Zum aktuellen Einsatz der Bundespolizei in Saudi-Arabien
der Abgeordneten Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Tom Koenigs, Renate Künast, Monika Lazar, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit geraumer Zeit sind Polizisten der Bundespolizei in Saudi-Arabien zur Modernisierung des Grenzschutzes im Einsatz. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hält den Einsatz der Bundespolizei in Saudi-Arabien für falsch (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/6468 und 17/7470). Auch das am 27. Mai 2009 mit der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien geschlossene Abkommen über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich wird kritisch gesehen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3553). Denn angesichts der menschenrechtlichen Bedenken muss jede Art der Zusammenarbeit mit Saudi-Arabien, bei der es um Sicherheitsfragen, die Vermittlung von Know-how und den Verkauf von Sicherheitstechnik geht, äußerst genau geprüft und klar geregelt werden. Dabei gilt das besondere Interesse der Fraktion auch der Situation der Beamtinnen und Beamten, die in Saudi-Arabien gegebenenfalls weiter auf rechtlich zweifelhafter Basis im Einsatz sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche Maßnahmen führt die Bundespolizei derzeit mit saudi-arabische Sicherheitsbehörden durch (bitte sämtliche Maßnahmen mit jeweiliger Beteiligung deutscher Beamtinnen und Beamten einzeln unter Angabe des Zeit- und Kostenrahmens aufschlüsseln)?
Welche konkreten Aufgaben im Rahmen dieser Maßnahmen übernehmen nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten, und wie ist deren Status?
Welche Verträge liegen diesen Maßnahmen zugrunde?
Wie wurden die Aufgaben der Bundespolizei in den zu Frage 3 genannten Verträgen genau beschrieben?
Inwiefern ist die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in die polizeiliche Zusammenarbeit mit Saudi-Arabien einbezogen?
Gibt es in diesen Vereinbarungen zur polizeilichen Zusammenarbeit mit Saudi-Arabien Klauseln, die der Bundesregierung eine vorzeitige Aufkündigung der Zusammenarbeit ermöglicht (wenn ja, bitte im Wortlaut angeben, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist)?