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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Lebensmittelverschwendung beenden

Nachfrage zu BT-Drs 18/2863; Halbierung der Lebensmittelverluste bis 2020, Datenerhebungsstand, Ausmaß der Verluste, geplante Strategien und Veranstaltungen, Gesprächsergebnisse mit Akteuren der Lebensmittelkette, Einbeziehung von Handel, Erzeuger und Gastronomie in die Verantwortung; Verwendung im Einzelhandel nicht vermarkteter Lebensmittel, Ergebnisse des Landwirtschaftsministertreffens der G20 in Istanbul, deutscher Beitrag zur Konferenz in Den Haag, internationale Zusammenarbeit, Mindesthaltbarkeitsdatum, Verringerung der Lebensmittelverschwendung in öffentlichen Einrichtungen, Evaluation der Kampagne &quot;Zu gut für die Tonne&quot;<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

02.09.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/578717.08.2015

Lebensmittelverschwendung beenden

der Abgeordneten Nicole Maisch, Annalena Baerbock, Harald Ebner, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Friedrich Ostendorff, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Datenlage zum Ausmaß der Lebensmittelverluste auf allen Stufen der Wertschöpfungskette ist in Deutschland nach wie vor mangelhaft. Diese fehlende Datengrundlage führt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Maßnahmen zur Beendigung der Lebensmittelverschwendung“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/2863) als Argument dafür an, warum sie „die Einführung eines quantitativen Ziels zur Lebensmittelabfallvermeidung derzeit kritisch“ sehe.

Dies steht im Widerspruch zu den erklärten Zielen der Europäischen Union (EU) sowie der Bundesregierung, die Lebensmittelabfälle bis zum Jahr 2020 zu halbieren (www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2013/154-Bilanz_Zu-gut-fuer-die-Tonne.html). Die Halbierung der Lebensmittelverluste bis zum Jahr 2030 wird auch im Rahmen der Nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs), die im September 2015 in Paris verabschiedet werden sollen, vorgeschlagen.

Wenn die Datengrundlage fehlt, um selbstgesteckte Ziele zu erreichen, muss die Bundesregierung diese Daten erheben und endlich aktuelle und verlässliche Zahlen zum Ausmaß der Verluste auf den verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette präsentieren. Besonders darüber, was in den gewerblichen Prozessen vom Acker über die Lebensmittelindustrie sowie der Gastronomie bis zum Handel weggeworfen wird, kursieren die unterschiedlichsten Zahlen.

Hierdurch kommt es auch zu unterschiedlichen Aussagen, wie hoch die Gesamtmenge an Lebensmittelverlusten in Deutschland ist – eine aktuelle Untersuchung des World Wide Fund For Nature (WWF Deutschland) kommt auf 18 Millionen Tonnen statt der von der Bundesregierung angenommenen Gesamtmenge von 11 Millionen Tonnen.

Ebenso kommen die Studien zu unterschiedlichen Aussagen zum jeweiligen Anteil von Landwirtschaft, Industrie, Handel, Großabnehmern und Verbrauchern. Während die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Auftrag gegebene Studie der Universität Stuttgart aus dem Jahr 2012 zu dem Ergebnis kommt, dass rund 61 Prozent der Lebensmittelverluste aus Privathaushalten stammen, geht eine aktuelle Untersuchung des WWF davon aus, dass der Anteil der Endverbraucher an der Lebensmittelverschwendung ca. 40 Prozent der Lebensmittelverschwendung ausmacht.

Bereits im Jahr 2012 haben die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Bundesregierung in einem fraktionsübergreifenden Antrag „Lebensmittelverluste reduzieren“ (Bundestagsdrucksache 17/10987) aufgefordert, konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung zu ergreifen. Umgesetzt wurden diese Forderungen bis heute zum Großteil nicht.

Im aktuellen Antrag „Gesunde Ernährung stärken – Lebensmittel wertschätzen“ (Bundestagsdrucksache 18/3726) haben die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD die Bundesregierung daher an die gemeinsamen Forderungen erinnert und diese erneut bekräftigt. Explizit wird die Forderung nach einer Zielmarkenvereinbarung mit der Wirtschaft genannt. Bisher hat Deutschland keine konsistente und effektive Strategie gegen Lebensmittelverschwendung entwickelt und keine verbindlichen Branchenlösungen bzw. Vereinbarungen mit den Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette getroffen (siehe Antwort zu Frage 17 auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2863). Der Großteil der Maßnahmen setzt auf die privaten Haushalte.

Andere Länder wie Großbritannien, Frankreich oder Dänemark sind deutlich progressiver. Dort wurden konkrete, z. T. gesetzliche Maßnahmen ergriffen bzw. nationale Strategien erarbeitet, um die Verluste einzudämmen. 16 Parlamente aus den EU-Mitgliedstaaten haben zudem die Europäische Kommission aufgefordert, einen EU-weiten Reduktionsplan vorzulegen. In Nordrhein-Westfalen hat der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Johannes Remmel, einen Runden Tisch ins Leben gerufen, bei dem die verschiedenen Akteure gemeinsam daran arbeiten, Lebensmittelverluste auf allen Stufen der Wertschöpfungskette zu verringern.

Die Bundesregierung lehnte es dahingegen bislang ab, entsprechende konkrete Maßnahmen entlang der Wertschöpfungskette auch in Deutschland zu ergreifen, sondern setzt lediglich auf Freiwilligkeit und Good Will bei der Wirtschaft (siehe Antwort zu Frage 17 auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2863). In ihren Maßnahmen hat sie sich bislang fast ausschließlich auf Privathaushalte fokussiert. Dies greift auch angesichts jüngster Zahlen wie der des WWF, wonach rund 60 Prozent der Lebensmittelverschwendung bereits bei Verarbeitern, dem Lebensmitteleinzelhandel, Kantinen oder Restaurants entstehen, deutlich zu kurz.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Hält die Bundesregierung am Ziel fest, die Lebensmittelverluste bis zum Jahr 2020 zu halbieren?

Wenn ja, inwiefern spiegelt sich dies im Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Jahr 2016 wider?

2

Inwiefern erhebt die Bundesregierung die momentan noch fehlenden Daten zu Ausmaß und Gründen der Lebensmittelverluste entlang der Wertschöpfungskette oder plant dies?

3

Sind im Bundeshaushaltsplan für das Jahr 2016 Haushaltsmittel vorgesehen, um ein entsprechendes Forschungsprojekt zu finanzieren, und wenn ja, in welcher Höhe und mit welchem Zeitplan, und wenn nein, warum nicht?

4

Welche weiteren Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den vom WWF vorgelegten Zahlen zum Ausmaß der Lebensmittelverluste in Deutschland bezüglich

a) der Gesamtmenge, und

b) der Anteile der Verluste in den unterschiedlichen Stufen der Wertschöpfungskette?

5

Inwiefern hält die Bundesregierung an ihrer Strategie fest, mit ihrer Initiative gegen Lebensmittelverschwendung „in erster Linie auf Information und Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher“ (Bundestagsdrucksache 18/2863) zu zielen?

6

Plant die Bundesregierung, eine nationale Strategie bzw. einen Aktionsplan zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung zu erstellen?

Wenn ja, wann ist damit zu rechnen, und wie weit ist die Planung diesbezüglich, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies?

7

Inwiefern plant die Bundesregierung nach der Auftaktkonferenz im März 2012 weitere größere Veranstaltungen bzw. Runde Tische zur besseren Koordinierung der verschiedenen Akteure entlang der Lebensmittelkette?

Wann werden diese stattfinden?

Falls keine weiteren Veranstaltungen geplant sind, was sind hierfür die Gründe?

8

Zu welchen konkreten Ergebnissen haben die von der Bundesregierung genannten Gespräche mit verschiedenen Akteuren der Lebensmittelkette geführt?

Welche Gespräche fanden konkret wann und mit wem statt, welche weiteren Gespräche sind wann und in welchem Rahmen geplant (siehe Vorbemerkung und Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/2863)?

9

Wird die Bundesregierung in Zukunft verstärkte Anstrengungen unternehmen, um auch Handel, Erzeuger und Gastronomie mit in die Verantwortung zur Vermeidung der Verluste zu nehmen?

Wenn ja, mit welchen Maßnahmen, Mitteln und Zeitplänen?

Wenn nein, inwiefern ist dies nach Ansicht der Bundesregierung mit dem Willen der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag, die wiederholt die Vereinbarungen von Zielmarken mit der Wirtschaft eingefordert haben, vereinbar?

10

Inwiefern will die Bundesregierung Unternehmen und Gastronomie in Zukunft besser dabei unterstützen, Ursachen für Lebensmittelabfälle zu identifizieren und Abfallmengen zu quantifizieren bzw. zu reduzieren?

11

Liegen der Bundesregierung Daten darüber vor, welcher Anteil der im Einzelhandel nicht verwendeten Lebensmittel Tafeln oder vergleichbaren Zwecken zugeführt wird?

Ist es geplant, diesen Anteil zu erhöhen?

Wenn ja, welche Instrumente sind dafür vorgesehen, und wenn nein, warum nicht?

12

Liegen der Bundesregierung Daten darüber vor, welcher Anteil von Lebensmitteln nicht vermarktet wird, weil er Vorgaben des Einzelhandels (Handelsklassen, GlobalGAP etc.) nicht gerecht wird, die sich nicht auf Gesundheitsschutz oder Geschmack beziehen?

Gibt es Bestrebungen, diesen Anteil zu verringern oder die Lebensmittel über andere Kanäle für die menschliche Ernährung verfügbar zu machen?

13

Welche konkreten Erkenntnisse und Ergebnisse wurden beim Treffen der Landwirtschaftsminister der G20 gewonnen, das unter dem Titel „Sustainable food systems and reduction of food losses“ am 7. und 8. Mai 2015 in Istanbul stattfand?

Welche Vereinbarungen wurden mit welchen Maßnahmenprogrammen und Zeitplänen getroffen?

Welche Positionen, Schwerpunktsetzungen und Maßnahmenvorschläge wurden vonseiten der Bundesregierung eingebracht?

14

Durch wen wurde die Bundesregierung personell bei der Konferenz „No more food to waste“ in Den Haag vertreten, und mit welchen Zielen und Strategien hat sich die Bundesregierung im Rahmen dieser Konferenz eingebracht?

15

Inwiefern steht die Bundesregierung darüber hinaus mit anderen (EU-)Staaten im Austausch, um nationale Maßnahmen zur Eindämmung der Lebensmittelverschwendung zu koordinieren?

16

Welche Pläne und Maßnahmen aus anderen (EU-)Ländern wird die Bundesregierung auch für Deutschland aufgreifen?

Wann wird dies geschehen?

17

Welchen Stand hat die Überprüfung des Katalogs von Kriterien zur Festlegung von Ausnahmen von der Verpflichtung zur Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums auf EU-Ebene?

18

Welche Lebensmittel sollten nach Ansicht der Bundesregierung in Zukunft nicht mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum gekennzeichnet werden?

19

Welche Maßnahmen hat die derzeitige Bundesregierung ergriffen, um die Lebensmittelverschwendung in öffentlichen Einrichtungen zu verringern?

Gab es weitere Anstrengungen vonseiten der Bundesregierung außer dem Schreiben der ehemaligen Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, im Jahr 2012 an ihre Kolleginnen und Kollegen, in welchem diese auf die „Vorbildwirkung öffentlicher Einrichtungen hingewiesen und empfohlen [hat], verschiedene Portionsgrößen in Kantinen anzubieten“ (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/2863)?

20

Wann wird es den ebenfalls in der Antwort der Bundesregierung angekündigten Leitfaden für Veranstaltungen mit Verköstigung geben, und an wen soll sich dieser richten?

21

Wann werden die Ergebnisse der für das Jahr 2015 geplanten Verbraucherbefragung zur Evaluation der Initiative „Zu gut für die Tonne“ veröffentlicht?

Wer wird bzw. wurde hierzu befragt?

Wann soll diese Befragung zur Feststellung von Verhaltensänderungen wiederholt werden, und sollen dabei die gleichen Personen befragt werden?

22

Welche weiteren Maßnahmen zur Evaluation der Initiative „Zu gut für die Tonne“ plant die Bundesregierung?

Berlin, den 14. August 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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