[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amtes vom 24. August 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/5887
18. Wahlperiode 28.08.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Eva Bulling-Schröter,
Dr. Alexander S. Neu, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5604 –
Verlegung von Ausrüstung, Fahrzeugen und Panzern für eine schwere
US-Brigade nach Grafenwöhr und Mannheim
Vorbemerkung der Fragesteller
Medienberichten zufolge plant die US-Armee, in Grafenwöhr für 51 Mio. US-
Dollar eine neue Fahrzeugwartungshalle zu bauen (Onlineausgabe
Oberpfalznetz vom 23. Juni 2015). Es handele sich dabei um einen weiteren Ausbau der
US-Garnison. In den Hallen sollten demnach Ausrüstung, Fahrzeuge und
Panzer für eine schwere US-Brigade in Europa untergebracht werden. Bislang
waren laut dem Bericht in Grafenwöhr rund 30 Kampfpanzer vom Typ „Abrams“
und 30 Schützenpanzer vom Typ „Bradley“ eingelagert. Nach einem
Agenturbericht will die US-amerikanische Regierung 800 Panzer in Grafenwöhr
stationieren (FAZ vom 12. März 2015). Ein Drittel solle laut dem US-
Generalleutnant Frederick Hodges in Grafenwöhr bleiben. Laut seiner Aussage wolle er die
übrigen zwei Drittel im Baltikum, in Polen sowie in Bulgarien und Rumänien
stationieren. Die Bundesregierung dementiert die Angaben jedoch und schreibt,
es sei geplant, „Ausrüstung, die u. a. 250 gepanzerte Fahrzeuge umfassen soll“,
lediglich „vorübergehend“ in Deutschland zu belassen (Schriftliche Frage des
Abgeordneten Andrej Hunko im Monat Juni 2015, Nr. 6-175). Diese würde
auch nicht stationiert, sondern solle lediglich in Deutschland „lagern“. Außer in
Grafenwöhr sei auch Mannheim als Standort für diese „Lagerung“ ausgewählt.
Die amerikanische Regierung plane derzeit „keine Stationierung zusätzlicher
amerikanischer Streitkräfte in Deutschland“.
Laut Hodge mache es Material „viel einfacher für Soldaten, nach Europa zu
fliegen und hier zu üben“. Die Verlegung der Rüstungsgüter sei in erster Linie
zu Übungszwecken vorgesehen. Es handele sich aber auch um Abschreckung
Russlands, die Übungen sind Teil eines NATO-Plans hinsichtlich des Konflikts
in der Ostukraine. Der Generalleutnant Hodge ist auch Oberkommandierender
des US-Heeres in Europa. Seine Entscheidung muss noch vom US-
Verteidigungsminister Ashton Carter gebilligt werden. Carter hatte am Ende einer
Europa-Reise die Garnison und den Truppenübungsplatz Grafenwöhr besucht. Die
Ausbauten in Grafenwöhr müssen hingegen vom US-Kongress in Washington
genehmigt werden. Der dortige Truppenübungsplatz ist mit Vilseck und
Hohenfels der größte Ausbildungsstandort der US-Armee außerhalb der USA.
Die Bundesministerin der Verteidigung hatte die Verlegung der US-Ausrüstung
im März gelobt und erklärt, die Entscheidung der US-Regierung untermauere
„ihr klares Bekenntnis zu den transatlantischen Beziehungen und zur
Übernahme von Verantwortung für die Sicherheit Europas auch angesichts der
sicherheitspolitischen Herausforderungen“ (Merkur vom 12. März 2015). So
ergäben sich „gute Möglichkeiten für Verbände und Einheiten der Bundeswehr
sowie anderer NATO-Partner, mit den amerikanischen Streitkräften gemeinsam
zu üben und somit die Koordinationsfähigkeit auf hohem Niveau zu halten“.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis,
ohne die Auszüge aus Medienberichten und die daraus gezogenen
Schlussfolgerungen zu bestätigen.
Die historisch etablierte US-Truppenpräsenz liegt im politischen Interesse der
Bundesrepublik Deutschland. Sie ist sowohl zentraler Bestandteil der
deutschamerikanischen Beziehungen als auch Ausdruck der NATO-Bündnissolidarität.
Aus administrativen, logistischen und medizinischen Gründen bieten die
Standorte in der Bundesrepublik eine Verbindungsfunktion für andere US-Einheiten in
Europa. Überdies erfahren die US-Einrichtungen große Akzeptanz und
wirtschaftliche Relevanz in den jeweiligen Bundesländern und Gemeinden.
Im Rahmen der im Juni 2014 von US-Präsident Obama verkündeten „European
Reassurance Initiative“ begannen die USA, Möglichkeiten der Verlegung
militärischer Ausrüstung in östliche NATO-Mitgliedstaaten zu prüfen. US-
Verteidigungsminister Ashton Carter kündigte bei seinem Deutschlandbesuch am 22. Juni
2015 die vorübergehende Lagerung militärischer Ausrüstung in bis zu acht
NATO-Mitgliedstaaten an. Diese Ausrüstung soll ca. 1.200 einzelne
Ausrüstungsgegenstände umfassen, darunter insgesamt ca. 250 gepanzerte Fahrzeuge,
inklusive Kampf- und Schützenpanzern. Es ist geplant, Teile dieser Ausrüstung
vorübergehend u.a. an den Standorten Grafenwöhr und Mannheim zu lagern. Ca.
ein Viertel der betroffenen militärischen Ausrüstungsgegenstände befindet sich
bereits in Grafenwöhr. In diesem Zusammenhang sind zusätzliche
Infrastrukturmaßnahmen, v.a. am Standort Grafenwöhr in einem Volumen von ca. 50 Mio.
US-Dollar geplant.
Die von der NATO im Zuge des russischen Vorgehens in der Ukraine
beschlossenen defensiven Maßnahmen zur Rückversicherung der besonders exponierten
Bündnispartner sehen u.a. die Erhöhung der Übungsdichte vor. Die von den USA
geplante Lagerung von US-Material ergibt sich aus der geographischen Distanz,
um den US-Kontingenten eine Teilnahme an Übungen im Rahmen der
Rückversicherung ohne größeren Verzug und unter Minimierung der Kosten zu
ermöglichen.
Die Allianz hat sich bei dem NATO-Gipfel in Wales im September 2014 zu einer
regelbasierten europäischen Sicherheitsarchitektur bekannt, zu der auch die
NATO-Russland-Grundakte von 1997 gehört. Die Allianz hält weiterhin am Ziel
eines konstruktiven, kooperativen Verhältnisses mit Russland fest, einschließlich
vertrauensbildender und Transparenzmaßnahmen. Die vorübergehende Lagerung
von US-Material in mittel- und osteuropäischen NATO-Mitgliedstaaten bewegt
sich im Rahmen der in der NATO-Russland-Grundakte eingegangenen
Selbstverpflichtung.
1. Wann und auf welche Weise hat die Bundesregierung erstmals von den
Plänen der US-Regierung erfahren, 800 Panzer nach Grafenwöhr zu verlegen?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse vor, nach denen die US-Regierung
plane, 800 Panzer nach Grafenwöhr zu verlegen. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Inwiefern handelt es sich bei der Verlegung aus Sicht der Bundesregierung
um eine „Lagerung“ oder eine „Stationierung“, und woran bemisst sich
dieser Unterschied?
Innerhalb der Streitkräfte wird die Verlegung von Einheiten und Verbänden mit
Personal einschließlich des dazugehörenden Materials bzw. der dazugehörenden
Ausrüstung/Bewaffnung und Schaffung entsprechender Infrastruktur als
Stationierung bezeichnet. Der Begriff Lagerung bezieht sich aus Sicht der
Bundesregierung ausschließlich auf die Verlegung von Material und die hierfür
notwendigen Maßnahmen.
3. Inwiefern sollen nach Kenntnis der Bundesregierung auch mehr Truppen
oder sonstige Bedienstete der US-Armee nach Deutschland verlegt werden?
Das US-Verteidigungsministerium plant, Flugzeuge und Personal der US-
Streitkräfte von Mildenhall (Suffolk, Großbritannien) nach Deutschland zu verlegen.
Nach US-Angaben sind diese geplanten Veränderungen das Ergebnis einer
umfassenden Überprüfung zur Stationierung in Europa durch das US-
Verteidigungsministerium mit dem Ziel einer Konsolidierung und Kosteneinsparung.
Entsprechende Informationen wurden auch seitens der USA am 8. Januar 2015
veröffentlicht.
Auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 29 auf
Bundestagsdrucksache 18/5683 vom 31. Juli 2015, Schriftliche Frage 29 auf
Bundestagsdrucksache 18/4140 vom 27. Februar 2015 und Schriftliche Frage 67
auf Bundestagsdrucksache 18/4296 vom 13. März 2015 des Abgeordneten
Dr. Tobias Lindner wird verwiesen.
4. Wann und auf welche Weise hat die Bundesregierung erfahren, inwiefern
Teile der US-Ausrüstung oder Truppen später in andere NATO-
Mitgliedstaaten mit näherer geografischer Lage zu Russland verlegt werden sollen?
Am 7. Februar 2015 wurde die Bundesregierung in einem bilateralen Gespräch
zu entsprechenden US-Planungen durch den Kommandierenden General der US
Army Europe, Generalleutnant Hodges, informiert.
5. Um welche Zahl, Art und welchen Typ handelt es sich nach Kenntnis der
Bundesregierung genau bei der nach Deutschland (auch „vorübergehend“)
verlegten Ausrüstung (bitte insbesondere die Panzer und etwaige
Luftfahrzeuge detailliert beschreiben)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
6. Welche der (auch „vorübergehend“) verlegten Ausrüstung stammt nach
Kenntnis der Bundesregierung von anderen US-Basen in Deutschland, und
inwiefern sollen nach Kenntnis der Bundesregierung auch
Kampfhubschrauber aus Katterbach/Ansbach nach Grafenwöhr verlegt werden?
Im Rahmen der allgemeinen Präsenz von US-Streitkräften in Deutschland finden
regelmäßig Bewegungen von Truppen und militärischer Ausrüstung statt, ohne
dass der Bundesregierung detaillierte Einzelinformationen darüber bekannt
gegeben werden.
7. Welche der (auch „vorübergehend“) nach Deutschland bzw. innerhalb
Deutschlands verlegten Ausrüstung soll nach Kenntnis der Bundesregierung
in Grafenwöhr, und welche in Mannheim stationiert oder „gelagert“ werden?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
8. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, nach welcher Maßgabe die
US-Regierung entscheidet, ob die Ausrüstung teilweise oder komplett in
andere NATO-Mitgliedstaaten verlegt werden könnte?
Die Vorausstationierung wurde beim NATO-Verteidigungsministertreffen im
Juni von US-Verteidigungsminister Ashton Carter angesprochen, dabei waren
auch Vertreter anderer NATO-Mitgliedstaaten anwesend. Zu Details aus der
Kommunikation der Bundesregierung mit anderen Regierungen äußert sich die
Bundesregierung nicht.
9. Inwiefern hat die Bundesregierung diese Angelegenheit selbst mit den
Regierungen baltischer Staaten, Polens, Bulgariens und Rumäniens besprochen?
Bei dem in der Antwort zu Frage 8 genannten NATO-
Verteidigungsministertreffen waren auch Vertreter der genannten Regierungen anwesend. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
10. Was ist der Bundesregierung über Äußerungen von US-Repräsentanten
bekannt, wonach die Ausrüstung in Brigadenstärke zwar in erster Linie zu
Übungszwecken vorgesehen sei, diese aber auch zur Abschreckung diene?
a) Inwiefern haben diese US-Repräsentanten diese Äußerungen gegenüber
der Bundesregierung selbst getätigt, und wie hat diese darauf reagiert?
b) Wer oder was soll nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Verlegung
von Ausrüstung in Brigadenstärke abgeschreckt werden?
Die Fragen 10, 10a und 10b werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs
zusammen beantwortet:
US-Verteidigungsminister Ashton Carter bekräftigte bei seinem Besuch am
22. Juni 2015 in Deutschland, dass die geplanten Maßnahmen einen Beitrag für
die transatlantische Solidarität und Sicherheit Europas leisten und rein defensiv
seien. Die geplante Lagerung von US-Material in Europa ergebe sich aus der
geographischen Distanz, um der US-Seite – ohne jeweilige aufwendige Verlegung –
die Teilnahme an Übungen im Rahmen der Rückversicherung besonders
exponierter Alliierter zu ermöglichen.
Zu den Äußerungen anderer US-Repräsentanten liegen der Bundesregierung
keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor.
11. Welche Überlegungen haben deutsche und nach Kenntnis der
Bundesregierung US-Militärs bzw. deren übergeordneten Behörden angestellt, um die
von der Bundesverteidigungsministerin gelobten „gute[n] Möglichkeiten für
Verbände und Einheiten der Bundeswehr sowie anderer NATO-Partner, mit
den amerikanischen Streitkräften gemeinsam zu üben und somit die
Koordinationsfähigkeit auf hohem Niveau zu halten“, in die Tat umzusetzen, und
welche Vorgehensweise ist hierzu verabredet worden?
Es bestehen Überlegungen hinsichtlich einer Ausbildungsinitiative für Polen und
die baltischen Staaten. Diese Initiative baut auf den
Rückversicherungsmaßnahmen auf und hat durch eine bessere Koordinierung von Maßnahmen, Ausbildung
und Übungen im militärischen Bereich die Verbesserung der Fähigkeiten
beteiligter Streitkräfte zum Ziel. Die Gespräche zur Ausgestaltung der Initiative
befinden sich im Anfangsstadium.
12. Welche Anträge für welche Ausbauten der Truppenübungsplätze
Grafenwöhr, Vilseck und Hohenfels haben US-Behörden in den vergangenen fünf
Jahren bei der Bundesregierung gestellt, bzw. über welche Ausbauten wurde
sie unterrichtet?
Die Durchführung von Baumaßnahmen für die in der Bundesrepublik
Deutschland stationierten US-Streitkräfte richtet sich nach dem Zusatzabkommen zum
NATO-Truppenstatut (ZA NTS) sowie nach dem bilateral getroffenen
Abkommen Auftragsbautengrundsätze (ABG) 1975.
Nach den ABG 1975 werden die Programme zur Deckung des
Infrastrukturbedarfs der US-Streitkräfte jährlich mit dem Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und dem Bundesministerium
der Verteidigung (BMVg) abgestimmt.
Ziel der Abstimmung ist die Koordination aller Baumaßnahmen hinsichtlich der
verfügbaren Kapazitäten der Bundesbauverwaltung.
Dem Abkommen ABG 1975 zufolge werden im weiteren Verfahren die konkret
durchzuführenden Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen mit Baukosten
über 375 000 Euro von den US-Streitkräften bei dem jeweils zuständigen
Bundesministerium, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit (zivile Maßnahmen) bzw. dem Bundesministerium der
Verteidigung (militärische Maßnahmen) angefordert und durch die für
Bundesbauaufgaben zuständigen deutschen Behörden (Bundesbauverwaltung) durchgeführt.
Im Zeitraum von 2010 bis 2015 haben das BMUB und das BMVg eine Vielzahl
ziviler und militärischer Baumaßnahmen von der US-Seite angenommen und der
Bauverwaltung den Auftrag zur Durchführung erteilt. Hierbei handelt es sich
u. a. um: Neubau einer Fahrzeugwartungshalle, Bau einer
Luftwaffenübungseinrichtung, Neubau von Unterkunftsgebäuden, Neubau von Stadt- und
Reihenhäusern, Neubau von Abstellflächen für Kampffahrzeuge.
13. Von welchen Ausbauten erfuhr die Bundesregierung, ohne hierzu
unterrichtet worden zu sein?
Von folgenden Gebäuden erfuhr die Bundesregierung erst im Nachhinein:
– Gebäude 958, (Lagergebäude Shadow Strip):
nicht unterkellertes, nicht beheiztes, erdgeschossiges Gebäude
– Gebäude H958, (Lagergebäude Shadow Strip):
nicht unterkellertes, nicht beheiztes, erdgeschossiges Gebäude
– Gebäude 959, (Trainingsgebäude):
nicht unterkellertes, nicht beheiztes, zweigeschossiges Gebäude
14. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern „Bayern als
Standort auch von US–Truppen […] bereit [ist], seinen Beitrag zu leisten“, um ein
„einheitliches und eng abgestimmtes Vorgehen der NATO-Partner“ zu
gewährleisten, und was ist mit dieser Ankündigung nach Kenntnis der
Bundesregierung gemeint (Bayerische Staatsregierung vom 26. Juni 2015)?
Die Bundesregierung kommentiert Äußerungen von Landesregierungen zu
Stationierungsfragen nicht.
15. Was ist der Bundesregierung über eine endgültige Entscheidung des
US-Verteidigungsministers zur (auch „vorübergehenden“) Verlegung von
Ausrüstung in Brigadenstärke nach Deutschland bekannt?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
16. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Entscheidung
des US-Kongresses in Washington zu den Ausbauten in Grafenwöhr zu
rechnen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung steht hierfür noch kein konkretes Datum fest,
da dieses vom weiteren Verlauf des US-Haushaltsverfahrens abhängig ist.
17. Inwiefern und mit welchem Inhalt und Ergebnis wurden die Pläne zur (auch
„vorübergehenden“) Verlegung von bis zu 800 Panzern nach Grafenwöhr
auf Ebene der Europäischen Union diskutiert, und wie hat sich die
Bundesregierung in Diskussionen hierzu positioniert?
Die Bundesregierung hat weder Kenntnis von derartigen Plänen noch von
entsprechenden Diskussionen auf Ebene der Europäischen Union.
18. Inwiefern und mit welchem Inhalt und Ergebnis wurden die Pläne zur (auch
„vorübergehenden“) Verlegung von bis zu 800 Panzern nach Grafenwöhr
unter den NATO-Verteidigungsministern diskutiert, und wie hat sich die
Bundesregierung in Diskussionen hierzu positioniert?
US-Verteidigungsminister Ashton Carter bekräftigte beim NATO-
Verteidigungsministertreffen am 24./25. Juni 2015 seine Ankündigung, US-Material in
Europa zu lagern, ohne dabei im Detail auf die US-Pläne einzugehen. Geplante
US-Maßnahmen wurden von den Alliierten begrüßt. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 8 verwiesen.
19. Welche NATO-Staaten beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit mit welchem Gerät an der Sicherung des baltischen Luftraums?
Zur Sicherung des baltischen Luftraums beteiligen sich derzeit Norwegen mit
dem Flugzeugtyp F-16, Großbritannien und Italien jeweils mit dem Flugzeugtyp
Eurofighter Typhoon sowie das Combined Air Operations Centre Uedem der
NATO im Rahmen der Luftraumüberwachung.
a) Inwiefern und in welchem Umfang gehören hierzu auch Soldaten für das
Vor- und Hauptkommando der NATO-Mission (bitte soweit möglich
Zahlen und Entsendestaaten nennen)?
An der Sicherung des baltischen Luftraums sind derzeit Soldatinnen und Soldaten
aus Norwegen, Großbritannien und Italien beteiligt. Der Bundesregierung liegen
hierzu keine weiteren Erkenntnisse vor.
b) Welche Missionen und Einsätze der NATO werden derzeit vom
Luftwaffengefechtsstand „Combined Air Operation Centre“ in Uedem
begleitet oder geleitet?
Das NATO Combined Air Operation Centre Uedem überwacht kontinuierlich den
nordeuropäischen Luftraum der NATO und führt militärische Kräfte in hoher
Verfügungsbereitschaft zur Sicherung des Luftraums. Darüber hinaus führt das
NATO Combined Air Operation Centre Uedem kontinuierlich die im Rahmen der
NATO-Rückversicherungsmaßnahmen beteiligten Nationen zur Verstärkung der
Sicherung des baltischen Luftraums.
c) Welche Missionen und Einsätze der Bundeswehr werden derzeit vom
Zentrum Luftoperationen, dem Joint Force Air Component Headquarter
oder der Operationszentrale Luftwaffe begleitet oder geleitet?
Die Bundesrepublik Deutschland hat gegenüber der NATO und der Europäischen
Union für das Jahr 2018 angezeigt, bei Bedarf ein Joint Force Air Component
Headquarter der Schnellen Eingreiftruppe der NATO (NATO Response Force)
zur Verfügung zu stellen. Derzeit ist das Joint Force Air Component Headquarter
nicht aktiviert.
Das deutsche Zentrum Luftoperationen ist zurzeit an der Vorbereitung des
Deutschen Beitrags zur Sicherung des baltischen Luftraums im Zeitraum Ende August
bis Ende Dezember 2015 beteiligt.
20. Was ist der Bundesregierung über die Planungen zum NATO-Manöver
„Trident Juncture 2015“ in Bezug auf die Anzahl der dort vorgesehen
Truppen und zur Ausrüstung bekannt (bitte möglichst nach den einzelnen
NATO-Mitgliedern aufschlüsseln)?
Die Übung Trident Juncture 2015 findet im Zeitraum vom 3. Oktober bis
6. November 2015 in Italien, Spanien und Portugal statt.
Die Übung umfasst einen Anteil Gefechtsstandübung sowie einen Anteil
Volltruppenübung mit insgesamt etwa 36 000 teilnehmenden Soldatinnen und
Soldaten, ca. 190 Luftfahrzeugen und etwa 65 Schiffen und Booten, aus Spanien, USA,
Italien, Großbritannien, Deutschland, Portugal, Kanada, Dänemark,
Niederlanden, Belgien, Frankreich, Norwegen, Türkei, Polen, Litauen, Lettland, Finnland,
Tschechien, Albanien, Bulgarien, Schweden, Griechenland, Rumänien,
Slowenien, Kroatien, Ukraine, Ungarn und Luxemburg. Die genaue Truppenbeteiligung
befindet sich derzeit noch in der Abstimmung. Über die materielle Ausstattung
der weiteren teilnehmenden Alliierten und Partner liegen der Bundesregierung
keine detaillierten Erkenntnisse vor.
Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich mit ca. 3 000 Soldatinnen und
Soldaten, drei Flugzeugen (P3-Orion, Transall C-160, Airbus A310) sowie sechs
Schiffen und Booten an der Übung.
Zusätzlich zu den militärischen Beteiligungen werden nach jetzigem Stand die
Europäische und die Afrikanische Union sowie mehr als 12 große internationale
Organisationen, Hilfsorganisationen und NGOs an der Übung beteiligt sein.
a) In welchen Lufträumen soll in „Trident Juncture 2015“ geübt werden,
und inwiefern sollen dort auch Drohnen operieren (sofern bereits
bekannt, bitte angeben, welche NATO-Mitglieder welche Drohnen
einsetzen wollen und von wo diese starten und landen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung findet die Übung Trident Juncture in den
Lufträumen Italiens, Spaniens und Portugals statt.
Die Integration von unbemannten Luftfahrzeugen in die Lufträume dieser Staaten
liegt in nationaler Verantwortung.
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern schon jetzt
flugbetriebliche Verfahren zur Durchquerung der betreffenden Lufträume
mit Drohnen entwickelt werden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
c) Auf welche Weise soll hierfür auch die Zusammenarbeit mit zivilen
Fluglotsen praktiziert und bzw. oder geübt werden?
Auf die Antwort zu Frage 20b wird verwiesen.
21. Was ist der Stand des Genehmigungsverfahrens für eine erweiterte
Zulassung zum Betrieb von US-Drohnen in Korridoren zwischen Basen in der
Oberpfalz, etwa zwischen Grafenwöhr und Hohenfels, und mit welchem
Inhalt hat die US-Regierung bzw. das Hauptquartier der US-Landstreitkräfte
mittlerweile eine für das Genehmigungsverfahren benötigte technische
Bewertung der Drohnen vorgelegt (Bundestagsdrucksache 18/4944)?
Der Bundesregierung liegen keine über die genannte Bundestagsdrucksache
hinausgehenden Erkenntnisse vor.
22. Wann sollen die Untersuchungen zu der im November 2014 in Hohenfels
abgestürzten US-Drohne nach Kenntnis der Bundesregierung abgeschlossen
sein (Bundestagsdrucksache 18/4944)?
Die Unfalluntersuchungen der US-Streitkräfte sind nach Kenntnis der
Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Ein avisierter Zeitpunkt für ihren Abschluss
liegt der Bundesregierung nicht vor. Darüber hinaus wird auf die
Bundestagsdrucksache 18/4944 vom 20. Mai 2015 verwiesen.
a) Sofern die Bundesregierung hierüber keine Kenntnis hat, inwiefern kann
sie die zur Beantwortung dieser bereits mehrmals gestellten Frage
nötigen Kenntnisse bei der US-Armee einholen?
Das für Flugbetrieb zuständige Referat im Bundesministerium der Verteidigung
hält über das Luftfahrtamt der Bundeswehr – Abteilung Flugsicherheit in der
Bundeswehr Kontakt zu den untersuchenden Dienststellen der US-Streitkräfte.
Zudem wurde Einsicht in den Abschlussbericht beantragt, sobald dieser
fertiggestellt ist.
b) Inwiefern ist die Bundesregierung in der Lage oder willens, in Erfahrung
zu bringen, ob die in der Oberpfalz abgestürzte US-Drohne auf Sicht oder
„Beyond Visual Line Of Sight“ (BVLOS) gesteuert wurde?
Auf die Antwort zu Frage 22a wird verwiesen.
23. Welche verschiedenen „technischen Möglichkeiten der Steuerung von
unbemannten Luftfahrzeugen auch über Relaisstationen“ sind der
Bundesregierung bekannt, und welche technischen Einrichtungen sind hierfür jeweils
am Boden und in der Luft erforderlich (bitte auch nach möglicher
Minimierung von Latenzzeiten und Einbindung der zivilen und/oder militärischen
Flugsicherung darstellen)?
Die Steuerungsverfahren sind systemspezifisch unterschiedlich, sodass eine
generelle Aussage nicht möglich ist. Die Einzelheiten der Steuerungsverfahren sind
als Unternehmensgeheimnisse der Hersteller geschützt. Die Verfahren zur
Steuerung militärischer unbemannter Luftfahrzeuge unterliegen außerdem auch der
militärischen Geheimhaltung.
Der Bundesregierung sind folgende technischen Möglichkeiten zur Steuerung
unbemannter Luftfahrzeuge bekannt:
Steuerung mittels Richtfunkverbindung: Sofern eine optische Sichtverbindung
zwischen dem unbemannten Fluggerät und der Bodenkontrollstation besteht,
erfolgt die Steuerung mittels Richtfunkverbindung.
Steuerung mittels Satellitenanbindung: Die Übermittlung der Steuerbefehle
erfolgt hierbei mittels Satellitenverbindung. Der Satellit fungiert als Relaisstation.
Autonome Steuerung: Sofern weder eine optische Sichtverbindung noch eine
Satellitenverbindung besteht, agiert das Fluggerät in diesem Szenario weitestgehend
autonom. Hierfür nutzt die Drohne ein GPS-gestütztes
Trägheitsnavigationssystem mit vorher einprogrammierten Wegpunkten.
24. Was ist der Bundesregierung aus der Lektüre einschlägiger
Veröffentlichungen oder der Thematisierung in NATO-Arbeitsgruppen darüber bekannt, in
welchen Ländern die NATO solche Relaisstationen betreibt oder errichtet?
Die Steuerungsverfahren sind jeweils systemspezifisch unterschiedlich, so dass
eine generelle Aussage hierzu nicht möglich ist. Die Verfahren zur Steuerung
militärischer unbemannter Luftfahrzeuge unterliegen der jeweiligen nationalen
militärischen Geheimhaltung.
25. In welchen Ländern werden von der NATO für Flüge mit großen und
mittelgroßen Drohnen vorhandene Relaisstationen von NATO-Mitgliedern
genutzt?
Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen.
26. Inwiefern ist die Bundesregierung in der Lage oder willens in Erfahrung zu
bringen, ob die in der Oberpfalz geflogenen US-Drohnen (insbesondere die
abgestürzte „Shadow“) dabei von einer US-Basis außerhalb Deutschlands
gesteuert wurde, diese Steuerung mithin über eine Relaisstation erfolgte?
Auf die Antwort zu Frage 22a wird verwiesen.
27. Inwiefern hat die Bundesregierung über ihre Verbindungsbeamten in US-
Einrichtungen oder anderen Kanäle des „intensiven Dialogs mit der
Regierung der Vereinigten Staaten“ in Erfahrung gebracht, in welchem Umfang
die Infrastruktur des militärischen Stützpunktes in Ramstein genutzt wird,
um die Kampfdrohnen MQ-9 Reaper von Deutschland aus nach Dschibuti
oder in andere Länder zu transportieren (Bundestagsdrucksache 18/237)?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/237 vom
23. Dezember 2013 wird verwiesen (Antwort zu Frage 9).
a) Inwiefern ist es der Bundesregierung nunmehr möglich, die Kosten für
den Aus- und Umbau der US-amerikanischen Stützpunkte in Stuttgart
und Ramstein insofern detailliert aufzuschlüsseln, damit ersichtlich wird,
ob auch Anlagen finanziert wurden, mithilfe derer die US-Armee den
Einsatz von Drohnen (auch über Relaisstationen) steuert oder von
Drohnen übermittelte Daten bearbeitet und auswertet (Bundestagsdrucksache
18/237)?
Aus Kostenaufstellungen ist eine Ableitung der beabsichtigten Nutzung bzw. des
Betriebes von baulichen Anlagen nicht möglich.
b) Inwiefern hat die Bundesregierung über ihre Verbindungsbeamten oder
anderen Kanäle des „intensiven Dialogs mit der Regierung der
Vereinigten Staaten“ in Erfahrung gebracht, ob das Joint Special Operations
Command (JSOC) über ein eigenes Gebäude auf dem Gelände des AF-
RICOM-Hauptquartiers verfügt (Bundestagsdrucksache 18/237)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
28. Inwiefern steht die Bundesregierung mit der US-Armee in einem Austausch
über im Einsatz mit Uran 238 kontaminierte US-Soldaten bzw. Angehörigen
von durch die US-Armee beauftragten Sicherheitsdiensten?
Hierzu steht die Bundesregierung mit der US-Armee nicht im Austausch.
29. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern im Einsatz mit Uran
238 kontaminierte US-Soldaten auch in Deutschland behandelt werden?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
30. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die US-Armee in
Labors in Rheinland-Pfalz mit aktiven statt inaktiven Sporen des
Biokampfmittels „Anthrax“ experimentiert oder operiert haben (SPIEGEL ONLINE
vom 11. Juli 2015)?
a) Wann und auf welche Weise hat die Bundesregierung hierzu
Erkenntnisse erlangt und/oder nachgefragt?
b) Mit welchen Stellen wurde hierzu kommuniziert?
c) Welche „Unregelmäßigkeiten“ haben die US-Behörden hierzu
mitgeteilt?
Die Fragen 30 sowie 30a bis 30c werden aufgrund des inhaltlichen
Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das US-Verteidigungsministerium informierte am 3. Juli 2015 den Militär-
Attaché-Stab der Deutschen Botschaft in Washington, dass laut einer aktuellen
US-Untersuchung im Jahr 2004 unbeabsichtigt Proben mit potentiell aktiven
Anthrax-Sporen auch an ein Labor der US-Streitkräfte in Landstuhl (PHCR
Europe – Public Health Command Research Europe) geliefert wurden.
Die Proben in Landstuhl sind nach Auskunft des US-Verteidigungsministeriums
im Jahre 2013 vernichtet worden. Von den Anthrax-Proben im Labor der
US-Streitkräfte in Landstuhl ging zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die
Öffentlichkeit oder das Personal aus.
Inaktive – somit nicht vermehrungs- und nicht ansteckungsfähige – Anthrax-
Proben werden für Labor-Ringversuche zur Identifizierung von Erregern benötigt
und bereitgestellt. Die Ringversuche sind eine unerlässliche Voraussetzung für
die zuverlässige Erkennung von Anthrax-Erregern in den fachlich zuständigen
Instituten. Sie dienen der Inübunghaltung sowie der Qualitätssicherung und
Überprüfung der labordiagnostischen Fähigkeiten als Teil der
Sicherheitsvorsorge für Personal und Bevölkerung in den Bündnisstaaten. Die Ringversuche
erfolgen ausschließlich durch Laborspezialisten.
Für Arbeiten mit Krankheitserregern obliegt die Aufsichtspflicht gemäß §§ 44,
51 des Infektionsschutzgesetzes der zuständigen Behörde des Bundeslandes, in
dem die Streitkräfte und in diesem Fall das Public Health Command Laboratory
der US-Streitkräfte in Landstuhl stationiert sind. Im Fall des Public Health
Command Laboratory der US-Streitkräfte in Landstuhl ist dies das Ministerium für
Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz, das
am 10. Juli 2015 durch die Bundesregierung informiert wurde.
Die deutschen Vorschriften und Verfahren zur Verhütung und Bekämpfung
übertragbarer Krankheiten bei Menschen, Tieren und Pflanzen gelten gemäß
Artikel 54 Absatz 1 Satz 1 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den
Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen
hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen
grundsätzlich auch für die Truppe einer Vertragspartei des NATO-Truppenstatuts.
Ihre eigenen Vorschriften und Verfahren zur Verhütung und Bekämpfung
übertragbarer Krankheiten kann eine Truppe innerhalb der ihr zur Benutzung
überlassenen Liegenschaften sowie auf ihre Mitglieder, Mitglieder ihres Gefolges und
Angehörige unter der Voraussetzung anwenden, dass sie hierdurch nicht die
öffentliche Gesundheit oder den Pflanzenbau gefährdet (Artikel 54 Absatz 1 Satz 2
des Zusatzabkommens).
31. Bei welchen weiteren NATO-Übungen in Deutschland wurde nach Kenntnis
der Bundesregierung mit aktiven oder inaktiven Sporen des Biokampf
mittels „Anthrax“ experimentiert oder operiert?
Für die Durchführung von NATO-Truppenübungen in Deutschland sind
Anthraxproben bzw. sonstige inaktive Sporen anderer biologischer Kampfmittel nicht
verwendet worden.
Inaktive (d.h. nicht vermehrungsfähige und somit nicht ansteckungsfähige)
Anthraxproben werden jedoch für Labor-Ringversuche zur Identifizierung von
Anthraxerregern benötigt und bereitgestellt. Ringversuche dienen grundsätzlich der
labordiagnostischen Qualitätssicherung und erfolgen dabei auch im Rahmen von Übungen
ausschließlich für Laborspezialisten (z.B. NATO Sampling and Identification of
Chemical, Biological and Radiological Agents (SIBCRA) Exercises).
32. Bei welchen weiteren NATO-Übungen in Deutschland wurde nach Kenntnis
der Bundesregierung mit aktiven oder inaktiven Sporen anderer
Kampfmittel experimentiert oder operiert?
Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen.
33. In welcher Häufigkeit haben Vizepräsidenten des
Bundesnachrichtendienstes in der Vergangenheit dem AFRICOM „im Rahmen der Kontaktpflege
Besuche abgestattet“ (Bundestagsdrucksache 18/2794)? Inwiefern wurde
dabei auch über die Nutzung der besuchten Anlage zur Durchführung von
Drohnenangriffen gesprochen (Bundestagsdrucksache 18/2794)?
Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit des BND finden üblicherweise
Leitungskontakte mit zur Auftragserfüllung relevanten Stellen im In- und
Ausland statt. Die Häufigkeit dieser Kontakte variiert je nach Bedeutung und
Auftragsrelevanz des Kontakts. In Präzisierung der auf Bundestagsdrucksache
18/2794 veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE, vom 19. September 2014, haben seit dem Jahr 2009
zwei Besuche zwischen BND und AFRICOM auf Leitungsebene in Berlin
stattgefunden.
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/237 (Antwort zu Frage 13) wird verwiesen.
34. Inwiefern haben die Verbindungsbeamten in US-Einrichtungen oder die
BND-Vizepräsidenten auch Erkenntnisse gesucht, die den
Generalbundesanwalt in seinen Beobachtungsvorgängen hinsichtlich der Tötung deutscher
Staatsangehöriger durch US-Drohnen oder der möglichen
völkerrechtswidrigen Nutzung von Ramstein als Relaisstation für Drohnenangriffe
unterstützen könnten?
Der BND sammelt zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von
außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung sind, die erforderlichen
Informationen und wertet sie aus (§ 1 Absatz 2 BNDG). In diesem Rahmen übermittelt der
BND auf Grundlage der geltenden Bestimmungen Erkenntnisse an
Strafverfolgungsbehörden. Eigene Ermittlungsbefugnisse im Sinne der Frage stehen dem
BND nicht zu. Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 33 und 33a
verwiesen.
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