Polizisten mit Kontakten zu den Neonazinetzwerken „Blood & Honour“ und „Hammerskins“
der Abgeordneten Martina Renner, Petra Pau, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Kersten Steinke, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Laut einem Bericht der „Frankfurter Rundschau“ vom 24. Juli 2015 (Hanning Voigts „Polizisten mit Kontakt zu Neonazi-Netzwerk“) liegen Hinweise vor, dass zwei Polizisten aus Nordhessen im Jahr 2000 und möglicherweise schon vorher Kontakte zum Neonazinetzwerk „Blood & Honour“ unterhalten haben, das im September 2000 vom damaligen Bundesminister des Innern Otto Schily (SPD) verboten wurde. Einer der beiden Beamten sei inzwischen pensioniert, der andere sei nach wie vor in Kassel im Dienst. An den Ermittlungen zu dem Fall der beiden Polizisten sei auch der frühere Verfassungsschützer Andreas Temme beteiligt gewesen. Andreas Temme war seit dem Jahr 1994 beim hessischen Landesamt für Verfassungsschutz angestellt (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600).
Im Rahmen seiner Tätigkeit als V-Mann-Führer führte er unter anderem eine neonazistische Quelle, Benjamin Gärtner, mit dem Decknamen „Gemüse“, der in Kassel enge Kontakte zum „Blood & Honour-Netzwerk“ hatte, weil sein Bruder Aktivist des neonazistischen Netzwerks war (vgl. Aust/Laabs „Der NSU-Komplex“ in DIE WELT am SONNTAG vom 22. Februar 2015, www.welt.de/print/wams/article137697123/Der-NSU-Komplex.html).
Andreas Temme hielt sich zum Tatzeitpunkt des Mordes an Halit Yozgat am 6. April 2006 in Kassel am Tatort auf und führte am Tattag sowohl vor dem Mord an Halit Yozgat als auch nach dem Mord jeweils ein Telefonat mit seiner Quelle aus dem rechten Spektrum.
Im Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) heißt es dazu: „Ein Telefonat wurde um 13.06 Uhr mit der Quelle aus dem rechten Spektrum geführt. Es dauerte 17 Sekunden. Hinsichtlich dieser Quelle bemerkte die Polizei anhand des Terminkalenders von Andreas Temme, dass zwischen ihr und Andreas Temme am 9. Juni 2005 (dritter Mord in Nürnberg) und 15. Juni 2005 (zweiter Mord in München) Telefonate geplant waren bzw. stattgefunden haben. Für den 10. April 2006 war ein Treffen vereinbart. […] Nach dem 4. November 2011 führte die Polizei einen Abgleich der Telekommunikationsverbindungsdaten der Quelle aus dem rechten Spektrum durch. Hierbei wurde festgestellt, dass um 16.11 Uhr ein Telefonat zwischen der Außenstelle des LfV Hessen in Kassel (vermutlich von Andreas Temme) und dieser Quelle stattgefunden hat. Nach den Angaben der Staatsanwaltschaft Kassel im Abgabebericht vom 4. Januar 2012 sei dieser Abgleich zum Zeitpunkt der Einstellung des Verfahrens gegen Andreas Temme am 18. Januar 2007 noch nicht möglich gewesen, da die Massendaten zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung gestanden hätten.“ (Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 623).
Drucksache 18/5813 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAuch aus anderen Bundesländern sind Vorfälle bekannt geworden, bei denen Polizisten enge Kontakte zum Neonazinetzwerk „Blood & Honour“ und zum internationalen Netzwerk der „Hammerskins“ hatten.
In Berlin wurde ein 36-jähriger Polizeihauptmeister im Jahr 2007 vom Dienst suspendiert, weil er am Vertrieb der Neonazi-CDs „Gift für die Ohren“ und „Die Antwort aufs System“ der neonazistischen Bands „Deutsch Stolz Treue“ und „Burn Down“ beteiligt gewesen sein soll (vgl. Mirjam Schmitt „Rechtsextreme dürfen weiter Anne Frank verhöhnen“, taz.die tageszeitung vom 22. März 2011, www.taz.de/1/archiv/ digitaz/artikel/?ressort=ba&dig=2011%2F03%2F22%2Fa0132&cHash= f358dfd256) „Deutsch Stolz Treue“ (DST) ist eine der wichtigsten Bands des internationalen Neonazinetzwerks der Hammerskins (vgl. „Die Berliner Rechts- Rock-Szene am Beispiel der Band „Deutsch, Stolz, Treue“ in Antifaschistisches Infoblatt Nr. 83, 2/2009, www.antifainfoblatt.de/artikel/die-berliner- rechtsrockszene).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele Vorfälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Polizisten und Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter seit Januar 1998 bis heute enge Kontakte zum Neonazinetzwerk Blood & Honour unterhielten (bitte nach Jahr, Bundesland und Ort auflisten)?
Wie viele Vorfälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Polizisten und Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter seit Januar 1998 bis heute enge Kontakte zum Neonazinetzwerk Hammerskins unterhielten (bitte nach Jahr, Bundesland und Ort auflisten)?
Bei wie vielen Vorfällen, die der Bundesregierung bekannt sind, in denen Polizisten und Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter seit Januar 1998 bis heute enge Kontakte zum Neonazinetzwerk Blood & Honour unterhielten, kam es zu welchen dienstrechtlichen Konsequenzen (bitte nach Jahr, Bundesland, Ort und dienstrechtlichen Konsequenzen auflisten)?
Bei wie vielen Vorfällen, die der Bundesregierung bekannt sind, in denen Polizisten und Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter seit Januar 1998 bis heute enge Kontakte zum Neonazinetzwerk Hammerskins unterhielten, kam es zu welchen dienstrechtlichen Konsequenzen (bitte nach Jahr, Bundesland, Ort und dienstrechtlichen Konsequenzen auflisten)?
Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass zwei Polizisten aus Nordhessen im Jahr 2000 enge Kontakte zum Blood & Honour-Netzwerk hatten (bitte unter Angabe des Monats bzw. des Jahrs)?
Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass Andreas Temme an den Vorgängen zu den Ermittlungen des Sachverhalts der engen Kontakte von zwei Polizeibeamten aus Nordhessen zum Neonazinetzwerk Blood & Honour beteiligt war (bitte unter Angabe des Monats bzw. des Jahrs)?
Wann und ggf. durch welche Behörde wurden dem Bundestagsuntersuchungsausschuss zum Nationalsozialistischen Untergrund der 17. Wahlperiode Informationen vorgelegt zu den engen Kontakten von zwei Polizisten aus Nordhessen zum Neonazinetzwerk Blood & Honour (bitte übermittelnde Behörde(n) und Zeitraum der Aktenvorlage angeben)?
Wann und ggf. durch welche Behörde wurden dem Bundestagsuntersuchungsausschuss zum Nationalsozialistischen Untergrund der 17. Wahlperiode Informationen vorgelegt zu der Tatsache, dass Andreas Temme an den Vorgängen zu den Ermittlungen des Sachverhalts der engen Kontakte von zwei Polizisten aus Nordhessen zum Neonazinetzwerk Blood & Honour (bitte übermittelnde Behörde(n) und Zeitraum der Aktenvorlage angeben)?
Wenn die Fragen 7 und 8 verneint werden, aus welchen rechtlichen und tatsächlichen Gründen wurden dem Bundestagsuntersuchungsausschuss zum Nationalsozialistischen Untergrund der 17. Wahlperiode die Vorgänge rings um die Polizisten aus Nordhessen mit den engen Kontakten zum Neonazinetzwerk Blood & Honour nicht vorgelegt?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Kontakte von Polizisten und Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter zum Neonazinetzwerk Blood & Honour aus dem Verbotsverfahren gegen Blood & Honour und aus Strafverfahren gegen Blood & Honour-Aktivistinnen und -aktivisten vor (bitte nach Jahr, Monat, Bundesland und Ermittlungsbehörde auflisten)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Kontakte von Polizisten und Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter zum Neonazinetzwerk Blood & Honour aus den zehn Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts gegen neun namentlich bekannte Unterstützer und Unterstützerinnen des NSU und gegen Unbekannt sowie aus den Ermittlungen gegen Beate Zschäpe, Ralf W., Andre E. und Holger G. und Carsten S. vor?