Auswirkungen der Marktmacht deutscher Supermärkte auf die Arbeitsbedingungen in Schwellen- und Entwicklungsländern
der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Katharina Dröge, Claudia Roth (Augsburg), Tom Koenigs, Beate Müller-Gemmeke, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner, Harald Ebner, Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer, Dr. Gerhard Schick, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Konzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel hat in den letzten Jahren rasant zugenommen – laut Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts vom September 2014 teilen sich die vier größten Supermarktketten – ALDI Einkauf GmbH & Co. OHG, die Schwarz Beteiligungs GmbH (Lidl und Kaufland), EDEKA Zentrale AG Firmen & Co. KG und REWE Markt GmbH – 85 Prozent des Absatzes im deutschen Lebensmitteleinzelhandel.
Die Auswirkungen dieser Marktkonzentration enden nicht an den Landesgrenzen. Auch Produzenten und Arbeiterinnen und Arbeiter aus Übersee sind massiv von der Marktmacht der führenden Einzelhändler in Deutschland betroffen. Denn die Supermarktketten kooperieren eng mit multinationalen Konzernen, die Lebensmittel in Entwicklungs- und Schwellenländern anbauen lassen und liefern. Um Marktanteile auszubauen, setzen die Supermarktketten ihre Zulieferer unter Druck, damit diese die Kosten weiter senken. Dieser Preis- und Kostendruck wird entlang der Lieferkette weitergegeben und führt zu gefährlichen und ausbeuterischen Arbeits- und Produktionsverhältnissen sowie zu massiver Umweltzerstörung in den Produktionsländern (vgl. Oxfam, „Billige Bananen“, 2014; Oxfam, „Mangos mit Makel“, 2013).
Obwohl der Bundesregierung das Problem bekannt ist, geht sie weder gegen die steigende Marktkonzentration noch gegen unlautere Handelspraktiken der Einzelhändler vor (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/14656).
Die Situation droht sich sogar weiter zu verschlechtern, wenn nicht geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Gegenwärtig liegt dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, ein Antrag auf Ministererlaubnis für die Übernahme der Kaiser’s Tengelmann GmbH durch die EDEKA Zentrale AG Firmen & Co. KG vor. Neben den Auswirkungen auf die inländischen Verbraucher und Lieferanten spielt die steigende Marktkonzentration, die bei einem positiven Bescheid entstehen könnte, auch für die ausländischen Lieferanten eine wichtige Rolle.
Vor diesem Hintergrund stellt sich Frage, wie die Bundesregierung die verheerenden Auswirkungen der Marktmacht und unlauterer Handelspraktiken verringern kann und so negative Effekte auf Umwelt- und Sozialstandards in Schwellen- und Entwicklungsländern verhindert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Zusammenhang zwischen der Marktkonzentration und Marktmacht im deutschen Lebensmitteleinzelhandel und negativen Auswirkungen auf Umwelt- und Sozialstandards in Schwellen- und Entwicklungsländern?
Welche konkreten Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Marktkonzentration im deutschen Einzelhandel auf soziale und ökologische Standards in Schwellen- und Entwicklungsländern?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Plant die Bundesregierung eine vertiefte Analyse, welche Auswirkungen unlautere Handelspraktiken in der globalen Lieferkette auf Produzenten in Entwicklungs- und Schwellenländern haben?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um der Marktkonzentration im Lebensmitteleinzelhandel entgegenzuwirken und so dem möglichen Missbrauch der Marktmacht führender Lebensmitteleinzelhändler mit negativen Konsequenzen für Verbraucherinnen und Verbraucher, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Produzenten in Deutschland, der EU und Übersee vorzubeugen?
Wenn nicht, warum nicht?
Wenn ja, durch welche Maßnahmen?
Plant die Bundesregierung durch sonstige Maßnahmen gegen den Preisdruck vorzugehen, den Lebensmitteleinzelhändler aufgrund ihrer Marktmacht auf Zulieferer in Entwicklungs- und Schwellenländern ausüben können und der zur Absenkung von Arbeits- und Umweltstandards führen kann?
Wenn nicht, warum nicht?
Wenn ja, welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zu verhindern, dass die Marktkonzentration auf der Herstellerseite zu unlauteren Vertragsverhandlungen mit Lieferanten aus Entwicklungs- und Schwellenländern führt?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung der Sektoruntersuchung Lebensmitteleinzelhandel des Bundeskartellamts, dass der Beschaffungsmarkt Röstkaffee ein isolierter Markt ist, in dem es nur eingeschränkte Ausweichoptionen für die Hersteller gibt, und der gemeinsame Beschaffungsanteil der führenden Nachfrager in der Vertriebsschiene Lebensmitteleinzelhandel bei 65 bis 70 Prozent liegt?
Welche Auswirkungen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung daraus für die Lieferanten, Produzenten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Entwicklungs- und Schwellenländern?
Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung einen negativen Preisdruck auf kleine Lieferanten im Röstkaffeesektor entgegenzuwirken?
Wie plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der derzeitigen Marktkonzentration die Verhandlungsmacht von Kleinproduzenten und Lieferanten zu stärken?
Plant die Bundesregierung, Maßnahmen gegen den Einsatz unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette zu ergreifen?
Wenn ja, welche Maßnahmen plant sie zu ergreifen, und werden diese Maßnahmen sich auch gegen die Auswirkungen unlauterer Handelspraktiken auf Produzentinnen und Produzenten einschließlich Kleinbauern und Kleinbäuerinnen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, der EU und aus Übersee richten?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, einen Regelbeispielskatalog für unlautere Handelspraktiken, der bislang im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen fehlt und der die Ahndung und Sanktionierung von Zuwiderhandlungen erleichtern würde, in die deutsche Gesetzgebung einzuarbeiten und zwar so, dass auch betroffene Lieferanten aus Übersee eine Zuwiderhandlung geltend machen könnten?
Wenn ja, wie, und wann?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung die Einrichtung einer Behörde, die für die Ermittlung, Überwachung, Dokumentation und Ahndung unlauterer Handelspraktiken in der globalen Lieferketten zuständig ist?
Wenn nein, welche anderen Maßnahmen hält die Bundesregierung für zielführend, um die Identifizierung und Ahndung unlauterer Handelspraktiken in der globalen Lieferkette zu erreichen, und wann sollen diese umgesetzt werden?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Erfolgen der freiwilligen Verhaltenskodizes in Portugal, Slowenien, Belgien und im Vereinigten Königreich, und welche Übertragungsmöglichkeiten dieser Kodizes sieht die Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Erfolgen der Gesetze zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken im Lebensmittelsektor in der Tschechischen Republik, Ungarn und in Italien, und welche Übertragungsmöglichkeiten dieser Regelungen sieht die Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland?
Wie sollte nach Meinung der Bundesregierung ein EU-Regulierungsrahmen für die Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken in der Business-to-Business-Lieferkette für Lebensmittel und Nichtlebensmittel auf europäischer Ebene ausgestaltet sein?
Welche Maßnahmen sollten aus Sicht der Bundesregierung getroffen werden, um die Situation von Zulieferern aus Entwicklungs- und Schwellenländern und anderer Zulieferer mit geringer Marktmacht zu verbessern?
Liegen der Bundesregierung bei der Nationalen Kontaktstelle (NKS) Beschwerdefälle über unlautere Handelspraktiken durch die genannten Supermarktketten von Zulieferern aus Entwicklungs- und Schwellenländern oder anderer Zulieferer mit geringer Marktmacht vor (bitte mit Auflistung von allen Beschwerdefällen der letzten fünf Jahre, Bearbeitungsstand, Konsequenzen)?
Hält die Bundesregierung die NKS für eine geeignete Beschwerdestelle für derartige Fälle?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, plant die Bundesregierung einen Beschwerdemechanismus einzurichten, der hierzu besser geeignet ist?
Welche konkreten Verbesserungen konnten durch den Dialog mit Unternehmen im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit in Bezug auf Sozial- und Umweltstandards in den Lieferketten der genannten Supermärkte bisher erreicht werden (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14656, Antwort zu Frage 1)?
Welchen Vorteil sieht die Bundesregierung in Bezug auf Dialogprozesse mit Unternehmen gegenüber gesetzlichen Umwelt- und Sozialstandards für die globalen Wertschöpfungsketten der Supermärkte (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14656, Antwort zu Frage 1)?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Erkenntnissen der Oxfam-Studien zu „Mangos mit Makel“ und „Bittere Bananen“, dass unlautere Handelspraktiken, wie nachträgliche unangemessene Rabattforderungen, etwa für „zu weiches Obst“, oder das Einfordern von Zuschüssen zu Werbekosten der Supermarktketten, zum Geschäft der Supermarktketten gehörten und die Discounter ALDI Einkauf GmbH & Co. OHG, Netto Marken-Discount AG & Co. KG und Lidl das gesamte Risiko an die Lieferantinnen und Lieferanten übertragen, indem sie ihre benötigten Volumen wöchentlich neu ausschreiben und über die Preise jedes Mal neu entscheiden?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Oxfam-Studie zu Mangos, laut der der Preisdruck auf Kleinproduzentinnen bzw. Kleinproduzenten und -lieferantinnen bzw. -lieferanten größer ist, als in anderen europäischen Staaten?
Wie steht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verbindliche Transparenzpflichten im Rohstoffsektor befürwortet, zu verbindlichen Transparenzpflichten im Lebensmittelsektor?