Auswirkungen der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014
der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Steffi Lemke, Peter Meiwald, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Sommer 2014 wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit den Zielen novelliert, „den Anteil erneuerbarer Energien auszubauen, den Kostenanstieg zu bremsen, die Kosten gerechter zu verteilen und Arbeitsplätze und den wirtschaftlichen Erfolg zu sichern.“ (vgl. www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/06/2014-06-27-eeg-im-bundestag-beschlossen.html).
Im August 2014 ist das novellierte EEG mit zahlreichen Änderungen gegenüber dem EEG 2012 in Kraft getreten. Seitdem ist der Ausbau der Photovoltaik fast zum Erliegen gekommen, mit weitreichenden Folgen für Betriebe, welche den Ausbau der Photovoltaik getragen haben.
Ein weiteres Ziel der EEG-Novelle war es, die Akteursvielfalt beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu erhalten. Inzwischen stammen 28 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Deutschland aus regenerativen Energiequellen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland wird wesentlich von Investitionen der Bürgerinnen und Bürger getragen. Dieses Engagement ist wichtig für die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wie hoch liegt die durchschnittliche Vergütung von Anlagen, die im Jahr 2014 zugebaut wurden und nach dem EEG 2012 gefördert werden, und wie hoch liegt die durchschnittliche Vergütung von Anlagen, die im Jahr 2014 zugebaut wurden und nach dem EEG 2014 vergütet werden?
Wie hat sich der Zubau von Photovoltaikanlagen in den Jahren 2013, 2014 und 2015 aufgeschlüsselt nach Größenklassen (bis 10 Kilowatt – kW, 10 bis 40 kW, 40 bis 1 000 kW, 1 Megawatt – MW bis 10 MW) pro Monat entwickelt (bitte nach Anlagenzahl und installierter Leistung in MW aufschlüsseln)?
Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Betrieben beschäftigt, die Photovoltaikanlagen installieren und reparieren bzw. warten (bitte für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 aufschlüsseln)?
Welche Auswirkungen hat der unterhalb des Ausbauziels der Bundesregierung liegende Ausbau der Photovoltaik (www.bee-ev.de vom 30. Juni 2015 „Bilanz 1. Halbjahr: Windstrom stärkt Stromsektor, Erneuerbare Wärme & Verkehr stagnieren“) nach Kenntnis der Bundesregierung auf Betriebe, insbesondere solche, die sich auf die Installation von Photovoltaikanlagen spezialisiert haben?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl von Insolvenzen von Betrieben, welche aufgrund des geringen Zubaus von Photovoltaikanlagen und mangelnder Auftragslage zahlungsunfähig wurden, und wie hoch ist diese Anzahl (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über Kurzarbeit und die Anzahl der Arbeitsplatzverluste in Betrieben, welche aufgrund des geringen Zubaus von Photovoltaikanlagen und mangelnder Auftragslage in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Strebt die Bundesregierung an, sofern ihr keine Daten über die Anzahl der Insolvenzen und die Arbeitsplatzverluste in Betrieben vorliegen, diese Daten zu erheben?
Wenn ja, bis wann?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Initiativen will die Bundesregierung in den nächsten Monaten ergreifen, um den Ausbau der Photovoltaik wieder in ihren Zielkorridor zu bringen?
Wie hat sich der Zubau von Biomasseanlagen in den Jahren 2013, 2014 und 2015 monatlich entwickelt (bitte nach Anzahl der Anlagen und installierter Leistung in MW aufschlüsseln)?
Wie viele Akteure insgesamt und davon wie viele Bürgerenergiegesellschaften, wie Energiegenossenschaften, Vereine, GbRs, GmbHs und KGs, haben bis zum 1. August 2014 das so genannte Grünstromprivileg nach § 39 Absatz 1 Satz 1 EEG 2012 genutzt?
Wie sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung diejenigen Akteure, die bis zum 1. August 2014 das Grünstromprivileg genutzt haben und sich nach der Novellierung des EEGs den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen mussten, damit umgegangen?
Wann und in welcher Form plant die Bundesregierung, die mit dem EEG 2014 angekündigte Neuregelung des Grünstromprivilegs umzusetzen?
Wie definiert die Bundesregierung „hohe Akteursvielfalt“, und welchen Anteil haben Bürgerenergiegesellschaften daran?
Welche Auswirkungen hatte die EEG-Reform im Jahr 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung auf die „Akteursvielfalt“, wie hat sich diese in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 entwickelt, und welche Datengrundlage verwendet die Bundesregierung, um Akteursvielfalt zu messen?
Wie viele Bürgerenergiegesellschaften (wie Genossenschaften, Vereine, GbRs, GmbHs, KGs) haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zwölf Monaten Insolvenz angemeldet?
Worauf führt die Bundesregierung zurück, dass sich im Jahr 2014 deutlich weniger neue Bürgerenergiegenossenschaften gegründet haben, als in den Jahren zuvor (www.energiegenossenschaften-gruenden.de vom 20. Juli 2015 „Energiegenossenschaften: Einbruch bei Gründungen“), und wie schätzt sie die derzeitige Situation der Energiegenossenschaften und anderer Bürgerenergiegesellschaften auf dem Markt ein?
Welche Auswirkungen hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die EEG-Reform im Jahr 2014 auf die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus den Jahresumfragen „Energiegenossenschaften“ des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes e. V., wonach im Jahr 2012 nur 10 Prozent der Energiegenossenschaften keine weiteren Investitionen in erneuerbare Energien planten und dieser Anteil in den Jahren 2013 und 2014 auf 30 bzw. 33 Prozent gestiegen ist?
Welche (staatlichen) Einrichtungen hat die Bundesregierung damit beauftragt oder gegründet, um Bürgerenergiegesellschaften fachkundige Beratung zu rechtlichen Rahmenbedingungen etc. zukommen zu lassen?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder wird die Bundesregierung ergreifen, um Bürgerenergiegesellschaften verstärkt dafür zu gewinnen, auch im Bereich Energieeffizienz zu investieren und so neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien zusätzliche Betätigungsfelder im Sinne der Energiewende zu erschließen?
Welche Vertreter der Bundesregierung haben sich im Zuge der Novellierung der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der Europäischen Union im Zeitraum von Anfang des Jahres 2013 bis zur Verabschiedung der Leitlinien im April 2014 mit Vertretern der Generaldirektion Wettbewerb und der Generaldirektion Energy der Europäischen Kommission getroffen, und worum ging es inhaltlich bei diesen Treffen (mit der Bitte um Nennung der Vertreter, der Termine und des Inhalts der Gespräche)?
Welche inhaltlichen Positionen bezüglich der Einstufung des EEG als Beihilfe sowie der Verpflichtung zur Ausschreibung von Erneuerbare-Energien-Anlagen haben die Vertreter der Bundesregierung dabei vertreten?
War die deutsche Bürgerenergiewende explizit Thema dieser Gespräche, und wenn nein, warum nicht?
Wie plant die Bundesregierung die Auswirkungen der Umstellung auf Ausschreibungen auf die Akteursvielfalt zu evaluieren?
Ist ein jährlicher Bericht zur Akteursvielfalt und Bürgerbeteiligung in der Energiewende geplant?
Welche Bedeutung hat die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der Planungs- und Projektierungsphase von Erneuerbare-Energien-Anlagen nach Auffassung der Bundesregierung für die weitere Entwicklung der Energiewende?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den von Greenpeace Energy e. G. und dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. – Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften – eingebrachten Vorschlag einer Preisübertragungsregel aus dem regulären Bieterverfahren für Onshore-Windkraftanlagen auf Bürgerenergiegesellschaften und kleine und mittlere Unternehmen (KMU; www.genossenschaften.de vom 23. Juli 2015 „Modell zum Erhalt der Akteursvielfalt bei Windausschreibungen“)?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Akzeptanzproblemen des Ausbaus der Windenergie?
Sieht sie in einer stärkeren Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auch in der Planungs- und Projektierungsphase eine Möglichkeit, wieder für mehr Akzeptanz zu sorgen, und welche Schritte sind dort ggf. geplant?