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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Eingriffe in nationale Tarifsysteme - Haltung der Bundesregierung

Eingriffe in Tarifsysteme einzelner EU-Staaten sowie Einflussnahme auf Mindestlöhne durch EU-Institutionen: Beachtung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Maßnahmen in den EU-Programmländern, Folgen für die Lebens- und Arbeitsbedingungen; Entwicklung einzelner EU-Staaten betr. Organisationsgrad der Sozialpartner, Zahl der Flächentarifverträge, Tarifbindung, Streikhäufigkeit sowie Höhe der Löhne; Risiken dezentralisierter Tarifsysteme; länderspezifische Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters, Einführung nationaler Stellen zur Wettbewerbsfähigkeit, Evaluation von EU-Arbeitsschutzvorschriften, Auswirkungen von EU-Maßnahmen zum Bürokratieabbau (REFIT-Programm), Folgenabschätzungen durch die EU-Kommission bei Sozialpartnervereinbarungen<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

16.09.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/580218.08.2015

Eingriffe in nationale Tarifsysteme – Haltung der Bundesregierung

der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Corinna Rüffer, Annalena Baerbock, Dr. Thomas Gambke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Organe der Europäischen Union (EU) haben in den Bereichen Arbeitsentgelt, Koalitionsrecht, Streik- und Aussperrungsrecht keinerlei Kompetenzen. Das ist eindeutig in Artikel 153 Absatz 5 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelt. Dennoch nehmen die Eingriffe in diese nationalen Politikbereiche zu, die einen bedeutenden Einfluss auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen in den betroffenen Ländern haben.

Die tarifpolitischen Eingriffe unterscheiden sich jedoch erheblich in ihrem Verbindlichkeitsgrad. Das erste Instrument mit dem die Europäische Kommission Einfluss nimmt, sind länderspezifische Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters. Den Mitgliedstaaten werden arbeitsmarktpolitische Handlungsempfehlungen gegeben, die allerdings rechtlich nicht bindend sind.

Deswegen war die Einflussnahme auf die Lohnfindungssysteme im Rahmen des Europäischen Semesters bislang begrenzt. So wurden z. B. Bulgarien, Finnland, Italien und Slowenien im Jahr 2012 eine moderate Entwicklung der Löhne empfohlen. Von Schweden verlangte die Europäische Kommission eine Ausweitung des Niedriglohnsektors und der Lohnspreizung am unteren Ende. Deutschland hingegen wurde aufgefordert, die Lohnentwicklung mit dem Produktivitätswachstum in Einklang zu bringen, was als Empfehlung für höhere Löhne interpretiert werden kann.

Hinsichtlich der Reform der Tarifvertragssysteme gab die Europäische Kommission detailliertere Empfehlungen: Belgien, Italien und Spanien wurden aufgefordert, ihre Tarifverhandlungssysteme zu dezentralisieren und dafür zu sorgen, dass Unternehmen leichter von Flächentarifverträgen abweichen können. Belgien, Luxemburg, Malta und Zypern wurden empfohlen, ihre nationalen Lohnindexierungssysteme zu lockern und weniger verbindlich auszugestalten.

Die weitere Möglichkeit, Einfluss auf Lohnfindungssysteme zu nehmen, ist verbindlicher und spielt in den Programmländern eine erhebliche Rolle, denn die Umsetzung politischer Reformen ist die Bedingung für die Vergabe von Krediten. In vielen Rettungsprogrammen waren sowohl die Lohnentwicklung als auch die Struktur der Tarifverhandlungssysteme Teil der Reformvereinbarungen. In Griechenland und Irland wurde beispielsweise eine Kürzung des gesetzlichen Mindestlohns durchgesetzt und in Portugal und Rumänien wurde die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zeitweise eingefroren.

In Portugal, Rumänien, Griechenland und auch in Spanien wurden grundlegende Änderungen der nationalen Lohnfindungssysteme durchgeführt. Sie zielten auf eine Dezentralisierung von Tarifverhandlungen und eine Abschwächung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen. Eine Folge ist, dass sich Unternehmen nun leichter aus der Tarifbindung verabschieden können.

Das Europäische Parlament ist darüber besorgt, dass, obwohl die Festlegung von Löhnen nicht in den Aufgabenbereich der EU fällt, die Anpassungsprogramme dennoch einen Einfluss auf die Löhne hatten. Auch EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker zog vor dem Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments eine kritische Bilanz über die Arbeit der Troika in Griechenland.

Der Europäische (ETUC) und der Internationale Gewerkschaftsbund (ITUC) sowie andere zivilgesellschaftlichen Organisationen haben die Konditionen und Maßnahmen des Internationalen Währungsfonds (IWF) kritisiert, da sie die Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung steigen lassen, die sozialen Kosten in die Höhe treiben, die Produktion öffentlicher Güter empfindlich einschränken sowie in die Souveränität der Staaten eingreifen.

Bislang ist noch nicht absehbar, wie sich die Maßnahmen der Europäischen Kommission zum Bürokratieabbau (Regulatory Fitness and Performance Programme – REFIT) auf die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auswirken werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund befürchtet einen Abbau sinnvoller Regulierungen, unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus (Pressemitteilung 184 vom 25. Oktober 2013). Der Europäische Gewerkschaftsbund befürchtet, dass die Interessen der Unternehmen beim Bürokratieabbau über die der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestellt werden (ETUC Executive Committee on 17–18 June 2015).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie beurteilt die Bundesregierung Eingriffe in die nationalen Tarifvertragssysteme durch europäische Institutionen über a) die länderspezifischen Empfehlungen und b) über Vereinbarungen zwischen Gläubiger- und Schuldnerstaaten?

2

Sind Eingriffe in die nationalen Tarifsysteme und Einflussnahme auf Mindestlöhne nach Ansicht der Bundesregierung Eingriffe in die Souveränität der Nationalstaaten? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

3

Für welche Länder teilt die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission verfolgte Dezentralisierung der Tarifsysteme bzw. Einflussnahme auf Mindestlöhne, und welche Entwicklungen bzw. Vorteile erwartet die Bundesregierung davon?

4

In welchen Programmländern wurden nach Einschätzung der Bundesregierung die angestrebten wirtschaftspolitischen Ziele durch eine Dezentralisierung der Lohnfindungssysteme bzw. durch Einflussnahme auf Mindestlöhne bisher a) durch welche Eingriffe in Tarifvertragssysteme, b) durch welche gesetzliche Regelungen, c) mit welchen wirtschaftlichen Erfolgen erreicht, und d) welche Folgen hatte dies für die Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen in den jeweiligen Ländern?

5

Wird die Bundesregierung bei der Aushandlung von weiteren Griechenlandhilfen Eingriffe in das Lohnfindungssystem unterstützen, und wenn ja, in welcher Form und mit welcher Zielsetzung?

6

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren a) der Organisationsgrad der Sozialpartner, b) die Zahl der Flächentarifverträge, c) die Tarifbindung, d) die Streikhäufigkeit, e) die Höhe der Löhne in den entsprechenden EU-Mitgliedstaaten entwickelt, und f) welchen Zusammenhang gibt es zwischen diesen Entwicklungen und den Empfehlungen der EU-Institutionen zu den Lohnfindungssystemen bzw. entsprechenden Reformverpflichtungen der Programmländer?

7

Welche Risiken ergeben sich aus dezentralisierten Tarifsystemen in Bezug auf a) die gesamtwirtschaftliche Verantwortung der Sozialpartner hinsichtlich des gemeinsamen Stabilitätsziels, b) auf die Streikhäufigkeit sowie c) die mangelnde Koordinierbarkeit, wenn beispielsweise die Wachstumsraten zunehmen und Gewerkschaften unkoordiniert auf betrieblicher Ebene streiken?

8

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund von länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters zwischen den Jahren 2009 bis heute umgesetzt?

9

Hält es die Bundesregierung für erstrebenswert, die Verbindlichkeit der länderspezifischen Empfehlungen zu steigern und somit lohn- sowie tarifpolitische Kompetenzen an die europäische Ebene abzutreten, auch wenn damit höhere Löhne in der Bundesrepublik Deutschland gefordert werden? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

10

Wie steht die Bundesregierung zu dem von den „Fünf Präsidenten“ erhobenen Vorschlag, in allen Ländern des Eurogebietes nationale Stellen einzurichten, die „zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit den Auftrag erhalten, zu beurteilen, ob die Löhne sich entsprechend der Produktivität entwickeln, und Vergleiche mit den Entwicklungen in anderen Ländern des Eurowährungsgebiets und in den wichtigsten vergleichbaren Handelspartnerländern anzustellen“ (Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden, Jean-Claude Juncker, 22. Juni 2015)?

11

Welche Position hatte die Bundesregierung von 2009 bis 2013 im Europäischen Rat in Bezug auf die Dezentralisierung der Tarifsysteme eingenommen, und inwieweit hat sich diese Position seit der Übernahme der Amtsgeschäfte durch die große Koalition im Jahr 2013 verändert?

12

Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass in Zukunft der Artikel 153 Absatz 5 AEUV respektiert wird, der den EU-Organen keinerlei Kompetenzen in den Bereichen Arbeitsentgelt, Koalitionsfreiheit, Streik- und Aussperrungsrecht zubilligt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie wird sich die Bundesregierung im Europäischen Rat für den Schutz dieser Rechte einsetzen?

13

Was erwartet die Bundesregierung von der „Evaluierung der Arbeitsschutzvorschriften […] [mit der die Kommission] […] die zu behebenden Mängel identifizieren und gezielte Maßnahmen ausarbeiten [möchte], mit denen die Belastungen für die KMU gesenkt und diese dabei unterstützt werden, den EU-Anforderungen nachzukommen“ (COM(2015) 215 final), und wird die Bundesregierung sich für die Beibehaltung des derzeit bestehenden Schutzniveaus im Arbeitsschutz einsetzen?

14

Kann der REFIT-Prozess (REFIT: Regulatory Fitness and Performance Programme) aus Sicht der Bundesregierung dazu führen, dass dringende Regulierungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht in Angriff genommen werden, weil keine weiteren Regulierungen erwünscht sind, die kleine und mittlere Unternehmen betreffen, wie dies bereits im „EU Strategic Framework on Health and Safety at Work 2014–2020: Adapting to new challenges – Council conclusions“ (7013/15 SOC 165 EMPL 85) angedeutet wird? Wenn nein, wie wird dies verlässlich ausgeschlossen?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die Europäische Kommission auch fertig ausgehandelte Sozialpartnervereinbarungen nach Artikel 155 AEUV zukünftig, insbesondere wenn diese zur Weiterleitung an den Rat bestimmt sind, einer nicht klar definierten Folgenabschätzung (sog. impact assessment) unterzogen werden, und wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Sozialpartnervereinbarungen von der Folgeabschätzung ausgenommen werden?

16

Wird die Bundesregierung sich im Europäischen Rat dafür einsetzen, dass a) soziale und ökologische Aspekte in den Folgeabschätzungen der Kommission angemessen berücksichtigt werden, b) auch eine Kostenanalyse im Falle einer Nichtregelung durchgeführt wird, und c) die Sozialpartner die Möglichkeit erhalten, ihre Expertise in die Folgenabschätzung einzubringen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht (bitte jeweils für 16a bis 16c)?

Berlin, den 17. August 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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