[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. September
2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/5950
18. Wahlperiode 09.09.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick,
Sven-Christian Kindler, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5698 –
Auswirkungen der Niedrigzinsphase und eines potentiellen Zinsanstiegs
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die seit einigen Jahren andauernde Niedrigzinsphase bringt verschiedene
Auswirkungen auf die Finanzbranche, die öffentlichen Haushalte und die
Realwirtschaft mit sich. Nicht zuletzt sind Sparerinnen und Sparer betroffen.
Neben der Situation der im historischen Vergleich niedrigen Zinsen gilt es auch
das Risiko zu berücksichtigen, dass die Zinsen wieder auf ein höheres Niveau
ansteigen könnten. Wenn im Folgenden von einem schnellen Anstieg der Zinsen
die Rede ist, beziehen die Fragesteller sich auf einen abrupten Zinsanstieg, wie
ihn die Bundesbank im Finanzstabilitätsbericht 2014 in Szenario 3 ihres
Makrostresstests gewählt hat. Die Bundesbank geht in diesem Szenario von einem
abrupten Anstieg der kurzfristigen Zinsen um 3,5 Prozent im Jahr 2017 aus. Sie
bezieht sich dabei auf die Entwicklung der Zinsen in den achtziger Jahren
zwischen Mai 1988 und Mai 1989.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 18/5698 gestellten Fragen zielen zum großen Teil darauf ab, die Wirkung
niedriger Zinsen einerseits und eines plötzlichen Zinsanstiegs andererseits isoliert
auf einzelne volkswirtschaftliche Größen (Wirtschaftswachstum,
Finanzierungsbedingungen für Unternehmen, Konsum, Vermögen, Steueraufkommen,
Haushalt) zu quantifizieren. Nach Auffassung der Bundesregierung bestehen
vielfältige Wirkungskanäle und Einflussfaktoren, die zudem auch untereinander in
Beziehung stehen, so dass im Ergebnis isolierte Auswirkungen des
Niedrigzinsumfelds auf die einzelnen volkswirtschaftlichen Größen nicht mit hinreichender
Sicherheit quantifizierbar sind. Ferner können Ursachen und Wirkungen des
Zinsniveaus nicht losgelöst von realwirtschaftlichen Prozessen betrachtet werden.
Unabhängig von Fragen der Quantifizierbarkeit isolierter Effekte ist sich die
Bundesregierung der möglichen Risiken, die vom gegenwärtigen Niedrigzinsumfeld
für die Finanzstabilität ausgehen können, bewusst. Im Rahmen des im Jahr 2013
beim Bundesministerium der Finanzen gegründeten Ausschusses für
Finanzstabilität befassen sich Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen, der
Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
regelmäßig mit makroprudenziellen Gefahren des Niedrigzinsniveaus für die
Finanzstabilität in Deutschland.
1. Welches sind nach Ansicht der Bundesregierung die zentralen Gründe für
die niedrigen Zinsen im Euroraum?
Die Entwicklung des Zinsniveaus hängt von verschiedenen Faktoren ab. Während
kurzfristige Zinsen auf dem Geldmarkt maßgeblich von der Geldpolitik der
Europäischen Zentralbank beeinflusst werden, wirken auf die langfristigen
Kapitalmarktzinsen vielfältige Einflüsse. Auf der einen Seite kommen die
realwirtschaftliche Entwicklung, die Einschätzung von Risiken sowie Inflationserwartungen
zum Tragen. Dabei dürften die niedrigen Kapitalmarktzinsen nach Einschätzung
der Deutschen Bundesbank gegenwärtig im Wesentlichen von der schwachen
wirtschaftlichen Dynamik im Euro-Raum geprägt sein. Auf der anderen Seite
zielen unkonventionelle geldpolitische Maßnahmen der Europäischen Zentralbank
auf eine Senkung der langfristigen Kapitalmarktzinsen.
2. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine globale
„Ersparnisschwemme“ bei gleichzeitig rückläufiger Investitionstätigkeit niedrigere
langfristige Zinsen verursacht?
Im globalen Maßstab ist nach Einschätzung der Deutschen Bundesbank derzeit
keine rückläufige Investitionstätigkeit zu erkennen.
3. Ist die Ursache der Niedrigzinssituation nach Ansicht der Bundesregierung
eine seit Ausbruch der Finanzkrise bestehende so genannte Balance Sheet
Recession (vgl. Argumentation von Richard Koo), in der die verschiedenen
Marktteilnehmer versuchen, ihre Verschuldung zu reduzieren?
Die hohe Verschuldung von nichtfinanziellen Unternehmen und privaten
Haushalten hatte wesentlich zum Ausbruch und zur Verbreitung der Krise beigetragen.
Die sich daraus ergebenden Bilanzanpassungen beeinträchtigen nach wie vor das
makroökonomische Umfeld. So war die Entwicklung der Bankkredite, des
privaten Konsums und der Investitionen in einigen Ländern auch deswegen schwach,
weil Haushalte und Unternehmen ihre Bemühungen zum Schuldenabbau
(Deleveraging) intensivierten. Grundsätzlich aber ist der Schuldenabbau zu begrüßen,
weil eine übermäßige Verschuldung nicht dauerhaft aufrechterhalten werden
kann. Das niedrige Niveau der nominellen Zinsen ist eine Reaktion auf die
verhaltene makroökonomische Entwicklung, stabilisiert die gesamtwirtschaftliche
Einkommens- und Beschäftigungsentwicklung und reduziert die Zinsbelastung
der Schuldner. Die wesentlichen Ursachen der Wachstumsschwäche (und damit
des niedrigen Zinsniveaus) liegen jedoch in strukturellen Defiziten begründet.
4. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Niedrigzinssituation vor
allem durch die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank verursacht wird?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
5. Welche Maßnahmen – ausgehend von den Fragen 3 und 4, wie etwa die
Stärkung der privaten und öffentlichen Investitionstätigkeit, den Abbau der
Verschuldung der Banken über aufsichtliche Maßnahmen, die Erhöhung oder
den Abbau der staatlichen Verschuldung – hält die Bundesregierung für
geeignet, um zu einer Normalisierung der Zinssituation, also einer Annäherung
an historische Durchschnittswerte, beizutragen?
Die Bundesregierung erwägt keine Maßnahmen, die sich an historischen
Durchschnittswerten orientieren. Es kann grundsätzlich als fragwürdig angesehen
werden, Zukunftsperspektiven an historischen Durchschnittswerten auszurichten.
Im Übrigen wird mit Blick auf makroprudenzielle bzw. aufsichtliche Maßnahmen
auf die Antworten zu den Fragen 7, 14, 17, 35 und 37 verwiesen; mit Blick auf
die Investitionstätigkeit wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 19 und 27 sowie
mit Blick auf die staatliche Verschuldung auf die Antworten zu den Fragen 26
und 30 verwiesen.
6. Hält die Bundesregierung derzeit eine Normalisierung der Marktzinsen für
wirtschaftspolitisch wünschenswert oder nicht, und wie begründet die
Bundesregierung diese Auffassung?
Wie in den Antworten zu den Fragen 1 und 3 ausgeführt, reflektiert das derzeit
niedrige Niveau der Zinsen die anhaltend gedämpfte wirtschaftliche Entwicklung
im Euro-Raum. Es kann davon ausgegangen werden, dass es mit einer Zunahme
der gesamtwirtschaftlichen Dynamik und einem Anziehen der Inflationsrate auch
zu einem Anstieg der Zinsen kommen wird.
7. Welche Anpassungen im Steuer-, Bilanzierungs- und Aufsichtsrecht hält die
Bundesregierung angesichts der niedrigen Zinsen für erforderlich, und in
welcher Form gedenkt sie, diese herbeizuführen?
Aus Sicht der Bundesregierung hat das Niedrigzinsumfeld vorrangig
makroprudenzielle Relevanz, da von einem anhaltenden Niedrigzinsumfeld langfristige
Gefahren für die Finanzstabilität ausgehen können. Aus diesem Grund hat sich
der Ausschuss für Finanzstabilität als das zentrale Gremium der
makroprudenziellen Überwachung des Finanzsystems in Deutschland regelmäßig mit dem
Niedrigzinsumfeld befasst. Dies schließt auch die Überprüfung der
makroprudenziellen Eingriffsmöglichkeiten ein. Im Rahmen seiner Sitzung am 30. Juni 2015 hat
der Ausschuss der Bundesregierung die präventive Schaffung nationaler
makroprudenzieller Instrumente für den Wohnimmobilienmarkt empfohlen. Dabei
handelt es sich um zusätzliche Eingriffsrechte der Aufsicht zur Verhinderung
einer kreditgetriebenen Überhitzung am Immobilienmarkt in Deutschland. Die
Bundesregierung prüft diese Empfehlung.
In Bezug auf das Versicherungsaufsichtsrecht hat der Gesetzgeber bereits mit
dem Lebensversicherungsreformgesetz vom 1. August 2014 Maßnahmen
ergriffen, um die Stabilität der deutschen Lebensversicherer zu erhöhen. Zu Fragen des
Bausparkassenrechts wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
Im Bereich des Handelsrechts hat der Deutsche Bundestag am 18. Juni 2015
beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, kurzfristig zu prüfen, ob die bei der
Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes zugrunde gelegten
Annahmen im Hinblick auf die Dauer des Bezugszeitraums für den
Diskontierungszinssatz gemäß § 253 Absatz 2 Satz 1 HGB angepasst werden müssen, und
dem Bundestag gegebenenfalls eine angemessene Neuregelung des § 253
Absatz 2 HGB vorzuschlagen. Die Bundesregierung kommt dieser Aufforderung
nach. Im Rahmen der Prüfung sind insbesondere die Auswirkungen des aktuellen
Zinsumfelds und die Belastungen für die Unternehmen sowie die Auswirkungen
möglicher Änderungen auf die Funktion des Jahresabschlusses, ein möglichst
zutreffendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des jeweiligen
Unternehmens zu vermitteln, abzuwägen.
Ferner prüft die Bundesregierung derzeit, ob das aktuelle Niedrigzinsumfeld eine
Anpassung der bilanzsteuerlichen Abzinsungssätze nach § 6 Absatz 1 Nummer 3
und 3a Buchstabe e EStG sowie § 6a Absatz 3 Satz 3 EStG erfordert.
Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf öffentliche Haushalte
8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zinsersparnis aller
öffentlichen Haushalte (aufgegliedert nach Bund, Ländern und Kommunen)
pro Jahr seit dem Jahr 2009 (aufgegliedert nach Jahren einschließlich der
Prognose für das Jahr 2016), wenn als Vergleichszinssatz der hypothetische
Durchschnittszins der Jahre 1999 bis 2008 (Wert bitte angeben) genutzt
wird?
9. Wie hoch wäre nach Kenntnis der Bundesregierung die Zinsersparnis, wenn
alle Kredite der öffentlichen Haushalte zum aktuellen Zinssatz refinanziert
werden könnten?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs
zusammengefasst wie folgt beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die für die Berechnung
erforderlichen vollständigen tiefgegliederten Daten zur Schuldenstruktur aller
öffentlichen Haushalte vor.
10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich die Niedrigzinsphase
positiv auf die Unternehmensgewinne auswirkt und somit auch positiv auf
die Steuereinnahmen?
11. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der niedrigen Zinsen auf
das gesamte Steueraufkommen ein?
12. Wie hat sich das Steueraufkommen aus der Kapitalertragssteuer bzw.
Abgeltungsteuer mit dem sinkenden Zinsniveau verändert?
Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung infolge des niedrigeren
Zinsniveaus zu höheren Dividendenausschüttungen der Unternehmen, und wie
haben sich diese auf das Steueraufkommen ausgewirkt?
Die Fragen 10 bis 12 werden zusammengefasst wie folgt beantwortet.
Niedrige Zinsen beeinflussen die Entwicklung des Steueraufkommens über
verschiedene Einflussfaktoren und Transmissionskanäle. So führen niedrige Zinsen
über günstigere Finanzierungsmöglichkeiten zu Kostenentlastungen bei den
Unternehmen. Gleichzeitig dürfte sich die Nachfrage der privaten Haushalte nach
Gütern und Dienstleistungen im Zuge einer konjunkturellen Beschleunigung
infolge niedriger Zinsen beleben. Ein Anstieg der Unternehmensgewinne ist zu
erwarten, falls sich die Absatzperspektiven der Unternehmen verbessern und bzw.
oder sich ihre Fremdkapitalkosten verringern. In dieser isolierten Betrachtung
dürfte das niedrige Zinsniveau zu einem Anstieg des Aufkommens der
gewinnabhängigen Steuern führen.
Aufgrund der vielen, zum Teil gegenläufigen Einflussfaktoren und
Wirkungskanäle des Steueraufkommens ist eine Quantifizierung des isolierten Effektes
niedriger Zinsen auf einzelne Steuerarten oder das Steueraufkommen insgesamt nicht
möglich. Auch eine qualitative Bewertung, ob die niedrigen Zinsen per Saldo zu
höheren Steuereinnahmen geführt haben, wäre spekulativ.
Die Entwicklung des Steueraufkommens der nicht veranlagten Steuern vom
Ertrag sowie der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge ist in der
folgenden Tabelle dargestellt.
Kassenaufkommen in Mio. Euro
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Nicht
veranlagte Steuern
vom Ertrag
11.904,3 13.790,6 16.575,3 12.474,0 12.982,4 18.135,6 20.059,5 17.259,0 17.423,2
Veränderung in
% ggü. Vorjahr
15,8 20,2 -24,7 4,1 39,7 10,6 -14,0 1,0
Abgeltungsteuer auf Zins-
und
Veräußerungs-erträge*
7.633,0 11.177,9 13.459,3 12.442,2 8.709,1 8.019,8 8.234,1 8.664,4 7.812,4
Veränderung in
% ggü. Vorjahr
46,4 20,4 -7,6 -30,0 -7,9 2,7 5,2 -9,8
* Seit 2009 gilt für Zins- und Veräußerungserträge ein einheitlicher Zinssatz von 25%. Es
ist anzunehmen, dass das Aufkommen im Jahr 2009 u.a. durch die Verschiebung von
Steueraufkommen aufgrund der Einführung eines für viele Steuerpflichtige z.T.
günstigeren Steuersatzes etwas überzeichnet ist.
Die Höhe der Dividendenausschüttungen ist eine Entscheidung der Unternehmen
bzw. der Unternehmenseigner. Ob sich darin auch das Niedrigzinsumfeld
widerspiegelt, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf öffentliche und private Banken sowie
Versicherungen
13. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass durch die anhaltende
Niedrigzinsphase eine neue Blasenbildung an den Finanzmärkten droht, und
wenn ja, in welchen Bereichen?
In einem Umfeld anhaltend niedriger Zinsen werden risikoreiche Anlagen für
viele Investoren auf der Suche nach Rendite tendenziell attraktiver, so dass die
Gefahr von Übertreibungen steigt. Zeichen einer erhöhten Risikoneigung der
Investoren zeigen sich nach Einschätzung der Deutschen Bundesbank
(Finanzstabilitätsbericht 2014) insbesondere an den Märkten für Unternehmensanleihen und
syndizierte Kredite. Hohe Bewertungen waren auch an Aktienmärkten zu
beobachten, wobei jedoch aus Sicht der Deutschen Bundesbank gegenwärtig keine
eindeutigen Hinweise auf die Bildung von Blasen an den Aktienmärkten in
Europa oder den USA vorliegen.
Über die Finanzmärkte im engeren Sinne hinaus sind auch am
Wohnimmobilienmarkt in Deutschland laut Aussage der Deutschen Bundesbank seit 2010 deutlich
steigende Preise zu beobachten, vor allem an den städtischen Wohnungsmärkten.
Ursachen könnten neben den guten Aussichten für Einkommen und
Beschäftigung auch die verstärkte Zuwanderung sowie die günstigen
Finanzierungsbedingungen sein, die Investitionen in Sachwerte fördern. Für Deutschland als Ganzes
ist jedoch nach Einschätzung der Deutschen Bundesbank nach wie vor keine
substanzielle Überbewertung von Wohneigentum erkennbar (vgl. Deutsche
Bundesbank, Monatsbericht Februar 2015, S. 58 bis 60).
14. Welche Instrumente stehen der Finanzaufsicht zur Verfügung, drohende
Finanzmarktblasen frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls
zurückzuführen?
Wie in der Antwort zu Frage 7 bereits dargelegt, hat aus Sicht der
Bundesregierung das Niedrigzinsumfeld vorrangig makroprudenzielle Relevanz. Zentrales
Gremium der makroprudenziellen Überwachung ist der Ausschuss für
Finanzstabilität, der beispielsweise im Juni 2015 der Bundesregierung empfohlen hat, die
rechtlichen Grundlagen für weitere makroprudenzielle Instrumente zur
Regulierung der Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zu schaffen, um das
makroprudenzielle Instrumentarium zu ergänzen. Durch diese neuen Instrumente soll
gewährleistet werden, dass destabilisierenden Entwicklungen im Rahmen der
Immobilienfinanzierung bei Bedarf frühzeitig und umfassend begegnet werden
kann. Aktuell bestünde hierzu kein Anlass.
Neben dem Instrumentarium für den Immobiliensektor gibt es in der
Bankenregulierung weitere makroprudenzielle Instrumente: Derzeit kann bereits der
Systemrisikopuffer zur Eindämmung struktureller systemischer Risiken im
Finanzsystem eingesetzt werden. Ab Januar 2016 wird der antizyklische Kapitalpuffer
zur Verfügung stehen, um eventuellen zyklischen systemischen Risiken aus einer
übermäßigen Kreditvergabe entgegenwirken zu können.
15. Wie sind die Auswirkungen des niedrigen Zinsniveaus auf die staatlichen
Abwicklungsanstalten FMS Wertmanagement und die Erste
Abwicklungsanstalt (EAA)?
Erleichtern sie das Ziel, die dort ausgelagerten Wertpapiere, Kredite,
Derivate etc. verlustminimierend abzuwickeln?
Das niedrige Zinsniveau hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die
Abwicklungsanstalten, da deren Portfolien gegen Marktrisiken, also auch gegen
Zinsveränderungen, abgesichert sind. Einem Anstieg des Refinanzierungsbedarfs für zu
stellende Barsicherheiten aus den Derivatepositionen stehen die sehr günstigen
Refinanzierungskosten der Abwicklungsanstalten gegenüber. Das historisch
niedrige Zinsniveau bewirkt zudem einen substantiellen Anlagedruck bei
institutionellen Investoren. Deren Suche nach zinstragenden Aktiva hat den
Portfolioabbau der Abwicklungsanstalten in den vergangenen Jahren unterstützt.
16. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Wirkung des niedrigeren
Zinsniveaus auf die Gewinnsituation der kleinen Banken kurz- und langfristig ein,
und erwartet die Bundesregierung bei andauernder Niedrigzinsphase
wirtschaftliche Probleme bei diesen Banken?
Die Höhe der Wirkung des niedrigen Zinsniveaus auf die Gewinnsituation einer
Bank hängt zunächst vom zugrundeliegenden Geschäftsmodell ab. Ist es – wie
oftmals bei kleinen und mittleren Banken – ausgeprägt zinstragend, können sich
vor allem negative Auswirkungen über die Zinserträge ergeben. Sinken die
Zinserträge schneller als die Zinsaufwendungen, verringert dies den Zinsüberschuss
und belastet die Ertragssituation. Ob und in welchem Umfang bei einem
sinkenden Zinsüberschuss der Gewinn letztlich langfristig geschmälert wird, wird auch
davon beeinflusst, ob es den Banken gelingt, die Erträge auf eine breitere
geschäftliche Grundlage zu stellen oder die Kosten zu reduzieren.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 34 bis 36 verwiesen.
17. Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Auswirkungen auf die
Bausparkassen, und sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen
Handlungsbedarf?
Die Ertragslage der Bausparkassen wird insbesondere durch den Bestand an
deutlich über dem derzeitigen Zinsniveau verzinsten Bauspareinlagen in Alttarifen
beeinflusst. Dem steht kein adäquater Zinsertrag aus ausgereichten
Bauspardarlehen gegenüber, weil viele Bausparkassenkunden mit hochverzinsten
Bausparverträgen nach Zuteilung darauf verzichten, das Bauspardarlehen in Anspruch zu
nehmen. Das Bausparkassengesetz stammt aus dem Jahr 1991. Die seit 1991
erheblich veränderten Rahmenbedingungen machen Anpassungen des
Bausparkassengesetzes erforderlich. Innerhalb der Bundesregierung wird seit dem 28.
August 2015 ein Referentenentwurf zur Änderung des Bausparkassengesetzes
abgestimmt, den das Bundesministerium der Finanzen in Zusammenarbeit mit der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erarbeitet hat.
18. Warum hat die Bundesregierung angesichts des Ergebnisses des Stresstests
für Lebensversicherer (bei andauerndem Niedrigzinsumfeld würde 80
Prozent der Industrie insolvent werden) nicht sofort alle Gewinnausschüttungen
in Deutschland untersagt, und warum erlaubt die Bundesregierung weiterhin
Gewinnausschüttungen im Rahmen eines Gewinnabführungsvertrages?
Der Bundesregierung ist ein Stresstest, wonach bei andauerndem
Niedrigzinsumfeld 80 Prozent der Industrie insolvent würde, nicht bekannt. Keine der
vorliegenden Untersuchungen kommt zu derart negativen Ergebnissen. Im Übrigen ist
eine Szenarioanalyse methodisch nicht mit einem Stresstest vergleichbar. Sie
zeigt bestimmte Entwicklungen auf, wenn in einem mathematischen Modell
bestimmte Parameter geändert werden. Als solche kann eine Szenarioanalyse
Entwicklungen aufzeigen oder illustrieren und ist insoweit ein wichtiges Hilfsmittel
der Aufsicht. Die Ergebnisse einer solchen Untersuchung rechtfertigen jedoch für
sich genommen keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen. Zur Lösung der durch
das lang anhaltende Niedrigzinsumfeld entstehenden Probleme sind aktuell in
erster Linie die Lebensversicherer selbst gefordert (so auch die Deutsche
Bundesbank, Finanzstabilitätsbericht 2014). Dieser Prozess wird von der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht, soweit nötig, nachdrücklich unterstützt.
Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf die Realwirtschaft
19. Wie schätzt die Bundesregierung den Effekt der niedrigen Zinsen auf die
Konjunktur ein, und wie sehr und in welcher Form war nach Einschätzung
der Bundesregierung das Wachstum in den letzten vier Jahren durch die
Zinsen beeinflusst?
Die Auswirkungen des Niedrigzinsumfelds auf das Wirtschaftswachstum sind
letztlich nicht mit hinreichender Sicherheit quantifizierbar. Die Europäische
Zentralbank begann bereits im Jahr 2008 mit einer Absenkung der Leitzinsen. In
den Jahren seit 2008 schwankte die Veränderungsrate des realen
Bruttoinlandsprodukts in Deutschland zwischen +4,1 Prozent im Jahr 2010 und -5,6 Prozent
im Jahr 2009.
Niedrige Zinsen könnten sich bei isolierter Betrachtung begünstigend auf den
privaten Konsum sowie die Finanzierungsbedingungen und damit die Investitionen
auswirken. Diesen Wirkungen stehen aber auch negative Effekte gegenüber. Zu
dem Gesamteffekt auf den privaten Konsum wird auf die Antwort zu Frage 25
verwiesen. Auch mit Blick auf die Investitionsdynamik ist kein nennenswerter
Effekt beobachtbar. Hier spielen vermutlich Einflussfaktoren wie die Preis- und
Absatzerwartungen der Unternehmen eine wichtige Rolle, die u. a. durch die
schwierige Lage im Euroraum gedämpft wurden. Auch die Gefahr von
Preisverzerrungen an den Rohstoff-, Devisen- und Finanzmärkten hat zugenommen.
Insgesamt haben privater Konsum und Investitionen in der Vergangenheit in
Deutschland nicht besonders sensitiv auf Zinsänderungen reagiert. Auch sollten
generell die Auswirkungen des Niedrigzinsumfelds nicht losgelöst von den
realwirtschaftlichen Rahmenbedingungen nach der weltweiten Finanz- und
Wirtschaftskrise in den Jahren 2008/2009 sowie der Eurokrise gesehen werden, die zu
diesem Niedrigzinsumfeld beigetragen haben.
20. Wie schätzt die Bundesregierung die Wirkungen von langfristig niedrigen
Zinsen auf die Vermögensverteilung ein?
Die Effekte langfristig niedriger Zinsen auf die Vermögensverteilung lassen sich
nicht sicher beurteilen, da die Beziehungen zwischen Zinsniveau und
Vermögensverteilung vielfältig und zum Teil gegenläufig sind.
21. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der Niedrigzinsen auf
die Finanzierungsbedingungen deutscher Unternehmen ein?
Die Bedingungen deutscher Unternehmen für die Fremdfinanzierung stellen sich
im Rahmen des Niedrigzinsumfelds äußerst günstig dar. Seit 2008 ist der Zinssatz
für neue Unternehmenskredite von durchschnittlich 5,77 Prozent auf zuletzt
1,71 Prozent gefallen. Im Rahmen der vom ifo Institut erhobenen „Kredithürde“
für die gewerbliche Wirtschaft gaben im Juli 2015 lediglich 15 Prozent der
befragten Unternehmen an, die Kreditvergabe sei restriktiv. Der Indikator befindet
sich damit auf dem geringsten Niveau seit Beginn der Erhebung im Jahr 2003
(auf dem Höhepunkt der Wirtschafts- und Finanzkrise lag dieser Anteil bei über
45 Prozent). Die Ergebnisse der Kreditumfrage der Europäischen Zentralbank
(Bank Lending Survey) sowie das im Rahmen der KfW-Unternehmensbefragung
erhobene Finanzierungsklima bestätigen die guten Finanzierungsbedingungen
deutscher Unternehmen. Zudem spiegeln sie die vergleichsweise gute
wirtschaftliche Lage bzw. Bonität der deutschen Unternehmen wider.
Gleichwohl münden die günstigen Finanzierungsbedingungen nicht
zwangsläufig in einen Anstieg der Kreditvolumina. In den Jahren 2010 bis 2014 war das
Volumen der vergebenen Kredite sogar eher rückläufig. Generell ist ein
Niedrigzinsumfeld nicht mit günstigen Finanzierungsbedingungen für Unternehmen
gleichzusetzen, da hierbei zahlreiche weitere Einflussfaktoren eine Rolle spielen.
Wie bereits in der Antwort zu Frage 19 angesprochen, sollten immer auch die
realwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in die Gesamtbewertung einbezogen
werden. Gerade für Investitionen sind positive Absatz- und Ertragserwartungen
von großer Bedeutung. Des Weiteren sind die Eigenkapitalquoten von
Unternehmen in den vergangenen Jahren gestiegen, so dass die Investitionsfinanzierung
tendenziell vermehrt aus eigenen Mitteln getätigt werden kann (Quelle: Diagnose
Mittelstand 2015 des DSGV).
22. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der Niedrigzinsen auf
die Rücklagen der Unternehmen ein?
Das Niedrigzinsumfeld führt nach § 253 Absatz 2 HGB zu sinkenden Zinssätzen
für die Abzinsung und kann damit zu höheren Rückstellungsbeträgen im
Fremdkapital führen. Rückstellungen müssen die am Erfüllungsstichtag notwendigen
Mittel für die Erfüllung von Verpflichtungen abbilden. Hierbei erfordern
niedrigere Zinsen einen früheren Aufbau der Rückstellungen als höhere Zinsen.
Die Rücklagen der Unternehmen im Eigenkapital sind von der Zinsentwicklung
nicht unmittelbar betroffen. Mittelbar könnten sich aber Auswirkungen der
Niedrigzinsphase ergeben, weil die handelsrechtlichen Rückstellungen im
Fremdkapital aufwandswirksam zu bilden sind und damit das handelsrechtliche
Jahresergebnis belasten können. In diesem Fall würde sich die Zinsentwicklung auch auf
die Rücklagen der Unternehmen im Eigenkapital auswirken.
Zu sonstigen Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf die Rücklagen der
Unternehmen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
23. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der Niedrigzinsen auf
die Vermögenssituation privater Haushalte ein?
24. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen auf die Ersparnis
privater Haushalte ein?
Die Fragen 23 und 24 werden zusammengefasst wie folgt beantwortet.
Das Geldvermögen der privaten Haushalte befindet sich nach Angaben der
Deutschen Bundesbank seit Jahren im Aufwärtstrend. Portfolioumschichtungen zu
Aktien, Investmentfondsanteilen oder Schuldverschreibungen, die
renditegetrieben theoretisch zu erwarten gewesen wären, fanden aber kaum statt. Im Gegenteil
ist der Anteil von Bargeld und Sichteinlagen am Geldvermögen von Ende 2008
bis Anfang 2015 von 14,7 Prozent auf 21,8 Prozent gestiegen. Dieser Anstieg
dürfte wesentlich getrieben sein durch Unsicherheiten im Zusammenhang mit der
Staatsschuldenkrise, die bei privaten Haushalten die Risikoaversion und die
Präferenz für Liquidität erhöht haben dürfte.
Hinsichtlich der Höhe der Ersparnisbildung zeigte sich nach Angaben des
Statistischen Bundesamtes in den Jahren 2008 bis 2013 ein Rückgang der Sparquote;
im Jahr 2014 ist die Sparquote jedoch wieder etwas gestiegen. Diese
Veränderungen waren somit trotz deutlicher Zinssenkungen vergleichsweise schwach
ausgeprägt.
Insgesamt sind derzeit keine nennenswerten Änderungen im Spar- und
Anlageverhalten der privaten Haushalte im Niedrigzinsumfeld festzustellen.
25. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen auf die aggregierten
Konsumausgaben der privaten Haushalte ein?
Nach Einschätzung der Deutschen Bundesbank dürfte sich das niedrige
Zinsniveau auf den privaten Konsum in Deutschland nur schwach auswirken. Im
gegenwärtigen Niedrigzinsumfeld könnten die potenziell konsumsteigernden
intertemporalen Substitutionseffekte niedriger Zinsen kurzfristig weitgehend durch
negative Einkommenseffekte kompensiert werden (vgl. Antworten zu den Fragen 45
und 46).
Es gibt bislang keine Anzeichen dafür, dass die Verfestigung der Erwartung
niedriger Zinsen das Spar- und Anlageverhalten der privaten Haushalte grundlegend
verändert hat (vgl. Antworten zu den Fragen 23 und 24). Laut Aussage der
Deutschen Bundesbank dürften die ausgeprägten Realeinkommenszuwächse der
privaten Haushalte in Deutschland, die zu einer kräftigen Steigerung der
aggregierten Konsumausgaben geführt haben, weniger durch das Niedrigzinsumfeld,
sondern vielmehr durch andere Faktoren wie zusätzliche Sozialtransferleistungen,
den starken Rückgang der Rohölpreise und die günstige Arbeitsmarktlage zu
erklären sein.
Auswirkungen eines etwaigen plötzlichen Zinsanstiegs auf öffentliche Haushalte
26. Geht die Bundesregierung von mittelfristig wieder ansteigenden Zinsen aus,
und versucht sie deshalb, sich möglichst langfristig zu verschulden?
Wenn nein, warum nicht?
27. Geht die Bundesregierung von mittelfristig wieder ansteigenden Zinsen aus,
und versucht sie deshalb, öffentliche Investitionen vorzuziehen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 26 und 27 werden zusammengefasst beantwortet.
Die Schuldenmanagementstrategie des Bundes ist darauf ausgerichtet, die
Struktur des Schuldenportfolios ausgewogen zu gestalten und damit die Ausgaben für
Zinsen bei gleichzeitiger Begrenzung der Risiken gering zu halten. In diesem
Rahmen nutzt die Bundesregierung das derzeit historisch niedrige Zinsniveau, um
günstige Anschlussfinanzierungen durchzuführen.
Risiken aus zukünftigen Marktzinsänderungen trägt die Bundesregierung in ihrer
mittelfristigen Finanzplanung mit zum Ende des Finanzplanungszeitraums
ansteigenden Zinsausgaben Rechnung. Die Investitionsausgaben des Bundes
berücksichtigen die im Bundeshaushalt aufgrund des niedrigen Zinsniveaus
entstandenen Spielräume.
28. Zu welchen Laufzeiten ist die Refinanzierung der öffentlichen Haushalte
nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 24 Monaten erfolgt (bitte
Prozentwerte für die Laufzeiten bis ein Jahr, ein bis fünf Jahre, fünf bis zehn
Jahre und länger angeben)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und 9 verwiesen.
29. Wie ist die derzeitige Fristigkeit der Bundesanleihen im Bestand (bitte mit
gleicher Aufstellung, wie in Frage 28)?
Am 30. Juni 2015 verteilte sich die Verschuldung des Bundes und seiner
Sondervermögen nach Ursprungslaufzeiten wie folgt:
Ursprungslaufzeit in Prozent v. Hd.
unter 1 Jahr 2,6
1 Jahr bis unter 5 Jahre 9,1
5 Jahre bis unter 10 Jahre 22,1
10 Jahre und mehr 66,2
Insgesamt 100
30. Hat die Bundesregierung verschiedene Szenarien zur Entwicklung der
Zinsen gerechnet, um die Fristigkeit derzeit begebener Anleihen zu begründen?
Ja. Die Fristigkeit ergibt sich aus der Einschätzung der Zinsentwicklung, die sich
auch auf die Berechnung von Zinsszenarien stützt, aus einer Bewertung der
Risiken und der Einschätzung der Markterfordernisse. Um die jederzeitige
Liquiditätssicherung des Bundes zu langfristig günstigen Preisen zu gewährleisten, ist
ein ausgewogenes Angebot an Bundeswertpapieren in den am Markt eingeführten
Instrumentenklassen und Laufzeiten erforderlich. Die Entscheidung über die
Laufzeitstruktur wird nach Maßgabe der erwarteten Kosten und Risiken im
Rahmen der Schuldenmanagementstrategie getroffen. Die jährliche Planung wird im
Dezember mit der Jahresvorausschau zum Emissionskalender veröffentlicht.
31. Wie groß wäre nach Einschätzung der Bundesregierung die Auswirkung
eines plötzlichen Zinsanstiegs auf die öffentlichen Haushalte pro Jahr, wenn
der durchschnittliche Zinssatz auf das Niveau der Jahre 1999 bis 2008 (vgl.
Frage 8) sprunghaft ansteigen würde?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die für die Berechnung
erforderlichen vollständigen tiefgegliederten Daten zur Schuldenstruktur aller
öffentlichen Haushalte vor.
Auswirkungen eines etwaigen plötzlichen Zinsanstiegs auf öffentliche und private
Banken
32. Welche Risiken würden sich für die staatlichen Abwicklungsanstalten
realisieren, wenn es zu einem plötzlichen Anstieg des Zinsniveaus um 3,5
Prozent gemäß dem Stressszenario der Deutschen Bundesbank kommen würde?
Aufgrund der bestehenden Absicherungen der Abbauportfolien würden sich
durch einen solchen Zinsanstieg keine wesentlichen Auswirkungen für die
Abwicklungsanstalten ergeben (siehe auch Antwort zu Frage 15).
33. Erwartet die Bundesregierung bei einem Anstieg des Zinsniveaus gemäß des
Szenarios angesichts der langen Zinsbindung von Hypothekendarlehen im
Bestand eine sinkende Zinsmarge der Banken, und wie wirkt sich diese auf
die Stabilität einzelner Institute aus?
Die Auswirkungen auf die Betriebsergebnisse in Folge eines Zinsanstiegs sind
nur bedingt absehbar, da Banken ihre Zinsänderungsrisiken aktiv steuern. Mit
zunehmender Zinsbindung verlängert sich allerdings typischerweise der Zeitraum,
bis sich eine Zinsänderung im Betriebsergebnis niederschlägt. Da aktivische
Bilanzpositionen in der Regel eine längere Zinsbindung als passivische
Bilanzpositionen aufweisen, würden bei einem Zinsschock die Zinsaufwendungen zunächst
schneller steigen als die Zinserträge. Kurzfristig würde es zu einem sinkenden
Zinsergebnis kommen. Mit zunehmendem zeitlichem Abstand würde allerdings
der Anstieg der Zinserträge den Anstieg der Zinsaufwendungen übersteigen und
mittel- bis langfristig in der Regel ein höheres Zinsergebnis begünstigen.
34. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundesbank, dass für größere
Banken das unmittelbare Zinsänderungsrisiko bei dem Szenario klein ist
(Finanzstabilitätsbericht 2014: „Bei den durchgeführten Makrostresstests
wurden nur die kleinen und mittelgroßen Banken (Sparkassen,
Kreditgenossenschaften und Kreditbanken (ohne Großbanken)) einbezogen, da für größere
Banken den Marktrisikoumfragen der Bundesbank zufolge das unmittelbare
Zinsänderungsrisiko klein ist.“)?
Das unmittelbare Zinsänderungsrisiko ist bei großen Banken in der Regel deutlich
geringer ausgeprägt, da deren Geschäftsmodelle vergleichsweise weniger
zinsabhängig und zudem die vorhandenen Zinsänderungsrisiken größtenteils durch
Derivate abgesichert sind. Die größten Zinsänderungsrisiken bestehen bei kleinen
und mittelgroßen Banken, deren Geschäftsmodell einen hohen Anteil an
zinstragendem Geschäft vorsieht.
35. Plant die Bundesregierung aufgrund der Auffassung der Bundesbank, dass
vor allem kleine und schlecht kapitalisierte Banken bei einem plötzlichen
Zinsanstieg in Schwierigkeit geraten könnten (Finanzstabilitätsbericht 2014)
besondere Eigenkapitalanforderungen für das Zinsrisiko, damit diese
Banken nicht in existentielle Schwierigkeiten kommen?
In Bezug auf das Zinsänderungsrisiko besteht bereits in begründeten Fällen die
Möglichkeit, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhöhte
Eigenkapitalanforderungen ausspricht. Hierzu melden die deutschen Banken
mindestens vierteljährlich ihre potenziellen Barwertverluste infolge einer plötzlichen
Zinsänderung um 200 Basispunkte an die Bankenaufsicht. Auf Basis dieser Daten
wird das Zinsänderungsrisiko quantitativ beurteilt. Bei dieser Beurteilung der
Kapitalisierung einer Bank nach einem Zinsschock ist unter anderem entscheidend,
inwiefern das Geschäftsmodell dauerhaft tragfähig ist, wobei auch den
vorhandenen Reserven der Banken eine bedeutende Rolle zukommt. Darüber hinaus wird
gegenwärtig unter dem Dach des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht an
einer umfassenden Neuregulierung von Zinsänderungsrisiken gearbeitet
(vgl.
www.bis.org/bcbs/publ/d319.htm).
36. Besteht nach Auffassung der Bundesregierung das Risiko einer
Sparkassenkrise in Deutschland analog zur Sparkassenkrise in den USA in den 80er-
Jahren?
Anzeichen dafür, dass Banken derzeit höhere Risiken bei der Kreditvergabe
eingehen, gibt es nach Einschätzung der Deutschen Bundesbank nicht.
37. Welche präventiven Maßnahmen ergreift die Bundesregierung vor diesem
Hintergrund, und wenn sie keine ergreift, warum nicht?
Unabhängig von dem aktuellen Niedrigzinsniveau bestehen weitreichende und
umfassende aufsichtliche Vorgaben an die Institute, die geeignet sind, präventiv
zu wirken: Diese Vorgaben umfassen beispielsweise die Festlegung einer
angemessenen Geschäfts- und Risikostrategie sowie auf dieser Basis die
Implementierung eines adäquaten Risikomanagements einschließlich Verfahren zur
Identifizierung, Messung und Steuerung der wesentlichen Risiken eines Instituts. Die
wesentlichen Risiken sind zudem zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit mit
ausreichend Kapital zu unterlegen. Ebenso müssen Institute adverse
Entwicklungen im Rahmen von Stresstests und ihrer Kapitalplanung berücksichtigen und bei
Bedarf frühzeitig entsprechende Vorkehrungen treffen. Auch stellt die Aufsicht
dezidierte Anforderungen an die Kreditvergabestandards- und -prozesse von
Instituten. Die Einhaltung der dargestellten Vorgaben und die Entwicklung der
Risikosituation eines Instituts werden von Seiten der deutschen Aufsicht laufend
überwacht. Dies umfasst auch die Durchführung eigener Szenarioanalysen und
Stresstests.
38. Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken eines Anstiegs des
Zinsniveaus gemäß des Szenarios der Deutschen Bundesbank für die
Bausparkassen?
Grundsätzlich würde ein Anstieg des Zinsniveaus zunächst dazu führen, dass die
Bausparkassen vermehrt Bauspareinlagen zur Ausgabe von Bauspardarlehen
verwenden könnten, weil diese Darlehen wieder als attraktiver beurteilt würden. Ein
Anstieg des Zinsniveaus würde die Risikosituation der Bausparkassen
entspannen. Der Zinssicherungsfunktion eines Bausparvertrags käme wieder größere
Bedeutung zu.
Ein Anstieg des Zinsniveaus birgt für Bausparkassen geschäftsmodellbedingt
aber auch das Risiko, dass vergleichsweise niedrigverzinsliche Bauspardarlehen
durch vergleichsweise hochverzinsliche Bauspareinlagen zu refinanzieren sind.
Es gehört zu den Kernaufgaben einer Bausparkasse, derartige Zinsentwicklungen
im Rahmen der ihr obliegenden Risikosteuerung zu berücksichtigen und
gegebenenfalls gegenzusteuern.
Auswirkungen eines etwaigen plötzlichen Zinsanstiegs auf Versicherungen
39. Wie wären nach Einschätzung der Bundesregierung die Auswirkungen eines
plötzlichen Anstiegs des Zinsniveaus gemäß des Szenarios der Deutschen
Bundesbank auf die deutschen Lebensversicherer?
Ein plötzlicher Zinsanstieg würde sich auf den Anlageertrag und das mit den
Zinsen verbundene Risiko der Lebensversicherer auswirken. Dieses Risiko beruht
primär auf den von den Versicherern ausgesprochenen Garantien. Grundsätzlich
lässt sich das Risiko im Rahmen des sog. Asset-Liability-Managements der
Versicherer beherrschen. Dazu ist es allerdings notwendig, dass sie das Verhalten der
Versicherungsnehmer korrekt einschätzen. Ein schneller Zinsanstieg kann
theoretisch bei kapitalbildenden Lebensversicherungen vermehrte Stornierungen
auslösen und die Versicherer zwingen, in ihren festverzinslichen Kapitalanlagen
Verluste zu realisieren. Mittelfristig könnte die Nachfrage nach kapitalbildenden
Versicherungen zurückgehen, weil die Leistungen zeitverzögert an die steigenden
Zinsen angepasst werden.
40. Sieht die Bundesregierung die Gefahr eines Run bei Lebensversicherungen,
etwa in Form eines einbrechenden Geschäfts mit Einmalanlagen und höherer
Stornoquoten?
Wenn ja, plant die Bundesregierung Maßnahmen, diesem vorzubauen und
wenn nein, warum sieht die Bundesregierung diese Gefahr nicht?
Unter einem „Run“ wird im Zuge der Beantwortung dieser Frage eine plötzliche
massenhafte vorzeitige Beendigung von Verträgen mit Kapitalanlagecharakter
verstanden. Ein solcher „Run“ wurde bei Lebensversicherungsverträgen auch
international noch nie beobachtet. Bei dem 2008 im Gefolge der „Lehman-Krise“
bei einem belgischen Versicherer zu beobachtenden Geschehen waren nicht
Versicherungsverträge betroffen, sondern sog. Kapitalisierungsprodukte oder
vergleichbare Verträge, die vom Charakter her Spareinlagen glichen. Derartige
Verträge spielen auf dem deutschen Markt nur eine unwesentliche Rolle. Darüber
hinaus stehen der Beendigung eines Versicherungsvertrags im Vergleich mit
derjenigen eines Sparvertrags stärkere Hemmnisse entgegen wie z. B. längere
Kündigungsfristen und steuerliche Nachteile bei vorzeitiger Vertragsbeendigung. Die
Bundesregierung geht daher davon aus, dass bei einem Zinsanstieg nicht mit
einem „Run“ auf deutsche Lebensversicherungsunternehmen zu rechnen ist.
41. Wären die Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung für solch ein
Szenario ausreichend kapitalisiert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 40 verwiesen.
Auswirkungen eines etwaigen plötzlichen Zinsanstiegs auf die Realwirtschaft
42. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen eines Zinsanstiegs nach
dem Szenario der Deutschen Bundesbank auf private Schuldner ein?
Um die Auswirkungen abschätzen zu können, sind zunächst die
Rahmenbedingungen in Deutschland zu skizzieren: Zwar ist auf makroökonomischer Ebene die
Verschuldung der privaten Haushalte in den letzten Jahren nominal gestiegen,
insbesondere in Form von Wohnungsbaukrediten. Relativ gesehen ging sie
jedoch zurück. In Relation zum verfügbaren Einkommen sank die Verschuldung
privater Haushalte kontinuierlich und liegt aktuell auf dem niedrigsten Stand seit
Beginn der Währungsunion (vgl. Grafik Verschuldung der privaten Haushalte).
Darüber hinaus besteht ein Großteil der Außenstände aus Krediten mit
langfristiger Zinsbindung (vgl. Grafik Zinsbindungsfristen für Wohnungsbaukredite) und
der Anteil variabel verzinster Kreditverträge ist gering, auch im internationalen
Vergleich.
Rein theoretisch dürfte sich ein Anstieg der Geldmarktsätze, wie im Szenario der
Deutschen Bundesbank unterstellt, kurzfristig stark auf die Bepreisung von
Wohnungsbaukrediten mit variabler Verzinsung oder kurzer Zinsbindungsfrist
auswirken. Diese würde sich analog zu den Geldmarktsätzen relativ abrupt erhöhen,
wenngleich der Anstieg etwas gedämpfter als bei den Geldmarktsätzen selbst
ausfallen würde. Schuldner, deren Wohnungsbaukredite variabel verzinst sind oder
nur eine kurze Zinsbindung aufweisen, würden sich mit steigenden Kreditzinsen
konfrontiert sehen. Der Zinsanstieg für Kredite mit langfristiger Zinsbindung
würde im unterstellten Szenario hingegen weniger abrupt, sondern, analog zur im
Szenario angenommenen Entwicklung der langfristigen Kapitalmarktzinsen, über
einen längeren Zeitraum erfolgen. Bei den Konsumentenkrediten wäre dagegen
nur mit einer sehr schwachen Reaktion auf die im Szenario unterstellte
Entwicklung zu rechnen. Dies erklärt sich dadurch, dass die Zinsen auf
Konsumentenkredite nach Einschätzung der Deutschen Bundesbank generell kaum auf
Veränderungen der Marktzinsen reagieren.
Im Ergebnis dürften sich die schuldenbedingten Belastungen der privaten
Haushalte zwar kurzfristig erhöhen, jedoch nur in begrenztem Umfang. Mittelfristig,
wenn sich das höhere Zinsniveau zunehmend bei der Anschlussfinanzierung der
auslaufenden Kredite mit ursprünglich längerer Zinsbindung niederschlägt,
könnten die Belastungen für die Schuldner etwas stärker steigen. Neben dem
Zinsniveau gibt es allerdings auch Faktoren wie die stabile Beschäftigungssituation und
steigende (Real-) Einkommen, die stabilisierend wirken. Insgesamt dürften die
Auswirkungen des unterstellen Zinsanstiegs auf die privaten Schuldner damit
überschaubar sein. Auf makroökonomischer Ebene wären keine großen
Verwerfungen zu erwarten.
43. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere im Bereich
Hypothekendarlehen eine signifikante Anzahl von Schuldnern, die sich variabel
oder mit kurzer Zinsbindung finanziert haben und von einem solchen
Zinsanstieg in die Privatinsolvenz getrieben würden?
Die grundlegenden Zusammenhänge sind in der Antwort zu Frage 42 dargestellt.
Ergänzend hierzu Folgendes: Seit Beginn des Jahres 2014 ist nach Angabe der
Deutschen Bundesbank im Neugeschäft eine fallende Tendenz variabel verzinster
Kredite von 17 Prozent auf zuletzt 12,5 Prozent zu beobachten. Auch deuten die
Daten eher darauf hin, dass die durchschnittliche Zinsbindung in den
vergangenen Jahren gestiegen ist (vgl. Grafik in Antwort zu Frage 42), womit Schuldner
die Anfälligkeit ihrer Finanzierung gegenüber kurz- bis mittelfristigen
Zinserhöhungen reduzieren. Speziell zur Verschuldungssituation von Personen mit
variabel verzinsten Krediten liegen der Bundesregierung – außer den Angaben zur
Verschuldungssituation in der Antwort zu Frage 42, wonach die Verschuldung
privater Haushalte insgesamt im Vergleich zum Bruttoinlandsprodukt relativ
gesunken ist – keine Informationen vor.
44. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen eines Zinsanstiegs nach
dem Szenario der Deutschen Bundesbank auf die Finanzierungsbedingungen
deutscher Unternehmen ein?
Die Auswirkungen eines abrupten Zinsanstiegs auf die
Finanzierungsbedingungen deutscher Unternehmen sind nicht sicher quantifizierbar. Tendenziell dürfte
ein Anstieg der Zinsen mit einer Verschlechterung der
Finanzierungsbedingungen einhergehen, da die Banken die höheren Zinsen in der Regel an die
Unternehmen weitergeben. Dabei würde zunächst ein Anstieg von Krediten mit
kurzfristiger Zinsbindung getrieben, während bei den Zinsen auf Kredite mit
langfristiger Zinsbindung eher ein gradueller Anstieg analog der im Szenario für die
langfristigen Marktzinsen angenommenen Entwicklung zu erwarten wäre. Aufgrund
der empirisch schwierigen Identifikation der Elastizität der Kreditnachfrage auf
den Zinssatz ist das Ausmaß, in dem dies geschieht, aber letztlich nicht belastbar
abzuschätzen. Beispielsweise dürften die Auswirkungen eines Zinsanstiegs stark
von den realwirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt sein, die diesen
Zinsanstieg begleiten.
45. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen eines Zinsanstiegs nach
dem Szenario der Deutschen Bundesbank auf die Ersparnis privater
Haushalte ein?
46. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen eines Zinsanstiegs nach
dem Szenario der Deutschen Bundesbank auf die aggregierten
Konsumausgaben der privaten Haushalte ein?
Die Fragen 45 und 46 werden zusammengefasst wie folgt beantwortet.
Im Rahmen des Makrostresstests der Deutschen Bundesbank wird ein plötzlicher
Anstieg der kurzfristigen Zinsen um 3,5 Prozentpunkte simuliert, um die
Finanzstabilität in einer Extremsituation zu analysieren. Der Stresstest verfolgt nicht die
Absicht, das Spar- und Konsumverhalten zu analysieren. Da die Wirkung der
kurzfristigen Zinserhöhung zudem in hohem Ausmaß von einer Vielzahl anderer
volkswirtschaftlicher Parameter abhängen dürfte, die ihrerseits auch Einfluss auf
die Konsum- und Sparentscheidung haben, ist fraglich, ob ein solches Szenario
zur Bewertung des Zusammenhangs zwischen Zinsen und dem Spar- und
Konsumverhalten sinnvoll ist.
Die Konsum- und Sparentscheidung privater Haushalte kann über eine Reihe
verschiedener Wirkungskanäle von Änderungen sowohl der kurzfristigen als auch
der langfristigen Zinsen beeinflusst werden. Grundsätzlich wirkt ein Zinsanstieg
über einen Substitutions- und einen Einkommenseffekt auf die privaten
Konsumausgaben. Der Substitutionseffekt erhöht bei einem Zinsanstieg die Attraktivität
von Sparen gegenüber Konsum und wirkt somit dämpfend auf den Konsum. Der
Einkommenseffekt führt bei einem Zinsanstieg zu höheren Zinserträgen, z. B. aus
Einlagen, und somit zu einem Anstieg des verfügbaren Einkommens. Das
stimuliert den Konsum. Welcher der Effekte überwiegt, hängt entscheidend von der
Portfoliostruktur der privaten Haushalte und der intertemporalen
Substitutionselastizität (d. h. wie stark ist ein Haushalt bestrebt, den Konsum über die Zeit zu
glätten) ab. Die privaten Haushalte in Deutschland zeichnen sich durch einen
geringen Verschuldungsgrad sowie einem hohen Anteil zinstragender Einlagen
(sowie einen geringen Anteil z. B. von Aktien) am Gesamtportfolio aus. Das spricht
für einen hohen Einkommenseffekt relativ zum Substitutionseffekt. Für einen
Gesamteffekt sind ferner Einflussfaktoren wie Investitionen, Nettoexporte oder
Beschäftigung zu berücksichtigen sowie der unmittelbare Auslöser für den
Zinsschock. Allein aufgrund der Vielzahl an Wirkungskanälen und relevanten
Parameter sind quantitative Aussagen im Sinne der Fragestellung kaum möglich.
47. Steht die Bundesregierung noch hinter der von der Expertenkommission
„Neue Finanzmarktarchitektur“ (Issing-Kommission) im Jahr 2009
gegebene Empfehlung, dass geldpolitische Maßnahmen Aspekte der
Finanzstabilität auch präventiv stärker mit einbeziehen sollten?
48. Ist die Bundesregierung in den G20-Verhandlungen der Empfehlung der
Issing-Kommission gefolgt und hat sich für ein Mandat bei der Bank for
International Settlements zur Entwicklung eines neuen geldpolitischen
Rahmenwerks, das finanzstabilitätsbezogenen Aspekte präventiv mit berücksichtigt,
eingesetzt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche konkreten Ergebnisse haben sich daraus bislang ergeben?
Die Fragen 47 und 48 werden zusammengefasst wie folgt beantwortet.
Geldpolitische Maßnahmen werden in der Eurozone vom unabhängigen Rat der
Europäischen Zentralbank (EZB) getroffen. Vorrangiges Ziel des Europäischen
Systems der Zentralbanken (ESZB) ist es nach dem Vertrag von Lissabon über
die Arbeitsweise der Europäischen Union, die Preisniveaustabilität im Euroraum
zu sichern. Die Stabilität des europäischen Finanzsystems in seiner Gesamtheit
wird seit Ende 2010 vom Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (European
Systemic Risk Board - ESRB) überwacht, der systemische Risiken analysiert,
frühzeitig vor ihnen warnt und Empfehlungen zur Beseitigung dieser Risiken
abgibt. In Deutschland wurde zur Überwachung makroprudenzieller Risiken auf
nationaler Ebene im Jahr 2013 beim Bundesministerium der Finanzen der
Ausschuss für Finanzstabilität errichtet. Die Entwicklung und Erprobung der für die
Finanzstabilität notwendigen Instrumente der makroprudenziellen Politik ist noch
nicht abgeschlossen (siehe auch die Antworten zu den Fragen 7 und 14). Wie von
der Deutschen Bundesbank in ihrem Monatsbericht vom März 2015 darstellt,
könnte daher eine symmetrische Geldpolitik, die in Aufschwungphasen
tendenziell straffer ist als es allein die kurzfristige Inflationsentwicklung erfordert, zur
Eindämmung von Risiken für die Finanzstabilität hilfreich sein.
Risiken der Finanzmarktvolatilität wurden von der Bundesregierung immer
wieder auch im G20-Kontext thematisiert. Die Unabhängigkeit der Zentralbanken
wird dabei respektiert. Mitglied der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich
(BIZ) ist die Deutsche Bundesbank, die anteiliges Aktienkapital hält und bei den
Generalversammlungen stimm- und teilnahmeberechtigt ist. Der Verwaltungsrat
der BIZ ist verantwortlich für die Festlegung der strategischen Ausrichtung der
Bank und ihrer Geschäftspolitik sowie für die Überwachung der
Geschäftsleitung.
49. Wie wird die im Communiqué des Treffens der G20-Finanzminister und
Zentralbankdirektoren im Februar 2013 getroffene Aussage, die „Spillover-
“Effekte geldpolitischer Maßnahmen auf andere Staaten zu minimieren,
konkret umgesetzt, bzw. wie interpretiert die Bundesregierung diese
Verpflichtung in Bezug auf die Effekte von „Quantitative Easing“?
Die Umsetzung der Vereinbarung der G20 vom Februar 2013 erfolgt im Rahmen
der Entscheidung der Zentralbanken. Mit Blick auf das Mandat der Preisstabilität
der Europäischen Zentralbank (EZB) sollten nach Auffassung der Deutschen
Bundesbank koordinierte Aktionen wie Swap-Linien,
Wechselkursinterventionen, gemeinsame Zinssenkungen nur Ausnahmesituationen (wie nach der
Lehman Pleite) vorbehalten bleiben. Geldpolitische Entscheidungen des Euro-
Raums können – im Rahmen des Mandats - auch unkonventionelle geldpolitische
Maßnahmen umfassen wie das vom EZB-Rat im Januar 2015 beschlossene
Ankaufprogramm (Quantitative Easing).
Wie die Deutsche Bundesbank mitteilt, findet auf operativer Ebene eine
Kooperation bereits statt, vor allem um eine möglichst reibungslose Transmission
geldpolitischer Entscheidungen zu gewährleisten und etwaige exogene Störungen auf
einzelnen Märkten zu minimieren. Notenbanken pflegen zudem einen intensiven
Informationsaustausch untereinander, um das Risiko überraschender Maßnahmen
zu minimieren. Auch im Rahmen der G20-Treffen der Finanzminister und
Notenbankgouverneure finden regelmäßig Beratungen über die (potenziellen)
Auswirkungen der Geldpolitik statt.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]