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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Autobahn A 100 im Zuge des neuen Bundesverkehrswegeplans 2015

16. und 17. Bauabschnitt (Neukölln&ndash;Treptower Park&ndash;Storkower Straße): Einstufung als &quot;im Bau&quot; befindlich, Planungsstadium, Termin für den Planfeststellungsbeschluss, Bewertung bzgl. Aufstellung des BVWP, Definition &quot;im Bau&quot; befindliches Vorhaben, Verkehrsfunktion, Kosten-Nutzen-Verhältnis, Aufnahme in den Bezugsfall des BVWP, prognostizierte Gesamtkosten (Grunderwerb, Baukosten), Datenübermittlung des Landes Berlin sowie Absprachen mit dem Bund; weitere als &quot;laufende Vorhaben&quot; angesehene und dem Bezugsfall zugeordnete für die Überprüfung angemeldete Vorhaben<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

14.08.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/567024.07.2015

Autobahn 100 im Zuge des neuen Bundesverkehrswegeplans 2015

der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, Tabea Rößner, Markus Tressel, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Nicole Maisch, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit Kosten in Höhe von mindestens 473 Mio. Euro ist der im Bau befindliche 16. Bauabschnitt (BA) der Stadtautobahn 100 vom Autobahndreieck Neukölln bis zur Anschlussstelle „Am Treptower Park“ mit einer Länge von 3,2 km einer der bisher teuersten Autobahnabschnitte Deutschlands (je Kilometer). Nach den Vorstellungen der Berliner Landesregierung soll dieser Abschnitt durch einen 17. BA von der Anschlussstelle „Am Treptower Park“ bis zur Storkower Straße ergänzt werden. Der entsprechende Abschnitt wurde vom Land Berlin im Zuge der Aufstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2015 an den Bund gemeldet.

Gemäß der Grundkonzeption für den BVWP 2015 („Alles kommt auf den Prüfstand“) sollen Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden bzw. nicht bis zum Jahr 2015 in Bau gehen, erneut bewertet werden (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/bundesverkehrswegeplan-2015-grundkonzeption.html).

Im BVWP 2003 ist der 17. BA der unteren Dringlichkeitsstufe „Weiterer Bedarf“ zugeordnet. Wie aus der Antwort des Senats von Berlin auf eine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Abgeordnetenhaus von Berlin hervorgeht, fanden erst kürzlich Umplanungen bezüglich der ursprünglich geplanten Anschlussstelle Frankfurter Allee statt (Drucksache 17/16317 des Abgeordnetenhauses Berlin). Konkrete Aussagen zur Spreequerung, zu vorgesehenen Anschlussstellen, zur Bautechnologie des Doppelstocktunnels oder zu den städtebaulichen Auswirkungen, wie zum Beispiel der Anzahl abzureißender Wohnhäuser, konnten durch den Senat bisher nicht getroffen werden.

Trotz dieses frühen Planungsstadiums betrachtet die Bundesregierung den 17. BA zusammen mit dem 16. BA jedoch als ein laufendes Vorhaben („in Bau“) und ist daher als sogenannter Bezugsfall in der Projektliste des neuen BVWP 2015 enthalten. Dadurch werden weder eine Überprüfung noch ein aktueller Nachweis durch den Bund erforderlich, dass das Projekt gesamtwirtschaftlich sinnvoll und notwendig ist.

Begründet wird die Aufnahme des 17. BA trotz des frühen Planungsstandes damit, dass der volle verkehrliche Nutzen nur durch die Fertigstellung des kompletten zweiteiligen A-100-Projektes erreicht werde (Drucksache 17/16317 des Abgeordnetenhauses Berlin).

Generell erfordert eine korrekte Abschnittsbildung, dass der jeweilige Teilabschnitt eine selbstständige Verkehrsfunktion besitzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2012 – 9 A 19.11).

Auch das Land Berlin betont den eigenständigen Verkehrsnutzen des 16. BA und bestätigt, dass „die Funktionsfähigkeit der Straße auch ohne späteren Weiterbau auf Dauer gegeben wäre“ (www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/a100/de/diskussion.shtml). Diese Aussage steht im Widerspruch zur ungeprüften Aufnahme des 17. BA als Bezugsfall in den neuen BVWP 2015.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Befindet sich der 17. BA der A 100 nach Auffassung der Bundesregierung „im Bau“?

Wenn ja, inwiefern

a) ist diese Einstufung vereinbar damit, dass bisher kein Planfeststellungsbeschluss vorliegt,

b) ist diese Einstufung vereinbar damit, dass eine vorgenommene Zusatzuntersuchung der Auftragsverwaltung des Landes Berlin Probleme bei der verkehrlichen und städtebaulichen Integrierung der Anschlussstelle Frankfurter Allee aufgezeigt hat,

c) ist diese Einstufung vereinbar damit, dass bisher keine konkreten Aussagen zur Lage der Anschlussstellen, zur Spreequerung, dem Bau des Doppelstocktunnels und der Inanspruchnahme von Grundstücken getätigt werden konnten,

d) ist diese Einstufung vereinbar damit, dass bei der Planfeststellung der Vorsorgemaßnahmen unter dem Bahnhof Ostkreuz vom Vorhabenträger ausdrücklich bestätigt wurde, dass dadurch keine Vorfestlegung zum Bau der Autobahn getroffen wird (Planfeststellungsbeschluss Umbaumaßnahmen Bahnhof Ostkreuz aus dem Jahr 2006, S. 101)?

Wenn nein, warum nicht, und welche Konsequenzen hat das für die Bewertung dieses Abschnitts im Rahmen des neuen BVWP 2015?

2

In welchem Planungsstadium befindet sich der 17. BA nach Kenntnis der Bundesregierung, und bis wann rechnet sie mit einem Planfeststellungsbeschluss des 17. BA?

3

Wird der 17. BA der A 100 im Zuge der Aufstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans zurzeit einer Bewertung unterzogen?

Wenn ja, inwiefern

Wenn nein,

a) warum nicht,

b) inwiefern sieht die Bundesregierung diesen Sachverhalt vereinbar mit dem in der Grundkonzeption für den BVWP 2015 angegebenen Grundsatz, dass alle Vorhaben einer erneuten Prüfung unterzogen werden, wenn ein Baubeginn bis Ende 2015 nicht zu erwarten ist („Alles kommt auf den Prüfstand“, www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/ bundesverkehrswegeplan-2015-grundkonzeption.html),

c) inwiefern betrachtet die Bundesregierung diesen Sachverhalt als eine Ausnahme von dem in Frage 3b genannten Grundsatz?

d) auf Basis welcher Bewertungsergebnisse kann die Bundesregierung den Nachweis erbringen, dass das Vorhaben 17. BA gesamtwirtschaftlich sinnvoll und notwendig ist (bitte Daten bzw. Bewertungsparameter sowie eventuell vorliegende Bewertungsergebnisse aufzeigen unter Angabe des jeweiligen Erstellungsdatums)?

4

Wie definiert die Bundesregierung generell ein im „Bau“ befindliches Vorhaben im Zusammenhang mit der Aufstellung des BVWP 2015, und handelt es sich dabei immer um Projekte, für das der Planfeststellungsbeschluss vorliegt und das im Straßenbauplan (Anhang des Bundeshaushalts) veranschlagt wurde?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass der Öffentlichkeit nur schwer zu vermitteln wäre, wenn ein Vorhaben als „in Bau“ angesehen würde, obwohl bisher nicht einmal ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet worden ist?

Wenn nein, warum nicht?

6

Welche weiteren für die Überprüfung im Zuge der Aufstellung des BVWP 2015 angemeldeten Vorhaben bzw. Teilvorhaben (inklusive einzelner BA) werden von der Bundesregierung als „laufendes Vorhaben“ angesehen und damit dem Bezugsfall des neuen BVWP zugeteilt, obwohl ein Planfeststellungsbeschluss bisher nicht vorliegt (Vorhaben bitte einzeln unter Angabe der Projektnummer, des Planungstandes, der Kosten sowie zuletzt berechnetem Nutzen-Kosten-Verhältnis angeben)?

7

Gilt weiterhin der Grundsatz, dass bei BA von Bundesfernstraßen im Zuge der Planfeststellung jeweils eine eigenständige Verkehrsfunktion nachgewiesen werden muss?

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den 16. BA der A 100 isoliert?

Wenn nein, warum nicht?

8

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der 16. BA eine eigenständige Verkehrsfunktion aufweist?

Wenn ja,

a) welche,

b) bedeutet dies, dass der 16. BA, wie im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht dargestellt, eigenständig funktionsfähig ist,

c) inwiefern steht dies nach Auffassung der Bundesregierung im Widerspruch zu der Antwort des Berliner Senats zu den Fragen 12 und 13 der Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Berliner Abgeordnetenhaus zum aktuellen Planungsstand des 17. BA der A 100, in der es heißt: „Das BMVI bekräftigt damit seine von Beginn an verfolgte Zielstellung, dass der volle verkehrliche Nutzen nur durch die Fertigstellung des kompletten zweiteiligen A 100-Projektes ,Verlängerung der Stadtautobahn in die östlichen Stadtbezirke’ (16. BA + 17. BA) erreicht wird“ (Drucksache 17/16317 des Abgeordnetenhauses Berlin)?

Wenn nein,

a) warum nicht, und

b) inwiefern steht dies im Widerspruch zu den bisherigen Planungen?

9

Wird die Verkehrsfunktion der Autobahnverlängerung nur durch den Bau beider Bauabschnitte erfüllt?

Wenn ja, wie hoch ist der verkehrliche Nutzen des 16. und 17. Planungsabschnitts der A 100?

10

a) Von welchem Nutzen-Kosten-Verhältnis geht die Bundesregierung in Hinblick auf den 16. BA aktuell aus, und wann wurde dies zuletzt aktualisiert?

b) Wie hoch wurden der Nutzen, und wie hoch die Kosten bei der Berechnung angesetzt (bitte nach Berechnungsparametern aufschlüsseln)?

c) Inwiefern wurde bei der damaligen Nutzen-Kosten-Berechnung für den 16. BA schon von einem Bau des 17. BA ausgegangen, obwohl dieser aktuell nur dem „Weiteren Bedarf“ zugeordnet ist, und welche Auswirkungen hat dies auf das berechnete Nutzen-Kosten-Verhältnis?

11

Bedeutet die in der Antwort zu Frage Frage 10c wiedergegebene Argumentation seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dass die Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses allein für den 16. BA fehlerhaft oder gar unzulässig war?

Wenn ja, welche Konsequenzen werden daraus für zukünftige Berechnungen des verkehrlichen Nutzens von Autobahnabschnitten getroffen?

Wenn nein, wie stimmt dies mit der Aufnahme des 17. BA in den Bezugsfall des neuen BVWP überein, ohne diesen einer erneuten Bewertung zu unterziehen?

12

Inwiefern bedeutet die Aufnahme des 17. BA in den Bezugsfall des neuen BVWP, dass eine Nutzenberechnung für einzelne Autobahnabschnitte generell ungeeignet ist, um deren verkehrlichen Nutzen eindeutig zu bestimmen?

13

Geht die Bundesregierung in Bezug auf die Realisierung des 17. BA weiterhin von den vom Senat von Berlin genannten Kosten in Höhe von 531,2 Mio. Euro aus (Drucksache 17/12786 des Abgeordnetenhauses Berlin)?

Wenn ja,

a) wie hoch ist der Anteil der Kosten für den Grunderwerb, und wieviel Fläche muss für den Bau erworben werden,

b) wann wurde die Kostenschätzung zuletzt aktualisiert,

c) inwiefern berücksichtigt die Kostenkalkulation bereits die Ergebnisse der Zusatzuntersuchung für den 17. BA, in der die Einbindung des Autobahnabschnitts in das Straßennetz und die Auswirkungen auf die Storkower Straße betrachtet wurden,

d) inwiefern widerspricht die Tatsache, dass in Bezug auf die Planung des 17. BA weder Aussagen zur Spreequerung, zu Anschlussstellen, zur Bautechnologie des Doppelstocktunnels, noch zu städtebaulichen Auswirkungen getroffen werden können, nach Auffassung der Bundesregierung einer realistischen Kostenschätzung?

Wenn nein, wie hoch sind die aktuell prognostizierten Kosten, und wie setzen sich diese zusammen (bitte Kosten für Grunderwerb separat inklusive Flächenbedarf und Baukosten aufführen)?

14

a) Von welchem Nutzen-Kosten-Verhältnis geht die Bundesregierung in Hinblick auf den 17. BA aktuell aus, und wann wurde dies zuletzt aktualisiert?

b) Wie hoch wurden der Nutzen, und wie hoch die Kosten angesetzt (bitte nach Berechnungsparametern aufschlüsseln)?

15

Welche Daten hat das Land Berlin im Zuge der Anmeldung des 17. BA an den Bund übermittelt (bitte vollständig aufzeigen)?

16

Haben bezüglich der Aufnahme des 17. BA in den Bezugsfall des BVWP 2015 Gespräche zwischen der Bundesregierung und Vertretern des Landes Berlin stattgefunden?

Wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt?

17

Bestehen bezüglich der Aufnahme des 17. BA in den Bezugsfall des BVWP 2015 Absprachen zwischen dem Land Berlin und dem Bund?

Wenn ja, mit welchem Inhalt?

Berlin, den 24. Juli 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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