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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Verfassungsschutzbericht 2014

Erfassung und Analyse der Gewaltorientierung in den Phänomenbereichen Rechts- und Linksextremismus, Islamismus und extremistische Bestrebungen von Ausländern: Anzahl und Kategorisierung von Gefährdern, Einsatz von V-Personen, rechtsextremistische Kundgebungen und Musikveranstaltungen, HoGeSa-Veranstaltungen, Vernetzung von Szenen (Rocker, Hooligans, Rechtsextremisten), PEGIDA-Kundgebungen, Mobilisierungskraft über das Internet, Vorstufen rechtsterroristischer Aktivitäten, &quot;Old School Society&quot; (OSS), &quot;Reichsbürgerbewegung&quot;, salafistische Strukturen, Radikalisierungsverläufe, &quot;Islamische Gemeinschaft Milli Görüs&quot; (IGMG)<br /> (insgesamt 55 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

28.09.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/584718.08.2015

Verfassungsschutzbericht 2014

der Abgeordneten Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Monika Lazar, Volker Beck (Köln), Katja Keul und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In den einleitenden Ausführungen des Verfassungsschutzberichtes 2014 lobt das Bundesamt für Verfassungsschutz sein Berichtswerk, das gegenüber dem Vorgängerbericht eine „Minimierung des Umfangs“ bei gleichzeitiger „Maximierung wertiger Informationen“ mit sich brächte. Analyseschwerpunkt sei dieses Jahr der „gewaltorientierte Bereich“; auf die „deskriptive Darstellung“ sei, wo möglich, verzichtet worden. Tatsächlich ist der Verfassungsschutzbericht 2014 118 Seiten kürzer als der letztjährige Bericht. Das macht ihn allerdings nicht besser, sondern bringt mehr als je zuvor die analytischen Defizite des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) zum Vorschein. So führt man erneut den schon in der polizeilichen Kriminalitätsstatistik bekannt gewordenen Anstieg rechtsextremer Gewalt auf, ohne eine durch eigenes Behördenwissen fundierte, strategische Analyse dieses Anstieges zu präsentieren. Es werden nicht einmal die auf Seite 20 des Verfassungsschutzberichtes 2014 eingeführten vier Kategorisierungen zur Erfassung von „Gewaltorientierung“ („gewalttätig“, „gewaltbereit“, „gewaltunterstützend“, „gewaltbefürwortend“) in der Auswertung umgesetzt. Es werden vereinzelt Zahlen präsentiert, z. B. zu Demonstrationen und Musikveranstaltungen, ohne einen analytischen Gesamtüberblick oder wenigstens sinnvoll geordnetes und verlässliches Zahlenmaterial zu bieten. Es wird auf die Bedeutung der Internetmobilisierung hingewiesen, ohne diese statistisch aufzuarbeiten. Es wird fast völlig darauf verzichtet, mögliche Vernetzungen von Szenen, wie zum Beispiel die von Rechtsextremen und Hooligans, eingehender zu untersuchen. Es bedarf jedoch dringend einer vertieften Analyse des gewaltbereiten Extremismus und seiner Voraussetzungen, damit Politik und Zivilgesellschaft die richtigen Konsequenzen für ihre Arbeit daraus ziehen können. Die Wichtigkeit einer solchen Analyse wird auch angesichts der sich aktuell massiv häufenden menschenfeindlichen und rassistischen Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte noch einmal nachdrücklich unterstrichen.

Auch schweigt der Verfassungsschutzbericht 2014 über die neue Welle von Homo- und Transphobie in Deutschland, die sich u. a. in Gestalt der auch von rechtsextremen Gruppierungen unterstützten Bewegungen wie den „Besorgten Eltern“ und der „Demo für alle“ manifestiert, die in mehreren deutschen Städten gegen Lesben und Schwule sowie Transsexuelle gehetzt haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen55

1

Legen die Landesämter für Verfassungsschutz nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Erfassung der Gewaltorientierung von Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus die gleichen Definitionen zugrunde und wenn nein, wie geht das BfV bei Abfassung des Berichts mit dieser Schwierigkeit um?

2

Auf welcher Grundlage erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung im Verfassungsschutzbericht 2014 die Schätzung der „Gewaltorientierung“ in den Phänomenbereichen „Rechtsextremismus“ und „Linksextremismus“?

3

Wie schätzt das BfV nach Kenntnis der Bundesregierung die Gewaltorientierung in den Phänomenbereichen „Islamismus“ und „Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern (ohne Islamismus)“ vor dem Hintergrund ein, dass hier der Anteil der Gewaltorientierten im Bericht nicht näher beziffert wird?

4

Wie viele der im Phänomenbereich Rechtsextremismus genannten „gewaltorientierten Rechtsextremisten“ sind gemäß der in der Einleitung des Verfassungsschutzberichtes 2014 (S. 20) vorgestellten vier Kategorien nach Kenntnis – ggf. nach Schätzung – der Bundesregierung „gewalttätig“, „gewaltbereit“, „gewaltunterstützend“ oder „gewaltbefürwortend“?

5

Wie viele der im Phänomenbereich Linksextremismus genannten „gewaltorientierten Linksextremisten“ sind gemäß der in der Einleitung des Verfassungsschutzberichtes 2014 vorgestellten vier Kategorien nach Kenntnis – ggf. nach Schätzung – der Bundesregierung „gewalttätig“, „gewaltbereit“, „gewaltunterstützend“ oder „gewaltbefürwortend“?

6

Wie viele der im Phänomenbereich Islamismus erfassten Personen sind gemäß der in der Einleitung des Verfassungsschutzberichtes 2014 vorgestellten vier Kategorien der Gewaltorientierung nach Kenntnis – ggf. nach Schätzung – der Bundesregierung „gewalttätig“, „gewaltbereit“, „gewaltunterstützend“ oder „gewaltbefürwortend“?

7

Wie viele der im Phänomenbereich „Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern (ohne Islamismus)“ erfassten Personen sind gemäß der in der Einleitung des Verfassungsschutzberichtes 2014 vorgestellten vier Kategorien der Gewaltorientierung nach Kenntnis – ggf. nach Schätzung – der Bundesregierung „gewalttätig“, „gewaltbereit“, „gewaltunterstützend“ oder „gewaltbefürwortend“?

8

Finden die fünf Gefährderkategorisierungen der „AG Islamistisch-terroristisches Personenpotenzial“ beim Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ), nämlich „Mudschaheddin“, „Werber“, „Unterstützer“, „Kontaktperson“, „Propagandist“ nach Kenntnis der Bundesregierung sinngemäß auch Anwendung in anderen Phänomenbereichen mit Blick auf die terroristische Gefahr, die von diesen ausgeht?

Wenn nein, warum nicht, bzw. ist eine solche Betrachtung zukünftig geplant?

9

Wie viele Gefährder im Bereich islamistisch-terroristisches Personenpotenzial lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils welcher der fünf Kategorien (gemäß Frage 8) zuordnen, und wie haben sich die Anteile seit Einführung der Kategorien verschoben (bitte angemessene tabellarische Darstellung)?

10

Wie viele Gefährder im Bereich rechtsextremistisch-terroristisches Personenpotential lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils welcher der Kategorien in Anlehnung an die Kategorien der „AG Islamistischterroristisches Personenpotenzial“ (siehe Frage 8) zuordnen, und wie haben sich die Anteile seit Einführung der Kategorien verschoben (bitte angemessene tabellarische Darstellung)?

11

Wie viele Gefährder im Bereich linksextremistisch-terroristisches Personenpotenzial lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils welcher der Kategorien in Anlehnung an die Kategorien der „AG Islamistischterroristisches Personenpotenzial“ (siehe Frage 8) zuordnen, und wie haben sich die Anteile seit Einführung der Kategorien verschoben (bitte angemessene tabellarische Darstellung)?

12

Wie viele Gefährder im Bereich „Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern (ohne Islamismus“, terroristisches Personenpotenzial) lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils welcher der Kategorien in Anlehnung an die Kategorien der „AG Islamistisch-terroristisches Personenpotenzial“ (siehe Frage 8) zuordnen, und wie haben sich die Anteile seit Einführung der Kategorien verschoben (bitte angemessene tabellarische Darstellung)?

13

Wie hoch beziffert das BfV nach Kenntnis der Bundesregierung für den Verfassungsschutzbericht 2014 schätzungsweise jeweils den Anteil von Erkenntnissen aus „allgemein zugänglichen Quellen“ und Erkenntnissen durch „nachrichtendienstliche Mittel“ (vgl. Verfassungsschutzbericht 2014, S. 16), und wie haben sich die Anteile in den letzten fünf Berichtsjahren verschoben?

14

Wie viele V-Personen des BfVwerden nach Kenntnis der Bundesregierung je in den Bereichen Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus, „Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern (ohne Islamismus)“ eingesetzt?

15

Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer an „rechtsextremistischen Kundgebungen“ gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 schätzungsweise insgesamt, und wie haben sich die Teilnehmerzahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte tabellarisch Jahr für Jahr darstellen)?

16

Werden die HoGeSa-Veranstaltungen (HoGeSa – Hooligans gegen Salafisten) nach Kenntnis der Bundesregierung als „rechtsextremistische Kundgebung“ erfasst, und wenn nein, warum nicht?

17

Wie viele Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 an wie vielen HoGeSa-Kundgebungen (bitte Kundgebungen berücksichtigen, die einen anderen Namen haben, aber der gleichen Bewegung zuzurechnen sind) teilgenommen (bitte mit Ort und jeweiliger Teilnehmerzahl auflisten)?

18

Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die personelle Schnittmenge von Rockerszene und Hooligans mit der rechtsextremen Szene, und mit welchen Gruppierungen innerhalb dieser Szenen gibt es besonders große Schnittmengen?

19

Werden die PEGIDA-Kundgebungen (PEGIDA – Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes; bitte Kundgebungen berücksichtigen, die einen anderen Namen haben, aber der gleichen Bewegung zuzurechnen sind) nach Kenntnis der Bundesregierung als (mindestens teilweise) „rechtsextremistische Kundgebungen“ erfasst, und wenn nein, warum nicht?

20

Wie viele Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 an wie vielen PEGIDA-Kundgebungen (bitte Kundgebungen berücksichtigen, die einen anderen Namen haben, aber der gleichen Bewegung zuzurechnen sind) teilgenommen (bitte mit Ort und jeweiliger Teilnehmerzahl auflisten)?

21

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche rechtsextremen Gruppierungen (wie z. B. „German Defence League“ bzw. „Identitäre Bewegung“) in welchem Umfang an Demonstrationen von PEGIDA und HoGeSa (bitte Kundgebungen berücksichtigen, die einen anderen Namen haben, aber der gleichen Bewegung zuzurechnen sind) teilgenommen haben, und wie schätzt die Bundesregierung die Einflussnahme an Rechtsextremen an der Planung, Mobilisierung, Gestaltung und Durchführung solcher Demonstrationen ein?

22

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die folgenden Bewegungen, und werden deren Aktionen angesichts ihrer gruppenbezogenen menschenfeindlichen Zielrichtung und der Unterstützung durch Rechtsextreme als (mindestens teilweise) „rechtsextremistische Kundgebungen“ erfasst, und wenn nein, warum nicht?

a) „Besorgte Eltern“,

b) „Demo für Alle“,

c) „Initiative Familienschutz“,

d) „International Parental Alliance (IPA)“?

23

Welche Verbindungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Frage 22 genannten Initiativen und Bewegungen zu Rechtsextremen und insbesondere zu

a) der NPD,

b) der Partei Die Rechte,

c) der Bürgerinitiative Ausländerstopp und

d) der Anti-Zensur-Koalition?

24

Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer an „rechtsextremistischen Musikveranstaltungen“ gab es im Jahr 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung schätzungsweise insgesamt, und wie haben sich die Teilnehmerzahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte tabellarisch Jahr für Jahr darstellen)?

25

Welche Fakten bringen das BfV nach Kenntnis der Bundesregierung zu der Annahme, dass die Rechtsextremen ihre Anhänger nicht mehr wie früher für Musikveranstaltungen und Demonstrationen mobilisieren können, und wo liegen die Ursachen für diesen Befund?

26

Wie ist aus Sicht der Bundesregierung der Anstieg rechtsextremer Gewalttaten zu erklären, vor dem Hintergrund, dass im Verfassungsschutzbericht 2014 ein Rückgang der Mobilisierung der Rechtsextremen bei den aufgeführten Parametern Musikveranstaltungen, Kundgebungen, Parteimitgliedschaften konstatiert wird?

27

Wie hat sich im Phänomenbereich Rechtsextremismus nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren die Mobilisierungskraft über das Internet entwickelt, und welche Daten liegen der Bundesregierung dazu vor (z. B. Analyse der Mobilisierung via Facebook und Twitter oder anderer Forenbeiträge)?

28

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung u. a. die im Mai 2015 enttarnte „Old School Society“ (im Folgenden OSS) gemeint, wenn im Verfassungsschutzbericht 2014 (S. 44) von einer möglichen „Vorstufe zu rechtsterroristischen Aktivitäten“ geschrieben wird?

29

Wird das unter anderem bei „SPIEGEL ONLINE“ (6. Mai 2015) erwähnte Gründungstreffen der OSS im November 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung als mögliche „Vorstufe zu rechtsterroristischen Aktivitäten“ (vgl. Frage 28) gewertet, und wenn nein, wie wird das Gründungstreffen dann eingeordnet?

30

Welche wesentlichen Grundsätze wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem Gründungstreffen der OSS behandelt, und liegen der Bundesregierung eine Satzung bzw. Statuten oder ähnliche Dokumente vor?

31

Wenn der Bundesregierung eine Satzung bzw. Statuten oder ähnliche Dokumente vorliegen, ist die Bundesregierung bereit, den Wortlaut im Zuge der Antwort auf diese Kleine Anfrage zu übermitteln?

32

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Verfahren im Zusammenhang mit der OSS, und gegen wie viele OSS-Aktivistinnen und OSS-Aktivisten wird bzw. wurde ermittelt?

33

Wie viele Menschen konstituierten nach Kenntnis der Bundesregierung die OSS, und von wie vielen weiteren Unterstützerinnen und Unterstützern muss ausgegangen werden?

34

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Spätsommer/Herbst 2014, als die OSS-Aktivistinnen und OSS-Aktivisten im Internet vom Verfassungsschutz beobachtet wurden, mit diesen über Social-Media-Dienste kommuniziert?

35

Wie viele „Gefällt mir“-Angaben und Abonnements waren nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Facebookseite der OSS (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 6. Mai 2015) verzeichnet?

36

Hatten die bzw. einzelne OSS-Aktivistinnen und OSS-Aktivisten nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte zum weiteren Umfeld des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), zum Beispiel zu Personen, die auf der so genannten 129er-Liste des Bundeskriminalamts (BKA) aufgeführt sind, und wenn ja, zu wie vielen Personen?

37

Wie viele OSS-Aktivistinnen und OSS-Aktivisten haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung an HoGeSa- oder PEGIDA-Veranstaltungen beteiligt (bitte Kundgebungen berücksichtigen, die einen anderen Namen haben, aber den gleichen Bewegungen zuzurechnen sind)?

38

Wie viele OSS-Aktivistinnen und OSS-Aktivisten waren nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt an der Bildung von Netzwerken im Zusammenhang mit PEGIDA- oder HoGeSa-Veranstaltungen (bitte Kundgebungen berücksichtigen, die einen anderen Namen haben, aber den gleichen Bewegungen zuzurechnen sind)?

39

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass sich die OSS in ihrer Selbstbeschreibung auf die „Outlaw Motorcycle Gangs“ (und ähnlichen Gruppierungen) beruft, und wenn ja,

a) wie stuft die Bundesregierung das rechtsextremistische und -terroristische Gefahrenpotenzial ein, das von „Outlaw Motorcycle Gangs“ (und ähnlichen Gruppierungen) ausgeht und

b) an welcher Stelle finden diese Bestrebungen Eingang in die Verfassungsberichtserstellung?

40

Wie viele weitere Personen und/oder Gruppen, deren Handeln im Verfassungsschutzbericht 2014 als mögliche „Vorstufe zu rechtsterroristischen Aktivitäten“ interpretiert wird, sind der Bundesregierung bekannt?

41

Warum wird die so genannte Reichsbürgerbewegung (im Folgenden in Anführungszeichen) nach Kenntnis der Bundesregierung nicht gemäß § 3 Absatz 1 und 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) vom BfV beobachtet, wo doch das Bestreiten der Rechtsgültigkeit des Grundgesetzes verbindendes Element der Bewegung ist?

42

Welche Landesämter für Verfassungsschutz beobachten nach Kenntnis der Bundesregierung die „Reichsbürger-Bewegung“ und wäre die Beobachtung im Sinne der Kerninhalte der „Reichsbürger-Bewegung“ nicht geradezu in erster Linie Aufgabe des BfV, und wenn nein, warum nicht?

43

Wie viele Waffen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren bei Durchsuchungen von Gruppierungen gefunden, die sich der „Reichsbürger-Bewegung“ zuordnen lassen (bitte tabellarisch Jahr für Jahr, bei Betrachtung jeder einzelnen Durchsuchung aufführen)?

44

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Amadeu-Antonio-Stiftung (Broschüre „Wir sind wieder da“, S. 6, 2014), dass die Ideologie der „Reichsbürger-Bewegung“ in ihrem Kern rechtsextrem ist, und wenn nein, warum nicht?

45

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Amadeu-Antonio-Stiftung (Broschüre „Wir sind wieder da“, S. 24, 2014), dass die besondere Gefahr der „Reichsbürger-Bewegung“ darin liegt, dass sie mit ihren radikalen Thesen weit in die Gesellschaft hineinwirken kann?

46

Welche Gruppierungen oder Einzelpersonen der „Reichsbürger-Bewegung“ sind der Bundesregierung bekannt, und wie viele Mitglieder bzw. Aktive tragen diese Gruppierungen nach Kenntnis der Bundesregierung?

47

Wie viele offen rechtsextreme Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung der „Reichsbürger-Bewegung“ zuzurechnen?

48

Wie definiert das Bundesamt für Verfassungsschutz nach Kenntnis der Bundesregierung „salafistische Bestrebungen“ (vgl. Verfassungsschutzbericht 2014, S. 92), und welche Institutionen und Personen sind von dieser Kategorisierung erfasst?

49

Wird der Begriff „salafistische Strukturen“ (Verfassungsschutzbericht 2014, S. 109) nach Kenntnis der Bundesregierung synonym zum vorher verwandten Begriff „salafistische Bestrebungen“ (Verfassungsschutzbericht 2014, S. 92) verwandt, und wenn nein, wodurch sind diese „Strukturen“ im Vergleich zu den „Bestrebungen“ gekennzeichnet?

50

Umfassen die Kategorien „salafistischen Strukturen“ oder „salafistischen Bestrebungen“, so wie im Verfassungsschutzbericht 2014 verwendet, die gesamte theologische Strömung des Islams, und wenn nein, welche Strukturen werden erfasst und wie viele Menschen lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung dem Salafismus ohne Berücksichtigung des „jihadistischen“ bzw. des „politischen Salafismus“ zurechnen?

51

Auf Grundlage welcher Zahlen bzw. Erhebungen beruht nach Kenntnis der Bundesregierung die Schätzung, dass sich das Personenpotenzial der „Salafistischen Bestrebungen“ von 5 500 (im Jahr 2013) auf 7 000 (im Jahr 2014) vergrößert hat?

52

Wie viele der geschätzten 7 000 Salafististinnen und Salafisten lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung in etwa je dem „jihadistischen“ bzw. dem „politischen Salafismus“ (Verfassungsschutzbericht 2014, S. 107) zurechnen?

53

Wie viele Radikalisierungsverläufe im Bereich Salafismus wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf welcher Basis ausgewertet, und welche wesentlichen Aussagen ergeben sich aus dieser Auswertung, z. B. hinsichtlich Alter, Geschlecht, familiärem und sozialem Hintergrund, Bildungsstand?

54

Wie viele der 31 000 Mitglieder der „Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs“ (IGMG) stuft die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass das BfV zu der Einschätzung gelangt, „nicht alle Mitglieder der IGMG [vertreten] eine extremistische Einstellung“ (Verfassungsschutzbericht 2014, S. 112), als gewaltorientiert (möglichst in den Kategorien des Verfassungsschutzberichtes 2014 (S. 20) „gewalttätig“, „gewaltbereit“, „gewaltunterstützend“ oder „gewaltbefürwortend“ darstellen) ein?

55

Wie hoch beziffert nach Kenntnis der Bundesregierung das Bundesamt für Verfassungsschutz schätzungsweise den Anteil der Konflikte unter Islamisten, Kurden und Jesiden am Anstieg der PMK-Zahlen zur „politisch motivierten Ausländerkriminalität“ im Vergleich zum Jahr 2013 (+ 1470 Straftaten, vgl. Verfassungsschutzbericht 2014, S. 26)?

Berlin, den 4. August 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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