tonnen
Uran abgebaut (
www.world-nuclear.org/info/Nuclear-Fuel-Cycle/Mining-of-
Uranium/World-Uranium-Mining-Production/). Laut Euratom wurde im Jahr
2013 13 Prozent des Natururans für Europa aus dem Niger importiert (http://
ec.europa.eu/euratom/ar/last.pdf, S. 28). Dennoch tragen die aus der
Uranindustrie resultierenden Gewinne nur zu 5 Prozent zum Haushalt des Landes
bei (
http://news.aniamey.com/h/44447.html). 40 Prozent des nigrischen
Staatshaushaltes wird durch Mittel internationaler Entwicklungshilfe bestritten.
Niger zählt nach 60 Jahren Uranabbau als das ärmste Land der Welt mit einer
Armutsquote von 59,5 Prozent für das Jahr 2013; 35 Prozent der Bevölkerung
hungern (
http://hdr.undp.org/sites/default/files/hdr14-report-fr.pdf).
Hinzu kommen die schlechten Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen und
Arbeiter in diesen Minen.
Im nigrischen Ministerrat vom 10. Oktober 2014 wurden zwei Verordnungen
angenommen, die Übereinkommen zwischen der Republik Niger und den
Gesellschaften COMINAK und SOMAIR genehmigt (
http://news.aniamey.com/
h/22283.html). So werden die juristischen und wirtschaftlichen sowie die
Finanz-, Steuer-, Verwaltungs- und Zollbedingungen den Abbauaktivitäten für
die fünf zukünftigen Jahre festgelegt. Diese Übereinkommen sollen aber im
Amtsblatt veröffentlicht werden, um in Kraft zu treten. Sechs Monate nach der
Sitzung des Ministerrats ist dies noch nicht der Fall.
In Mali wird bislang kein Uran abgebaut. Allerdings findet an vielen
Standorten im Land Uranexploration statt (z. B.
www.jmpmali.com/info-links/
miningpetroleum-2/ sowie
www.iaea.org/OurWork/ST/NE/NEFW/documents/
RawMaterials/RTC-Ghana-2010/17.Mali.pdf und
www.arte.tv/de/7273746.
html).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Rohstoffgewinnung ist immer mit Eingriffen in die Natur verbunden. Dies gilt
auch für den Uranerzbergbau. In den wichtigsten Lieferländern gelten strenge
Vorschriften, um einen Bergbau mit möglichst geringfügigen Folgen für die
Umwelt und den Menschen zu gewährleisten.
Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) hat internationale
Standards festgelegt, die sich auf die Sicherheit und den Umweltschutz beziehen,
sowohl auf bereits existierende als auch auf neue Anlagen. Diese im
internationalen Konsens beschlossenen Standards definieren strenge Anforderungen für den
gesamten Zyklus der Nutzung der Kernenergie. Entsprechend beinhalten diese
auch Standards für den Bereich Bergbau. Darüber hinaus hat die International
Commission on Radiological Protection (ICRP) international anerkannte
Richtlinien zum Strahlenschutz erstellt, die auch in die Arbeiten der IAEO
eingeflossen sind. Die meisten Länder haben diese Richtlinien in ihre Gesetzgebung
aufgenommen. Grundsätzlich ist die Überwachung der Einhaltung von
Umweltschutzaspekten beim Abbau von Uran Aufgabe der agierenden Unternehmen
und der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der betroffenen Länder im
Rahmen der jeweils geltenden nationalen Vorschriften.
Die wirtschaftlichen Grundlagen der Bevölkerung können im Zusammenhang
mit Bergbauunternehmungen durch die Schaffung von diversifizierten
Arbeitsplätzen und sozialen Einrichtungen gestärkt werden. Dies liegt allerdings
ebenfalls vorrangig in der Verantwortung der beteiligten Unternehmen und der
betroffenen Länder.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5745Der überwiegende Teil der bekannten weltweiten Uranvorkommen liegt nicht in
Siedlungsgebieten indigener Völker. Die Eröffnung und die Ausbeutung neuer
Uranlagerstätten unterliegen in allen Bergbau treibenden Ländern
Umweltverträglichkeitsprüfungen, die den Erhalt der Lebensgrundlagen indigener Völker
einschließt.
Generell sind die Umweltverträglichkeit eines Bergbauprojektes und der
Rückbau zum Ausgangszustand im Zuge der Schließung und Sanierung kritische
Parameter in der Finanzierung eines Bergbauvorhabens durch internationale
Kreditvergabe.
In Deutschland ist mit der 13. Novelle des Atomgesetzes der Ausstieg aus der
Spaltung von Uran zur kommerziellen Erzeugung von Elektrizität beschlossen
worden. Gleichwohl achtet Deutschland im internationalen Rahmen darauf, dass
der Zusammenhang zwischen nachhaltiger Entwicklung und dem Schutz von
Menschenrechten international, national und regional Berücksichtigung findet.
Deutschland unterstützt nachdrücklich die bestehenden Initiativen zur
Rohstofftransparenz (EITI), die den Dialog zwischen Zivilgesellschaft, Staat und
Rohstoffindustrie befördern.
1. Welche Umwelt- und Gesundheitsschäden würden aus Sicht der
Bundesregierung ein solch großes öffentliches Interesse darstellen, dass sie einen
Bruch der Vertraulichkeit der bilateralen Abkommen zwischen der
Europäischen Atomgemeinschaft und diversen Drittstaaten rechtfertigen würden?
Den rechtlichen Rahmen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und
diversen Drittstaaten bilden bilaterale Abkommen. Die privaten Lieferverträge
sind der Versorgungsagentur mit Sitz in Luxemburg anzuzeigen und unterliegen
der Vertraulichkeit. Der weltweite Uranabbau erfolgt weitgehend nach
festgelegten Regeln der IAEO und nach international definierten Standards zur
Minimierung der Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit der lokalen
Bevölkerung. Darüber hinaus ist die Einhaltung von Umwelt- und
Gesundheitsschutzaspekten beim Abbau von Uran Aufgabe der agierenden Unternehmen
und der jeweiligen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der betroffenen
Länder im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften.
In den Hauptlieferländern gelten mittlerweile strenge
Umweltschutzvorschriften, die einen umweltverträglichen Bergbau mit möglichst geringfügigen Folgen
gewährleisten sollen.
2. Welche Informationen liegen der Bundesregierung hinsichtlich der
Herkunft des in Deutschland verwendeten Urans seit dem Jahr 2010 vor (bitte
nach Jahren, Kraftwerken, Minen, Uranförderländern,
Weiterverarbeitungsländern, Lieferketten, Liefermengen und Lieferunternehmen
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen hinsichtlich der Herkunft des
in Deutschland verwendeten Urans vor.
Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfasst
im Rahmen der Wahrnehmung seiner Aufgaben nach § 22 Absatz 1 des
Atomgesetzes ausschließlich die radioaktiven Stoffe selbst sowie die jeweils
abgebende bzw. annehmende Stelle.
Daten über die Herkunft des Urans werden nicht erhoben.
Vielmehr ist unter „Herkunft“ des Materials hier grundsätzlich diejenige Stelle
(Anlage) im liefernden Land zu verstehen, aus welcher das Uran zur
Verbringung nach Deutschland ausgebucht wird. Darüber hinaus kann in Einzelfällen
Drucksache 18/5745 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeals „Ursprung“ auch jene Anlage bekannt sein, in welcher der letzte
Konversionsschritt bei der Verarbeitung des Urans durchgeführt worden war.
Des Weiteren wird zur Herkunft des in Deutschland verwendeten Urans auf die
Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/6037
sowie auf die Antworten zu den Fragen 20a und 20c der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6310 verwiesen.
3. In welcher Höhe hat die Urananreicherungsanlage Gronau Urankonzentrat
bzw. konvertiertes Uran seit dem Jahr 2005 aus Frankreich erhalten?
In welcher Höhe die Urananreicherungsanlage Gronau (URENCO)
Urankonzentrat bzw. konvertiertes Uran seit dem Jahr 2005 aus Frankreich erhalten hat,
kann seitens des BAFA nicht verifiziert werden.
Seit dem Inkrafttreten der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 20. Juli
2001 besteht für innergemeinschaftliche Verbringungen sonstiger radioaktiver
Stoffe, zu denen auch Natururan zählt, keine Genehmigungs- bzw.
Anzeigepflicht mehr (vergleiche §§ 19 und 20 StrlSchV). Dem BAFA liegen die
nachfolgenden Daten daher lediglich aus freiwilligen Meldungen der URENCO vor:
2005 151 629 kg,
2006 1 403 734 kg,
2007 1 245 681 kg,
2008 1 695 270 kg,
2009 1 648 629 kg,
2010 2 861 994 kg,
2011 2 930 234 kg,
2012 2 426 052 kg,
2013 1 246 658 kg,
2014 553 336 kg.
Dabei ist eine Aufschlüsselung nach Urankonzentrat bzw. konvertiertem Uran
nicht möglich; es dürfte sich dabei aber im Wesentlichen um Uranhexafluorid
gehandelt haben. Bei Meldeunterlagen besteht eine gesetzliche
Aufbewahrungspflicht von fünf Jahren.
4. Inwieweit ist die Bundesregierung zuversichtlich, wie geplant im Jahr 2015
den Kandidatenstatus der EITI zu erlangen, auch angesichts des bislang
nicht vorliegenden, aber vom EITI-Vorstand verlangten Arbeitsplanes (www.
d-eiti.de/de/mitmachen-mitgestalten/)?
Die Bundesregierung hat die Umsetzung des EITI-Standards in Deutschland am
2. Juli 2014 beschlossen und plant die Einreichung des Kandidatur-Antrags
beim internationalen EITI-Sekretariat bis Ende dieses Jahres. Mit der
öffentlichen Verkündung der Kandidatur, der Ernennung des Sonderbeauftragten und
der Konstituierung der Multi-Stakeholder-Gruppe (MSG) sind drei von vier
notwendigen Schritten zur Beantragung der Kandidatur abgeschlossen. Die MSG
arbeitet nun daran, einen Arbeitsplan für die Umsetzung der EITI in
Deutschland aufzustellen (vierter Schritt). Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass
der Zeitplan eingehalten wird.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5745 5. Hat die Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahr 2005 Uran unmittelbar
aus Niger importiert?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
6. Über welche Drittländer hat die Bundesrepublik Deutschland Uran aus
Niger importiert?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
7. Kann die Bundesregierung ausschließen, Uran importiert zu haben, was
aus Niger stammt?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
8. Welche Unternehmen waren nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
Jahr 2005 bzw. sind derzeit am Abbau des Urans beteiligt, das
Deutschland aus Niger importiert bzw. importiert hat?
Es finden keine direkten Importe von Uran aus Niger nach Deutschland statt.
Der Kernbrennstoffhandel erfolgt in der EU über die EURATOM.
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Höhe der Zahlungen
der Unternehmen, die in Niger Uran abbauen, an die nigrische Regierung
und deren Verwendung?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
10. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Kooperationen
deutscher Unternehmen mit der französischen Firma Areva im Bereich
Uranabbau, -transport, -anreicherung in Mali und Niger vor?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Menschenrechtslage
in Niger und Mali, und wie bewertet sie diese?
Niger: Die Menschenrechtslage in Niger hat sich seit der Rückkehr zur
Demokratie nach einem Militärputsch im Jahr 2010 verbessert. Die Meinungs- und
Informationsfreiheit werden im Allgemeinen verwirklicht; das Land belegt den
48. Platz (von 180) auf dem Pressefreiheitsindex der Organisation Reporter ohne
Grenzen. In jüngster Zeit werden wieder zunehmend Zweifel an der
Unabhängigkeit von Polizei und Justiz laut. Menschenrechtsverteidiger werden in ihren
Aktivitäten grundsätzlich nicht behindert, allerdings ist die Zivilgesellschaft im
Niger insgesamt noch schwach entwickelt. Niger ist eines der ärmsten Länder
der Welt. Auf dem Human Development Index des Entwicklungsprogramms der
Vereinten Nationen (United Nations Development Programme – UNDP) liegt es
im Jahr 2014 auf dem letzten Platz (187 von 187). Die mangelhafte
Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ist das gravierendste
Menschenrechtsproblem im Niger. Für einen erheblichen Teil der Bevölkerung
kann das Recht u. a. auf Gesundheit, Erziehung, Nahrung und Wasser nicht
ausreichend verwirklicht werden. Überkommene Praktiken wie Sklaverei und Kin-
Drucksache 18/5745 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodederehen sind offiziell abgeschafft, wirken aber in Teilen des Landes noch immer
nach.
Mali: Die Menschenrechtssituation in Mali ist gekennzeichnet von einer
Zweiteilung zwischen dem von der Regierung kontrollierten Süden und dem
umkämpften Norden, in dem die malische Regierung Menschenrechtsstandards
nicht durchsetzen kann. Die Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger
können sich grundsätzlich frei artikulieren und genießen Versammlungsfreiheit.
Die Meinungsfreiheit schlägt sich in einer Vielfalt zivilgesellschaftlicher
Organisationen nieder. Medien sind politisch – weniger wirtschaftlich –
unabhängig und im Netz herrschen Meinungs- und Informationsfreiheit. Das Land hat
alle wesentlichen internationalen Vereinbarungen zum Schutz der
Menschenrechte ratifiziert und auch den Großteil der Empfehlungen der letzten
regelmäßigen Überprüfung durch den VN-Menschenrechtsrat angenommen. Unter
Mithilfe der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten
Nationen (MINUSMA) wurde im August 2014 eine Menschenrechtsstrategie
für Mali beschlossen. Extreme Armut, schlechte Ressourcenverteilung, aber
auch der Fortbestand traditioneller Verhältnisse und das Fehlen staatlicher
Basisleistungen führen dennoch dazu, dass vor allem wirtschaftliche und soziale
Menschenrechte nicht immer im vollen Umfang verwirklicht werden. Durch die
schwierige Sicherheitslage im Norden des Landes, einhergehend mit dem
Fehlen staatlicher Gewalt, ist die Bevölkerung im Norden der Willkür bewaffneter
Gruppen ausgesetzt, durch die es immer wieder zu Menschenrechtsverletzungen
kommt. Auch malische Streitkräfte und der Regierung nahestehende Milizen
haben im Rahmen der bewaffneten Auseinandersetzungen gegen
Menschenrechtsstandards verstoßen. Menschenrechtliche Grundkenntnisse gehören zum
Ausbildungsprogramm der malischen Armee und sind auch fester Bestandteil der
durch die EU betriebenen Ausbildungsmission (European Union Training
Mission – EUTM).
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Engagement von
Kritikerinnen und Kritikern des Uranabbaus bzw. der Uranexploration in
Niger, und inwieweit unterstützt sie dieses?
13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über polizeiliche, juristische
und geheimdienstliche Maßnahmen der Regierungen in Niger und Mali
gegen Kritikerinnen und Kritiker des dortigen Uranabbaus bzw. der
dortigen Uranexploration?
Die Fragen 12 und 13 werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Niger: Im Juli 2014 kam es zu Protesten, die sich unter anderem gegen neue
Vereinbarungen mit dem französischen Unternehmen AREVA richteten. Dabei
wurden die Organisatoren der Demonstration kurzzeitig festgenommen, am
selben Abend aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Begründet wurde der Vorgang
vom Justizministerium mit einem Verstoß gegen die Anmeldefrist für
Demonstrationen. Darüber hinaus liegen keine gesicherten Erkenntnisse über ein
Engagement von Kritikerinnen und Kritikern oder dagegen gerichtete Maßnahmen
seitens der Regierung vor.
Mali: Im Zusammenhang mit Explorationsvorhaben bei Falea haben sich lokale
zivilgesellschaftliche Organisationen gegen einen möglichen Uranabbau
eingesetzt. Informationen über ein weiteres Engagement gegen Uranexploration und
-abbau sowie über Maßnahmen der Regierung gegen Kritikerinnen und Kritiker
liegen der Bundesregierung nicht vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/574514. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Position der
Partnerorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit hinsichtlich
des dortigen Uranabbaus?
Die staatlichen Partnerorganisationen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit haben sich zum Kontext Uranabbau in Niger und Mali und den
entsprechenden Explorationsaktivitäten gegenüber der Bundesregierung nicht positioniert.
15. Welche Rüstungsgüter (Waffen, Ausrüstung) und Überwachungstechnik
hat Deutschland seit dem Jahr 2005 an Niger und Mali geliefert, und
welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über deren Verwendung (bitte
nach Polizei und Armee differenziert auflisten)?
Die Bundesregierung hat seit dem Jahr 2005 keine Genehmigungen zur
Ausfuhr von Überwachungstechnik nach Niger und Mali erteilt. Im fraglichen
Zeitraum hat die Bundesregierung elf Genehmigungen zur Ausfuhr von
Gütern nach Teil IA (Rüstungsgüter) der Ausfuhrliste nach Mali erteilt. Es handelte
sich fast ausschließlich um Lastkraftwagen sowie Schutzwesten und andere
Teile der persönlichen Schutzausrüstung zur Minenräumung. Empfänger waren
die Streitkräfte und das für Zivilschutz zuständige Innenministerium.
Genehmigungen zur Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Niger wurden nicht erteilt.
Außerdem wurden Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern erteilt, die für
EU-Missionen und VN-Missionen in diesen Ländern bestimmt waren.
Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei lieferten im Rahmen der
Polizeilichen Ausstattungshilfe keine Rüstungsgüter oder Überwachungstechnik an
Niger und Mali.
16. Welche Rohstoff-Interessen leiten die Politik der Bundesregierung in
Niger und Mali?
Die Politik der Bundesregierung in Niger und Mali wird nicht von Rohstoff-
Interessen geleitetet.
17. In welchem Zusammenhang steht aus Sicht der Bundesregierung der
Bundeswehreinsatz EUTM in Mali (European Training Mission Mali) mit der
dortigen Uranexploration sowie dem Uranabbau im benachbarten Niger?
EUTM Mali ist eine europäisch geführte Ausbildungs- und Beratungsmission
zur Reform und zum Aufbau der malischen Streitkräfte im Süden des Landes.
Es besteht kein Zusammenhang zwischen dem Einsatz deutscher Streitkräfte im
Rahmen der EU-geführten Mission EUTM Mali und Uranabbau.
18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die gesundheitlichen
Folgen für die am Uranabbau beteiligten Arbeiterinnen und Arbeiter in
Niger sowie für die an der Uranexploration beteiligten Arbeiterinnen und
Arbeiter in Mali?
Niger: Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6310
verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
Mali: Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
Drucksache 18/5745 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Bedingungen, unter
denen die Anwohnerinnen und Anwohner von Uranabbaugebieten in
Niger und Mali umgesiedelt wurden bzw. werden sollen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Folgen des
Uranabbaus in Niger und Mali für die Umwelt, auch hinsichtlich der
Biodiversität?
Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6310 verwiesen.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
21. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor über die Gründe
des bisherigen Nichtinkrafttretens der Übereinkommen zwischen der
Republik Niger und den Gesellschaften COMINAK und SOMAIR, die der
nigrische Ministerrat am 10. Oktober 2014 abgeschlossen hat (
http://news.
aniamey.com/h/22283.html)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
22. Inwieweit hält die Bundesregierung die Aufsicht der Uranabbauarbeiten
durch die nigrische Regierung sowie der Explorationsarbeiten durch die
malische Regierung für ausreichend?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
23. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Pläne des
französischen Energieunternehmens Areva vor, Uran in der nigrischen
Imouraren-Mine abzubauen, auch angesichts der nicht bestandenen
Umweltverträglichkeitsprüfungen durch Nichtregierungsorganisationen (http://
aghirinman.blogspot.de/p/communiques-de-presse.html)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
24. Angesichts der Tatsache, dass nach einer Studie des
Entwicklungsprogramms der UN (UNDP – United Nations Development Programme) im
Jahr 2012 42,8 Prozent der nigrischen Kinder zwischen fünf und 14
Jahren gearbeitet haben (
http://hdr.undp.org/sites/default/files/hdr14-report-
fr.pdf, S. 223), welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über
mögliche Kinderarbeit in den nigrischen Uranminen vor, insbesondere an den
Standorten, die von SOMAIR und COMINAK betrieben werden?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über Kinderarbeit in nigrischen
Uranminen vor. Niger hat das ILO(internationale Arbeitsorganisation)-
Übereinkommen 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung
von Kinderarbeit im Oktober 2000 ratifiziert und ist daher an seine Einhaltung
gebunden.
Laut allgemeiner Kenntnis der Bundesregierung wenden die staatlichen
Partnerorganisationen des Niger das dortige Arbeitsrecht (Code du Travail) an, das
Anstellungen von Kindern im formalen Sektor unter 14 Jahren generell untersagt
(Abschnitt III Artikel 99). Zur Bekämpfung der illegalen Kinderarbeit wurde
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5745seitens der derzeitigen Administration ein Aktionsplan erstellt, der Kinderarbeit
a) verurteilt und b) versucht, ihr entgegenzuwirken.
25. Welche Konsequenzen würde die Bundesregierung ziehen, wenn sich
herausstellen würde, dass es in nigrischen Uranminen Kinderarbeit gibt,
auch hinsichtlich deutscher Uranimporte aus Frankreich?
Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen.
26. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die gesundheitliche
Situation der Bevölkerung in den Minenstädten Arlit, Akokan, Azelik und
Imouraren sowie deren Umgebung seit der Entdeckung von
Uranvorkommen im Niger im Jahr 1957, insbesondere hinsichtlich schwerer
Erkrankungen wie Leukämie, Lungenkrebs und anderer Krebsarten?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
27. Angesichts der Tatsache, dass sich 1 bzw. 2 Kilometer vom SOMAIR-
Standort Arlit (Niger) entfernt eine Grundschule „Centre“ und eine
weiterführende Schule „Tarat“ befinden, welche Kenntnisse hat die
Bundesregierung über die Kriterien der Standortvergabe hinsichtlich der
Umweltverträglichkeit und der eventuellen gesundheitlichen Gefährdung
Minderjähriger, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht
sie daraus?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse zu Kriterien der Standortvergabe
und Umweltverträglichkeit der nigrischen Uranminen vor. Die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit ist nicht am Standort Arlit tätig. Laut Informationen
der Durchführungsorganisationen der Bundesregierung befinden sich beide
genannten Schulen in einer Arbeitersiedlung in fünf bis sieben Kilometer
Entfernung von der Mine.
28. Mit welchen finanziellen Mitteln trägt die Bundesrepublik Deutschland
zur Entwicklungshilfe bzw. Entwicklungszusammenarbeit in Niger und
Mali bei?
Niger: Während der letzten bilateralen entwicklungspolitischen
Regierungsverhandlungen hat das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) der Republik Niger im Oktober 2014 die Summe von
62 Mio. Euro für einen Zeitraum von drei Jahren zugesagt. Dies wird ergänzt
durch eine Sonderzusage zum Thema Mutter-Kind-Gesundheit in Höhe von
15 Mio. Euro vom April 2015, sodass insgesamt 77 Mio. Euro für die staatliche
bilaterale Zusammenarbeit bis zum Jahr 2017 zur Verfügung stehen. In der
Republik Niger leistet das Auswärtige Amt (AA) im laufenden Jahr humanitäre
Hilfe im Umfang von 3,5 Mio. Euro, insbesondere für Flüchtlinge aus Nigeria
und Mali sowie deren Aufnahmegemeinden.
Mali: Im Zuge der schrittweisen Wiederaufnahme der staatlichen
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Mali nach der Krise 2012/2013 wurden durch
das BMZ für die Jahre 2013 und 2014 150 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Im
November 2015 werden erneut entwicklungspolitische
Regierungsverhandlungen zwischen Deutschland und Mali stattfinden. Im Bereich Humanitäre Hilfe
hat das AA im Jahr 2014 insgesamt 9,25 Mio. Euro, im laufenden Jahr 3,5 Mio.
Euro für Projekte zugunsten intern Vertriebener oder von Dürren und/oder
Überschwemmungen betroffener Bevölkerungsteile zur Verfügung gestellt.
Drucksache 18/5745 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode29. Welche deutschen Entwicklungsorganisationen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in Niger und Mali tätig?
Folgende deutsche Organisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in
Niger und Mali tätig (sowohl mit als auch ohne eigene Vertretung vor Ort):
Niger: GIZ – Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, KfW, BGR –
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Hanns-Seidel-Stiftung,
Rosa-Luxemburg-Stiftung, Diakonie Katastrophenhilfe, Arbeiter Samariter
Bund, CARE-Deutschland, Christoffel Blindenmission, Deutsche
Welthungerhilfe, EIRENE, HELP e. V., Humedica International Aid, Katholische
Zentralstelle für Entwicklungshilfe (Misereor), Ziviler Friedensdienst, Plan
Deutschland, OXFAM Deutschland.
Mali: GIZ – Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, KfW, Friedrich-
Ebert-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung, Hanns-
Seidel-Stiftung, Rosa-Luxemburg-Stiftung, Katholische Zentralstelle für
Entwicklungshilfe, Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe,
Welthungerhilfe, Deutscher Volkshochschulverband, Arche NoVa e. V., HELP e. V., Caritas
International e. V., Mali-Hilfe e. V., Kinderhilfswerk für die Dritte Welt e. V.,
Partnerschaft Sahelzone, Solisa – Freundeskreis Essen e. V., Solisa –
Freundeskreis Fabritianum e. V., Eine-Welt-Nordenham e. V., OXFAM Deutschland,
CARE Deutschland-Luxemburg e. V., Plan International Deutschland e. V.,
BORDA e. V., Aktion pro Afrika e. V., Kinderrechte Afrika e. V., EIRENE,
Ziviler Friedensdienst, Freundeskreis Kati-Erfurt.
30. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die
Uranexploration am Standort Samit in der Region von Gao (Mali) vor (bitte ausführlich
über die Fläche und das eingeschätzte Uranpotenzial informieren)?
31. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Unternehmen, die an
der Uranexploration am Standort Samit in der Region von Gao (Mali)
beteiligt sind?
32. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Uranvorkommen
in der Region von Kidal (Mali) vor (bitte ausführlich über die Fläche und
das eingeschätzte Uranpotenzial informieren)?
33. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Unternehmen, die in
Mali und insbesondere in der Region Kidal an Uranexploration beteiligt
sind?
Die Fragen 30 bis 33 werden gemeinsam wie folgt beantwortet.
In Mali wird bereits seit den 1970er-Jahren Uran-Exploration betrieben. Im
Rahmen der Entwicklung der Falea Kupfer-Silber-Lagerstätte durch die kanadische
Firma Denison Mines (bis Januar 2014: Rockgate Capital Corp.) wurden sechs
Gebiete mit Uran-Mineralisationen im Westen Malis identifiziert.
Ein möglicher Uranabbau wird aber nur als Beiprodukt anvisiert. Mit Stand
Februar 2015 werden von dem Unternehmen rund 11 400 Tonnen Uran mit einem
Gehalt von 0,073 Prozent Uran als gesicherte Ressource angegeben. Zusätzlich
werden 6 050 Tonnen Uran mit einem Gehalt von 0,042 Prozent Uran vermutet.
Auf Basis aero-physikalischer Messungen der australischen Firma Oklo
Resources Limited im Jahr 2008 konnten Uranmineralisierungen in Nordost Mali
(Kidal-Projekt) angezeigt werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5745Laut des malischen Bergbauministeriums werden auch Uranvorkommen in der
Gao-Region (Samit-Lagerstätte) vermutet. Inwiefern ein Uranabbau in Mali
tatsächlich stattfinden wird, ist offen.
Bis zum Jahr 2013 wurden sieben Explorationsgenehmigungen an fünf
Explorationsfirmen in Mali bewilligt:
West Mali
– Bala: Delta Exploration Mali Sarl (125 km2),
– Madini: Delta Exploration Mali Sarl (67 km2),
– Falea: Rockgate Capital Corp./Delta Exploration Inc. (75 km2).
Ost Mali
– Arafat: Earthshore Resources Mali Ltd. (1750 km2),
– Diarindi: Merrea Gold (150 km2),
– Dombia: Merrea Gold (150 km2),
– Kidal: Oklo Uranium Ltd Mali Sarl (3980 km2),
– Tessalit: Oklo Uranium Ltd Mali Sarl (4000 km2).
Zur weiteren Information siehe Länderbericht Mali in der Publikation: Uranium
2014: Resources, Production and demand, Nea No. 7209, © OECD 2014 (Mali,
Seite 309 ff.).
34. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand der
Bewerbung des kanadischen Unternehmens Denison-Mines für eine
Verlängerung der Lizenz auf das Falea-Projekt in Mali (
http://denisonmines.com/
i/pdf/financials/2015Q1_Fin.pdf)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
35. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Vorhaben der
malischen Regierung, dem kanadischen Unternehmen Denison-Mines eine
Explorationslizenz zu gewähren sowie über die eventuelle Dauer dieser
Lizenz?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
36. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die rechtliche Grundlage
des Forschungsprojektes „airborne geophysical survey“ durch das
kanadische Unternehmen Denison-Mines (
http://denisonmines.com/s/Quarterly
_Update.asp)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
37. Wo sind bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse
des Forschungsprojektes „airborne geophysical survey“ veröffentlicht?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Drucksache 18/5745 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode38. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
Umweltverträglichkeitsprüfungen angesichts der von Uranabbau bzw. Uranexploration
verursachten Grundwasserverschmutzung und deren korrekten
Durchführung in Niger und Mali?
Der weltweite Uranabbau erfolgt weitgehend nach festgelegten Regeln der
IAEO und international definierten Standards zur Minimierung der
Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit der lokalen Bevölkerung. Die
wirtschaftlichen Grundlagen werden durch Schaffung von diversifizierten
Arbeitsplätzen und sozialen Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser) gestärkt. Dies
liegt vorrangig in der Verantwortung der beteiligten Unternehmen und der
betroffenen Länder.
Des Weiteren wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 17/6037 und auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/6310 verwiesen.
39. Welche deutschen Bergbauunternehmen planen nach Kenntnis der
Bundesregierung, in Gao und Kidal Explorationsrechte bei der malischen
Regierung zu beantragen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
40. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Ergebnisse
der Sitzung des EITI-Monitoring-Ausschusses aus dem Jahr 2014 vor, bei
der die malische Regierung den Vorsitz hatte (
www.mines.gouv.ml/
index.php/actualites/170-initiative-pour-la-transparence-des-
industriesextractives-le-premier-ministre-preside-la-session-2014-du-comite-
desupervision)?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass bei der Sitzung des EITI-Monitoring-
Ausschusses im Jahr 2014 entschieden wurde, den Prozess der
Dezentralisierung der EITI in Mali sowie die Kommunikation im Hinblick auf die Umsetzung
zu stärken. Des Weiteren wurde die Verankerung des EITI-Standards in der
nationalen Gesetzgebung empfohlen. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus
keine weiteren Informationen vor.
41. Was verhindert nach Kenntnis der Bundesregierung die Implementierung
der in früheren EITI-Berichten formulierten Empfehlungen, bei denen in
Mali tätige Unternehmen sowie malische Behörden dazu angehalten
werden, mehr Transparenz zu schaffen, z. B. im Hinblick auf Zölle oder die
Buchhaltung von Bergbauunternehmen (
www.eiti.org/files/Rapport%20
Final%20de%20Conciliation%20ITIE%20Mali%202012.pdf, S. 54 bis
57)?
Die malische Regierung ist bestrebt, die Empfehlungen des Berichts
umzusetzen, was Zeit braucht und wobei sie auf die Unterstützung internationaler
Partner angewiesen ist. Die Bundesregierung unterstützt die malische Regierung bei
der Verbesserung der Transparenz im Rohstoffsektor in Mali.
42. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über weitere Vorhaben der
malischen und nigrischen Regierung sowie der beteiligten Unternehmen,
mehr Transparenz beim Abbau von Rohstoffen zu schaffen?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5745Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die malische Regierung bestrebt, die
Koordinierung den beteiligten staatlichen Behörden für den Abbau natürlicher
Rohstozwischenffe zu verbessern. Hierbei unterstützt das von der
Bundesregierung finanzierte Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit „Verbesserung der
Rohstoffgovernance in Mali“.
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist Niger seit dem Jahr 2011 EITI-konform.
Die nächste Validierung ist in Niger für Anfang des Jahres 2016 angesetzt.
43. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Uranexploration in
Gao und Kidal (Mali) vom lokalen Wirken von „Ansar Dine“ und anderer
Terrormilizen beeinträchtigt?
Aufgrund der angespannten Sicherheitslage und des erheblichen
Entführungsrisikos für Ausländer sind in den Regionen Gao und Kidal Uranexplorationen
und andere geowissenschaftliche Feldforschung zurzeit nicht möglich.
44. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Wahrung der
Rechte der in Gao und Kidal (Mali) lebenden indigenen Völker vor?
Mali ist ein Staat, in dem die dort beheimateten unterschiedlichen Ethnien
gleiche Rechte genießen. Der Begriff „indigene Völker“ ist auf Mali und seine
Siedlungsgeschichte nicht übertragbar. Eine systematische Diskriminierung
aufgrund ethnischer Zugehörigkeit ist dem malischen Staat nicht zuzurechnen.
Aufgrund der großen klimatischen Unterschiede sowie traditionell
unterschiedlichen Wirtschaftsformen und Lebensweisen einzelner Ethnien treten erhebliche
Unterschiede in den Lebensbedingungen in Mali auf. Der im Mai bzw. Juni 2015
unterschriebene Friedensvertrag stellt darauf ab, die Verwaltung stärker zu
regionalisieren und mehr Entscheidungskompetenz auf lokale Ebenen zu verlagern.
Damit soll diesen Unterschieden auch im staatlichen Aufbau stärker Rechnung
getragen werden.
45. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung den in Gao und
Kidal (Mali) lebenden indigenen Völkern, u. a. den Tuareg,
Entschädigungen von der malischen Regierung oder von den Bergbauunternehmen
bezahlt?
Der im Mai bzw. Juni 2015 unterzeichnete Friedensvertrag von Algier sieht vor,
dass Teile der staatlichen Einnahmen den Gebietskörperschaften, in denen die
Rohstoffe gefördert werden, zufließen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu
den Fragen 18, 43 und 44 verwiesen.
46. Wie setzt sich die Bundesregierung bilateral sowie auf EU- und UN-Ebene
für die Wahrung der Rechte der indigenen Völker in Gao und Kidal (Mali)
ein?
Im Rahmen der GSVP(Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik)-
Missionen EUTM und EUCAP Sahel Mali (EU Capacity Building Mission
Mali) werden auch mit deutscher Beteiligung malische Polizei- und
Militärangehörige für Menschenrechte sensibilisiert. Mit Unterstützung der VN-
Mission MINUSMA hat die malische Regierung im Jahr 2014 eine eigene
Menschenrechtsstrategie erarbeitet.
Drucksache 18/5745 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode47. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung zur Umsetzung
der Erklärung der zivilgesellschaftlichen Weltkonferenz in Québec vom
16. April 2015 (
www.uranium2015.com/en/news/quebec-
declarationuranium)?
Derzeit keine.
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ISSN 0722-8333]