[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 23. Oktober 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6495
18. Wahlperiode 28.10.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz,
Hans-Christian Ströbele, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5886 –
US-Unternehmen im Auftrag deutscher Behörden
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 15. November 2013 berichtete die „Süddeutsche Zeitung“, dass die
Bundesregierung 207 US-amerikanischen „private contractors“ eine
Sondergenehmigung für die Übernahme von Diensten für US-amerikanische Militärs auf
deutschem Boden erteilt hat (
www.sueddeutsche.de/politik/geheimer-
kriegdeutschland-freund-und-helfer-der-usa-1.1819101-2).
Die „Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen“ erhalten US-
Unternehmen, die in Deutschland eingesetzt sind. Außerdem ist bekannt geworden,
dass einige der Unternehmen – wie Computer Science Corporation (CSC), L-3
Communications Holding sowie Booz Allen Hamilton – auch gleichzeitig
Aufträge für die Bundesregierung ausgeführt haben.
Über die Tätigkeit dieser ausländischen Unternehmen in Deutschland ist bisher
wenig bekannt. Unter „private contractors“ verstehen die Fragesteller private
Dienstleister, die verschiedenste Aufgaben von Nachrichtendiensten,
Geheimdiensten oder dem Militär in Deutschland oder im Ausland übernehmen. Für die
Übernahme dieser Dienstleistungen werden die oft „Unternehmensberatung“
oder „IT-Beratung“ genannten Firmen von der Regierung bezahlt.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Hinsichtlich der Beantwortung der Fragen 2 bis 30 wird davon ausgegangen, dass
sich die Fragesteller auf Vertragsbeziehungen zu den mit und ohne
Verbalnotenwechsel ausgestatteten US-amerikanischen Unternehmen aus den Bereichen
Sicherheitsdienstleistungen/Nachrichtendienste/Militär beziehen.
Vertragsbeziehungen zu deutschen Unternehmen, die eine gleich oder ähnlich klingende Firma
führen wie die betroffenen US-amerikanischen Unternehmen, sind nicht
aufgeführt, zumal der Bundesregierung nicht stets im Einzelnen bekannt ist, ob und wie
diese Unternehmen mit US-amerikanischen Gesellschaften rechtlich verbunden
sind.
Der Bundesnachrichtendienst (BND) erfasst erst seit dem Jahr 2006
durchgeführte Vergabevorgänge elektronisch und kann daher erst für die Zeit ab dem
1. Januar 2006 über entsprechende Vorgänge gesichert Auskunft erteilen.
Vergabevorgänge, die als Papierakten geführt werden und älter als fünf Jahre sind,
wurden in der Regel vernichtet.
Die Fragen zu den US-amerikanischen bzw. den deutschen Unternehmen werden
im Lichte der in der Vorbemerkung seitens der Fragesteller aufgeführten
Auslegung beantwortet. Als „private contractors“ werden daher bei der Beantwortung
dieser Anfrage Unternehmen behandelt, die verschiedenste Aufgaben von
Nachrichtendiensten, Geheimdiensten oder dem Militär in Deutschland oder im
Ausland übernehmen. Zudem wurde berücksichtigt, dass es den Fragestellern
ausweislich ihrer Anfrage auf tatsächlich durchgeführte Dienstleistungen ankommt.
Das Bundesministerium der Verteidigung unterhält zahlreiche vertragliche
Beziehungen mit US Unternehmen, da die Bundeswehr eine Vielzahl von US-
amerikanischen Rüstungsgütern nutzt (u. a. CH-53 Transporthubschrauber,
PATRIOT Flugabwehr-System). Die Anlage 1 enthält Angaben, die mit einem
vertretbaren Aufwand ermittelt werden konnten.
1. Welchen US-Unternehmen hat die Bundesregierung seit 2001 bis heute eine
Sondergenehmigung für die Übernahme von Diensten für US-amerikanische
Militärs auf deutschem Boden erteilt (bitte alphabetisch mit Anzahl der
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, deren genaue Aufgabenbeschreibung, ihre
Jobprofile, Beschäftigungsumstände und ihren konkreten Einsatzorten
auflisten)?
Die Bundesregierung verweist auf die Antworten zu den Fragen 1, 3, 4 und 5 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5622
vom 22. Juli 2015.
2. Welche der im Jahr 2013 erwähnten 207 US-amerikanischen Unternehmen
sowie der bis heute hinzugekommenen Unternehmen mit einer
„Sondergenehmigung“ der Bundesregierung für den Einsatz auf deutschem Boden
arbeiten aktuell, d.h. derzeit laufend auch für die Bundesregierung und
nachgeordnete Dienststellen (z.B. Bundeskanzleramt, Auswärtiges Amt (AA),
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), Bundesministerium des
Innern (BMI), Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
etc.), und in welcher Form (bitte chronologisch jeweils nach Verträgen,
deren Inhalt sowie Höhe der Vertragssummen bzw. Auftragsvolumen
aufschlüsseln)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Für das
Bundeskanzleramt und das Bundesministerium des Innern mit den jeweiligen Behörden
des Geschäftsbereichs sind derzeit keine der in Rede stehenden Firmen tätig.
Das Auswärtige Amt steht aktuell in keiner Geschäftsbeziehung mit US-
Unternehmen, denen Befreiungen und Vergünstigungen gewährt wurden.
Bundesministerium der Verteidigung:
Aufgrund des Umfangs und der besseren Übersichtlichkeit für die Fragesteller
wird diese Frage zusammen mit den Fragen 5, 7, 10, 13 und 16 in einer gesondert
übersandten tabellarischen Auftragsübersicht beantwortet die mit dem VS-Grad
„VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft ist. Diese Auflistung enthält keine
Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat
des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
sog. Foreign Military Sales (FMS)-Fälle sowie keine Aufträge, die im
Unterauftrag, z.B. auch über NATO-Agenturen, getätigt wurden.
Es handelt sich um eine Zusammenstellung von Einzelinformationen, die in ihrer
Gesamtschau schutzbedürftig sind.
3. In welcher Form wurden im Rahmen der in Frage 2 angesprochenen
Verträge gegebenenfalls Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überlassen (bitte nach
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und/oder anderen
Beschäftigungsumständen aufschlüsseln)?
Für das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium des Innern wird auf die
Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Das Bundesministerium der Verteidigung verfügt hierzu über keine Erkenntnisse.
Eine automatisierte Abfrage der ca. 6 700 Verträge zu einzelnen Vertragsinhalten
bzw. zu weitergehenden Informationen über die beauftragten Unternehmen ist
nicht möglich.
4. Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung zu allen in Frage 2
angesprochenen US-Unternehmen machen, insbesondere zu der Anzahl der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren genauer Aufgabenbeschreibung,
Jobprofilen, Beschäftigungsumständen und deren konkreten Einsatzorten?
Die Bundesregierung verweist auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3.
5. Welche der 2013 erwähnten 207 US-amerikanischen Unternehmen und bis
heute hinzugekommenen Unternehmen mit einer „Sondergenehmigung“ der
Bundesregierung für den Einsatz auf deutschem Boden arbeiteten in der
Vergangenheit auch für die Bundesregierung und nachgeordnete Dienststellen
(z.B. Bundeskanzleramt, AA, BMVg, BMI, BSI etc.) und in welcher Form
(bitte chronologisch seit dem Jahr 2001 jeweils nach Verträgen und deren
Inhalt sowie Höhe der Vertragssummen/Auftragsvolumen aufschlüsseln)?
Für das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium des Innern nebst den
Geschäftsbereichsbehörden sind keine der in Rede stehenden Firmen tätig gewesen.
Für die Vergangenheit liegen im Auswärtigen Amt Daten zum Teil seit dem Jahr
2001, zum Teil seit dem Jahr 2010 vor. Aus den vorhandenen Daten ergibt sich,
dass das Auswärtige Amt in den erfassten Zeiträumen in keiner
Geschäftsbeziehung mit US-Unternehmen stand, denen Befreiungen und Vergünstigungen
gewährt wurden.
Für das Bundesministerium der Verteidigung wird auf die Antwort zu Frage 2
verwiesen.
6. In welcher Form wurden im Rahmen der in Frage 5 angesprochenen
Verträge gegebenenfalls Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überlassen (bitte nach
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und/oder anderen
Beschäftigungsumständen aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 5.
7. Welche weiteren US-amerikanischen Unternehmen aus dem Bereich
Sicherheitsdienstleistungen bzw. Nachrichtendienste bzw. Militärs, also private
Dienstleister ohne „Sondergenehmigung“ der Bundesregierung für den
Einsatz auf deutschem Boden arbeiteten in der Vergangenheit seit 2001 auch für
die Bundesregierung und nachgeordnete Dienststellen (bitte alphabetisch
nach Firmen und jeweils deren Verträge mit der Bundesregierung und deren
Inhalt und Höhe der Auftragssummen/Auftragsvolumen auflisten)?
Für das Bundeskanzleramt und seine Geschäftsbereichsbehörde: wird auf die
Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Im Auswärtigen Amt liegen für die Vergangenheit Daten zum Teil seit dem Jahr
2001, zum Teil seit dem Jahr 2010 vor. Aus den vorhandenen Daten ergibt sich,
dass das Auswärtige Amt in keiner Geschäftsbeziehung mit US-amerikanischen
Unternehmen aus dem Bereich Sicherheitsdienstleistungen/
Nachrichtendienste/Militärs stand.
Für das Bundesministerium der Verteidigung wird auf die Antwort zu Frage 2
verwiesen.
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern hat das Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einen Auftrag an ein US-
amerikanisches Unternehmen erteilt:
Auftragnehmer Auftragsgegenstand Auftragsvolumen
CrowdStrike Inc. Einkauf von IT-Vorfall-Reports 450.000,00 US$
Bei diesem Auftrag handelte es sich um einen Lieferauftrag. Eine
Arbeitnehmerüberlassung hat nicht stattgefunden.
8. In welcher Form wurden im Rahmen der in Frage 7 angesprochenen
Verträge gegebenenfalls Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überlassen (bitte nach
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und/oder anderen
Beschäftigungsumständen aufschlüsseln)?
Für das Bundeskanzleramt und seine Geschäftsbereichsbehörde wird auf die
Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Für das Bundesministerium der Verteidigung wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
Für das Bundesministerium des Innern und seine Geschäftsbereichsbehörden
wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
9. Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung zu allen in Frage 7
angesprochenen US-Unternehmen machen, insbesondere zu der Anzahl der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren genauer Aufgabenbeschreibung,
Jobprofilen, Beschäftigungsumständen und deren konkreten Einsatzorten
seit dem Jahr 2001?
Für das Bundeskanzleramt und seine Geschäftsbereichsbehörde wird auf die
Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Für das Bundesministerium der Verteidigung wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
Dem BSI liegen keine Erkenntnisse zu Frage 9 vor. Insofern wird auf die Antwort
zu Frage 7 verwiesen.
10. Welche weiteren US-amerikanischen Unternehmen aus dem Bereich
Sicherheitsdienstleistungen bzw. Nachrichtendienste bzw. Militärs ohne
„Sondergenehmigung“ der Bundesregierung für den Einsatz auf deutschem Boden
arbeiten aktuell, d.h. derzeit laufend, auch für die Bundesregierung und
nachgeordnete Dienststellen (bitte alphabetisch nach Firmen und jeweils deren
Verträgen mit der Bundesregierung und deren Inhalt und Höhe der
Vertragssumme/Auftragsvolumen auflisten)?
Für das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium des Innern mit den
jeweiligen Behörden des Geschäftsbereichs wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Das Auswärtige Amt steht aktuell in keiner Geschäftsbeziehung mit US-
amerikanischen Unternehmen aus dem Bereich Sicherheitsdienstleistungen/
Nachrichtendienste/Militärs.
Für das Bundesministerium der Verteidigung wird auf die Antwort zu Frage 2
verwiesen.
11. In welcher Form wurden im Rahmen der in Frage 10 angesprochenen
Verträge gegebenenfalls Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überlassen (bitte nach
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und/oder anderen
Beschäftigungsumständen aufschlüsseln)?
12. Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung zu den in Frage 10
genannten Unternehmen machen, insbesondere zu der Anzahl der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren genauer Aufgabenbeschreibung, ihren
Jobprofilen, Beschäftigungsumständen und deren konkreten Einsatzorten?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Für das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium des Innern mit den
jeweiligen Behörden des Geschäftsbereichs wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Für das Bundesministerium der Verteidigung wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
13. Welche der folgenden Unternehmen sowie Subunternehmen (sofern bekannt
bitte aufzählen) haben aktuell (d.h. derzeit laufend) oder früher Aufträge der
Bundesregierung und deren nachgeordneten Dienststellen erhalten (bitte
nach Datum, d. h. Beginn und Ende der Aufträge, sowie deren Inhalt und
Höhe der Vertragssummen/Auftragsvolumen aufschlüsseln):
Alion Science and Technology Corporation
Archimedes
ARRIS Group, Inc.
A-T Solutions
Atlantean
BAE Systems plc.
Battlespace Inc.
Boeing Defense, Space & Security
Booz Allen Hamilton Inc.
CACI International Inc.
Calhoun International LLC
Capstone Corporation
Computer Science Communications (CSC)
Data Path Inc.
DRS Technologies
DynCorp International
Engility
General Atomics Aeronautical
General Dynamics Information Technology
Harris IT Services Corporation
InCadence Strategic Solutions
ITT/Exelis
Jacobs Engineering Group Inc.
Jacobs Technology
Kestrel Boeing Defense, Space & Security
Kforce Government Solutions (KGS)
Kforce Inc.
L3 Communications Holdings
LEIDOS
Leonie
Lockheed Martin Corporation
MacAulay Brown Inc. (MacB)
ManTech International Corporation
M.C. Dean
Mission Essential
Northrop Grumman Corporation
Pacific Architects and Engineers
Pluribus International Corporation
Raytheon Company
Red Gate Group
Riverbend Development Consulting
Rockwell Collins Inc.
SAIC
Six3 Systems
SOS International Ltd
SRA International, Inc.
URS Corporation
Vykin Corporation
Walsingham Group Inc.
Wyle Laboratories?
Für das Bundeskanzleramt und seine Geschäftsbereichsbehörde wird Fehlanzeige
gemeldet.
Für die Vergangenheit liegen im Auswärtigen Amt Daten zum Teil seit 2001, zum
Teil seit 2010 vor. Aus den vorhandenen Daten ergibt sich, dass das Auswärtige
Amt weder aktuell noch in der Vergangenheit in Geschäftsbeziehungen mit den
aufgelisteten Unternehmen stand.
Für das Bundesministerium der Verteidigung wird auf die Antwort zu Frage 2
verwiesen.
Für das Bundesministerium des Innern wird auf die Antwort zu Frage 17 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5622
verwiesen.
14. In welcher Form wurden im Rahmen der in Frage 13 angesprochenen
Verträge gegebenenfalls Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überlassen (bitte nach
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und/oder anderen
Beschäftigungsumständen aufschlüsseln)?
15. Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung zu allen in Frage 13
angesprochenen US-Unternehmen machen, insbesondere zu der Anzahl der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren genauer Aufgabenbeschreibung,
Jobprofilen, Beschäftigungsumständen und deren konkreten Einsatzorten
seit dem Jahr 2001?
Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Für das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium des Innern mit den
jeweiligen Behörden des Geschäftsbereichs wird auf die Antwort zu Frage 13
verwiesen.
Für das Bundesministerium der Verteidigung wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
16. Welche US-amerikanischen Unternehmen aus dem Bereich
Sicherheitsdienstleistungen bzw. Nachrichtendienste bzw. Militär mit und ohne
„Sondergenehmigung“ der Bundesregierung für den Einsatz auf deutschem
Boden arbeiten aktuell auch für deutsche Sicherheitsbehörden und
Nachrichtendienste oder die Bundeswehr?
Für das Bundesministerium der Verteidigung wird auf die Antwort zu Frage 2
verwiesen.
17. Welche Angaben macht die Bundesregierung zu den (ihren) aktuellen, d.h.
derzeit laufenden Verträgen mit den in Frage 16 angesprochenen privaten
Dienstleistern und deren Inhalt sowie Höhe der Vertragssummen bzw.
Auftragsvolumen? (Bitte chronologisch für
- Bundesnachrichtendienst (BND)
- Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
- Bundeskriminalamt (BKA)
- Militärischer Abschirmdienst (MAD)
- Landeskriminalämter
- Landesämter für Verfassungsschutz
- Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
- weitere
auflisten)?
Da derartige Verträge mit den in der Frage genannten Sicherheitsbehörden und
Nachrichtendiensten auf Bundesebene nicht bestehen, können keine Angaben
gemacht werden.
Für das Bundesministerium der Verteidigung wird ergänzend darauf
hingewiesen, dass auch keines der in Frage 16 aufgelisteten Unternehmen je Aufträge
durch den Militärischen Abschirmdienst erhalten hat.
18. In welcher Form wurden im Rahmen der in Frage 16 und 17 angesprochenen
Verträge gegebenenfalls Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überlassen (bitte
nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und/oder anderen
Beschäftigungsumständen aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
19. Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung machen zu allen in
Frage 13 angesprochenen US-Unternehmen, insbesondere zu der Anzahl der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren genauer Aufgabenbeschreibung,
ihren Jobprofilen, Beschäftigungsumständen und deren konkreten
Einsatzorten?
Für das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium des Innern mit den
jeweiligen Behörden des Geschäftsbereichs wird auf die Antwort zu Frage 13
verwiesen.
Für das Bundesministerium der Verteidigung wird auf die Antwort zu Frage 17
verwiesen.
20. Welche der folgenden Unternehmen haben aktuell, d.h. derzeit laufend
Aufträge der genannten deutschen Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste
und deren nachgeordneten Dienststellen erhalten (bitte nach Datum, d. h.
Beginn und Ende der Aufträge, sowie deren Inhalt und Höhe der
Vertragssummen/Auftragsvolumen aufschlüsseln):
Alion Science and Technology
Archimedes
ARRIS Group, Inc.
A-T Solutions
Atlantean
BAE Systems plc.
Battlespace Inc.
Boeing Defense, Space & Security
Booz Allen Hamilton Inc.
CACI International Inc.
Calhoun International LLC
Capstone Corporation
Computer Science Communications (CSC)
Data Path Inc.
DRS Technologies
DynCorp International
Engility
General Atomics Aeronautical
General Dynamics Information Technology
Harris IT Services Corporation
InCadence Strategic Solutions
ITT/ Exelis
Jacobs Engineering Group Inc.
Jacobs Technology
Kestrel Boeing Defense, Space & Security
Kforce Government Solutions (KGS)
Kforce Inc.
L3 Communications Holdings
LEIDOS
Leonie
Lockheed Martin Corporation
MacAulay Brown Inc. (MacB)
ManTech International Corporation
M.C. Dean
Mission Essential
Northrop Grumman Corporation
Pacific Architects and Engineers
Pluribus International Corporation
Raytheon Company
Red Gate Group
Riverbend Development Consulting
Rockwell Collins Inc.
SAIC
Six3 Systems
SOS International Ltd
SRA International, Inc.
URS Corporation
Vykin Corporation
Walsingham Group Inc.
Wyle Laboratories?
Im Zeitraum von 2009 bis 2015 hat die Bundespolizei (BPOL) Leistungen aus
vom Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern geschlossenen
Rahmenverträgen mit den unter 1. bis 3. aufgeführten US-amerikanischen
Unternehmen abgerufen:
1. L3 Communications - Buchungsperiode 12/2013 - Beschaffung Echolot -
11.662,00 Euro
2. Northrop Grumman - Buchungsperiode 07/2009 - 08/2010 -
Instandsetzungsarbeiten Seefahrzeuge - 7.521,05 Euro
3. General Dynamics - Buchungsperiode 12/2010 - 10/2013 - Beschaffung und
Instandsetzung Landfahrzeuge - 6.419.612,68 Euro
Im Übrigen wird Fehlanzeige gemeldet.
21. In welcher Form wurden im Rahmen der in Frage 20 angesprochenen
Verträge gegebenenfalls Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überlassen (bitte nach
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und/oder anderen
Beschäftigungsumständen aufschlüsseln)?
Es hat bei der BPOL keine Überlassungen von Mitarbeitern im Rahmen der unter
Frage 20 benannten Beauftragungen stattgefunden.
22. Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung zu allen in Frage 20
angesprochenen US-Unternehmen machen, insbesondere zu der Anzahl der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren genauer Aufgabenbeschreibung,
Jobprofilen, Beschäftigungsumständen und deren konkreten Einsatzorten?
Die Bundesregierung kann zu Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren
genauer Aufgabenbeschreibung, Jobprofilen, Beschäftigungsumständen und
deren konkreten Einsatzorten keine Angaben machen (Angaben zum allgemeinen
Firmenprofil sind öffentlich zugänglich).
23. Welche weiteren hier nicht genannten US-Dienstleister stehen aktuell,
d. h. derzeit laufend in Geschäftsbeziehungen zu deutschen
Sicherheitsbehörden oder Nachrichtendiensten?
Die Beantwortung der Fragen 23 bis 26 kann für den Bereich des BND aus
Gründen des Staatswohls nicht in offen zugänglicher Weise erfolgen. Die erbetenen
Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die
im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des BND und
insbesondere seinen technischen Aufklärungs- und Analysemethoden stehen. Bereits
durch die Bekanntgabe der Zusammenarbeit mit spezialisierten Unternehmen
könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die
Arbeitsweise, Methodik und schutzwürdige Fähigkeiten des BND ziehen. Eine
Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Fähigkeiten würde zu einer
wesentlichen Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies könnte die Effektivität
der nachrichtendienstlichen Aufklärung beeinträchtigen, was wiederum für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein kann. Deshalb sind die
entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und
organisatorischen Schutz von Verschlusssachen mit dem VS-Grad „VS-
Vertraulich“ eingestuft und werden gesondert an die Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages übermittelt.
Im Übrigen wird Fehlanzeige gemeldet.
Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
24. Welche Angaben kann die Bundesregierung machen zu den aktuellen,
d. h. derzeit laufenden Verträgen mit den in Frage 23 angesprochenen
Unternehmen und deren Inhalt sowie Höhe der Vertragssummen/
Auftragsvolumen?
25. In welcher Form wurden im Rahmen der in Frage 23 angesprochenen
Verträge gegebenenfalls Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überlassen (nach
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und/oder anderen Beschäftigungsumständen
aufschlüsseln)?
26. Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung machen zu den in
Frage 23 angesprochenen US-Unternehmen, insbesondere zu der Anzahl der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren genauer Aufgabenbeschreibung,
ihren Jobprofilen, Beschäftigungsumständen und deren aktuellen konkreten
Einsatzorten?
Die Fragen 24 bis 26 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen.
27. Welche weiteren hier nicht genannten US-Dienstleister standen in der
Vergangenheit seit 2001 in Geschäftsbeziehungen zu deutschen
Sicherheitsbehörden oder Nachrichtendiensten?
Für den Bundesnachrichtendienst wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Im Übrigen bestanden keine Geschäftsbeziehungen zu weiteren US-
Dienstleistern.
28. Welche Angaben macht die Bundesregierung zu seit dem Jahr 2001 mit den
in Frage 27 angesprochenen private contractors geschlossenen Verträgen
und deren Inhalt sowie Höhe der Vertragssummen/Auftragsvolumen (bitte
chronologisch auflisten)?
29. In welcher Form wurden im Rahmen der in Frage 27 angesprochenen
Verträge gegebenenfalls Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überlassen (bitte nach
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und/oder anderen
Beschäftigungsumständen aufschlüsseln)?
30. Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung machen zu allen in
Frage 27 angesprochenen US-Unternehmen, insbesondere hinsichtlich der
Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren genauer
Aufgabenbeschreibung, ihren Jobprofilen, Beschäftigungsumständen und deren
konkreten Einsatzorten seit dem Jahr 2001?
Die Fragen 28 bis 30 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen.
31. Welche deutschen private contractors aus dem Bereich
Sicherheitsdienstleistungen bzw. Nachrichtendienste bzw. Militär standen in der Vergangenheit
seit dem Jahr 2001 in Geschäftsbeziehungen zu deutschen
Sicherheitsbehörden oder Nachrichtendiensten?
Für den BND wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Im Übrigen bestehen keine Geschäftsbeziehungen zu deutschen private
constractors aus dem Bereich Sicherheitsdienste/Nachrichtendienste/Militär.
Auch in der Vergangenheit (seit 2001) stand der Militärische Abschirmdienst
nicht in Geschäftsbeziehungen zu deutschen private contractors aus dem Bereich
Sicher-heitsdienste/Nachrichtendienste/Militär.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz betreibt kein Outsourcing seiner
gesetzlichen Fachaufgaben an deutsche private contractors aus dem Bereich
Sicherheitsdienstleistungen/Nachrichtendienste/Militär.
Hinsichtlich der vertraglichen Beziehungen des Bundeskriminalamtes (BKA) zu
dem Unternehmen CSC bzw. seinen Vorgänger- und Tochterunternehmen wird
auf die bisherige Berichterstattung der Bundesregierung im Rahmen des
Parlamentarischen Fragerechts verwiesen, u. a. auf die Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Bundestagsdrucksache 18/334 vom 22. Januar 2014.
32. Welche Angaben macht die Bundesregierung zu den seit dem Jahr 2001 mit
deutschen private contractors geschlossenen Verträgen und deren Inhalt
sowie Höhe der Auftragssummen/Auftragsvolumen?
33. In welcher Form wurden im Rahmen der in Frage 31 angesprochenen
Verträge gegebenenfalls Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überlassen (bitte nach
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und/oder anderen
Beschäftigungsumständen aufschlüsseln)?
Die Fragen 32 und 33 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen.
34. Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung machen zu allen
deutschen privaten Dienstleistern, insbesondere zu der Anzahl der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren genauer Aufgabenbeschreibung, ihren
Jobprofilen, Beschäftigungsumständen und deren konkreten Einsatzorten seit dem
Jahr 2001?
Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen, darüber hinaus können keine
weiteren Angaben gemacht werden.
35. Welche deutschen privaten Dienstleister aus dem Bereich
Sicherheitsdienstleistungen bzw. Nachrichtendienste bzw. Militär stehen aktuell in
Geschäftsbeziehungen zu deutschen Sicherheitsbehörden oder Nachrichtendiensten?
Für den Bundesnachrichtendienst wird Fehlanzeige gemeldet.
Der Militärische Abschirmdienst steht aktuell nicht in Geschäftsbeziehungen zu
weiteren deutschen privaten Sicherheitsdienstleistern aus dem Bereich
Sicherheitsdienstleistungen/Nachrichtendienste/Militär.
Die Geschäftsbeziehungen von deutschen privaten Dienstleistern aus dem
Bereich Sicherheitsdienstleistungen/Nachrichtendienste/Militär zu deutschen
Sicherheitsbehörden oder Nachrichtendiensten beschränken sich auf die in der
beigefügten Anlage genannten Firmen mit den entsprechenden Auftragssummen.
Für das BKA wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.
Für das Bundesamt für Verfassungsschutz wird auf die Antwort zu Frage 31
verwiesen.
36. Welche Angaben macht die Bundesregierung zu ihren aktuellen Verträgen
mit deutschen privaten Dienstleistern und deren Inhalt sowie Höhe der
Vertragssumme/Auftragsvolumen?
Für das Bundeskanzleramt und seine Geschäftsbereichsbehörde ergeht
Fehlanzeige.
Das Bundesministerium der Verteidigung verweist auf die Antwort zu Frage 35.
Für das BKA wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.
Für das Bundesamt für Verfassungsschutz wird auf die Antwort zu Frage 31
verwiesen.
37. In welcher Form wurden im Rahmen der in Frage 35 angesprochenen
Verträge gegebenenfalls Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überlassen (bitte nach
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und/oder anderen
Beschäftigungsumständen aufschlüsseln)?
Für das Bundeskanzleramt und seine Geschäftsbereichsbehörde wird auf die
Antwort zu Frage 36 verwiesen.
Das Bundesministerium der Verteidigung verweist auf die Antwort zu Frage 35.
Für das BKA wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen.
Für das Bundesamt für Verfassungsschutz wird auf die Antwort zu Frage 31
verwiesen.
38. Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung machen zu allen mit
ihr aktuell in vertraglicher Beziehung stehenden deutschen privaten
Dienstleistern insbesondere zur Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren
genauer Aufgabenbeschreibung, ihren Jobprofilen,
Beschäftigungsumständen und deren aktuellen konkreten Einsatzorten?
Für das Bundeskanzleramt und seine Geschäftsbereichsbehörde wird auf die
Antwort zu Frage 36 verwiesen.
Das Bundesministerium der Verteidigung verweist auf die Antwort zu Frage 35.
Für das Bundesamt für Verfassungsschutz wird auf die Antwort zu Frage 31
verwiesen.
Bezeichnung der Leistung Auftragsvolumen Auftragnehmer Bedarfsträger
in €
Bewachung Tagungsraum 1.757,15 Power GmbH BKA
Bewachung für BPOLABT Ratzeburg 2012 ‐2017 1.249.260,10
Göttinger Überwachungsdienst
GmbH BPOLP
Bewachung Tagungsraum 1.757,15 Power GmbH BKA
Bewachung Tagungsraum 1.757,15 Power GmbH BKA
Bewachung Tagungsraum 14.370,59 Allianz Deutschland AG BKA
Bewachung Tagungsraum 9.617,34
AVMS Audio Video Media
Services GmbH BKA
Bewachungsleistung / Pförtnerdienst ab
01.04.2015 *1
WIKING Wach‐ und Werkschutz
GmbH BPOL
Bewachungsleistung Uelzen 2013 ‐ 2017 176.527,66
Göttinger Überwachungsdienst
GmbH BPOL
Bewachungsleistung Deggendorf 2013 ‐ 2017 478.947,00 Siba security service GmbH BPOL
Bewachungsleistung Bayreuth 2013 ‐ 2017 466.455,89 Siba security service GmbH BPOL
Bewachungsleistung Bad Düben 2013 ‐ 2017 238.397,79
Göttinger Überwachungsdienst
GmbH BPOL
Bewachungsleistung Direktion
Bundesbereitschaftspolizei 2013 ‐ 2017 124.196,27
Göttinger Überwachungsdienst
GmbH BPOL
Bewachungsdienstleistungen für BPOL‐
Fliegerstaffel in Gifhorn 564.801,68
Safe Wach‐ und
Sicherheitsunternehmen BPOL
Bewachungsleistungen 2012 ‐ 2017 97.535,11 GSE Protect mbH BPOL
Durchführung von Bewachungsleistungen (Laufzeit
3 Monate) 1.793.717,33 Siba security service GmbH BPOL
Bewachungspersonal 2013 ‐2017 10.588,21
Göttinger Überwachungsdienst
GmbH BPOL
Bewachungsleistungen für BPOL Fliegerstaffel
Fuhlendorf, 2010‐2015 490.497,34
WIKING Wach‐ und Werkschutz
GmbH BPOL
Bewachungsleistungen/Pförtnerdienst 2015
Verlägerungsoption 126.052,11
WIKING Wach‐ und Werkschutz
GmbH BPOL
Bewachung / Pförtnerdienst BPOLDIR Hannover
(07/2010 bis max. 06/2015) 322.869,81
WIKING Wach‐ und Werkschutz
GmbH BPOL
Bewachungsleistung Bundespolizeiabteilung
Duderstadt 01.10.2011 ‐ 30.09.2015 399.430,28
Göttinger Überwachungsdienst
GmbH BPOL
Bewachung des Bundespolizeistandortes Sankt
Augustin 2011 ‐ 2016 1.576.397,33 Siba security service GmbH BPOL
Bewachung für BPOLABT Ratzeburg 2012 ‐2017 312.562,52
Göttinger Überwachungsdienst
GmbH BPOL
Bewachungsleistung Bundespolizeiabteilung
Hünfeld (2011‐2016) 381.271,52 Siba security service GmbH BPOL
Bewachungsleistung 174.000,00 Siba security service GmbH BPOL
IT‐Sicherheit, Geheimschutz, materielle Sicherheit 1.513.046,92 Persicon Consultancy GmbH BDBOS
Fachkraft für Arbeitssicherheit für 1 Jahr 63.024,78
Arbeitsschutz‐ und
Büroorganisation BKA
Fluggastkontrollen (Luftsicherheit) auf dem
Flughafen Frankfurt Terminal 2 33.925.424,09 Brinks Sicherheit GmbH BPOL
Luftsicherheitskontrolldienstleistungen am
Flughafen Berlin‐Schönefeld 39.002.306,84
SECURITAS Aviation Service
GmbH & Co. KG BPOL
Luftsicherheitskontrolldienstleistungen am
Flughafen Düsseldorf 53.235.831,67
Kötter Aviation Security GmbH
& Co. KG BPOL
Anlage zur Kleinen Anfrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BT 18/5886
Luftsicherheitskontrolldienstleistungen am
Flughafen Köln/Bonn 33.783.834,46
Flug‐ und Industriesicherheit
Service‐ und Beratungsgesellsc BPOL
Luftsicherheitskontrolldienstleistungen Frankfurt
2011‐16 17.857.951,60 FraSec Fraport Security Services BPOL
Luftsicherheitskontrolldienstleistungen Flughafen
Bremen 11.843.298,28
DSW Deutscher Schutz‐ und
Wachdienst GmbH & Co. KG BPOL
Luftsicherheitskontrolldienstleistungen Flughafen
Dresden 4.701.257,10
Kötter Aviation Security GmbH
& Co. KG BPOL
Luftsicherheitskontrolldienstleistungen Flughafen
Erfurt 1.688.791,70
Kötter Aviation Security GmbH
& Co. KG BPOL
Luftsicherheitskontrolldienstleistungen Flughafen
Hamburg 39.294.923,47
DSW Deutscher Schutz‐ und
Wachdienst GmbH & Co. KG BPOL
Luftsicherheitskontrollstellen 1.068.531,94 Smiths‐Heimann GmbH BPOL
Wartung Sicherheitskontrolltechnik 95.070,70 Smiths‐Heimann GmbH BPOL
Servicevertrag Luftsicherheitskontrolltechnik 305.518,17 Smiths‐Heimann GmbH BPOL
Wartungsvertrag Sicherheitsscanner am Flughafen
Frankfurt/Main 113.400,00
EAS Enviment Analytical
Systems GmbH BPOL
Luftsicherheitskontrolldienstleistungen 13.713.411,25
I‐SecDeutsche Luftsicherheit
GmbH BPOL
Luftsicherheitskontrolldienstleistung
Düsseldorfund Köln/Bonn *1
Kötter Aviation Security GmbH
& Co. KG BPOL
Luftsicherheitskontrolldienstleistungen
Leipzig/Halle 2.603.049,00
SECURITAS Aviation Service
GmbH & Co. KG BPOL
Luftsicherheitskontrolldienstleistungen
Saarbrücken 1.060.341,12
Flug‐ und Industriesicherheit
Service‐ und Beratungsgesellsc BPOL
DNA‐Spuren‐Sicherungskits *1
Voigtländer Polizei und
Kriminaltechnik GmbH KdB
(*1) für diese Verträge liegen derzeit keine Abrufzahlen vor
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
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ISSN 0722-8333]