[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 28. September 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6174
18. Wahlperiode 29.09.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms,
Annalena Baerbock, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN
– Drucksache 18/5907 –
Reform der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/5559)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Reform der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) ist bereits
seit den 90er Jahren immer wieder Bestandteil politischer Debatten. Nach ersten
kleinen Reformen sollte im Jahr 2012 nach Vorliegen des sogenannten 5.
Berichts eine umfassende Reform erfolgen. Doch deren Umsetzung verzögert sich
weiter oder wird teilweise durch ausbleibende oder nach Auffassung der
Fragesteller nicht zielführende neue Maßnahmen konterkariert.
So sollte ab dem Jahr 2013 schrittweise die Generaldirektion in Bonn aufgebaut
werden, um die bisherigen sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD)
aufzulösen und dadurch die WSV um eine Hierarchieebene zu reduzieren. Bis
jetzt arbeiten in der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
am zentralen Standort Bonn nach Auskunft der Bundesregierung gerade einmal
zehn Personen, vorgesehen war, bis zum Jahr 2020 rund 400 Mitarbeiter in
Bonn anzusiedeln. Die bisherigen WSD-Standorte werden somit bis mindestens
zum Jahr 2025 weiter erhalten. Eine Struktur oder Aufgabenbeschreibungen der
neuen der GDWS unterstellten Ämter und deren Zuschnitte liegen weiterhin
nicht vor.
Zum Erhalt des ehemaligen WSD-Standorts Aurich wurde unter anderem die
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) gegründet. Bisher ist
den Fragestellern nicht klar ersichtlich, welche Aufgaben diese wahrnimmt und
warum diese Aufgaben nicht auch durch andere Ämter, etwa das
Bundesverwaltungsamt wahrgenommen werden können.
Die Bundesregierung hatte im Rahmen der Reform 2012 ein
Zuständigkeitsanpassungsgesetz angekündigt, um die Reform rechtlich abzusichern. Dieses hat
sie nun per Referentenentwurf vorgelegt. Es ist zu hinterfragen, ob in diesem
Zusammenhang nicht zur besseren Übersichtlichkeit auch ein
Schifffahrtsgesetzbuch durch die Bundesregierung erstellt werden müsste, das alle wichtigen
Gesetze und Verordnungen für die Binnen- oder Seeschifffahrt klar ersichtlich
zusammenführt.
1. Was beinhaltet die funktionale Zuständigkeit der GDWS, und wer definiert
diese Aufgaben?
Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) ist als
Mittelbehörde fachlich bundesweit für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
(WSV) in Deutschland zuständig. Die Aufgaben der GDWS sind durch Gesetze,
Verordnungen und Erlasse definiert.
2. a) Von welchem Dienstsitz aus hat der Präsident der GDWS seine
Amtsgeschäfte in den Jahren 2014 und 2015 wahrgenommen (bitte tabellarisch in
Zeiträumen tagesgenau angeben)?
b) Inwiefern ist es notwendig, dass die Amtsgeschäfte vom Dienstsitz Bonn
aus wahrgenommen werden, und aus welchen Gründen kann davon
abgewichen werden?
Mit dem Zeitpunkt der Abordnung des Präsidenten der GDWS (1. Mai 2013)
wurde sein Dienstsitz nach Bonn verlagert. Dienstgeschäfte werden seit diesem
Zeitpunkt ausschließlich vom Dienstort Bonn aus erledigt. Zu den vom Standort
Bonn ausgeübten Dienstgeschäften zählen auch die notwendigen Dienstreisen.
c) Ist zwischenzeitlich der Dienstort und/oder der dienstliche Wohnsitz für
den Präsidenten sowie für die Abteilungsleiter der GDWS nach Bonn
verlegt worden? Wenn nein, warum nicht?
Der Präsident der GDWS sowie 4 von 5 Abteilungsleitern haben ihren Dienstort
am Sitz der GDWS-Zentrale in Bonn. In einem Fall wurde aus sozialen bzw.
persönlichen Gründen bis 2017 von einer Verlagerung des Dienstsitzes nach Bonn
abgesehen.
3. Gilt die Freiwilligkeit der Versetzung aus den Außenstellen der GDWS zum
Standort Bonn auch für die an den Außenstellen arbeitenden
Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten?
Das Freiwilligkeitsprinzip gilt bei reformbedingten räumlichen Umsetzungen und
Versetzungen innerhalb der WSV uneingeschränkt auch für alle Beamtinnen und
Beamten der Besoldungsgruppe A.
4. Gibt es eine Einstellungssperre für alle freiwerdenden Dienstposten bei den
sieben Außenstellen, und wie viele Planstellen/Stellen sind mit KW-
Vermerk versehen?
Nein.
5. Wie viele Dienststellen und Dienststellenstandorte gab es in der WSV im
Jahr 2007, und wie viele sind es aktuell im Jahr 2015 (bitte tabellarisch
darstellen und jeweilige Orte nennen)?
Die erbetene tabellarische Darstellung ist als Anlage beigefügt.
6. a) Welche Altersstruktur weist die WSV auf (bitte je Altersgruppe die
Anzahl der Mitarbeiter aufführen)?
Die Altersstruktur kann nachfolgender Tabelle entnommen werden.
Altersgruppe von-bis Anzahl Beschäftigte
<= 29 693
30-39 1.725
40-49 3.137
50-59 4.181
>=60 1.363
Auswertungsinhalte:
Organisatorischer Umfang: WSV (ohne Bundesanstalt für Wasserbau
(BAW), Bundesanstalt für Gewässerkunde
(BfG), Havariekommando (HK))
Personal: Dauerpersonal (Kopfzahlen, ohne befristet
Beschäftigte, Azubis, Anwärter, Referendare)
Stichtag: 1. September 2015
b) Welches Durchschnittsalter haben die Mitarbeiter in der WSV, und wie
hat sich die Kennzahl seit dem Jahr 2007 bis heute jährlich entwickelt?
Die Entwicklung des Durchschnittsalters kann nachfolgender Tabelle
entnommen werden.
Jahr Durchschnittsalter
2015 47,93
2014 48,05
2013 47,91
2012 47,45
2011 46,98
2010 46,44
2009 46,10
2008 45,82
2007 45,37
Auswertungsinhalte:
Organisatorischer Umfang: WSV (ohne BAW, BfG, HK)
Personal: Dauerpersonal (Kopfzahlen ohne befristet
Beschäftigte, Azubis, Anwärter, Referendare)
Stichtag: jeweils 1. September des Kalenderjahres
(Ausnahme: im Jahr 2007 ist Stichtag der
1. Oktober)
7. a) Welche Aufgaben aus welchen Referaten im Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sind für eine Übertragung auf die
GDWS nach welchem Zeitplan vorgesehen?
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat dazu
eine Untersuchung der Abteilung WS durchgeführt und grundsätzlich
delegationsfähige Aufgaben ermittelt. Derzeit werden in der GDWS die strukturellen
Voraussetzungen geschaffen, um Aufgaben aus dem BMVI zu übernehmen.
b) Inwiefern ist mit der Übertragung eine Reduzierung von Referaten und
Personal vorgesehen?
In welchen Fällen und zu welchen Zeitpunkten mit der Übertragung von
Aufgaben aus dem Ministerium auf die GDWS auch organisatorische Konsequenzen
für die Aufgaben und Struktur der Abteilung WS verbunden sind, wird geprüft.
8. a) Welche Einsparung an Haushaltsmitteln bzw. an Vollzeitäquivalent für
Personalausgaben wurde jährlich seit dem Jahr 2007 bis heute erreicht?
b) An welcher Zielvorgabe orientiert sich die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang?
c) Wie wurde die Vorgabe, jährlich 1,15 Prozent Personalkosten in der WSV
einzusparen, eingehalten, und welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus (vgl. ver.di Bund und Länder, Information für die
Beschäftigten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, S. 1)?
Von 2007 bis 2015 nahm die Anzahl der dauerhaft in der WSV (ohne BAW, BfG
und HK) beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 11 335,44 auf
10 622,86 VZÄ ab. Die Differenz zwischen 2007 und 2015 beträgt damit
712,58 VZÄ. Die bis 2012 geltenden gesetzlichen Vorgaben zu
Stelleneinsparungen hat das BMVI stets erfüllt. Daraus resultierende Einsparungen bei den
Personalausgaben wurden im Einzelplan12 berücksichtigt. Die Personalmittelansätze
sind den jährlichen Haushaltsgesetzen zu entnehmen.
9. Inwiefern ist das Verfahren aus dem Jahr 1995, also vom damaligen Beginn
der ersten Reformmaßnahmen, mit den Schritten innerer und äußerer Reform
sowie Festlegung auf Sozialverträglichkeit, so auch nach dem jetzigen Stand
der Reform beibehalten worden?
Wenn nicht, warum nicht, und was gilt stattdessen?
Das 7-Schritte-Modell aus dem Jahr 1995 ist nicht mehr aktuell. Die
Sozialverträglichkeit ist durch die sehr weitgehenden verbindlichen Zusagen der
zuständigen Bundesminister geregelt.
10. a) Aus welchen Gründen wurde die BAV aus der WSV heraus neu
gegründet?
Die Zusammenfassung bereits gebündelter Verwaltungsaufgaben in einer
Dienstleistungsbehörde – anstatt in mehreren WSV-Dienststellen – war ein
konsequenter Schritt in der Entwicklung der Dienstleistungszentren im Ressort BMVI.
b) Welche konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten hat die BAV aktuell?
Nach Errichtungserlass wird unterschieden zwischen verbindlichen Aufgaben für
alle Behörden und fakultativen Aufgaben, welche die Behörden bestellen. Aktuell
zuständig ist die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) unter
anderem für
– Dienstpostenbewertung,
– Organisationsuntersuchungen,
– Personalgewinnung,
– Interne Revision im Auftrag der Innenrevision beim BMVI,
– Pensionsfestsetzung und -regelung,
– Beihilfeangelegenheiten,
– Aufgaben der Lohnrechnungsstellen
c) Welche weiteren Aufgaben soll die BAV zukünftig zusätzlich zu den
heutigen Aufgaben übernehmen und jeweils aus welchen Gründen?
Bei der BAV zu bündelnden Aufgaben stehen noch aus
– Personalabrechnung,
– Erstellung organisatorischer Muster,
– Wissensmanagement.
Die BAV erarbeitet gemeinsam mit Behörden des Ressorts Konzepte, um
Aufgaben bei Bedarf für die Behörden zu übernehmen. Gründe sind jeweils
Synergieeffekte oder wirtschaftlichere Wahrnehmung bei der BAV.
d) Welcher Teil der Aufgaben der BAV ist aktuell zur Erbringung von
Dienstleistungen für die WSV und welcher Teil für welche anderen
Behörden des Bundes?
Alle Aufgaben werden sowohl für die WSV als auch für alle anderen Behörden
des Ressorts erbracht. Die fakultativen Aufgaben bestellen die Behörden
individuell.
11. a) Aus welchen Gründen dauern die für jede Haushaltsanmeldung
notwendigen Planstellen-/Stellenanforderungen sowie Stellenbemessungen und
Bewertungen bei der GDWS bis Ende des Jahres 2017?
Die GDWS befindet sich im Umbau von der regionalen hin zur zentralen,
bundesweiten Zuständigkeit.
b) Sind diese Aufgaben nicht auch die Aufgabe der Bundesanstalt für
Verwaltungsdienstleistungen (BAV)?
Die abschließende Bewertung der Stellen ist Aufgabe der BAV.
c) Warum wird zur Beschleunigung der Stellenbemessungen nicht das
Bundesverwaltungsamt mit herangezogen?
Die Beauftragung des Bundesverwaltungsamtes (BVA) würde nicht automatisch
zur Beschleunigung beitragen. Der spezifische Sachverstand zur WSV liegt im
Ressort BMVI bei der BAV.
12. Welchen Ablauf gibt es jeweils bei der Wiederbesetzung von Dienstposten
gemäß der neuen Zuständigkeitsregelung bei externen Einstellungen für
a) einen Bauingenieur im Sachbereich 2 eines WSA,
b) einen Schiffsführer für ein Vermessungsfahrzeug bei einem WSA,
c) einen Dreher für einen Bauhof bei einem WSA,
Die GDWS hat mit dem Zeitpunkt ihrer Einrichtung die zentrale Stellen-/
Planstellenbewirtschaftung in der WSV übernommen. Für die zentrale
Ressourcensteuerung nach fachlichen Schwerpunkten sowie zur Umsetzung der WSV-
Reform ist dies zwingend erforderlich.
Die Stellen-/Planstellenzuweisungen zur Besetzung freier Dienstposten erfolgt
nach Prüfung der bestehenden Nachbesetzungskriterien.
d) einen Vermessungsingenieur für ein Vermessungsfahrzeug beim
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH),
e) einen Kontrolleur für LKW im Bereich der ostdeutschen Grenzen beim
Bundesamt für Güterverkehr, und
f) einen Sachbearbeiter für Haushaltsangelegenheiten beim Eisenbahn-
Bundesamt?
Sofern die Wiederbesetzung dieses Dienstpostens stellenwirtschaftlich möglich
und organisatorisch geboten ist, erfolgt eine entsprechende Stellenausschreibung.
Der Einstellungsprozess wird unter Beteiligung der BAV durch die jeweilige
Dienststelle durchgeführt.
13. Bis wann sollen nach aktuellen Kenntnissen die Außenstellen der GDWS
aufgelöst werden, und aus welchen Gründen scheint hier das Datum 2020
nicht mehr haltbar?
Sobald das WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz, die WSV-
Zuständigkeitsanpassungsverordnung und die neuen GDWS-Verordnungen in Kraft getreten sind,
können die Außenstellen bis 2020 aufgelöst werden.
14. a) Welche örtlichen, fachlichen und verwaltungstechnischen Zuordnungen
werden die „weiteren Dienststellen“ (Fachstellen, Berufsbildungszentren
und Zentralstellen) zukünftig jeweils erhalten (bitte bisherige und
neue/geplante Zuordnung tabellarisch aufführen)?
Eine Übersicht sämtlicher Dienststellen der WSV mit ihren heutigen Standorten
ist beigefügt (vgl. Anlage).
Die organisatorische Zuordnung richtet sich ausschließlich nach dem Charakter
der dort wahrgenommenen Aufgaben. Operationelle Aufgaben werden den
Ämtern, konzeptionelle der GDWS zugeordnet. Details hierzu werden im
Zusammenhang mit der neuen Ämterstruktur geprüft.
b) Aus welchen Gründen wurde für die Zentralstelle
Schiffsuntersuchungskommission/ Schiffseichsamt Koblenz (ZSUK) sowie für die Fachstellen
Maschinenwesen gemäß Begründung des Referentenentwurfs des
Zuständigkeitsanpassungsgesetzes noch keine Zuordnung gefunden?
c) Bis wann wird die ZSUK der GDWS zugeordnet?
d) Falls sie nicht der GDWS zugeordnet werden soll, wo wird sie dann
zugeordnet, und welche weiteren Möglichkeiten der Zuordnung kommen
nach Auffassung der Bundesregierung in Frage?
Die Fragen 14b bis 14d werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt (ZSUK/SEA)
wird nach dem Inkrafttreten des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes als
eigenständiges Dezernat in die bereits bestehende Unterabteilung „Binnenschifffahrt“ der
GDWS überführt.
Die Fachstellen „Maschinenwesen“ nehmen überwiegend – in der bestehenden
Ämterstruktur gebündelt – operative Aufgaben wahr. Ihre Überführung in die
neue Ämterstruktur wird zurzeit geprüft. Hierfür sind umfangreiche
Aufgabenerhebungen „vor Ort“ erforderlich.
15. a) Wo werden die Fachstellen, Berufsbildungszentren und Zentralstellen
verbleiben und inwiefern werden diese der GDWS zugeordnet? Wenn
nicht, wo werden sie dann zugeordnet?
b) Bleiben die Berufsbildungszentren Sonderstellen der GDWS oder
erhalten sie einen neuen Organisationsstatus?
Es wurde durch Erlass verfügt, dass die Berufsbildungszentren an ihren
Standorten organisatorisch, haushaltsmäßig und fachlich Einrichtungen der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes bleiben. Sie sind bei der GDWS als
Sonderstellen zugeordnet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 14b bis 14d
verwiesen.
c) Welche gebündelten Ausführungsaufgaben liegen in der Hoheit der
WSÄ?
In der bestehenden Struktur werden gebündelte Ausführungsaufgaben der Ämter
durch die bestehenden Fach- und Sonderstellen der WSV im Auftrag der
jeweiligen Wasser- und Schifffahrtsämter wahrgenommen.
d) Welche unterschiedlichen Budgetverantwortungen gibt es in der WSV,
und durch welche Maßnahmen werden die Kompetenzen in den Ämtern
weiter gestärkt?
Die Budgetverantwortung für die WSV liegt beim BMVI und bei der GDWS.
Mit einer Verringerung der Anzahl der zukünftigen Wasserstraßen- und
Schifffahrtsämter sowie ihrer neuen, revierbezogenen Zuordnung (Zuständigkeit)
werden die Voraussetzungen für die Delegation von erheblichen Teilen der
Budgetverantwortung (Sachmittel und Personal) geschaffen. Allein hierdurch werden
die zukünftigen Ämter fachlich, organisatorisch und personalwirtschaftlich
gegenüber dem Ist-Zustand deutlich gestärkt.
16. Welche Aufgaben hat die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) genau, und
wann wird sie im Auftrag der WSV tätig?
Die BAW ist eine Bundesoberbehörde. Sie ist das zentrale Institut der WSV für
die wissenschaftlich-technische Versuchs- und Forschungsarbeit und die
praxisbezogene Beratung der WSV in den Fachgebieten Bautechnik, Geotechnik und
Wasserbau. Die BAW wird für Einzelprojekte der WSV nach deren zentraler
Priorisierung durch die GDWS von dieser beauftragt.
17. a) Welche Dienstpostenbeschreibungen und Bewertungen bestehen beim
Havariekommando?
Für alle Dienstposten im Havariekommando, die mit Bundesbeschäftigten besetzt
sind, liegen Dienstpostenbeschreibungen und Bewertungen vor.
b) Welche Personalkosten des Havariekommandos wurden jeweils in den
Jahren 2007 bis 2014 durch die Küstenländer getragen (bitte für die
einzelnen Küstenländer aufschlüsseln)?
Nach § 10 Absatz 1 der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, den
Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über
die Errichtung des Havariekommandos (VkBl. 2003 Seite 31) finanziert jeder
Partner die gemäß dieser Vereinbarung zu treffenden Maßnahmen, insbesondere
die Personal- und Sachkosten des Dienstbetriebes des Havariekommandos, für
seinen Zuständigkeitsbereich selbst. Die Personalkosten der beim
Havariekommando beschäftigten Landesbediensteten werden vereinbarungsgemäß von den
jeweiligen Küstenländern getragen. Die Personalkosten werden dem Bund nicht
mitgeteilt.
18. Für welche technischen Berufe in der WSV sind derzeit nicht ausreichend
Bewerber vorhanden (bitte jeweilige Berufsbezeichnungen und jeweilige
Ausbildungsrichtungen nennen)?
Folgende technische Berufsgruppen in der WSV sind heute bzw. absehbar von
Gewinnungs- und Haltungsproblemen betroffen:
Ingenieur-Dienstposten in den Fachgebieten:
Bautechnik/Bauingenieur,
Schiffbau,
Nachrichtentechnik,
Elektrotechnik/Mechatronik,
STE-Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnik,
Maschinenbau,
Vermessung,
Nautik.
Techniker-Dienstposten in den Fachgebieten:
Bau,
Maschinenbau,
Elektro-/Nachrichtentechnik.
Dienstposten mit nautischen Qualifikationen:
Kapitäne,
Schiffsführer,
Schiffsmechaniker/Matrosenmotorenwarte,
Wachoffiziere/Wachmaschinisten,
Matrosen,
Alleinmaschinisten.
19. a) In welchen Organisationseinheiten gibt es heute eine flächendeckende
Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) nach den Vorgaben des
Bundesministeriums für Finanzen?
Der Aufbau einer flächendeckenden WSV-weiten Kosten- und
Leistungsrechnung (KLR) wird derzeit inhaltlich und methodisch unter Berücksichtigung
bereits bestehender und eingeführter KLR-Instrumente vorbereitet.
b) Inwieweit existieren noch die Werkstattkostenrechnung WEKOR und
Betriebsabrechnung BAR weiter, und welche Gründe gibt es dafür?
Im Außenbereich der WSV gibt es Betriebsabrechnungen. Die Ergebnisse werden
für die Priorisierung der Aufgabenerledigung und des Personaleinsatzes sowie für
den Nachweis der Wirtschaftlichkeit von Vergaben genutzt. WEKOR-Verfahren
werden nicht eingesetzt.
20. a) Gibt es für die vorhandenen Bauwerke und Anlagen der WSV eine
flächendeckende Anlagenbuchhaltung aller Bauwerke und Anlagen nach
dem gegenwärtigen Stand?
b) Wenn nein, wie weit ist die Erfassung des Zustandes und Wertes aller
Bauwerke und Anlagen fortgeschritten, und wann ist deren Abschluss
vorgesehen?
c) Wenn ja, wann erfolgt die vollständige Information des Bundestages über
das Anlagenkataster?
22. a) Wie stehen die 50 Mrd. Euro in Verbindung mit der Mitteilung des
Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Verkehr und
Digitale Infrastruktur, Enak Ferlemann, an den Verkehrsausschuss des
Deutschen Bundestages, erst rund 10 Prozent der Bundeswasserstraßen seien
bewertet (vgl. Ausschussdrucksache 18(15)43)?
b) Kann davon ausgegangen werden, dass inzwischen in der
Anlagenbuchhaltung sämtliche Sachanlagen erfasst und bewertet worden sind, und
wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, bis wann ist damit zu
rechnen?
c) Kann davon ausgegangen werden, dass die unterschiedlichen
Anlagebuchhaltungs- Systeme inzwischen zusammengeführt oder durch KLR
ersetzt worden sind, und wenn nein, bis wann wird dies geschehen?
Die Fragen 20 und 22 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ergänzend zur pauschalen Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt auch eine
anlagenspezifische Bewertung. Arbeitsgrundlage für eine anlagenspezifische
Bewertung bilden die gem. § 49a HGrG entwickelten „Standards staatlicher
Doppik“ (SsD). Eine den SsD entsprechende Bilanzierung des
Verkehrsinfrastrukturvermögens in Form eines harmonisierten Erfassungs- und Bewertungsverfahrens
für die Verkehrsinfrastruktur stellt eine umfängliche Aufgabe dar.
Die im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung bereits bestehende
Anlagenbuchhaltung beruht auf einer Erfassungs- und Bewertungsrichtlinie aus dem
Jahr 2009. Diese genügt aber im Hinblick auf die damalige alleinige Ausrichtung
auf Belange der Kosten- und Leistungsrechnung nicht den SsD. Zudem wurde
dort bislang vorrangig das sogenannte Standardvermögen (Betriebsvermögen)
der WSV erfasst und bewertet. Mit Erlass vom 29. August 2014 wurde festgelegt,
dass die vollständige Aufnahme und Erstbewertung des Infrastrukturvermögens
als einmalige, temporär abgegrenzte Aufgabe als Projekt der GDWS
durchzuführen ist. Dieser Prozess dauert noch an.
Die bislang seitens der GDWS in der Anlagenbuchhaltung ausgewiesenen
Vermögenswerte umfassen einen Anteil von rund 10 Prozent am pauschal ermittelten
Sachanlagevermögen.
Inwiefern nach bilanzieller Einzelerfassung und Bewertung des vollständigen
Infrastrukturvermögens der Bundeswasserstraßen der genannte Wert verifiziert wird
bzw. angepasst werden muss, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt
werden.
21. a) Mit welcher Methode wurden die in der Begründung zum
Zuständigkeitsanpassungsgesetz genannten 50 Mrd. Euro Sachanlagevermögen ermittelt
(bitte nach Herstellungskosten bzw. Wiederbeschaffungswert oder
anderen Methoden)?
Der Wert des Sachanlagevermögens wurde ermittelt auf der Basis der jährlichen
Zugänge (Investitionen) und der jährlichen Abgänge (Abschreibungen) unter
Berücksichtigung der jährlichen Preissteigerungsraten. Diese Methodik entspricht
der vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) angewandten
volkswirtschaftlichen Bewertung mittels der sogenannten Perpetual-Inventory-
Methode (Hochrechnung von Investitions- und Abschreibungszeitreihen). Im
Ergebnis ergibt sich so der Wiederbeschaffungswert des Anlagevermögens.
b) Aus welchen Gründen wurde diese Methode zur Ermittlung des
Sachanlagewerts herangezogen?
Diese Methode ermöglicht eine pauschale Ermittlung des Anlagevermögens als
Wiederbeschaffungswerte, wobei als Basis die jährlichen Investitionshaushalte
und die Abschreibungsdauern für Anlagetypen herangezogen werden können.
c) Wurde dafür ein Gutachten herangezogen, wenn ja, durch wen wurde es
innerhalb welchen Zeitraums erstellt, und welche Kosten sind insgesamt
dafür angefallen bzw. werden noch anfallen?
Die jährliche Fortschreibung des Anlagevermögens erfolgt durch das BMVI in
Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt und dem Deutschen Institut
für Wirtschaftsforschung (DIW). Spezifische Kosten fallen hierfür nicht an.
23. a) Wann veröffentlicht die Bundesregierung ein Wasserstraßengesetzbuch
bzw. ein Schifffahrtsgesetzbuch, das Schifffahrtsgesetze (Binnen und/
oder See) vereint?
b) Wenn die Bundesregierung kein solches Gesetzbuch vorsieht, welche
Nachteile würde ein solches Gesetzbuchvorhaben ihrer Auffassung nach
bringen?
Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, ein einheitliches
Schifffahrtsgesetzbuch auszuarbeiten. Das Vorhaben wird wegen seines Umfangs längere
Zeit in Anspruch nehmen. Ein genaues Datum kann daher derzeit noch nicht
genannt werden.
Anlage zur Frage 5
Standorte WSV
Fach- und Sonderstellen sind nicht eigenständige Dienststellen der WSV und zum Teil mit anderen Dienstsitzen/-Adressen.
Beschäftigte der WSV der jeweiligen Dienststellen können durch individuelle Vereinbarungen
auch an anderen Orten als dem Standort der Dienststelle auf Dauer oder temporär beschäftigt sein-bis zu Telearbeit am Wohnort.
Verschiedene WSV-Dienststellen können an einem Standort(z.B. Stadt) mit verschiedenen Dienstadressen vorhanden sein.
Dienststellen
2007 / 2015 ohne
Außenbereiche der WSÄ
Dienststellenstandorte
2007 / 2015 ohne
Außenbereiche der WSÄ
Mittelbehörde 7 / 1 9 / 10 mit BBiz Koblenz und Kleinmachnow
Ämter ohne Außenbereich 39 / 39 39 / 39 WSA Wasser- und Schifffahrtsamt
Ämter für Neubau 7 / 7 7 / 7 NBA, ANH,WNÄ mit 7 Standorten
53 / 47 55 / 56
Dienststelle Zusatz/Bemerkung
Außenbereich der WSÄ ohne
deren Außenstellen bzw.
Betriebsstellen/VkZ/RvZ
Standort mit verschiedenen Dienstadressen
GDWS ohne Seeämter und ohne Außenstellen Seelotswesen Bonn
Außenstelle Nord Kiel
Außenstelle Nordwest Aurich
Außenstelle Mitte Hannover
Außenstelle West Münster
Außenstelle Südwest mit ZSUK Mainz
Außenstelle Süd Würzburg
Außenstelle Ost Magdeburg
SAF ohne ASt Glückstadt Hannover
BBiz Kleinmachnow Kleinmachnow
BBiz Koblenz Koblenz
WSA Cuxhaven Cuxhaven
ABz Cuxhaven Cuxhaven
BHf Cuxhaven Cuxhaven
Havariekommando Cuxhaven
WSA Hamburg Hamburg
ABz Wedel Wedel
ABz Stade Stade
ABz Glückstadt Glückstadt
BHf Wedel Wedel
WSA Tönning Tönning
ABz Amrum Amrum
ABz Tönning Tönning
ABz Helgoland Helgoland
BHf Tönning Tönning
WSA Brunsbüttel Brunsbüttel
ABz Brunsbüttel Brunsbüttel
ABz Hochdonn Hochdonn
BHf Brunsbüttel Brunsbüttel
WSA Kiel-Holtenau Kiel-Holtenau
ABz Rendsburg Rendsburg
ABz Kiel-Holtenau Holtenau
BHf Rendsburg Rendsburg
FM Nord Kiel Holtenau
WSA Lübeck Lübeck
ABz Kiel Kiel
ABz Lübeck Lübeck
ABz Wismar Wismar
BHf Lübeck Lübeck
WSA Stralsund Stralsund
ABz Stralsund Stralsund
BHf Stralsund Stralsund
WSA Emden Emden
ABz Leer Leer
ABz Emden Emden
ABz Borkum Borkum
WSA Wilhelmshaven Wilhelmshaven
ABz WHV Wilhelmshaven
BHf WHV Wilhelmshaven
WSA Bremerhaven Bremerhaven
ABz Blexen Blexen
BHf Bremerhaven Bremerhaven
Dienststellen
2007 / 2015 ohne
Außenbereiche der WSÄ
Dienststellenstandorte
2007 / 2015 ohne
Außenbereiche der WSÄ
WSA Bremen Bremen
ABz Habenhausen Habenhausen
ABz Farge Farge
ABz Oldenburg Oldenburg
BHf Brake Brake
TF NW Brake
WSA Verden Verden
ABz Windheim Windheim
ABz Nienburg Nienburg
ABz Verden Verden
ABz Oldau Oldau
BHf Hoya Hoya
WSA Hann.Münden Hann.-Münden
ABz Edertal Edertal
ABz Rotenburg Rotenburg
ABz Hann.Mün. Hann.-Münden
ABz Höxter Höxter
ABz Hameln Hameln
WSA Minden Minden
ABz Bramsche Bramsche
ABz Bad Essen Bad Essen
ABz Minden Minden
BHf Minden Minden
FM Mitte Minden
WSA Braunschweig Braunschweig
ABz Lohnde Lohnde
ABz Sehnde Sehnde
ABz Thune Thune
BHf Anderten Anderten
WSA Uelzen Uelzen
ABz Vorsfeld Vorsfelde
ABz Wittingen Wittingen
ABz Uelzen Uelzen
ABz Haldensl. Haldensleben
BHf Scharnebeck Scharnebeck
WSA Duisburg-Meiderich Duisburg-Meiderich
ABz DU-Meider. Meiderich
ABz Herne Herne
ABz Friedr. Friedrichsfeld
ABz Dorsten Dorsten
ABz Datteln Datteln
BHf Herne Herne
WSA Rheine Rheine
ABz Hamm Hamm
ABz Lüdingh. Lüdinghausen
ABz Münster Münster
ABz Altenrheine Altenrheine
ABz Rheine Rheine
BHf Bergeshövede Bergeshövede
WSA Meppen Meppen
ABz Meppen Meppen
ABz Lathen Lathen
ABz Edewechterdamm Edewecht
BHf Meppen Meppen
WSA Duisburg-Rhein Duisburg-Rhein
ABz Emmerich Emmerich
ABz Wesel Wesel
ABz Duisburg Duisburg
WSA Köln Köln
ABz Neuss Neuss
ABz Köln Köln
ABz Nd-kassel Niederkassel
WSA Bingen Bingen
ABz Brohl Brohl
ABz Koblenz Koblenz
ABz St. Goar St. Goar
ABz Wiesbaden Wiesbaden
WSA Mannheim Mannheim
Abz Worms/Oppenheim Worms/Oppenheim
ABz Speyer Speyer
ABz Karlsruhe Karlsruhe
WSA Freiburg Freiburg
ABz Iffezheim Iffezheim
ABz Kehl Kehl
ABz Breisach Breisach
BHf Iffezheim Iffezheim
Dienststellen
2007 / 2015 ohne
Außenbereiche der WSÄ
Dienststellenstandorte
2007 / 2015 ohne
Außenbereiche der WSÄ
WSA Koblenz Koblenz
ABz Wetzlar Wetzlar
ABz Diez Diez
ABz Brodenbach Brodenbach
ABz Cochem Cochem
ABz Bullay Bullay
BHf Koblenz Koblenz
FVT Koblenz Koblenz
FM Südwest Koblenz
WSA Trier Trier
ABz Bernkastel-Kues Bernkastel
ABz Detzem Detzem
ABz Winchering Wincheringen
BHf Trier Trier
WSA Saarbrücken Saarbrücken
ABz Saarburg Saarburg
ABz Dillingen Dillingen
ABz Saarbrücken Saarbrücken
WSA Heidelberg Heidelberg
ABz Heidelberg Heidelberg
ABz Eberbach Eberbach
ABz Bad Friedr. Bad Friedrichshall
BHf Neckarsteinach Neckarsteinach
WSA Stuttgart Stuttgart
ABz Lauffen Lauffen
ABz Marbach Marbach
ABz Stuttgart Stuttgart
BHf Heilbronn Heibronn
WSA Aschaffenburg Aschaffenburg
ABz Frankfurt Frankfurt
ABz Hanau (47HE/2BY) Hanau
ABz Erlenbach Erlenbach
ABz Hasloch(42/2BW) Hasloch
Bhf Aschaffenb. Aschaffenburg
WSA Schweinfurt Schweinfurt
ABz Gemünden Gemünden
ABz Marktbreit Marktbreit
ABz Volkach Volkach
ABz Haßfurt Haßfurt
BHf Würzburg Würzburg
WSA Nürnberg Nürnberg
ABz Neuses Neuses
ABz Nürnberg Nürnberg
ABz Hilpoltst. Hilpoltstein
ABz Riedenburg Riedenburg
BHf Nürnberg Nürnberg
FM Süd Nürnberg
WSA Regensburg Regensburg
ABz Regensburg Regensburg
ABz Straubing Straubing
ABz Deggendorf Deggendorf
ABz Passau Passau
BHf Passau Passau
WSA Dresden Dresden
ABz Dresden Dresden
ABz Mühlberg Mühlberg
ABz Torgau Torgau
ABz Wittenberg Wittenberg
WSA Lauenburg Lauenburg
ABz Mölln Mölln
ABz Herrenhof Herrenhof
ABz Geesthacht Geesthacht
ABz Grabow Grabow
ABz Parchim Parchim
ABz Waren Waren
BHf Geesthacht Geesthacht
WSA Magdeburg Magdeburg
ABz Niegripp Niegripp
ABz Tangermünde Tangermünde
ABz Wittenberge Wittenberge
ABz Bernburg Bernburg
ABz Merseburg Merseburg
BHf Hohenwarthe Niegripp
Dienststellen
2007 / 2015 ohne
Außenbereiche der WSÄ
Dienststellenstandorte
2007 / 2015 ohne
Außenbereiche der WSÄ
WSA Brandenburg Brandenburg
ABz Potsdam Potsdam
ABz Brandenburg Brandenburg
ABz Rathenow Rathenow
ABz Genthin Genthin
BHf Brandenburg Brandenburg
WSA Berlin Berlin
ABz Spandau Berlin
ABz Neukölln Berlin
ABz Erkner Erkner
ABz Kummersdorf Kummersdorf
ABz Fürstenwalde Fürstenwalde
BHf Berlin Berlin
WSA Eberswalde Eberswalde
ABz Oranienburg Oranienburg
ABz Finowfurt Finowfurt
ABz Zehdenick Zehdenick
ABz Canow Canow
ABz Frankfurt/Oder Frankfurt/Oder
ABz Hohensaaten Hohensaaten
ABz Schwedt Schwedt
BHf Niederfinow Niederfinow
Neubauamt (NBA), Amt für den Neckarausbau (ANH), Wasserstraßenneubauämter (WNA)
(ohne Auflistung temporärer und lokaler Baustellenbüros)
NBA Hannover Hannover
WNA Helmstedt Helmstedt
WNA Datteln mit Außenstelle Hamm Datteln
mit FM West Datteln
ANH mit Aussenstelle Stuttgart Heidelberg
WNA Aschaffenburg Aschaffenburg
WNA Berlin Berlin
WNA Magdeburg Magdeburg
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ISSN 0722-8333]