[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 17. September 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6025
18. Wahlperiode 21.09.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5881 –
Makeni-Projekt der Deutschen Entwicklungs- und Investitionsgesellschaft
in Sierra Leone
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Gemeinsam mit sieben weiteren europäischen und afrikanischen
Entwicklungsinstitutionen hat die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH
(DEG), ein Tochterunternehmen der KfW Entwicklungsbank, in Sierra Leone
ein Investitionsvorhaben namens „Makeni Project“ der Addax Bioenergy S. A.
Sierra Leone (ABSL), einer Tochtergesellschaft des Schweizer
Energieunternehmens The Addax and Oryx Group Limited (AOG), unterstützt. Es umfasst
in seiner Konzeption den Aufbau einer Zuckerrohrplantage, den Betrieb einer
Bioethanolfabrik und eines Biomassekraftwerks, das rund 15 bis 20 Megawatt
in das nationale Stromnetz von Sierra Leone einspeisen sollte. Mit 400 Mio.
Euro ist es die größte landwirtschaftliche Investition, die es in Sierra Leone
jemals gab und das erste Projekt in Afrika, das vom Round Table on Sustainable
Biomaterials (RSB) zertifiziert worden ist. Das Vorhaben sollte in seiner
Konzeption Maßnahmen zur Förderung der Nahrungsmittelsicherheit und der
sozioökonomischen Entwicklung in einer der ärmsten Regionen des Landes
beinhalten und ein Modell für eine soziale und nachhaltige Bioethanolproduktion
(Agrosprit) werden. Die Bundesregierung betonte noch im Juni 2014 diesen als
besonders innovativ und ethisch wichtig geltenden Ansatz und strich heraus:
„Die umwelt- und sozialrelevante Projektprüfung wurde sehr eng mit dem BMZ
abgestimmt, insbesondere Fragen der Landnutzung und Landpacht.“ Der
Umsetzung des Projekts „ging eine mehrjährige Umwelt- und Sozialprüfung der
internationalen Financiers auf Basis internationaler Standards voraus“ (siehe
Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 der Kleinen Anfrage „Der Beitrag
der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft zu einer
transparenten deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ auf Bundestagsdrucksache
18/1717). Geplant waren dauerhaft 3 500 neue Arbeitsplätze.
Am 24. Juni 2015 hat ABSL überraschend angekündigt, das „Makeni Project“
ab dem 1. Juli 2015 für die Dauer von sechs Monaten ruhen zu lassen (www.
addaxbioenergy.com/data/news/Update_on_Addax_Bioenergy_operation_in_
Sierra_Leone_24_June_2015.pdf). Es zeichnet sich ab, dass sich ABSL nach
Jahren der entwicklungspolitischen Förderung als Großinvestor gänzlich aus
Sierra Leone zurückziehen wird. Das Vorzeigeprojekt wäre dann nichts weiter,
als ein weiteres trauriges Beispiel eines multinationalen Unternehmens, das
jahrelang die Entwicklungspolitik und ein Land an der Nase herumführt, um nach
kräftiger Profitabschöpfung das Land wieder zu verlassen und eher noch
Umwelt- und Menschenrechtsprobleme zurücklässt (Stichwort:
„Heuschrecke“).Am 4. August 2015 wurde eine wissenschaftliche Studie des Stockholm
Environment Institute (SEI) veröffentlicht, das über den Zeitraum von zwei
Jahren die Umsetzung des „Makeni Project“ begleitet und empirisch ausgewertet
hat. Die Wissenschaftler des SEI kommen zu dem Ergebnis, dass die Ziele des
„Makeni Project“ verfehlt worden seien. Die Ankündigung von ABSL, das
„Makeni Project“ zu einem „Role Model for Energy Investment in Africa“ zu
entwickeln, sei nicht umgesetzt worden. Das SEI sieht insbesondere die
beteiligten Entwicklungsbanken wie die DEG in der Pflicht, sich mehr für den Erfolg
des Projektes zu engagieren (
www.sei-international.org/mediamanager/
documents/Publications/Climate/SEI-PR-2015-09-Makeni-Project.pdf).
Seit Jahren weisen zudem lokal und international tätige
Entwicklungsorganisationen auf soziale und ökologische Probleme, hervorgerufen durch das von der
DEG geförderte „Makeni Project“, hin. Besonders erwähnenswert ist hier eine
Studie des Sierra Leone Network on Right to Food (SiLNoRF – www. brotfuer-
alle.ch/fileadmin/deutsch/2_Entwicklungpolitik_allgemein/C_Wirtschaft%20
und%20MR/Landgrab/2014_Addax/20140612_Addax_Monitoring_Report_
2014.pdf) und ein Bericht der Schweizer Nichtregierungsorganisation (NGO)
„Brot für alle“ (www. brotfueralle.ch/index.php?id=2356). Diese wiesen
frühzeitig darauf hin, dass ABSL die Vorgaben des RSB in drei Bereichen verletze:
Lebensmittelsicherheit, free and prior informed consent (Mitwirkung der
betroffenen Bevölkerung), unfreiwillige Umsiedelungen. Sie belegen beispielsweise,
dass der lokalen Bevölkerung Vertragsbedingungen für Landpachtungen
aufgedrückt und nicht verhandelt wurden und zumindest 30 Personen im Jahr 2013
zur Umsiedlung gezwungen wurden. Auch das Zertifizierungssystem des RSB
wird stark kritisiert. Die Zertifizierung basiere vor allem auf Informationen des
Unternehmens selbst. Nur ein Dorf wurde im Laufe des
Zertifizierungsprozesses besucht; die eingesandten Gutachten des SiLNoRF wurden gar nicht
berücksichtigt.
Trotz dieser Kritik, die von der Fraktion DIE LINKE. auch mehrfach an die
DEG herangetragen wurde, haben die DEG sowie die Bundesregierung die
Investition von Addax in Sierra Leone immer als vorbildlich bezeichnet. So hieß
es im Juli 2014 in einem Brief der DEG an den Bundestagsabgeordneten Niema
Movassat u. a.: „Die Anwendung der Standards unterstützt transparente,
partizipative Verfahren auf Ebene der Dorfgemeinschaften. […] Die Einbindung der
lokalen Bevölkerung ist integraler Bestandteil des Projekts. Die DEG ist
überzeugt, dass es sich um ein entwicklungspolitisch, sozial und ökologisch
verantwortungsvolles und sinnvolles Projekt handelt. Das Beschwerdeverfahren steht
natürlich auch Kleinbauernorganisationen offen, um in einem fairen und
transparenten Verfahren Anliegen adressieren und Vorwürfe klären zu können.“
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Sierra Leone ist eines derjenigen westafrikanischen Länder, die am stärksten von
der verheerenden Ebola-Epidemie in den Jahren 2014 und 2015 betroffen waren.
Die gesamte Volkswirtschaft von Sierra Leone wurde durch Ebola erheblich
geschwächt und kam zeitweise nahezu zum Erliegen. Nach aktuellen Zahlen
(September 2015) des National Ebola Response Centre (NERC) in Sierra Leone gab
es insgesamt 3 587 bestätigte Todesfälle im Zusammenhang mit der Monate
andauernden Epidemie (
http://nerc.sl/sites/default/files/Ebola%20Update%20
September%209%2C%202015.pdf).
Auch das im Fokus dieser Kleinen Anfrage stehende Unternehmen ADDAX
stand in den vergangenen 20 Monaten vor enormen Herausforderungen im
Zusammenhang mit Ebola. Nach aktuellem Kenntnisstand hat ADDAX selbst sechs
Ebola-Todesfälle unter seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu beklagen.
Infektionsschutzmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Ebola-Epidemie
eingeführt wurden, lähmten sämtliche betriebliche Abläufe und machten
umfangreiche Plananpassungen notwendig. Ein normaler Geschäfts- und
Projektentwicklungsbetrieb war unter diesen Umständen in keiner Form möglich.
Die Bundesregierung möchte in diesem Zusammenhang das nach ihrer
Einschätzung (die sich auf die verfügbaren Informationen stützt) vorbildliche Verhalten
von ADDAX und der Muttergesellschaft AOG hervorheben. Unbürokratisch und
ohne Rücksicht auf eigene wirtschaftliche Belange, auch gestützt durch große
Unterstützung der DEG und weiterer Finanziers, wurde den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern, ihren Familien und der lokalen Bevölkerung durch den Bau von
Krankenhäusern, Fahrzeugspenden und weiteren Maßnahmen geholfen.
Die DEG vereinbarte zur Unterstützung der von ADDAX eigenständig bereits im
Mai 2014 begonnenen Krisenreaktionsmaßnahmen eine Begleitmaßnahme mit
dem Unternehmen. Hauptziel der Maßnahmen war und ist es, die weitere
Übertragung des Ebola-Virus einzudämmen. Das Engagement stieß sowohl in
der Bevölkerung als auch in Regierungskreisen in Sierra Leone auf Anerkennung
(siehe auch
http://news.sl/drwebsite/publish/article_200526823.shtml oder
http://newctzen.com/index.php/11-news/1410-addax-plays-giant-role-in-the-
ebola-fight).
Die Bundesregierung stellt fest, dass die allgemein bekannte Ebola-Krise und ihre
dramatischen Auswirkungen auf Sierra Leone in der vorliegenden Kleinen
Anfrage der fragestellenden Abgeordneten sowie der Fraktion DIE LINKE keinerlei
Erwähnung und Berücksichtigung findet.
1. Wie hat die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), seine Rolle im
Aufsichtsrat der DEG im Hinblick auf die Aufsicht und Kontrolle des
„Makeni Project“ wahrgenommen?
Die Wahrnehmung der menschenrechtlichen Verantwortung und die Einhaltung
bzw. Verbesserung von Umwelt- und Sozialstandards sind wichtige Ziele, für die
sich das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) über seine Mitwirkungsmöglichkeiten im Aufsichtsrat der DEG
einsetzt. Die Geschäftsführung der DEG und die Mitglieder des Aufsichtsrates
pflegen in diesem Zusammenhang einen kontinuierlichen Dialog. Inhalt und Ergebnis
solcher Gespräche unterliegen der Vertraulichkeit, zu der auch der
Aufsichtsratsvorsitzende aufsichtsrechtlich verpflichtet ist.
2. Inwiefern und in welcher Weise wurde die betroffene Bevölkerung in alle
Phasen (Konzeption, Planung, Durchführung, Monitoring, Evaluierung, etc.)
des „Makeni Projects“ eingebunden?
Insgesamt acht europäische und afrikanische
Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen finanzieren das Vorhaben in Sierra Leone mit. Diese haben das Projekt, mit
Unterstützung eines international und in Sierra Leone erfahrenen Umwelt- und
Sozialberaters, intensiv geprüft. Auf Initiative der DEG wurden zur Einbindung
der lokalen Bevölkerung folgende Punkte im Finanzierungsvertrag verankert:
(i) die explizite Vorgabe, die Nahrungsmittelsicherheit in der Region zu
verbessern; (ii) die Verpflichtung des Unternehmens, einen umfassenden Stakeholder
Engagement Plan zu entwickeln und zu implementieren; und (iii) die
Verpflichtung, durch einen international erfahrenen unabhängigen Umwelt- und
Sozialberater einen jährlichen Umwelt- und Sozialbericht zu erstellen und zu
veröffentlichen (verfügbar auf der Unternehmens-Website via
www.addaxbioenergy.com/
en/the-makeni-project/monitoring-reports.php).
Zur kontinuierlichen Einbindung der Zivilgesellschaft (traditionelle dörfliche
Gemeinschaften, Fokusgruppen, Einzelpersonen und andere Beteiligte (u.a. NRO,
kirchliche Vertreter)) hat das Unternehmen Community Liaison Offices
(Verbindungsbüros) eingerichtet, ein formales Beschwerdeverfahren eingeführt und
gemeinsam mit den Akteuren Village Liaison Committees und District Liaison
Committees gebildet. Weiterhin wurde ein alle drei Monate tagendes Multi-
Stakeholder Forum mit nationalen und internationalen zivilgesellschaftlichen
Organisationen eingerichtet. Durch diese Maßnahmen wird es der lokalen
Bevölkerung ermöglicht, wichtige Themen anzusprechen und Beschwerden zu
adressieren. Gleichzeitig erhält das Unternehmen die Möglichkeit, auf die Aspekte und
Themen zu reagieren.
Die betroffene Bevölkerung wurde in allen Phasen des Projekts eingebunden. Für
die DEG ist das in Projekten, die eine erhöhte Landnutzung beinhalten,
unbedingte und zentrale Voraussetzung. Diese Voraussetzung wurde im „Makeni
Project“ in jeder Phase erfüllt.
Während der frühen Projektphasen (Konzeption und Planung) erfolgte die
Einbindung der lokalen Bevölkerung vor allem im Rahmen der
Umweltverträglichkeitsprüfung, der Identifizierung nutzbaren Landes und der anschließenden
Verhandlungen um dieses Land zwischen ADDAX und den Beteiligten. Im Laufe der
Projektentwicklung bis in die operationelle Phase wurden diese Kontakte
institutionalisiert und strukturiert kontinuierlich weitergeführt. Dazu standen zahlreiche
„Community Liaison Manager“ in einer extra dafür geschaffenen
Organisationseinheit des Unternehmens zur Verfügung. Deren Erkenntnisse fließen in das
Monitoring, die Evaluierung und die zukünftige Planung umwelt- und
sozialrelevanter Aspekte ein. Abgesehen von diesen unternehmensinternen kontinuierlichen
Prozessen, die einen direkten Kontakt des Unternehmens mit der Bevölkerung
darstellen, fanden weitere Rückkopplungen zwischen der betroffenen
Bevölkerung und dem Unternehmen indirekt über die Überwachungsmechanismen statt,
die die Darlehensgeber vertraglich mit ADDAX vereinbart haben.
Besonders hervorzuheben ist das halbjährliche umwelt- und sozialrelevante
Monitoring durch den externen Umwelt- und Sozialberater der Darlehensgeber, der
während seiner Vor-Ort-Besuche aktiv den Austausch mit der lokalen
Bevölkerung und lokalen NRO, auch Sierra Leone Network on Right to Food (SiLNoRF),
gesucht und intensive Kontakte gepflegt hat.
3. Werden die Lehren aus dem „Makeni Project“ zum Anlass genommen, die
Einbindung der betroffenen Bevölkerung auf allen Ebenen (Konzeption,
Planung, Durchführung, Monitoring, Evaluierung, etc.) künftig zu verbessern?
Wenn ja, welche Änderungen sind vorgesehen?
Die Einbindung der lokalen Bevölkerung, die in der Antwort zu Frage 2
dargestellt wurde, war bisher vorbildlich. Hinsichtlich möglicher Änderungen oder
Verbesserungen bei zukünftigen Projekten, verweisen wir auf die Antwort zu
Frage 34.
4. Inwiefern wird in der Risikoanalyse von DEG-geförderten Projekten
berücksichtigt, dass Landverpachtungen im großen Stil und die Ausweitung eines
industriellen Agrarmodells meist auch viele lokal schon existierende
informelle und formelle Arbeitsplätze zerstören, Menschen ihrer
Existenzgrundlagen berauben und die in Aussicht gestellten neuen Arbeitsplätze nicht
ausreichen, um ausreichend nachhaltigen Ersatz für die wegfallenden
Arbeitsplätze zu schaffen?
Der Einfluss von DEG-Engagements auf die lokale Arbeitsplatzsituation wird im
Rahmen einer umfangreichen Umwelt- und Sozialprüfung analysiert und im
weiteren Verlauf der Finanzierung beobachtet. Wichtigstes Instrument im Rahmen
der Prüfung ist das Environmental and Social Impact Assessment welches im Fall
von ADDAX auch eine sozioökonomische Analyse der Region umfasste.
Negative Auswirkungen von Landverpachtung und der Ausweitung industrieller
Agrarmodelle können im Zusammenhang mit dem „Makeni-Project“ nicht bestätigt
werden. Es wurden ungefähr 3 500 direkte Arbeitsplätze sowie im Umfeld des
Projekts neue Einkommensquellen geschaffen, die auch in qualitativer Hinsicht
(Bezahlung, Arbeitsschutz, etc.) vorbildlich sind.
5. Welche Monitoring- und Evaluationsmechanismen bestehen in DEG-
Projekten wie dem „Makeni Project“?
a) In welchen Abständen werden diese allgemein durchgeführt?
b) Welche Personengruppen und Organisationen werden normalerweise
hieran beteiligt oder konsultiert?
Aufgrund der inhaltlichen Überlappungen werden die Fragen 5a und 5b
gemeinsam beantwortet.
Als Monitoring- und Evaluationsmechanismen stehen der DEG folgende
Instrumente regelmäßig zur Verfügung: (1) die halbjährlichen Besuche des
unabhängigen Umwelt- und Sozialberaters der Darlehensgeber, (2) der jährliche öffentliche
Umwelt- und Sozialbericht des Unternehmens, (3) Besuche der Darlehensgeber
vor Ort, (in diesem Projekt wenigstens dreimal jährlich), (4) persönliche
Gespräche zwischen dem finanzierten Unternehmen und den Darlehensgebern,
mehrmals jährlich.
Üblicherweise werden folgende Personengruppen und Organisationen beteiligt
und konsultiert: Lokale Beteiligte/Betroffene (Bevölkerung, Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer, religiöse Vertreterinnen und Vertreter, Vertreterinnen und
Vertreter der politischen Ebene, NRO, Landnutzerinnen und Landnutzer sowie
-besitzerinnen und -besitzer, Vertreterinnen und Vertreter verletzlicher Gruppen).
c) Inwiefern werden systematisch und regelmäßig auch kritische NGO-
Stimmen zu DEG-geförderten Projekten in diesem Monitorings- und
Evaluationsprozess aufgegriffen, analysiert, angehört und berücksichtigt?
d) Welche Schwächen weist der bestehende Evaluationsmechanismus nach
einer rückblickenden Analyse auf, und inwiefern soll dieser eventuell
künftig geändert werden?
e) Welche Mechanismen bestehen in der DEG, um die von dritten
herangetragene Kritik an von der DEG finanzierten Projekten in die Evaluierung
einzubeziehen?
Aufgrund der inhaltlichen Überlappungen werden die Fragen 5c bis 5e
gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen ihrer Verpflichtung verantwortungsvoll und transparent zu handeln,
hat die DEG ein Beschwerdeverfahren entwickelt. Es stellt sicher, dass
Einzelpersonen, Organisationen und andere Parteien, die der Meinung sind, negativ
durch ein von der DEG finanziertes oder geplantes Vorhaben betroffen zu sein,
gehört werden und eine Beschwerde einreichen können.
Die DEG wird dabei durch ein unabhängiges Gremium, das sogenannte
„Independent Expert Panel“, unterstützt, das über die Zulässigkeit der einzelnen
Beschwerden entscheidet und für die weitere Bearbeitung zuständig ist. Das
Independent Expert Panel setzt sich aus drei internationalen Spezialisten
verschiedener Fachbereiche zusammen.
Das Ziel des Beschwerdeverfahrens der DEG ist die Klärung spezifischer
Vorkommnisse, die zu Konflikten beigetragen haben, sowie die Unterstützung der
Beteiligten bei der Entwicklung von Lösungen, die die Interessen aller Parteien
berücksichtigen. Die DEG hat umfassende Hinweise zum
Beschwerdemechanismus auf ihrer Homepage veröffentlicht (siehe
www.deginvest.de/Internationale-
Finanzierung/DEG/Die-DEG/Verantwortung/Beschwerdemanagement/#1).
Darüber hinaus nutzt die DEG die Unterstützung von NRO und nimmt die vielfach
hilfreichen Hinweise zu ihren Engagements, zu den Investitionsländern und den
Sektoren, in denen sie tätig ist, auf. Dies geschieht auf einer strukturierten Basis,
nicht nur vereinzelt.
f) Inwiefern sind die kritischen Berichte, die der DEG laut eigener Aussage
auch alle vorlagen, in die Bewertung der Addax-Aktivitäten eingeflossen,
bzw. warum haben diese nicht zu einer Neubewertung und Überprüfung
der Projektförderung geführt?
Kritische umwelt- und sozialrelevante Berichte sind während der gesamten
bisherigen Laufzeit in die Gestaltung und Bewertung des Engagements und den
Dialog zwischen ADDAX und der DEG eingeflossen. Aspekte, die aus Sicht der
Darlehensgeber von ADDAX berücksichtigt werden sollten, wurden vom
Unternehmen umgesetzt. Die im Rahmen der U&S-Prüfung identifizierten Aspekte und
daraufhin vertraglich fixierten Maßnahmen haben sich als grundsätzlich adäquat
erwiesen.
6. Welche Beschwerdemechanismen bestehen in DEG-Projekten, wie dem
„Makeni Project“?
a) Inwiefern gab und gibt es Beschwerdemechanismen bei der Firma ABSL,
sowie den beteiligten Entwicklungsbanken des „Makeni Projects“,
insbesondere der DEG, und wie funktionieren diese?
b) Warum hat der bei der DEG neu eingeführte Beschwerdemechanismus im
Fall des „Makeni-Projects“ nicht gegriffen?
c) Wie werden vorhandene Beschwerdemechanismen und -möglichkeiten
der betroffenen Bevölkerung transparent bekannt gemacht und diese zur
Nutzung dieser Mechanismen befähigt?
d) Welche Konsequenzen haben allgemein und speziell beim „Makeni
Project“ eingereichte Beschwerden, inwiefern werden diese bearbeitet und
berücksichtigt?
e) Inwiefern, wann, von wem, und mit welchem vorgebrachten Inhalt,
wurden diese Beschwerdemechanismen bei der Firma ABSL oder den
Entwicklungsbanken, insbesondere der DEG im Laufe des „Makeni Projects“
genutzt, wie wurden etwaig eingereichte Beschwerden gehandhabt, und
welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
Aufgrund der inhaltlichen Überlappungen werden die Fragen 6a bis 6e
gemeinsam beantwortet.
ABSL hat ein umfassendes System für die Kommunikation mit Stakeholdern
eingerichtet, das ausdrücklich die Bearbeitung möglicher Beschwerden einschließt
(siehe
www.addaxbioenergy.com/en/the-makeni-project/sustainable-
investmentmodel/ongoing-stakeholder-engagement.php).
Das DEG-Beschwerdeverfahren steht allen Personen und Organisationen offen,
welche der Auffassung sind, durch ein von der DEG finanziertes oder geplantes
Vorhaben negativ betroffen zu sein. Die Beschwerde kann auch durch einen
bevollmächtigten Vertreter eines direkt Betroffenen eingereicht werden. Für eine
ausführliche Beschreibung des Beschwerdemechanismus der DEG siehe Antwort
zu Frage 5.
Der DEG wurde bisher keine Beschwerde im Zusammenhang mit dem „Makeni
Project“ eingereicht.
7. Wie oft reisten seit dem Jahr 2008 Vertreter des BMZ und der DEG nach
Sierra Leone, um sich über die Umsetzung des „Makeni Project“ durch den
von der DEG geförderten Investor ABSL zu informieren (bitte alle Reisen
und Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Reisen auflisten)?
8. Wie genau sahen diese Inspektionen durch das BMZ oder die DEG vor Ort
aus?
a) Welche Vertreter der DEG oder des BMZ waren anwesend (bitte
auflisten)?
b) Wie lange dauerten die Reisen?
c) Welche Orte wurden besichtigt?
d) Mit welchen Personen wurde gesprochen?
Aufgrund der inhaltlichen Überlappungen werden die Fragen 7 und 8 gemeinsam
beantwortet.
Die bei jedem DEG-Engagement standardmäßig durchgeführten intensiven Vor-
Ort-Überprüfungen des Kunden sowie des zu finanzierenden Vorhabens („due
diligence“), fanden auch im Falle von ADDAX statt. Die Tatsache, dass bei AD-
DAX zusätzlich noch eine vertiefte Umwelt- und Sozialprüfung vor Ort stattfand,
verdeutlicht, dass die DEG sich ein noch umfassenderes Bild von den lokalen
Gegebenheiten verschafft hat, als dies bei DEG Engagements üblich ist.
Während der Due-Diligence-Phase, die im Fall von ADDAX aus oben genannten
Gründen besonders lang und intensiv war, wurde das Vorhaben vor Ort vier- bis
fünfmal pro Jahr besucht (inklusive Besuche von Umwelt- und Sozialexperten).
Nach Abschluss der Engagementprüfung und Gewährung des Darlehens war das
Investment Team ADDAX mindestens dreimal pro Jahr vor Ort. Während der
Ebola-Epidemie wurde das Unternehmen naturgemäß weniger besucht. Zudem
haben verschiedene Institutionen (darunter die niederländische FMO, die
ebenfalls im Vorhaben engagiert ist) durch ausführliche und mehrmals pro Jahr
stattfindende Reisen vor Ort das Projekt besucht und stehen wie die DEG seit Beginn
der Finanzierung in engem Kontakt mit dem Unternehmen.
Zu den bei Inspektionen besuchten Orten zählen unter anderem: (1) das
Schiffsterminal in Freetown, (2) die Fabrik, (3) das Kraftwerk, (4) die
Zuckerrohrplantagen, (5) die Unterbringungen der Arbeiter und des Führungspersonals, (6) die
Universität Makeni, die das gesamte Vorhaben als Mediator und als
Forschungsstelle begleitet, (7) die Dorfschule für Farmer sowie (8) die Repräsentanzen von
lokalen Führern.
Eine Reise der DEG wurde zusammen mit einem BMZ-Vertreter durchgeführt
(28. Oktober bis 1. November 2012). Das BMZ konnte sich im Rahmen dieser
Reise ein umfassendes und positives Bild verschaffen.
9. Traten die DEG- und BMZ-Vertreter in Kontakt mit Repräsentanten der
NGO Sierra Leone Network on Right to Food (SiLNoRF)?
a) Wenn ja, welche Ergebnisse hatte das Treffen?
b) Wenn nein, warum nicht?
DEG-Investmentmanager führten mit Vertretern von SiLNoRF bei Besuchen vor
Ort Gespräche. Der unabhängige Umwelt- und Sozialberater der Darlehensgeber
(inkl. DEG), der das Projekt alle sechs Monate besucht, hat regelmäßig Kontakt
mit der lokalen NRO SiLNoRF. Gleiches trifft auch auf ADDAX selbst zu: Das
Unternehmen steht in regelmäßigem Austausch mit der NRO, was sich nicht
zuletzt die erfolgreiche Zusammenarbeit beim gemeinsam realisierten Projekt zum
Themenbereich „Water, Sanitation and Hygiene“ (WASH) im Sommer 2015
zeigt.
Das BMZ hatte bislang mit der NRO keinen direkten Kontakt.
10. Traten die DEG- und BMZ-Vertreter in Kontakt mit Repräsentanten der
NGO Green Scenery?
a) Wenn ja, welche Ergebnisse hatte das Treffen?
b) Wenn nein, warum nicht?
ADDAX pflegt seit Jahren einen engen Kontakt mit Green Scenery. Sowohl in
Freetown als auch in Makeni trafen Vertreter beider Seiten häufig zusammen.
Green Scenery war zudem eines von ca. 100 Mitgliedern des vierteljährlich
tagenden Multi Stakeholder Forums, das von der University of Makeni (UNIMAK)
organisiert wird.
Das BMZ und die DEG hatten bislang mit der NRO keinen direkten Kontakt.
Auch vom unabhängigen Umwelt- und Sozialberater der Darlehensgeber gab es
keine dahingehenden Äußerungen.
11. Wurden aus Sicht der DEG- und BMZ-Inspektoren die formulierten sozialen
und ökologischen Standards des „Makeni Projects“ in einem befriedigenden
Maße umgesetzt?
Wenn nein, welche Ergebnisse waren unbefriedigend, und welche
Konsequenzen hat die DEG daraus gezogen?
12. Wurden die Ergebnisse der Inspektionen vor Ort dokumentiert und können
zur Verfügung gestellt werden?
a) Wenn ja, bitte die Inspektionsergebnisse hier veröffentlichen.
b) Wenn nein, warum nicht?
Aufgrund der inhaltlichen Überlappungen werden die Fragen 11 und 12
gemeinsam beantwortet.
Aus Sicht des BMZ und der DEG wurden die formulierten sozialen und
ökologischen Standards des „Makeni Project“ umgesetzt, was die dokumentierten und
unter
www.addaxbioenergy.com/en/the-makeni-project/monitoring-reports.php
veröffentlichten Inspektionsergebnisse verdeutlichen.
13. Inwiefern reicht der Bundesregierung als Nachweis aus, dass ein
industrielles Agrarmodell in einem Projekt umgesetzt und in Partnerländern
implementiert werden soll, um davon zu sprechen, dass ein solches Projekt die
Ernährungssicherheit ebenso wie andere erwünschte entwicklungspolitische
Wirkungen (z. B. Arbeitsplätze) im betreffenden Land grundsätzlich
fördere?
14. Sieht die Bundesregierung den Vorfall mit ABSL als Anlass, die Politik der
DEG, großflächige agrarindustrielle Projekte in Entwicklungsländern zu
unterstützen, aufgrund der oftmals geringen entwicklungspolitischen Vorteile
und großen Risiken für die lokale Bevölkerung prinzipiell zu überdenken?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
Aufgrund der inhaltlichen Überlappungen werden die Fragen 13 und 14
gemeinsam beantwortet.
Dass ein „industrielles Agrarmodell“ in einem Projekt umgesetzt werden soll
reicht der Bundesregierung in keinem Fall als Nachweis aus, um die
entwicklungspolitischen Wirkungen zu bewerten.
Privatwirtschaftliche Investitionen in landwirtschaftliche Projekte können für
Entwicklungsländer große Chancen und damit einen entwicklungspolitischen
Mehrwert generieren, wenn hierbei grundlegende menschenrechtliche, soziale,
wirtschaftliche und ökologische Prinzipien befolgt werden. Investitionen haben
das Potenzial, landwirtschaftliche Flächen effizienter zu nutzen und einen
Technologietransfer an Kleinbauern und Kleinbäuerinnen stattfinden zu lassen. Die
Nahrungsmittelproduktion kann gesteigert, Einkommen und
Beschäftigungsmöglichkeiten erhöht und Marktzugang verbessert werden. Somit können
Investitionen zum Aufbau einer nachhaltigen, produktiven und ressourcenschonenden
Land- und Ernährungswirtschaft und der Förderung der ländlichen Entwicklung
sowie zur Armutsminderung und Vermeidung von Hunger beitragen. Die Größe
einer Investition ist kein Kriterium für die Förderfähigkeit.
Die Bundesregierung ist sich der Risiken von großflächigen landwirtschaftlichen
Investitionen bewusst und setzt sich daher für die konsequente Einhaltung von
menschenrechtlichen Standards bei der Umsetzung ein. In jedem Einzelfall gilt
es, die wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Effekte, Vorteile und
Risiken zu prüfen und abzuwägen. Um Konflikte mit der lokalen Bevölkerung
auszuschließen gilt es, die Bevölkerung frühzeitig im Vorfeld einer Investition zu
informieren und in die Planung einzubeziehen. Die Orientierung an
internationalen Leitlinien, wie den "Freiwilligen Leitlinien zur verantwortungsvollen
Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern"
(VGGT) wie auch den „Prinzipien für verantwortliche Investitionen in die Land-
und Ernährungswirtschaft“ (CFS-RAI) sollte bei staatlichen Agrarinvestitionen
maßgeblich sein (siehe auch Antwort zu Frage 34).
Die DEG übernimmt eine wichtige Funktion, indem sie gerade dort für die
vertragliche Vereinbarung und Durchsetzung solcher Standards sorgt, wo schwache
staatliche Strukturen benachteiligten Bevölkerungsgruppen, wie z.B. der
Landbevölkerung, nur wenig Schutz bieten. Auch die SEI-Studie (siehe Antwort zu
Frage 25) verweist auf die positiven Wirkungen und Wirkpotenziale.
Mit Agrarfinanzierungen erreicht die DEG über 400 000 Kleinbauern in Afrika
und über das Projekt COMPACI nochmal über 880 000 Kleinbauern. Viele
Engagements werden durch Begleitmaßnahmen unterstützt, insbesondere zur
Verbesserung der Umwelt- und Sozialstandards sowie zur Unterstützung lokaler
ländlicher Entwicklung.
15. Weshalb haben die DEG und die Bundesregierung die Förderung von
Addax in Sierra Leone mehrfach verteidigt und scheinbar keine
grundsätzlichen Projektanpassungen vorgenommen, obwohl sie von der Fraktion DIE
LINKE. wiederholt über kritische Berichte zu den Addax-Aktivitäten
informiert wurden?
Die Bundesregierung und die DEG sind von den positiven
entwicklungspolitischen Effekten des Engagements mit ADDAX in Sierra Leone überzeugt. Die
DEG verfügt – wie zuvor beschrieben – über umfassende Monitoring- und
Beurteilungssysteme, um den Stand der von ihr finanzierten Engagements
einzuschätzen und bei gegebenem Anlass Konsequenzen im Hinblick auf eine etwaige
Anpassungen der Finanzierung und/oder der Kundenbeziehung zu ziehen. Zum
Zweck dieser Beurteilung bezieht die DEG alle verfügbaren Quellen in ihre
Meinungsbildung mit ein, inklusive öffentlicher Berichte von Medien, NRO und
politischen Parteien zu ihren Aktivitäten. Insbesondere Kritik an DEG-
Engagements wird eingehend geprüft, mit den verfügbaren Akteuren im Vorhaben
(Kundenunternehmen, andere Darlehensgeber, unabhängiger Berater, usw.) diskutiert
und in Entscheidungsprozesse über etwaige Anpassungen des Engagements
einbezogen.
16. Warum hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Investor ABSL
beschlossen, ab dem 1. Juli 2015 ihre Beteiligung am „Makeni Project“ für die
Dauer von sechs Monaten ruhen zu lassen?
17. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung, ob der Investor ABSL
beabsichtigt, seine mit dem „Makeni Project“ zusammenhängenden
Investitionen zu verkaufen oder gänzlich aufzugeben und sich aus dem Projekt
komplett zurückzuziehen?
18. Wie bewerten die Bundesregierung und die DEG den vorübergehenden
Ausstieg des Investors ABSL aus dem „Makeni Project“?
19. Wie bewertet die Bundesregierung den derzeitigen Teilrückzug von ABSL
aus dem „Makeni Project“ und einen etwaigen künftigen kompletten
Rückzug vor dem Hintergrund, dass gerade diesem Projekt eingehende Studien
vorausgingen und es ein nach dem RSB zertifiziertes Pilotprojekt sein sollte,
und viel Hoffnung auf die Erreichung tatsächlicher Ernährungssicherheit
geweckt wurde?
20. Welche Auswirkungen hat der vorübergehende Ausstieg des Investors
ABSL aus dem „Makeni Project“ auf die laufenden Verträge mit der DEG?
Aufgrund der inhaltlichen Überlappungen werden die Fragen 16 bis 20
gemeinsam beantwortet.
Die in den Fragen 16 bis 20 getroffenen Äußerungen über die derzeitige
Projektbeurteilung des Investors ABSL sowie dessen mögliche künftige Entscheidungen
sind spekulativ. Hierzu nimmt die Bundesregierung keine Stellung.
Die DEG verfügt über eine gute, vertrauensvolle Kundenbeziehung zu ADDAX
und verzichtet im Interesse des Kunden und der Bevölkerungen vor Ort auf
Spekulationen hinsichtlich der nächsten Schritte im Engagement. Als
Entwicklungsfinanzierer, der an der langfristigen Unterstützung der von uns mit finanzierten
Unternehmen durchgeführten Vorhaben interessiert und zudem an das
Bankgeheimnis gebunden ist, verweist die DEG auf die durch den Kunden öffentlich
gemachten Fakten zum Stand des Projekts.
21. In welcher Höhe hat die DEG den Investor ABSL durch die Förderung des
„Makeni Project“ unterstützt?
Seit dem 1. Januar 2015 veröffentlicht die DEG Daten zum Neugeschäft auf ihrer
Website. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Finanzierung für ADDAX war
diese neue Transparenzrichtlinie noch nicht in Kraft, weshalb die gefragte
Information dem Bankgeheimnis unterliegt.
22. Ergibt sich ein Kreditausfallrisiko für die DEG allgemein und nun speziell
durch den (noch vorläufigen) Rückzug des Investors ABSL und vielleicht
noch weiterer Investoren und Projektbeteiligter?
23. Wurden die Kredite bislang vertragskonform bedient?
24. Welche Konsequenzen hätte ein Verkauf des „Makeni Project“ durch ABSL
an einen Dritten für die laufenden Kreditverträge?
Die in den Fragen 22 bis 24 erfragten Informationen unterliegen dem
Bankgeheimnis, an das die DEG gebunden ist.
25. Wie bewerten die Bundesregierung und die DEG die Ergebnisse der SEI-
Studie?
Die SEI-Studie ist ein wertvoller Diskussionsbeitrag, der zusätzliche
Informationen für die Beurteilung des „Makeni Project“ liefert. Die Bundesregierung sowie
die DEG teilen die Einschätzung der Autoren, dass deren Beobachtungen und
Auswertungen nur eine Momentaufnahme im weiteren Verlauf des „Makeni
Project“ seien und daher keinen Anspruch auf abschließende Bewertung erheben
könnten (siehe Seite X und Seite 35 der Studie,
www.sei-international.org/
mediamanager/documents/Publications/Climate/SEI-PR-2015-09-Makeni-Project.
pdf).
Nach Durchsicht der Studie kann festgehalten werden, dass an keiner Stelle der
explizite Vorwurf zu finden ist, die beteiligten Entwicklungsbanken wie die DEG
wären in der Pflicht gewesen, sich mehr für den Erfolg des Projekts zu
engagieren. Die DEG ist namentlich nur an einer Stelle (bei der Aufzählung aller
beteiligten Finanzakteure) explizit erwähnt.
Nach Ansicht der Bundesregierung stellt die Studie die von der DEG
angenommenen positiven Wirkungen und Wirkpotenziale des „Makeni Project“
hinsichtlich einer Verbesserung der lokalen Infrastruktur und neuer Erwerbs- und
Einkommensmöglichkeiten ebenso dar, wie die schwierigen Aspekte der
Landnutzung. Sie weist außerdem darauf hin, dass private Unternehmen trotz dieser
positiven Wirkungen den öffentlichen Sektor nicht voll ersetzen können und dass
eine Flankierung der Wirkungen privater Unternehmen durch die Regierung
notwendig ist (siehe Executive Summary (pp vii-x) und Conclusions (pp 43-44)).
Vor diesem Hintergrund wird die im Einleitungstext geschilderte Interpretation
der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. seitens der Bundesregierung nicht
geteilt.
26. Welche Folgen haben die Ergebnisse der SEI-Studie auf die Unterstützung
des Investors ABSL durch die DEG?
Die Ergebnisse der SEI-Studie haben auf die Unterstützung des Investors durch
die DEG keinen unmittelbaren Einfluss, da die Investitionsentscheidung zeitlich
vor der Veröffentlichung der SEI-Studie lag.
27. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung objektiv und öffentlich
nachvollziehbar überprüft werden, ob die DEG die eigenen und die von der
Bundesregierung gesteckten entwicklungspolitischen Zielsetzungen und
umwelt- und menschenrechtlichen Standards einhält und dies auch bei
seinen Geschäftspartnern durchsetzt, wenn sie regelmäßig systematische
Informationen über ihre Geschäftsbeziehungen mit dem Verweis auf die
Vertraulichkeit der Investitionsverträge dem Prinzip der Informationsfreiheit
entgegenstellt?
Die Bundesregierung und die DEG sind davon überzeugt, dass transparente
Informationen über die Arbeitsweise der DEG und ihre Finanzierungen dazu
beitragen, ihren spezifischen Entwicklungsauftrag zu erfüllen. Die dazu entwickelte
Veröffentlichungsrichtlinie beschreibt den Umfang und die Art der
Informationen, die die DEG der Öffentlichkeit regelmäßig zur Verfügung stellt. Dazu zählen
Jahresabschlussberichte, unternehmensbezogene Informationen und
Informationen zur Arbeitsweise der DEG, Richtlinien und Berichte. Diese Richtlinie
gewährt keine vertraglichen oder sonstige Rechte an andere Parteien.
Die DEG veröffentlicht zusätzlich ab 2015 auf
www.deginvest.de folgende
investitionsbezogene Informationen zu den aus eigenen Mitteln finanzierten
Investitionsvorhaben, die ab dem 1. Januar 2015 zugesagt werden und für die eine
entsprechende Vertragsgrundlage vorliegt:
Name des Kunden,
Zielland bzw. -region,
Wirtschaftssektor,
Monat der Vertragsunterzeichnung mit der DEG,
Volumen der DEG-Finanzierung,
Umwelt- und Sozialkategorie (A, B+, B, C),
Website des Kunden (falls verfügbar),
Kurzbeschreibung des Vorhabens.
Die Veröffentlichung erfolgt nach Unterzeichnung des Vertrags mit dem
jeweiligen Kunden. Die investitionsbezogene Information stellt eine Zusammenfassung
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dar.
Darüber hinaus veröffentlicht die DEG Informationen über Projekte und
Programme, bei denen öffentliche Mittel eingesetzt werden.
28. Inwiefern gedenken die Bundesregierung und die DEG, ihre internen
Verfahren (insbesondere bei Partizipation und Beschwerdemechanismen) zu
verändern und insgesamt für Transparenz im Sinne der selbst angemahnten
„Good Governance“ in künftigen Projekten zu sorgen?
Auf die Antwort zu den Fragen 5, 6 und 27 wird verwiesen.
29. Wie schätzen die Bundesregierung und die DEG angesichts des
vorübergehenden Ausstieg des Investors ABSL aus dem „Makeni Project“ die
Wahrscheinlichkeit ein, dass durch das „Makeni Project“ die von ABSL
angekündigten nachhaltigen 3 500 Arbeitsplätze in der Region Makeni erhalten
bleiben?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
30. Welche konkreten Pläne gibt es von Seiten der DEG, die doppelt
geschädigten Betroffenen in Sierra Leone (zuerst durch das „Makeni Project“ und nun
durch die jetzt wahrscheinlichen Arbeitsplatzverluste) zu unterstützen?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
31. Welche Lehren ziehen die Bundesregierung und die DEG aus dem wohl
gescheiterten „Makeni Project“?
a) In welcher Form wurde das Makeni-Projekt von der DEG evaluiert,
welche Schwächen weist der bestehende Evaluationsmechanismus auf, und
wie soll dieser eventuell geändert werden?
b) Ist die Einbindung der betroffenen Bevölkerung in die Konzeption,
Planung, Durchführung und Evaluierung von Projekten im ausreichenden
Maß sichergestellt, und ist vorgesehen, diese Einbindung zukünftig zu
verbessern, und wenn ja, wie?
c) Welche Mechanismen bestehen in der DEG, um auf von Dritten
herangetragene Kritik an von der DEG finanzierten Projekten in die Evaluierung
einzubeziehen?
Aufgrund der inhaltlichen Überlappungen werden die Fragen 31a bis 31c
gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 5, 6 und 27 wird verwiesen.
32. Warum hat der bei der DEG neu eingeführte Beschwerdemechanismus im
Fall des Makeni-Projekts nach Meinung der Bundesregierung nicht
gegriffen?
Da bei der DEG bisher keine Beschwerde im Zusammenhang mit der
Finanzierung von ADDAX eingereicht wurde, konnte auch kein Beschwerdeverfahren in
Gang gesetzt werden. ADDAX hat einen eigenen, sehr funktionsfähigen,
Beschwerdemechanismus implementiert, der nach Kenntnis der DEG von den
betroffenen Anrainern des Projekts genutzt wird. Die Bundesregierung wertet die
Tatsache, dass sich direkt Betroffene nicht an die DEG wenden als ein Indiz für
das gute Beschwerdemanagement von ADDAX.
33. Sieht die Bundesregierung den Vorfall als Anlass, die Politik der DEG,
großflächige agrarindustrielle Projekte in Entwicklungsländern zu unterstützen,
aufgrund der oftmals geringen Benefits und großen Risiken für die lokale
Bevölkerung prinzipiell zu überdenken?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
34. Inwiefern ist es der Bundesregierung im Angesicht ihres Unwissens (siehe
Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 auf
Bundestagsdrucksache 18/1717) wichtig oder unwichtig, dass die DEG bei den von ihr
finanzierten Unternehmen und Projekten die Einhaltung der „Voluntary
Guidelines on the Responsible Governance of Tenure on Land, Fisheries and
Forests in the Context of National Food Security“ überprüft bzw. garantiert?
a) Wird die Bundesregierung diesen Fall zum Anlass nehmen, in laufenden
und künftigen DEG- und KfW-Projektförderungen auf eine Einhaltung
dieser „Voluntary Guidelines“ zu drängen?
b) Wird die Bundesregierung eine effektive Kontrolle einführen, um selber
besser informiert zu sein, ob und inwiefern Standards wie die „Voluntary
Guidelines“ eingehalten werden oder nicht?
Aufgrund der inhaltlichen Überlappungen werden die Fragen 34a und 34b
gemeinsam beantwortet.
Die „Freiwilligen Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von Boden-
und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern“ (VGGT) wie auch die
„Prinzipien für verantwortliche Investitionen in die Land- und
Ernährungswirtschaft“ (CFS-RAI) wurden von Deutschland maßgeblich mit entwickelt. Die
Bundesregierung will diese Leitlinien umsetzen und arbeitet mit diesem Ziel im
Rahmen ihrer Entwicklungspolitik mit Partnerländern und zivilgesellschaftlichen
Akteuren zusammen. Unter anderem hat das BMZ das Deutsche Institut für
Menschenrechte und das Institute for Advanced Sustainability Studies beauftragt, die
Umsetzungsanforderungen der VGGT an öffentliche landbezogene Investitionen
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Abgleich zu bereits
existierenden internationalen Standards zu analysieren und gute fachliche Praxis in der
Umsetzung der Empfehlungen der Leitlinien herauszuarbeiten.
Die Einhaltung der „Voluntary Guidelines on the Responsible Governance of
Tenure on Land, Fisheries and Forests in the Context of National Food Security“
werden bei Finanzierungen der DEG durch die Anwendung der IFC Performance
Standards überprüft und im weiteren Verlauf der Finanzierung garantiert.
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ISSN 0722-8333]