Ergebnisse und Konsequenzen aus der Auswertung der Luxemburg-Leaks-Daten
der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick, Dr. Tobias Lindner, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Vor einem halben Jahr haben investigative Journalisten zahlreiche geheime Absprachen zwischen Unternehmen und den Steuerbehörden in Luxemburg offengelegt. Diese Beispiele belegten noch einmal eindrücklich die Dimension der steuerschädlichen Praktiken mit Steuervorbescheiden (tax rulings), die zu erheblichen Steuerausfällen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geführt haben. In zahlreichen Luxemburg-Leaks-Dokumenten konnte ein Bezug zu Deutschland herstellt werden. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte den Auftrag, diese Dokumente auszuwerten.
Das Europäische Parlament hat Anfang des Jahres einen Sonderausschuss zur Aufklärung der Luxemburg-Leaks-Fälle eingesetzt (Sonderausschuss zu Steuervorbescheiden und anderen Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung – TAXE). Beim interparlamentarischen Treffen des TAXE-Ausschusses am 17. Juni 2015 wurde von dessen Ausschussvorsitzenden Alain Lamassoure betont, wie zentral die Aufklärungsarbeit in den nationalen Parlamenten ist. Der Deutsche Bundestag hat sich bisher kaum mit dem Skandal befasst.
Neben der Aufarbeitung der Vergangenheit muss zudem eruiert werden, welche gesetzgeberischen Konsequenzen aus Luxemburg-Leaks gezogen werden sollten, um Steuergestaltung multinationaler Konzerne nachhaltig einzudämmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Was sind die bisherigen Hauptergebnisse und Erkenntnisse aus der Auswertung der Bundesregierung zu den Luxemburg-Leaks-Dokumenten?
Bis wann ist mit endgültigen Ergebnissen zu rechnen?
Inwiefern war die Bundesregierung überrascht vom Ausmaß der tax rulings in Luxemburg?
Hatte die Bundesregierung schon vor der Presseberichterstattung zu den Luxemburg-Leaks Erkenntnisse über die tax rulings-Praxis in Luxemburg, und wenn ja, welche?
Sieht die Bundesregierung nach Überprüfung der tax rulings aus den Luxemburg-Leaks gesetzgeberischen Handlungsbedarf, und wenn ja, welchen?
In wie vielen tax rulings aus den Luxemburg-Leaks wurde nach Einschätzung der Bundesregierung ein Bezug zu Deutschland bzw. Unternehmen aus der Bundesrepublik Deutschland festgestellt, und wie verteilen sich diese Fälle in Bezug auf die Zuständigkeiten der Steuerbehörden über die einzelnen Bundesländer?
Wie viele der in Frage 6 identifizierten Unternehmen bzw. deren verbundene Unternehmen sind oder waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt des vereinbarten tax rulings im Dax, M-Dax, S-Dax oder Tec Dax notiert (bitte nach Aktienindex aufschlüsseln)?
An wie vielen der Unternehmen ist nach Kenntnis der Bundesregierung die öffentliche Hand (Bund, Länder oder Kommunen) beteiligt, und zu wie viel Prozent ist die öffentliche Hand an den jeweiligen Unternehmen beteiligt?
Wie viele der bekannt gewordenen tax rulings mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland haben kleine oder mittlere Unternehmen (nach der EU-Definition) vereinbart?
Wie viele der bekannt gewordenen tax rulings mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland wurden von gesellschaftsrechtlich als Personenunternehmen organisierte Firmen vereinbart?
Welche Art der Steuergestaltung konnte bei der Analyse der bekannt gewordenen tax rulings festgestellt werden, und in wie vielen Fällen wurden dabei Patentboxen und/oder hybride Gestaltungen in Anspruch genommen?
Welche außersteuerlichen Gründe sprechen nach Kenntnis der Bundesregierung für die in Frage 11 genannten Gestaltungen?
Bei wie vielen Fällen mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland wird die Anwendung von § 42 der Abgabenordnung (AO) geprüft, bzw. wenn keine Überprüfung stattgefunden hat, warum findet § 42 AO keine Anwendung?
Inwiefern sind bei den Luxemburg-Leaks-Fällen Besteuerungsrechte in Deutschland zu Unrecht unterblieben und können nachgeholt werden u. a. nach §§ 7 ff. des Außensteuergesetzes, und in wie vielen Fällen ist dies bereits veranlasst worden?
In wie vielen Fällen werden im Rahmen von Betriebsprüfungen der deutschen Luxemburg-Leaks-Fälle weitere Überprüfungen stattfinden? Welche Überprüfungsmaßnahmen wurden bereits eingeleitet?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Steuerschaden, der durch tax rulings in Luxemburg für den deutschen Fiskus entstanden ist?
Inwieweit haben die betroffenen deutsche Unternehmen durch die tax rulings ihre Steuerlast gegenüber anderen Ländern als Deutschland reduziert?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung nie auf Einhaltung der Weitergabe von steuerschädlichen tax rulings nach geltendem EU-Recht gedrängt (Richtlinie 77/799/EWG und ihrer geänderten neuen Fassungen bzw. des EU-Amtshilfegesetzes in Verbindung mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Sache C-420/98), obwohl es sowohl im Rat der EU als auch in der Europäischen Kommission bekannt war, dass Mitgliedstaaten ihre Informationsaustauschpflichten verletzt haben, wie die Recherchen des Sonderausschusses TAXE des Europäischen Parlaments aufgezeigt haben?
Hat die Bundesregierung Vertreterinnen bzw. Vertreter zum EU Fiscalis Workshop FWS050 zum Thema tax rulings geschickt, welcher vom 2. bis 4. Oktober 2012 in Polen stattfand, und wenn nein, warum nicht?
Wie viele Fälle von steuerlichen Vorbescheiden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der Europäischen Kommission am 8. Juni 2015 angefordert, in welchen Bundesländern sind die Unternehmen ansässig, inwiefern handelt es sich um Dax-Konzerne, inwiefern ist die Bundesregierung dieser Forderung nach Informationsoffenlegung bereits nachgekommen, und wann rechnet die Bundesregierung mit dem Ergebnis der Prüfung durch die Europäische Kommission?
Wie viele tax rulings nach Definition der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wurden seitens des Bundeszentralamtes für Steuern an andere EU-Staaten oder die Europäische Kommission zur Prüfung übermittelt, und Finanzbehörden welcher Bundesländer haben diese übermittelten tax rulings vereinbart (bitte aufschlüsseln)?
Inwiefern hat die Bundesregierung tax rulings mit Bezug zu Deutschland in anderen Europäischen Mitgliedstaaten jenseits von Luxemburg überprüft, und zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Aufnahme von tax rulings in den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung), und an welcher konkreten Stelle sieht sie Diskussionsbedarf?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die von der Europäischen Kommission nun bewerteten und öffentlich vorliegenden tax rulings für Apple Inc. (Irland 1991), Amazon.com, Inc. (Luxemburg 2003) und Starbucks Corp. (Niederlande 2008) die Bedingungen für den spontanen Informationsaustausch erfüllen und bzw. oder dass die zuständigen Behörden Gründe für die Vermutung einer Steuerverkürzung in einem anderen Mitgliedstaat sowie für die Vermutung einer Steuerersparnis durch künstliche Gewinnverlagerungen innerhalb eines Konzerns hatten?
Inwiefern wird nach Einschätzung der Bundesregierung aktuell durch das Handelsgesetzbuch (HGB) sichergestellt, dass Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nicht gleichzeitig ein Unternehmen bezüglich einer aggressiven Steuergestaltung beraten und die Abschlussprüfung vornehmen?
Inwiefern bietet die Missbrauchsnorm des § 319 Absatz 3 HGB nach Einschätzung der Bundesregierung immer noch konkrete Schlupflöcher, um die Trennung von Abschlussprüfung und Beratung zu aggressiver Steuergestaltung zu umgehen, und plant die Bundesregierung an dieser Stelle im Zuge der anstehenden Reform der Wirtschaftsprüferordnung und -aufsicht eine Änderung, die sicherstellt, dass eine Beratung zu aggressiver Steuergestaltung und eine Wirtschaftsprüfung nicht von einer Kanzlei bzw. einer Kanzlei mit Niederlassungen in unterschiedlichen Ländern erfolgen kann?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang aus der Zunahme von Beratungsleistungen im Vergleich zu Prüfungsleistungen bei den großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (www.handelsblatt.com vom 17. Juli 2015 „Führende Wirtschaftsprüfer enteilen der Konkurrenz“), und plant die Bundesregierung im Zuge der anstehenden Reform der Wirtschaftsprüferordnung und -aufsicht eine strengere Trennung von Prüfung und Beratung, als es von der EU vorgegeben wird, zum Beispiel durch ein generelles Verbot von Steuerberatung jeglicher Art und Wirtschaftsprüfung aus einer Hand?
Sieht die Bundesregierung die Konzentration des Marktes im Bereich der Wirtschaftsprüfung, insbesondere bei der Prüfung so genannter Unternehmen von öffentlichem Interesse (börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen; vgl. www.handelsblatt.com vom 2. Juni 2015 „Drum prüfe und berate zusätzlich“), als ein Problem an, und plant sie im Zuge der anstehenden Reform der Wirtschaftsprüferordnung und -aufsicht Maßnahmen, diese Marktkonzentration zu korrigieren?