Abschluss eines Passenger Name Records-Abkommens der Europäischen Union mit Mexiko
der Abgeordneten Jan Korte, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bei seiner Tagung am 15. und 16. Juni 2015 in Brüssel erteilte der Rat der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union (EU) der Europäischen Kommission den Auftrag, mit Mexiko ein „Abkommen über die Übermittlung und Verwendung von Fluggastdaten zu Zwecken der Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus und sonstiger schwerer grenzüberschreitender Kriminalität“ zu verhandeln (Ratsdok. 15/8968). Wie es in der Vorlage der Europäischen Kommission heißt, habe Mexiko mehrfach seit dem Jahr 2012 die Vorabübermittlung von Fluggastdaten durch Flugunternehmen angefordert, die aus den EU-Staaten heraus Mexiko anfliegen, und zuletzt ein Zwangsgeld von 30 000 Euro angedroht, sollten diese Daten nicht übermittelt werden. Europäische Fluglinien dürfen diese Daten nur mit einer entsprechenden Rechtsgrundlage übermitteln, die nun mit diesem Abkommen geschaffen werden soll.
Bereits heute werden innerhalb des Advanced Passenger Information System (APIS) Flugpassagierdaten an Mexiko ebenso wie an die USA, Kanada, Korea, Syrien, Japan und China übertragen. Sie enthalten die wesentlichen Angaben zum Reisenden und zur genutzten Flugverbindung. Passenger Name Records (PNR)-Daten sind demgegenüber deutlich umfassender und umfassen Angaben zur Flughistorie (genommene bzw. nicht genommene Flüge), Daten zum genauen Ziel der Reise (Unterkunft, auch mitgebuchte Mietwagen etc.), Angaben zum Reiseunternehmen, zur Sitzplatznummer, zu Mitreisenden bis hin zu Verpflegungswünschen an Bord (z. B. die Angabe „kein Schweinefleisch“). Ziel der Erfassung von PNR ist, sowohl zu einzelnen Reisenden über einen längeren Zeitraum Daten zu erfassen als auch in Big-Data-Analysen bestimmte Bewegungsmuster zu erkennen.
Die Verhandlung über ein PNR-Abkommen mit Mexiko ist auch deshalb politisch sensibel, weil bereits über ein umfassenderes Sicherheitsabkommen der EU mit Mexiko verhandelt wird, das von Menschenrechtsgruppen scharf kritisiert wird. In einer vom 6. März 2015 im Deutschen Bundestag vorgestellten Studie der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko wird dargelegt, dass seit dem Jahr 2006 etwa 6 000 Menschen Opfer des „Verschwindenlassens“ wurden. Es handele sich um ein systematisch begangenes Verbrechen, in das Polizei und Militär bis in höchste Kreise hinein verwickelt seien. Die Verhandlungen über ein Sicherheitsabkommen sollten so lange ausgesetzt werden, bis Mexiko eine nationale Strategie gegen das „Verschwindenlassen“ in Kraft gesetzt habe. Danach sieht es derzeit allerdings nicht aus. Auf der Internetpräsenz der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko wird auch über ein Dorf im Bundesstaat Chiapas berichtet, in dem bei einem Polizeieinsatz im Jahr 2006 vier Menschen getötet wurden und vier verschwunden sind. Die Verbrechen sind bis heute nicht aufgeklärt.
Zu befürchten ist, dass Daten über Flugbewegung von Passagieren einerseits von mexikanischen Behörden missbraucht werden, um internationale Kontakte und Bewegungen von Menschenrechtsverteidigern auszuforschen und zu analysieren. Andererseits kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass solche Daten von korrupten Polizeibeamten an Gruppen der organisierten Kriminalität weitergegeben werden, die ihrerseits Jagd auf Menschenrechtsverteidiger machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der weitere Zeitplan der Europäischen Kommission für die Verhandlungen mit Mexiko über ein PNR-Abkommen?
Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einem Abschluss der Überprüfung des PNR-Abkommens der EU mit Kanada durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu rechnen?
Was ist der Bundesregierung zu den Eckpunkten der mexikanischen Forderungen an ein PNR-Abkommen bekannt, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus diesen Forderungen?
Was waren die deutschen Verhandlungsziele und Vorschläge bei der Erteilung des Verhandlungsmandats an die Europäische Kommission, und was hat sie insbesondere hinsichtlich
des Umfangs der zu übermittelnden Daten,
der Speicherdauer,
der empfangsberechtigten Behörden und Stellen,
der Zweckbindung und Weitergabe der Daten an weitere Stellen und Drittstaaten,
des Mechanismus zur Überwachung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und
der Sanktionsinstrumente bei datenschutzrechtlichen Verstößen
gefordert, und was findet sich dazu im Einzelnen im Verhandlungsmandat wieder?
Welche Kenntnisse oder Einschätzungen hat die Bundesregierung zum jährlichen Flugpassagieraufkommen aus Deutschland und der EU nach Mexiko?
Welche Behörden und Abteilungen sollen von mexikanischer Seite aus Zugriff auf die PNR-Daten erhalten, und welche davon stehen im Verdacht, an Menschenrechtsverletzungen in Mexiko jedenfalls mitschuldig zu sein oder nicht ausreichend an der Strafverfolgung gegen Menschenrechtsverletzungen gegen staatliche Stellen und Gruppierungen der organisierten Kriminalität mitzuwirken?
Wie soll nach dem nun beschlossenen Verhandlungsmandat der Datenschutz im PNR-Abkommen zwischen der EU und Mexiko gesichert werden, und welche Verfahren sind dafür vorgesehen?
Welche weiteren Staaten sind derzeit mit dem Wunsch nach Abschluss eines PNR-Abkommens an die EU oder die Bundesregierung herangetreten oder haben entsprechende Forderungen gestellt, welche Daten werden im Einzelnen eingefordert, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Wünschen bzw. Forderungen im Einzelnen?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Verabschiedung eines „Modell-PNR-Abkommens“ der EU (Ratsdok. 10838/15), welche Standards für die Formulierung eines solchen „Modell-PNR-Abkommens“ als Vorlage für alle entsprechenden, zukünftig abzuschließenden PNR-Abkommen mit Nicht-EU-Staaten sind für die Bundesregierung zentral, und mit welchen Effekten eines solchen „Modell-PNR-Abkommens“ rechnet die Bundesregierung?
Welche Staaten sind derzeit am APIS beteiligt, und von welchen Staaten ist der Bundesregierung bekannt, dass sie die Teilnahme am APIS gefordert haben?
Von welchen Nicht-EU-Staaten ist der Bundesregierung bekannt, dass sie PNR-Daten von Flugunternehmen angefordert haben, und welche Daten wurden dabei im Einzelnen angefordert?
Von welchen EU-Staaten ist der Bundesregierung bekannt, dass sie nationale PNR-Systeme eingerichtet haben, mit welchen Kosten war das nach Kenntnis der Bundesregierung verbunden, und in welcher Höhe wurden hierfür EU-Mittel in Anspruch genommen?
In wie vielen Fällen wurden seit dem Jahr 2011 nach Kenntnis der Bundesregierung aus den PNR gewonnene analytische Informationen an Europol und Eurojust durch das US-Department of Homeland Security (DHS) übermittelt, und zu welchen konkreten Untersuchungs- und Ermittlungszwecken diente diese Übermittlung (bitte nach Jahren auflisten)?
In wie vielen Fällen seit dem Jahr 2011 waren deutsche Stellen an diesen Untersuchungs- und Ermittlungsprojekten von Europol und Eurojust beteiligt (bitte nach Jahren auflisten)?
In wie vielen Fällen seit dem Jahr 2011 haben deutsche Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden analytische Informationen vom DHS erhalten, und in welche abgeschlossenen Ermittlungsverfahren sind diese Daten eingeflossen (bitte nach Jahren auflisten)?
In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden Zugang zu PNR-Daten oder daraus gewonnenen analytischen Informationen beim DHS beantragt, in wie vielen Fällen haben sie sie erhalten, und mit welcher Begründung haben sie sie in einzelnen Fällen nicht erhalten (bitte nach Jahren auflisten)?
In wie vielen Fällen hat das DHS nach Kenntnis der Bundesregierung PNR-Daten oder analytische Informationen an welche Drittländer übermittelt?
Welche Zeitplanung besteht nach Kenntnis der Bundesregierung für die für das Jahr 2015 vertraglich verabredete Evaluation des PNR-Abkommens der EU mit den USA, welche Fragestellung wurde für diese Evaluation ggf. verabredet, und wer wird oder welche Stellen werden für die EU-Seite am Überprüfungsteam teilnehmen?