[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
28. August 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/5898
18. Wahlperiode 01.09.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden,
Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5774 –
Auswirkungen der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Sommer 2014 wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit den
Zielen novelliert, „den Anteil erneuerbarer Energien aus[zu]bauen, den
Kostenanstieg [zu] bremsen, die Kosten gerechter [zu] verteilen und Arbeitsplätze und
den wirtschaftlichen Erfolg [zu] sichern.“ (vgl.
www.bundesregierung.de/
Content/DE/Artikel/2014/06/2014-06-27-eeg-im-bundestag-beschlossen.
html).
Im August 2014 ist das novellierte EEG mit zahlreichen Änderungen gegenüber
dem EEG 2012 in Kraft getreten. Seitdem ist der Ausbau der Photovoltaik fast
zum Erliegen gekommen, mit weitreichenden Folgen für Betriebe, welche den
Ausbau der Photovoltaik getragen haben.
Ein weiteres Ziel der EEG-Novelle war es, die Akteursvielfalt beim Ausbau der
erneuerbaren Energien zu erhalten. Inzwischen stammen 28 Prozent des
Bruttostromverbrauchs in Deutschland aus regenerativen Energiequellen. Der
Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland wird wesentlich von
Investitionen der Bürgerinnen und Bürger getragen. Dieses Engagement ist wichtig für
die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung.
Auswirkungen der EEG-Novelle 2014
1. Wie hoch liegt die durchschnittliche Vergütung von Anlagen, die im
Jahr 2014 zugebaut wurden und nach dem EEG 2012 gefördert werden, und
wie hoch liegt die durchschnittliche Vergütung von Anlagen, die im
Jahr 2014 zugebaut wurden und nach dem EEG 2014 vergütet werden?
Der Bundesregierung liegen diese Zahlen nicht vor.
2. Wie hat sich der Zubau von Photovoltaikanlagen in den Jahren 2013, 2014
und 2015 aufgeschlüsselt nach Größenklassen (bis 10 Kilowatt – kW, 10 bis
40 kW, 40 bis 1 000 kW, 1 Megawatt – MW bis 10 MW) pro Monat
entwickelt (bitte nach Anlagenzahl und installierter Leistung in MW
aufschlüsseln)?
Nach Informationen der PV-Meldedaten der Bundesnetzagentur hat sich der
Zubau wie folgt entwickelt. Bei der Zuordnung ist das Meldedatum maßgeblich:
Installierte Leistung je Größenklasse in MW
bis 10 kW 10 bis 40 kW 40 bis 1000 kW 1 MW bis 10 MW Summe
2
0
1
3
Januar 42,1 47,4 94,2 90,9 274,6
Februar 39,3 39,2 71,0 61,8 211,3
März 54,9 52,8 91,8 91,0 290,4
April 64,8 60,2 101,9 140,8 367,7
Mai 55,3 51,8 91,1 146,1 344,2
Juni 55,9 50,5 78,0 124,8 309,2
Juli 59,0 50,1 105,7 98,1 312,9
August 48,1 43,1 87,9 112,6 291,7
September 48,1 40,1 83,1 119,6 290,8
Oktober 49,3 37,4 68,7 69,6 225,0
November 43,9 33,8 71,3 69,7 218,7
Dezember 32,4 27,9 66,3 39,4 166,0
2
0
1
4
Januar 28,3 24,5 54,7 85,9 193,4
Februar 26,8 19,4 40,2 24,1 110,5
März 33,3 21,7 57,1 43,7 155,8
April 34,8 22,3 49,4 56,4 163,0
Mai 35,3 21,9 47,4 99,5 204,1
Juni 35,3 23,1 53,8 76,3 188,5
Juli 44,2 59,6 172,4 68,5 344,7
August 31,8 18,7 47,8 41,8 140,1
September 32,2 10,7 30,6 36,5 110,0
Oktober 30,2 10,7 28,9 5,6 75,4
November 25,7 11,8 33,5 35,0 106,0
Dezember 19,7 13,2 37,4 37,4 107,7
2
0
1
5
Januar 19,2 11,3 32,8 59,3 122,6
Februar 15,0 8,9 28,3 46,8 98,9
März 22,7 12,2 29,8 32,5 97,2
April 24,1 12,1 33,1 28,3 97,6
Mai 23,3 8,8 25,2 44,6 101,9
Juni 25,4 10,4 30,9 28,8 95,5
Zahl der Anlagen je Größenklasse
bis 10 kW 10 bis 40 kW 40 bis 1000 kW 1 MW bis 10 MW Summe
2
0
1
3
Januar
6.154 2.455 681 35 9.325
Februar
5.797 2.071 487 23 8.378
März
8.050 2.770 654 35 11.509
April
9.475 3.155 728 56 13.414
Mai
8.166 2.712 643 53 11.574
Juni
8.341 2.632 613 41 11.627
Juli
8.808 2.637 751 40 12.236
August
7.235 2.207 622 45 10.109
September
7.251 2.077 580 43 9.951
Oktober
7.460 1.982 504 25 9.971
November
6.709 1.753 481 27 8.970
Dezember
5.027 1.436 459 18 6.940
2
0
1
4
Januar
4.330 1.222 390 28 5.970
Februar
4.130 1.001 271 9 5.411
März
5.150 1.103 331 16 6.600
April
5.385 1.154 339 21 6.899
Mai
5.457 1.102 334 28 6.921
Juni
5.496 1.152 400 30 7.078
Juli
6.731 2.722 1.233 34 10.720
August
4.922 867 357 12 6.158
September
4.930 503 225 14 5.672
Oktober
4.654 504 205 4 5.367
November
3.952 522 245 7 4.726
Dezember
3.048 590 300 13 3.951
2
0
1
5
Januar
2.921 496 245 17 3.679
Februar
2.314 409 192 11 2.926
März
3.459 551 227 10 4.247
April
3.660 553 238 8 4.459
Mai
3.543 407 190 13 4.153
Juni
3.895 473 220 16 4.604
3. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Betrieben
beschäftigt, die Photovoltaikanlagen installieren und reparieren bzw. warten
(bitte für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 aufschlüsseln)?
Die Beschäftigung durch den Ausbau erneuerbarer Energien wird im Auftrag der
Bundesregierung seit 2004 jährlich abgeschätzt. Eine Aufschlüsselung nach
Technologien (PV, Wind usw.) findet dabei statt, nicht aber eine Aufschlüsselung
in Beschäftigte durch Bau, Installation oder Planung. Berücksichtigt sind nicht
nur die unmittelbar in der PV-Branche Beschäftigten, sondern z. B. auch die
induzierte Beschäftigung in Zulieferbetrieben. Für die Photovoltaik insgesamt
ergibt sich in den Jahren 2010 bis 2013 folgendes Bild (vgl. für 2012 und 2013
die Studie „Beschäftigung durch erneuerbare Energien in Deutschland: Ausbau
und Betrieb, heute und morgen“, veröffentlicht unter
www.bmwi.de/DE/
Themen/Energie/Energiedaten-und-analysen/arbeitsplaetze-und-beschaeftigung.
html) von GWS, DLR, DIW, Prognos und ZSW, die Zahlen für 2010 und 2011
sind den früheren Studien entnommen:
2010: 107 800 (davon 102 100 durch Investitionen und 5 700 durch
Wartung/Betrieb)
2011: 110 900 (davon 103 300 durch Investitionen und 7 600 durch
Wartung/Betrieb)
2012: 100 300 (davon 89 900 durch Investitionen und 10 400 durch
Wartung/Betrieb)
2013: 56 000 (davon 45 100 durch Investitionen und 10 900 durch
Wartung/Betrieb)
Die Abschätzung für 2014 läuft derzeit, die Ergebnisse werden voraussichtlich
zum Jahresende vorliegen. Hinzuweisen ist darauf, dass die Zahlen für 2010 und
2011 nicht mit den Zahlen für 2012 und 2013 vergleichbar sind, u. a. weil sie auf
einer anderen Datenbasis beruhen (siehe Marlene O’Sullivan (DLR), Dietmar
Edler (DIW), Peter Bickel (ZSW), Ulrike Lehr (GWS), Frank Peter, Fabian
Sakowski (Prognos), Bruttobeschäftigung durch erneuerbare Energien in
Deutschland im Jahr 2012 – eine erste Abschätzung, Stand: 20. März 2013, Fußnote 1).
4. Welche Auswirkungen hat der unterhalb des Ausbauziels der
Bundesregierung liegende Ausbau der Photovoltaik (
www.bee-ev.de vom 30. Juni 2015
„Bilanz 1. Halbjahr: Windstrom stärkt Stromsektor, Erneuerbare Wärme &
Verkehr stagnieren“) nach Kenntnis der Bundesregierung auf Betriebe,
insbesondere solche, die sich auf die Installation von Photovoltaikanlagen
spezialisiert haben?
Der Bundesregierung liegen dazu keine konkreten Zahlen vor. Es ist
offensichtlich, dass ein sinkender Zubau bei Photovoltaik zu einer Abschwächung der
Auftragslage bei den Installateuren führt.
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl von Insolvenzen von
Betrieben, welche aufgrund des geringen Zubaus von Photovoltaikanlagen und
mangelnder Auftragslage zahlungsunfähig wurden, und wie hoch ist diese
Anzahl (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Anzahl von Insolvenzen
von Betrieben vor, welche Aufgrund des geringen Zubaus von PV-Anlagen und
mangelnde Auftragslage zahlungsunfähig wurden.
Grundsätzlich veröffentlicht das Statistische Bundesamt Daten zu Insolvenzen,
die u. a. nach Wirtschaftszweigen getrennt vorliegen. Für den Wirtschaftszweig
„Herstellung von Solarzellen und Solarmodulen“ findet sich folgende
Entwicklung der beantragten und eröffneten Insolvenzverfahren (
www.genesis.
destatis.de/genesis/online/link/statistiken/524*, dort die Tabelle 52411-0006 mit
Unterklassen auf 5-Steller-Ebene):
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
3 6 8 14 26 15 12
Danach stieg die Zahl der beantragten und eröffneten Insolvenzverfahren
zunächst mit den steigenden PV-Installationszahlen bis 2012 an und ging
anschließend mit sinkenden Installationszahlen wieder zurück. Ein selektiver Auszug von
Produktionsstillegungen, Übernahmen und Insolvenzen in der deutschen
produzierenden PV-Branche wird im wissenschaftlichen Bericht zur Vorbereitung und
Begleitung der Erstellung des Erfahrungsberichts 2014 gemäß § 65 EEG,
Vorhaben IIc, Solare Strahlungsenergie aufgeführt (S. 107, Tabelle 18). Der Bericht
steht unter
www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Gesetze/Das_EEG/
EEG-Erfahrungsberichte-und-Studien/eeg-erfahrungsberichte-und-studien.html
zur Verfügung.
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Kurzarbeit und die Anzahl der
Arbeitsplatzverluste in Betrieben, welche aufgrund des geringen Zubaus von
Photovoltaikanlagen und mangelnder Auftragslage in wirtschaftliche
Schwierigkeiten geraten sind (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen dazu keine konkreten Zahlen vor.
7. Strebt die Bundesregierung an, sofern ihr keine Daten über die Anzahl der
Insolvenzen und die Arbeitsplatzverluste in Betrieben vorliegen, diese Daten
zu erheben?
Wenn ja, bis wann?
Wenn nein, warum nicht?
Die Energiewende zielt im Kern darauf ab, insbesondere durch Ausbau der
erneuerbaren Energien und Steigerung der Energieeffizienz die Emissionen von
energiebedingten Treibhausgasen kontinuierlich zu reduzieren. Soweit dies mit
positiven Beschäftigungseffekten einhergeht, ist dies zu begrüßen. Derartige
Beschäftigungseffekte sind aber kein Selbstzweck. Betrachtungen zu
Beschäftigungseffekten der Energiewende sollten im Übrigen nicht auf einzelne Bereiche
verengt werden.
8. Welche Initiativen will die Bundesregierung in den nächsten Monaten
ergreifen, um den Ausbau der Photovoltaik wieder in ihren Zielkorridor zu
bringen?
Die Bundesregierung plant derzeit keine kurzfristige Änderung der Regelungen
zur Förderung von Strom aus Photovoltaikanlagen im EEG 2014. Das EEG 2014
enthält für Photovoltaik (§ 31 Absatz 3 EEG 2014) und Windenergie (§ 29
Absatz 3 EEG 2014) „atmende Deckel“, die darauf ausgelegt sind, bei
Abweichungen von den Zielpfaden die Vergütung bzw. anzulegenden Werte entsprechend
anzupassen. Die „atmenden Deckel“ können allerdings erst mit einer gewissen
Verzögerung Wirkung entfalten. Für kurzfristige Eingriffe sieht die
Bundesregierung keinen Anlass. Die Bundesregierung wird die Entwicklung auf den Markt
für erneuerbare Energien, insbesondere auf dem PV-Markt in den kommenden
Wochen und Monaten eingehend beobachten und im Winter 2015/2016 auf der
Grundlage der Ergebnisse der Konsultation zum BMWi-Eckpunktepapier zur
Umstellung der EE-Förderung auf Ausschreibungen einen Gesetzentwurf zur
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erarbeiten.
9. Wie hat sich der Zubau von Biomasseanlagen in den Jahren 2013, 2014 und
2015 monatlich entwickelt (bitte nach Anzahl der Anlagen und installierter
Leistung in MW aufschlüsseln)?
Für die Jahre 2013 und 2014 liegt der Bundesregierung keine monatliche
Aufschlüsselung der Daten für den Zubau von Biomasseanlagen vor. Nach den
Erhebungen der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) und des
Deutschen Biomasseforschungszentrums (DBFZ) wurden im Jahr 2013 rund
330 Biomasseanlagen mit einer installierten Leistung von 338 Megawatt und im
Jahr 2014 rund 280 Biomasseanlagen mit einer installierten Leistung von
350 Megawatt zugebaut.
Für das Jahr 2015 ergibt sich mit Stand 27. Juli 2015 nach dem neuen
Anlagenregister der Bundesnetzagentur für das erste Halbjahr folgender Zubau an
Biomasseanlagen.
Monat Anzahl der in Betrieb genommenen
Biomasseanlagen
installierte Leistung der in Betrieb
genommene Anlagen
Januar 16 3,125 MW
Februar 9 0,565 MW
März 5 0,375 MW
April 9 0,600 MW
Mai 8 0,570 MW
Juni 6 0,355 MW
Summe Januar - Juni 53 5,590 MW
10. Wie viele Akteure insgesamt und davon wie viele
Bürgerenergiegesellschaften, wie Energiegenossenschaften, Vereine, GbRs, GmbHs und KGs, haben
bis zum 1. August 2014 das so genannte Grünstromprivileg nach
§ 39 Absatz 1 Satz 1 EEG 2012 genutzt?
11. Wie sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung diejenigen Akteure, die
bis zum 1. August 2014 das Grünstromprivileg genutzt haben und sich nach
der Novellierung des EEGs den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen
anpassen mussten, damit umgegangen?
Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
12. Wann und in welcher Form plant die Bundesregierung, die mit dem
EEG 2014 angekündigte Neuregelung des Grünstromprivilegs umzusetzen?
Mit dem EEG 2014 wurde das Grünstromprivileg abgeschafft. Damit wurde eine
Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zur 18. Legislaturperiode umgesetzt.
Dies hatte sowohl ökonomische als auch europarechtliche Gründe. Es wurde
dabei nicht angekündigt, das Grünstromprivileg neu zu regeln.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens zur Novelle des EEG wurde eine
Ermächtigung in das EEG 2014 aufgenommen, die es der Bundesregierung ermöglicht,
eine Verordnung für ein System zur Grünstromvermarktung zu erlassen. Die
Bundesregierung prüft den Erlass einer solchen Verordnung. Falls eine solche
Verordnung erlassen wird, müssen ihre Regelungen europarechtlich zulässig sein.
Insbesondere darf durch die Einführung eines solchen Systems keine unbegrenzte
Pflicht zur finanziellen Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien, der
außerhalb des Bundesgebiets erzeugt worden ist, begründet werden. Eine solche
Grünstromverordnung muss auch für das Gesamtsystem energiewirtschaftlich
sinnvoll sein. Schließlich darf sie die EEG-Umlage im Vergleich zur
Direktvermarktung in der Marktprämie zumindest nicht stärker belasten.
13. Wie definiert die Bundesregierung „hohe Akteursvielfalt“, und welchen
Anteil haben Bürgerenergiegesellschaften daran?
Der Ausbau der erneuerbaren Energien wurde in den vergangenen Jahren
maßgeblich durch die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger getragen. Diese haben
als Einzelpersonen oder in der Form von Bürgerenergiegenossenschaften, von
Gesellschaften bürgerlichen Rechts, von GmbHs oder von KGs
zusammengeschlossen, um Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu initiieren, zu
projektieren sowie zu betreiben und zu finanzieren. Die Beteiligung reichte somit
von der Projektinitiierung über die Projektentwicklung bis zum Betrieb der
errichteten Anlagen. Eine rechtliche Definition des Begriffs „hohe Akteursvielfalt“
gibt es nicht. Zahlen zu den Anteilen der Bürgerenergiegesellschaften liegen der
Bundesregierung nicht vor.
14. Welche Auswirkungen hatte die EEG-Reform im Jahr 2014 nach Kenntnis
der Bundesregierung auf die „Akteursvielfalt“, wie hat sich diese in den
Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 entwickelt, und welche Datengrundlage
verwendet die Bundesregierung, um Akteursvielfalt zu messen?
Die EEG-Reform 2014 ist am 1. August 2014 in Kraft getreten. Aktuelle Zahlen
zur Auswirkung der Reform auf die Akteursvielfalt liegen der Bundesregierung
nicht vor. Im Rahmen einer Evaluierung zum EEG werden im Rahmen eines
Erfahrungsberichts nach § 97 EEG auch die Auswirkungen der neuen Regelungen
auf die Akteursvielfalt analysiert.
15. Wie viele Bürgerenergiegesellschaften (wie Genossenschaften, Vereine,
GbRs, GmbHs, KGs) haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zwölf Monaten Insolvenz angemeldet?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Zahlen vor.
16. Worauf führt die Bundesregierung zurück, dass sich im Jahr 2014 deutlich
weniger neue Bürgerenergiegenossenschaften gegründet haben, als in den
Jahren zuvor (
www.energiegenossenschaften-gruenden.de vom 20. Juli
2015 „Energiegenossenschaften: Einbruch bei Gründungen“), und wie
schätzt sie die derzeitige Situation der Energiegenossenschaften und anderer
Bürgerenergiegesellschaften auf dem Markt ein?
Nach der in Frage 18 genannten Umfrage des Deutschen Genossenschafts- und
Raiffeisenverbandes lag der Höhepunkt der Neugründungen bereits im Jahr 2011,
von 2012 bis 2014 war die Entwicklung rückläufig, für 2015 werden noch keine
Zahlen genannt. Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband führte
die Entwicklung in seiner Umfrage 2014 auf „unsichere Rahmenbedingungen
(EEG-Novelle und KAGB)“ zurück. Er begrüßt insoweit die geplante Änderung
des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Beim EEG müssen sich die
Energiegenossenschaften – wie auch alle anderen Akteure – mit Blick auf die Umstellung
auf Ausschreibungen auf neue Rahmenbedingungen einstellen. Insoweit bleibt
die Entwicklung abzuwarten.
17. Welche Auswirkungen hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die EEG-
Reform im Jahr 2014 auf die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an
der Energiewende?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Aus Sicht der Bundesregierung ist es für eine belastbare Beurteilung der
Entwicklung zu früh. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 24 bis 27 verwiesen.
18. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus den Jahresumfragen
„Energiegenossenschaften“ des Deutschen Genossenschafts- und
Raiffeisenverbandes e. V., wonach im Jahr 2012 nur 10 Prozent der
Energiegenossenschaften keine weiteren Investitionen in erneuerbare Energien planten
und dieser Anteil in den Jahren 2013 und 2014 auf 30 bzw. 33 Prozent
gestiegen ist?
Eine Verengung der Umfrageergebnisse auf die Frage, welche
Energiegenossenschaft keine weiteren Investitionen plant, ergibt ein unvollständiges Bild. Zwar
planen 33 Prozent derjenigen Genossenschaften, die sich an der Umfrage beteiligt
haben (315 von 772 befragen Energiegenossenschaften), keine weiteren
Investitionen in den nächsten 12 Monaten, aber 40 Prozent planen weitere Investitionen
im Bereich Photovoltaik und 32 Prozent planen weitere Investitionen in die
Windenergie.
19. Welche (staatlichen) Einrichtungen hat die Bundesregierung damit
beauftragt oder gegründet, um Bürgerenergiegesellschaften fachkundige Beratung
zu rechtlichen Rahmenbedingungen etc. zukommen zu lassen?
Die Bundesregierung hat derzeit keine staatliche Einrichtung damit beauftragt,
Bürgerenergiegesellschaften fachkundig zu beraten. Inwiefern eine solche
Einrichtung notwendig und sinnvoll ist, soll im Anschluss an die öffentliche
Konsultation des Eckpunktepapiers zur Umstellung der Erneuerbaren-Förderungen auf
Ausschreibungen entschieden werden.
20. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder wird
die Bundesregierung ergreifen, um Bürgerenergiegesellschaften verstärkt
dafür zu gewinnen, auch im Bereich Energieeffizienz zu investieren und so
neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien zusätzliche Betätigungsfelder
im Sinne der Energiewende zu erschließen?
Der Bereich Energieeffizienz stellt grundsätzlich ein weiteres mögliches
Betätigungsfeld von Bürgerenergiegesellschaften dar. Gleichzeitig unterscheiden sich
mögliche Geschäftsmodelle von den bisherigen auf die Erzeugung erneuerbarer
Energien fokussierten. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung einen
Diskussionsprozess im Rahmen der Plattform Energieeffizienz des BMWi
eingeleitet, der Herausforderungen und Potenziale im Zusammenhang eines
Engagements von Bürgerenergiegesellschaften im Bereich Energieeffizienz
herausarbeiten soll. Teil dieses Diskussionsprozesses ist eine seitens des BMWi ausgerichtete
Fachveranstaltung „Energieeffizienzgenossenschaften – Finanzierung von
Energieeffizienz-Investitionen durch Bürgerhand?“, die im Oktober 2015 in Berlin
stattfinden wird.
21. Welche Vertreter der Bundesregierung haben sich im Zuge der Novellierung
der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der Europäischen Union im
Zeitraum von Anfang des Jahres 2013 bis zur Verabschiedung der Leitlinien im
April 2014 mit Vertretern der Generaldirektion Wettbewerb und der
Generaldirektion Energy der Europäischen Kommission getroffen, und worum
ging es inhaltlich bei diesen Treffen (mit der Bitte um Nennung der
Vertreter, der Termine und des Inhalts der Gespräche)?
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Konsultationen der Europäischen
Kommission mit den Mitgliedstaaten zur Novellierung der Umweltschutz- und
Energiebeihilfeleitlinien die in diesem Verfahren üblichen zahlreichen Gespräche auf
den verschiedenen Ebenen geführt und die relevanten Ausschüsse und
Arbeitsgruppen wahrgenommen. Ausgangspunkt der deutschen Diskussionsbeiträge
waren jeweils die zwischen Bund und Ländern vorab abgestimmten Positionen im
Rahmen der offiziellen Stellungnahme im Konsultationsverfahren.
22. Welche inhaltlichen Positionen bezüglich der Einstufung des EEG als
Beihilfe sowie der Verpflichtung zur Ausschreibung von Erneuerbare-Energien-
Anlagen haben die Vertreter der Bundesregierung dabei vertreten?
Ausgangspunkt der deutschen Diskussionsbeiträge, z. B. auch zur künftigen
Ausschreibungsverpflichtung von Erneuerbaren-Anlagen, waren jeweils die
zwischen Bund und Ländern vorab abgestimmten Positionen. Mit Blick auf
Ausschreibungssysteme hat die Bundesregierung insbesondere die für die
Mitgliedsstaaten notwendige Flexibilität bei der Ausgestaltung nationaler Fördersysteme
hingewiesen. Hinsichtlich des EEG vertrat und vertritt die Bundesregierung
bekanntlich die Auffassung, dass es sich nicht um eine Beihilfe handelt; eine
diesbezügliche Klage Deutschlands gegen die Europäische Kommission vor den
europäischen Gerichten läuft bereits.
23. War die deutsche Bürgerenergiewende explizit Thema dieser Gespräche,
und wenn nein, warum nicht?
Die Energiewende in Deutschland mit allen ihren verschiedenen Aspekten war
und ist regelmäßig Thema in Gesprächen u. a. mit der Europäischen Kommission.
Akteursvielfalt bei der Energiewende ist für die Bundesregierung ein zentraler
Aspekt, der entsprechend thematisiert wurde.
24. Wie plant die Bundesregierung die Auswirkungen der Umstellung auf
Ausschreibungen auf die Akteursvielfalt zu evaluieren?
Ist ein jährlicher Bericht zur Akteursvielfalt und Bürgerbeteiligung in der
Energiewende geplant?
25. Welche Bedeutung hat die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der
Planungs- und Projektierungsphase von Erneuerbare-Energien-Anlagen
nach Auffassung der Bundesregierung für die weitere Entwicklung der
Energiewende?
26. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den von Greenpeace Energy e. G.
und dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. –
Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften – eingebrachten Vorschlag
einer Preisübertragungsregel aus dem regulären Bieterverfahren für Onshore-
Windkraftanlagen auf Bürgerenergiegesellschaften und kleine und mittlere
Unternehmen (KMU;
www.genossenschaften.de vom 23. Juli 2015 „Modell
zum Erhalt der Akteursvielfalt bei Windausschreibungen“)?
27. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus den Akzeptanzproblemen des Ausbaus der Windenergie?
Sieht sie in einer stärkeren Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auch in
der Planungs- und Projektierungsphase eine Möglichkeit, wieder für mehr
Akzeptanz zu sorgen, und welche Schritte sind dort ggf. geplant?
Die Fragen 24 bis 27 werden zusammen beantwortet.
Beim Ausbau der erneuerbaren Energien tragen dezentrale Bürgerprojekte und
eine große Akteursvielfalt maßgeblich zur Akzeptanz der Energiewende bei.
Insbesondere bei der Planung und Errichtung von neuen Windkraftanlagen an Land
ist die Akzeptanz vor Ort besonders wichtig. Vor diesem Hintergrund hat das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu dem Thema
Akteursvielfalt/Bürgerenergie eine eigene Unterarbeitsgruppe im Rahmen der Plattform
„Strommarkt“ eingesetzt. Die Arbeit dieser Arbeitsgruppe wird transparent im
Internet dokumentiert (siehe
www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/
Gesetze/Das_EEG/EEGAusschreibungen/Akteursvielfalt/akteursvielfalt.html). Hier
wird die Frage, wie die Akteursvielfalt im Rahmen von Ausschreibungen erhalten
werden kann, intensiv diskutiert. Auch der DGRV hat im Rahmen einer Sitzung
dieser Unterarbeitsgruppe seinen Vorschlag einer Preis-Übertragung vorgestellt.
Die Arbeit der Unterarbeitsgruppe ist noch nicht abgeschlossen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat Ende Juli 2015 ein
Eckpunktepapier zur Umstellung der Erneuerbaren-Förderung auf Ausschreibungen
veröffentlicht und für zwei Monate zur Konsultation gegeben. Im Rahmen der
Konsultation der Eckpunkte sind auch zahlreiche Fragen zu dem Thema
Akteursvielfalt an die Akteure der Energiewirtschaft gerichtet. Die Antworten werden
ausgewertet und in dem anschließend geplanten Gesetzgebungsverfahren zur
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz berücksichtigt. Auch die Frage zur
Evaluation der Ausschreibungen hinsichtlich der Auswirkungen auf die
Akteursvielfalt wird im anschließenden Gesetzgebungsverfahren entschieden.
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ISSN 0722-8333]