Informationsaustausch durch bundesdeutsche Geheimdienste und/oder polizeilicher Sicherheitsbehörden mit ausländischen Geheimdiensten bzw. anderen Sicherheitsbehörden
der Abgeordneten Martina Renner, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Frank Tempel, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In den diversen Aufgabenfeldern bundesdeutscher Geheimdienste und polizeilicher Sicherheitsbehörden (BfV – Bundesamt für Verfassunsschutz, BND – Bundesnachrichtendienst, MAD – Militärischer Abschirmdienst, BPol – Bundespolizei, BKA – Bundeskriminalamt) kommt es zu Kooperationen mit ausländischen Geheimdiensten bzw. anderen Sicherheitsbehörden. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit werden Informationen, Daten, Erkenntnisse, Analysen ausgetauscht. Ein wesentliches Gremium hierfür ist der so genannte Berner Club. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss der Inlandsnachrichtendienste der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Schweiz und Norwegens (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 459). Seit Januar 2012 besetzt das BfV den Vorstand der innerhalb des Berner Clubs bestehenden Arbeitsgruppe „Working group on rightwing-extremism“. Hier treffen sich jährlich internationale Fachkräfte (Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 809). Bei der Befragung des Zeugen Dr. August Hanning, ehemaliger Präsident des BND, im 2. Untersuchungsausschuss (UA) der 17. Wahlperiode (WP) zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) zum Austausch der Inlandsnachrichtendienste über rechtsterroristische Gruppierungen, u. a. in Schweden, die der „Nationalsozialistische Untergrund“ als potenzielle Vorbilder genutzt haben könnte und über die das Bundesamt für Verfassungsschutz und andere Bundesbehörden von ausländischen Partnern informiert wurden, berichtete Dr. August Hanning u. a.: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist ja im Berner Club eingebunden, und die haben da eine sehr gute Zusammenarbeit. […] Und da gab es auch – ich meine – Vorträge vom BfV gerade zu der schwedischen Situation. […] Im Grunde hätte uns […] die Situation in Schweden – und da gab es immer gewisse Querverbindungen nach Deutschland – noch stärker beunruhigen müssen.“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 459).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Mit welchen ausländischen Geheimdiensten findet ein Informationsaustausch, insbesondere eine Weitergabe bzw. Entgegennahme personenbezogener Daten von welchen deutschen Diensten bzw. polizeilichen Sicherheitsbehörden statt?
Auf welcher rechtlichen oder sonstigen Grundlage findet der jeweilige Datenaustausch statt?
Seit wann findet der jeweilige Informationsaustausch statt?
Welche binationalen, europäischen oder internationalen Datenverbundsysteme existieren, an denen sich die deutschen Geheimdienste bzw. polizeiliche Sicherheitsbehörden mit der Einspeisung von Informationen, insbesondere personenbezogenen Daten aus dem Eigenbestand beteiligen?
Auf welcher Rechtsgrundlage oder sonstigen Grundlage werden die Daten in diese Verbundsysteme eingespeist?
Existieren informelle Ebenen der Zusammenarbeit deutscher Sicherheitsbehörden (Geheimdienste und Polizei) mit ausländischen Geheimdiensten, in deren Rahmen z. B. im Zusammenhang mit Treffen, aber auch über Plattformen (Boards) zu den verschiedenen Phänomenbereichen des so bezeichneten politischen Extremismus Informationen, insbesondere personenbezogene Daten, aber auch Erkenntnisse und Analysen ausgetauscht werden?
Wenn Frage 6 mit „Ja“ beantwortet wird, wie werden diese informellen Ebenen bezeichnet, seit wann findet über diese Ebenen ein Austausch statt, und welche Art von Informationen wird dort ausgetauscht? Auf welcher Grundlage findet insbesondere ein Austausch personenbezogener Daten statt? Wer hat innerhalb der deutschen Geheimdienste und Sicherheitsbehörden Zugriff auf diesen Datenaustausch? Welche Stellen der Dienst- und Fachaufsicht sind über den Datenaustausch informiert?
Werden die informellen Ebenen der Zusammenarbeit deutscher Sicherheitsbehörden (Geheimdienste und Polizei) mit ausländischen Geheimdiensten auch zur Vorbereitung und Durchführung von geheimdienstlichen bzw. polizeilichen Operationen genutzt? Wenn ja, auf welcher Grundlage finden diese Operationen statt, und welche Arten von Operationen sind davon erfasst?
Wie viele Protokolle, Meldungen und/oder Analysen zu rechtsterroristischen Gruppen und Netzwerken wurden seit dem Jahr 1998 von Mitgliedern des Berner Clubs erstellt und ausgetauscht?
Wie viele Protokolle, Meldungen und/oder Analysen zu rechtsterroristischen Gruppen und Netzwerken, die von Mitgliedern des Berner Clubs seit dem Jahr 1998 erstellt und/oder ausgetauscht wurden, wurden dem 2. UA der 17. WP zum NSU vorgelegt (bitte unter Angabe der vorlegenden Behörde und des Datums)?
Wie viele Protokolle, Meldungen und/oder Analysen, die von Mitgliedern des Berner Clubs seit dem Jahr 1998 erstellt und/oder ausgetauscht wurden, erwähnen die Angeklagten im Strafverfahren beim Oberlandesgericht (OLG) München gegen Beate Zschäpe, Holger Gerlach, Ralf Wohlleben, André Eminger und Carsten Schultze?
Wie viele Protokolle, Meldungen und/oder Analysen, die von Mitgliedern des Berner Clubs seit dem Jahr 1998 erstellt und/oder ausgetauscht wurden, erwähnen die Angeklagten im Strafverfahren beim OLG München gegen Beate Zschäpe, Holger Gerlach, Ralf Wohlleben, André Eminger und Carsten Schultze und wurden dem 2. UA der 17. WP zum NSU vorgelegt (bitte unter Angabe der vorlegenden Behörde und des Datums)?
Wenn Frage 12 verneint wird, aus welchen Gründen wurden die Protokolle, Meldungen und/oder Analysen nicht dem 2. UA der 17. WP vorgelegt?
Wie viele Protokolle, Meldungen und/oder Analysen, die von Mitgliedern des Berner Clubs seit dem Jahr 1998 erstellt und/oder ausgetauscht wurden, erwähnen die Angeklagten im Strafverfahren beim OLG München gegen Beate Zschäpe, Holger Gerlach, Ralf Wohlleben, André Eminger und Carsten Schultze und wurden dem Generalbundesanwalt für die Ermittlungen zum NSU vorgelegt (bitte unter Angabe der vorlegenden Behörde und des Datums)?
Wenn Frage 14 verneint wird, aus welchen Gründen wurden die Protokolle, Meldungen und/oder Analysen nicht dem Generalbundesanwalt vorgelegt?
Wie viele und welche Zeugen des 2. UA der 17. WP zum NSU haben an Treffen des Berner Clubs und seiner Arbeitsgruppen teilgenommen (bitte unter Angabe der Namen, Daten der Treffen und Arbeitsgruppen)?