[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5756
18. Wahlperiode 12.08.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann
(Zwickau), Harald Weinberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5618 –
Bedeutung und künftige Finanzierung des Deutschen Cochrane-Zentrums
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Cochrane-Collaboration ist ein globales unabhängiges Netzwerk von
Ärzten, Wissenschaftlern und Patientenvertretern. Sie verfolgt das Ziel, „aktuelle
medizinische Informationen und Evidenz zu therapeutischen Fragen allgemein
verfügbar zu machen und damit allen Akteuren im Gesundheitswesen
Entscheidungen über Behandlungsmöglichkeiten zu erleichtern und Patienten
aufzuklären und zu beraten“ (
www.cochrane.de/de/arbeitsgebiet). „Über 30.000
Menschen aus über 130 Ländern wirken daran mit, verlässliche und
zugängliche Gesundheitsinformationen zu erstellen, die frei sind von kommerzieller
Förderung oder anderen Interessenkonflikten (z. B. Pharmaindustrie)“ (www.
cochrane.de/de/cochrane).
Eine Aufgabe der Cochrane-Collaboration ist es, den wissenschaftlichen
Erkenntnisstand zu medizinischen Fachfragen zusammenzustellen (Reviews)
und interessierten Fachleuten und Laien zur Verfügung zu stellen. Die
Autorinnen und Autoren sind nach Angaben des Deutschen Cochrane-Zentrums
(DCZ) häufig weltweit führend in ihren Spezialgebieten. Die regionalen
Gruppen sind an einigen der angesehensten akademischen und medizinischen
Einrichtungen weltweit angesiedelt (
www.cochrane.de/de/cochrane). Zudem führt
die Cochrane-Collaboration ein Register klinischer Studien, das es
Interessierten ermöglicht, sich selbst ein Bild über den wissenschaftlichen
Kenntnisstand zu verschaffen und etwa interessengeleitete Aussagen zu hinterfragen
(Cochrane-Library). Nicht zuletzt führt etwa das DCZ Workshops durch, in
denen Angehörige von Heilberufen, wissenschaftliches Personal, aber auch
Patientinnen und Patienten und andere befähigt werden, wissenschaftliche
Fragestellungen zu bewerten.
Archibald Leman Cochrane, nach dem die Cochrane Collaboration benannt ist,
gilt als Vater der Evidenzbasierten Medizin (EbM). EbM, also eine Medizin auf
Grundlage gesicherten und überprüfbaren Wissens, ist gesetzlicher Auftrag
unter anderem bei der Bewertung von Arzneimitteln und nichtmedikamentösen
Methoden, bei der Aufnahme von Leistungen in den Regelkatalog der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und bei besonderen Versorgungsformen,
wie der hausarztzentrierten Versorgung und den strukturierten
Behandlungsprogrammen (DMP). Die Gremien und Institute der Selbstverwaltung greifen
häufig auf Cochrane-Reviews zurück, um diesen gesetzlichen Auftrag zu erfül-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 11. August 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5756 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodelen, wie ein vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Auftrag
gegebenes Gutachten der Prognos AG feststellte. Dort heißt es: „Die Regelungen im
SGB V [SGB V – Fünftes Buch Sozialgesetzbuch] räumen der EbM eine
grundlegende Bedeutung ein. Auch vor diesem Hintergrund ist für die Prognos
AG die derzeitige inhaltliche und thematische Ausrichtung des DCZ nicht
ausreichend. Für eine angemessene Wirkung im System sollte daher der
bestehende Umfang der Kernaufgaben quantitativ erweitert werden.“
(
www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/dateien/Publikationen/
Gesundheit/Forschungsberichte/140926-Bericht_Evaluation_DCZl.pdf).
Seit dem Jahr 2005 wird das DCZ durch das BMG projektfinanziert und erhält
Mittel aus dem Haushalt der Universitätsklinik Freiburg, ist darüber hinaus
dennoch in erheblichem Umfang auf Drittmittel angewiesen. Trotz ihrer dem
Wesen nach kontinuierlichen Arbeit des DCZ und deren bundesweiten
Bedeutung gab und gibt es keine verstetigte Finanzierung vonseiten der
Bundesregierung, sondern nur eine jeweils befristete Projektfinanzierung mit tendenziell
abnehmender Laufzeit. Das Prognos-Gutachten kommt im Jahr 2014 zu dem
Schluss, dass „das derzeitige Niveau der Wahrnehmung der Kernaufgaben den
formulierten Bedarf an Cochrane-Leistungen nicht deckt. […] Die befragten
Akteure im deutschen Gesundheitswesen formulieren die Erwartung, dass sie
sich in einzelnen Bereichen mehr Unterstützung durch das DCZ wünschen, so
z. B. durch eine Ausweitung des Workshop-Angebots und eine breitere
Nutzbarmachung bestehenden Wissens.“ Zugleich wird festgestellt, dass „eine
Projektförderung […] bislang insgesamt keine finanzielle Stabilität für die
Erbringung der Kernaufgaben des DCZ“ böte und ein Risiko bleibe.
Im Februar 2015 führte der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages
ein Expertengespräch zum DCZ durch. Die Expertinnen und Experten sahen in
der Arbeit des DCZ „eine zentrale Aufgabe zur Stärkung des
Gesundheitswesens“ (
www.das-parlament.de/2015/7_bis_9/innenpolitik/-/359898). In der
Sitzung sagte Annette Widmann-Mauz, Parlamentarische Staatssekretärin beim
Bundesminister für Gesundheit, die jetzige Projektförderung sei auf Dauer keine
gute Lösung, da die Planungssicherheit fehle und dass eine nachhaltige
Förderung jedenfalls wünschenswert sei (vgl.
www.bundestag.de/presse/hib/2015_05/
-/375366).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Deutsche Cochrane Zentrum (DCZ) wurde im Jahr 1999 als nationales
Zentrum der internationalen Cochrane Collaboration (CC) in Deutschland
gegründet. Es war bis Ende des Jahres 2013 als eine Arbeitsgruppe im Institut für
Medizinische Biometrie und Medizinische Informatik der Universität Freiburg
angesiedelt und wird seit dem 1. Januar 2014 als zentrale Einheit des
Universitätsklinikums Freiburg geführt. Gleichzeitig ist es für die CC als
Referenzzentrum (reference centre) für Interessierte aus Liechtenstein, Tschechien, der
Slowakei und Ungarn tätig. Darüber hinaus hat das DCZ die Aufgabe der
Supervision von Zweigstellen in der Schweiz (Institut universitaire de médecine
sociale et préventive, Universität Lausanne), in Österreich (Department für
Evidenzbasierte Medizin und Klinische Epidemiologie, Donau-Universität Krems)
sowie in Ungarn (Universitätsklinikum Pécs).
Mit seiner Arbeit leistet das DCZ eine wichtige Aufgabe für das deutsche
Gesundheitswesen. Die systematischen Reviews der Cochrane-Gemeinschaft
finden insbesondere Eingang in die Entscheidungsprozesse des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA) und des ihm zuarbeitenden Instituts für Qualität und
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Grundlage der Arbeiten
beider Institutionen ist insbesondere der gesetzlich verankerte Bedarf an Methoden
und Instrumenten der evidenzbasierten Medizin (EbM1). Die Arbeit des DCZ
1 § 35 Absatz 1 SGB V, § 35a SGB V, § 35b SGB V, § 139a Absatz 4 SGB V, § 139a Absatz 3 Nummer 3
SGB V, § 73b SGB V, § 137f SGB V) und Verfahrensordnung (VerfO) des Gemeinsamen
Bundesausschusses (z. B. 1. Kapitel § 5 Absatz 2 VerfO).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5756trägt aus Sicht der Bundesregierung mit dazu bei, dass eine wissenschaftlich
fundierte, an den Grundzügen der evidenzbasierten Entscheidungen
ausgerichtete Medizin in Deutschland Anwendung findet; dies wird auch dadurch
unterstützt, dass das DCZ durch Workshop-Angebote für die Vertreter der
Gesundheitsberufe das Bewusstsein für EbM weiter verbreitet.
Weil die Bundesregierung diese Arbeit des DCZ auch zukünftig als wichtig
bewertet, wird es seit 1998 im Rahmen der Projektförderung durch das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie BMG unterstützt.
Auch maßgebliche Institutionen und Organisationen im deutschen
Gesundheitswesen, medizinische Fachgesellschaften sowie Wissenschaft haben in den
vergangenen Jahren diese Einschätzung, dass das DCZ für das deutsche
Gesundheitswesen eine wichtige Arbeit leistet, geteilt. Um von unabhängiger Seite
eine Bewertung der Arbeit des DCZ durchzuführen, hat die Prognos AG im
Auftrag des BMG ein „Gutachten zum Deutschen Cochrane Zentrum“ im Jahr 2014
erstellt, mit dem die Aufgaben und Arbeiten beschrieben, bewertet und in ihrer
Bedeutung für die EbM in Deutschland kritisch gewürdigt werden (www.
bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/dateien/Publikationen/
Gesundheit/Forschungsberichte/140926-Bericht_Evaluation_DCZl.pdf).
Die Ergebnisse des Gutachtens stützen die Einschätzung der Bundesregierung,
dass das DCZ entscheidend dazu beiträgt, die Methoden der EbM im deutschen
Gesundheitswesen zu verankern und hierzu als Institution Ansprechpartner
sowohl für Ärzte, Vertreter der Selbstverwaltung, Patienten als auch der
Öffentlichkeit ist. Insbesondere für die im Gutachten identifizierten Kernaufgaben
– Bekanntmachung und Unterstützung der Strukturen und Prozesse der CC,
Ansprechpartner für Interessierte, Koordinierung der Literatursuche,
Informationen zur Cochrane-Library sowie Methodenadaptation – besteht aus Sicht der
Autoren ein Bedarf in Deutschland: „Die Kernaufgaben sind notwendig für das
deutsche Gesundheitswesen. Es ist im Interesse sowohl des Bundes als auch der
Selbstverwaltung die Erstellung von systematischen Reviews zu fördern und
deren Erstellung zu ermöglichen, indem Autoren ausgebildet werden. Es ist auch
in deren Interesse, dass die verfügbare Evidenz bestmöglich bewertet wird und
dass dafür der Zugang zur Evidenz vereinfacht wird.“
Im Rahmen des Expertengespräches im Ausschuss für Gesundheit des
Deutschen Bundestages auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am
4. Februar 2015 sowie der weiteren Beratungen im Gesundheitsausschuss am
25. Februar und am 20. Mai 2015 wurde diese Bewertung von den Experten
bestätigt und die Arbeit des DCZ ausdrücklich gewürdigt. Vor diesem Hintergrund
hat die Anhörung im Gesundheitsausschuss die Einschätzung der
Bundesregierung der Arbeit des DCZ gestützt. Aus Sicht der Bundesregierung zeigen
die Diskussionen auf, dass die Bedeutung des DCZ für das deutsche
Gesundheitswesen breit gesehen wird.
1. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der evidenzbasierten
Medizin bei, und wie wird sich diese Bedeutung nach ihrer Erwartung in der
Zukunft entwickeln?
Unter EbM versteht man den gewissenhaften, ausdrücklichen und vernünftigen
Gebrauch der gegenwärtig besten externen, wissenschaftlichen Evidenz für
Entscheidungen in der medizinischen Versorgung individueller Patienten unter
Berücksichtigung der klinischen Erfahrung und der Vorstellungen der Patienten.
Das Konzept der EbM wurde in den 90er-Jahren in Kanada von David Sackett
erarbeitet. EbM hat zum Ziel, die ärztlichen Entscheidungsgrundlagen zu
verbessern und die Qualität bei Diagnose und Therapie zu erhöhen, eine
„nachweisorientierte Medizin“ sollte i. d. R. Grundlage ärztlichen Handelns sein. Diese
Vorgehensweise ist national und international anerkannt.
Drucksache 18/5756 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeMittels der EbM lässt sich eine höhere Qualität der medizinischen
Leistungserbringung sicherstellen. Denn die Wirksamkeit eines Arzneimittels oder einer
Therapieform wird dabei durch Belege, das heißt durch eine ausreichende
Evidenz in Form von wissenschaftlichen Untersuchungen, nachgewiesen. Ziel ist,
dass in erster Linie solche Arzneimittel und Therapien angewendet werden,
deren Wirksamkeit und Nutzen durch geeignete Studien nachvollziehbar belegt
sind.
Die Arbeit des im Jahr 2004 gegründeten IQWiG stärkt den Stellenwert der EbM
maßgeblich. Zu den wesentlichen Aufgaben des Instituts gehören neben der
wissenschaftlichen Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln oder medizinischen
Behandlungsmethoden ebenso die Zusammenstellung und Bewertung von
Leitlinien für wichtige Versorgungsbereiche. Die EbM bildet auch die Grundlage für
die Arbeit des G-BA bei seinen medizinischen Bewertungen und
Entscheidungen zur näheren Bestimmung der Inhalte der Versorgung und der von der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu finanzierenden Leistungen.
Vor diesem Hintergrund wird die Bedeutung der EbM aus Sicht der
Bundesregierung als sehr hoch eingeschätzt, und für die Zukunft ist zu erwarten, dass
die Bedeutung weiter zunehmen wird. Denn insbesondere angesichts des
rasanten medizinisch-technischen Fortschritts ist es erforderlich, dass die
vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse transparent und systematisch
aufgearbeitet werden und so leichter genutzt werden können: Sowohl für die
individuelle Behandlungsentscheidung, für grundsätzliche Entscheidungsfindungen
im Gesundheitswesen sowie für eine patientenorientierte klinische Forschung ist
dies unabdingbar. Mit Hilfe evidenzbasierter Informationen, wie sie auch durch
die CC in Form von systematischen Reviews der internationalen Literatur
bereitgestellt werden, kann die Qualität der medizinischen Versorgung weiter
verbessert und die zur Verfügung stehenden Ressourcen können effizienter genutzt
werden.
In seinem Gutachten „Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit“ aus dem
Jahr 2000/2001 hat der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im
Gesundheitswesen bereits dargelegt: „Angesichts der durch die
Versorgungsforschung aufgezeigten Probleme einer unzureichenden Rezeption und Umsetzung
wissenschaftlicher Evidenz in die Routineversorgung und angesichts der kaum
mehr zu überblickenden Fülle medizinischer Informationen stellt die
evidenzbasierte Medizin […] eine dringend notwendige und zeitgemäße Form eines
kritischen, effizienten und anwendungsbezogenen Informationsmanagements zur
Optimierung der gemeinsamen Entscheidungsfindung von Arzt und Patient
dar.“
2. Welche gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen fordern den Einsatz
von EbM bei der medizinischen Versorgung und bei der Arbeit der
Selbstverwaltung im Gesundheitswesen?
Verschiedene gesetzliche Regelungen sehen Anforderungen zum Einsatz der
EbM bei der medizinischen Versorgung vor. So haben die Qualität und
Wirksamkeit der Leistungen der medizinischen Versorgung dem allgemein
anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den
medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen (§ 2 Absatz 1 Satz 3 SGB V, § 70 Absatz 1
SGB V). Dabei müssen die zu erbringenden Leistungen ausreichend,
zweckmäßig und wirtschaftlich sein, dürfen das Maß des Notwendigen nicht
überschreiten (§ 12 Absatz 1 SGB V, § 70 Absatz 1 SGB V) und müssen in der fachlich
gebotenen Qualität erbracht werden (§ 135a Absatz 1 SGB V).
Der G-BA hat als oberstes Beschlussgremium der Selbstverwaltung im
Gesundheitswesen die Aufgabe, die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforder-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5756lichen Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und
wirtschaftliche Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten zu beschließen
(§ 92 Absatz 1 Satz 1 SGB V). Zu der in § 2 Absatz 1 Satz 3 SGB V enthaltenen
allgemeinen Anforderung, dass Qualität und Wirksamkeit der Leistungen in der
GKV dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu
entsprechen haben, hat der G-BA in seiner Verfahrensordnung (VerfO) geregelt,
dass er den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse auf der
Grundlage der EbM zu ermitteln hat (1. Kapitel, § 5 Absatz 2 VerfO). Dies gilt
für alle Aufgabenbereiche des G-BA.
3. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Cochrane-Collaboration
für die Entwicklung der EbM zu?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Bereitstellung der genannten
Entscheidungshilfen insbesondere durch die systematischen Reviews der CC
erfolgt, die national im deutschen Gesundheitswesen und international in hohem
Maße und auf vielfältige Weise gefragt und genutzt werden. Diese
systematischen Reviews werden durch sog. Review-Gruppen erstellt, nicht durch die
nationalen Cochrane Zentren. Letztere beraten jedoch die Review-Gruppen.
Daneben stehen weitere Angebote des DCZ zur Verfügung, die den
interessierten Nutzern in Deutschland eine wichtige Unterstützung in der Anwendung von
EbM bieten können: Zu nennen sind insbesondere die Workshops
(beispielsweise zu systematischen Übersichtsarbeiten und zur systematischen
Literaturrecherche), die Unterstützung als Ansprechpartner für Interessierte und bei der
Literatursuche sowie das Angebot der Cochrane-Library. Daher leistet die
Arbeit der CC aus Sicht der Bundesregierung einen wichtigen Beitrag in der
Bereitstellung von evidenzbasierten Informationen.
4. Welche Bedeutung hat nach Ansicht der Bundesregierung das DCZ für die
EbM in Deutschland, und wie hoch schätzt sie den Bedarf in Deutschland
an Leistungen des DCZ sowie der Cochrane-Collaboration insgesamt ein?
Welche Bedeutung haben das DCZ und die Cochrane-Collaboration
insgesamt für die Erfüllung gesetzlicher und untergesetzlicher Vorschriften?
Das DCZ schafft Grundlagen und Rahmenbedingungen dafür, dass andere
Akteure im deutschen Gesundheitssystem evidenzbasiert arbeiten können. So
werden die von der CC erstellten systematischen Reviews im deutschen
Gesundheitswesen insbesondere durch den G-BA und das IQWiG für ihre Arbeit
genutzt. Das DCZ trägt zur Erstellung dieser Reviews indirekt durch seine
Beratungs- und Schulungsangebote bei.
Bei der evidenzbasierten inhaltlichen Ausgestaltung der Richtlinien
berücksichtigen der G-BA oder das von ihm beauftragte IQWiG die best verfügbare
Evidenz. Hierzu gehören neben Primärstudien auch methodisch hochwertige,
evidenzbasierte und systematische Informationssynthesen (Reviews, HTA-
Berichte, Leitlinien), z. B. thematisch geeignete Cochrane-Reviews. Allerdings
haben G-BA und IQWiG sämtliche relevanten, evidenzbasierten Unterlagen zu
berücksichtigen. Insoweit stellen Cochrane-Reviews, sofern vorhanden, eine
wichtige, aber keineswegs die einzige relevante Informationsquelle für die
evidenzbasierte Bewertung von Leistungen der GKV dar.
Drucksache 18/5756 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Inwiefern ist das DCZ nach Ansicht der Bundesregierung derzeit
finanziell und personell in der Lage, den Bedarf an seinen Leistungen zu
decken?
Es gehört nicht zu den Aufgaben der Bundesregierung, die finanzielle und
personelle Ausstattung des DCZ zu beurteilen.
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Jahresbudget des
DCZ in den letzten Jahren jeweils gewesen?
13. Wie viel Geld wurde nach Kenntnis der Bundesregierung durch
Teilnehmergebühren für vom DCZ durchgeführte Seminare pro Jahr in den letzten
zehn Jahren eingenommen (absolut sowie relativ zum DCZ-Haushalt),
und wie hoch ist der mit der Durchführung der Seminare einhergehende
finanzielle und personelle Aufwand?
14. Wie viel Geld war nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zusätzlich
zur BMG-Finanzierung in den letzten zehn Jahren nötig, um die Arbeit des
DCZ zu ermöglichen, und wie teilten sich die anderen Finanzquellen
jeweils quantitativ auf?
Die Fragen 6, 13 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5756Der Bundesregierung liegen hierzu die Erkenntnisse aus dem Prognos
Gutachten vor, die in der folgenden Tabelle durch aktuelle Informationen des DCZ
ergänzt sind:
Nach eigenen Angaben des DCZ können die personellen Kosten für die Planung
und Durchführung der Workshops nur geschätzt werden. Für die Organisation
der Workshops ist eine Verwaltungsangestellte zu ca. 25 Prozent tätig und
zusätzlich arbeiten studentische Hilfskräfte bei den Veranstaltungen mit. Die
Kosten dafür liegen im Jahr bei rund 16 000 Euro. Der personelle Aufwand der
wissenschaftlichen Mitarbeiter, die die Workshops planen und durchführen, kann
vom DCZ ebenfalls nicht präzise angegeben werden, da dieser zeitlich nicht
erfasst wird. Nach einer Schätzung des DCZ und aufgrund der jahrelangen
Erfahrung sind die Teilnehmergebühren kostendeckend kalkuliert.
7. Wie viele Menschen werden nach Kenntnis der Bundesregierung im DCZ
beschäftigt?
Inwiefern hält die Bundesregierung die beschäftigten Menschen für so
hochqualifiziert und spezialisiert, dass ein Verlust von Know-How nicht
ohne Verlust bei der Qualität der DCZ-Arbeit zu kompensieren wäre?
Sind der Bundesregierung derartige Probleme etwa beim Institut für
Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen bekannt?
Förderung durch 2008 [€] 2009 [€] 2010 [€] 2011 [€] 2012 [€] 2013 [€] 2014 [€]
BMG 198.851 142.277 124.190 129.824 284.034 238.185 148.965
Universitätsklinikum
Freiburg
225.000 225.000 225.000 225.000 225.000 225.000 225.000
Medizinische Fakultät
Universität Freiburg
250.000
Ministerium für
Wissenschaft, Forschung
und Kunst Baden-
Württemberg
100.000
Deutsches Register
Klinischer Studien
22.740 22.740 22.740 22.740 22.740 22.740 22.740
Eingeworbene
Drittmittel (einschl. BMBF-
Förderung)
37.615 140.825 151.102 198.324 279.797 183.905 200.000
Einnahme aus
Workshops; [absolut und
relativ zur
Gesamtsumme]
49.620
8,9 %
88.140
14,2 %
73.430
12,3 %
77.100
11,8 %
70.960
8,0 %
86.510
11,4 %
70.000
6,9 %
Einnahme aus Spenden 24.000
Gesamtsumme 557.826 618.982 596.462 652.988 882.531 756.340 1.016.705
Drucksache 18/5756 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeNach Aussagen des Gutachtens arbeiten am DCZ zwölf Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, das entspricht 8,57 VZÄ, wovon 7,7 als wissenschaftliche
Mitarbeiter beschäftigt sind. Des Weiteren unterstützen drei wissenschaftliche
Hilfskräfte die Durchführung interner und externer Workshops. Diese Mitarbeiter
sind jedoch nicht alle mit den Kernaufgaben beschäftigt, sondern führen auch
eigene wissenschaftliche Projekte durch. Diese Projekte werden von anderen
Drittmittelgebern finanziert (siehe Prognos-Gutachten).
Die Bundesregierung kann zu der Frage, inwieweit die beschäftigten Menschen
so hoch qualifiziert und spezialisiert sind, dass ein Verlust von Know-how nicht
ohne Verlust bei der Qualität der Arbeit des DCZ zu kompensieren wäre, keine
Beurteilung vornehmen.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Probleme hinsichtlich
eines Know-how-Verlustes beim IQWiG vor.
8. Inwieweit hält die Bundesregierung die Höhe des Budgets des DCZ im
Verhältnis zur Qualität seiner Arbeit und seiner Bedeutung für
ausreichend?
Der Bundesregierung liegen keine vollständigen Erkenntnisse zur Arbeit des
DCZ vor, die eine solche Bewertung ermöglichen.
9. Wie viel Geld hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2005 jährlich an das
DCZ gezahlt?
10. Welche Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung damit
gefördert (bitte auch Titel, Hintergrund, Dauer und Finanzvolumen der
einzelnen genehmigten Projekte auflisten)?
11. Wann läuft die derzeitige Förderung aus?
Die Fragen 9 bis 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In den Jahren 2005 bis 2015 erfolgte eine Projektförderung des DCZ mit Mitteln
des BMG:
Vorhaben Dauer (Förderzeitraum) Fördermittel [€]
Die Arbeit des DCZ zum Nutzen und zur Stärkung
der evidenzbasierten Medizin im deutschen
Gesundheitswesen
1.01.2005 bis 30.04.2007 399.999
Die Arbeit des DCZ zur Unterstützung von
Qualitätssicherung und Wissenstransfer im
Gesundheitswesen
1.05.2007 bis 31.12.2012 879.776
Aktivitäten des DCZ zur Weiterentwicklung der
systematischen Nutzung von Wissen (Knowledge
Translation) in der Gesundheitsversorgung in
Deutschland ACTING ON KNOWLEDGE
1. 05.2012 bis 31.12.2014 521.486
Aktivitäten des DCZ mit Fokus auf der Stärkung
der Methodenkompetenz in der
Leitlinienerstellung sowie in den Gesundheitsfachberufen zur
Verbesserung der Qualität und Evidenzbasierung
in der Gesundheitsversorgung (ACQuire)
1.01.2015 bis 31.12.2015 181.046
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5756Ab dem Jahr 2010 hat das BMBF folgende Forschungsprojekte am DCZ
gefördert:
Zusammenfassend hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2005 das DCZ mit
folgenden Projektmitteln gefördert:
12. Welche rechtlichen Beschränkungen existieren für die Projektförderung
von verstetigten Institutionen durch die Bundesregierung (Beschränkung
bei der Zahl der Verlängerungen, Zeitdauer, Anforderungen an das Wesen
der Projekte etc.)?
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Veranschlagung und Gewährung von
Mitteln für Zuwendungen sind in §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
und den hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV) geregelt.
Nach der VV zu § 23 BHO können Projektförderungen zur Deckung von
Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne abgegrenzte Vorhaben gewährt
Vorhaben Dauer (Förderzeitraum) Fördermittel [€]
Systematischer Review zur Evaluierung von
unerwünschten Wirkungen von intravitrealem
Ranibizumab und Bevacizumab zur Therapie der
feuchten altersabhängigen Makuladegeneration.
01.02.2011 bis 30.06.2012 69.353
Die Erstellung einer systematischen
Übersichtsarbeit nach den Methoden der CC zum Thema:
Telefonberatung von pflegenden Angehörigen
von Menschen mit Demenz.
01.09.2010 bis 30.06.2012 63.880
Systematische Übersichtsarbeit zur Wirksamkeit
von Beckenboden-Muskeltraining im Vergleich
zu anderen aktiven Behandlungen. Ein Cochrane
Review
01.07.2012 bis 31.12.2014 120.408
Forschung ELSA Wissenstransfer: Verbund: Von
Fachpublikation bis Massenmedien: Eine
explorative Studie zur Rezeption
medizinischwissenschaftlicher Ergebnisse durch Ärzte und
Laien
01.10.2013 bis 30.09.2016 137.815
Jahr BMBF Mittel [€] BMG Mittel [€] Gesamt
2005 118.000 118.000
2006 227.523 227.523
2007 189.412 189.412
2008 198.851 198.851
2009 142.277 142.277
2010 25.152 124.190 149.342
2011 78.548 129.824 208.372
2012 68.236 284.034 352.270
2013 42.584 238.185 280.769
2014 82.005 148.965 230.970
2015 47.417 181.046 228.463
Drucksache 18/5756 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodewerden. Die zulässige Förderdauer ergibt sich aus dem konkreten Vorhaben, für
das eine Förderung beantragt wird, nicht aus formalen Beschränkungen
hinsichtlich der Zeitdauer oder der Zahl möglicher Verlängerungen.
15. Inwiefern sind der Bundesregierung Drittmittelangebote vonseiten der
Industrie an das DCZ bekannt, und wie wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung von Seiten des DCZ mit diesen Angeboten umgegangen?
Nach Auskunft des DCZ erhält dieses jährlich eine Reihe von Anfragen aus der
Industrie für Auftragsarbeiten, Workshops oder Kongressbeiträge.
Auftragsarbeiten werden nach Angaben des DCZ abgelehnt, Workshops und
Kongressbeiträge werden in begründeten Fällen bedient, wenn es um die Erklärung und
Verbreitung der Cochrane-Methodik geht.
Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse vor, ob weitere
Drittmittelangebote seitens der Industrie an das DCZ herangetragen werden.
16. Welche Rückschlüsse und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus
diesem Umgang sowie aus der derzeit noch notwendigen Ko-
Finanzierung über Seminare und das landesfinanzierte Universitätsklinikum in
Bezug auf die eigene Finanzierung des DCZ?
17. Inwiefern sieht die Bundesregierung die Arbeit des DCZ ihrem Wesen
nach als kontinuierlich an, und inwiefern hält sie eine Projektförderung
daher für sachgerecht?
Inwiefern bleibt die Bundesregierung bei der Feststellung der
Parlamentarischen Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz, dass eine
Projektförderung auf Dauer keine gute Lösung ist?
Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die Finanzierung des DCZ als Einrichtung – u. a. durch Übernahme der
Ausgaben für Raummiete, Büroeinrichtung und dauerhaft beschäftigtes Personal – hat
kontinuierlichen Charakter und kann daher nicht im Wege der Projektförderung
durch die Bundesregierung übernommen werden. Die Bundesregierung kann
die Bewertung des Prognos-Gutachtens nachvollziehen, nach dem die
Ansiedlung des DCZ an einer Universität mit einer Ko-Finanzierung, die insbesondere
diese Einrichtungskosten trägt, sinnvoll ist.
Hiervon abgrenzbare Vorhaben des DCZ können hingegen grundsätzlich als
Projekte gefördert werden. Voraussetzung für eine Projektförderung ist nach
§ 23 BHO insbesondere ein erhebliches Interesse des Bundes an der zu
fördernden Tätigkeit, das ohne die Zuwendung nicht im notwendigen Umfang
befriedigt werden kann. Personalausgaben sind dabei nur für die Dauer des Projekts
übernahmefähig. Sofern nicht anderweitig finanziertes, dauerhaft eingestelltes
Personal für die Projektarbeit abgestellt wird, lassen sich Projekte daher nur
durch befristet eingesetztes Personal bearbeiten. Die Bundesregierung bleibt bei
der Feststellung, dass die mit einer Projektförderung verbundene mögliche
Fluktuation die Tätigkeit des DCZ beeinträchtigen kann.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
18. Welche negativen Auswirkungen einer Projektförderung für die
verstetigte Arbeit des DCZ im Hinblick auf Planungssicherheit, Akquisition und
Halten qualifizierten Personals sowie auf längerfristige
Handlungsstrategien sind der Bundesregierung bekannt?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5756Da Projektförderungen grundsätzlich zeitlich befristet sind, bieten sie für die
geförderte Einrichtung nur eingeschränkte Planungssicherheit.
19. Inwieweit hält die Bundesregierung es grundsätzlich für problematisch,
wenn eine wissenschaftlich arbeitende Institution, deren Unabhängigkeit
unbedingte Voraussetzung für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist, nach
Auffassung der Fragesteller nicht zuverlässig ausfinanziert, sondern teils
auf Drittmittel angewiesen ist?
Die Bundesregierung hält es in dem dargelegten Zusammenhang nicht für
problematisch, wenn eine wissenschaftlich arbeitende Institution wie das DCZ
öffentliche Drittmittel der Forschungsförderung erhält oder auch teils darauf
angewiesen ist.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
20. Welche Finanzierungsmöglichkeiten wurden bzw. werden für das DCZ in
der Bundesregierung diskutiert?
Welche Form der Finanzierung ermöglicht es nach Kenntnis der
Bundesregierung dem DCZ am besten, seine Unabhängigkeit zu bewahren?
Bereits in der Vergangenheit fand eine breite Prüfung einer möglichen
Verstetigung der Förderung des DCZ durch das BMG statt. Einer Aufnahme des DCZ
in die institutionelle Förderung steht die jährliche Vorgabe für den
Bundeshaushalt entgegen, dass eine Ausweitung der Anzahl institutioneller
Zuwendungsempfänger nicht in Betracht kommt. Dies hat der Haushaltsausschuss bekräftigt
und das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, dauerhafte
Förderungsansprüche und damit langfristige Bindungswirkungen für den Bundeshaushalt
zu begrenzen.
Das Prognos-Gutachten hat unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten für
das DCZ – unter Berücksichtigung der Kriterien Sicherstellung der
Wissenschaftlichkeit sowie der Unabhängigkeit, Möglichkeit einer stabilen
Finanzierung und Kompatibilität mit den Cochrane-Richtlinien – untersucht. Derzeit ist
das BMG dabei, diese Vorschläge weiter intensiv in alle Richtungen zu prüfen.
Die Realisierung einer nachhaltigen Finanzierung des DCZ gestaltet sich
allerdings nicht einfach: Insbesondere die in dem Gutachten vorgeschlagenen
Förder- und Organisationsmodelle, beispielsweise über eine Ansiedelung des DCZ
bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen, einer nachgeordneten Behörde
des BMG oder einer Einrichtung der Selbstverwaltung, müssen in ihren Vor- und
Nachteilen und hinsichtlich ihrer praktischen Durchführbarkeit abgewogen
werden. Das Gutachten selbst weist bei den Lösungsvorschlägen für eine dauerhafte
Finanzierung auf Vor- und Nachteile hin.
21. Inwiefern sieht die Bundesregierung das DCZ und die Cochrane Review-
Gruppen als sinnvolle Ergänzung oder als überflüssige Doppelstruktur zu
wissenschaftlichen Instituten, wie das Institut für Qualität und
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und das Institut für
Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), die
hauptsächlich im Auftrag von Staat und Selbstverwaltung arbeiten, an?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Aus Sicht der Bundesregierung können das DCZ und die Cochrane-Review-
Gruppen vor allem für die Arbeit des IQWIG wichtige Grundlagen liefern.
Drucksache 18/5756 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeVoraussetzung dafür ist jedoch, dass die Institutionen – wie bisher bereits – in
einem guten fachlichen Austausch stehen.
22. Inwiefern ist die im Prognos-Gutachten empfohlene quantitative
Ausweitung der Arbeit des DCZ aus Sicht der Bundesregierung wünschenswert?
In dem Prognos-Gutachten sprechen sich die Autoren für eine bedarfsgerechte
Verstärkung der Aufgaben des DCZ aus. Dies soll im Bereich der
Methodenadaptation (Entwicklung und Durchführung von Workshops und die Ausbildung
von Multiplikatoren) und im Bereich Wissenstransfer (Übersetzung von
Abstracts und Veranstaltungen) erfolgen. Ob diese Einschätzung sachgerecht ist,
kann nicht durch die Bundesregierung bewertet werden.
23. Ist die Finanzierung des DCZ im vom Bundeskabinett beschlossenen
Entwurf eines Gesetzes für den Bundeshaushalt 2016 bereits berücksichtigt
(falls ja, bitte Haushaltsposten und Höhe der Finanzierung angeben)?
24. Falls ja, inwiefern ist nach derzeitigem Stand eine dauerhafte
Finanzierung geplant (ggf. Verpflichtungsermächtigungen für die nächsten
Haushaltsjahre angeben)?
Falls nein,
a) wann soll eine Entscheidung gefällt werden,
b) welche Finanzierungsformen werden favorisiert oder wurden bereits
ausgeschlossen,
c) bis wann sollte für Institution und Beschäftigte nach Ansicht der
Bundesregierung Planungssicherheit hergestellt werden, um einem Verlust
an personellem Know-How und finanziellen Mehrausgaben im DCZ
zuvor zu kommen,
d) inwiefern erwägt die Bundesregierung, die finanziellen Zuwendungen
so aufzustocken, dass die von der Prognos AG empfohlene
Ausweitung der DCZ-Arbeit ermöglicht wird?
Nach dem Haushaltsentwurf 2016 fördert das BMG aus dem
Ressortforschungstitel (Kapitel 15 04, Titel 544 01) Forschungs- und Modellvorhaben im Rahmen
vorhandener Haushaltsmittel im Wege der Projektförderung. Der Titel sieht in
begrenztem Umfang auch Verpflichtungsermächtigungen für überjährige
Vorhaben vor. Eine Förderung des DCZ wäre daher auch im Jahr 2016 möglich.
Voraussetzung hierfür ist ein Antrag des DCZ für ein konkretes förderfähiges
Vorhaben. Einen solchen Antrag hat das DCZ bislang nicht gestellt.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]